Quantifizierung der mit dem Betrieb der Teilstrecke (NOK-km 92,2 bis NOK-km 98,6) des Nord- Ostsee-Kanals verbundenen Lärmimmissionen

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1 Berichtsnummer BFG-1713 Bericht Teilstrecke (NOK-km 92,2 bis NOK-km Nord- Ostsee- Koblenz, Auftraggeber: Wasser- und Schifffahrtamt Kiel-Holtenau BfG-JAP-Nr.: A Anzahl der Seiten: 49 Aufgestellt durch: Dipl.-Ing. Dipl.-Phys. Dr.-Ing. S. Mai Der Bericht darf nur ungekürzt vervielfältigt werden. Die Vervielfältigung und eine Veröffentlichung bedürfen der schriftlichen Genehmigung der BfG.

2 Inhaltsverzeichnis Abbildungsverzeichnis...3 Tabellenverzeichnis Einleitung Schiffsbetriebsbedingte Datengrundlagen Rechtsgrundlagen schiffsverkehrsbedingter Grundlagen Schiffsverkehrsbedingte Bedeutung der anderer Verkehrsmittel temporär betriebener Warn- und Signalanlagen Gewerbebedingte Zusammenfassung...37 Anlagen...39 Seite 2

3 Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Geländehöhe über NN im Untersuchungsgebiet um den NOK - Teilgebiet 1 (Kartengrundlage: DGK 5 und DGM 5, Koordinatensytem: Gauß-Krüger)... 9 Abbildung 2: Geländehöhe über NN im Untersuchungsgebiet um den NOK - Teilgebiet 2 (Kartengrundlage: DGK 5 und DGM 5, Koordinatensytem: Gauß-Krüger) Abbildung 3: Geländehöhe über NN im Untersuchungsgebiet um den NOK - Teilgebiet 3 (Kartengrundlage: DGK 5 und DGM 5, Koordinatensytem: Gauß-Krüger) Abbildung 4: Geländehöhe über NN im Untersuchungsgebiet um den NOK - Teilgebiet 4 (Kartengrundlage: DGK 5 und DGM 5, Koordinatensytem: Gauß-Krüger) Abbildung 5: Lärmkarte Mittlerer Schallpegel durch den Schiffsverkehr auf dem Nord-Ostseekanal (Teilgebiet 1) oben: Prognose-Nullfall, unten: Prognose-Planfall Abbildung 6: Lärmkarte Mittlerer Schallpegel durch den Schiffsverkehr auf dem Nord-Ostseekanal (Teilgebiet 2) oben: Prognose-Nullfall, unten: Prognose-Planfall Abbildung 7: Lärmkarte Mittlerer Schallpegel durch den Schiffsverkehr auf dem Nord-Ostseekanal (Teilgebiet 3) oben: Prognose-Nullfall, unten: Prognose-Planfall Abbildung 8: Lärmkarte Mittlerer Schallpegel durch den Schiffsverkehr auf dem Nord-Ostseekanal (Teilgebiet 4) oben: Prognose-Nullfall, unten: Prognose-Planfall Abbildung 9: Lärmkarte Mittlerer Schallpegel durch im Binnenhafen, Nordhafen und Bominhafen liegende Schiffe (ohne Umschlagsgeräusche) (oben: Teil 2, unten: Teil 3) Abbildung 10: Lärmkarte Mittlerer Schallpegel durch den Straßenverkehr im Bereich der Stadt Kiel (Teilgebiet 1) oben: Tagzeit (6 Uhr 22 Uhr), unten: Nachtzeit (22 Uhr 6 Uhr) Datenquelle im Bereich der Stadt Kiel: Stadt Kiel, eigene Berechnung im Bereich des Kreises Rendsburg-Eckernförde Abbildung 11: Lärmkarte Mittlerer Schallpegel durch den Straßenverkehr im Bereich der Stadt Kiel (Teilgebiet 2) oben: Tagzeit (6 Uhr 22 Uhr), unten: Nachtzeit (22 Uhr 6 Uhr) Datenquelle im Bereich der Stadt Kiel: Stadt Kiel, eigene Berechnung im Bereich des Kreises Rendsburg-Eckernförde Seite 3

4 Abbildung 12: Lärmkarte Mittlerer Schallpegel durch den Straßenverkehr im Bereich der Stadt Kiel (Teilgebiet 3) oben: Tagzeit (6 Uhr 22 Uhr), unten: Nachtzeit (22 Uhr 6 Uhr) Datenquelle im Bereich der Stadt Kiel: Stadt Kiel, eigene Berechnung im Bereich des Kreises Rendsburg-Eckernförde Abbildung 13: Lärmkarte Mittlerer Schallpegel durch den Schienenverkehr im Bereich der Stadt Kiel (Teilgebiet 1) oben: Tagzeit (6 Uhr 22 Uhr), unten: Nachtzeit (22 Uhr 6 Uhr) Abbildung 14: Lärmkarte Schallpegel durch den Nebelsignalanlagen an den Neuen Schleusen in Kiel-Holtenau (Teilgebiet 2) oben: während der Phase Ton an, unten: Mittelung der Phasen Ton an / Ton aus.. 30 Abbildung 15: Lärmkarte Schallpegel durch den Nebelsignalanlagen an den Neuen Schleusen in Kiel-Holtenau (Teilgebiet 3) oben: während der Phase Ton an, unten: Mittelung der Phasen Ton an / Ton aus.. 31 Abbildung 16: Lärmkarte Schallpegel durch den Nebelsignalanlagen an den Neuen Schleusen in Kiel-Holtenau (Teilgebiet 4) oben: während der Phase Ton an, unten: Mittelung der Phasen Ton an / Ton aus (Prognose-Nullfall) Abbildung 17: Lärmkarte Schallpegel durch den Warnglocken an den Neuen Schleusen in Kiel-Holtenau (Teilgebiet 3) oben: während des Warnglockenbetriebs, unten: im zeitlichen Mittel Abbildung 18: Lärmkarte Schallpegel durch verschiedene Gewerbebetriebe am Kanal (Teilgebiet 3) oben: Tag, unten: Nacht Abbildung 19: Lärmkarte Schallpegel durch verschiedene Gewerbebetriebe am Kanal (Teilgebiet 4) oben: Tag, unten: Nacht Abbildung A-1: Übersicht über die Bebauungspläne im Kieler Stadtteil Suchsdorf (links) und in den Stadteilen Holtenau und Wik (rechts) (Quelle: Download: ) Abbildung A-2: Auszug aus dem Bebauungsplan Nr. 676 der Stadt Kiel (Quelle: Download: ) Abbildung A-3: Auszug aus dem Bebauungsplan Nr. 568 der Stadt Kiel (Quelle: Download: ) Abbildung A-4: Auszug aus dem Bebauungsplan Nr. 919a der Stadt Kiel (Quelle: Download: ) Abbildung A-5: Auszug aus dem Bebauungsplan Nr. 764 der Stadt Kiel (Quelle: Download: ) Abbildung A-6: Auszug aus dem Bebauungsplan Nr. 850 der Stadt Kiel (Quelle: Download: ) Seite 4

5 Abbildung A-7: Auszug aus dem Bebauungsplan Nr. 874a der Stadt Kiel (Quelle: 46 Abbildung A-8: Auszug aus dem Bebauungsplan Nr. 706 der Stadt Kiel (Quelle: Download: ) Abbildung A-9: Auszug aus dem Bebauungsplan Nr. 960V der Stadt Kiel (Quelle: Download: ) Abbildung A-10: Auszug aus dem Bebauungsplan Nr. 708 der Stadt Kiel (Quelle: Download: ) Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Tabelle 2: Tabelle 3: Orientierungswerte nach DIN und Immissionsgrenzwert nach 16. BImSchV für den Beurteilungspegel... 8 Zuordnung des Schiffstyps zu einem, die Schallemission kennzeichnenden, längenbezogenen Schallleistungspegel bei einer Schiffsgeschwindigkeit von 12 km/h (analog zu Neddenien und Rebel, 1997) Belegung und durchschnittliche Liegezeit an den Weichen (Quelle: Schiffsdatenverarbeitungssystem Kanal, siehe auch Lairm Consult GmbH, ) Seite 5

6 1 Einleitung Als Bestandteil der Planfeststellungsunterlage zum Ausbau der Oststrecke des Nord- Ostsee-Kanals wird durch die ARGE PU/leguan/TGP im Auftrage des Wasser- und Schifffahrtsamtes Kiel-Holtenau (WSA Kiel-Holtenau) eine Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) durchgeführt. Als Teil dieser Umweltverträglichkeitsstudie sind u.a. die während der Betriebsphase durch den Ausbau der Oststrecke des Kanals entstehenden im Streckenabschnitt NOK-km 92,1 bis zur Schleusengruppe in Kiel-Holtenau zu ermitteln. Die Frage der ist insbesondere für die Beurteilung des Schutzgutes Mensch von Bedeutung. Das WSA Kiel-Holtenau hat daher mit Schreiben vom (AZ NOK-Ausb) die Bundesanstalt für mit der Begleitung der UVS beauftragt. Als Teil dieser Begleitung der UVU erfolgt auch die Betrieb des Kanals als Folge des Ausbaus der Oststrecke verbundenen im Streckenabschnitt NOKkm 92,1 bis NOK-km 96,6. Für den Streckenabschnitt NOK-km 79,9 bis NOK-km 92,1 ist eine analoge Bearbeitung in BfG-Bericht Nr gegeben. Im Folgenden wird daher auf der Grundlage der DIN / 16. BImSchV eine und Bewertung der Schallimmissionen vorgenommen. Die erfolgt unter Verwendung des im Auftrage der BfG entwickelten Programms IMMI / ABSAW (Wölfel, 2003a+b) und orientiert sich an dem in der Empfehlungen für die Durchführung schalltechnischer Untersuchungen als Teil der wasserbaulichen Planung (BMVBS, 2006) dargestellten Vorgehen. Seite 6

7 2 Schiffsbetriebsbedingte 2.1 Datengrundlagen Für die Untersuchung der Lärmemissionen und sind folgende Daten verwendet worden: a) Deutsche Bundeswasserstraßenkarte DBWK 2 b) Digitales Geländehöhenmodell DGM c) Deutsche Grundkarten DGK 5 d) Bebauungspläne Nr , 318-3, 408, 568-1, 676, 694, 706, 708, 733, 764, 850, 861, 874a,919a, 919b, 919c-1, 960V der Stadt Kiel (download von: e) Schiffsverkehr Kanal, Prognose-Nullfall 2025 (der Prognose- Nullfall wurde unter Einbeziehung des Gutachtens Nutzen-Kosten-Untersuchung zur Anpassung der Oststrecke des Kanals, Fa. Planco, 2004, ermittelt; siehe auch Gutachten Luftschadstoffuntersuchungen zum Planfeststellungsverfahren für die Anpassung der Oststrecke des Kanals Ergänzende Untersuchung für den Bereich Kiel (inkl. Schleuse Kiel-Holtenau) der Fa. LAIRM Consult GmbH, ) f) Schiffsverkehr Kanal, Prognose-Planfall 2025 (abgeleitet aus Gutachten Nutzen-Kosten-Untersuchung zur Anpassung der Oststrecke des Nord- Ostsee-Kanals, Fa. Planco, 2004, gemäß Gutachten Luftschadstoffuntersuchungen zum Planfeststellungsverfahren für die Anpassung der Oststrecke des Nord- Ostsee-Kanals Ergänzende Untersuchung für den Bereich Kiel (inkl. Schleuse Kiel-Holtenau) der Fa. LAIRM Consult GmbH, , bzw. Gutachten Luftschadstoffuntersuchung zum Planfeststellungsverfahren für die Anpassung der Oststrecke des Kanals der Fa. LAIRM CONSULT GmbH, ) g) Schiffsbelegung, Fahrzeit und Wartezeit an der Weiche Schwartenbek (Quelle: WSA Kiel-Holtenau, siehe auch Gutachten Luftschadstoffuntersuchungen zum Planfeststellungsverfahren für die Anpassung der Oststrecke des Kanals Ergänzende Untersuchung für den Bereich Kiel (inkl. Schleuse Kiel- Holtenau) der Fa. LAIRM Consult GmbH, ) h) Belegung der Häfen am Kanal (Quelle: WSA Kiel-Holtenau, siehe auch Gutachten Aktualisierung der Verkehrsprognose für den Kanal der Fa. Planco, 2009, siehe auch Gutachten Luftschadstoffuntersuchungen zum Planfeststellungsverfahren für die Anpassung der Oststrecke des Nord- Ostsee-Kanals Ergänzende Untersuchung für den Bereich Kiel (inkl. Schleuse Kiel-Holtenau) der Fa. LAIRM Consult GmbH, ) i) Wartezeiten vor den Schleusen Kiel-Holtenau, Prognose-Nullfall 2025 (aus Gutachten Aktualisierung der Verkehrsprognose für den Kanal der Fa. Planco, 2009, siehe auch Gutachten Luftschadstoffuntersuchungen zum Planfest- Seite 7

8 stellungsverfahren für die Anpassung der Oststrecke des Kanals Ergänzende Untersuchung für den Bereich Kiel (inkl. Schleuse Kiel-Holtenau) der Fa. LAIRM Consult GmbH, ) j) Wartezeiten vor den Schleusen Kiel-Holtenau, Prognose-Planfall 2025 (aus Gutachten Aktualisierung der Verkehrsprognose für den Kanal der Fa. Planco, 2009, siehe auch Gutachten Luftschadstoffuntersuchungen zum Planfeststellungsverfahren für die Anpassung der Oststrecke des Kanals Ergänzende Untersuchung für den Bereich Kiel (inkl. Schleuse Kiel-Holtenau) der Fa. LAIRM Consult GmbH, ) 2.2 Rechtsgrundlagen Der Schiffs- und Schleusenbetrieb auf dem Kanal sowie die Nutzung von Liegeplätzen ist als Verkehrslärm einzustufen und wird damit in Analogie nach 16. BImSchV (erlassen für Straßen- und Schienenverkehr) bzw. nach der DIN bewertet. In Abhängigkeit von der Flächennutzung ergeben sich in Analogie zur 16. BImSchV die in Tabelle 1 aufgeführten Immissionsrichtwerte für den Beurteilungspegel außerhalb von Gebäuden. Es sind außerdem die Orientierungswerte der DIN gegeben. In den folgenden Kapiteln sind die Legenden der erstellten Lärmkarten entsprechend DIN T2 Anhang B gewählt worden, so dass unmittelbarer Bezug zu den in Tabelle 1 genannten Orientierungswerten der DIN besteht. In Tabelle 1 sind die Orientierungswerte bzw. Immissionsrichtwerte für die Tagzeit (06:00 Uhr bis 22:00 Uhr) sowie die Nachtzeit (22:00 Uhr bis 06:00 Uhr) gegeben. Die Flächennutzungen entlang des Kanals im Bereich der Stadt Kiel sind in den unter Kap. 2.1 aufgeführten Bebauungsplänen als Gewerbliche Bauflächen (G), Gemischte Bauflächen (M), Wohnbauflächen (W), Sonderbauflächen für unterschiedliche Nutzungen (S) ausgewiesen. Im einzelnen sind die Nutzungen im Anhang in Abbildung A-2 bis Abbildung A-10 ausgewiesen. Nutzung DIN 18005Bl BImSchV Tag Nacht Tag Nacht GI GE / MK * MD / MI * WA / WS * WR * S (Krankenhaus, Schule, Kurheim, Altenheim) * S (Friedhof, Kleingarten- u. Parkanlagen) * (59) (59) Tabelle 1: * gilt nicht für Industrie- und Freizeitlärm Orientierungswerte nach DIN und Immissionsgrenzwert nach 16. BImSchV für den Beurteilungspegel Seite 8

9 2.3 schiffsverkehrsbedingter Grundlagen Die Untersuchung der erfolgte für drei ca. 2 km x 2 km große Teilgebiete und ein ca. 1 km x 2 km großes Teilgebiet im Koordinatenbereich von / bis / (Angaben in Gauß-Krüger-Koordinaten) 1. Für die verschiedenen Teilgebiete ist in Abbildung 1 bis Abbildung 4 die Deutsche Grundkarte DGK 5 und das Digitale Geländemodell DGM 5 dargestellt. Die Ermittlung der Schallimmissionen erfolgt unter Berücksichtigung der Geländehöhe und damit verbundener Abschirmungen. Die Abschirmung wird in Höhenstufen von 4,0 m ermittelt. Die schiffsbetriebsbedingten Schallimmissionen gehen i.w. auf die Emission der den Kanal befahrenden bzw. an den Liegeplätzen und Wartestellen liegenden Schiffe zurück. Abbildung 1: Geländehöhe über NN im Untersuchungsgebiet um den NOK - Teilgebiet 1 (Kartengrundlage: DGK 5 und DGM 5, Koordinatensytem: Gauß-Krüger) 1 Im Bericht erfolgt die Darstellung ausgewählter Ergebnisse für einzelne Teilgebiete. In den auf CD- ROM beigefügten Anlagen finden sich ausgewählte Ergebnisse als Gesamtübersichten des Untersuchungsraumes. Seite 9

10 Abbildung 2: Geländehöhe über NN im Untersuchungsgebiet um den NOK - Teilgebiet 2 (Kartengrundlage: DGK 5 und DGM 5, Koordinatensytem: Gauß-Krüger) Abbildung 3: Geländehöhe über NN im Untersuchungsgebiet um den NOK - Teilgebiet 3 (Kartengrundlage: DGK 5 und DGM 5, Koordinatensytem: Gauß-Krüger) Seite 10

11 Abbildung 4: Geländehöhe über NN im Untersuchungsgebiet um den NOK - Teilgebiet 4 (Kartengrundlage: DGK 5 und DGM 5, Koordinatensytem: Gauß-Krüger) Zur Abschätzung der von Schiffen ausgehenden Emissionen erfolgt eine Klassifizierung in Schiffstypen. Für die weitere Berechnung werden die in Tabelle 2 aufgeführten Schiffstypen unterschieden. Eine Zuordnung eines längenbezogenen Schallpegels ist für die verschiedenen Schiffstypen unter Verwendung von Messungen, welche im Rahmen der UVU zur Anpassung der Fahrrinne der Unter- und Außenelbe an die Containerschifffahrt 2 durchgeführt wurden, erfolgt. Zur Absicherung sind ergänzend am Kanal vom bis zum sowie an der Schleuse Brunsbüttel am Messungen des Schallpegels vom Ufer aus durchgeführt worden (siehe dazu BfG-Bericht Nr. 1647, 2009 sowie Mai und Lippert, 2010). Für die Untersuchungen ist die des Schiffsverkehrs auf der Oststrecke des Nord-Ostseekanals im Bereich der Kanalstrecke NOK-km 92,2 bis NOK-km 98,6, welche durch Planco (2009) (siehe auch LAIRM Consult GmbH, ) für Prognose-Nullfall und Prognose-Planfall ermittelt worden ist, zugrunde gelegt worden. Es wird eine über den Tag konstante Schiffsverkehrsdichte zugrunde gelegt, damit ergeben sich für Tag- und Nachtzeit gleiche Schallimmissionen. 2 Neddenien, S., Rebel, J.: UVU zur Anpassung der Fahrrinne der Unter- und Außenelbe an die Containerschifffahrt, Materialband Luft Teil B: Untersuchung der Abgasemissions- und Lärmimmissionsbelastung, Gutachten des Germanischen Lloyd im Auftrage der Planungsgruppe Ökologie + Umwelt Nord, 1997 Seite 11

12 Schiffstyp L wa,typ - db(a) Binnenschiff Mehrzweckschiff für Stück- und Massengut, Container 70 Binnenschiff Chemikalientanker 70 Binnenschiff Gastanker 70 Binnenschiff Mineralöltanker 70 Binnenschiff Sonstige (wie Fahrgastschiffe, nicht Sportboote) 66 Seeschiff Auto-Transportschiff 73 Seeschiff Bulk Carrier (auch OBO) 74 Seeschiff Containerschiff 72 Seeschiff Trockenfrachter / Mehrzweckschiff 71 Seeschiff Chemikalientanker (auch Oil-produkte, Süßoil) 74 Seeschiff Gastanker 74 Seeschiff Marine-, Behördenfahrzeug 70 Seeschiff Öltanker (Crude, Oil/Chem. Produkte) auch OBO 74 Seeschiff Fahrgastschiff / Fähre 73 Seeschiff RoRo 73 Seeschiff Spezialfahrzeuge (Bagger, Versorger, Schlepper) 73 Seeschiff Sonstige (Geräte, Yachten) 63 Tabelle 2: Zuordnung des Schiffstyps zu einem, die Schallemission kennzeichnenden, längenbezogenen Schallleistungspegel 3 bei einer Schiffsgeschwindigkeit von 12 km/h (analog zu Neddenien und Rebel, 1997) Zur Berechnung des längenbezogenen Schallpegels der in Ost-West- bzw. in West- Ost-Richtung fahrenden Schiffe werden die angegebenen Anzahlen der Vorbeifahrten pro Jahr auf Vorbeifahrten pro Stunde umgerechnet. Durch Verknüpfung der Tabelle 2 und der auf stündliche Werte umgerechneten, von dem Ingenieurbüro LAIRM Consult GmbH verwendeten Verkehrszahlen wird dann der längenbezogene Schallleistungspegel je Fahrtrichtung ermittelt. Es gilt: L wa = 10 lg ktyp n ktyp 10 0,1 L wa,ktyp Es ergeben sich für den Prognose-Nullfall und den Prognose-Planfall folgende mittlere längenbezogene Schallleistungspegel für Ost-West- / West-Ost-Verkehr der fahrenden Schiffe: Prognose-Nullfall: Prognose-Planfall: L wa = 75,8 db(a) / 75,8 db(a) L wa = 76,5 db(a) / 76,5 db(a) 3 Der längenbezogene Schallleistungspegel ist ein Maß für die Schallemission in der Mitte der Fahrrinne. Der Schallleistungspegel entspricht nicht der Schallimmission am Ufer, d.h. dem u.a. in Tabelle 1 bezeichnete Beurteilungspegel. Zur Ermittlung der Schallimmission sind die im Folgenden dargestellten Berechnungsschritte erforderlich. Seite 12

13 Schiffsverkehrsbedingt treten neben den durch fahrende Schiffe bedingten Schallemissionen auch Schallemissionen der in der Weiche Schwartenbek liegenden Schiffe auf. Tabelle 3 stellt für die Weiche Schwartenbek die mittlere Anzahl der Schiffe pro Woche und die durchschnittliche Liegezeit der Schiffe zusammen (siehe dazu auch LAIRM Consult GmbH, ). Die Gesamtzahl der die Weichen passierenden Schiffe betrug für den in Tabelle 3 dargestellten Zeitraum etwa 708 Schiffe. Weiche Anzahl der Schiffe durchschnittliche durchschnittliche pro Woche Liegezeit in min Fahrzeit in min Schwartenbek ,5 Tabelle 3: Belegung und durchschnittliche Liegezeit an den Weichen (Quelle: Schiffsdatenverarbeitungssystem Kanal, siehe auch Lairm Consult GmbH, ) Der längenbezogene Schallleistungspegel für die Liegeplätze in den Weichen wird unter Voraussetzung unveränderter Maschinengeräusche der Schiffe bei kurzzeitigem Liegen (d.h. kein Umschalten auf Hilfsdiesel) nach ermittelt. L' w,weiche t = 10 log( t Liegzeit Fahrzeit n n Weiche Fahrrinne 10 0,1 L' w, Fahrrinne Für die Weiche ergibt sich damit der folgende längenbezogene Schallleistungspegel: Schwartenbek: L w = 73,3 db(a) Die genannten längenbezogenen Schallleistungspegel werden sowohl für den Prognose-Nullfall als auch für den Prognose-Planfall zugrunde gelegt. Weiterhin treten schiffsverkehrsbedingt Schallemissionen durch vor den Schleusen wartende und in den Schleusen liegende Schiffe auf. Für diese Untersuchungen sind die Angaben zu Wartezeiten im Schleusenbetrieb, zu Schleusungszeiten und Schleusennutzung (Aufteilung auf alte und neue Schleusen), welche unter Nutzung des Schiffsdatenverarbeitungssystem Kanal ermittelt worden sind (siehe dazu auch Ingenieurbüro LAIRM Consult GmbH, ), zugrunde gelegt worden. Mit einer verkehrsgruppengemittelten Wartezeit vor den Schleusen von 10,75 min im Prognose-Nullfall und 18 min im Prognose-Planfall ergeben sich für den Wartebereich vor der Schleuse folgende flächenbezogener Schallleistungspegel: Prognose-Nullfall: L w = 60,0 db(a) (entspricht 109,1 db(a) einer Punktquelle) Prognose-Planfall: L w = 63,1 db(a) (entspricht 112,2 db(a) einer Punktquelle) ) Seite 13

14 Bei einem verkehrsgruppengemittelten Nutzungsanteil von 20,3 % für die alten Schleusen und 79,7 % für die neuen Schleusen und einer Schleusungsdauer von 20 min bei Nutzung der kleinen Schleusen und 35 min bei Nutzung der großen Schleusen ergeben sich über die jeweilige Schleusenlänge folgende längenbezogene längenbezogene Schallleistungspegel: Kleine Schleuse Prognose-Nullfall: L w = 82,9 db(a) Große Schleuse Prognose-Nullfall: L w = 88,1 db(a) Prognose-Planfall: L w = 83,6 db(a) Prognose-Planfall: L w = 88,8 db(a) Neben dem fließenden Schiffsverkehr (fahrende Schiffe bzw. an Weichen bzw. vor Schleusen wartende Schiffe sowie die Schleusen nutzende Schiffe) führt auch der ruhende Schiffsverkehr, d.h. der an Liegeplätzen des Binnenhafens Nord, des Nordhafens und des Bominhafens liegenden Schiffe, zu Lärmemissionen. Für diese Untersuchungen sind die Angaben zu Liegezeiten und Nutzungshäufigkeiten in den genannten Häfen, welche unter Nutzung des Schiffsdatenverarbeitungssystem Nord- Ostsee-Kanal ermittelt worden sind (siehe dazu auch Ingenieurbüro LAIRM Consult GmbH, ), zugrunde gelegt worden. Diese Angaben sind entsprechend der Anleitung zur Berechnung der Schallausbreitung an Wasserstraßen unter der konservativen Voraussetzung eines kontinuierlichen Betriebs der Hauptmaschine in folgende längenbezogene Schallleistungspegel umgerechnet worden: Binnenhafen Nord: Nordhafen: Bominhafen: L w = 73,6 db(a) L w = 76,3 db(a) L w = 75,4 db(a) Seite 14

15 2.3.2 Schiffsverkehrsbedingte Ausgehend von den in Kapitel dargestellten schiffsverkehrsbedingten Schallemissionen (ohne ruhenden Schiffsverkehr) ist für den Prognose-Nullfall sowie den Prognose-Planfall eine flächenhafte Berechnung des Beurteilungspegels (für eine Höhe von 4 m über Gelände) sowie eine Darstellung als Lärmkarte erfolgt. Für den Prognose-Nullfall und den Prognose-Planfall sind die Lärmkarten in Abbildung 5 bis Abbildung 8 gegeben. Für den Stadtteil Suchsdorf zeigen sich an der ersten Häuserreihe zum Kanal im Bereich der Straßen Langeneßweg und Fehmarnwinkel schifffahrtsbedingt (ohne Berücksichtigung von Vegetationsdämpfung) mittlere Schallpegel von 49,5 db(a) bis 52,4 db(a) im Prognose-Nullfall und von 50,0 db(a) bis 53,1 db(a) im Prognose- Planfall auf. Die genannten Gebäude sind gemäß den Bebauungsplänen Suchsdorf- Nord (nördlicher Teil und südlicher Teil, vgl. Abbildung A-2 und Abbildung A-3) als reines Wohngebiet eingestuft. Der in der 16. BImSchV genannte Immissionsgrenzwert (vgl. Tabelle 1 ) für die Nachtzeit beträgt 49 db(a). Dieser ist (bei Vernachlässigung der Schalldämpfung durch Vegetation) unabhängig vom betrachteten Zustand überschritten. In Analogie zur 16. BImSchV liegt eine wesentliche Änderung nur dann vor, wenn entweder der nächtliche Schallpegel 60 db(a) überschreitet oder durch die Änderung des Verkehrsweg der vom Verkehrsweg ausgehende Verkehrslärm um mehr als 3 db(a) erhöht wird. Da im Vergleich von Prognose-Nullfall und Prognose-Planfall hier eine Erhöhung des Schallpegels von 0,7 db(a) erwartet wird, liegt keine wesentliche Änderung des Verkehrsweges vor. Für das Planungsgebiet des Bebauungsplans Nr. 764 (siehe Abbildung A-7) ergibt sich schifffahrtsbedingt (ohne Berücksichtigung von Vegetationsdämpfung) ein mittlerer Schallpegel von bis zu 47,3 db(a) im Prognose-Nullfall und bis zu 48,0 db(a) im Prognose-Planfall. Das Planungsgebiet ist gemäß Bebauungsplan Kiel- Steenbek/Projensdorf nordwestlich der Industriebahn / nordöstlich der Projensdorfer Straße als Gewerbegebiet eingestuft. Der in der 16. BImSchV genannte Immissionsgrenzwert (vgl. Tabelle 1) für die Nachtzeit beträgt 59 db(a). Es sind dementsprechend keine Überschreitungen der in der 16. BImSchV genannten Immissionsgrenzwerte zu erwarten. Für das Planungsgebiet des Bebauungsplans Nr. 850 (siehe Abbildung A-6) ergibt sich schifffahrtsbedingt (ohne Berücksichtigung von Vegetationsdämpfung) im Bereich der kanalnahen Häuser in der Straße Auberg ein mittlerer Schallpegel von bis zu 54,2 db(a) im Prognose-Nullfall und bis zu 56,1 db(a) im Prognose-Planfall. Das Seite 15

16 Planungsgebiet ist gemäß Bebauungsplan Kiel-Wik Kanal, südlich Uferstr, westlich Schleusenstr, nördlich Prinz-Heinrich-Straße als Mischgebiet eingestuft. Der in der 16. BImSchV genannte Immissionsgrenzwert (vgl. Tabelle 1) für die Nachtzeit beträgt 54 db(a). Dieser ist (bei Vernachlässigung der Schalldämpfung durch Vegetation) unabhängig vom betrachteten Zustand überschritten. In Analogie zur 16. BImSchV liegt eine wesentliche Änderung nur dann vor, wenn entweder der nächtliche Schallpegel 60 db(a) überschreitet oder durch die Änderung des Verkehrsweg der vom Verkehrsweg ausgehende Verkehrslärm um mehr als 3 db(a) erhöht wird. Da im Vergleich von Prognose-Nullfall und Prognose-Planfall hier eine Erhöhung des Schallpegels von 1,9 db(a) erwartet wird, liegt keine wesentliche Änderung des Verkehrsweges vor. Für das Planungsgebiet des Bebauungsplans Nr. 874a (siehe Abbildung A-7) ergibt sich schifffahrtsbedingt (ohne Berücksichtigung von Vegetationsdämpfung) im Bereich der Straße Am Kiel-Kanal (in der Abbildung A-7 Planstraße E ) ein mittlerer Schallpegel von bis zu 53,8 db(a) im Prognose-Nullfall und bis zu 54,9 db(a) im Prognose-Planfall. Das Planungsgebiet ist gemäß Bebauungsplan Kiel-Wik Uferstraße, westliche Grenze der Bebauung Herthastraße und deren nördliche und südliche Verlängerung, Schleiweg, Schleusenstraße als Gewerbegebiet eingestuft. Der in der 16. BImSchV genannte Immissionsgrenzwert (vgl. Tabelle 1) für die Nachtzeit beträgt 59 db(a). Es sind dementsprechend keine Überschreitungen der in der 16. BImSchV genannten Immissionsgrenzwerte zu erwarten. Für das Planungsgebiet des Bebauungsplans Nr. 708 (siehe Abbildung A-10) ergibt sich schifffahrtsbedingt (ohne Berücksichtigung von Vegetationsdämpfung) im Bereich der kanalnahen Häuser in der Kanalstraße ein mittlerer Schallpegel von bis zu 50,6 db(a) im Prognose-Nullfall und bis zu 51,7 db(a) im Prognose-Planfall. Das Planungsgebiet ist gemäß Bebauungsplan Kiel-Wik Kanal, südlich Uferstr, westlich Schleusenstr, nördlich Prinz-Heinrich-Straße als allgemeines bzw. reines Wohngebiet eingestuft. Der in der 16. BImSchV genannte Immissionsgrenzwert (vgl. Tabelle 1) für die Nachtzeit beträgt 49 db(a). Dieser ist (bei Vernachlässigung der Schalldämpfung durch Vegetation) unabhängig vom betrachteten Zustand überschritten. Auch in den an das Planungsgebiet des Bebauungsplans Nr. 708 angrenzenden, kanalnahen Bereichen Holtenaus ist eine Überschreitung zu verzeichnen. In Analogie zur 16. BImSchV liegt eine wesentliche Änderung nur dann vor, wenn entweder der nächtliche Schallpegel 60 db(a) überschreitet oder durch die Änderung des Verkehrsweg der vom Verkehrsweg ausgehende Verkehrslärm um mehr als 3 db(a) erhöht wird. Da im Vergleich von Prognose-Nullfall und Prognose-Planfall hier eine Erhöhung des Schallpegels von 1,1 db(a) erwartet wird, liegt keine wesentliche Änderung des Verkehrsweges vor. Seite 16

17 Die Schallimmissionen aus ruhendem Schiffsverkehr (d.h. von im Binnenhafen Nord, Nordhafen und Bominhafen liegenden Schiffen mit laufenden Maschinen) sind als Lärmkarte in Abbildung 9 dargestellt. Für das Planungsgebiet des Bebauungsplans Nr. 764 (siehe Abbildung A-7) ergibt sich aus ruhendem Schiffsverkehr (ohne Berücksichtigung von Vegetationsdämpfung) ein mittlerer Schallpegel von bis zu 47,5 db(a). Das Planungsgebiet ist gemäß Bebauungsplan Kiel-Steenbek/Projensdorf nordwestlich der Industriebahn / nordöstlich der Projensdorfer Straße als Gewerbegebiet eingestuft. Der in der 16. BImSchV genannte Immissionsgrenzwert (vgl. Tabelle 1) für die Nachtzeit beträgt 59 db(a). Es sind dementsprechend keine Überschreitungen der in der 16. BImSchV genannten Immissionsgrenzwerte zu erwarten. Für das Planungsgebiet des Bebauungsplans Nr. 850 (siehe Abbildung A-6) ergibt sich aus ruhendem Schiffsverkehr (ohne Berücksichtigung von Vegetationsdämpfung) im Bereich der kanalnahen Häuser in der Straße Auberg ein mittlerer Schallpegel von bis zu 50,0 db(a). Das Planungsgebiet ist gemäß Bebauungsplan Kiel- Wik Kanal, südlich Uferstr, westlich Schleusenstr, nördlich Prinz- Heinrich-Straße als Mischgebiet eingestuft. Der in der 16. BImSchV genannte Immissionsgrenzwert (vgl. Tabelle 1) für die Nachtzeit beträgt 54 db(a). Es sind dementsprechend keine Überschreitungen der in der 16. BImSchV genannten Immissionsgrenzwerte aus ruhendem Schiffsverkehr zu erwarten. Für das an das Planungsgebiet des Bebauungsplans Nr. 708 (siehe Abbildung A-10) angrenzende Wohngebiet im Bereich der Straße Friedrich-Voß-Ufer ergibt sich aus ruhendem Schiffsverkehr (ohne Berücksichtigung von Vegetationsdämpfung) ein mittlerer Schallpegel von bis zu 43,9 db(a). Das Planungsgebiet ist analog zum Bebauungsplan Kiel-Wik Kanal, südlich Uferstr, westlich Schleusenstr, nördlich Prinz-Heinrich-Straße als allgemeines bzw. reines Wohngebiet einzustufen. Der in der 16. BImSchV genannte Immissionsgrenzwert (vgl. Tabelle 1) für die Nachtzeit beträgt 49 db(a). Es sind dementsprechend keine Überschreitungen der in der 16. BImSchV genannten Immissionsgrenzwerte aus ruhendem Schiffsverkehr zu erwarten. Seite 17

18 Abbildung 5: Lärmkarte Mittlerer Schallpegel durch den Schiffsverkehr auf dem Nord-Ostseekanal (Teilgebiet 1) oben: Prognose-Nullfall, unten: Prognose-Planfall Seite 18

19 Abbildung 6: Lärmkarte Mittlerer Schallpegel durch den Schiffsverkehr auf dem Nord-Ostseekanal (Teilgebiet 2) oben: Prognose-Nullfall, unten: Prognose-Planfall Seite 19

20 Abbildung 7: Lärmkarte Mittlerer Schallpegel durch den Schiffsverkehr auf dem Nord-Ostseekanal (Teilgebiet 3) oben: Prognose-Nullfall, unten: Prognose-Planfall Seite 20

21 Abbildung 8: Lärmkarte Mittlerer Schallpegel durch den Schiffsverkehr auf dem Nord-Ostseekanal (Teilgebiet 4) oben: Prognose-Nullfall, unten: Prognose-Planfall Seite 21

22 Abbildung 9: Lärmkarte Mittlerer Schallpegel durch im Binnenhafen, Nordhafen und Bominhafen liegende Schiffe (ohne Umschlagsgeräusche) (oben: Teil 2, unten: Teil 3) Seite 22

23 2.4 Bedeutung der anderer Verkehrsmittel Als Quelle des Verkehrslärms sind neben den schifffahrtsbedingten Lärmemissionen auch die Lärmemissionen von Straßenverkehr und Schienenverkehr zu berücksichtigen. Die aus Straßenverkehr sich rechnerisch ergebenden Schallimmissionen (in 4 m Höhe über Gelände) sind im Bereich der Stadt Kiel durch die Stadt Kiel als Lärmkarte bereitgestellt worden. Für Gebiete im Kreis Rendsburg-Eckernförde sind diese durch eigene Berechnungen auf der Grundlage der Straßenverkehrszahlen des VEP- Prognosenullfalls des Tiefbauamts der Stadt Kiel vom ergänzt worden. Für die einzelnen Teilgebiete zeigen Abbildung 10 bis Abbildung 12 die für die Tagund die Nachtzeit differenzierten Lärmkarten. Für die in Kapitel dargestellten Bereiche, in denen infolge Schiffsverkehr die nächtlichen Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV im Prognose-Nullfall und Prognose-Planfall überschritten werden (eine Überschreitung während der Tagzeit infolge Schiffsverkehr ergibt sich nicht), ergibt sich infolge Straßenverkehr folgende Situation: Für den Stadtteil Suchsdorf im (kanalnahen) Bereich der Straße Am Kanal Ecke Höhenbargsredder ergibt sich straßenverkehrsbedingt ein mittlerer Schallpegel von bis zu 58,1 db(a) (tags) bzw. 49,0 db(a) (nachts). Der in der 16. BImSchV genannte Immissionsgrenzwert (vgl. Tabelle 1 ) für die Tagzeit 59 db(a) und für die Nachtzeit beträgt 49 db(a). Diese sind unabhängig von der Tageszeit eingehalten. Für das Planungsgebiet des Bebauungsplans Nr. 850 im (kanalnahen) Bereich der Straße Auberg ergibt sich straßenverkehrsbedingt ein mittlerer Schallpegel von bis zu 56,4 db(a) (tags) bzw. 47,1 db(a) (nachts). Der in der 16. BImSchV genannte Immissionsgrenzwert (vgl. Tabelle 1 ) für die Tagzeit 64 db(a) und für die Nachtzeit beträgt 54 db(a). Diese sind unabhängig von der Tageszeit eingehalten. Für das Planungsgebiet des Bebauungsplans Nr. 708 sowie die angrenzende kanalnahen Wohngebiete (insbesondere Kanalstraße zwischen Einmündung Gravensteiner Straße und Einmündung Schwester-Therese-Straße ) ergibt sich straßenverkehrsbedingt ein mittlerer Schallpegel von bis zu 63,9 db(a) (tags) bzw. 53,7 db(a) (nachts). Der in der 16. BImSchV genannte Immissionsgrenzwert (vgl. Tabelle 1 ) für die Tagzeit 59 db(a) und für die Nachtzeit beträgt 49 db(a). Diese sind unabhängig von der Tageszeit nicht eingehalten. Seite 23

24 Abbildung 10: Lärmkarte Mittlerer Schallpegel durch den Straßenverkehr im Bereich der Stadt Kiel (Teilgebiet 1) oben: Tagzeit (6 Uhr 22 Uhr), unten: Nachtzeit (22 Uhr 6 Uhr) Datenquelle im Bereich der Stadt Kiel: Stadt Kiel, eigene Berechnung im Bereich des Kreises Rendsburg-Eckernförde Seite 24

25 Abbildung 11: Lärmkarte Mittlerer Schallpegel durch den Straßenverkehr im Bereich der Stadt Kiel (Teilgebiet 2) oben: Tagzeit (6 Uhr 22 Uhr), unten: Nachtzeit (22 Uhr 6 Uhr) Datenquelle im Bereich der Stadt Kiel: Stadt Kiel, eigene Berechnung im Bereich des Kreises Rendsburg-Eckernförde Seite 25

26 Abbildung 12: Lärmkarte Mittlerer Schallpegel durch den Straßenverkehr im Bereich der Stadt Kiel (Teilgebiet 3) oben: Tagzeit (6 Uhr 22 Uhr), unten: Nachtzeit (22 Uhr 6 Uhr) Datenquelle im Bereich der Stadt Kiel: Stadt Kiel, eigene Berechnung im Bereich des Kreises Rendsburg-Eckernförde Seite 26

27 Abbildung 13: Lärmkarte Mittlerer Schallpegel durch den Schienenverkehr im Bereich der Stadt Kiel (Teilgebiet 1) oben: Tagzeit (6 Uhr 22 Uhr), unten: Nachtzeit (22 Uhr 6 Uhr) Seite 27

28 Als Ausgangspunkt der Ermittlung der Immissionen aus Schienenverkehr sind folgende aus Schienenverkehrsdaten durch die DB ermittelten längenbezogenen Schallleistungspegel für die Bahnlinie über die Levensauer Hochbrücke verwendet worden: während der Tagzeit: während der Nachtzeit: L m,e = 57,8 db(a) L m,e = 54,4 db(a) Für das Teilgebiet 1 sind in Abbildung 13 die schienenverkehrsbedingten Schallimmissionen als Lärmkarte dargestellt. Die Berechnung ist gemäß Schall 03 mit dem Programm IMMI erfolgt. Für die in Kapitel dargestellten Bereiche, in denen infolge Schiffsverkehr die nächtlichen Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV im Prognose-Nullfall und Prognose-Planfall überschritten werden (eine Überschreitung während der Tagzeit infolge Schiffsverkehr ergibt sich nicht), ergibt sich infolge Schienenverkehr nur für den im Untersuchungsgebiet liegenden Stadtteil Suchsdorf eine deutliche Immission. Im (kanalnahen) Bereich der Straße Am Kanal Ecke Höhenbargsredder ergibt sich schienenverkehrsbedingt ein mittlerer Schallpegel von bis zu 51,5 db(a) (tags) bzw. 48,0 db(a) (nachts). Der in der 16. BImSchV genannte Immissionsgrenzwert (vgl. Tabelle 1 ) für die Tagzeit 59 db(a) und für die Nachtzeit beträgt 49 db(a). Diese sind unabhängig von der Tageszeit eingehalten. Seite 28

29 2.5 temporär betriebener Warn- und Signalanlagen Im Bereich der Schleusenanlage Kiel-Holtenau sind folgende schiffs- bzw. wasserstraßenbezogenen Warn- und Signalanlagen vorhanden: a) Nebelsignalanlagen: Vor der östlichen Einfahrt der neuen Schleusen befinden sich zwei Nebelsignalanlagen. Im Auftrage des WSA Kiel-Holtenau sind durch die Fa. Wölfel GmbH folgende Schallleistungspegel während der Betriebsphase Ton an ermittelt worden: nördliche Nebelsignalanlage: L w = 125,0 db(a) südliche Nebelsignalanlage: L w = 126,5 db(a) Bei Mittelung der Schallemission während der Betriebsphasen Ton an und Ton aus (jeweils 50 % Zeitanteil) ist der Schallleistungspegel um 3 db(a) zu reduzieren. b) Warnglocken: Im Bereich der vier Schleusentore der Neuen Schleusen wird jeweils eine Warnglocke betrieben. Im Auftrage des WSA Kiel-Holtenau ist durch die Fa. Wölfel GmbH folgender Schallleistungspegel während des Betriebs einer Warnglocke ermittelt worden: Warnglocke: L w = 98,5 db(a) Die Gesamtbetriebszeit der Warnglocken beträgt ca. 2,67 Minuten je Stunde (Quelle: WSA Kiel-Holtenau). Für den Prognose-Nullfall ist bei Mittelung der Schallemission über eine Stunde der Schallleistungspegel um 13,5 db(a) zu reduzieren. Für den Prognose-Planfall ist infolge erhöhten Schleusungsaufkommens bei Mittelung der Schallemission über eine Stunde der Schallleistungspegel nur um 12,7 db(a) zu reduzieren. Die sich bei Nebelsignalanlagen rechnerisch ergebenden Schallimmissionen (in 4 m Höhe über Gelände) sind für die Teilgebiete 2 bis 4 in Abbildung 14 bis Abbildung 16 als Lärmkarten dargestellt. Die sich bei Warnglocken rechnerisch ergebenden Schallimmissionen (in 4 m Höhe über Gelände) sind für das Teilgebiet 3 in Abbildung 17 als Lärmkarte dargestellt. Aufgrund der geringen Veränderung des Schallleistungspegels im Prognose- Planfall ist die Veränderung der Schallausbreitung gegenüber dem Prognose-Planfall im gewählten Maßstab nicht erkennbar. Daher wird auf die Abbildung verzichtet. Seite 29

30 Abbildung 14: Lärmkarte Schallpegel durch den Nebelsignalanlagen an den Neuen Schleusen in Kiel-Holtenau (Teilgebiet 2) oben: während der Phase Ton an, unten: Mittelung der Phasen Ton an / Ton aus (Prognose-Nullfall) Seite 30

31 Abbildung 15: Lärmkarte Schallpegel durch den Nebelsignalanlagen an den Neuen Schleusen in Kiel-Holtenau (Teilgebiet 3) oben: während der Phase Ton an, unten: Mittelung der Phasen Ton an / Ton aus Seite 31

32 Abbildung 16: Lärmkarte Schallpegel durch den Nebelsignalanlagen an den Neuen Schleusen in Kiel-Holtenau (Teilgebiet 4) oben: während der Phase Ton an, unten: Mittelung der Phasen Ton an / Ton aus Seite 32

33 Abbildung 17: Lärmkarte Schallpegel durch den Warnglocken an den Neuen Schleusen in Kiel-Holtenau (Teilgebiet 3) oben: während des Warnglockenbetriebs, unten: im zeitlichen Mittel (Prognose-Nullfall) Seite 33

34 2.6 Gewerbebedingte Im Bereich der Schleusenanlage Kiel-Holtenau sind folgende schiffs- bzw. wasserstraßenbezogenen, als gewerblich einzustufende Quellen von Schallemissionen vorhanden: a) Schiffsausrüster: Im südöstlichen Bereich der Schleusenanlage betreiben derzeit fünf Unternehmen Handel mit Schiffsausrüstungen, die mittels Kleintraktoren, Gabelstaplern und Elektrofahrzeugen im 24-Stunden-Betrieb zu den in der Schleuse liegenden Schiffen transportiert werden (Quelle: WSA Kiel- Holtenau). Es wird hier ein flächenbezogener Schallleistungspegel von L w = 60 db(a) angesetzt. b) Tor-Reparatur: Im südwestlichen Bereich der Schleusenanlage befindet sich ein offener Reparaturplatz für Schleusentore. Hier werden tagsüber zeitweise geräuschintensive Reparaturarbeiten durchgeführt (Quelle: WSA Kiel- Holtenau). Es wird hier tagsüber ein flächenbezogener Schallleistungspegel von L w = 60 db(a) angesetzt. c) Bauhof: Im Zentrum der Schleuseninsel befinden sich an einem Bauhof verschiedene Werkstätten für Zimmerei, Maschinenbau, Stahlbau u.a. (Quelle: WSA Kiel-Holtenau). Es wird hier tagsüber ein flächenbezogener Schallleistungspegel von L w = 60 db(a) angesetzt. d) Tiessenkai: Im nordöstlichen Bereich der Schleusenanlage befindet sich der Tiessenkai, der für Baumaßnahmen als Lager- und Arbeitsplatz genutzt wird (Quelle: WSA Kiel-Holtenau). Es wird hier tagsüber ein flächenbezogener Schallleistungspegel von L w = 60 db(a) angesetzt. e) Tonnenhof: Nördlich des Lotsenhafens im Bereich der Zufahrt zur Schleusenanlage befindet sich der Tonnenhof (Quelle: WSA Kiel-Holtenau). Es wird hier tagsüber ein flächenbezogener Schallleistungspegel von L w = 60 db(a) angesetzt. f) Kai nördlich Scheerhafen: Der Scheerhafen wird nördlich durch eine Kaianlage begrenzt, welche derzeit dem Schüttgutumschlag dient. Es wird hier tagsüber ein flächenbezogener Schallleistungspegel von L w = 60 db(a) angesetzt. Die sich aus gewerblichen Schallemissionen rechnerisch ergebenden Schallimmissionen (in 4 m Höhe über Gelände) sind für die Teilgebiete 3 und 4 in Abbildung 18 und Abbildung 19 als für die Tag- und die Nachtzeit differenzierte Lärmkarten dargestellt. Seite 34

35 Abbildung 18: Lärmkarte Schallpegel durch verschiedene Gewerbebetriebe am Kanal (Teilgebiet 3) oben: Tag, unten: Nacht Seite 35

36 Abbildung 19: Lärmkarte Schallpegel durch verschiedene Gewerbebetriebe am Kanal (Teilgebiet 4) oben: Tag, unten: Nacht Seite 36

37 3 Zusammenfassung Durch den Ausbau der Oststrecke des Kanals im Streckenabschnitt NOK-km 79,9 bis NOK-km 92,1 ist auch im Streckenabschnitt NOK-km 92,1 bis NOK-km 98,637 infolge der erwarteten Zunahme der Schiffsgrößen bzw. des Schiffsverkehrs mit einer geringfügigen Erhöhung der Schallemissionen und immissionen zu rechnen. Zur ist daher eine Schallimmissionsprognose für die schiffsverkehrsbedingten Schallquellen durchgeführt worden. Neben der reinen Schiffsfahrt ist auch ein Liegen von Schiffen an der Weiche Schwartenbek, in den Schleusen, im Binnenhafen, im Bominhafen und im Nordhafen sowie in den Wartebereichen vor den Schleusenzufahrten berücksichtigt worden. In weiten Teilen des Untersuchungsgebiets wird die Zunahme der schifffahrtsbedingten Schallemission und -immissionen unter 1,0 db(a) liegen. Im Bereich der Wartebereiche vor den Schleusenzufahrten ist infolge sich verlängernder Wartezeiten mit einer geringfügig größeren Zunahme der schiffsbedingten Emissionen zu rechnen. Eine wesentliche Änderung gemäß 16. BImSchV ist damit nicht zu erwarten. Neben dem schiffsbedingten Lärm sind auch die aus Schienen- und Straßenverkehr resultierenden Schallimmissionen gegeben. Des weiteren sind die infolge schiffsbezogener gewerblicher Tätigkeiten am Kanal entstehenden Schallimmissionen abgeschätzt worden. Zur Bewertung dieser Tätigkeiten ist die TA Lärm heranzuziehen. Ausbaubedingt werden sich die Schallimmissionen infolge gewerblicher Tätigkeiten nicht ändern. Seite 37

38 Schrifttum Bundesanstalt für Arbeitschutz und Arbeitsmedizin: Lärmbekämpfung, Forschungsanwendung Fa 8, 202 S., Dresden, 2003 Bundesanstalt für : Hinweise für die Berücksichtigung des Faktors lärmintensive Baugeräte im Rahmen von Planfeststellungsverfahren beim Wasserbau, Bericht, 44 S., Koblenz, 2002 Bundesanstalt für : ABSAW Anleitung zur Berechnung der Luftschallausbreitung an Bundeswasserstraßen, Bericht BfG-1250, 53 S., Koblenz, 2003 Bundesanstalt für : Ausbau und dem Oststrecke des, BfG-Bericht Nr. 1647, 2009 Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS): Empfehlungen für die Durchführung schalltechnischer Untersuchungen als Teil der wasserbaulichen Planung, Bericht, 31 S., Bonn, 2006 Hessische Landesanstalt für Umwelt (HLfU): Technischer Bericht zur Untersuchung der Geräuschemissionen von Baumaschinen, Schriftreihe des HLfU, Heft 247, 1998 Ingenieurbüro für schalltechnische Untersuchungen (ISDAT): Geräuschemissions-Datenbank für Baugeräte, GE-DAT 2005, NW-Verlag, 2005 LAIRM Consult GmbH: Luftschadstoffuntersuchung zum Planfeststellungsverfahren für die Anpassung der Oststrecke des Kanals, Ergänzende Untersuchungen für den Bereich Kiel (inkl. Schleusen Kiel-Holtenau), Gutachten, Mai, S., Lippert, D.: Messkampagnen zur Erfassung der Lärmemissionen und immissionen an Bundeswasserstraßen, BfG-Veranstaltungsband Nr. 2/2010, Normenausschuss Bauwesen (NABau), Normenausschuss Akustik und Schwingungstechnik (FANAK): Schallschutz im Städtebau, Beiblatt 1 zu DIN Teil 1, Hrsg. DIN Deutsches Institut für Normung e.v., Beuth, Mai o.v.: Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm, Beilage zum BAnz. Nr. 160, o.v.: Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm TA Lärm), Planco: Aktualisierung der Verkehrsprognose für den Kanal, 2009 Planungsgemeinschaft Brunsbütteler Schleuse: Vorplanungsbericht Neubau 5. Schleusenkammer im Auftrag des WSA Brunsbüttel, Stand: Oktober 2008 Wölfel Meßsysteme Software GmbH & Co.: Entwicklung einer Software zur Ermittlung der Lärmimmission von Binnenschiffen auf der Basis der Anleitung ABSAW Dokumentation zu Elementbibliothek ABSAW, Projektbericht Z080/01, 701 S., Höchberg, 2003a Wölfel Meßsysteme Software GmbH & Co.: Lärmprognose mit IMMI Das Werkzeug für den Immissionsschutz, Referenzhandbuch, 465 S., Höchberg, 2003b Seite 38

39 Anlagen A1 A10: Ausgewählte Bebauungspläne der Stadt Kiel CD-ROM: Digitale Kopie des Berichts mit ergänzenden Darstellungen ausgewählter Ergebnisse als Gesamtübersichten des Untersuchungsraumes Seite 39

40 Seite 40

41 Bundesanstalt für Abbildung A-1: Übersicht über die Bebauungspläne im Kieler Stadtteil Suchsdorf (oben) und in den Stadteilen Holtenau und Wik (unten) (Quelle: Download: ) Nord-Ostsee Abbildung A-2: Auszug aus dem Bebauungsplan Nr. 676 der Stadt Kiel (Quelle: Download: ) Seite 41

42 Bundesanstalt für Nord-Ostsee Abbildung A-3: Auszug aus dem Bebauungsplan Nr. 568 der Stadt Kiel (Quelle: Download: ) Seite 42

43 Bundesanstalt für Nord-Ostsee Abbildung A-4: Auszug aus dem Bebauungsplan Nr. 919a der Stadt Kiel (Quelle: Download: ) Seite 43

44 Bundesanstalt für Nord-Ostsee Abbildung A-5: Auszug aus dem Bebauungsplan Nr. 764 der Stadt Kiel (Quelle: Download: ) Seite 44

45 Bundesanstalt für Nord-Ostsee Abbildung A-6: Auszug aus dem Bebauungsplan Nr. 850 der Stadt Kiel (Quelle: Download: ) Seite 45

46 Bundesanstalt für Nord-Ostsee Abbildung A-7: Auszug aus dem Bebauungsplan Nr. 874a der Stadt Kiel (Quelle: Seite 46

47 Bundesanstalt für Nord-Ostsee Abbildung A-8: Auszug aus dem Bebauungsplan Nr. 706 der Stadt Kiel (Quelle: Download: ) Seite 47

48 Abbildung A-9: Auszug aus dem Bebauungsplan Nr. 960V der Stadt Kiel (Quelle: Download: ) Seite 48

49 Bundesanstalt für Nord-Ostsee Abbildung A-10: Auszug aus dem Bebauungsplan Nr. 708 der Stadt Kiel (Quelle: Download: ) Seite 49

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