Managerhaftung: Gibt es die richtige Versicherung?

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1 Structured FINANCE Deutschland 28. Oktober 2010 Managerhaftung: Gibt es die richtige Versicherung? Volker Ahrens ABB Komposit Risikoberatungs- und Versicherungsvermittlungs-GmbH October 26, 2010 Slide 1

2 Agenda Die ABB Gruppe Kurzvorstellung Managerhaftung Grundlagen D&O Versicherung Grundsätze der Deckung Wertigkeit der Versicherung im Schadenfall Ausstiegsmöglichkeiten der Versicherer Exkurs Selbstbehalt nach 93 Absatz 2, Satz 3 AktG D&O Internationale Versicherungsprogramme October 26, 2010 Slide 2

3 Die ABB Gruppe Bestellungseingang 2009: $31 Mrd. Umsatz 2009: $32 Mrd. Notiert an den Börsen Stockholm, Zürich und New York ABB ist ein führendes Unternehmen der Energie- und Automationstechnik, das es den Kunden aus den Bereichen Versorgung und Industrie ermöglicht, ihre Effizienz zu steigern und gleichzeitig die Umweltbelastung zu senken Ungefähr Mitarbeitende in rund 100 Ländern Hauptsitz: Zürich, Schweiz 1988 durch die Fusion der beiden Technologieunternehmen BBC aus der Schweiz und ASEA aus Schweden entstanden Unser Kerngeschäft ist in fünf Divisionen aufgeteilt October 26, 2010 Slide 3

4 Die ABB Gruppe Energietechnikprodukte Energietechniksysteme Automationsprodukte Prozessautomation Niederspannungsprodukte Mittel- und Hochspannungs- Schaltanlagen, Transformatoren Elektrische Netze, Elektro- und Leittechnik für Kraftwerke, Netzleittechnik Leistungselektronik und Robotik, Elektromotoren und Antriebe Leittechnik, Kraftmess- und Analysentechnik, Systemlösungen Niederspannungs- Leistungsschalter, Schaltanlagen, Steuergeräte, Installationstechnik October 26, 2010 Slide 4

5 KOMPOSIT Risikoberatungs- und Versicherungsvermittlungs-GmbH Gründung 1967 als firmeneigener Makler von Brown, Boveri & Cie (BBC) Nach Merger zwischen BBC und Asea zu ABB (1988), Aufbau der weltweiten Versicherungsprogramme der ABB Gruppe Seitdem firmenverbundener Makler des ABB Konzerns, platziert und steuert alle globalen Programme der Gruppe KOMPOSIT ist 100%-ige Tochtergesellschaft von ABB Mannheim Firmensitz ist Ladenburg October 26, 2010 Slide 5

6 Managerhaftung Grundlagen Grundlegende Unterscheidung zwischen Außenhaftung Innenhaftung (Dritte direkt gegen versicherte Person) (Kontrollorgan gegen versicherte Person) October 26, 2010 Slide 6

7 Managerhaftung Grundlagen Außenhaftung Mögliche Ansprüche von: Geschäftspartnern, Wettbewerbern, Aufsichtsbehörden, Insolvenzverwaltern, Aktionären Keine einheitlich gesetzlich geregelten Anspruchsgrundlagen Beispiele: Insolvenzverschleppung Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung ( Informationsdeliktshaftung 823 Abs. 2 BGB ivm Schutzgesetzen alle ausdrücklichen Anordnungen 826 BGB) October 26, 2010 Slide 7

8 Managerhaftung Grundlagen Innenhaftung Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters Pflichtenkatalog: z.b. Überwachung, Delegation, Treue, Leitung, Information Bei schuldhafter Pflichtverletzung: Haftung mit dem gesamten Privatvermögen (auch gesamtschuldnerisch) Umgekehrte Beweislast Aber: Business Judgement Rule Ausübung unternehmerischen Ermessens Sorgfältige, angemessene Ermittlung der Entscheidungsgrundlage unter Berücksichtigung der verfügbaren Informationen Pflicht des Aufsichtsrates, Vorstand bei Pflichtverletzung in Anspruch zu nehmen October 26, 2010 Slide 8

9 Managerhaftung Grundlagen Beispiele für Pflichtverletzungen: Fehlerhafte Personalauswahl und -kontrolle Beteiligungserwerb und -veräußerung ohne hinreichende Due Diligence Erwerb/Fortführung unrentabler Einheiten Fehlerhafte Bilanzerstellung bei Nichtbeachtung anerkannter betriebswirtschaftlicher Grundsätze Organisationsmängel in der Betriebssicherheit & Produktentwicklung Kauf kontaminierter Grundstücke Insolvenzverschleppung October 26, 2010 Slide 9

10 Managerhaftung Gibt es die richtige Versicherung? Mit der Managerhaftung werden in Verbindung gebracht: Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Organe Directors and Officers (D&O) Liability Insurance Rechtsschutzversicherungen: Top Manager-Rechtsschutzversicherung Industrie-Strafrechtsschutzversicherung Anstellungsvertrags-Rechtsschutzversicherung Vertrauensschadenversicherung (Crime) October 26, 2010 Slide 10

11 D&O Versicherung Grundsätze der Deckung Versicherte Personen ehemalige, gegenwärtige und zukünftige: Organe Vorstände, Aufsichtsräte, Geschäftsführer, Beiräte Leitende Angestellte (Haftungsprivileg) Versichert ist die Inanspruchnahme (Claims Made Prinzip) von versicherten Personen während der Versicherungsperiode auf Ersatz von Vermögensschäden wegen einer Pflichtverletzung, die sie in ihrer Organeigenschaft begangen haben Rückwärtsdeckung und Nachhaftung möglich Versichert ist die Zahlung begründeter Schadenersatzansprüche (Entschädigungsfunktion) Abwehr unbegründeter Schadenersatzansprüche (Abwehr- bzw. Rechtsschutzfunktion) October 26, 2010 Slide 11

12 D&O Versicherung Grundsätze der Deckung Versicherung für fremde Rechnung, d.h. Unternehmen (Versicherungsnehmerin) zahlt Versicherungsprämie Organ (versicherte Person) hat Anspruch auf Versicherungsleistung Unterschiedliche Interessenlagen bei versicherter Person: Schutz des Privatvermögens Unternehmen: Bilanzschutz? Möglichkeit von Interessenkollision bei Innenansprüchen Versicherung kann nur Teilschutz sein (keine Vollkasko-Versicherung für unternehmerische Fehlentscheidungen ) Grenzen durch Bedingungen und Versicherungssumme October 26, 2010 Slide 12

13 Wertigkeit der D&O Versicherung im Schadenfall Ausstiegsmöglichkeiten der Versicherer: Berufung auf Ausschlüsse in der Police, z.b. Wissentliche Pflichtverletzung Pflichtverletzung im Rahmen der operativen Tätigkeit (sog. Dienstleistungsausschluß) Pflichtverletzung war bei Abschluß der Versicherung bekannt oder hätte bekannt sein müssen Verletzung einer Anzeigepflicht während der Policenlaufzeit Pflichtverletzung im Zusammenhang mit veräußerter Tochter Strafttatbestände oder Geldbußen, aber: Rechtsschutzfunktion Ablauf der Nachmeldefrist oder Versichererwechsel October 26, 2010 Slide 13

14 Exkurs Selbstbehalt nach 93 Absatz 2, Satz 3 AktG Seit gilt das Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG): 93 Absatz 2, Satz 3 AktG: Schließt die Gesellschaft eine Versicherung zur Absicherung eines Vorstandsmitglieds gegen Risiken aus dessen beruflicher Tätigkeit für die Gesellschaft ab, ist ein Selbstbehalt von mindestens 10% des Schadens bis mindestens zur Höhe des Eineinhalbfachen der festen jährlichen Vergütung des Vorstandsmitglieds vorzusehen. Gesetzeszweck: Prävention von Pflichtverletzungen Ausnahme: Anspruch aus laufendem Anstellungsvertrag auf Versicherung ohne Selbstbehalt October 26, 2010 Slide 14

15 Exkurs Selbstbehalt nach 93 Absatz 2, Satz 3 AktG Themen Selbstbehalt gilt nur für Vorstände von Aktiengesellschaften Aber: Corporate Governance-Kommission empfiehlt für börsennotierte AGs entsprechenden Selbstbehalt für Aufsichtsräte Anwendung wohl nur auf Innenansprüche (h.m.) Gilt wohl nicht für vor Inkrafttreten begangene Pflichtverletzungen Wohl keine Anwendung des Selbstbehaltes auf Abwehrkosten Maßgebliches Bezugsjahr für Höhe: Jahr des Pflichtverstoßes Der Selbstbehalt ist individuell versicherbar October 26, 2010 Slide 15

16 D&O Internationale Versicherungsprogramme Hintergrund: Lokales Aufsichtsrecht und steuerrechtliche Vorschriften gerieten in den letzten Jahren zunehmend ins Blickfeld Die Themen sind nicht neu, unterliegen aber verstärkter Überprüfung im Zuge allgemeiner Compliance-Überlegungen Kvaerner-Urteil des EuGH (2001) hat die Diskussion weiter befördert Gesteigerte Sensibilisierung über mögliche Sanktionen bei Verstoß gegen lokale, sog. non-admitted Regelungen und Nichtbefolgung ausländischer Steuervorschriften Sanktionen können Versicherer, Versicherungsnehmer sowie Makler treffen October 26, 2010 Slide 16

17 D&O Internationale Versicherungsprogramme Grundsätzliche Einhaltung lokaler aufsichts- und steuerrechtlicher Vorschriften durch Ausstellung lokaler Policen Lokale Policen und sog. Masterpolice bei einem Versicherernetzwerk sollte finanzstark sein Prämieninkasso über lokale Versicherer möglich Prämien steuerlich lokal absetzbar Schäden können lokal abgewickelt werden Allerdings: Thema rechtlich und ökonomisch sehr komplex es bleiben offene Fragen October 26, 2010 Slide 17

18 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Q + A October 26, 2010 Slide 18

19 October 26, 2010 Slide 19

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