Die Zukunft. Alterssicherung. der. Die Zukunft der Alterssicherung - Nach der Reform ist vor der Reform. Dokumentation des Workshops.

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1 Alterssicherung der Die Zukunft Die Zukunft der Alterssicherung - Nach der Reform ist vor der Reform. Dokumentation des Workshops. Band 2 der Schriftenreihe zur Zukunft der Alterssicherung.

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3 Inhalt Kurzbericht 7 Vorträge Das Rentenpaket und seine Auswirkungen 15 Hans Ludwig Flecken, Abteilungsleiter im Bundesministerium für Arbeit und Soziales Alterssicherung zukunftssicher gestalten 31 Udo Diel, Referatsleiter im Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Herausforderungen für das Rentensystem in Zeiten der 47 demographischen Alterung Prof. Dr. Reinhold Schnabel, Universität Duisburg-Essen Handlungsbedarf aus Sicht des DGB 59 Dirk Neumann, Referatsleiter beim DGB Bundesvorstand

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5 Impressionen

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7 Kurzbericht Der von Herrn Dr. von Miquel (Dokumentations- und Forschungsstelle der Sozialversicherungsträger) moderierte Workshop wurde durch ein Grußwort von Staatssekretär Dr. Wilhelm Schäffer (MAIS NRW) eröffnet. Herr Dr. Schäffer unterstrich die große Bedeutung des Themas und erklärte, dass eine grundlegende Debatte nötig sei, um die gesetzliche Rentenversicherung zukunftsfest zu machen. Der Staatssekretär machte deutlich, dass sich die Diskussion nicht auf die Frage der Vermeidung von Altersarmut beschränken dürfe in Zukunft werde sich auch für Besserverdienende die Frage stellen, wie sie im Alter oder bei Erwerbsminderung ihren bisherigen Lebensstandard aufrecht erhalten können. Herr Dr. Schäffer kündigte an, dass der Workshop Die Zukunft der Alterssicherung den Anstoß zu einer offenen Diskussion geben solle und stellte weitere Termine im nächsten Jahr in Aussicht. Vortragsrunde Sodann eröffnete Hans Ludwig Flecken (BMAS) die Vortragsrunde und gab zunächst einen Überblick über die Inhalte des Rentenpakets 2014 und dessen Auswirkungen. Das Rentenpaket enthalte wichtige und richtige Maßnahmen, um bestehende Gerechtigkeitslücken im Rentenversicherungsrecht zu schließen. Flecken begegnete außerdem einigen der vielfach gegen das RV-Leistungsverbesserungsgesetz vorgebrachten Kritikpunkte. So werde es aufgrund der Rente ab 63 nicht zu einer Frühverrentungswelle kommen. Zum einen sei davon auszugehen, dass ein Großteil derer, die jetzt die Möglichkeit eines abschlagsfreien Renteneintritts nutzten, ohnehin vor Erreichen der Regelaltersgrenze in Rente gegangen wäre - aber eben unter Inkaufnahme von Abschlägen. Zum anderen würden sich die Unternehmen aufgrund des beginnenden Fachkräftemangels verstärkt auch um ihre älteren Mitarbeiter bemühen. Grundlegende Änderungen im Alterssicherungssystem seien deshalb nicht erforderlich. Es sei ausreichend, noch verbleibende Gerechtigkeitslücken zu schließen, etwa durch die solidarische Lebensleistungsrente für Geringverdiener. Die Präsentation von Herrn Flecken ist zu finden auf Seite 15. 7

8 Im Anschluss setzte sich Udo Diel (MAIS NRW) kritisch mit dem Rentenpaket auseinander und stellte die Positionen des MAIS NRW dar. Diel äußerte insbesondere Kritik an den Abschlägen bei Erwerbsminderungsrenten und dem Festhalten an der 3/5-Regelung, die vielen Menschen den Bezug einer Erwerbsminderungsrente unmöglich mache. Auch die grundlegende Weichenstellung hin zu einem dreisäuligen Alterssicherungssystem sei in Frage zu stellen. Insbesondere sei die betriebliche und private Altersvorsorge noch nicht weit genug verbreitet und - wegen ihrer Abhängigkeit von den Finanzmärkten - nicht planbar. Diel plädierte daher für eine Stärkung der gesetzlichen Rente, insbesondere für eine Stabilisierung des Rentenniveaus. Besonderer Handlungsbedarf bestehe bei der besseren Absicherung von Geringverdienern, nicht obligatorisch abgesicherten Selbstständigen und Erwerbsgeminderten. So könne beispielsweise eine auskömmliche Rente für Geringverdiener erreicht werden, indem man die erste Stufe der solidarischen Lebensleistungsrente nach dem Vorbild der Rente nach Mindesteinkommen ausgestalte. Auf die im Koalitionsvertrag vorgesehene zweite Stufe, die wegen der Vermischung von beitragsorientierter Rente und bedarfsabhängiger Sozialhilfe problematisch sei, könne dann ggf. verzichtet werden. Es wird auf die Präsentation von Herrn Diel auf Seite 31 verwiesen. Als nächster ergriff Prof. Dr. Reinhold Schnabel (Universität Duisburg-Essen) das Wort. Er betonte die Rolle der gesetzlichen Rentenversicherung als alternativlose Hauptsäule. Das Umlageverfahren sei deshalb alternativlos, weil ein Ausstieg die Ansprüche der Versicherten massiv verletzen würde und auch nicht sinnvoll sei, weil die interne Rendite des Systems auch zukünftig positiv bleibe. Prof. Dr. Schnabel appellierte auch an die Vertreter der Politik: In der öffentlichen Debatte seien mehr positive Signale nötig, um das Vertrauen der Bevölkerung in die gesetzliche Rentenversicherung zu stärken. Daneben solle das Potential der privaten Altersvorsorge nicht unterschätzt werden. Diese Säule habe es schon immer gegeben und sie funktioniere auch heute noch. Darauf deute die vergleichsweise hohe Sparquote in der Bundesrepublik hin. Außerdem würden auch viele Menschen durch den Erwerb von Immobilien und anderen Vermögenswerten privat Vorsorge betreiben. Man dürfe die Sicht deshalb nicht nur auf die staatlich geförderte Altersvorsorge verengen. 8

9 In seinem Vortrag prognostizierte Prof. Dr. Schnabel, dass das Rentenniveau langfristig auf unter 43% absinken werde. Er warf die Frage auf, ob die gesetzliche Rentenversicherung den Lebensstandard der Versicherten werde sichern können oder ob sie in Zukunft lediglich eine Grundsicherung darstellen solle. Neben dieser Grundsicherung müsse zumindest der Mittelstand privat vorsorgen, wozu dieser auch in der Lage sei. Prof. Dr. Schnabel war auch der Ansicht, dass durch das Rentenpaket die Rente mit 67 praktisch ausgehöhlt werde die Rente mit 65 werde auf lange Sicht zum Regelfall werden. Die Präsentation von Herrn Schnabel ist ab Seite 47 abgedruckt. Anschließend stellte Dirk Neumann (DGB Bundesvorstand) als letzter Redner die Positionen des Deutschen Gewerkschaftsbundes dar und begrüßte zunächst die Leistungsverbesserungen durch das Rentenpaket Doch auch die durch Herrn Diel vorgeschlagenen Maßnahmen fanden seine Zustimmung. Dirk Neumann widersprach Prof. Dr. Schnabel, die Rente mit 67 sei keineswegs ausgehöhlt und auch beim Thema private Altersvorsorge äußerte er Kritik an seinem Vorredner: Beim Erwerb von Immobilien seien regionale Unterschiede zu beachten. Etwa in Ballungsgebieten sei das Eigenheim nur für die wenigsten finanzierbar. Die Mütterrente sei aus Sicht des DGB grundsätzlich zu begrüßen, müsse allerdings vollständig aus zusätzlichen Steuermitteln finanziert werden. Weiterer Handlungsbedarf bestehe bei der Schaffung von flexiblen und sozial abgesicherten Übergängen in die Rente. Er betonte die Bedeutung der betrieblichen Altersversorgung für das Alterssicherungssystem. Es sei jedoch eine stärkere Beteiligung der Arbeitgeber an ihrer Finanzierung erforderlich. Langfristiges Ziel der Rentenpolitik des DGB sei eine Erwerbstätigenversicherung, die auch Beamte und Selbstständige einschließen solle. Für die weiteren Ausführungen wird auf die Präsentation von Herrn Neumann auf Seite 59 verwiesen. 9

10 Diskussionsrunde Im ersten Teil der Diskussionsrunde befassten sich die Teilnehmer zunächst mit Einzelaspekten des von Herrn Flecken vorgestellten Rentenpakets. Herr Keck (DRV Westfalen) sprach die Berücksichtigung von Zeiten der Arbeitslosigkeit bei der Rente mit 63 und die damit verbundenen Auslegungsschwierigkeiten an. Er kritisierte dabei die Regelung, dass Arbeitslosigkeit in den letzten beiden Jahren vor Beginn der Rente ab 63 nicht berücksichtigt wird außer im Falle der Insolvenz des Arbeitgebers. Dies führe zu kaum vertretbaren Ergebnissen bei (Teil-) Betriebsschließungen: Unternehmen, die nur ein Werk oder den Teil eines Werkes schließen, würden nicht unter die Regelung fallen. Ein Zuliefererbetrieb dieses Werkes, welcher vollständig schließe, würde dagegen unter die Regel fallen. Diese Ungleichbehandlung könne nicht rechtmäßig sein und sei für die Versicherten nicht nachvollziehbar. Weitere Teilnehmer schlossen sich dieser Aussage an und äußerten Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit dieser Regelung. Auf Nachfrage gab Herr Flecken einen Ausblick auf den Zeitplan der Regierungskoalition hinsichtlich der geplanten Verbesserungen für einen gleitenden Übergang in die Rente. Erste Sitzungen würden noch Ende September stattfinden. Im Oktober werde eine öffentliche Anhörung der Sozialpartner durchgeführt. Man habe die Absicht, im Dezember die ersten Ergebnisse vorzulegen. Im Januar könne dann das Gesetzgebungsverfahren eingeleitet werden. Als politische Leitlinien für diesen Prozess nannte Flecken die Fachkräftesicherung und die Finanzierbarkeit - in Frage kämen nur Maßnahmen, die für das Rentenversicherungssystem finanziell tragbar seien. Weiteres Kernthema seien die Prävention und die Schaffung altersgerechter Arbeitsplätze, etwa durch das betriebliche Eingliederungsmanagement. Auf Nachfrage stellte Flecken klar, die Leitlinie Finanzierbarkeit für den Bund könne nur so verstanden werden, dass die erforderlichen Gelder weitgehend aus der Sozialversicherung aufgebracht werden müssten. Einige Teilnehmer gaben deshalb zu bedenken, dass dadurch die Anhebung des Reha-Budgets konterkariert werde. Herr Flecken antwortete darauf, dass die Mehrkosten jedenfalls nicht durch Beitragssatzsteigerungen aufgefangen werden dürften. 10

11 Prof. Dr. Schnabel brachte anschließend die Frage des Hinzuverdienstes zur Sprache. Er äußerte Kritik an der strikten Grenze von 63 Jahren und war der Ansicht, bei Renten mit Abschlägen solle ein unbegrenzter Hinzuverdienst erlaubt werden. Aus Sicht von Herrn Diel ist eine Abschaffung der Hinzuverdienstgrenzen wegen der daraus resultierenden Vorfinanzierungskosten abzulehnen. Er wies außerdem darauf hin, dass älteren Arbeitnehmern, die z. B. aus gesundheitlichen Gründen nicht bis zum 63. Lebensjahr arbeiten könnten, mit dem Bezug einer Teilrente ab 60 bei gleichzeitiger weiterer versicherungspflichtiger Teilzeitbeschäftigung ein Angebot für einen gleitenden Übergang in den Ruhestand unterbreitet werden könnte. Herr Schäfer (Arbeitnehmerkammer Bremen) sah die Teilrenten als sehr problematisch an, denn sie führten zu einigen Folgeproblemen. Es bestünden insbesondere Risiken, wenn ältere Beschäftigte, die bereits eine Teilrente bezögen, arbeitslos würden: Auf lange Sicht sei die Teilrente dann nicht im Interesse der Arbeitnehmer. Auch sei zu befürchten, dass die Arbeitgeber ihre Beschäftigten zur Inanspruchnahme dieser Möglichkeit drängen würden. Schäfer betonte außerdem, dass bei Einführung einer solchen Regelung Anpassungsbedarf bei anderen Sozialleistungen (insbesondere SGB II und III) bestehen würde. Herr Neumann stellte darüber hinaus fest, die Teilrente funktioniere nur, wenn die Versicherten noch relativ lange eine sozialversicherungspflichtige Teilzeitbeschäftigung ausüben würden. Er plädierte dafür, die Zahlung von Beiträgen zum Ausgleich von Rentenabschlägen ( 187a SGB VI) über einen längeren Zeitraum zu ermöglichen (Zahlung von Teilbeiträgen). Im zweiten Teil der Diskussionsrunde wurde die Weiterentwicklung des Alterssicherungssystems diskutiert. Zentrale Bedeutung hatte dabei die Frage der Lebensstandardsicherung und auf welchem Wege dieses Sicherungsziel erreicht werden könne. Antworten der Politik auf diese Frage verlangte zunächst Herr Krumnack (DRV Rheinland): Durch das Rentenpaket sei viel Geld verbraucht worden. Die zusätzliche Altersvorsorge reiche nicht aus, um das in Zukunft weiter absinkende Rentenniveau auszugleichen. Er frage sich, ob nach Ansicht der Politik die solidarische Lebensleistungsrente das Mittel der Wahl sein solle, um hier gegenzusteuern. 11

12 Staatssekretär Dr. Schäffer sprach sich für eine Stärkung der gesetzlichen Rente aus. Er äußerte eine gewisse Skepsis gegenüber der privaten Altersvorsorge, die betriebliche Altersversorgung könne und müsse tragfähiger gemacht werden. Herr Flecken sprach sich für mehr Kontinuität in der Rentenpolitik aus. Es sei für das Vertrauen der Bevölkerung in das deutsche Alterssicherungssystem nicht förderlich, wenn man die geförderte private Alterssicherung nach gerade einmal zwölf Jahren bereits wieder in Frage stelle. Die 2. und 3. Säule des Alterssicherungssystems seien an einigen Stellen tatsächlich problematisch, aber noch nicht gescheitert. Die betriebliche Altersversorgung solle mehr im Vordergrund stehen und verstärkt als arbeitgeberfinanzierte Altersversorgung ausgestaltet werden. Hierbei setze er vor allem auf die Sozialpartner, die in der Lage seien, auf tarifvertraglicher Ebene Versorgungseinrichtungen zu etablieren. Dies fördere vor allem die Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung in kleinen und mittelständischen Betrieben. Prof. Dr. Schnabel appellierte erneut an die Eigenverantwortung der Bevölkerung. Private Altersvorsorge habe es - etwa in Form von Wohneigentum oder Lebensversicherungen - schon immer gegeben. Die Riesterförderung sei in seinen Augen unnötig und solle für Neuverträge wieder abgeschafft werden. Frau Wollenteit (MAGS Mecklenburg-Vorpommern) wies auf einen weiteren Aspekt hin, der in der Diskussion um das Für und Wider eines dreisäuligen Alterssicherungssystems nicht vernachlässigt werden dürfe: Es seien auch die besonderen Umstände in den neuen Ländern in den Blick zu nehmen. Sie hoffe, dass dies im Rahmen des jetzt begonnenen Diskussionsprozesses noch geschehen werde. Mecklenburg-Vorpommern habe den demografischen Wandel in den letzten Jahren bereits vollzogen, und die strukturellen Unterschiede zu den alten Bundesländern seien erheblich. Bestätigt wurde dies auch von Frau Herrmann (MAS Sachsen-Anhalt): Vor allem bezüglich des besonderen Stellenwertes der Gesetzlichen Rentenversicherung für das Alterseinkommen insgesamt seien die Voraussetzungen in Ost und West verschieden. Damit solle nicht in Abrede gestellt werden, dass auch in Teilen der alten Bundesländer strukturelle Probleme mit entsprechenden Auswirkungen für den Aufbau der Altersversorgung bestünden. Frau Herrmann sprach sich deshalb für eine Stärkung der gesetzlichen Rentenversicherung, einschließlich einer Anhebung des Rentenniveaus aus. 12

13 Auch aus Sicht von Herrn Neumann bestehen erhebliche Unterschiede zwischen den alten und neuen Bundesländern. Dies dürfe in der Diskussion um die private Altersvorsorge nicht vernachlässigt werden: In den strukturschwachen Regionen im Osten seien viel weniger Menschen in der Lage, privat vorzusorgen. Herr Neumann betonte, die private Vorsorge könne und solle die gesetzliche Rentenversicherung zwar ergänzen, dürfe diese jedoch nicht ersetzen. Am Ende der Diskussionsrunde betonte Herr Flecken, dass er eine Anhebung des Rentenniveaus für nicht finanzierbar halte und sprach sich noch einmal für die Riester-Rente aus. Einige Teilnehmer sprachen die aus ihrer Sicht mangelnde Transparenz der Riester-Rente an. Dem Bürger müsse die Möglichkeit gegeben werden, sich aus einer Quelle über das Rentensystem informieren zu können. In seinem Schlusswort bedankte sich Staatssekretär Dr. Schäffer bei allen Teilnehmern für die kontroverse, lebhafte Debatte. Die Diskussion über die Themenkreise betriebliche Altersvorsorge und flexible Übergänge könne in einem weiteren Workshop im nächsten Jahr fortgesetzt und inhaltlich vertieft werden. 13

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15 Vorträge Das Rentenpaket und seine Auswirkungen Hans Ludwig Flecken, Abteilungsleiter im Bundesministerium für Arbeit und Soziales Die Zukunft der Alterssicherung Hans Ludwig Flecken Das Rentenpaket und seine Auswirkungen Workshop MAIS NRW, 17. September

16 Das Rentenpaket Die Maßnahmen des Rentenpakets Abschlagsfreie Rente ab 63 Mütterrente Verbesserung bei den Erwerbsminderungsrenten Anhebung des Reha Budggets Auswirkungen der Maßnahmen des Rentenpakets auf Beitragssatz der Rentenversicherung Rentenniveau Bundeshaushalt Leitlinien der Alterssicherungspolitik Generationengerechte gesetzliche Rente bezahlbare Beiträge für die Jüngeren verlässliche Alterssicherung für die Älteren Vertrauen und Berechenbarkeit für die Rente langfristige Stabilisierung der gesetzlichen Rentenversicherung ergänzende private und betriebliche Altersvorsorge 16

17 Langfristige Ziele in der gesetzlichen Rentenversicherung Begrenzung des Beitragssatzes zur Rentenversicherung auf maximal 20 % bis zum Jahr 2020 maximal 22 % bis zum Jahr 2030 Sicherung des Rentenniveaus (vor Steuern) bei mindestens 46 % bis zum Jahr 2020 mindestens 43 % bis zum Jahr 2030 Perspektive: Beibehaltung des Niveaus von 46 % über 2020 hinaus Die politischen Leitlinien des Rentenpakets Die gesetzliche Rentenversicherung ist schon heute zukunftsfest und sie wird es auch bleiben Kurs halten, aber Gerechtigkeitslücken schließen Keine Reform des Rentensystems, sondern Korrekturen im System 17

18 Das Rentenpaket Das ist drin: Abschlagsfreie Rente ab 63 Langfristige Anhebung der Regelaltersgrenze 18

19 Abschlagsfreie Rente ab 65 Nach 38 SGB VI haben Versicherte Anspruch auf die Altersrente für besonders langjährig Versicherte, wenn sie das 65. Lebensjahr vollendet haben und die Wartezeit von 45 Jahren erfüllt haben. Angerechnet werden: Kalendermonate mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit ( 55 Abs. 2 SGB VI). D.h. u.a. Pflichtbeiträge von Beschäftigten, von selbständig Tätigen, für Kindererziehung und nicht erwerbsmäßige Pflege und bei Bezug von Krankengeld Ausdrücklich ausgenommen sind Pflichtbeitragszeiten aufgrund des Bezugs von ALG, ALG II und Arbeitslosenhilfe. Konzept der abschlagsfreien Rente ab 63 nach dem RV-Leistungsverbesserungsgesetz Es wird keine neue Rentenart geschaffen. Heutige Rente für besonders langjährig Versicherte wird erweitert. Neu ist: frühere Inanspruchnahme möglich, ab 63, allerdings stufenweiser Anstieg der Renteneintrittsalters bis 2029, dann wieder 65 Zeiten der freiwilligen Beitragszahlung zählen unter bestimmten Voraussetzungen mit Zeiten des Arbeitslosengeldbezugs zählen bei der Wartezeit mit Inkrafttreten: Für Rentenzugang ab

20 Stufenweise Anhebung des Eintrittsalters in die abschlagsfreie Rente Rente ab 63 mit freiwilligen Beiträgen Zeiten der freiwilligen Beitragszahlung sollen berücksichtigt werden, damit auch Handwerker die Voraussetzungen der Rente ab 63 erfüllen können, wenn sie sich von der Rentenversicherungspflicht haben befreien lassen. Voraussetzung: mindestens 18 Jahre mit Pflichtbeiträgen aus Beschäftigung oder aus selbstständiger Tätigkeit. 20

21 Rente ab 63 mit Zeiten der Arbeitslosigkeit Berücksichtigt werden Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld Ebenso: Teilarbeitslosengeld und Leistungen der beruflichen Weiterbildung Nicht berücksichtigt werden Zeiten der Dauer und Langzeitarbeitslosigkeit (Bezug von ALG II oder Arbeitslosenhilfe)! Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld werden dauerhaft, also über das Jahr 2029 hinaus berücksichtigt. Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld werden zeitlich unbegrenzt berücksichtigt, z.b. keine 5 Jahres Begrenzung. Abschlagsfreie Rente ab Alter 63 Zeiten des Arbeitslosengeldbezugs bei der Altersgruppe 55 bis 63, die 45 Beitragsjahre erreichen können Dauer des Bezugs Anteil in % keine Zeiten Arbeitslosengeld 43,8 über 0 bis max. 1 Jahr Arbeitslosengeld 24,9 über 1 bis max. 2 Jahre Arbeitslosengeld 13,1 über 2 bis max. 5 Jahre Arbeitslosengeld 14,8 5 Jahre und mehr Arbeitslosengeld 3,4 Gesamt 100,0 Quelle: Versichertenkontenstichprobe

22 Rente ab 63 eine Frühverrentungsmaßnahme? Durch die Rente ab 63 wird kein früherer Renteneintritt als nach geltendem Recht ermöglicht; allerdings abschlagsfrei Keine 58er Regelung; auch ältere Arbeitslose stehen der Vermittlung zur Verfügung Finanzielle Einbußen durch ALG Bezug und Sanktionsmechanismen im Arbeitsförderungsrecht bei vorwerfbar herbeigeführter Arbeitslosigkeit (Sperrzeit, Kürzung der ALG Anspruchsdauer) Fachkräfte werden gesucht, Unternehmen investieren immer mehr in altersgerechte Arbeitsbedingungen Keine Anhaltspunkte für Frühverrentung Rente ab 63 Modelle zur Vermeidung Frühverrentung Stichtagsregelung: D.h. Zeiten des ALG Bezugs werden nur bis zum 1. Juli 2014 berücksichtigt (Union). Rollierender Stichtag mit Sperrzeit: 2 Jahre vor Rentenbeginn werden Zeiten des ALG Bezugs nicht berücksichtigt, wenn eine Sperrzeit vermerkt wurde. Außerdem Wiedereinführung einer Erstattungs regelung für den Arbeitgeber (SPD). 1 Jahres Stichtag: Pro Fall der Arbeitslosigkeit wird nur max. 1 Jahr angerechnet (BDA). Rollierender Stichtag: 2 Jahre vor Rentenbeginn werden Zeiten des ALG Bezugs nicht berücksichtigt. 22

23 Rente ab 63 - Lösung rollierender Stichtag Beginn der 2 jährigen Ausschlussfrist Renteneintritt 45 Beitragsjahre 2 Jahre Rente Grundsatz: Arbeitslosengeldbezug 2 Jahre vor Rentenbeginn wird nicht bei der Wartezeit angerechnet. Ausnahme: Eine Kündigung beruht auf Insolvenz oder vollständiger Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers Rente ab 63 wer profitiert? Anfänglich bis zu Personen pro Jahr, davon sind rund ein Viertel Frauen. Das heißt aber nicht, dass jetzt Personen mehr früher in Rente gehen. Denn auch nach geltendem Recht gehen Personen im Alter von 63 Jahren unter Inkaufnahme von Abschlägen in Rente diese können mit der Neuregelung ebenfalls vorzeitig in Rente gehen, dann aber ohne Abschläge. 23

24 Mütterrente Mütterrente bedeutet: 2. Kindererziehungsjahr für vor 1992 geborene Kinder Für Renten, die ab 1. Juli beginnen, kommt ein weiteres Pflichtbeitragsjahr hinzu. Anwendung der Beitragbemessungsgrenze bei gleichzeitig ausgeübter rentenversicherungspflichtiger Beschäftigung Für die 9,5 Millionen Bestandsrentnerinnen /-rentner gibt es ab 1. Juli einen Zuschlag von 1 Entgeltpunkt. Zahlen/Fakten Erwerbsminderungsrente in Euro 800 Entwicklung der Renten wegen Erwerbsminderung ØRentenzahlbeträge in Euro, Rentenzugänge, Männer, Frauen, Deutschland insgesamt 110% 105% % 95% 90% % 80% 75% % % 60% 55% % Quelle: Deutsche Rentenversicherung Bund Renten wegen Erwerbsminderung Renten wegen Alters Relation EM zu Altersrente 24

25 Zahlen/Fakten zu Erwerbsminderungsrenten 14,00% Grundsicherungsfälle 12,00% Altersrenten EM-Renten Quellen: 10,00% Statistisches Bundesamt, G9 Tabelle 9.1, , Sonderauswertung der Statistik der Deutschen Rentenversicherung Rentenbestand am ,00% 6,00% 4,00% 2,00% 0,00% Rentenbestand am Volle, dauerhafte EM Rente unter der Regelaltersgrenze* (nur Inland) Insgesamt Anteil Grundsicherungsfälle mit (niedriger) EM Rente an allen dauerhaften Inlands EM Renten Altersrenten ab Regelaltersgrenze ins Inland 12,0% Anteil Grundsicherungsfälle mit (niedriger) Altersrente an allen Inlandsrenten 2,2% * Regelaltersgrenze im Jahr 2012: 65 Jahre und einen Monat Zahlen/Fakten Erwerbsminderungsrenten ¾ Gründe für den Rückgang der Zahlbeträge z.b.: Reform der Erwerbsminderungsrenten 2000: Einführung von Abschlägen/Verlängerung der Zurechnungszeit. Veränderung der individuellen Erwerbsbiografien Dämpfungsfaktoren in der Rentenanpassungsformel ¾ Geringe Kompensationsmö Geringe Kompensationsmöglichkeiten in der Riesterrente (max. 15% der Beiträge) 25

26 Verbesserungen bei Erwerbsminderungsrenten Erhöhung der Renten um durchschnittlich 5% durch neue Berechnungsgrundlagen Günstiger-Prüfung und verlängerte Zurechnungszeit Verbesserungen bei Erwerbsminderungsrenten Beispiel 26

27 Höheres Reha-Budget Anpassung an die demografische Entwicklung Finanzwirkungen des Rentenpakets Mehrausgaben in der gesetzlichen Rentenversicherung (in Milliarden Euro einschließlich Krankenversicherung der Rentner, heutige Werte) 27

28 Auswirkung des Rentenpakets auf den Beitragssatz Mit 18,9 Prozent hat die Rentenversicherung den niedrigsten Beitragssatz seit fast 20 Jahren. Auch mit dem Rentenpaket wird dieses niedrige Niveau bis 2018 beibehalten. Langfristig werden die Beitragssatzobergrenzen eingehalten. Jahr Beitragssatz 18,9% 18,9% 18,9% 18,9% 18,9% 19,7% 19,7% 20,8% 22,0% Im Vergleich zum Rentenversicherungsbericht 2013 kommt es zu höheren Beitragssätzen. Jahr Beitragssatz 18,3% 18,3% 18,3% 18,3% 18,8% 19,1% 19,2% 20,3% 21,6% Auswirkung des Rentenpakets auf das Rentenniveau Auch mit dem Rentenpaket werden die Mindestniveau eingehalten. Jahr Beitragssatz 47,9% 47,8% 47,7% 47,5% 47,4% 47,4% 46,9% 45,4% 43,7% Im Vergleich zum Rentenversicherungsbericht 2013 kommt es zu einem niedrigeren Rentenniveau. Jahr Beitragssatz 47,8% 48,0% 48,3% 48,2% 48,3% 48,0% 47,5% 46,0% 44,4% 28

29 Sicherungsniveau in der Rentenversicherung Verhältniswert aus verfügbarer Standardrente Standardrente 1.287,45 Euro abzgl. KVdR und PVdR Steuern unberücksichtigt verfügbarem Durchschnittsentgelt Durchschnittsentgelt 2.839,25 Euro abzgl. durchschnittlichem AN Sozialbeitrag gemäß VGR und Aufwendungen für zusätzliche Altersvorsorge Steuern unberücksichtigt Niveau kann trotz steigender Renten sinken, wenn die Löhne stärker steigen oder trotz gleichbleibendem Rentenbetrag steigen, wenn AN Sozialbeiträge steigen 30 Verbesserung der Renten durch die Mütterrente Durchschnittliche Rente an Frauen: West: 520 Ost: Kind ,6% 1 Kind ,6% 2 Kinder % 2 Kinder ,3% 3 Kinder ,1% 3 Kinder ,9% Verringerung der Standardrente durch Rentenpaket um 1,6% nach den Modellrechnungen der DRV 29

30 Auswirkung des Rentenpakets auf den Bundeshaushalt Gegenüber der Finanzplanung im Herbst 2013 fallen die Bundesmittel an die Rentenversicherung höher aus Jahr Mehrbetrag in Mrd. 1,454 1,434 1,405 1,429 Ab dem Jahr 2019 beteiligt sich der Bund an der Finanzierung der Leistungsverbesserungen mit zusätzlichen Mitteln, die bis zum Jahr 2022 auf rund 2 Mrd. Euro jährlich aufwachsen Jahr Mio Mio Mio Mio. VIELEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT! 30

31 Alterssicherung zukunftssicher gestalten Udo Diel, Referatsleiter im Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen DIE ZUKUNFT DER ALTERSSICHERUNG NACH DER REFORM IST VOR DER REFORM Udo Diel Düsseldorf,, 17. September

32 Gliederung I. Das Rentenpaket II. Langfristige Herausforderungen in der Alterssicherung 1. Grundlegende Weichenstellungen hinterfragen 2. Stärkung der gesetzlichen Rentenversicherung a) Rentenniveau stabilisieren oder erhöhen b) Bessere Absicherung von Geringverdienern c) Versicherungspflicht für Selbstständige III. Zusammenfassung und Ausblick I. Das Rentenpaket: Altersrente ab 63, Erwerbsminderungsrenten Einführung ab 01. Juli 2014 Rente ab 63 für Versicherte mit 45 Beitragsjahren Festhalten an der Regelaltersgrenze 67 Altersgerechter Beschäftigungsmöglichkeiten für ältere Arbeitnehmer schaffen Betriebliches Gesundheitsmanagement Gleitender Übergang in den Ruhestand Erwerbsminderungsrente Verlängerung Zurechnungszeit, Günstigerprüfung Abschaffung der Abschläge von bis zu 10,8 Prozent 3/5-Regelung überprüfen Anrechnung von Zeiten anderer Versorgungssysteme 32

33 I. Das Rentenpaket: Mütterrente Verlängerte Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder Finanzierung ab dem Zeitpunkt der Rechtsänderung aus Steuermitteln Folgen des Rentenpakets: fehlende Mittel für weitere Verbesserungen bzw. keine Absenkung des Beitragssatzes Absinken des Rentenniveaus bis 2030 um zusätzliche 2,6 % II. Langfristige Herausforderungen in der Alterssicherung 1. Grundlegende Weichenstellungen hinterfragen Rechtliche Änderungen Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt unstete Erwerbsbiografien nicht abgesicherte Selbstständige Beitragssatzstabilisierung Absenkung Rentenniveau Zusätzliche Altersversorgung prekäre Beschäftigung 33

34 Entwicklung der Rentenhöhe (Zugang) zum Durchschnittslohn und Verbraucherpreisanstieg von 1995 bis % 30% 29,31% 25,25% 31,18% 20% 20,24% 10% 0% 1,46% 4,27% Verbraucherpreisindex Durchschnittsentgelt Zahlbeträge Männer West (Renten wegen Alters insgesamt) Zahlbeträge Männer Ost (Renten wegen Alters insgesamt) Zahlbeträge Frauen West (Renten wegen Alters insgesamt) Zahlbeträge Frauen Ost (Renten wegen Alters insgesamt) Königsweg betriebliche Altersversorgung? Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung bei kleinen und mittelständischen Unternehmen in NRW arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersversorgung vorhanden 34 % nicht vorhanden 62 % keine Angabe 5 % arbeitnehmerfinanzierte Entgeltumwandlung wird angeboten 55 % wird nicht angeboten 40 % keine Angabe 5 % Quelle: Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen: Verbreitung und Akzeptanz der zusätzlichen Altersversorgung in Nordrhein-Westfalen,

35 Gründe, keine betriebliche Altersversorgung anzubieten Keine betriebliche Altersversorgung weil... zu teuer 38 % zu hoher Personalaufwand 16 % unzureichende Informationen 10 % zu kompliziert 18 % zu hohe Fluktuation der Beschäftigten 15 % kein Interesse der Beschäftigten 36 % sonstiges 26 % Quelle: Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen: Verbreitung und Akzeptanz der zusätzlichen Altersversorgung in Nordrhein-Westfalen, 2013 Was sieht der Koalitionsvertrag vor? Erhöhung der Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung Stärkere Einbindung der Tarifpartner Obligatorische Beteiligung der Arbeitgeber an der Entgeltumwandlung ausgeschlossen wären weiterhin etwa 8 Mio. Arbeitslose, in Privathaushalten Tätige und Selbstständige Einführung Opting-Out- Modelle 35

36 Private Altersvorsorge - zu geringe Verbreitung, Beiträge und Rendite nur 45 % aller Berechtigten riestern, in den unteren Einkommensschichten sind es nur 25 % die Förderung kommt nicht bei der Zielgruppe an die eingezahlten Beiträge sind oft zu niedrig Versorgungslücke wird trotz Vorsorge nicht geschlossen Renditen privater Altersvorsorgeprodukte schwanken stark je nach Austrittszeitpunkt die Altersvorsorge ist nicht planbar und nicht verlässlich Die Planbarkeit privater Altersvorsorge oder: Riesterlotto Endkapital von Investmentfondssparplänen nach Anlageschwerpunkt und Austrittszeitpunkt Anlagesumme: (monatlich 100 über 35 Jahre) bestes Ergebnis bei Anlageschwerpunkt International und Ausstieg 2007: schlechtestes Ergebnis bei Anlageschwerpunkt International und Ausstieg 2008: je nach Performance des Aktienfonds und Ausstiegszeitpunkt kann das gleiche Anlagekapital zu extrem unterschiedlichen Ergebnissen führen Quelle: Ehler, Lizon, Rieckhoff, Altersvorsorge mit Fondssparplänen im Schatten der Finanzkrise, RVaktuell 3/2014, S. 69 (Auszug) 36

37 Weichenstellungen des Jahres 2001 überprüfen Ist das angestrebte Ziel des Alterssicherungssystems mit einer schlankeren Säule gesetzliche Rente und stärkeren Säulen betrieblicher und privater Altersvorsorge erreichbar? Ist ein solches System stabil genug, um eine angemessene Alterssicherung zu gewährleisten? wenn nicht, muss die gesetzliche Rentenversicherung wieder gestärkt werden Finanzierbarkeit der gesetzlichen Rentenversicherung angesichts des demografischen Wandels? 1960 kamen auf 100 Erwerbstätige 19 über 65jährige, 2009 waren es 34; Beitragssatz trotz Ausbau des Systems nur um 5,4 % gestiegen entscheidend ist die Produktivität ein Beitragssatzpunkt entspricht etwa 0,35 % der Gesamtpersonalkosten Alterssicherungspolitik ist Verteilungspolitik! Demografische Entwicklung: Gefahr für das Umlagesystem? 37

38 2. Stärkung der gesetzlichen Rentenversicherung Stabilisierung oder Erhöhung des Rentenniveaus (a) Bessere Absicherung von Geringverdienern (b) Versicherungspflicht für Selbständige (c) Erwerbsminderungsrenten (Abschläge, 3/5-Regelung) Ost-/West-Angleichung a) Rentenniveau stabilisieren oder erhöhen Bis 2004 Nettorentenniveau nach Steuern Standardrentner 45 Versicherungsjahre mit Durchschnittsverdienst abzüglich Sozialabgaben im Verhältnis zum Durchschnittsverdiener Nach SGB 6, Anlage 1 gemindert um durchschnittliche Sozialabgaben und Steuern Seit 2005 Sicherungsniveau vor Steuern Standardrentner 45 Versicherungsjahre mit Durchschnittsverdienst vermindert um die Sozialabgaben im Verhältnis zum Durchschnittsverdiener Nach SGB 6, Anlage 1 gemindert um durchschnittlich geleistete Beiträge der Arbeitnehmer zur Sozialversicherung sowie zur geförderten privaten Altersvorsorge Das aktuelle Nettorentenniveau vor Steuern liegt derzeit bei 48,9 Prozent, was nach alter Definition ca. 70 Prozent entspricht. 38

39 Die Absenkung des Rentenniveaus 50,0% heute 48,0% 46,0% ,0% 42,0% ,0% 38,0% Standardrentenniveau Auswirkungen des sinkenden Rentenniveaus erforderliches Einkommen und Anzahl an Beitragsjahren für Rente über Grundsicherungsbedarf % 100% 150% 200% Sicherungsniveau vor Steuern 43 % Sicherungsniveau vor Steuern 50 % Sicherungsniveau vor Steuern 53 % Eigene Darstellung und Berechnung, erforderliche Beitragsjahre zur Deckung des durchschnittli-chen Grundsicherungsbedarfs von 698 Euro (2011) in Abhängigkeit von individueller Entgeltposition und Sicherungsniveau vor Steuern (nach Abzug der Sozialabgaben in Höhe von 8,2 % KV, 2,3 % PV kinderlos), ohne Rente nach Mindesteinkommen 39

40 Stellschraube für das Rentenniveau: Die Rentenanpassungsformel für Stabilisierung oder Erhöhung des Rentenniveaus sind Änderungen an der Rentenanpassungsformel erforderlich Streichung des Altersvorsorgeanteils oder Änderung des α-faktors beim Nachhaltigkeitsfaktor nicht ausreichend besser: fixes Rentenniveau vorgeben und jeweils entsprechende Rentenanpassungen vornehmen Ar t = Ar t-1 x verfügbares Durchschnittsentgelt t-2 verfügbares Durchschnittsentgelt t-1 Stellschraube für das Rentenniveau: Die Rentenanpassungsformel 40

41 b) Bessere Absicherung von Geringverdienern Rente nach 45 Versicherungsjahren bei einem Mindestlohn von 8,50 601,00 640,00 Rentenniveau 53% 50% 43% 519, Der durchschnittliche Grundsicherungsbedarf im Alter lag im Jahr 2012 bei 719 Euro Koalitionsvertrag des Bundes Solidarische Lebensleistungsrente ab Stufe: Anhebung der Entgeltpunkte für Versicherte mit mind. 40 Beitragsjahren und weniger als 30 Entgeltpunkten (Übergangszeit: bis zum Jahr Beitragsjahre) bis zu 5 Jahre Arbeitslosigkeit zählen als Beitragsjahre Einkommensprüfung zusätzliche Altersvorsorge ist Voraussetzung Abhängigkeit von einer zusätzlichen Altersversorgung? Einkommensprüfung? Form und Höhe der Aufstockung? 41

42 Koalitionsvertrag des Bundes Solidarische Lebensleistungsrente ab Stufe: werden trotz Aufstockung in der 1. Stufe 30 Entgeltpunkte nicht erreicht, erfolgt Aufstockung auf 30 Entgeltpunkte (Bedürftigkeitsprüfung) Finanzierung aus Steuermitteln Voraussetzungen wie 1. Stufe, also auch zusätzliche Altersvorsorge? Aufstockung auf 30 EP = Einheitsrente bei Auszahlung durch die Rentenversicherung: Vermischung von Rentenleistungen mit Sozialhilfe Koalitionsvertrag des Bundes Solidarische Lebensleistungsrente ab Stufe: werden trotz Aufstockung in der 1. Stufe 30 Entgeltpunkte nicht erreicht, erfolgt Aufstockung auf 30 Entgeltpunkte (Bedürftigkeitsprüfung) Finanzierung aus Steuermitteln Voraussetzungen wie 1. Stufe, also auch zusätzliche Altersvorsorge? Aufstockung auf 30 EP = Einheitsrente bei Auszahlung durch die Rentenversicherung: Vermischung von Rentenleistungen mit Sozialhilfe 42

43 Wirkung der solidarischen Lebensleistungsrente Rente nach 45 Versicherungsjahren bei einem Mindestlohn von 8,50 mit Aufwertung der Entgeltpunkte 873,00 925,00 Rentenniveau 53% 50% 43% 750, Der durchschnittliche Grundsicherungsbedarf im Alter lag im Jahr 2012 bei 719 Euro Rente nach Mindesteinkommen setzt genau bei den schutzwürdigen Personen an: Versicherte mit langer Versicherungszeit, aber trotzdem nur geringer Rente teilweise auch nivellierende Wirkung (Kappung bei 0,75 EP) aber trotzdem leistungsbezogen 2. Stufe der solidarischen Lebensleistungsrente entbehrlich? Kosten (Berechnung der DRV Bund aus 2007): im Einführungsjahr: 101 Mio. Euro (ohne KVdR) Rentenbestand des Jahres 2030: ca. 2,3 Mrd. Euro Anstieg des Beitragssatzes um etwa 0,26 Punkte, unter Berücksichtigung der Bundeszuschüsse um 0,2 Punkte 43

44 c) Versicherungspflicht für Selbstständige Selbstständige: 4,3 Mio. ohne obligatorische Absicherung (3,5 Mio.) Alterssicherung der Landwirte ( ) > 80 % Berufsständische Versorgungswerke ( ) gesetliche Rentenversicherung ( ) c) Versicherungspflicht für Selbstständige Selbstständige: 4,3 Mio. ohne obligatorische Absicherung (3,5 Mio.) Alterssicherung der Landwirte ( ) > 80 % Berufsständische Versorgungswerke ( ) gesetliche Rentenversicherung ( ) 44

45 c) Versicherungspflicht für Selbstständige Selbstständige: 4,3 Mio. ohne obligatorische Absicherung (3,5 Mio.) Alterssicherung der Landwirte ( ) > 80 % Berufsständische Versorgungswerke ( ) gesetliche Rentenversicherung ( ) III. Zusammenfassung und Ausblick weiter Handlungsbedarf in der Alterssicherung präventive Maßnahmen auf dem Arbeitsmarkt (Zugang zu ausreichenden Löhnen), Gesundheitsförderung / Gesundheitsschutz, altersgerechte Arbeitsplätze, Bildung / Qualifizierung, Vereinbarkeit Familie und Beruf Alterssicherungspolitik nicht auf Armutsvermeidung beschränken Sicherung des Lebensstandards muss möglich sein die bisherigen Ergebnisse sprechen dafür, die gesetzliche Rentenversicherung wieder zu stärken 45

46

47 Herausforderungen für das Rentensystem in Zeiten der demographischen Alterung Prof. Dr. Reinhold Schnabel, Universität Duisburg-Essen Herausforderungen für das Rentensystem in der demographischen Alterung Reinhold Schnabel Fakultät für Wirtschaftswissenschaft, Universität DUE Workshop Zukunft der Alterssicherung MAIS-NRW

48 Prof. Reinhold Schnabel Uni-DUE.de 1. Rentenhöhe und Beitragssatz Gesetzliche Rentenversicherung im Umlageverfahren bleibt trotz demographischer Verschiebung die Hauptsäule der Alterssicherung. -Ausstieg würde bestehende Ansprüche massiv verletzen - Interne Rendite des Systems bleibt positiv Äquivalenz von Beitrag und Rente ist wichtige Stütze für Akzeptanz der GRV und die Bereitschaft, Beitrag zu zahlen. Private und betriebliche Altersversorgung stellen heute und künftig wichtige Ergänzungen dar. Prof. Reinhold Schnabel Uni-DUE.de 1. Rentenhöhe und Beitragssatz Trotz demographischer Alterung bleibt GRV nachhaltig finanzierbar bei konstantem Beitragssatz, aber sinkendem Leistungsniveau. Rentenhöhe Beitragssatz Nachhaltigkeitsfaktor ist ein Kompromiss zwischen fixem Rentenniveau und fixem Beitragssatz. Tabelle 1 zeigt, wie der Beitragssatz steigen würde, wenn man die Bruttoersatzquote auf dem Niveau des Jahres 2012 halten würde. 48

49 Prof. Reinhold Schnabel Uni-DUE.de Tabelle 1: Demographischer Faktor vs. Festes Rentenniveau Quelle: RWI, Demographie und Rente, 2013 Prof. Reinhold Schnabel Uni-DUE.de Nachhaltigkeitsfaktor Bedeutung der GRV für Lebensstandardsicherung geht zurück Bei 10% Sparquote für den Durchschnitt verkraftbar. Einkommenslage von Älteren ist im Schnitt gut. Sorge: GRV-Rente könnte nicht mehr allein ein Einkommen oberhalb Armutsschwelle (Definition?) garantieren trotz langjähriger(?) Beschäftigung. Altersarmut könnte ansteigen. Herausforderung: Vereinbarkeit von Sicherungszielen und nachhaltiger Finanzierbarkeit 49

50 Prof. Reinhold Schnabel Uni-DUE.de 2. Weitere Parameter zur Stabilisierung der GRV Ersatzquote der GRV und Beitragssatz sind nicht die einzigen Parameter der GRV im Besonderen und der Alterssicherung im Allgemeinen! Weitere wichtige Parameter der GRV Erwerbsbeteiligung und Anzahl der Beitragszahler Bezugsdauer der Rente und Renteneintrittsalter Tarif der GRV: Proportionalität vs. Progressivität Alterssicherung Einkünfte aus allen Quellen Haushaltszusammensetzung Prof. Reinhold Schnabel Uni-DUE.de 2.1 Parameter der GRV Anstieg der Lebenserwartung hat die Rentenbezugsdauer in den letzten Jahrzehnten steigen lassen. Anstieg des Renteneintrittsalter: Anstieg des Renteneintrittsalters bremst den Anstieg der Rentenbezugsdauer, die durch Erhöhung der Lebenserwartung bedingt ist. Rentenbezugsdauer steigt weiter an, aber gedämpft. Grundsätzlich ist für alle Berufsgruppen eine Verschiebung des Renteneintritts zumutbar. 50

51 Prof. Reinhold Schnabel Uni-DUE.de Anhebung des Renteneintrittsalter: Erhöhung der Beschäftigung Älterer. Wirkt sich nicht nur im Altersbereich aus, sondern auch darunter. Relative Senkung der Rentnerzahl Aktueller Rentenwert wächst stärker Rentenniveau wird stabilisiert Gleichzeitig ein niedrigerer Beitragssatz GRV wird attraktiver und Akzeptanz steigt. Weniger Ausweichverhalten und mehr Beitragszahler. Prof. Reinhold Schnabel Uni-DUE.de Abbildung 1 zeigt die Entwicklung des Bruttorentenniveau bei unterschiedlichen Szenarien: Basisszenario: Rechtslage 2013 (Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 ohne Rentenpaket 2014) Rente mit 65: Senkung der Regelaltersgrenze auf 65 Rente mit 69: Anhebung der Regelaltersgrenze auf 69 ab dem Jahr 2035 bis 2050 Best Case: wie Rente mit 69 plus skandinavische Erwerbsbeteiligungsquoten. Abbildung 2 zeigt die Entwicklung des Beitragssatzes 51

52 Prof. Reinhold Schnabel Uni-DUE.de Abb. 1: Rentenniveau, Rentenzugang und Beschäftigung Älterer Quelle: RWI, Demographie und Rente, 2013 Prof. Reinhold Schnabel Uni-DUE.de Abb. 2: Beitragssätze, Rentenzugang und Beschäftigung Älterer Quelle: RWI, Demographie und Rente,

53 Prof. Reinhold Schnabel Uni-DUE.de Proportionalität vs. Progressivität der Renten Äquivalenz vs. Umverteilung innerhalb der GRV Umverteilung nicht wesensfremd in Sozialversicherung: GKV, GPV, ArV sind durch vertikale Umverteilung gekennzeichnet Pro Proportionalität: Anreiz in GRV einzuzahlen, hängt von erwarteter Gegenleistung ab. Pro Progressivität: Armutsvermeidung, Umverteilung von Lebenseinkommen (bspw. durch Rente nach Mindesteinkommen ) Prof. Reinhold Schnabel Uni-DUE.de Sicherung der Nachhaltigkeit der GRV durch drei Elemente: Nachhaltigkeitsfaktor Anstieg des mittleren Renteneintrittsalters mit steigender Lebenserwartung und Erhöhung der Beschäftigung Älterer etwas progressivere Ausgestaltung der GRV-Renten zur Armutsvermeidung 53

54 Prof. Reinhold Schnabel Uni-DUE.de Bundeszuschuss: -Eine fortschreitende Erhöhung der Bundeszuschüsse ist keine Lösung -Belastung trifft Steuerzahler (zum Teil Beitragszahler, zum Teil andere Gruppen) -Weitere Erhöhung der Bundeszuschüsse führen zur Aushöhlung des Beitragsprinzips Wenn wachsende Teile der Rente steuerfinanziert werden, droht langfristig eine Abschaffung der GRV zugunsten steuerfinanzierter Grundrente Anreiz in GRV einzuzahlen schwindet Prof. Reinhold Schnabel Uni-DUE.de 2.2 Alterssicherung auf Haushaltsebene Aussage über Einkommenslage der Älteren auf Basis der GRV-Renten nicht möglich: Ersatzquoten aber auch Höhe der GRV-Rente geben ein unvollständiges Bild der Alterssicherung. Erforderlich ist Betrachtung von Haushaltskontext: zusammentreffen der Renten mehrerer Personen Einkommen aus verschiedenen Quellen Langfristige Entwicklung aller Komponenten 54

55 Prof. Reinhold Schnabel Uni-DUE.de Aktuelle Altersarmut Siehe Abbildung 3: Altersarmut ging bis 1998 zurück. Im Zeitraum 1983 bis 1998 Rückgang von 12% auf 6,2% (Vereinigung führte kurzzeitig zu einem Anstieg) Seit 2009 wieder Rückgang von 9,1% auf 7,1% Ähnliches Niveau wie Armut der unter 65-Jährigen Weitere Analysen zeigen: Altersarmut ist nach wie vor weiblich Alleinstehende sind besonders von Altersarmut betroffen Abb. 3: Armutsquoten nach Altersgruppen bis 2012 Eigene Berechnungen auf Basis des SOEP

56 Prof. Reinhold Schnabel Uni-DUE.de Ursachen von Armut / Altersarmut Empirische Analysen zeigen: Trennung / Scheidung erhöhen das Armutsrisiko Allgemein: Trend zu Single-Haushalten Erwerbsminderung begünstigt Altersarmut Altersarmut ist nach wie vor weiblich Gezielte Maßnahmen wirken besser und belasten weniger Verbesserungen in Erwerbsminderungsrente Witwenrenten Höherwertung von niedrigen Entgeltpunkten Prof. Reinhold Schnabel Uni-DUE.de Anstieg der Altersarmut? Neben dem rentenmindernd wirkenden Nachhaltigkeitsfaktor gibt es günstige Entwicklungen, die die Alterseinkommen späterer Rentnerkohorten steigern: Steigende Erwerbsbeteiligung von Frauen Rückgang der Arbeitslosigkeit seit 2005 Höhere Kindererziehungszeiten für Geburten nach 1992 wirken sich ab 2020 zunehmend positiv aus Rückgang der GRV-Renten im Haushaltskontext für bestimmte Kohorten in den NBL (Geyer und Steiner, 2014) Armutsvermeidung im Rentensystem: Rente mit 67 stärkt den aktuellen Rentenwert 56

57 Prof. Reinhold Schnabel Uni-DUE.de Quellen Bachmann, R., S. Braun und R. Schnabel, 2013, Demografie und Rente: Die Effekte einer höheren Erwerbstätigkeit Älterer auf die Beitragssätze zur Rentenversich, RWI Projektberich, April Geyer, J. und V. Steiner, 2014, Future public pensions and changing employment patterns across birth cohorts. Journal of Pension Economics and Finance 13(2), 2014,

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59 Handlungsbedarf aus Sicht des DGB Dirk Neumann, Referatsleiter beim DGB Bundesvorstand Die Zukunft der Alterssicherung: Handlungsbedarf aus Sicht des DGB Düsseldorf, Dirk Neumann DGB Bundesvorstand, Abt. Sozialpolitik 59

60 Die Leistungsverbesserungen im Rentenpaket der Bundesregierung Die Rente mit 63 Abschlagsfreier Rentenzugang ab dem Alter von 63 Jahren, ab Jahrgang 1953 schrittweise auf 65 Jahre steigend, bei 45 Beitragsjahren. Dabei werden unbefristet auch Zeiten des ALG I-Bezugs berücksichtigt i.d.r. allerdings nicht in den letzten beiden Jahren ( rollierender Stichtag ). Die sogenannte Mütterrente Ab dem erhalten Mütter/Väter für vor 1992 geborene Kinder einen zusätzlichen Entgeltpunkt also nun für zwei Jahre (einschl. Rentenbestand). Bessere Erwerbsminderungsrenten Die Zurechnungszeit wird von 60 auf 62 Jahre angehoben, zudem erfolgt eine Günstigerprüfung für die letzten vier Jahre vor Bezug der EM- Rente. Demografieorientiertes Reha-Budget Dirk Neumann DGB Bundesvorstand, Abt. Sozialpolitik Nach dem Rentenpaket: Wie weiter in der Rentenpolitik? Weitere Vorhaben der Bundesregierung laut Koalitionsvertrag: Flexible Übergänge in die Rente verbessern Höhere Verbreitung der betrieblichen Altersvorsorge (KMU) Hemmnisse abbauen und Rahmenbedingungen auch im europäischen Kontext erhalten Solidarische Lebensleistungsrente (ab 2017?) Angleichungsprozess Ost-West Dirk Neumann DGB Bundesvorstand, Abt. Sozialpolitik 60

61 Flexible und abgesicherte Übergänge: Herausforderung für Gesetzgeber und Tarifpartner Vor 63 sind die Gestaltungsmöglichkeiten enorm beschränkt: Altersrenten erst ab 63 (für Schwerbehinderte ab 62) zugänglich Altersteilzeit ist relativ teuer und i.d.r. auf einzelne Personen/Gruppen beschränkt Zeitwertkonten sind für viele nicht sinnvoll bzw. finanzierbar Der Handlungsbedarf ist aber groß: Erwerbschancen im Alter stark ungleich verteilt (Bildung, Berufsgruppen) Arbeitslosigkeit im Alter nach wie vor relativ hoch und überdurchschnittlich lang Sicherungslücke: zu jung für die Altersrente, zu krank für (Vollzeit-) Arbeit, zu gesund für die Erwerbsminderungsrente Tatsächliches Ausstiegsalter nach wie vor erst bei ca. 61 Jahren, SV-pflichtige Beschäftigung mit 63/64 Jahren weit unterdurchschnittlich Dirk Neumann DGB Bundesvorstand, Abt. Sozialpolitik SV-pflichtige Beschäftigung mit 63/64 Jahren weit unterdurchschnittlich Dirk Neumann DGB Bundesvorstand, Abt. Sozialpolitik 61

62 Nach dem Rentenpaket sind weitere Schritte des Gesetzgebers notwendig Die Ausweitung bei der Altersrente für besonders langjährig Versicherte (Rente ab 63) kann nur ein Baustein für flexible und abgesicherte Übergänge in die Rente sein. Der Gesetzgeber muss die Rahmenbedingungen für tarifpolitische Lösungen verbessern. Anforderungen von DGB und Gewerkschaften an den Gesetzgeber: Altersteilzeit flexibilisieren und BA-Förderung erneuern arbeitsmarktpolitische/staatliche Leistungen für Menschen mit besonders belastenden Tätigkeiten einführen (z.b. Altersflexi-Geld) Teilrente ab 60 als Sonderform der Altersrente für langjährig Versicherte ermöglichen: Höhere und flexiblere Hinzuverdienstgrenzen bei Teilrenten Verbesserter Rechtsanspruch auf sozialversicherungspflichtige Teilzeitarbeit im Alter Bessere Möglichkeiten für Aufstockungsbeiträge in der GRV Dirk Neumann DGB Bundesvorstand, Abt. Sozialpolitik Die individuelle Teilrente ab 60 mit HVG nach BMAS-Vorschlag EINKOMMEN 40 Jahre Vollzeitbeschäftigung, -EK: Annahmen: Reduzierung der wöchentl. Arbeitszeit ab 60 Jahre auf 75%, Erwerbsaustritt mit 65 Jahren und 8 Monaten, Abschläge für TR ab 60 werden nicht ausgeglichen.* Individuelle Teilrente: 726 EUR (80%-Rente minus Abschläge) Teilzeitbeschäftigung (75%), -EK: EUR Vergleich Vollrente ab 63 (43 Vj.) im Jahr 2017 mit Abschlägen: EUR EK + HV: EUR Vollrente ab Monate: Ca EUR* ALTER * Bei (teilw.) Rückkauf der Abschläge, z.b. durch tarifvertragliche Vereinbarung, kann die Vollrente ab Monate höher ausfallen. Dirk Neumann DGB Bundesvorstand, Abt. Sozialpolitik 62

63 Flexible und abgesicherte Übergänge Leitgedanke Flexible und abgesicherte Übergänge : Nicht für alle Beschäftigten ist jede Option für einen flexiblen Übergang auch tatsächlich sinnvoll bzw. nutzbar. Aber wir brauchen für möglichst jede und jeden Beschäftigte/n zumindest eine passende Option für einen flexiblen und sozial abgesicherten Übergang in die Rente. Dirk Neumann DGB Bundesvorstand, Abt. Sozialpolitik Verbreitung der BAV verbessern besonders in KMU (I) Quelle: Alterssicherungsberichts der Bundesregierung 2012, S. 139 DGB Bundesvorstand - Abt. Sozialpolitik 63

64 Verbreitung der BAV verbessern besonders in KMU (II) Anteil der Beschäftigten mit betrieblicher AV in der Privatwirtschaft sonst. Wirtschaft. Dienstleistungen Erziehung und Unterricht Gastgew erbe Sonstige Dienstleistungen Grundstücks- und Wohnungsw esen Land/Forstw irtschaft, Fischerei Baugew erbe Verkehr und Lagerei Freiberufli., w issenschaft., techn. Dienstl. Handel Kunst, Unterhaltung, Erholung Gesundheits-, Veterinär-, Sozialw esen Information und Kommunikation Bergbau, Steine, Erde, Energie Verarbeitendes Gew erbe Kredit und Versicherungsgew erbe in Prozent Quelle: eigene Darstellung auf der Basis des Alterssicherungsberichts der Bundesregierung 2012, S. 138 DGB Bundesvorstand - Abt. Sozialpolitik Überlegungen für eine höhere Verbreitung und bessere Akzeptanz der BAV (I) Arbeitgeber gesetzlich zur Abgabe eines Angebots verpflichten oder gesetzliche Rahmenbedingungen für ein tariflich geregeltes Arbeitgeber- Obligatorium schaffen. Dabei können auch Opting out-lösungen tariflich geregelt werden. Hintergrund: Mehr als ein Viertel der mitbestimmten Betriebe hält kein Angebot einer BAV bereit. Quelle: Florian Blank und Sabrina Wiecek: Die betriebliche Altersversorgung in Deutschland: Verbreitung, Durchführungswege und Finanzierung, WSI Diskussionspapier Nr. 181, Düsseldorf 2012 DGB Bundesvorstand - Abt. Sozialpolitik 64

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