Der Haushaltsplan 2015 der Stadt Münsingen:

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1 Der Haushaltsplan 2015 der Stadt Münsingen: Der Haushaltsplan ist Grundlage für die Finanzwirtschaft einer Stadt. Dieser ist in einen Verwaltungs- und einen Vermögenshaushalt gegliedert. Im Vermögenshaushalt werden z.b. Kreditaufnahmen und Investitionen verbucht, der Verwaltungshaushalt umfasst die laufenden Ausgaben der Verwaltung wie Sach- und Personalkosten. Auf der Einnahmeseite werden Steuern, Zuweisungen und Gebühren abgebildet. A.) Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund von 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) i. d. F. vom (GBI. S. 343 ff) hat der Gemeinderat am folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 beschlossen: Der Haushaltsplan wird festgesetzt mit 1 Haushaltsplan 1. den Einnahmen und Ausgaben von je davon im Verwaltungshaushalt Vermögenshaushalt dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen (Kreditermächtigung) von dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von Kassenkreditermächtigung Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf festgesetzt. Die Hebesätze werden festgesetzt 1. für die Grundsteuer 3 Realsteuerhebesätze a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 370 v. H. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 350 v. H. der Steuermessbeträge; 2. für die Gewerbesteuer auf 360 v. H. der Steuermessbeträge

2 B.) Haushaltsvolumen Vergleich Verwaltungshaushalt Vermögenshaushalt _ _ Gesamt Als wesentliches Ergebnis der Haushaltsplanung 2015 ist festzuhalten: 1. Der Verwaltungshaushalt ist nicht in der Lage, dem Vermögenshaushalt Mittel zuzuführen. 2. Der Allgemeinen Rücklage werden entnommen. 3. Im Vermögenshaushalt ist eine Kreditaufnahme in Höhe von erforderlich. C.) Verwaltungshaushalt Das Volumen des Verwaltungshaushaltes 2015 hat sich im Vergleich zum Vorjahr kaum verändert. Die einzelnen Einnahmen- und Ausgabearten stellen sich wie folgt dar: Verwaltungshaushalt Vergleich Grundsteuern Gewerbesteuer Gemeindeanteil Einkommensteuer Gemeindeanteil Umsatzsteuer Andere Steuern Schlüsselzuweisungen Ausgleichsleistungen Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb Sonstige Finanzeinnahmen Entnahmen aus Sonderrücklagen Zuführung vom Vermögenshaushalt _ 0-0 Gesamt: Personalausgaben Sächlicher Verw.-u. Betriebsaufwand Zuweisungen u. Zuschüsse Sonst. Finanzausgaben Zuführung zu Sonderrücklagen Zuführungen zum Vermögenshaushalt Gesamt:

3 Einnahmen im Vergleich Entn.Sonderrück Zufüh.v.Vermh Grundsteuer Gewerbesteuer ESt-USt Anteil Fam.-Ausgleich Steuern Schl.Zuweis Verw.einnahm Sonstige Ausgaben im Vergleich Zufüh.z.Sonderrück Zufüh.z.Vermh Zins Ausg Umlag./Sonst Zuweisung Sächli.Aufwend Personal Aus

4 Die wichtigsten Einnahmen des Verwaltungshaushalts Der Hauptteil der kommunalen Einnahmen ergibt sich aus dem örtlichen und überörtlichen Steueraufkommen wie Grund- und Gewerbesteuer (Realsteuern), Gemeindeanteil an der Einkommensteuer, Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer sowie den laufenden Zuweisungen aus dem Finanzausgleich (Schlüsselzuweisungen nach der mangelnden Steuerkraft, Investitionspauschale, Ausgleichsleistungen nach dem Familienleistungsausgleich etc.). Davon entfallen allerdings 46 % auf Zuweisungen von Dritten, die nicht im Entscheidungsbereich der Stadt liegen. 21 % sind als innere Verrechnungen innerhalb des Haushaltes finanzneutral. Lediglich 33 % auf der Einnahmeseite unterliegen der Entscheidungskompetenz des Gemeinderates. Die Stadt Münsingen liegt im regionalen Vergleich in den meisten Abgabearten im oberen Bereich, d. h. das Maximum in der Abgabenhöhe ist ausgereizt. Grundsteuern Die Grundsteuer ist sowohl mit Blick auf die Höhe ihres Aufkommens erbrachte sie mit einem Aufkommen von rd. 1,925 Mio. 24,3 % und 2015 bei einem Aufkommen von 1,935 Mio. 25,8 % der örtlichen Steuereinnahmen - als auch mit Blick auf ihre Funktion als Ausgleichsabgabe eine tragende Säule der städtischen Finanzen. Mit der Grundsteuer erbringen die Eigentümer sowohl gewerblicher als auch zu Wohnzwecken genutzter Grundstücke, ebenso wie die Land- und Forstwirtschaft einen finanziellen Ausgleich für die Bereitstellung und Inanspruchnahme der kommunalen Infrastruktur. Gewerbesteuer Der Hebesatz für die Gewerbesteuer wurde letztmalig zum von 350 % Punkte auf 360 % Punkte angehoben. Die Gewerbesteuereinnahmen haben sich seit 2004 stetig nach oben entwickelt und in 2013 mit rd. 6,4 Mio. den Höchststand verzeichnet. In 2014 ist hingegen ein Rückgang auf rd. 5,815 Mio. zu verzeichnen, was dennoch mit Mehreinnahmen gegenüber dem Plan von ,35 verbunden ist. Die Gewerbesteuer macht konstant über 73 % der örtlichen Steuereinnahmen aus. Für den Haushalt darf aber aufgrund der Finanzausgleichssystematik nur mit einer Nettoeinnahme von 20 bis 25 % gerechnet werden, die nachweislich in der städtischen Kasse verbleibt. Das Gewerbesteuerergebnis setzt sich zusammen aus der Entwicklung der Vorauszahlungen und der Steuerfestsetzung für die abgeschlossenen und gegenüber der Finanzbehörde erklärten Geschäftsjahre der gewerbesteuerpflichtigen Betriebe. Der Ansatz unterliegt trotz sorgfältiger Planung immer wieder Schwankungen. Die zu jedem Zeitpunkt bestimmbaren laufenden Vorauszahlungen können sich im laufenden Wirtschaftsjahr konjunkturbedingt stark verändern. Die neusten Jahreswirtschafts- und Konjunkturberichte lassen darauf hoffen, dass trotz äußerer Turbulenzen die deutsche Wirtschaft mindestens so stark wachsen wird wie im vergangenen Jahr. Die gegenwärtige Konjunktur in der Region Neckar-Alb stellt sich aus Sicht der IHK Reutlingen ebenfalls sehr positiv dar. Der Export hält die heimische Wirtschaft weiter in Schwung. Insgesamt ist die Lage gut, die Aussichten für 2015 sind ordentlich.

5 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer wird entsprechend dem Haushaltserlass des Finanzministeriums und der November-Steuerschätzung 2014 mit einem Aufkommen von 5,5 Mrd. (VJ: 5,22 Mrd. ) vorgegeben. Seit gilt eine neue Schlüsselzahl mit 0, (2012 bis 2014: 0, ). Damit erhöht sich das Aufkommen für die Stadt Münsingen von 5,73 Mio. Euro in 2014 auf 5,985 Mio. Euro in FAG-Zuweisungen Bei den Schlüsselzuweisungen wirken sich die geringeren Einwohnerzahlen durch den Zensus Basis 2011 aus. Dabei werden die maßgebenden Einwohnerzahlen für den Haushalt 2015 nach der bisherigen Bevölkerungsfortschreibung auf Basis der Volkszählung 1987 und auf Basis des Zensus 2011 im Verhältnis 1 : 3 angerechnet. Die maßgebende Bevölkerungszahl für die Berechnung der Schlüsselzuweisungen geht von EW für 2013 und EW für 2014 aus. Für das Haushaltsjahr 2015 geht die Zahl auf EW zurück. Das Innenministerium geht im Haushaltserlass von einem Grundkopfbetrag von aus (VJ: ), der diesem Haushaltplan zugrunde liegt. Dies ergibt Schlüsselzuweisungen nach der mangelnden Steuerkraft ( 5 FAG) in Höhe von (VJ: ). Aufgrund der gestiegenen Steuerkraftmesszahl erhält die Stadt in 2015 nur noch eine Mehrzuweisung auf Grund der Sockelgarantie in Höhe von (VJ: ). Für die kommunale Investitionspauschale werden im Haushaltserlass 65 /EW (VJ: 59,0 /EW) prognostiziert. Damit erhöhen sich die Einnahmen aus dieser Zuweisung bei leicht gestiegener Steuerkraft von Euro in 2014 auf Euro zugunsten Die Berechnungen sind im Textteil des UA 9000 und in der Anlage 17 ausführlich dargestellt. Entwicklung des Einkommensteueranteil, des Familienleistungsausgleichs und der FAG-Zuweisungen Familienleistungsausgleich Anteil Einkommensteuer FAG-Zuweisungen

6 Gebühren und Entgelte Für die kostenrechnenden Einrichtungen werden möglichst kostendeckende Gebühren oder Entgelte erhoben. Allerdings können nicht bei jeder städtischen Einrichtung vollkostendeckende Abgaben angesetzt werden. Der daraus resultierende Zuschussbedarf ist im Verwaltungshaushalt nach dem Gesamtdeckungsprinzip auszugleichen. Hierzu zählen Kindergärten wie auch Frei- und Hallenbad. In den Bereichen Abwasserbeseitigung und Erddeponie wird hingegen eine hundertprozentige Kostendeckung angestrebt und umgesetzt. Im Kindergartenbereich ist vor allem durch die Inbetriebnahme der Krippengruppen im Kirchtal eine weitere Belastung des Verwaltungshaushaltes eingetreten Abweichungen Verwaltungsgebühren Schulen Kindergärten Sportstätten Abwasserbeseitigung Erddeponien Marktgebühren Friedhofsgebühren /- 0 Sonstige Gebühren Das im Haushaltsplan 2015 veranschlagte Aufkommen an Gebühren und Entgelten liegt also auf dem Niveau des Vorjahres. Durch ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim vom musste rückwirkend für 2010 die gesplittete Abwassergebühr eingeführt werden. Die Berechnungsgrundlagen, insbesondere für die Niederschlagswassergebühr, sind einer laufenden Veränderung unterworfen. Dadurch ist eine jährliche Neukalkulation erforderlich. Die Neukalkulation zum hat zu einer Erhöhung der Schmutzwassergebühr und der Beibehaltung der Niederschlagswassergebühr geführt. Der Kostendeckungsgrad liegt bei 99,34 % (VJ 101,39 %). Zum wurde der Betrieb der Erddeponie neu geregelt. Der Sonderrücklage können zugeführt werden. Der Kostendeckungsgrad im Bereich Bestattungswesen (UA 7510) liegt bei 95,38 % (VJ: 62,2 % / VVJ: 70,61 %). Der Landesdurchschnitt liegt bei 57,6 % (Stand 2014). Der bei der Einrichtung Friedwald (UA 7520) jährlich erzielte Überschuss wird bisher vollständig dem Vermögenshaushalt und der entsprechenden Rücklage zugeführt. Ziel ist eine Rücklage für den Friedwald von 1 Mio. aufzubauen, um nach Ablauf des Betriebs notwendige Nachsorgeaufwendungen und ggf. für Erweiterungsinvestitionen gerüstet zu sein. Angesichts der wirtschaftlichen Entwicklung und des damit verbundenen schon weit fortgeschrittenen Aufbaus dieser Rücklage, schlägt die Verwaltung vor, künftig einen Teil dieses Überschusses zugunsten des Bereichs Bestattungswesen (UA 7510) als Deckungsmittel im Verwaltungshaushalt zu belassen und den anderen Teil weiterhin an den Vermögenshaushalt / Allgemeine Rücklage - Unterkonto Friedwald abzuführen. Es sollte allerdings pro Haushaltsjahr eine Mindestzuführungsrate an die Rücklage von sichergestellt sein bis das angestrebte Rücklagenvolumen von 1 Mio. erreicht ist.

7 Die wichtigsten Ausgaben des Verwaltungshaushalts Auch auf der Ausgabenseite im Verwaltungshaushalt sind 54 % dem Entscheidungsspielraum entzogen bzw. von der Wirkung her finanzneutral. Dazu gehören vor allem die Umlagen und Zuweisungen, aber auch die inneren Verrechnungen aus der Kosten- und Leistungsrechnung und den kalkulatorischen Kosten. Personalausgaben Im Stellenplan, der gem. 2 Abs. 1 Ziff. 4 GemHVO gesetzlicher Bestandteil des Haushaltsplanes ist, sind die im Haushaltsjahr erforderlichen, voraussichtlich besetzbaren Stellen der Beamten und der nicht nur vorübergehend angestellten Beschäftigten auszuweisen. Der Stellenplan ist als Anlage 1 dem Haushaltsplan beigefügt. Bei der Personalkostenhochrechnung wurden folgende Faktoren berücksichtigt: für die Beamten wurde aufgrund der gestaffelten Besoldungserhöhung eine durchschnittliche Erhöhung von 1,5 % eingerechnet. bei den Beschäftigten wurde mit einer Lohnsteigerung ab mit 2,4 % gerechnet. Umlagesatz ZVK: 5,35 %; Sanierungsgeld: 3,7 %; Aufwand kommunaler Versorgungsverband 37 %. der Beitragssatz Krankenversicherung wurde bei allen Beschäftigten mit 14,6 % angenommen. Bei der Rentenversicherung wurde von 19,0 % ausgegangen. Bei der Pflegeversicherung für Kinderlose 2,60 % und mit Kinder 2,35 % und bei der Arbeitslosenversicherung von 3,0 %. die Gesamtzahl der Stellen bei der Stadt Münsingen wird sich ab 2015 wie folgt verändern: + 0,25 Stelle für einen Mitarbeiter bei der Stadtbücherei, EG 5-2,01 Stellen aufgrund Reduzierung im Kindergartenbereich Mit einem Gesamtbetrag von entspricht dies einem Anteil von 22,00 % am Volumen des Verwaltungshaushaltes (2014: 21,45 %). Dies bedeutet einen Aufwand von 569/EW (VJ: 551/EW). Sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand (ohne innere Verrechnungen und kalk. Kosten) Der sächliche Verwaltungs- und Betriebsaufwand mit 23,08 % (VJ: 23,57 %) ist dauerhaft auf Möglichkeiten von Einsparungen zu untersuchen. Der Plan 2015 verzeichnet eine Senkung der Kosten um Abweichungen Unterhaltungsaufwendungen Geräte Mieten und Pachten Bewirtschaftungskosten Fahrzeugkosten Aufwendungen f. Beschäftigte Weitere Vw- u. Betriebsausgaben Steuern, Geschäftsausgaben Erstatt. Vw- u. Betriebsausgaben

8 Eine Senkung der Unterhaltungsaufwendungen von 400 T bewirkt diese positive Entwicklung. Ein Schwerpunkt im Unterhaltungsbereich liegt in den Schulen und Bädern. Außerdem wurden für die Einzelmaßnahme hinsichtlich Legionellen Vorsorge eingeplant. Die einzelnen Maßnahmen sind aus den Anlagen 3 und 4 zu entnehmen. Bei den Bewirtschaftungskosten ist eine deutliche Steigerung in Höhe von zu verzeichnen. Es bleibt zu hoffen, dass Energiepreisentwicklung und die Senkung des Verbrauchs durch die bereits erfolgten und kommenden Energiesparmaßnahmen ein besseres Ergebnis erzielen lassen. Auch die Inbetriebnahme der neuen Kinderkrippe im Kirchtal ist ursächlich für diese Mehrausgaben. Andererseits machen sich die Beschlüsse der vergangenen Jahre zur Veräußerung von Gebäuden einsparend bemerkbar (Rathäuser, Kindergärten, etc.). Die Gegenüberstellung der in den wichtigsten Sammelnachweisen (SN) zusammengefassten Ausgaben spricht eine noch deutlichere Sprache. Klar erkennbar sind hier positive, vor allem aber die für den Verwaltungshaushalt negativen Entwicklungen durch immer stärker belastende Kostenarten. Sammelnachweis 2011 RE 2012 RE 2013 RE 2014 PA 2015 PA Unterhaltung von Grundstücken (50) Unterhaltung des sonst unbewgl. Vermögens (51) Bewirtschaftung der Grundstücke und baul. Anlagen (54) Reinigung (542) Geschäftsausgaben (65) Die Verbesserung der Infrastruktur und die Schaffung zusätzlicher Einrichtungen und Angebote (Kindergärten, Kindergrippen, Schulsozialarbeit, Ganztagsversorgung und -betreuung) der letzten Jahre zieht erhebliche Kostensteigerungen nach sich. Finanzausgleichsumlage Die Steuerkraftsumme 2013 ist die Bemessungsgrundlage für die an das Land abzuführende Finanzausgleichsumlage. Der Mindestumlagesatz wurde Anfang 2005 im Rahmen des Haushaltsstrukturgesetzes von 20,45 % auf 22,10 % zur Finanzierung des Landeshaushalts angehoben. Gleichzeitig wurde der variable Faktor zur Abschöpfung überdurchschnittlicher Steuereinnahmen von bisher 0,045 auf 0,060 erhöht und damit eine linear progressive Umlageerhöhung vollzogen. Aufgrund der niedrigeren Steuerkraft kommt dieser variable Faktor in Münsingen in 2015 nicht zum Tragen. Dieser Konsolidierungsbeitrag der Kommunen an das Land war ursprünglich nur auf die Jahre 2005 und 2006 beschränkt. Der Umlagesatz besteht aber in gleicher Höhe weiter. Auch in der Finanzplanung wurde keine Reduzierung eingeplant. Im Vergleich zum Vorjahr erhöht sich die Finanzausgleichsumlage um rund Euro auf Euro.

9 Entwicklung der FAG- und Kreisumlage FAG-Umlage Kreisumlage Kreisumlage Der Hebesatz für die Kreisumlage erhöht sich nach dem Beschluss des Kreistages auf 34,25 %- Punkte (VJ: 32,75 %). Darin enthalten ist mit 1,76 % im 2. Jahr eine Verlustabdeckung für die Kreiskliniken. Diese Erhöhung ist im Haushaltplan berücksichtigt. Ab 2016 beträgt der Kreisumlagesatz entsprechend der Finanzplanung im Kreishaushalt 33,5 %. Jahr Steuerkraftsumme Hebesatz % Kreisumlage , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,30 Die Kreisumlage steigt aufgrund des höheren Kreisumlagesatzes und der deutlich gestiegenen Steuerkraftsumme um oder + 14,2 % zum Vorjahr.

10 Entwicklung der Zuführungsrate zum Vermögenshaushalt Zuführung insgesamt Anteil am Deckungsbedarf des VmH RE ,01 % ,84 % 2014² ,89 % 2015² ,22 % 2016² ,73 % 2017² ,25 % 2018² ,77 % Entwicklung der Nettoinvestitionsrate Nettoinvestitionsrate Anteil am Investitions- Volumen des VmH RE ,03 % RE ,93 % ,51 % ,00 % ,00 % ,00 % ,00 % * RE = Rechnungsergebnis * Ab 2014 Planzahlen 1 ohne Sondertilgungen 2 ohne Sonderrücklagen Der Verwaltungshaushalt ist nach gegenwärtiger Beurteilung ab 2015 nicht mehr in der Lage, dem Vermögenshaushalt ausreichend Haushaltsmittel zur Abdeckung der ordentlichen Tilgungsleistungen aus Kreditverpflichtungen zur Verfügung zu stellen. Schlussbetrachtung Verwaltungshaushalt Der Verwaltungshaushalt 2015 kann dem Vermögenshaushalt keine Mittel mehr zur Finanzierung der investiven Ausgaben zur Verfügung stellen. Stattdessen benötigt der laufende Betrieb (Verwaltungshaushalt) eine Rückführung aus dem Vermögenshaushalt in Höhe von Euro. Bedenklich dabei ist, dass zumindest planerisch u. a. zur Deckung der Ausgaben im Vermögenshaushalt eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage in Höhe von Euro und Kreditaufnahmen in Höhe von erforderlich sein werden. Ursächlich für diese angespannte Haushaltssituation sind die stark gestiegenen Umlagen mit Mehrausgaben gegenüber 2014 in Höhe von über 1,1 Mio. Euro und parallel dazu den gefallenen Einnahmen aus Zuweisungen und Steuern mit rund Euro. Weiter machen sich auch immer mehr die Verpflichtungen aus den ständig wachsenden Aufgaben im Zusammenhang mit Bildung und Betreuung bemerkbar.

11 D.) Vermögenshaushalt Das Volumen des Vermögenshaushaltes mit verringert sich im Vergleich zum Vorjahr um Im Haushalt 2014 konnte auch dank der Zuführungsrate aus dem Verwaltungshaushalt noch die Umschuldung diverser Darlehen in einer Größenordnung von über 1,5 Mio. Euro finanziert werden. Weiter konnten situationsbedingt im Vorjahr noch mehr Mittel für Grunderwerbstätigkeiten bereitgestellt werden. Ausgaben des Vermögenshaushalt: Die Ausgaben des Vermögenshaushaltes setzen sich wie folgt zusammen: Vergleich % % Erwerb v. Beteilig./Kapitaleinlagen 0 0,0 0 0,0-0 Grunderwerb , , Sondertilgungen Finanzierungsverträge 0 0, , Erwerb von Sachen des , , Anlagevermögens Baumaßnahmen , , Zuw./Zuschüsse für Investitionen , , Summe der Ausgaben für Investitionen u , , Investitionsförderungsmaßnahmen Tilgung Darlehen , , Sondertilgung 0 0, , Zuführung zum Verwaltungshaushalt ,20 0 0, Entnahmen aus Sonderrücklagen 0 0,00 0 0,00-0 Zuführung an Sonderrücklagen , , Gesamt: , , Grunderwerb In 2013 war der Erwerb des Kinder- und Familienzentrum im Kirchtal Kinderstagesstätte - mit veranschlagt. Der Mittelabfluss für den notwendigen Grunderwerb mit Hochbaumaßnahmen erfolgte größtenteils in Der Haushalt 2015 sieht nur einen Planansatz von Euro für kleinere Grunderwerbsmaßnahmen vor. Dies vor dem Hintergrund der angespannten Haushaltssituation. Größere Investitionen bedürfen deshalb dringend Zusatzeinnahmen durch Grundstückserlöse. Bleiben diese aus, verschärft sich die Haushaltslage weiter. Sondertilgungen Finanzierungsverträge (kreditähnliche Rechtsgeschäfte) Die Finanzierungsverträge Parksiedlung enden 2014 bzw. Springensbühl Um die Rückzahlungsverpflichtungen zu minimieren wurde bereits 2013 eine Sondertilgung mit aufgenommen. Eine weitere Sondertilgung in Höhe von ist im Planwerk 2014 vorgesehen worden. Für 2015 ist keine weitere Sondertilgung geplant. Diese Sondertilgungen sind beim Grunderwerb (UA 8800, allgemeines Grundvermögen) und nicht bei den Kredittilgungen (UA 9100, sonstige allgemeine Finanzwirtschaft) dargestellt.

12 Erwerb von beweglichen Sachen Der Aufwand für den Erwerb von beweglichen Sachen konnte im Vergleich zum Vorjahr um gesenkt werden. Die Beschaffungen in der Verwaltung, bei der Feuerwehr, bei den Schulen im Rahmen des Budgets, den Kindergärten, beim Bauhof und für den Tourismus sind den Einzelaufstellungen im Textteil des jeweiligen Unterabschnittes zu entnehmen. Baumaßnahmen Aus dem Haushaltsjahr 2014 werden sich u. a. folgende Haushaltsausgabereste (hier gerundet) ergeben, die zu einem späteren Zeitpunkt durch den Gemeinderat festzustellen sind. Für die Installation elektroakustischer Durchsageanlagen in der Schillerschule und im Gymnasium , für das Feuerwehrgerätehaus in Bichishausen , für die Platzbefestigung ostseitig der Alenberghalle , Straßenbaumaßnahmen Auingen Südost und für die begonnene Maßnahme in der Lautertalsporthalle Diese Vorhaben sollen in 2015 abgeschlossen werden. Die Baumaßnahmen umfassen in diesem Jahr (VJ: ), was einem Anteil von 68,3 % (VJ: 53,07 %) entspricht. Die größten Vorhaben 2015 sind: Feuerwehrgerätehaus Bichishausen Gustav-Mesmer-Realschule, 2. BA Kindergarten Bichishausen Lautertalsporthalle Freibad (Zukunfskonzeption) Sanierung Münsingen Sanierung Auingen Straßenbau Straßenbeleuchtung Retentionsbodenfilter Wiestal Kanalnetz, 3. BA Böttingen Felssicherung Lautertal Ein Schwerpunkt der Investitionstätigkeit liegt in wie bereits im Vorjahr - in der Sanierung von bestehenden Gebäuden (Gustav-Mesmer-Realschule, Lautertalsporthalle) mit insgesamt Die Stadtsanierungsmaßnahmen in Münsingen und Auingen werden fortgesetzt. Im Gegensatz zu Auingen wurde der Aufstockungsantrag 2015 für Münsingen bewilligt. Die letztjährig erstmals eingeplante Stadtsanierung Altes Lager kann noch nicht umgesetzt werden. Der Antrag für das Alte Lager muss zurückgestellt bleiben bis zum Zeitpunkt eines Eigentumsübergangs. Der Rückbau der ehemaligen Landesstraße L 230 in Auingen soll im Rahmen der Stadtsanierung Auingen (UA 6151) zum Abschluss gebracht werden. Bei den Sanierungen des Kanalnetzes und der Ortsstraßen liegt der Schwerpunkt in einem weiteren Bauabschnitt in Böttingen. Für die Verlängerung der wasserrechtlichen Erlaubnis muss das Regenüberlaufbecken Wiestal mit einem Retentionsbodenfilter nachgerüstet werden. Die Baukosten dafür betragen insgesamt Euro. Davon werden Euro im Haushalt 2015 bereitgestellt und die Restmittel wurden in der Finanzplanung 2016 aufgenommen.

13 Rücklagenzuführung Der Sonderrücklage Erddeponie können in 2015 immerhin zugeführt werden. Die bisherige Sonderrücklage Friedwald darf laut Gemeindeprüfungsanstalt nicht mehr als Sonderrücklage ausgewiesen werden, sondern geht als Bestandteil in der allgemeinen Rücklage auf. Es sollte allerdings pro Haushaltsjahr eine Mindestzuführungsrate an die Rücklage von sichergestellt sein bis das angestrebte Rücklagenvolumen von 1 Mio. erreicht ist. Eine entsprechende Umsetzung ist im Haushaltsplan 2015 dargestellt. Verpflichtungsermächtigungen In den Haushaltsplan 2015 wird für den Neubau eines Retentionsbodenfilters in der Kläranlage Münsingen eine Verpflichtungsermächtigung (VE) in Höhe von (Gesamtinvestition ) eingestellt und für die Sanierung der Gustav-Mesmer- Realschule 2. BA eine Verpflichtungsermächtigung (VE) in Höhe von (Gesamtinvestition ) eingestellt. Somit ergibt sich insgesamt eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von Einnahmen des Vermögenshaushalt: Vergleich % % Zuführung vom Verwaltungshaushalt 0 0, , Zuführung zu Sonderrücklagen , , Entnahmen aus Rücklagen , , Veräußerung von Sachen des Anlagevermögens , , Beiträge u. ä _2, _2, Summe Eigenmittel , , Zuweisungen / Zuschüsse , , Kreditaufnahme , , Gesamt: , , Der Anteil der Eigenmittel an der Gesamtfinanzierung im Vermögenshaushalt ist gegenüber dem Plan des Vorjahres stark zurückgegangen. Parallel dazu ist die Kreditaufnahme wie die Entnahme von Rücklagen angestiegen. Rücklagenentnahme Nach 20 Abs. 2 GemHVO ist zur Sicherung der rechtzeitigen Leistungen von Ausgaben eine allgemeine Rücklage zu bilden. Diese beträgt mindestens 2 % der Ausgaben des Verwaltungshaushalts nach dem Durchschnitt der drei dem Haushaltsjahr vorangegangenen Jahre. Der Allgemeinen Rücklage werden insgesamt entnommen. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom beschlossen, dass die Verbesserungen im Rechnungsergebnis 2012 in der Rücklage verbleiben und in 2014 zum Ausgleich der Mehrbelastung aus dem FAG entnommen werden. In 2015 soll durch die vorgeschlagene Rücklagenentnahme die Kreditaufnahme in einem noch vertretbaren Rahmen gehalten werden.

14 Veräußerung von Sachen des Anlagevermögens Die Veräußerungserlöse haben sich gegenüber dem Vorjahr reduziert. Der Verkauf von Grundstücken im Industriegebiet West und im Baugebiet Springensbühl wird über Finanzierungsverträge abgewickelt. Zuweisungen und Zuschüsse Nachfolgend die wichtigsten Zuweisungen und Zuschüsse im Haushaltsjahr 2015: Feuerwehr Gustav-Mesmer-Realschule Stadtsanierung Münsingen Stadtsanierung Auingen RÜB Wiestal Münsingen Beschilderung Bahn-Rad Wanderweg Für die Fortsetzung der Sanierungsmaßnahmen (2. Bauabschnitt mit einem Planansatz von Euro in 2015 und nochmal Euro in 2016) an der Realschule wurde wie schon im Vorjahr für den 1. Bauabschnitt ein Antrag auf Gewährung einer Finanzhilfe gestellt. Zugunsten der Feuerwehr werden Zuweisungen von insgesamt Euro erwartet. Im Einzelnen für die Beschaffung eines Tragkraftspritzenfahrzeugs und für die Erweiterung des Gerätehaus Bichishausen. Weiter werden noch Zuweisungen von zusammen Euro für die Stadtsanierungsmaßnahmen in Münsingen und Auingen erwartet. Der Bau eines Retentionsbodenfilters beim Regenüberlaufbecken Wiestal soll auf Grundlage der Förderrichtlinien Wasserwirtschaft mit Euro bezuschusst werden Vermögenshaushalt Einnahmen im Vergleich Zuführung v. Verwh Entn.Rücklage Zuweisungen Veräußerungen Beiträge Kredite

15 Kredite Vor dem Hintergrund der vielen Investitionsvorhaben sieht der Haushalt 2015 eine Neuverschuldung in Höhe von vor. Schlussbetrachtung Vermögenshaushalt Das Volumen des Vermögenshaushalts liegt in 2015 nochmals deutlich unter dem des Vorjahres. Die Pflichtaufgaben der Stadt in den Bereichen Schulen, Kindergärten und Abwasserbeseitigung stellen den größten Schwerpunkt der Investitionstätigkeit dar. Ein weiterer Schwerpunkt bildet die Fortsetzung der Stadtsanierungen und der Straßenbau. Zur Finanzierung können neben den beantragten Landeszuweisungen weitere Eigenmittel aus Veräußerungserlösen und Rücklagenmittel zur Finanzierung herangezogen werden. Zur Finanzierung des Investitionsprogrammes, einschließlich Sondertilgungen ist insgesamt noch eine Kreditaufnahme in Höhe von erforderlich Rücklagen Stand Allgemeine Rücklage /. geplante Entnahme geplante Zuführung (Friedwald) Voraussichtlicher Stand /. geplante Entnahme geplante Zuführung (Friedwald) Voraussichtlicher Stand Der Mindestbestand der allgemeinen Rücklage 2015 (Berechnung vgl. Anl. 9) beträgt Damit ist der gesetzlich vorgeschriebene Mindestbestand, der zur Erhaltung der Kassenliquidität erforderlich ist, zum Ende des Haushaltsjahres eingehalten. Im Rahmen des Rechnungsabschlusses 2013 konnte anstelle der geplanten Rücklagenentnahme in Höhe von ein Betrag von 1,47 Mio. der allgemeinen Rücklage zugeführt werden. Die geplante Rücklagenentnahme 2014 (PA: ) ist nach dem vorläufigen Rechnungsabschluss voraussichtlich in voller Höhe notwendig. Stand Sonderrücklage Erddeponie geplante Zuführung 2014 _ Voraussichtlicher Stand geplante Zuführung 2015 _ Voraussichtlicher Stand

16 1.3.7 Schulden Der Schuldenstand entwickelte sich wie folgt (Anlage 10): Tatsächlicher Schuldenstand am Vorgesehene Schuldaufnahmen a) Kreditermächtigungen 2014 (PA) b) Schuldaufnahme 2015 (PA) Vorgesehene ordentliche Tilgung Städtischer Haushalt Kreditähnliche Rechtsgeschäfte -nachrichtlich Vorgesehene außerordentliche Tilgung 0 0 Voraussichtlicher Schuldenstand Verschuldung pro Einwohner 803,32 309,57 Die in 2015 etatisierte Neuverschuldung beläuft sich somit auf Die durchschnittliche Verschuldung der Gemeinden in Baden-Württemberg zwischen und EW lag zum bei 377 /EW (VJ: 400 /EW), für die Eigenbetriebe bei 681 /EW (VJ: 695 /EW). Der Schuldenstand des städtischen Haushaltes wurde von 2003 ( : ) bis 2012 kontinuierlich um insgesamt (- 41 %) auf ( ) zurückgeführt. Die Konsolidierungsbemühungen sind trotz notwendiger Investitionen fortzusetzen. Zu beachten ist, dass diverse mit Schulden finanzierte Vorhaben sich selbst tragen. Dies trifft beispielweise auf energetische Sanierungsmaßnahmen (an Gebäuden, Haus-/Betriebstechnik, Straßenbeleuchtung) ebenso zu wie Investitionen im Bereich Abwasserbeseitigung oder forstwirtschaftlichen Betrieb. Getätigte bzw. zu tätigende Grunderwerbe sind notwendig, um künftige Entwicklungen und Vorhaben möglich zu machen. Die Erschließung von Baugebieten wird bei der Stadt Münsingen über sogenannte kreditähnliche Rechtsgeschäfte abgewickelt. Diese Verbindlichkeiten sollten daher bei der Gesamtbetrachtung der Verschuldung nicht vergessen werden. Ihnen stehen allerdings auch erlösbare Werte gegenüber.

17 E.) Finanzplanung für den Zeitraum mit Investitionsprogramm Dem Haushaltsplan ist als Anlage der Finanzplan mit dem ihm zugrundeliegenden Investitionsprogramm beigefügt ( 85 GemO i.v.m. 24 GemHVO). Die Finanzplanung erstreckt sich über die Jahre Die Grundlage für die Finanzplanung bildet das Investitionsprogramm bis 2018, das den Ausgabenbedarf für die geplanten Investitionen aufzeigt und die Finanzierungsmöglichkeiten darstellt. Die mittelfristige Finanzplanung stellt ein Instrument für die vorausschauende Finanzpolitik und die Festlegung von Prioritäten dar. Sie gibt den Rahmen vor, in dem sich die Haushaltswirtschaft in der Zukunft bewegen soll und stellt die Grundlage für die Arbeit des Gemeinderates und der Verwaltung dar. In das Investitionsprogramm sind nur die Vorhaben aufgenommen, die vom Gemeinderat beschlossen sind oder aus Sicht der Verwaltung zwingend anstehen. Die Leistungskraft des Verwaltungshaushalts in Münsingen ist geprägt von den Belastungen einer Flächengemeinde. Die Vielzahl der öffentlichen Einrichtungen und die großen Ver-/Entsorgungsnetze und das Straßennetz beeinträchtigen das Ergebnis. Die Ertragskraft aus den überörtlichen Steuereinnahmen und Zuweisungen ist gemessen an den vielen Aufgaben zwar steigend, aber immer noch unterdurchschnittlich. Bei der Gewerbesteuer liegt die Annahme zugrunde, dass die Nachzahlungen, die in 2013 zur deutlichen Verbesserung geführt haben, einmalig waren und das Vorauszahlungssoll 2014 und 2015 eher Grundlage für die Entwicklung darstellt. Schon in 2012 wurde der Unterhaltungs- und Sanierungsbedarf im Hoch- und Tiefbaubereich für die nächsten Jahre aktualisiert und im Gemeinderat vorgestellt. Die daraus resultierenden Aufwendungen wurden entsprechend der dort vorgeschlagenen Prioritäten in der Finanzplanung aufgenommen. Der Schwerpunkt wurde auf den Unterhaltungsbereich gelegt, da durch kontinuierliche Unterhaltungsmaßnahmen langfristig kostenintensive Sanierungsmaßnahmen vermieden werden können. Die gestiegenen Unterhaltungsaufwendungen in 2014 stellen daher die Basis für die Hochrechnungen ab 2015 dar. Die Gebäudeunterhaltungsmaßnahmen müssen in 2015 ff. weiterhin mit überdurchschnittlichen Ausgaben veranschlagt werden. Erneuerung von Wasserleitungen und Beleuchtungsanlagen, die Sanierung von Sanitär- und Toilettenanlagen und Maßnahmen zur Legionellenvorsorge seien genannt. Die Entwicklung der Kreisumlage belastet den Haushalt zusehends. Die stetig steigenden Betreuungs- und Sozialleistungen, die neu eingeführte Krankenhausdefizitabdeckung und die Aufwendungen für die Aylbewerberunterbringung werden von uns weiterhin die Abführung hoher Beträge an den Landkreis Reutlingen abverlangen. Es ist nicht absehbar, wann und wie diese Kreisumlagenhöhe stabilisiert oder gar wieder zurückgeführt werden sollte. Allein die ab 2014 bestehende Krankenhausumlage zur Abdeckung des Bilanzverlustes der Kreiskrankenhäuser führt für die Stadt Münsingen zu Mehrausgaben von Die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben verlaufen nicht parallel. Die Anforderungen im Kindergarten- und Schulbereich verursachen bereits spürbare Kostensteigerungen und werden in den nächsten Jahren zu weiteren Belastungen im Personal- und Sachkostenbereich führen, die derzeit noch nicht ganz absehbar sind.

18 Vermögenshaushalt Das Investitionsprogramm weist folgende Ausgaben aus: in T in T in T Grunderwerb, Erwerb von beweglichen Sachen Außerordentliche Tilgung (Finanzierungsverträge) Baumaßnahmen Zuschüsse f.investitionen/-förderungsmaßnahmen Tilgung von Krediten Zuführung zum Verwaltungshaushalt Zuführung zu Sonderrücklagen Summe Als Deckungsmittel sind geplant: in T in T in T Zuführung vom Verwaltungshaushalt Zuführung zu Sonderrücklagen Rücklagenentnahme Erlöse aus der Veräußerung von Vermögen Beiträge Zuweisungen und Zuschüsse Kredite Summe Der Schwerpunkt der Investitionstätigkeit liegt im Zeitraum in den folgenden Bereichen: Allgemeine Verwaltung ,72 % Feuerwehr ,77 % Schulen ,41 % Archiv, Museum, Kirchen ,24 % Freibad ,02 % Spielplätze ,18 % Stadtbauamt ,24 % Stadtsanierung, ELR ,35 % Straßen, Straßenbeleuchtung ,03 % Abwasserbeseitigung ,49 % Müllbeseitigung ,36 % Dorfgemeinschaftshäuser ,40 % Bauhoffahrzeuge/-geräte ,38 % Grunderwerb ,41 % ,00 %

19 Die Entwicklung der Schulden im städtischen Haushalt (ohne Finanzierungsverträge) würde sich ohne Berücksichtigung der Ergebnisse aus den Haushaltsjahren 2013 und 2014 bis zum Ende des Investitionszeitraumes wie folgt darstellen: Städtischer Haushalt Kreditähnliche Rechtsgeschäfte 1) Tatsächlicher Schuldenstand am Aufnahme 2014 (Rest)/ /. ordentliche/außerordentl. Tilgung Voraussichtlicher Schuldenstand am Aufnahme /. ordentliche Tilgung /. außerordentliche Tilgung Voraussichtlicher Schuldenstand am Verschuldung pro Einwohner ,32 309,57 Verschuldung pro Einwohner ,62 224,91 1) Die Berechnung der kreditähnlichen Rechtsgeschäfte erstreckt sich bis zum Stand Die Entwicklung der Verschuldung im geplanten Umfang ist problematisch. Jede zusätzliche Schuldenaufnahme führt zu einem Anstieg der künftigen Zins- und Tilgungsleistungen, die den Verwaltungs- und Vermögenshaushalt zusätzlich belasten. Entwicklung der Zuführungsrate Eine Zuführungsrate an den Vermögenshaushalt ist positiv, eine zur Deckung des Verwaltungshaushalts erforderliche Zuführung aus dem Vermögenshaushalt negativ dargestellt. Haushaltsjahr PA RE Differenz Schlussbetrachtung Die Finanzlage der Stadt Münsingen wird sich bei gleichbleibenden Rahmenbedingungen verschlechtern. Das ehrgeizige Investitionsvolumen von 17,8 Mio. Euro kann nur vollzogen werden, wenn konjunkturbedingt die Steuer- und Finanzzuweisungen weiter ansteigen und gleichzeitig neue Schulden in Kauf genommen werden. Auf der Ausgabenseite sind deshalb insbesondere im investiven Bereich vermehrt Prioritäten zu setzen. Es bleibt zu hoffen, dass trotz labiler Finanzmärkte und der ungelösten europäischen Schuldenkrise, der wirtschaftliche Aufschwung in Deutschland anhalten wird.

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