N I E D E R S C H R I F T über die Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Holtsee vom , Ort: Sportlerheim Holtsee

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1 - 1 - N I E D E R S C H R I F T über die Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Holtsee vom , Ort: Sportlerheim Holtsee Beginn: Ende: 19:30 Uhr 22:48 Uhr Anwesend waren: a) stimmberechtigt: Herr Ulfert W. Geertz BGM Vorsitz Herr Carsten Ballach Herr Hubertus Fiedler Frau Helga Frank Herr Jens-Peter Frank Herr Ramon Hiemcke Herr Sönke Marten Herr Heinrich Möller Frau Erika Mohr Herr Volker Reuter Herr Hans-Werner Steffen Entschuldigt fehlte: Herr Christoph Hannemann Herr Thomas Jeworrek b) nicht stimmberechtigt: Herr Jux Herr Dipl.-Ing. Hans-Joachim Fischer Herr Tepperies Herr Kittmann Frau Ann Kristin Hänicke Fa. Denker& Wulf AG Planungsbüro Fischer Ingenieurgesellschaft Nord für Bauwesen Biogas und Bioenergie Trömbek GmbH & Co. KG Protokoll Die Mitglieder der Gemeindevertretung der Gemeinde Holtsee sind durch Einladung des Vorsitzenden vom auf Montag, 20. Juni 2011, 19:30 Uhr, unter Mitteilung der Tagesordnung zu dieser Sitzung eingeladen worden. Tag, Ort und Stunde der Sitzung sowie die Tagesordnung sind öffentlich bekannt gegeben worden. Die Sitzung ist mit Ausnahme der Tagesordnungspunkte 8. bis 10.c. öffentlich. Die abschließende Tagesordnung lautet:

2 - 2 - T A G E S O R D N U N G TOP Text Sitzungsvorlage Öffentlicher Teil 1. Begrüßung, Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit durch den Bürgermeister, sowie Anträge zur Tagesordnung (sofern vorhanden) 2. Einwohnerfragestunde 3. Mitteilungen des Bürgermeisters und Anfragen der Gemeindevertreter/innen 4. Ausweisung von Windeignungsflächen in der Gemeinde Holtsee hier: Grundsatzbeschluss 5. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 11 der Gemeinde Holtsee -Gebiet "Eiderhufe"- 5.a. 5.b. Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen zur erneuten Auslegung Satzungsbeschluss 6. Neuerlass der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Holtsee 7. Erlass einer Richtlinie über die Verwendung des Wappens der Gemeinde Holtsee und zur Durchführung von Ehrungen 10/2011/023 10/2011/027 10/2011/019 10/2010/032 10/2011/020 10/2011/024 10/2011/028 Nicht öffentlicher Teil 8. Klärwerk Holtsee; Abschluss einer Zusatzvereinbarung mit der Meiereigenossenschaft Holtsee-Ascheberg eg über die Veränderung von Abrechnungsmodalitäten zur finanziellen Beteiligung an der Abwassergemeinschaft 9. Wärmeversorgungskonzeptes der Gemeinde Holtsee (Biogaswärme) 9.a. 9.b. Grundsätzliche Festlegung der Wärmeversorgung/Biogaswärmeversorgung der gemeindlichen Liegenschaften Abschluss eines Vertrages über die Versorgung der gemeindlichen Liegenschaften durch Biogaswärme (Wärmelieferungsvertrag) 10/2010/039 10/2011/025 10/2011/029 10/2011/017 10/2011/ Grundstücksangelegenheiten 10/2011/021 10/2011/022 10/2011/014

3 - 3 - Zu den Tagesordnungspunkten: TOP 1. Begrüßung, Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit durch den Bürgermeister, sowie Anträge zur Tagesordnung (sofern vorhanden) Um 19:30 Uhr eröffnet Herr Bürgermeister Geertz die Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Holtsee und begrüßt alle Anwesenden, insbesondere Herrn Ratajczak, Herrn Jux von der Fa. Denker & Wulf AG, Frau Lauterbach von der Eckernförder Zeitung, Herrn Botte von den Kieler Nachrichten und Frau Hänicke als Protokollführerin. Herr Fischer, Herr Tepperies und Herr Kittmann werden später zu den jeweiligen Tagesordnungspunkten anwesend sein. Er stellt die Ordnungsmäßigkeit der Einladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. Es werden keine Einwände gegen Form und Frist erhoben. TOP 2. Einwohnerfragestunde Slogan als Ergänzung für das Gemeindewappen Es wird angefragt, ob bereits ein Slogan für die Gemeinde Holtsee als Ergänzung für das Gemeindewappen gefunden wurde. Herr Reuter erklärt, dass eine Bürgerbeteiligung zur Findung eines Slogans durchgeführt werden soll. Anschließend werden dann die eingereichten Vorschläge ausgewertet. TOP 3. Mitteilungen des Bürgermeisters und Anfragen der Gemeindevertreter/innen Bgm. Geertz macht folgende Mitteilungen: Energetische Sanierungsmaßnahmen in der Grundschule Holtsee Durch Fördermittel beträgt der Eigenanteil nur 3.215,63 für die Gemeinde Holtsee. Einbuchung eines Weges in Grünhorst Der Auftrag für die Vermessung der Einbuchung eines Weges in Grünhorst wurde erteilt. Vertrag über Trägerwechsel mit der Gemeinde Holtsee und der AWO Gettorf Es hat ein Trägerwechsel zwischen der Gemeinde Holtsee und der AWO Gettorf stattgefunden. Die AWO-Tochtergesellschaft Wohnen, Leben und Arbeit GmbH (WLA) ist ab sofort für die offene Kinder- und Jugendarbeit der Gemeinde Holtsee zuständig. Herr Hartmut Trimpler ist Geschäftsführer der AWO-Tochtergesellschaft. Inhaltliche Vertragsänderungen haben sich durch den Trägerwechsel nicht ergeben.

4 - 4 - Terminausfall Gemeindevertretung Die geplante Sitzung der Gemeindevertretung Holtsee am fällt aus. Die nächste Sitzung findet somit am statt. Herr Steffen erläutert die Ergebnisse der Mai-Steuerschätzung Es ergeben sich deutliche Verbesserungen gegenüber der Steuerschätzungen aus dem Jahr Es werden keine weiteren Anfragen durch die Gemeindevertreter/innen gestellt. TOP 4. Ausweisung von Windeignungsflächen in der Gemeinde Holtsee hier: Grundsatzbeschluss (Sitzungsvorlagen: 10/2011/023 u. 10/2011/027) Herr Jux von der Fa. Denker & Wulf AG erläutert den derzeitigen Sachstand anhand der Sitzungsvorlage. Die Stellungnahme der Wehrbereichsverwaltung liege am heutigen Tage noch nicht vor. In den bisher eingegangenen Stellungnahmen wurden überwiegend keine wesentlichen Bedenken vorgetragen. Die Nachbargemeinde Lindau äußert allerdings Bedenken aufgrund der Abstände zur Wohnbebauung. Herr Bgm. Geertz macht deutlich, dass die Gemeinde Lindau in alle Planungen mit einbezogen wird. Zudem plant die Gemeinde Holtsee eine Bustour zu einer Anlage mit einem vergleichbarem Abstand zur Wohnbebauung, an der auch die Gemeindevertretung der Gemeinde Lindau und weitere Interessierte der Gemeinde Lindau teilnehmen können. Die Gemeinde Holtsee fasst folgenden Beschluss: 1. a) Vor dem Hintergrund des geschilderten Sachverhalts beschließt die Gemeinde Holtsee, grundsätzlich an der Darstellung von Flächen für Windkraft in dem ins Auge gefassten Bereich Hohenholm (ca. 43 ha) festzuhalten, die Änderung des Flächennutzungsplans jedoch bis zur Fortschreibung der Regionalpläne aufzuschieben. Sobald diese Voraussetzung gegeben ist, soll das Verfahren zur 11. Änderung des Flächennutzungsplans mit dem nächsten Verfahrensschritt (dem Entwurfs- und Auslegungsbeschluss) fortgesetzt werden. b) In diesem Zusammenhang stellt die Gemeinde darüber hinaus fest, dass auch die Fläche im Bereich Altenhof als Windkraftfläche dargestellt werden soll, sofern hierfür die Voraussetzungen in der Fortschreibung des Regionalplans gegeben sind. 2. Das Zielabweichungsverfahren für drei Windkraftanlagen soll durchgeführt werden. Der Bürgermeister wird ermächtigt, das gemeindliche Einvernehmen im besprochenen Rahmen zu erteilen. 3. Gemäß Gesellschaftervertrag (-Beschluss am ) soll Herr Bürgermeister Ulfert Geertz und sein 1. Stellvertreter Herr Jens-Peter Frank die Gemeinde in der Gesellschaft Windpark Hohenholm GmbH vertreten. Abstimmungsergebnis: Jastimmen 11 Neinstimmen 0 Enthaltungen 0

5 - 5 - TOP 5. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 11 der Gemeinde Holtsee -Gebiet "Ei- derhufe"- TOP 5.a. Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen zur erneuten Auslegung TOP 5.b. Satzungsbeschluss (Sitzungsvorlage: 10/2011/019) Frau Mohr erklärt sich nach 22 Gemeindeordnung für befangen und verlässt um 19:55 Uhr den Sitzungssaal. Herr Bgm. Geertz erteilt Herrn Fischer (Planungsbüro Fischer) zu diesem Tagesordnungspunkt das Wort. Herr Fischer erläutert die neuen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die erneut an der der Planaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 11 beteiligt wurden. Gleichzeitig lag der Entwurf vom bis im Amt Hüttener Berge in Ascheffel öffentlich aus, die Auslegung wurde den beteiligten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange mitgeteilt. Herr Ratajczak (Vorsitzender des Ausschusses für Bauangelegenheiten und Umweltschutz) ergänzt, dass über die Stellungnahmen sowie den Satzungsbeschluss bereits im Ausschuss beraten wurde. Der Ausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung einstimmig, den vorhabebezogenen Bebauungsplan Nr. 11 der Gemeinde Holtsee für das Gebiet Eiderhufe in der vorliegenden Fassung als Satzung zu beschließen. Die Gemeindevertretung fasst folgende Beschlüsse einstimmig: 2. Die Stellungnahme des Innenministeriums, Abt. Landesplanung v führt folgendes aus : ( siehe Anlage 1 ) Beschluss: Die abschließende landesplanerische Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Hinweise zur Vorhabenbezogenheit werden berücksichtigt. Der B-Plan und der Durchführungsvertrag werden überarbeitet. 3. Die erneute Abstimmung mit den Nachbargemeinden ergab, dass die beteiligten Gemeinden Altenhof und Goosefeld ( ) sowie Sehestedt ( ) keine Bedenken und Anregungen vorbrachten. 4. Folgende Behörden äußerten keine Bedenken und Anregungen : - Gebäudemanagement Schleswig-Holstein, Geschäftsbereich Landesbau, Kiel v , - Archäologisches Landesamt v , - Landesamt für Denkmalpflege, Kiel v , - Wehrbereichsverwaltung Nord, Kiel v ,

6 Deutsche Telekom AG, Kiel v , - Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume, Flintbek v , - Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume, - Untere Forstbehörde -, Flensburg v , - Handwerkskammer Flensburg v Von folgenden Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gingen B e d e n k e n, A n r e g u n g e n u n d H i n w e i s e ein : - Abfallwirtschaft Rendsburg-Eckernförde (AWR), Borgstedt v : ( siehe Anlage 2 ) Beschluss: Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. - Arbeitsgemeinschaft der anerkannten Naturschutzverbände in Schleswig-Holstein (AG-29) v : ( siehe Anlage 3 ) Beschluss: Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. - Naturschutzbund Schleswig-Holstein (NABU), Neumünster v : ( siehe Anlage 4 ) Beschluss: Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. - Landessportverband Schleswig-Holstein, Kiel v : ( siehe Anlage 5 ) Beschluss: Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. - Landrat des Kreises RD-ECK, Fachbereich Planen, Bauen und Umwelt v : ( siehe Anlage 6, zu 6 ) Beschluss: Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen und wie folgt behandelt: - Die Hinweise zur Vorhabenbezogenheit werden berücksichtigt. Der B-Plan und der Durchführungsvertrag werden überarbeitet. - Die Hinweise der Unteren Wasserbehörde, die in der Stellungnahme vom gegeben wurden, werden bei der Realisierung beachtet.

7 Von der Öffentlichkeit gingen folgende B e d e n k e n, A n r e g u n g e n u n d H i n w e i s e ein : - Frau Frauke Bornhöft, Gut Grünhorst, Grünhorst/Holtsee und Frau Bibeth v. Lüttichau, Triangel 2, Grünhorst/Holtsee vom ( siehe Anlage 7 ) Beschluss: Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. - Der vorgebrachten Anregung, für den angespr. östlichen Bereich des Sondergebietes eine eindeutige Nutzung festzuschreiben, wurde insofern bereits gefolgt, dass - vom baulichen Bestand und den künftigen Stell- plätzen abgesehen - Gebäude nicht zulässig sind. Der B-Plan regelt auch, dass außerhalb der Baugrenzen keine Garagen und Nebenanlagen errichtet werden dürfen. Darüber hinaus sind die Zulässigkeiten des Sondergebietes im Textteil des B-Planes unter Ziff. 2 verbindlich aufgeführt, die die Errichtung eines Bolzplatzes nicht erlauben. Die Nutzungen des SO-Gebietes sind eindeutig definiert. Weitere Einschränkungen werden nicht für erforderlich gehalten. Im übrigen werden die maßgeblichen Schallschutzrichtwerte auch ohne das ursprünglich geplante Gästehaus eingehalten. Einer Verlegung der an der Kastanienallee vorgesehenen Stellplätze an den Wendeplatz im Westen wird nicht gefolgt, weil sie auch einen zusätzlichen Eingriff in Natur und Landschaft zur Folge hätte, der aufgrund der bestehenden Zuwegung vermeidbar ist und mit Inanspruchnahme von Grund und Boden sparsam umgegangen werden soll. Die Planung wird daher in der bisherigen Form beibehalten. 7. K e i n e S t e l l u n g n a h m e n gaben folgende Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ab: - Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr - Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Ländliche Räume - Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Schwerin - Landwirtschaftskammer, Rendsburg (bereits im Scoping-Verfahren geantwortet) - E.ON Hanse AG, Netzcenter Fockbek (bereits geantwortet) - Industrie- und Handelskammer zu Kiel (i. Sc.-Verf. g.) - Wasser- und Bodenverband Gettorfer Lindauer Au, Lindau (i. Sc.-Verf. g.) - Bund für Umwelt und Naturschutz, Kiel - Verein Jordsand, Ahrensburg - Verein zur Förderung des Umweltschutzes im Naturpark Hüttener Berge, Damendorf (b. g.) - Projektgruppe Seeadlerschutz, Kiel.

8 Der Amtsvorsteher wird beauftragt, den Einsendern, die Bedenken, Anregungen und Hinweise abgegeben haben, vom Prüfungsergebnis in Kenntnis zu setzen. b) 1. Aufgrund des 10 des Baugesetzbuches beschließt die Gemeindevertretung den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 11 der Gemeinde Holtsee für das Gebiet Eiderhufe, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), in der vorliegenden Fassung a l s S a t z u n g. 2. Die Begründung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt. 3. Der Satzungsbeschluss des vorhabenbezogenen B-Planes Nr. 11 ist - nach Wirksamwerden der 8. Änderung des F-Planes - gemäß 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Bebauungsplan mit Begründung nach 10 Abs. 4 BauGB während der Sprechzeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Bemerkung: Aufgrund des 22 GO waren folgende Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: Frau Erika Mohr. Abstimmungsergebnis: Jastimmen 10 Neinstimmen 0 Enthaltungen 0 Frau Mohr betritt nach der Beschlussfassung um 20:10 Uhr wieder den Sitzungssaal. Das Abstimmungsergebnis wird ihr durch Herrn Bgm. Geertz mitgeteilt. TOP 6. Neuerlass der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Holtsee (Sitzungsvorlagen: 10/2010/032 u. 10/2011/020) Herr Ratajczak erhält erneut das Wort von Herrn Bgm. Geertz, um die Ergebnisse der Sitzung des Ausschusses für Bauangelegenheiten und Umweltschutz vom zu diesem Tagesordnungspunkt zu erläutern. In dem durch die Amtsverwaltung vorgelegten Satzungsentwurf ist der Grundstücksbegriff nicht hinreichend bestimmt. Die Amtsverwaltung wird um Prüfung gebeten, ob ein Grundstücksstreifen der Gemeinde, der sich zwischen dem Fußweg und dem Grundstück des Eigentümers befindet, Auswirkungen auf die Reinigungspflicht des Grundeigentümers hat. Die Satzung soll eine eindeutige Definition für die Zuständigkeit des Anliegers enthalten. Herr Bgm. Geertz ergänzt, dass die Gemeinde ein Informationsschreiben an alle Bürger/innen zwecks Erläuterungen zur Handhabung der Satzung versenden wird. Zudem werden die Folgen der Nichtbeachtung in dem Schreiben dargestellt. Herr Fiedler fügt hinzu, dass das Informationsschreiben im Herbst diesen Jahres versendet werden soll.

9 - 9 - Entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Bauangelegenheiten und Umweltschutz vom beschließt die Gemeindevertretung einstimmig, die Straßenreinigungssatzung mit folgenden Voraussetzungen/Zusätzen: 1. Im Straßenverzeichnis werden die Begriffe Sommerreinigung und Winterwartung sowie zumutbare Winterwartung, hinsichtlich der unterschiedlichen Pflichten, erläutert. 2. Die Definition des Anliegerbegriffes wird vom Amt entsprechend der alten Satzung ergänzt bzw. klargestellt, sodass der Gehweg auch dann in der Pflicht des Grundstückes liegt, selbst wenn ein kleiner Grünstreifen der Gemeinde zwischen Grundstücksgrenze und Gehweg liegt. Abstimmungsergebnis: Jastimmen 11 Neinstimmen 0 Enthaltungen 0 TOP 7. Erlass einer Richtlinie über die Verwendung des Wappens der Gemeinde Holtsee und zur Durchführung von Ehrungen (Sitzungsvorlagen: 10/2011/024 u. 10/2011/028) Die von der Amtsverwaltung erarbeiteten Textpassagen werden durch Herrn Reuter erörtert. Folgende Erläuterungen/Ergänzungen werden in die Richtlinie aufgenommen: Nr. 1 Verwendung von Wappen und Flagge 1.5. Die Gemeinde verwendet ihr Wappen als Symbol der eigenständigen Rechtspersönlichkeit, die zur Festlegung der Selbstdarstellung und ihrem Auftreten im Rechtsverkehr und in der Öffentlichkeit dient Örtliche Vereine, Verbände und Organisationen können das Gemeindewappen und die Gemeindeflagge für besondere Zwecke (z.b. Ehrungen, Festschriften, Fahnen) verwenden, wenn die Verwendung in einem Zusammenhang geschieht, der sich deutlich von der amtlichen Verwendung des Wappens unterscheidet Die Verwendung des Gemeindewappens und der Gemeindeflagge durch Dritte bedarf der Genehmigung der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters. Ausgenommen hiervon ist die Nutzung von Wappenaufklebern und Gemeindeflaggen, die direkt von der Gemeinde erworben wurden. Eine gewerbliche bzw. private Nutzung durch Dritte zu kommenziellen Zwecken ist untersagt. Nr. 5 Die bürgerlichen Mitglieder sollen bei den Ehrungen mit berücksichtigt werden. Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig, die grundsätzliche Einführung der Richtlinie über die Verwendung von Wappen und Flaggen der Gemeinde Holtsee. Die o. g. Ergänzungen sowie die Durchführung der Ehrung von Kameraden/innen der Feuerwehr Holtsee werden nachträglich eingearbeitet. Abstimmungsergebnis: Jastimmen 11 Neinstimmen 0 Enthaltungen 0

10 Anschließend schließt Herr Bgm. Geertz den öffentlichen Teil der Sitzung Gemeindevertretung der Gemeinde Holtsee und bittet die Zuhörer/innen und Pressevertreter/in, den Sitzungsraum zu verlassen. (Für den nicht öffentlichen Teil siehe gesondertes Protokoll!) Da nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit niemand den Sitzungsraum betritt, kann auf eine Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse verzichtet werden. Um 22:48 Uhr schließt Herr Bgm. Geertz die Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Holtsee und dankt allen für die rege Mitarbeit. gez. Herr Ulfert W. Geertz Bürgermeister gez. Hänicke Protokollführerin

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