SEPA - Single Euro Payments Area Kurzüberblick und Umsetzungsleitfaden

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1 SEPA - Single Euro Payments Area Kurzüberblick und Umsetzungsleitfaden Cash Management Stand: August 2013

2 Agenda 2 1. SEPA - Ziele 2. SEPA Teilnehmerländer 3. Aktuelle Entwicklungen 4. Angebot SEPA-Zahlungsmittel 5. Kurzcheck für die Vorbereitung 6. Von der SEPA-Umstellung tangierte Bereiche im Unternehmen 7. Kurzcheck für die Vorbereitung SEPA Credit Transfer (SCT); [Überweisung] 7.1 Merkmale SCT 7.2 Schematische Darstellung SCT 8. Kurzcheck für die Vorbereitung SEPA Direct Debit (SDD); [Lastschrift] 8.1 SDD Merkmale allgemein 8.2 Voraussetzung zur Weiternutzung von Einzugsermächtigungen Schematische Darstellung SEPA-Basis- Lastschriftverfahren (SEPA Core Direct Debit Scheme) Vergleich SEPA-Basis-Lastschrift / Einzugsermächtigung

3 Agenda 3 8. Kurzcheck für die Vorbereitung SEPA Direct Debit (SDD); [Lastschrift] Schematische Darstellung SEPA-Firmen- Lastschriftverfahren (SEPA B2B Direct Debit Scheme) Vergleich SEPA-Firmen-Lastschrift / Abbuchungsauftragsverfahren 8.5 Neuerungen im Überblick Mandat und Gläubiger-ID 8.6 Das Mandat - ausführliche Darstellung 8.7 Gläubiger-Identifikationsnummer (Creditor Identifier) und Mandatsreferenz 8.8 SEPA-Vorlage- und SEPA-Rückgabefristen 9. SEPA-Datenformat 10. Aufbau von IBAN und BIC 11. Übersicht hilfreicher Links

4 1. SEPA - Ziele 4 Verfahren Einheitliche Basisverfahren im europäischen Zahlungsverkehr Ziele Formate Europaweite Formate auf XML-Basis Rechtsrahmen Einheitlicher Rechtsrahmen für die SEPA-Zahlverfahren Der Fokus von SEPA liegt auf der Harmonisierung des Massenzahlungsverkehrs

5 2. SEPA Teilnehmerländer Der europäische Zahlungsverkehrsraum umfasst mit Deutschland 33 Teilnehmerstaaten: SEPA Teilnehmerländer Land Belgien Bulgarien Dänemark Deutschland Estland Finnland Frankreich Griechenland Großbritannien Irland Island Italien Kroatien Lettland Lichtenstein Litauen Luxemburg Land Malta Monaco Niederlande Norwegen Österreich Polen Portugal Rumänien Schweden Schweiz Slowakei Slowenien Spanien Tschechische Republik Ungarn Zypern

6 3. Aktuelle Entwicklungen 6 Termin der Umsetzung Der Termin für das Auslaufen der nationalen Zahlungsinstrumente ist EUweit auf den festgelegt worden. In Deutschland gibt es damit die bisherigen Überweisungen und Lastschriften (Einzugsermächtigungs- und Abbuchungsverfahren) ab dem nicht mehr. Stattdessen werden ab diesem Termin nur noch SEPA-Überweisungen, SEPA-Core Lastschriften und SEPA B2B Lastschriften angeboten. Übergang von der Einzugsermächtigung zum SEPA-Mandat möglich In der SEPA-Migrationsverordnung ist eine sogenannte Kontinuitätsregelung zur Weiternutzung bestehender Mandate vorgesehen. Um bestehende Einzugsermächtigungen künftig als SEPA-Lastschrift- Mandate zu nutzen, müssen in Deutschland noch verschiedene weitere Voraussetzungen geschaffen werden bzw. schon geschaffen worden sein. (Voraussetzungen auf Folie 15) Ausnahmeregelung in Deutschland für das ELV Für das Elektronische Lastschriftverfahren gibt es eine Übergangsfrist bis zum 01. Februar (z.b. Kartenzahlungen an der Supermarktkasse). Damit muss die Umstellung auf eine SEPA-fähige Alternative bis zu diesem Zeitpunkt erfolgen.

7 4. Angebot SEPA-Zahlungsmittel 7 SEPA-Überweisung SEPA-Lastschrift SEPA-Kartenzahlungen Schecks Bargeld - -

8 5. Kurzcheck für die Vorbereitung 8 Was ist für die Umstellung der Zahlungsprozesse auf SEPA zu beachten: Identifizierung der betroffenen Bereiche und Abteilungen im Unternehmen (Beispiele auf Folie 9) Identifizierung der betroffenen ERP Systeme; Herstellen der IBAN/BIC-Fähigkeit der betroffenen Systeme IBAN und BIC auf den Geschäftspapieren und auf der Website bzw. auf den Rechnungen angeben IBAN und BIC von Lieferanten/Zahlungspflichtigen erfragen und hinterlegen Schaffung technischer Voraussetzungen für die Nutzung der SEPA-Zahlverfahren durch Umstellung auf XML-Format In welche Datenbanken sind SEPA-Datenelemente zu integrieren, sind diese dafür ausgelegt? Planung notwendiger Software-Updates, Kontaktaufnahme mit dem Hersteller Welche Informationen sind für Kunden und Geschäftspartner geplant? Wie und bis wann sind die eigenen Mitarbeiter zu informieren? Was ist genau bei der Umstellung der Überweisung zu beachten (weitere Erläuterungen auf Folie 10) Was ist genau bei der Umstellung der Lastschrift zu beachten (weitere Erläuterungen auf Folie 13) Das XML-Format setzt höhere Anforderungen an die IT als z.b. das DTA-Verfahren sind ausreichende Kapazitäten vorhanden? Was ist bei anderen Zahlungsmöglichkeiten (z.b. Dauerauftrag, Scheck, Wechsel) zu beachten? Achtung: Welche Punkte müssen für Ihre individuelle Situation berücksichtigt werden? Was sind die Besonderheiten in Ihrem Unternehmen? Die Helaba unterstützt Sie mit ihrem Know-how bei der Umstellung und Prozessintegration. Lassen Sie sich von unseren Experten beraten.

9 6. Von der SEPA-Umstellung tangierte Bereiche im Unternehmen 9 Beispiele für betroffene Abteilungen und Bereiche Finanzbereich Rechnungsstellung (IBAN/BIC- Angabe/Zahlungsbedingungen/ Formulare oder Verträge) Buchhaltung (Kontoabstimmung/Erfassung IBAN/BIC/Aktualisierung der Datenbanken/Stammdaten) Nachforschungen (Kundenanfragen) Treasury-Abteilung (ERP Auswirkungen/ Liquiditätsmanagement/ Bankbeziehungen) Andere betroffene Abteilungen Vertrieb/Einkauf (Information der Geschäftspartner/ggf. neue Verträge/Formulare) Kundenservice (SEPA-spezifische Kundenanfragen) Personalabteilung (Umstellung Gehaltskonten) Rechtsabteilung (insbes. bei Lastschriften mit Mandaterneuerungen) Externe Anbieter (z. B. Call Center) Immer betroffen: Informationstechnologie

10 7. Kurzcheck für die Vorbereitung SEPA Credit Transfer (SCT); [Überweisung] Was ist für die Umstellung auf SCT zu beachten: Umstellung von Kontonummer und Bankleitzahl auf IBAN und BIC - Sind von Kunden und Geschäftspartnern alle Daten vollständig vorhanden? - Wird ein Konvertierungsprogramm eingesetzt? - Haben alle Kunden und Geschäftspartner BIC und IBAN der Firma (für eingehende SCT)? IBAN und BIC auf den Geschäftspapieren und auf der Website bzw. auf den Rechnungen angeben 10 Identifizierung der betroffenen ERP Systeme; Herstellen der IBAN/BIC-Fähigkeit der betroffenen Systeme Prüfung, ob Auftraggeberreferenz genutzt werden soll; falls ja: Definition der Prozesse und Anpassung der relevanten Systeme Schaffung technischer Voraussetzungen für die Nutzung von SEPA Credit Transfer durch Umstellung auf XML- Format für den Ein- und Ausgang von Zahlungen per SCT Können eingehende SCT von den ERP Systemen zugeordnet werden, da das XML-Format von SEPA einen anderen Dateiaufbau hat? In welche Datenbanken/Systeme sind SEPA-Datenelemente zu integrieren, sind diese dafür ausgelegt?

11 7.1. Das SEPA-Überweisungsverfahren (SEPA Credit Transfer) 11 Merkmale der SEPA-Überweisung: Nutzung von IBAN und BIC statt Kontonummer und Bankleitzahl Auftragswährung ist immer Euro Verwendung für inländische sowie grenzüberschreitende europäische Zahlungen Das SEPA-Überweisungsverfahren bietet Zahlungspflichtigen wie auch Zahlungsempfängern Vorteile im Hinblick auf Funktionalität, Kosteneffizienz, Nutzerfreundlichkeit und die durchgängige, automatisierte Abwicklung (straight-through processing, STP) Der volle Ursprungsbetrag wird überwiesen es gibt keine Abzüge; ein an einer Überweisung beteiligter Kunde muss lediglich die von seiner eigenen Bank erhobenen Gebühren bezahlen Der Zahlungsempfänger erhält den vollständigen, bis zu 140 Zeichen langen Verwendungszweck; d. h. es wird nichts geändert oder weggelassen Nutzung des XML-basierten SEPA-Datenformats

12 7.2. Das SEPA-Überweisungsverfahren (SEPA Credit Transfer Scheme) 12 Auftraggeber 1 Grundverhältnis Rechnung Begünstigter 2 Überweisungsauftrag Bank des Auftraggebers 3 Belastung Konto Auftraggeber & senden Überweisungsnachricht Clearing & Settlement Mechanismus* 4 Weiterleitung Überweisungsnachricht 5 Gutschrift auf Konto des Begünstigten Bank des Begünstigten *Ein CSM ermöglicht den Austausch von Geldbeträgen und Nachrichten zwischen zwei an einer Zahlungstransaktion beteiligten Banken.

13 8. Kurzcheck für die Vorbereitung SEPA Direct Debit (SDD); [Lastschrift] 13 Was ist für die Umstellung auf SDD zu beachten: Mit welcher Art der SDD wird im Unternehmen gearbeitet (SEPA-Basis-Lastschrift und SEPA-Firmen-Lastschrift) oder sind beide im Einsatz? Beantragung der eigenen Gläubiger-Identifikationsnummer über die jeweilige nationale Vergabestelle (Deutschland: Deutsche Bundesbank). Die Verwendung der Gläubiger ID ist Pflicht, wenn Lastschriften eingereicht werden sollen. Nur eine Gläubiger-ID je juristischer bzw. natürlicher Person möglich. (Folien 19 und 21) Identifizierung der betroffenen ERP Systeme; Herstellen der IBAN/BIC-Fähigkeit der betroffenen Systeme IBAN und BIC von Lieferanten/Zahlungspflichtigen erfragen und hinterlegen, ggf. Konvertierungsservice nutzen Schaffung technischer Voraussetzungen für die Nutzung der SEPA-Zahlverfahren durch Umstellung auf XML-Format Einholung der SEPA-Mandate und Aufsetzen eines Mandatsprozesses zur Sicherstellung der Gültigkeit (Mandatsformat; vergeben der Mandatsreferenz; überwachen der 36-Monate-Frist, Archivierung der Mandatsdaten) ggf. Trennung nach SEPA Core Direct Debit und SEPA B2B Direct Debit Umwandlungsvoraussetzungen von der Einzugsermächtigung zum SEPA-Mandat schaffen. (Folie 14) Lastschrifteinreichungen: Anpassung der Einreicherprozesse auf neue Fristen (Vorgabe des Fälligkeitsdatums; Einreicherfristen: mindestens 2 bzw. 5 Tage im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren; 1 Tag im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren). Siehe auch Übersicht zu SEPA-Fristen Folie 22 Anpassung der internen Unternehmensprozesse an die geänderten Rahmenbedingungen der Rücklastschriften im SEPA- Umfeld Eingehende Lastschriften haben nur geringe praktische und technische Auswirkungen auf den Zahlungspflichtigen. Im Rahmen des SEPA-Firmen-Lastschriftverfahrens muss der Zahlungspflichtige seinem Kreditinstitut unverzüglich die Autorisierung des Mandates mitteilen. (B2B nur unter Firmen möglich) Prüfung, ob Auftraggeberreferenz genutzt werden soll; falls ja: Definition der Prozesse und Anpassung der relevanten Systeme Neue Vordrucke für Verträge bei Neugeschäft ggf. erstellen und das SEPA-Mandat integrieren.

14 8.1 Die SEPA-Lastschriftverfahren im Überblick 14 Merkmale des SEPA-Lastschriftverfahrens: Die SEPA-Lastschriftverfahren (SEPA-Basis-Lastschrift und SEPA-Firmen-Lastschrift) ermöglichen den Einzug von fälligen Rechnungsbeträgen in Euro. Verwendung für inländische und grenzüberschreitende Zahlungen. Nutzung von IBAN und BIC statt Kontonummer und Bankleitzahl. Erteilung neuer SEPA-Lastschriftmandate durch zahlungspflichtige Kunden erforderlich. Die bisherigen Einzugsermächtigungen können durch die sogenannte Kontinuitätsregel und unter gewissen Voraussetzungen weiter verwendet werden. (Folie 14) Angabe eines exakten Fälligkeitsdatums zur Einlösung der Lastschrift. Einreichungsfristen bei Erstlastschriften und Folgelastschriften müssen beachtet werden. Erstattungsanspruch des Zahlungspflichtigen bei der SEPA-Basis-Lastschrift beträgt acht Wochen nach Kontobelastung für autorisierte Zahlungen. Bei der SEPA-Firmen-Lastschrift ist eine Rückgabe durch den Zahlungspflichtigen ausgeschlossen. Teilnahme nur mit neuer, eindeutiger Identifizierungsnummer des Einreichers (Creditor Identifier). Die SEPA-Lastschriftverfahren werden ausschließlich beleglos (online) angeboten. Nutzung des XML-basierten SEPA-Datenformats statt des bisherigen DTAUS-Formats.

15 8.2 Voraussetzung zur Weiternutzung von Einzugsermächtigungen als SEPA-Lastschrift-Mandat 15 Voraussetzungen: Der Zahler muss dem Kunden als Zahlungsempfänger eine schriftliche Einzugsermächtigung erteilt haben, mit der er den Zahlungsempfänger ermächtigt, Zahlungen von seinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Die Einzugsermächtigung muss folgende Autorisierungsdaten enthalten: Bezeichnung des Zahlungsempfängers, Bezeichnung des Zahlers, Kundenkennung oder Kontonummer und Bankleitzahl des Zahlers (zusätzliche Angaben sind möglich). Es besteht eine Informationspflicht des Zahlungsempfängers an den Zahler über den Wechsel von Einzugsermächtigung zum SEPA-Mandat. Die schriftliche Information beinhaltet die Gläubigeridentifikationsnummer und die Mandatsreferenz und muss ein Datum mit Tag, Monat und Jahr enthalten. Die Benachrichtigung muss auf Anfrage nachgewiesen werden können. Die erste SEPA-Basislastschrift, die nach dem Wechsel von der Einzugsermächtigungslastschrift erfolgt, wird als Erstlastschrift gekennzeichnet. Im Datensatz der eingereichten Lastschriften ist als Datum der Unterschrift des Zahlers das Datum der Unterrichtung des Zahlers (siehe oberen Punkt) anzugeben. Dieses muss mindestens fünf Geschäftstage vor der Fälligkeit der ersten SEPA-Basislastschrift liegen. Es ist nur eine Einzugsermächtigung wandelbar, ein Abbuchungsauftrag muss durch ein entsprechendes SEPA-Mandat ersetzt werden.

16 8.3.1 Das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren (SEPA Core Direct Debit Scheme) 16 Zahlungsempfänger (ZE) Zahlungspflichtiger (ZP) 1. Inkassostelle (Kreditinstitut des ZE) Zahlstelle (Kreditinstitut des ZP) Prozessschritt Transport Mandatsinformation im Lastschriftdatensatz D = Vereinbartes Fälligkeitsdatum der SEPA-Lastschrift

17 8.3.2 Vergleich: SEPA-Basis-Lastschriftverfahren und deutsches Einzugsermächtigungsverfahren 17 Nutzungsmöglichkeit SEPA-Basis-Lastschrift national und grenzüberschreitend (EUR) Einzugsermächtigungsverfahren (EEV) rein national (EUR) Festes Fälligkeitsdatum ja nein (bei Sicht) Erstattungsanspruch des Zahlungspflichtigen Eindeutige Identifikation 8 Wochen ab Belastung (taggenau) ja (durch Mandatsreferenz und Gläubiger-Identifikation) max. 6 Wochen nach Rechnungsabschluss nein Kontoidentifikation anhand IBAN und BIC Kontonummer und BLZ

18 8.4.1 Das SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren (SEPA B2B Direct Debit Scheme) 18 Zahlungsempfänger (ZE) 1 Unterschriebenes Mandat 3 Vorabinformation (z.b. D-14) Zahlungspflichtiger (ZP) 0 1. Inkassostelle (Kreditinstitut des ZE) 8 Gutschrift 4 Initiierung Lastschrift (D-14 bis D-1) 5 Vorlage D-1 bei Zahlstelle 6 Zahlungsverrechnung (D) 2 0 Kunden- Bedingung Bestätigung Mandat Zahlstelle (Kreditinstitut des ZP) 7 Inkassovereinbarung Konto- Belastung Zahlungspflichtiger (D) Prozessschritt Transport Mandatsinformation im Lastschriftdatensatz D = Vereinbartes Fälligkeitsdatum der SEPA-Lastschrift Noch zu 2: das Mandat muss der ZP an die Zahlstelle im Original weiterleiten, es werden zwei Originale benötigt

19 8.4.2 Vergleich: SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren und Abbuchungsauftragsverfahren 19 Nutzungsmöglichkeit SEPA-Firmen- Lastschrift national und grenzüberschreitend (EUR) für Nichtverbraucher Abbuchungsauftragsverfahren (AAV) rein national (EUR) Festes Fälligkeitsdatum ja nein (bei Sicht) Erstattungsanspruch des Zahlungspflichtigen Eindeutige Identifikation nein ja (durch Mandatsreferenz und Gläubiger-Identifikation) nein nein Kontoidentifikation anhand IBAN und (BIC) Kontonummer und BLZ Bestätigung Mandatserteilung gegenüber Zahlstelle und Aufbewahrung Original des Mandats Bestätigung vor Einlösung erforderlich; Originalmandat verbleibt beim ZE und Zahlstelle (zwei Originale) Abbuchungsauftrag wird unmittelbar an Zahlstelle erteilt und dort verwahrt

20 8.5 Die SEPA-Lastschrift: Neuerungen im Überblick 20 Das SEPA-Lastschriftmandat Die Gläubiger-ID... ermächtigt den Zahlungsempfänger den fälligen Betrag vom Zahlungspflichtigen einzuziehen... beauftragt die Bank des Zahlungspflichtigen mit der Einlösung der SEPA- Lastschrift... muss von jedem Zahlungspflichtigen eingeholt werden oder es muss die vorhandene Einzugsermächtigung gewandelt werden wie unter Punkt 8.2 auf Seite 14 beschrieben.... kurz für Gläubiger-Identifikationsnummer (deutsche Bezeichnung für Creditor Identifier)... dient der eindeutigen Identifizierung des Lastschrifteinreichers im SEPA- Lastschriftverfahren, unabhängig von der Konto- und Bankverbindung... muss vom Zahlungsempfänger einmalig über die Deutsche Bundesbank online beantragt werden (siehe 8.6, Folie 21)... ist bei allen einzureichenden SEPA- Lastschriften anzugeben. Generell gilt das SEPA-Mandat unbefristet bis zum Widerruf durch den Zahlungspflichtigen. Sollte jedoch binnen 36 Monaten keine Folgelastschrift vom Zahlungsempfänger eingereicht werden, muss nach Ablauf dieser Frist ein neues SEPA-Mandat vom Zahlungspflichtigen eingeholt werden.

21 8.6 Das SEPA-Lastschriftmandat 21 Das SEPA-Lastschriftmandat besteht aus einem einheitlichen Autorisierungstext und bestimmten Angaben vom Zahlungsempfänger (ZE): Name und Adresse Gläubiger-Identifikationsnummer Mandatsreferenz (individuell vom ZE für jedes SEPA-Mandat festzulegen) Kennzeichnung, ob das Mandat für wiederkehrende Zahlungen oder eine einmalige Zahlung erteilt wird vom Zahlungspflichtigen (ZP): Name und Anschrift des Kontoinhabers IBAN und BIC Unterschrift und Unterschriftsdatum Besonderheit beim SEPA-Firmenlastschriftmandat: Der Autorisierungstext enthält zusätzlich eine Erklärung hinsichtlich des Verzichts auf den Erstattungsanspruch des Kunden. Dieser ist bei der SEPA-Firmenlastschrift, bei der der Zahlungspflichtige kein Verbraucher sein darf, ausgeschlossen. Abbildung: SEPA-Basis-Lastschriftmandat (unverbindliches Muster)

22 8.7 Gläubiger-Identifikationsnummer (Creditor Identifier) und Mandatsreferenz 22 Die Gläubiger-Identifikationsnummer setzt sich wie folgt zusammen: DE 02 ZZZ ISO-Ländercode Business Area Code Prüfziffer Nationales Identifikationsmerkmal Länge der Creditor Identifier (CI) richtet sich nach den Vorgaben der Ausgabestelle DE 18-stellig Beantragung über die Deutsche Bundesbank (Link: ZZZ = individuell anpassbar Die Mandatsreferenz ist eine vom Lastschrifteinreicher individuell vergebene Identifikationsnummer eines bestimmten SEPA-Mandats. In Verbindung mit der CI dient sie der eindeutigen Identifizierung eines SEPA-Mandats. Länge und Aufbau können individuell und ohne Vorgaben vom Lastschrifteinreicher festgelegt werden (max. 35-stellig).

23 8.8 SEPA-Lastschrift - Sicherstellung aller relevanten Fristen besonders wichtig 23 Vorlagefristen Zu beachten vom Einreicher und der Einreicherbank Rückgabefristen** Zu beachten vom Zahlungspflichtigen und der Bank des Zahlungspflichtigen D-14 Kalendertage Späteste Anzeige (Pre- Notification) von Betrag und Datum des Lastschrifteinzugs durch den ZE gegenüber dem ZP (andere Frist kann vertraglich zwischen Zahler und Zahlungsempfänger vereinbart werden) D-5 Arbeitstage (TARGET) Späteste Einreichung von Erst- und Einmallastschriften zum Clearing* D-2 Arbeitstage (TARGET) Späteste Einreichung von Folgelastschriften zum Clearing* *Gemäß EPC-Regelwerk muss die Lastschrift spätestens an D-5 D-2 bzw. D-1 der Zahlstelle vorliegen, die Cut-Off-Zeit beim Kreditinstitut des Zahlungsempfängers kann jedoch früher sein. **betrifft nur die SEPA-Basis-Lastschrift ZE=Zahlungsempfänger, ZP=Zahlungspflichtiger D-1 Arbeitstage (TARGET) Späteste Einreichung von Firmenlastschriften* D+5 Arbeitstage (TARGET) Rückgabefrist durch die Zahlstelle D = Fälligkeitsdatum = Belastungsdatum = Interbankenverrechnungsdatum D+8 Wochen Widerspruchsfrist durch den Zahler D+13 Monate Widerspruchsfrist durch den Zahler für unautorisierte Transaktionen (SONDERFALL), bei dem kein gültiges Mandat vorlag

24 9. Das SEPA-Datenformat 24 Das SEPA-Datenformat ist der Datensatz für die SEPA-Lastschrift und die SEPA-Überweisung Das SEPA-Datenformat verwendet XML als Syntax und basiert auf dem ISO-Standard SEPA-Zahlungen können ausschließlich in diesem Datenformat eingereicht und verarbeitet werden Für die Nutzung des SEPA-Datenformats zur Einreichung belegloser Kundenaufträge an die Bank sind die Spezifikationen des European Payments Council bzw. des Zentralen Kreditausschusses zu beachten Die marktgängigen Electronic-Banking-Produkte unterstützen bereits die SEPA-Zahlungen Weiterführende Informationen finden Sie hier: und

25 10. Aufbau von IBAN und BIC 25 IBAN International Bank Account Number/Internationale Bankkontonummer In Deutschland setzt sich die IBAN aus dem Länderkennzeichen, der Prüfziffer und der Kontonummer zusammen Länderkennzeichen 2-stellige Prüfziffer Bankleitzahl Meist Kontonummer des Kunden (10-stellig aufgefüllt mit Vornullen) Beispiel DE BIC Business Identifier Code/Internationale Bankleitzahl - Neben der IBAN das zweite Identifikationsmerkmal bei SEPA-Zahlungen - Besteht aus 8 oder 11 Stellen Stelle 1-4 Stelle 5-6 Stelle 7-8 Stelle 9-11 Beispiel Bezeichnet den Namen des Kreditinstituts/der Girozentrale Bezeichnet das Land (Sitz des Kreditinstituts) Bezeichnet den Ort (Sitz des Kreditinstituts) ggf. Filiale oder angeschlossenes Kreditinstitut HELA DE FF

26 11. Übersicht hilfreicher Links (1) 26 Ihre SEPA Gläubiger-Identifikationsnummer beantragen Sie über die Deutsche Bundesbank: Allgemeiner Hinweis zur SEPA-Gläubiger-Identifikationsnummer: ntifikationsnummer/glaeubiger_identifikationsnummer.html Übersetzung der SEPA-Lastschrift-Mandatserteilung Informationen der Deutschen Bundesbank zu SEPA finden Sie hier: SEPA-Informationen auf Sparkasse.de finden Sie hier: SEPA-Informationen von Die Deutsche Kreditwirtschaft finden Sie hier: SEPA-Informationen des Europäischen Payment Council finden Sie hier (englisch): SEPA-Informationen der Europäischen Union finden Sie hier: Informationen zu Datenformaten finden sie hier: und hier: Fragen und Antworten von Die Deutsche Kreditwirtschaft zum Thema SEPA:

27 11. Übersicht hilfreicher Links (2) 27 EBICS - Erweiterung des bestehenden DFÜ-Abkommens um eine Internet-basierte HTTP-Variante Hier können Sie eine IBAN berechnen: Beispiel-Formulare für das SEPA-Firmenlastschriftmandat: Firmenlastschrift-Mandat-SDD_Firmen-B2B_ pdf Beispiel-Formulare für das SEPA-Lastschriftmandat und das Kombimandat sowie Beispiel-Kundenschreiben zur Änderung der Einzugsermächtigung: kreditwirtschaft.de/uploads/media/120720_dk_beispiele_muster_sepa_lastschriftmandat-sdd_basis- Core_ pdf Hier finden Sie eine Liste von Instituten, die am SEPA -Verfahren teilnehmen mit den jeweils gültigen BIC`s: Hier finden Sie Übersetzungen von B2B Mandaten:

28 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

29 Haftungsausschluss/Disclaimer 29 Die in diesem Dokument enthaltenen Angaben stellen kein Angebot, keine Empfehlung und keine Beratung dar, sondern dienen ausschließlich Informationszwecken. Vertretene Ansichten sind solche des Publikationsdatums und können sich ohne weiteren Hinweis ändern. Obwohl die in diesem Dokument enthaltenen Angaben Quellen entnommen wurden, die als zuverlässig erachtet werden, kann für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Angemessenheit keine Gewähr übernommen werden. Helaba übernimmt keinerlei Beratungstätigkeit in Bezug auf steuerliche, bilanzielle und/oder rechtliche Fragestellungen. Die Behandlung derartiger Fragen hängt von den persönlichen Verhältnissen des jeweiligen Kunden ab und ist vom Kunden mit unabhängigen Beratern vor Abschluss einer Transaktion zu klären. Es wird außerdem darauf hingewiesen, dass die steuerliche, bilanzielle und/oder rechtliche Behandlung künftig Änderungen unterworfen sein kann. Jede Form der Verbreitung dieses Dokuments bedarf unserer ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Genehmigung. Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale, Frankfurt am Main und Erfurt

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