Subsumtion und Automatisierung

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1 Legal-Tech-Konferenz München, Subsumtion und Automatisierung PD Dr. Jan C. Schuhr

2 I. Enges Modell: Syllogismus Beispiel (bzgl. 266 StGB, Untreue) Obersatz: Alle GmbH-Geschäftsführer trifft eine Vermögensbetreuungspflicht. Untersatz: A ist ein GmbH-Geschäftsführer. Schlusssatz: A trifft eine Vermögensbetreuungspflicht. PD Dr. Jan C. Schuhr: Subsumtion und Automatisierung Legal-Tech-Konferenz, München,

3 I. Wer subsumiert? Beispiel (bzgl. 266 StGB, Untreue) Obersatz: Alle GmbH-Geschäftsführer trifft eine Vermögensbetreuungspflicht. Untersatz: A ist ein GmbH-Geschäftsführer. Schlusssatz: A trifft eine Vermögensbetreuungspflicht. Subsumtion des festgestellten Sachverhalts unter Vorschriften durch Richter (etc.) Richtiges Urteil PD Dr. Jan C. Schuhr: Subsumtion und Automatisierung Legal-Tech-Konferenz, München,

4 I. Wer subsumiert? Beispiel (bzgl. 266 StGB, Untreue) Obersatz: Alle GmbH-Geschäftsführer trifft eine Vermögensbetreuungspflicht. Untersatz: A wird GmbH-Geschäftsführer. Schlusssatz: A übernimmt eine Vermögensbetreuungspflicht. Subsumtion des eigenen Falles unter Regeln durch Bürger Gestaltung der Rechtslage Entfaltung von Freiheit PD Dr. Jan C. Schuhr: Subsumtion und Automatisierung Legal-Tech-Konferenz, München,

5 I. Wer subsumiert? Beispiel (bzgl. Steuererklärung ) Subsumtion des eigenen Sachverhalts unter Vorschriften durch Bürger Automatisierung mit teilw. ausgelagerter Subsumtion PD Dr. Jan C. Schuhr: Subsumtion und Automatisierung Legal-Tech-Konferenz, München,

6 II. Hin- und Herwandern des Blickes PD Dr. Jan C. Schuhr: Subsumtion und Automatisierung Legal-Tech-Konferenz, München,

7 II. Hin- und Herwandern des Blickes Normanwendung (nicht linear) Auswahl einschlägiger Vorschriften (nach Fall) Auslegung der Vorschriften (mit Umständen außerhalb des Falles) Auswahl der relevanten Umstände im Fall (bzw. für Auslegung) Konkretisierung der Bedeutung durch Aufstellen des Untersatzes PD Dr. Jan C. Schuhr: Subsumtion und Automatisierung Legal-Tech-Konferenz, München,

8 II. Hin- und Herwandern des Blickes Normanwendung (nicht linear) Auswahl einschlägiger Vorschriften (nach Fall) Auslegung der Vorschriften (mit Umständen außerhalb des Falles) Auswahl der relevanten Umstände im Fall (bzw. für Auslegung) Vorschriften als variabler Code? Konkretisierung der Bedeutung durch Aufstellen des Untersatzes PD Dr. Jan C. Schuhr: Subsumtion und Automatisierung Legal-Tech-Konferenz, München,

9 II. Hin- und Herwandern des Blickes Normanwendung (nicht linear) Auswahl einschlägiger Vorschriften (nach Fall) Auslegung der Vorschriften (mit Umständen außerhalb des Falles) Auswahl der relevanten Umstände im Fall (bzw. für Auslegung) Vorschriften als variabler Code? Konkretisierung der Bedeutung durch Aufstellen des Untersatzes Vorschriften bestimmen bereits über die Feststellung des Sachverhalts Vorgegebener Sachverhalt als variabel? PD Dr. Jan C. Schuhr: Subsumtion und Automatisierung Legal-Tech-Konferenz, München,

10 III. Funktionen der Subsumtion Bedeutung des Tatbestandsmerkmals als Mittelbegriff in einzelner Anwendung der Vorschrift Normanwendung (nicht linear) Auswahl einschlägiger Vorschriften (nach Fall) Auslegung der Vorschriften (mit Umständen außerhalb des Falles) Auswahl der relevanten Umstände im Fall (bzw. für Auslegung) Konkretisierung der Bedeutung durch Aufstellen des Untersatzes Vorschriften bestimmen bereits über die Feststellung des Sachverhalts PD Dr. Jan C. Schuhr: Subsumtion und Automatisierung Legal-Tech-Konferenz, München,

11 III. Funktionen der Subsumtion im Sprachspiel des Rechts Subsumtion dient (u.a.) zur Bestimmung der Rechtsfolgen im Fall (ex ante und ex post!) Konkretisierung der Vorschriften (für künftige Anwendung) Gestaltung von Rechtssprache (insb. auch in anderen Vorschriften) Interpretation von Fällen (als geregelter Sachverhalte) Herstellung und Schließung von Lücken in angewendeten Vorschriften Darstellung von Regelungsdefiziten und Klärungsbedarf bei angewendeten und anderen Vorschriften (Konkretisierung von Konkretisierungsbedarf) PD Dr. Jan C. Schuhr: Subsumtion und Automatisierung Legal-Tech-Konferenz, München,

12 III. Funktionen der Subsumtion im Sprachspiel des Rechts Beobachterperspektive Subsumtion dient (u.a.) zur Bestimmung der Rechtsfolgen im Fall (ex ante und ex post!) Konkretisierung der Vorschriften (für künftige Anwendung) Gestaltung von Rechtssprache (insb. auch in anderen Vorschriften) Interpretation von Fällen (als geregelter Sachverhalte) Herstellung und Schließung von Lücken in angewendeten Vorschriften Darstellung von Regelungsdefiziten und Klärungsbedarf bei angewendeten und anderen Vorschriften (Konkretisierung von Konkretisierungsbedarf) Teilnehmerperspektive PD Dr. Jan C. Schuhr: Subsumtion und Automatisierung Legal-Tech-Konferenz, München,

13 III. Funktionen der Subsumtion im Sprachspiel des Rechts Automat als Ideal? Beobachterperspektive Subsumtion dient (u.a.) zur Bestimmung der Rechtsfolgen im Fall (ex ante und ex post!) Konkretisierung der Vorschriften (für künftige Anwendung) Gestaltung von Rechtssprache (insb. auch in anderen Vorschriften) Interpretation von Fällen (als geregelter Sachverhalte) Herstellung und Schließung von Lücken in angewendeten Vorschriften Darstellung von Regelungsdefiziten und Klärungsbedarf bei angewendeten und anderen Vorschriften (Konkretisierung von Konkretisierungsbedarf) Teilnehmerperspektive Computer mit Regelungsbefugnis?! PD Dr. Jan C. Schuhr: Subsumtion und Automatisierung Legal-Tech-Konferenz, München,

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