Die Preisangaben Verordnung der Banken
|
|
- Simon Giese
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Die Preisangaben Verordnung der Banken Effektivzinsregelungen nach geltendem und künftigem Recht von Prof. Dr. Konrad Wimmer und Ernst Stöckl-Pukall Verlag C. H. Beck München
2 sverzeichnis Abkürzungsverzeichnis XIV 1 Überblick 1 2 Die Preisangabenverordnung (PAngV) Zielsetzung der PAngV Entstehungsgeschichte der PAngV Kurzer Überblick über die wichtigsten Vorschriften zur Preisauszeichnung Grundsatzbestimmungen der PAngV Letztverbraucher Gewerbs- oder Geschäftsmäßigkeit oder Regelmäßigkeit Waren/Leistungen Endpreise Angebot/Werbung Preiswahrheit und Preisklarheit Sonstige Bestimmungen Rechtsfolgen von Verstößen gegen die PAngV Preisverzeichnis und Preisaushang Überblick Bestimmung wesentlicher Leistungen Anbringung im Geschäftslokal Verbindlichkeit des Musterpreisverzeichnisses Zivilrechtliche Wirkung des Preisaushangs Verhältnis PAngV und Verbraucherkreditgesetz Grundlagen Sanktionsregelungen des VerbrKrG Fehlende Angaben Zu niedrig angegebener Effektzins ( 6 Abs. 4 VerbrKrG) Vorzeitige Kreditabwicklung ( 12 und 14 VerbrKrG) 28 VII
3 4 Umfang der Effektivzinsangabeverpflichtung Notwendigkeit der Angabe des Effektivzinses Umfang der Angabeverpflichtung Kreditangebot und -Werbung Effektivzinsangabe bei Neufestsetzung von Kreditkonditionen ( 4 Abs. 6) Effektiver Jahreszins" oder anfänglicher effektiver Jahreszins" Zusätzliche Angabeerfordernisse der PAngV Umfang und Bedeutung der preisbestimmenden Faktoren Erläuterung der wichtigsten einzubeziehenden Kostenfaktoren Zinssollstellungstermine Maklerprovision und Kreditvermittlungskosten Annuitäten-Zuschußdarlehen Tilgungsverrechnungstermine Restschuld Restschuldversicherung Erläuterung der nicht einzubeziehenden Kostenfaktoren ( 4 Abs. 3 PAngV) Bereitstellungszinsen und Teilzahlungs-Zinsaufschläge Kosten für Sicherheiten Kontoführungsgebühren Prämien für Kapitallebensversicherungen Nicht explizit geregelte Kostenfaktoren: Zinsusancen Zinsusancen bei der Zahlungsstromermittlung Zinsusancen bei der Effektivzinsberechnung PAngV/360-Tage-Methode Prämissen der aktuellen Berechnungsmethode Detaillierte Darstellung der Berechnungsmethode Interne Zinsfuß-Methode Verbale Darstellung Mathematische Darstellung Graphische Darstellung und Berechnungsbeispiele 62 VIII
4 7 Spezialfälle bei der Berechnung des Effektivzinses Auszeichnung variabler" Geschäfte mit dem anfänglichen effektiven Jahreszins Planmäßig bestimmbare Zins- und Tilgungsverläufe Planmäßig nicht bestimmbare Zins- und Tilgungsverläufe (Variokredit u. ä.) Bauspardarlehen ( 4 Abs. 8) Grundproblematik Problemerweiterung Disagio und Bearbeitungsgebühr, Disagiosplitting, Disagioerstattung Disagio und Bearbeitungsgebühr Disagiosplitting Disagioerstattung Neufestsetzung von Konditionen ( 4 Abs. 6) Leasing/Abzahlungsgeschäfte/Mietkauf Abzahlungsgeschäfte Leasing/Mietkauf Berechnung des Effektivzinssatzes Ein-Faktoren-Methode Zwei-Faktoren-Methode Vertragsveränderungen Kreditkarten Überziehungskredit ( 4 Abs. 9 PAngV) Berechnungserleichterungen/standardisierte Berechnungen/Anlaufzinsen Kalendermäßig festgelegte Zahlungstermine und (abweichender) Auszahlungstermin Teilzahlungskredite ( p.m.-kredite") Sonstige Kredite Anmerkungen zur Berechnung der Anlaufzinsen Rundungen bei Teilzahlungskrediten Planänderungen bei Teilzahlungskrediten Produktbeschreibung der Teilzahlungskredite Berechnung bei obligatorischer Restschuldversicherung Abrechnung von vorzeitig fällig gestellten Krediten/ Berücksichtigung von Ratenplanänderungen Abwicklung vorzeitig fällig gestellter Ratenkredite 107 IX
5 Sondertilgung/Kreditaufstockung/Stundung Sondertilgung Kreditaufstockung/Stundung Darstellung der künftigen Rechtslage: AIBD-Methode EG-rechtliche Ausgangssituation Erste und zweite Verbraucherkreditrichtlinie Bericht der Europäischen Kommission und Vorschläge zur Änderung der VKRL Überblick Änderung der Berechnungsmethode Einführung der 365-Tagemethode Sonstige Änderungsvorschläge Umsetzungsfristen Aktuelle Rechtslage in ausgewählten EU-Ländern Großbritannien Frankreich Prämissen der künftigen Berechnungsmethode Unterjährig exponentielle Verzinsung Zinskapitalisierungsprämisse Formale Darstellung Beispielhafter Vergleich von PAngV/360- und AIBD/360-Methode Beispielhafter Vergleich von verschiedenen Varianten der PAngV- und AIBD-Methode Vergleich der aktuellen und der zukünftigen Berechnungsmethode Finanzmathematische Analyse Vergleichskonto und Abstaffelung Interpretation des effektiven Jahreszinssatzes PAngV-Methode AIBD-Methode Probleme der actual"-methode Datumsabhängigkeit des effektiven Jahreszinssatzes Konflikte mit dem kaufmännisch bestimmten Zins- und Tilgungsplan EU-weite Vergleichbarkeit 151 X
6 10 Grenzen der Vergleichbarkeit von Kreditangeboten anhand des Kriteriums Effektivzins Unterschiedliche Finanzierungsformen Bausparkredite Kredite in Verbindung mit Kapitallebensversicherungen Zinsänderungsrisiko/anfänglicher eff. Jahreszins Bedeutung der im effektiven Jahreszins nicht berücksichtigten Kostenfaktoren Schätzkosten Notar- und Grundbuchkosten Kontoführungsgebühren Bereitstellungszinsen Teilzahlungszinsaufschläge Optionsrechte (z. B. Kündigungs- und Sondertilgungsrechte) Bedeutung sonstiger Vertragsbestimmungen Verhältnis Einmalgebühren/Kreditlaufzeit Vergleichbarkeit von Angeboten mit anfänglichen effektiven Jahreszinsen Sonstige Einschränkungen der Aussagefähigkeit des Effektivzinssatzes Beleihungsgrenzen Steuerliche Aspekte Vorfälligkeitsentschädigungen/ außerplanmäßige Ereignisse (aple)" Definition außerplanmäßige Ereignisse Vorüberlegung Ausgangsüberlegung: Vollablösung eines Darlehens (nicht-flache Zinsstrukturkurve) Kurswertbestimmung des Restzahlungsstroms Begründung der Vorgehensweise Ausgewählte Beispiele Sondertilgungen Veränderung der Laufzeit Kaufmännische Zinsformel, Transparenzgebot und Verbraucherschutz Passivgeschäft 179 XI
7 Anhang 1. Disagiosplitting, Anlaufzinsen, Sondertilgung bei p. M.-Krediten Disagiosplitting Anlaufzinsen Sondertilgung bei p. M.-Krediten Finanzmathematische Erläuterungen Kaufmännische Zinsformel und Rechnen mit 5 einfachen" Zinsen Kaufmännische Zinsformel Rechnen mit einfachen" Zinsen Zinseszinsrechnung Jährliche Verzinsung Unterjährige Verzinsung Rentenzahlungen Jährliche Zahlungen Endwertdarstellung Barwertdarstellung Annuitätische Darstellung Unterjährige Zahlungen Annuitätenrechnung auf Basis Nominal- und Effektivkapital Jährliche Zahlungen Unterjährige Zahlungen Herleitung der PAngV-Formel bei p. M.-Krediten Gesetzesmaterialien Preisangabenverordnung Ausführungshinweise des Bund-Länder-Ausschusses zu 4 PAngV (vom ) Begründung zur Verordnung zur Regelung der Preisangaben; Bundesanzeiger Nr. 70/1985 vom , S. 1370f Begründung zur 1. Verordnung zur Änderung der Preisangabenverordnung; BT-Drs. 56/92 vom Muster Preisaushang: Regelsätze im standardisierten Privatkundengeschäft Verbraucherkreditgesetz 227 XII
8 3.7 Richtlinie des Rates vom 22. Dezember 1986 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Verbraucherkredit (87/102/EWG) Richtlinie des Rates vom 22. Februar 1990 zur Änderung der Richtlinie 87/102/EWG zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Verbraucherkredit (90/88/EWG) Richtlinie 97/ /EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 87/102/EWG zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Verbraucherkredit 251 Literaturverzeichnis 261 Fundstellen 263 Stichwortverzeichnis 265
Vorzeitige Beendigung von Darlehensverträgen
Vorzeitige Beendigung von Darlehensverträgen Begründung und Berechnung von Vorfälligkeitsentschädigung und Nichtabnahmeentschädigung aus juristischer und finanzmathematischer Sicht von Dr. Patrick Rösler,
MehrPreisangabenverordnung (PAngV) Bekanntmachung der Neufassung vom 28. Juli 2000 BGBl. I, S. 1244 ff. In Kraft getreten am 1.
Preisangabenverordnung (PAngV) Bekanntmachung der Neufassung vom 28. Juli 2000 BGBl. I, S. 44 ff. In Kraft getreten am 1. September 2000 6 Kredite (1) Bei Krediten sind als Preis die Gesamtkosten als jährlicher
MehrDie Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie 87/102/EWG in Deutschland und Griechenland
Berliner Schriften zum internationalen und ausländischen Privatrecht 2 Die Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie 87/102/EWG in Deutschland und Griechenland Unter besonderer Berücksichtigung personaler
MehrHypothekenkreditrecht
Verbraucherkreditrecht einschl. Hypothekenkreditrecht 6. Doppelstunde: Anwendungsbereich Verbraucherkreditrecht, Verbraucherschutzvorschriften im Kreditrecht, Angabepflichten, Sanktionsvorschriften Mittwoch,
MehrKonditionentableau. GuW Thüringen. Preisklasse. Darlehensart / Laufzeit / tilgungsfreie Zeit in Jahren / (Programm-Nr.) Zinsbindungsfrist
GuW Thüringen tilgungsfreie Zeit in Jahren / Zinsverbilligung max. Sollzinssatz p. a. in % (max. Effektivzinssatz p. a. in %) I. Konditionen für Endkreditnehmer mit Bilanzrating GuW Thüringen 3 / 1 (055)
MehrVERNEHMLASSUNGSBERICHT DER REGIERUNG BETREFFEND DIE ABÄNDERUNG DES KONSUMKREDITGESETZES (KKG) (UMSETZUNG DER RICHTLINIE 2011/90/EU)
VERNEHMLASSUNGSBERICHT DER REGIERUNG BETREFFEND DIE ABÄNDERUNG DES KONSUMKREDITGESETZES (KKG) (UMSETZUNG DER RICHTLINIE 2011/90/EU) Ressort Wirtschaft Vernehmlassungsfrist: 31. Januar 2013 3 INHALTSVERZEICHNIS
MehrFinanzierungskonzept Volksbank Bad Salzuflen
Ihre Finanzierung im Detail VR-Realkr.Wohnungsb. (Vb) Unser Beratungsergebnis vom 02.10.2012 Ihr Ansprechpartner: Stefan Berner Telefon: 05222 /801-153 Die Tilgung wird zu einem festgelegten Zeitpunkt
MehrRatenkredite mit Restschuldversicherungen. Pressekonferenz am 29.Januar 2007
Pressekonferenz am 29.Januar 2007 Schutz bei Tod für Hinterbliebene bei Arbeitsunfähigkeit bei Arbeitslosigkeit 2 Die negativen Seiten Lücken im Schutz Sehr teuer 3 Ein Beispiel: Absicherung eines Kredites
MehrGrundlagen und Anwendungsmoglichkeiten in der Investitions- und Bankwirtschaft. von. Prof. Dr. Konrad Wimmer. begrundet von.
Finanzmathematik Grundlagen und Anwendungsmoglichkeiten in der Investitions- und Bankwirtschaft von Prof. Dr. Konrad Wimmer begrundet von Eugen Caprano t 7., vollstandig tiberarbeitete Auflage Verlag Franz
MehrBerechnung des Grundwertes 27. Zinsrechnung
Berechnung des Grundwertes 27 Das Rechnen mit Zinsen hat im Wirtschaftsleben große Bedeutung. Banken vergüten Ihnen Zinsen, wenn Sie Geld anlegen oder berechnen Zinsen, wenn Sie einen Kredit beanspruchen.
MehrGegenwart und Zukunft der Verbraucherkreditvertrage in der EU und in Kroatien
Emilia Cikara Gegenwart und Zukunft der Verbraucherkreditvertrage in der EU und in Kroatien Die Umsetzung der Richtlinie 87/102/EWG und der Richtlinie 2008/48/EG in das deutsche, osterreichische und kroatische
Mehrlebensbegleitenden Finanzmathematik
Martin Hödlmoser Das lxl der lebensbegleitenden Finanzmathematik Kredit-, Darlehens-, Leasingraten Rendite von Veranlagungen (Sparbücher, Wertpapiere,...) Zinsverrechnungsmodalitäten Tilgungspläne Grundzüge
MehrBernd Luderer. Starthilfe Finanzmathematik. Zinsen - Kurse - Renditen. 4., erweiterte Auflage. Springer Spektrum
Bernd Luderer Starthilfe Finanzmathematik Zinsen - Kurse - Renditen 4., erweiterte Auflage Springer Spektrum Inhaltsverzeichnis 1 Grundlegende Formeln und Bezeichnungen 1 1.1 Wichtige Bezeichnungen 1 1.2
MehrMARZIPAN in der Praxis
MARZIPAN in der Praxis Tipps & Tricks für die erfolgreiche Anwendung von MARZIPAN MARZIPAN und die Verbraucherkreditrichtlinie Die Vorschriften der Verbraucherkreditrichtlinie traten am 11. Juni 2010 in
MehrA) Einleitung... 19 I. Einführung und Problemstellung... 19 II. Gang der Darstellung... 20
7 7 Inhaltsverzeichnis A) Einleitung... 19 I. Einführung und Problemstellung... 19 II. Gang der Darstellung... 20 B) Die Entwicklung des Verbraucherkreditrechts... 23 I. Europäisches Verbraucherkreditrecht...
MehrFinanzmathematik. Grundlagen und Anwendungsmöglichkeiten in der Investitions- und Bankwirtschaft. begründet von Eugen Caprano f
Finanzmathematik Grundlagen und Anwendungsmöglichkeiten in der Investitions- und Bankwirtschaft 2008 AGI-Information Management Consultants May be used for personal purporses only or by libraries associated
Mehrfll Verlag Recht und Wirtschaft GmbH Frankfurt am Main
Die Bausparfinanzierung Die finanziellen Aspekte des Bausparvertrages als Spar- und Kreditinstrument von Diplom-Mathematiker Professor Dr. phil. habil. Hans Laux Ludwigsburg 7., völlig neubearbeitete Auflage
MehrSS 2014 Torsten Schreiber
SS 2014 Torsten Schreiber 221 Diese Lücken sollten nicht auch bei Ihnen vorhanden sein: Wird im Bereich der Rentenrechnung die zugehörige zu Beginn eines Jahres / einer Zeitperiode eingezahlt, so spricht
MehrBausparen vermögensaufbau. Die eigene. Immobilie einfach. bausparen. Weil jeder seinen FREIraum braucht.
Bausparen vermögensaufbau Die eigene Immobilie einfach bausparen. Weil jeder seinen FREIraum braucht. Schaffen Sie jetzt den FREIraum für Ihre eigenen Ideen. Ein eigenes Dach über dem Kopf gibt Ihrer Kreativität
MehrInhaltsverzeichnis. Einleitung. E 1 Die Geschichte des Markenrechts... 1 E 2 Das Markenrecht in der Rechtsordnung... 9
Vorwort.............................................................. V Bearbeiterverzeichnis.................................................. VII Inhaltsverzeichnis.....................................................
MehrAutofinanzierung im Jahre 2006
Autofinanzierung im Jahre 2006 Herr Berger schaute zum Ende des Jahres 2005 sein altes Auto an, was ihm sehr viele Jahre treu gedient hatte, der Abschied war aber unvermeidlich und so kaufte er sich zum
MehrAufgaben zur Finanzmathematik, Nr. 1
Aufgaben zur Finanzmathematik, Nr. 1 1.) Ein Unternehmen soll einen Kredit in Höhe von 800.000 in fünf gleich großen Tilgungsraten zurückzahlen. Der Zinssatz beträgt 6,5 % p. a. Erstellen Sie einen Tilgungsplan!
MehrHypothekendarlehen. Festlegungen im Kreditvertrag. Beispiel 1. Beispiel 1 / Lösung 16.04.2012. Finanzmathematik HYPOTHEKENDARLEHEN
Finanzmathematik Kapitel 3 Tilgungsrechnung Prof. Dr. Harald Löwe Sommersemester 2012 Abschnitt 1 HYPOTHEKENDARLEHEN Festlegungen im Kreditvertrag Der Kreditvertrag legt u.a. folgende Daten fest Kreditsumme
MehrBERICHT UND ANTRAG DER REGIERUNG AN DEN LANDTAG DES FÜRSTENTUMS LIECHTENSTEIN BETREFFEND DIE ABÄNDERUNG DES KONSUMKREDITGESETZES (KKG)
BERICHT UND ANTRAG DER REGIERUNG AN DEN LANDTAG DES FÜRSTENTUMS LIECHTENSTEIN BETREFFEND DIE ABÄNDERUNG DES KONSUMKREDITGESETZES (KKG) Behandlung im Landtag Datum 1. Lesung 2. Lesung Schlussabstimmung
Mehrauf den Effektivzins Von Prof. Heinrich Bockholt und Werner Dütting
38 finanzplanung konkret Finanz-Training Der Zwang von Restschuldversicherungen und Auswirkungen auf den Effektivzins Von Prof. Heinrich Bockholt und Werner Dütting In den Medien geistert seit einiger
MehrInhaltsverzeichnis. 1 Einleitung... 1
Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung... 1 2 Finanzielle Möglichkeiten richtig einschätzen... 3 2.1 Der Haushaltsplan... 3 2.1.1 Einkünfte... 3 2.1.2 Ausgaben... 4 2.1.3 Monatliche Belastbarkeit (Sparrate)...
MehrExponentialfunktionen
Exponentialfunktionen Teil 6 Höhere Finanzmathematik Sehr ausführliches Themenheft (d. h. mit Theorie) Aber auch mit vielen Trainingsaufgaben Es handelt sich um eine Anwendung von Exponentialfunktionen
MehrMathematik 1. Inhaltsverzeichnis. Prof. Dr. K. Melzer. karin.melzer@hs-esslingen.de http://www.hs-esslingen.de/de/mitarbeiter/karin-melzer.
Mathematik 1 Prof Dr K Melzer karinmelzer@hs-esslingende http://wwwhs-esslingende/de/mitarbeiter/karin-melzerhtml Inhaltsverzeichnis 1 Finanzmathematik 1 11 Folgen und Reihen 1 111 Folgen allgemein 1 112
MehrStarke Konditionen für individuelle Wünsche
Policen.darlehen l Starke Konditionen für individuelle Wünsche Vorteile des cash.life Policendarlehens Effektiver Jahreszins ab 5,65 % Kreditrahmen je nach Darlehensvariante bis zu 100 % des Rückkaufswertes*
Mehr1.1. Neugeschäft Wohnungsbau Die tagesaktuellen Konditionen erfragen Sie bitte bei Ihrem Berater.
1. Realdarlehen 1.1. Neugeschäft Wohnungsbau 1.2. Neugeschäft gewerbliche Finanzierung und Finanzierung Vermietung und Verpachtung wohnwirtschaftliche Nutzung 1.3. Vorausdarlehen 1.4. Zwischenkredit tagesaktuelle
MehrFinanzmathematik - Grundlagen
Finanzmathematik - Grundlagen Formelsammlung Zugelassene Formelsammlung zur Klausur im Sommersemester 2005 Marco Paatrifon Institut für Statistik und Mathematische Wirtschaftstheorie Zinsrechnung Symbole
MehrD. Werbung und vorvertragliche Informationen des Darlehensgebers (Merę) 51. F. Beratung für Immobiliar-Verbraucherdarlehen (Treckmann) 91
Inhaltsübersicht A. Einführung ÇFreckmann) 1 B. Anwendungsbereich (Merę) 9 C. Das Recht der Darlehensvermittlung (Freckmann) 29 D. Werbung und vorvertragliche Informationen des Darlehensgebers (Merę) 51
MehrWesentliche Bilanzierungsunterschiede zwischen HGB und IFRS dargestellt anhand von Fallbeispielen
www.boeckler.de Juli 2014 Copyright Hans-Böckler-Stiftung Christiane Kohs Wesentliche Bilanzierungsunterschiede zwischen HGB und IFRS dargestellt anhand von Fallbeispielen Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten
MehrKirsten Wüst. Finanzmathematik. Vom klassischen Sparbuch zum modernen Zinsderivat GABLER
Kirsten Wüst Finanzmathematik Vom klassischen Sparbuch zum modernen Zinsderivat GABLER I Inhaltsverzeichnis VORWORT V INHALTSVERZEICHNIS VII ABBILDUNGSVERZEICHNIS XV TABELLENVERZEICHNIS XVII 1 ZINSFINANZINSTRUMENTE
Mehrmaximale Zinssätze für Endkreditnehmer in Preisklasse
Unsere örderprogramme für das Agribusiness Ab dem 21.1.2010 gelten diese Konditionen für aufgeführte örderprogramme der Rentenbank. 21.01.2010 Zinsübersicht zur Kondition "LR-Top" - Wachstum Junglandwirte
MehrBerechnung einer Immobilieninvestition
Berechnungsbeispiel für: Berechnung einer Immobilieninvestition berechnet am: 17.08.2011 Familie Muster Kapitalanleger IFF Wohnungsdaten / Steuerliche Daten Küstriner Strasse 7-8 - WE 16 - vermietet Notarieller
Mehrn... Laufzeit der Kapitalanlage = Zeit, während der Zinsen zu zahlen sind (oder gezahlt werden) in Zinsperioden (z.b. Jahre)
3. Finanzmathematik 3.1. Zinsrechnung 3.1.1. Grundbegriffe K... Kapital (caput - das Haupt) = Betrag, der der Verzinsung unterworfen ist; Geldbetrag (Währung) z... Zinsen = Vergütung (Preis) für das Überlassen
MehrVerbraucherkreditrecht einschl. Hypothekenkreditrecht
Verbraucherkreditrecht einschl. Hypothekenkreditrecht 5. Doppelstunde: Zivilrechtliche Prüfungsreihenfolge, Kreditvertrag, Verbraucherschutzvorschriften im Kreditrecht Mittwoch, 18.11.2009, 8:00h 10:00h
MehrNÜRNBERGER Finanzierungsanalyse für Herrn Stefan Muster vom 12.11.2007
NÜRNBERGER Finanzierungsanalyse vom 12.11.27 Finanzierungsvorhaben Neubau eines selbstgenutzen und vermieteten Einfamilienhauses Fertigstellung Baubeginn 28 27 Gesamtkosten 311.22 EUR Die Analyse erfolgt
MehrCAP-Annuitäten-Darlehen
14 finanzplanung konkret 1/2007 CAP-Annuitäten-Darlehen Finanz-Training Von Prof. Heinrich Bockholt Ihr Freund EMIL schritt Ende November 2006 zur APO-Bank, um seinen Neuwagen zu finanzieren. Da er einen
MehrStarthilfe Finanzmathematik
Bernd Luderer Starthilfe Finanzmathematik Zinsen - Kurse - Renditen 3., überarbeitete und erweiterte Auflage t. \ STUDIUM 11 VI EWEG+ TEUBNER Inhaltsverzeichnis 1 Grundlegende Formeln und Bezeichnungen
MehrEinwendungsdurchgriff und Widerrufsrecht als Instrumente des Verbraucherschutzes im Kreditkartenverfahren
Weilin Ma Einwendungsdurchgriff und Widerrufsrecht als Instrumente des Verbraucherschutzes im Kreditkartenverfahren PETER LANG Europaischer Verlag der Wissenschaften Einfuhrung Teil A Kreditkartenverfahren
MehrInhaltsverzeichnis. Danksagung. Tabellenverzeichnis. Abbildungsverzeichnis. Literaturverzeichnis. Gesprächspartner. Abkürzungsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis Danksagung Tabellenverzeichnis Abbildungsverzeichnis Literaturverzeichnis Gesprächspartner Abkürzungsverzeichnis V XIII XV XVII XXV XXVII 1 Einführung 1 1.1 Vorbemerkung...........................
MehrEffektiver Jahreszins: neue EU Norm
Veröffentlicht in: Finanzierung, Leasing, Factoring, 2/1997, S.45 ff Nachstehend handelt es sich um eine Langfassung des Aufsatzes. Effektiver Jahreszins: neue EU Norm Seit 1986 verfolgt die Europäische
MehrBankgeschäfte nachgerechnet!
Bankgeschäfte nachgerechnet! Fremdwährung - Girokonto - Wertpapiere - Veranlagung - Finanzierung von Alexandra Kuhnle-Schadn, Rainer Kuhnle 2., aktualisierte und erweiterte Auflage 2007 Bankgeschäfte nachgerechnet!
MehrDarlehensvertrag zwischen der Energie-Genossenschaft Darmstadt eg im Folgenden Darlehensnehmerin genannt, und. Name. Anschrift
Darlehensvertrag zwischen der Energie-Genossenschaft Darmstadt eg im Folgenden Darlehensnehmerin genannt, und Name Anschrift 1 Zweck Zweck des Darlehens ist die Finanzierung von Photovoltaikanlagen in
MehrHerrn Max Mustermann Mustermann Str. 1. 27367 Sottrum 11.05.2012. Finanzierungsvorhaben
Herrn Max Mustermann Mustermann Str. 1 Zweigstelle Telefon 04264 833 0 Telefax 04264 833 109 Bankleitzahl 29165681 Aufsichtsratsvorsitzender Heinrich Müller Vorstand Matthias Dittrich Stefan Hunsche Registergericht
MehrDarlehen und der Zweite Rang bei Baufinanzierungen
35 finanzplanung konkret Finanz-Training Darlehen und der Zweite Rang bei Baufinanzierungen Von Prof. Heinrich Bockholt Angesichts der niedrigen Sollzinssätze von Annuitätendarlehen stellt sich sehr oft
MehrVO Bankvertragsrecht. Verbraucherdarlehensvertrag. Verbraucherkreditrichtlinie
VO Bankvertragsrecht Priv.-Doz. Dr. Florian Schuhmacher, LL.M. (Columbia) Sondervorschriften zum Darlehensvertrag Unternehmer als Darlehensgeber Verbraucher als Darlehensnehmer Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie
MehrAktuelle Konditionen für eine Baufinanzierung
Aktuelle Konditionen für eine Baufinanzierung Ihr Ansprechpartner Firma Jörg Burger Herr Jörg Burger Im Grunde 16 51427 Bergisch Gladbach Telefon: 02204-609797 E-Mail: welcome@joerg-burger.de repräsentative
MehrFinanzmathematik mit Excel
Finanzmathematik mit Excel Seminar zur Finanzwirtschaft im Wintersemester 2014/15 Dipl.-Math. Timo Greggers B.Sc. VWL Janina Mews M.Sc. BWL Dienstag 14.15-15.45 (Beginn: 28.10.2014) PC-Labor (Walter-Seelig-Platz
MehrFinanzmathematik, Investition und Finanzierung
Finanzmathematik, Investition und Finanzierung Aufgaben und Fälle / von Prof. Dr. Christa Drees-Behrens Prof. Dr. Matthias Kirspel Prof. Dr. Andreas Schmidt Prof. Helmut Schwanke 2., überarbeitete Auflage
Mehrmaximale Zinssätze für Endkreditnehmer in Preisklasse
Unsere örderprogramme für das Agribusiness Ab dem 10.6.2010 gelten diese Konditionen für aufgeführte örderprogramme der Rentenbank. 10.06.2010 Zinsübersicht zur Kondition "LR-Top" Diese Konditionen gelten
MehrVerordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte- Verordnung - MPV)
Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte- Verordnung - MPV) vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I. S. 3854) Auf Grund des 37 Abs. 1, 8 und 11 des Medizinproduktegesetzes vom 2. August 1994 (BGBl. I. S.
MehrGültigkeitsmängel und -schranken. Bürgerliches Vermögensrecht I. Gesetzesverstoß. Verbotsgesetz. Rechtsfolge. Sittenwidrigkeit
Gültigeitsmängel und -schranen rliches Vermögensrecht I Professor Dr. Dr. h.c. Helmut Rüßmann Lehrstuhl für rliches Recht, Zivilprozessrecht und Rechtsphilosophie Schein Scherz Geschäftsunfähigeit Gesetzesverstoß
MehrInvestition und Finanzierung. Aufgaben und Fälle
Finanzmathematik, Investition und Finanzierung Aufgaben und Fälle von Prof. Dr. Christa Drees-Behrens Prof. Dr. Matthias Kirspel Prof. Dr. Andreas Schmidt Prof. Helmut Schwanke 2., überarbeitete Auflage
MehrBVV-Mitgliederversammlungen. 22. Juni 2012 in Berlin. Herzlich willkommen!
BVV-Mitgliederversammlungen 22. Juni 2012 in Berlin Herzlich willkommen! TOP 4: Änderungen der Satzungen und Leistungspläne/Versicherungsbedingungen Inhalt des Vortrages TOP 4 Aktuelles Umfeld der betrieblichen
MehrVerhaltenskodex über vorvertragliche Informationen für wohnungswirtschaftliche Kredite
Verhaltenskodex über vorvertragliche Informationen für wohnungswirtschaftliche Kredite 1. Allgemeine Informationen, die dem Verbraucher zur Verfügung gestellt werden sollten Die ersten Informationen über
MehrEinkünfte aus Gewerbebetrieb nach Betriebsveräußerung und Betriebsaufgabe
Einkünfte aus Gewerbebetrieb nach Betriebsveräußerung und Betriebsaufgabe von Dr. Franz Dötsch Junstiscne B der Technischen Hochschule Darmstadt Verlag Dr. Otto Schmidt KG Köln Geleitwort des Herausgebers
MehrFolgendes ist zu beachten:
Der DTV informiert: Bei der Werbung für Ferienwohnungen/-häuser, Privatzimmer sowie Pauschalangeboten ist stets die Preisangabenverordnung (PAngV) zu beachten Die Preisangabenverordnung (PAngV) ist eine
Mehrmaximale Sollzinssätze für Endkreditnehmer in Preisklasse
onditionenrundschreiben Nr. 9 / 2011 Unsere örderprogramme für das Agribusiness 09.08.2011 onditionen - Stand 9.8.2011 - freibleibend Ab dem 9.8.2011 gelten diese onditionen für aufgeführte örderprogramme
MehrWirtschaftsmathematik für International Management (BA)
Wirtschaftsmathematik für International Management (BA) Wintersemester 2012/13 Hochschule Augsburg : Gliederung 1 Grundlegende 2 Grundlegende 3 Lineare Algebra 4 Lineare Programme 5 Folgen und Reihen 6
MehrMathematik-Klausur vom 02.02.2011 und Finanzmathematik-Klausur vom 31.01.2011
Mathematik-Klausur vom 02.02.2011 und Finanzmathematik-Klausur vom 31.01.2011 Studiengang BWL DPO 2003: Aufgaben 2,3,4 Dauer der Klausur: 60 Min Studiengang B&FI DPO 2003: Aufgaben 2,3,4 Dauer der Klausur:
MehrWICHTIGE INFORMATIONEN ZUM FERNABSATZGESETZ
WICHTIGE INFORMATIONEN ZUM FERNABSATZGESETZ Stand: 06/2012 Diese Information gilt bis auf weiteres und steht nur in deutscher Sprache zur Verfügung. II. Informationen zum Förderkredit (Ratenkredit) Wesentliche
MehrForschen und Wissen - Wirtschaftswissenschaften. Thilo Edinger. Cafeteria-Systeme
Forschen und Wissen - Wirtschaftswissenschaften Thilo Edinger Cafeteria-Systeme Ein EDY-gestützter Ansatz zur Gestaltung der Arbeitnehmer-Entlohnung D 29 (Diss. Universität Erlangen-Nürnberg) GCA-Verlag
MehrDoppelte Buchführung für Städte, Kreise und Gemeinden
Doppelte Buchführung für Städte, Kreise und Gemeinden Einführung zur Vorbereitung auf das Neue Kommunale Rechnungswesen und das Neue Kommunale Finanzmanagement Von Dr. Falko Schuster Professor für Öffentliche
MehrFinanzmathematik. Dr. Bommhardt. Das Vervielfältigen dieses Arbeitsmaterials zu nicht kommerziellen Zwecken ist gestattet. www.bommi2000.
Finanzmathematik Dr. Bommhardt. Das Vervielfältigen dieses Arbeitsmaterials zu nicht kommerziellen Zwecken ist gestattet. www.bommi2000.de Das Tilgungsrechnen Für Kredite gibt es drei unterschiedliche
MehrMathematik-Klausur vom 08.02.2012 Finanzmathematik-Klausur vom 01.02.2012
Mathematik-Klausur vom 08.02.2012 Finanzmathematik-Klausur vom 01.02.2012 Studiengang BWL DPO 2003: Aufgaben 2,3, Dauer der Klausur: 60 Min Studiengang B&FI DPO 2003: Aufgaben 2,3, Dauer der Klausur: 60
MehrAutofinanzierung im Jahre 2006
14 finanzplanung konkret 01/2006 Autofinanzierung im Jahre 2006 Herr Berger schaute zum Ende des Jahres 2005 sein altes Auto an, was ihm sehr viele Jahre treu gedient hatte, der Abschied war aber unvermeidlich
MehrErgänzende Datenübersicht für Bausparkassen SON02 Anl. 2 (zu 60)
Die angegebenen Beträge (kaufmännische Rundung) lauten auf Tsd. Euro (EUR); (1) Zusätzliche Daten zum Kreditgeschäft 1. Zins- und Tilgungsrückstände 150 2. Tilgungsstreckungsdarlehen a) Anzahl 151 Stk.
MehrGrundbegriffe Gegenstand der Tilgungsrechnung ist ein von einem Gläubiger (z. B. Bank) an einen Schuldner ausgeliehener Geldbetrag S;
1 5.3. Tilgungsrechnung Grundbegriffe Gegenstand der Tilgungsrechnung ist ein von einem Gläubiger (z. B. Bank) an einen Schuldner ausgeliehener Geldbetrag S; Bezeichnung: S... Schuld, Darlehen, Kredit
MehrGrundlagen der Finanzierung und Investition
Grundlagen der Finanzierung und Investition Mit Fallbeispielen und Übungen von Prof. Dr. Ulrich Pape ESCP Europe Wirtschaftshochschule Berlin Lehrstuhl für Finanzierung und Investition www.escpeurope.de/finanzierung
Mehr1.1.3 Soll- und Effektivzinsen
Grundbuch, Beleihung, Effektivzins Grundbegriffe der Baufinanzierung 1 1.1.3 Soll- und Effektivzinsen Informieren sich Kreditinteressenten über Darlehensangebote verschiedener Banken, stoßen sie dabei
MehrNRW EONIA-Anleihe. Schatzanweisung des Landes Nordrhein-Westfalen
NRW EONIA-Anleihe Schatzanweisung des Landes Nordrhein-Westfalen EONIA Beschreibung EONIA = Euro OverNight Index Average Stellt den offiziellen Durchschnittstageszinssatz dar, der von Finanzinstituten
MehrVermeidung von Vorfälligkeitsentschädigung. Widerruf von Verbraucher-Realkrediten
Vermeidung von Vorfälligkeitsentschädigung Widerruf von Verbraucher-Realkrediten Zinsniveau Problem Darlehensnehmer an teure Darlehen gebunden entweder Kündigung gar nicht möglich oder Ausstieg durch Vorfälligkeitsentschädigung
MehrGrundlagen der Kursrechnung und Renditeermittlung
Grundlagen der Kursrechnung und Renditeermittlung Eingereicht bei Herrn Dipl.-Math. Norman Markgraf von Marco Halver (MaNr. 277035) marco.halver@gmx.net Bonhoefferstraße 13 47178 Duisburg 1 Gliederung
MehrVedat Laciner. Befristete Arbeitsverträge im türkischen und deutschen Arbeitsrecht
Vedat Laciner Befristete Arbeitsverträge im türkischen und deutschen Arbeitsrecht Eine rechtsvergleichende Darstellung Verlag Dr. Kovac Hamburg 2005 Inhaltsverzeichnis Vorwort 5 Inhaltsverzeichnis 7 Abkürzungsverzeichnis
MehrPUBLIC RAT DER EUROPÄISCHEN UNION. Brüssel, den 6. Februar 2006 (15.02) (OR. en) 5504/06. Interinstitutionelles Dossier: 2002/0222 (COD) LIMITE
Conseil UE RAT R EUROPÄISCHEN UNION Brüssel, den 6. Februar 2006 (15.02) (OR. en) PUBLIC Interinstitutionelles Dossier: 2002/0222 (COD) 5504/06 LIMITE JUSTCIV 12 CONSOM 6 COC 54 VERMERK des Generalsekretariats
MehrIm weiteren werden die folgenden Bezeichnungen benutzt: Zinsrechnung
4.2 Grundbegriffe der Finanzmathematik Im weiteren werden die folgenden Bezeichnungen benutzt: K 0 Anfangskapital p Zinsfuß pro Zeiteinheit (in %) d = p Zinssatz pro Zeiteinheit 100 q = 1+d Aufzinsungsfaktor
MehrMathematik-Klausur vom 2. Februar 2006
Mathematik-Klausur vom 2. Februar 26 Studiengang BWL DPO 1997: Aufgaben 1,2,3,5,6 Dauer der Klausur: 12 Min Studiengang B&FI DPO 21: Aufgaben 1,2,3,5,6 Dauer der Klausur: 12 Min Studiengang BWL DPO 23:
MehrInhaltsverzeichnis VII. Symbol- und Ab kürzungs Verzeichnis. 1. Finanzmathematik. 1.1. Zins- und Zinseszinsrechnung
VII Inhaltsverzeichnis Symbol- und Ab kürzungs Verzeichnis XIV 1. Finanzmathematik 1.1. Zins- und Zinseszinsrechnung 1-1 Zins- und Endwertberechnung 1-2 Anfangskapital 1-3 Unterjährige Verzinsung 1-4 Grundbegriffe
MehrEuropäische Standardinformationen für Verbraucherkredite
1 Europäische Standardinformationen für Verbraucherkredite 1. Name und Kontaktangaben des Kreditgebers Kreditgeber Anschrift Kreditvermittler Anschrift S-Kreditpartner GmbH Prinzregentenstraße 25, 10715
MehrInhaltsverzeichnis. 1. Teil. Gesetzesnormen des HGB mit Kommentierung... 13
Inhalt Inhaltsverzeichnis Vorwort... V Benutzungshinweise... XIII Abkürzungsverzeichnis (einschließlich einzelner juristischer Werke)...XVII Gesetzestext 54, 55, 84 92 c HGB, Art. 29 a EGHGB... 1 1. Teil.
MehrEffektiver Jahreszins: Einheitliche EU Norm in Sicht?
Veröffentlicht in: Bank Magazin, 7/1997, S. 34ff Nachstehend handelt es sich um eine Langfassung des Aufsatzes. Effektiver Jahreszins: Einheitliche EU Norm in Sicht? Seit 1986 verfolgt die Europäische
Mehr3.3. Tilgungsrechnung
3.3. Tilgungsrechnung Grundbegriffe Gegenstand der Tilgungsrechnung ist ein von einem Gläubiger (z. B. Bank) an einen Schuldner ausgeliehener Geldbetrag S; Bezeichnung: S... Schuld, Darlehen, Kredit Es
MehrLangfristig günstig finanzieren.
Deutsche Bank Bauspar AG Information für Vertriebspartner Ausgabe 28/2011; im Test 17 Institute Langfristig günstig finanzieren. Deutsche Bank OptimoBaudarlehen/ Deutsche Bank OptimoBaudarlehen Forward
MehrDarlehen - als Möglichkeit der... -Finanzierung
Darlehen - als Möglichkeit der.... -Finanzierung Situation: Bestattungsinstitut Thomas Bayer e. K. benötigt für ein Investitionsprojekt 0.000 Euro. Die Hausbank bietet dieses Darlehen mit folgenden Konditionen
MehrVerantwortungsvolle Kreditvergabe für Verbraucher. Kodex
Verantwortungsvolle Kreditvergabe für Verbraucher Kodex Präambel Unsere Verantwortung Die Mitgliedsbanken des Bankenfachverbandes sind sich ihrer Verantwortung als Kredit geber bewusst. Sie vergeben Kredite
MehrVerbraucherschutz bei der Begründung, Beendigung und Übernahme von Immobiliarkreditverhältnissen
Kai -Oliver Knops Verbraucherschutz bei der Begründung, Beendigung und Übernahme von Immobiliarkreditverhältnissen Darlehensbegründung und -kündigung, Vorfälligkei tsentschädigung, Ersatzkreditnehmerstellung,
MehrAbschnitt 1 Anwendungsbereich und Allgemeine Anforderungen an die Konformitätsbewertung 1 Anwendungsbereich
13.06.2007 Verordnung über Medizinprodukte - (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)* vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3854), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 16. Februar 2007 (BGBl. I S.
MehrBUNDESGERICHTSHOF EM NAMEN DES VOLKES. URTEIL Verkündet am: Justizangestellte als Urkvndsbeamtin der Geschäftsstelle. 22. Juni 3999 Bartholornäus
BUNDESGERICHTSHOF EM NAMEN DES VOLKES URTEIL Verkündet am: 22. Juni 3999 Bartholornäus Justizangestellte als Urkvndsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes
MehrDer SÜDWESTBANK-Privatkredit. Für kleine und große Wünsche.
Privatkredit Der SÜDWESTBANK-Privatkredit. Für kleine und große Wünsche. Träume erfüllen. Flexible Laufzeiten, attraktive Konditionen und eine schnelle Auszahlung zur freien Verwendung: Mit unserem Privatkredit
MehrVerbraucherkreditrecht Aufklärungspflichten
Verbraucherkreditrecht Aufklärungspflichten Dr. Claire Feldhusen Charts Nr. 2 1 Aufklärungspflichten iws Informationspflicht Auskunftspflicht Hinweispflicht Warnpflicht Angabepflicht Aufklärungspflicht
MehrKreditmanagement. EK Finanzwirtschaft
EK Finanzwirtschaft a.o.univ.-prof. Mag. Dr. Christian KEBER Fakultät für Wirtschaftswissenschaften www.univie.ac.at/wirtschaftswissenschaften christian.keber@univie.ac.at Kreditmanagement 1 Kreditmanagement
MehrVO Bankvertragsrecht. Kredit- und Kreditsicherheiten. Darlehensvertrag
VO Bankvertragsrecht Priv.-Doz. Dr. Florian Schuhmacher, LL.M. (Columbia) Kredit- und Kreditsicherheiten Kreditgeschäft als Bankgeschäft 1 I Nr. 2 KWG: Gewährung von Gelddarlehen und Akzeptkrediten Grundtyp:
MehrDer Ausgleichsanspruch bei Beendigung des Handelsvertreterverhaltnisses
Der Ausgleichsanspruch bei Beendigung des Handelsvertreterverhaltnisses Die Neuregelung des 24 HVertrG als Ausflufi europaischer Rechtsetzung auf Grundlage der EG-Richtlinie von Dr. Aglaia Tschuk Assistentin
MehrL 133/86 DE Amtsblatt der Europäischen Union 22.5.2008
L 133/86 DE Amtsblatt der Europäischen Union 22.5.2008 ANHANG II EUROPÄISCHE STANDARDINFORMATIONEN FÜR VERBRAUCHERKREDITE 1. Name und Kontaktangaben des Kreditgebers/Kreditvermittlers Kreditgeber Kreditvermittler
MehrEinführung in einige Teilbereiche der Wirtschaftsmathematik für Studierende des Wirtschaftsingenieurwesens
in einige Teilbereiche der für Studierende des Wirtschaftsingenieurwesens Sommersemester 2013 Hochschule Augsburg Unterjährige Raten und jährliche Verzinsung Aufteilung der Zinsperiode in mehrere gleich
MehrZinsrechnen. Bommhardt. Das Vervielfältigen dieses Arbeitsmaterials zu nichtkommerziellen Zwecken ist gestattet. www.bommi2000.de
Das Zinsrechnen Bommhardt. Das Vervielfältigen dieses Arbeitsmaterials zu nichtkommerziellen Zwecken ist gestattet. www.bommi2000.de 1 Begriffe der Zinsrechnung Das Zinsrechnen ist Prozentrechnen unter
MehrKreisrecht des Landkreises Mayen-Koblenz Satzung über die Betreuung in Kindertagespflege und Heranziehung zu einem Kostenbeitrag
Satzung des Landkreises Mayen-Koblenz über die Betreuung in Kindertagespflege und Heranziehung zu einem Kostenbeitrag im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes Mayen-Koblenz vom 22.11.2012 Inhaltsverzeichnis
Mehr