Rechtliche Rahmenbedingungen in Australien und Neuseeland. Dr. Thomas Rinne Frankfurt /Main, 30. März 2017

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1 Rechtliche Rahmenbedingungen in Australien und Neuseeland Dr. Thomas Rinne Frankfurt /Main, 30. März 2017

2 Übersicht AUSTRALIEN I. Handelsvertreter/Vertriebshändler II. Niederlassung vs. Tochter III. Firmengründung IV. Vertragsrecht im Allgemeinen V. Allg. Geschäftsbedingungen VI. Insbesondere: Eigentumsvorbehalt VII. Arbeitsrecht NEUSEELAND VIII. Neuseeland Rechtssystem IX. Neuseeland - Firmengründung Dr. Thomas Rinne Seite 2

3 I. Handelsvertreter / Vertriebshändler 1. Nicht kodifiziert 2. Abgrenzung HV / Vertriebshändler 3. Handelsvertreterausgleichsanspruch? 89 b HGB? Abdingbar! 4. Anzuwendendes Recht/Gerichtsstand Dr. Thomas Rinne Seite 3

4 II. Niederlassung vs. Tochtergesellschaft Gesellschaftsformen 1. Tochtergesellschaft vs. Niederlassung Pro s und Con s 2. Einfluss durch neues DBA: erweiterter Betriebsstättenbegriff 3. ABN / ABRN 4. Proprietary Limited (Pty Ltd) 5. Public Company Dr. Thomas Rinne Seite 4

5 III. 10 Bullet Points der Firmengründung in AUS Kein Notar für Gründung erforderlich Mindestkapital: 1,00 AUD Standardsatzung (Constitution) Kapitalerhöhungen einfach möglich Resident Director erforderlich Vertretungsbefugnisse kraft Gesetzes Einstufiges Board (kein Aufsichtsrat) Umfangreiche Kompetenzen des Board Company Register ASIC Dr. Thomas Rinne Seite 5

6 IV. Vertragsrecht im Allgemeinen 1. Unterschiedliche Vertragskultur hier: weitgehend kodifiziertes Recht dort: common law, d.h. case law oder Fallrecht 2. Auswirkungen der Rechtssysteme auf Vertragsgestaltung 3. Häufig unterschätzt: Regelungen zum anwendbaren Recht / Gerichtsstand 4. Schiedsgerichte als Alternative zu staatlichen Gerichten Dr. Thomas Rinne Seite 6

7 V. AGBs Terms & Conditions 1. Zahlungsmodalitäten 2. PPSR 3. Gewährleistung 4. Gerichtsstand/anwendbares Recht 5. Alternative: Schiedsgericht Dr. Thomas Rinne Seite 7

8 VI. Eigentumsvorbehalt 1. Eigentumsvorbehalt nach deutschem Recht? 2. PPSR Personal properties securities register 4. Registrierung des Vertrags 5. Keine Notifizierungspflicht 6. Vor Eintreffen der Ware Dr. Thomas Rinne Seite 8

9 VII. Wichtigste Unterschiede zum deutschen Arbeitsrecht 1. Lohnnebenkosten 2. Befristete Arbeitsverträge 3. Tarifverträge (maßgeblicher Schwellenwert ca. < AUD/Jahr) 4. Mindestlohn, derzeit 17,70 AUD/Stunde 5. Kündigungsfristen 6. Kündigungsgrund: auch Schlechtleistung 7. Abfindung 8. Kündigungsschutzklage 9. Probezeit 10. Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall 11. Arbeitnehmermitbestimmung: kein Betriebsrat Dr. Thomas Rinne Seite 9

10 VIII. Neuseeland Rechtssystem Neuseeland zählt historisch zum common law -Rechtskreis Basis: Englisches Vertragsrecht, inzwischen vielfach modifiziert Gesellschaftsrecht: es gibt seit 1993 (Companies Act) nur eine haftungsbeschränkte Gesellschaftsform, die limited Dr. Thomas Rinne Seite 10

11 IX. Neuseeland Firmengründung Niederlassung vs. Tochtergesellschaft Haftungsbeschränkte Gesellschaftsform: limited liability company (Angabe limited oder Tapui ) Ähnlich einfache Gründung wie in Australien Kein resident director erforderlich Dr. Thomas Rinne Seite 11

12 X. Weitere Informationen InvestitionsführerAustralien/AHK Dr. Thomas Rinne Seite 12

13 XI. Kontakt BUSE HEBERER FROMM / DibbsBarker Frankfurt am Main Bockenheimer Landstraße Frankfurt am Main Tel.: + 49 (0) Fax: + 49 (0) frankfurt@buse.de Sydney Level 8, 123 Pitt Street Sydney, NSW 2000 Tel.: + 61 (2) Fax: + 61 (2) sydney@buse.de rinne@buse.de Düsseldorf Königsallee Düsseldorf Tel.: + 49 (0) Fax: + 49 (0) duesseldorf@buse.de Hamburg Harvestehuder Weg Hamburg Tel.: + 49 (0) Fax: + 49 (0) hamburg@buse.de Berlin Kurfürstendamm Berlin Tel.: + 49 (0) Fax: + 49 (0) berlin@buse.de Essen Huyssenallee Essen Tel.: + 49 (0) Fax: + 49 (0) essen@buse.de München Barer Straße München Tel.: + 49 (0) Fax: + 49 (0) muenchen@buse.de Dr. Thomas Rinne Seite 13

I. II. I. II. III. IV. I. II. III. I. II. III. IV. I. II. III. IV. V. I. II. III. IV. V. VI. I. II. I. II. III. I. II. I. II. I. II. I. II. III. I. II. III. IV. V. VI. VII. VIII.

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