Begründung der Schuldverhältnisse

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Begründung der Schuldverhältnisse"

Transkript

1 SCHULDRECHT ALLGEMEINER TEIL Begründung der Schuldverhältnisse Christian Rabl Christian Rabl 19

2 Die Entstehungsgründe einer Obligation 859 ABGB Schuldverhältnisse gründen sich unmittelbar auf ein Gesetz, auf ein Rechtsgeschäft oder eine erlittene Beschädigung Rechtsgeschäft Nicht nur Verträge, sondern auch einseitige Rechtsgeschäfte wie Auslobung und Vermächtnis Vorvertragliches Schuldverhältnis Gesetz Ungerechtfertigte Bereicherung, Geschäftsführung ohne Auftrag Auch Entstehungsgrund der erlittenen Beschädigung (Haftung aus deliktischer Schadenszufügung) Christian Rabl 20

3 Entstehung durch Rechtsgeschäft Vertag Prinzip der Vertragsfreiheit Abschluss- oder Eingehungsfreiheit Formfreiheit Gestaltungs- oder Inhaltsfreiheit Kein Typenzwang atypische Verträge Gemischte Verträge idr Kombinationstheorie oder Absorptionstheorie ( 1055; 1091 S 2) Endigungsfreiheit Schranken der Vertragsfreiheit: KSchG, VKrG, Mietrecht, Arbeitsrecht Christian Rabl 21

4 Entstehung durch Rechtsgeschäft Auslobung Die Auslobung ist eine nicht an bestimmte Personen gerichtete Zusage einer Belohnung für eine Leistung oder einen Erfolg, die durch öffentliche Bekanntmachung verbindlich wird ( 860). Anspruch auf Belohnung mit Erbringung der Leistung Als einseitiges Rechtsgeschäft durch öffentliche Bekanntmachung verbindlich Leistung kann widerrufen werden (beachte 860 a) Wenn Leistung von mehreren erbracht, dann erhält jener die Leistung, der sie zuerst erbracht hat, bei Gleichzeitigkeit ist zu teilen ( 860 b) Sonderfall: Preisausschreibung Abgrenzung zu Glücksvertrag: dieser ist nicht einklagbar Öffentliche Ausschreibungen: Aufforderung zur Stellung von Offerten Christian Rabl 22

5 Entstehung durch rechtsgeschäftlichen Kontakt Mit Aufnahme eines Kontaktes zu geschäftlichen Zwecken ergeben sich den Vertragspflichten ähnliche Pflichten Schuldverhältnis ohne Hauptleistungspflicht Aufklärungs-, Schutz- und Sorgfaltspflichten Verhinderung von Schäden des zukünftigen Vertragspartners oder seiner Rechtsgüter culpa in contrahendo = schuldhafte Verletzung vorvertraglicher Pflichten Pflichtwidrig handelnder Teil wird ersatzpflichtig Keine allgemeine Bestimmung für vorvertragliche Pflichten, aber in 874 und 878 vorausgesetzt Christian Rabl 23

6 Entstehung durch rechtsgeschäftlichen Kontakt Aufklärungspflichten vor Abschluss des Geschäftes Über die Beschaffenheit des Leistungsgegenstandes Über eine Gefährdung der Erfüllung Über rechtliche Hindernisse, die einem Vertragsabschluss entgegenstehen Aber: keine allgemeine Pflicht über alle Umstände aufzuklären, die auf den Entschluss des Vertragspartners Einfluss haben könnten Umfang der Aufklärungspflichten richtet sich auch nach bestehendem Wissen des Aufzuklärenden Aufklärungspflicht ist nur anzunehmen, wenn der andere Teil den Grundsätzen des redlichen Geschäftsverkehrs nach eine Aufklärung erwarten durfte Christian Rabl 24

7 Entstehung durch rechtsgeschäftlichen Kontakt Auch zunehmend gesetzlich umschrieben: 40ff WAG, 128 ff InvFG, 7 ÜbG, 6 VKrG, 4 ff FAGG, 5 a KSchG Grundloses Abstehen von Vertragsverhandlungen (vom Vertragsabschluss) Haftung aus culpa in contrahendo, wenn bei einem Teil die Überzeugung herbeigeführt wird, der Vertrag werde mit Sicherheit zustande kommen und dem Erklärenden erkennbar ist, dass der andere Teil im Vertrauen darauf Dispositionen tätigt Christian Rabl 25

8 Entstehung durch rechtsgeschäftlichen Kontakt Verletzung vorvertraglicher Pflichten durch Stellvertreter/Gehilfen sind Geschäftsherren zuzurechnen ( 1313a) Neben Haftung wegen Verletzung eines vorvertraglichen Schuldverhältnisses auch deliktische Haftung möglich Rechtsfolge: Schadenersatzansprüche: zu ersetzen ist der verursachte Schaden; bei bloßen Vermögensschäden der Vertrauensschaden (keine Erfüllungspflicht); auch Vertragsaufhebung (Naturalrestitution) Christian Rabl 26

Das Schuldverhältnis. 1. Einheit. Schutz und Sorgfaltspflichten. Hauptleistungspflichten. Nebenleistungspflichten

Das Schuldverhältnis. 1. Einheit. Schutz und Sorgfaltspflichten. Hauptleistungspflichten. Nebenleistungspflichten Das Schuldverhältnis Hauptleistungspflichten Charakterisieren den Vertragstyp Verpflichtungen stehen idr im Austauschverhältnis Synallagmatische = gegenseitige Verträge Konsequenzen genetisches Synallagma

Mehr

VO Schuldrecht Allgemeiner Teil

VO Schuldrecht Allgemeiner Teil VO Schuldrecht Allgemeiner Teil Univ.-Prof. Dr. Meinhard Lukas 1 I. Schuldrecht und Schuldverhältnis 2 Skizze Einordnung/Zeitlicher Ablauf Vorvertragliches Schuldverhältnis Erfüllungsstadium Nachvertragliches

Mehr

VO Schuldrecht Allgemeiner Teil

VO Schuldrecht Allgemeiner Teil VO Schuldrecht Allgemeiner Teil Univ.-Prof. Dr. Meinhard Lukas 1 I. Schuldrecht und Schuldverhältnis 2 Skizze Einordnung/Zeitlicher Ablauf Vorvertragliches Schuldverhältnis Erfüllungsstadium Nachvertragliches

Mehr

Culpa in Contrahendo 311 II, 241 II

Culpa in Contrahendo 311 II, 241 II Culpa in Contrahendo 311 II, 241 II Culpa in Contrahendo Bereits durch die Vertragsverhandlungen kommt es zum sozialen Kontakt der Parteien Nicht erst durch den Vertragsschluss Rechtsprobleme dieser Vorphase:

Mehr

1. Schuldverhältnisse

1. Schuldverhältnisse DAA - Wirtschaftslexikon Schuldrecht 1. Schuldverhältnisse! Begriffsbestimmung Als Schuld - im hier betrachteten Sinne - ist ein (zeitweiliger) Zustand zu verstehen, der sich daraus begründet, dass eine

Mehr

Die culpa in contrahendo nach neuem Schuldrecht. Inhaltsverzeichnis

Die culpa in contrahendo nach neuem Schuldrecht. Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Einleitung 1 1. Kapitel. Grundgedanken für die culpa in contrahendo und ihre historische Entwicklung 1.Historische Entwicklung 3 I. Gesichte des Rechtsinstitutes 3

Mehr

Professor Dr. Elmar Mand Juniorprofessur für Zivil- und Gesundheitsrecht. Schuldrecht Allgemeiner Teil

Professor Dr. Elmar Mand Juniorprofessur für Zivil- und Gesundheitsrecht. Schuldrecht Allgemeiner Teil Schuldrecht - Allgemeiner Teil Professor Dr. Elmar Mand Juniorprofessur für Zivil- und Gesundheitsrecht Literaturempfehlungen Lehrbücher Medicus, Schuldrecht I, Allgemeiner Teil, 16. Auflage 2005 Brox/Walker,

Mehr

Systematik des Allgemeinen Schuldrechts

Systematik des Allgemeinen Schuldrechts Einführung Folie 1 Systematik des Allgemeinen Schuldrechts Zweites Buch des BGB Allgemeiner Teil: 241-432, d.h.: Vorschriften anwendbar für alle Schuldverhältnisse ( Klammerprinzip ) (z.b.: 122, 823, 989

Mehr

Einführung Teil 1 Erfüllung von Schuldverhältnissen, Erfüllung und Surrogate

Einführung Teil 1 Erfüllung von Schuldverhältnissen, Erfüllung und Surrogate Einführung Teil 1 Erfüllung von Schuldverhältnissen, Erfüllung und Surrogate Grundstruktur einer Schuldrechtsklausur: 1. Erfassen der Aufgabe (Wer, Will Was von Wem Woraus!) 2. Erstellen der Gliederung

Mehr

45 Die Verletzung von Rücksichtnahme-/Schutzpflichten A. Allgemeines B. Regelungsgehalt von 241 Abs. 2 BGB

45 Die Verletzung von Rücksichtnahme-/Schutzpflichten A. Allgemeines B. Regelungsgehalt von 241 Abs. 2 BGB 45 Die Verletzung von Rücksichtnahme-/Schutzpflichten A. Allgemeines B. Regelungsgehalt von 241 Abs. 2 BGB nach 241 Abs. 2 BGB kann jedes (gesetzliche oder vertragliche) Schuldverhältnis Rücksichtnahmepflichten

Mehr

Vorvertragliche Schuldverhältnisse - culpa in contrahendo (c.i.c.)

Vorvertragliche Schuldverhältnisse - culpa in contrahendo (c.i.c.) Vorvertragliche Schuldverhältnisse - culpa in contrahendo (c.i.c.) Nicht nur in einem bereits bestehenden Vertragsverhältnis bestehen für die Beteiligten Rechte und Pflichten ( Schuldverhältnis i.s.v.

Mehr

Die Rechtsfolgen der culpa in contrahendo

Die Rechtsfolgen der culpa in contrahendo Die Rechtsfolgen der culpa in contrahendo Von Carsten Nickel Duncker & Humblot Berlin Inhaltsverzeichnis Einleitung 21 A. Problemstellung 21 B. Ausgangslage - Gang der Darstellung 22 Erster Teil Dogmatische

Mehr

Einteilung des bürgerlichen Rechts

Einteilung des bürgerlichen Rechts Einteilung des bürgerlichen Rechts 14 ABGB: das ABGB von 1811 teilt ein in 1. Teil: Personenrecht ( 15-284): inklusive Familienrecht 2. Teil: Sachenrecht: 285-1341 dingliche Sachenrechte, Sachenrecht ies:

Mehr

BGB-Schuldrecht. Von. Prof. Dr. Eugen Klunzinger. Inhaltsverzeichnis

BGB-Schuldrecht. Von. Prof. Dr. Eugen Klunzinger. Inhaltsverzeichnis BGB-Schuldrecht Von Prof. Dr. Eugen Klunzinger Inhaltsverzeichnis Schuldrecht Allgemeiner Teil Seite A. Begriff und Arten des Schuldverhältnisses 7 I. Gesetzliche Schuldverhältnisse 8 II. Rechtsgeschäftliche

Mehr

21 Begriff und Besonderheiten des Schuldrechts. Die wesentlichen bürgerlich-rechtlichen Rechtsgebiete sind im BGB geregelt.

21 Begriff und Besonderheiten des Schuldrechts. Die wesentlichen bürgerlich-rechtlichen Rechtsgebiete sind im BGB geregelt. 21 Begriff und Besonderheiten des Schuldrechts Die wesentlichen bürgerlich-rechtlichen Rechtsgebiete sind im BGB geregelt. Das BGB ist dabei in die fünf Bücher Erstes Buch (Allgemeiner Teil, 1 bis 240

Mehr

Hochschuldozent Dr. Elmar Mand Juniorprofessur für Zivil- und Gesundheitsrecht. Schuldrecht Allgemeiner Teil

Hochschuldozent Dr. Elmar Mand Juniorprofessur für Zivil- und Gesundheitsrecht. Schuldrecht Allgemeiner Teil Schuldrecht - Allgemeiner Teil Juniorprofessur für Zivil- und Gesundheitsrecht Literaturempfehlungen Lehrbücher Medicus, Schuldrecht I, Allgemeiner Teil, 14. Auflage 2003 Brox/Walker, Allgemeines Schuldrecht,

Mehr

BG B-Schuldrecht. Von. Prof. Dr. Eugen K 1 u n z in ger. Inhaltsverzeichnis

BG B-Schuldrecht. Von. Prof. Dr. Eugen K 1 u n z in ger. Inhaltsverzeichnis BG B-Schuldrecht Von Prof. Dr. Eugen K 1 u n z in ger Inhaltsverzeichnis Schuldrecht - Allgemeiner Teil A. Begriff und Arten des Schuldverhältnisses I. Gesetzliche Schuldverhältnisse 11. Rechtsgeschäftliche

Mehr

BGB I Allgemeines Schuldrecht (ohne Leistungsstörungsrecht)

BGB I Allgemeines Schuldrecht (ohne Leistungsstörungsrecht) BGB I Allgemeines Schuldrecht (ohne Leistungsstörungsrecht) 1 Folie Stichpunkte zur Orientierung Kein Skript Kein Lehrbuchersatz Ohne Bilder zum Download auf der Homepage des Lehrstuhls 2 Gliederungsübersicht

Mehr

Arbeitsblätter Leistungsstörungen

Arbeitsblätter Leistungsstörungen Friedrich Schiller University of Jena From the SelectedWorks of Christian Alexander Fall December 5, 2017 Arbeitsblätter Leistungsstörungen Christian Alexander Available at: https://works.bepress.com/

Mehr

Teil B: Gliederung mit Lesehinweisen

Teil B: Gliederung mit Lesehinweisen Teil B: Gliederung mit Lesehinweisen 1. Teil: Grundlagen 1 Das Schuldverhältnis I. Begriff lies: Brox/Walker, Allgemeines Schuldrecht, 1, Rn. 2 oder Rüthers/Stadler, BGB AT, 5, Rn. 10-11 und 15, Rn. 1-2

Mehr

Teil B: Gliederung mit Lesehinweisen

Teil B: Gliederung mit Lesehinweisen Prof. Dr. Stephan Weth Bürgerliches Vermögensrecht, WS 2004/2005, Seite 1 Teil B: Gliederung mit Lesehinweisen 1 Teil: Grundlagen 1 Das Schuldverhältnis I. Begriff lies: Brox/Walker, Allgemeines Schuldrecht,

Mehr

Schuldrecht - Allgemeiner Teil

Schuldrecht - Allgemeiner Teil Repetitorium aus Zivilrecht Schuldrecht - Allgemeiner Teil Magdalena Gruber, LL.M.(WU), BSc(WU) Herzlichen Dank an Mag. Sebastian Wöss für die zur Verfügung gestellten Folien! Programm I. Allgemeines II.

Mehr

Einführung in das Bürgerliche Recht

Einführung in das Bürgerliche Recht Einführung in das Bürgerliche Recht von Jan Schapp 4. Auflage bearbeitet von Dr. Jan Schapp o. Professor an der Universität Gießen und Dr. Wolfgang Schur Privatdozent an der Universität Gießen Verlag Franz

Mehr

Wiederholung. 1. Was ist der Unterschied von Eigentum und Besitz?

Wiederholung. 1. Was ist der Unterschied von Eigentum und Besitz? Wiederholung 1. Was ist der Unterschied von Eigentum und Besitz? Besitz: tatsächliches Verhältnis zu Sache ( 854 BGB) Eigentum: rechtliches Verhältnis zu Sache ( 903 BGB) 2. Was ist der Unterschied von

Mehr

Rechtsgeschichte I & II (Vorlesungen im Herbstsemester 2011 sowie im Frühjahrsemester 2012)

Rechtsgeschichte I & II (Vorlesungen im Herbstsemester 2011 sowie im Frühjahrsemester 2012) Rechtsgeschichte I & II (Vorlesungen im Herbstsemester 2011 sowie im Frühjahrsemester 2012) Die Geschichte der Obligation: Zur Entwicklung zentraler schuldrechtlicher Begriffe und Rechtsfiguren (von der

Mehr

Übungsfall 3: Sachverhalt

Übungsfall 3: Sachverhalt Übungsfall 3: Sachverhalt Haus gehört zur Hälfte F, zur anderen Hälfte wurde M nach Gesetz (F und fünf Kinder) beerbt. Haus hat Schönheitsfehler (Brand, Grünfläche). F kennt diese, anders als die Kinder.

Mehr

Vertragsrecht II. Privatdozent Dr. Matthias Wendland, LL.M. (Harvard)

Vertragsrecht II. Privatdozent Dr. Matthias Wendland, LL.M. (Harvard) Privatdozent Dr. Matthias Wendland, LL.M. (Harvard) 1 Arten von n differenziert nach der Art ihrer Begründung Rechtsgeschäftliche Gesetzliche Vertragliche Einseitige Privatdozent Dr. Matthias Wendland,

Mehr

Eigene WE des Vertreters (Abgrenzung zum Boten)

Eigene WE des Vertreters (Abgrenzung zum Boten) Stellvertretung I. Prüfungsaufbau Zulässigkeit der Stellvertretung, grundsätzlich bei jeder Willenserklärung, nicht bei Höchstpersönlichen Rechtsgeschäften (Bsp: Eheschließung) Ausschluss durch Rechtsgeschäft

Mehr

Übermittlungsfehler. Schadensersatzpflicht des Anfechtenden. Anfechtung wegen arglistiger Täuschung 123 BGB

Übermittlungsfehler. Schadensersatzpflicht des Anfechtenden. Anfechtung wegen arglistiger Täuschung 123 BGB Vorlesung P-Recht Prof. Häublein Winter-Semester 05/06-1 Kalkulationsirrtum: fehlerhafte Kalkulationen eines Unternehmers berechtigen nicht zur Anfechtung, zumindest bei internen Kalkulationen. Fehler

Mehr

Abbruch von Vertragsverhandlungen

Abbruch von Vertragsverhandlungen Abbruch von Vertragsverhandlungen Ein Abbruch von Vertragsverhandlungen kann die vorvertragliche Pflicht zur Rücksichtnahme gemäß 241 II BGB verletzen und Ansprüche aus 311 II, III BGB begründen. Voraussetzung:

Mehr

Düsseldorfer Rechtswissenschaftliche Schriften 147. Alexander Belk. Die Haftung für die Verletzung der Aufklärungspflicht über die Rechtsform.

Düsseldorfer Rechtswissenschaftliche Schriften 147. Alexander Belk. Die Haftung für die Verletzung der Aufklärungspflicht über die Rechtsform. Düsseldorfer Rechtswissenschaftliche Schriften 147 Alexander Belk Die Haftung für die Verletzung der Aufklärungspflicht über die Rechtsform Nomos Düsseldorfer Rechtswissenschaftliche Schriften Herausgegeben

Mehr

8. Einheit. Konkurrenz der Gewährleistung mit Irrtum. Konkurrenz der Gewährleistung mit Irrtum (2) Konkurrenz der Gewährleistung mit Nichterfüllung

8. Einheit. Konkurrenz der Gewährleistung mit Irrtum. Konkurrenz der Gewährleistung mit Irrtum (2) Konkurrenz der Gewährleistung mit Nichterfüllung Irrtum Sache ist schon bei Abschluss des Kaufvertrages mangelhaft Irrtum des Erwerbers darüber kann Eigenschaftsirrtum sein grsl nur bei einer Speziessache Gattungskauf: bei Vertragsabschluss steht noch

Mehr

Einführung in das bürgerliche Recht

Einführung in das bürgerliche Recht Vahlen Studienreihe Jura Einführung in das bürgerliche Recht von Prof Dr Jan Schapp, Dr Wolfgang Schur 4 Auflage Einführung in das bürgerliche Recht Schapp / Schur schnell und portofrei erhältlich bei

Mehr

FACHINFO: Entschädigung als Folge rechtswidrigen Verwaltungshandelns bei städtebaulichen Verträgen. Klaus Hoffmann. Fachanwalt für Verwaltungsrecht

FACHINFO: Entschädigung als Folge rechtswidrigen Verwaltungshandelns bei städtebaulichen Verträgen. Klaus Hoffmann. Fachanwalt für Verwaltungsrecht FACHINFO: Entschädigung als Folge rechtswidrigen Verwaltungshandelns bei städtebaulichen Verträgen Klaus Hoffmann Fachanwalt für Verwaltungsrecht Rechtsanwälte Hoffmann & Greß Fürstenrieder Straße 281

Mehr

Nichterfüllungsschaden

Nichterfüllungsschaden Nichterfüllungs und Vertrauensschaden Vertragliche Haftung Vertragsähnliche Haftung zb culpa in contrahendo Einzig relevante Frage: Kausalität des rechtswidrigen Verhaltens Unterscheidung zwischen positivem

Mehr

Leistungsstörungen beim Unternehmenskauf. Heming Zhang

Leistungsstörungen beim Unternehmenskauf. Heming Zhang Leistungsstörungen beim Unternehmenskauf Ein Rechtsvergleich zwischen Deutschland und China von Heming Zhang JWV Jenaer Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft 2009 Inhaltsverzeichnis A. Einleitung 17 I.

Mehr

B. Überblick über die einzelnen Prüfungspunkte

B. Überblick über die einzelnen Prüfungspunkte Übersicht zur Stellvertretung, 164 ff. BGB A. Prüfungsschema I. Vorliegen von Stellvertretung II. III. 1. Zulässigkeit der Stellvertretung 2. Abgabe einer eigenen Willenserklärung durch Stellvertreter

Mehr

SCHULDRECHT ALLGEMEINER TEIL

SCHULDRECHT ALLGEMEINER TEIL SCHULDRECHT ALLGEMEINER TEIL Christian Rabl Christian Rabl 1 SCHULDRECHT ALLGEMEINER TEIL Einleitung Christian Rabl Christian Rabl 2 Der Begriff Schuldrecht (Obligationenrecht) 859 ABGB Die persönlichen

Mehr

Schadensersatzanspruch nach 280 I, 311 II (III), 241 II BGB

Schadensersatzanspruch nach 280 I, 311 II (III), 241 II BGB 1 Schadensersatzanspruch nach 280 I, 311 II (III), 241 II BGB A. Schuldverhältnis I. vorvertragliches Schuldverhältnis, 311 II BGB (c.i.c.) 311 II BGB beschreibt solche Schuldverhältnisse, in denen noch

Mehr

Andrea Schröder (Autor) Einführung in das bürgerliche Recht für Betriebswirte Grundzüge des BGB - Systematische Darstellung in Übersichten

Andrea Schröder (Autor) Einführung in das bürgerliche Recht für Betriebswirte Grundzüge des BGB - Systematische Darstellung in Übersichten Andrea Schröder (Autor) Einführung in das bürgerliche Recht für Betriebswirte Grundzüge des BGB - Systematische Darstellung in Übersichten https://cuvillier.de/de/shop/publications/7217 Copyright: Cuvillier

Mehr

Einbeziehung und Kontrolle Allgemeiner Geschäftsbedingungen

Einbeziehung und Kontrolle Allgemeiner Geschäftsbedingungen Einführung in das Zivilrecht II Vorlesung am 16.04.2008 Einbeziehung und Kontrolle Allgemeiner Geschäftsbedingungen Prof. Dr. Thomas Rüfner Materialien im Internet: http://ius-romanum.uni-trier.de/index.php?id=20783

Mehr

Wieder die schicke J

Wieder die schicke J Wieder die schicke J Der Marburger Pädagogikstudent P hat seinen Citroên 2CV in der Mittagspause auf dem Mensaparkplatz abgestellt. Als er nach dem Genuss eines köstlichen Tofubratlings zu seinem Wagen

Mehr

Markus Schiitz. UN-Kaufrecht und. Culpa in contrahendo. PETER LANG Europàischer Verlag der Wissenschaften

Markus Schiitz. UN-Kaufrecht und. Culpa in contrahendo. PETER LANG Europàischer Verlag der Wissenschaften Markus Schiitz UN-Kaufrecht und Culpa in contrahendo PETER LANG Europàischer Verlag der Wissenschaften INHALTSVERZEICHNIS ABKÙRZUNGSVERZEICHNIS 19 Seite EINLEITUNG 23 I ) Vorbemerkung 23 II ) Problemstellung

Mehr

Woche 4: Vertragsarten & Leistungsstörungen

Woche 4: Vertragsarten & Leistungsstörungen Recht für Wirtschaftswissenschaftler PD Dr. Timo Fest, LL.M. (Pennsylvania) Woche 4: Vertragsarten & Leistungsstörungen Übersicht zur heutigen Veranstaltung I. Vertragsarten 1. Vertragsfreiheit 2. Kaufvertrag

Mehr

Rechtsgeschichte I & II

Rechtsgeschichte I & II Rechtsgeschichte I & II (Vorlesungen im Herbstsemester 2008 sowie im Frühjahrsemester 2009) Die Geschichte der Obligation: Zur Entwicklung zentraler schuldrechtlicher Begriffe und Rechtsfiguren (von der

Mehr

Inhaltsverzeichnis. A. Die Sonderverbindung und die mit ihr zusammenhängenden Schutzpilichten 17

Inhaltsverzeichnis. A. Die Sonderverbindung und die mit ihr zusammenhängenden Schutzpilichten 17 Inhaltsverzeichnis Einleitung I Teil 1: Die Sonderverbindung als Schnittstelle zwischen Vertrag und Delikt 3 1 Die Dichotomie zwischen Vertrag und Delikt im Privatrecht 3 A. Einfuhrung 3 B. Historische

Mehr

Grundkurs II Zivilrecht

Grundkurs II Zivilrecht , Grundkurs II Zivilrecht SoSe 2010 Prof. Dr. 1 Inhaltsüberblick I. Leistungsstörungen im Schuldverhältnis 1. Pflichtverletzung als Grundbegriff 2. Der Tatbestand der und der Ausschluss der Leistungspflicht

Mehr

Aufbau- und Vertiefung Fall 3 I

Aufbau- und Vertiefung Fall 3 I Aufbau- und Vertiefung Fall 3 I 1. Wann liegt arglistiges Verschweigen vor? Wenn ein Umstand nicht mitgeteilt wird, hinsichtlich dessen eine Aufklärungspflicht besteht und von dem der Mitteilungspflichtige

Mehr

Haftung wegen Rücksichtspflichtverletzung und Drittwirkung des Vertrags

Haftung wegen Rücksichtspflichtverletzung und Drittwirkung des Vertrags Haftung wegen Rücksichtspflichtverletzung und Drittwirkung des Vertrags Positive Vertragsverletzung culpa in contrahendo Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte Die Schädigung des Vertragspartners vollzieht

Mehr

Zurechnungsgründe im Zivilrecht. Schuldrechtliche Ansprüche. Ansprüche aus gesetzlichen Schuldverhältnissen. Grundkurs II - Zivilrecht

Zurechnungsgründe im Zivilrecht. Schuldrechtliche Ansprüche. Ansprüche aus gesetzlichen Schuldverhältnissen. Grundkurs II - Zivilrecht , Zurechnungsgründe im Zivilrecht Wille des Schuldners Vertrauensschutz für den Gläubiger Schuldhafter Eingriff in fremde Rechtsgüter Schaffung einer Gefahr Wiederherstellung der rechtmäßigen Güterzuordnung

Mehr

Schuldrecht AT, PD Dr. Sebastian A.E. Martens, M.Jur. (Oxon.)

Schuldrecht AT, PD Dr. Sebastian A.E. Martens, M.Jur. (Oxon.) Schuldrecht AT, 14.04.2014 PD Dr. Sebastian A.E. Martens, M.Jur. (Oxon.) Verbindlichkeiten Echte Verbindlichkeiten Obliegenheiten Naturalobligationen (unvollkommene Verbindlichkeiten) Primärpflichten Sekundärpflichten

Mehr

Abkürzungsverzeichnis. I. Einleitung 1. A. Untersuchungsgegenstand 1 B. Gang der Untersuchung 3. II. Arbeitsteilung: Ausgestaltung und Pflichtenlage 5

Abkürzungsverzeichnis. I. Einleitung 1. A. Untersuchungsgegenstand 1 B. Gang der Untersuchung 3. II. Arbeitsteilung: Ausgestaltung und Pflichtenlage 5 Abkürzungsverzeichnis XIII I. Einleitung 1 A. Untersuchungsgegenstand 1 B. Gang der Untersuchung 3 II. Arbeitsteilung: Ausgestaltung und Pflichtenlage 5 A. Vorbemerkung 5 B. Grundkonstellation 5 C. Vertraglich

Mehr

Druckmaschinen X-Media GmbH Druckmaschine kaufen Hersteller Y GmbH Angebotsschreiben Her- stellungspreis

Druckmaschinen X-Media GmbH Druckmaschine kaufen Hersteller Y GmbH Angebotsschreiben Her- stellungspreis Druckmaschinen Die X-Media GmbH beschließt zwecks Angebotserweiterung eine neue Druckmaschine zu kaufen. Hierfür wendet sie sich an den Druckmaschinen-Hersteller Y GmbH. Bereits kurze Zeit nach der ersten

Mehr

Wiederholungsfragen zum Schuldrecht AT Lösungen

Wiederholungsfragen zum Schuldrecht AT Lösungen Wiederholungsfragen zum Schuldrecht AT Lösungen Unmöglichkeit 1. Wie ist Unmöglichkeit definiert? Unmöglichkeit ist die dauerhafte Nichterbringbarkeit des Leistungserfolges durch eine Leistungshandlung

Mehr

Inhaltsverzeichnis. I. Kapitel Prüfungsschwerpunkte des Bürgerlichen Rechts

Inhaltsverzeichnis. I. Kapitel Prüfungsschwerpunkte des Bürgerlichen Rechts Vorwort... 5 I. Kapitel Prüfungsschwerpunkte des Bürgerlichen Rechts 1. Aufbau des BGB... 15 1.1 Allgemeines... 15 1.2 Zusammenfassende Übungsaufgaben... 18 2. Die Person... 19 2.1 Definition der Person...

Mehr

Inhaltsverzeichnis. 1. Teil: Einleitung. 3. Kapitel - Begriffsbestimmungen: nachvertragliche" Pflichten und nachbzw fortwirkende" Vertragspflichten 9

Inhaltsverzeichnis. 1. Teil: Einleitung. 3. Kapitel - Begriffsbestimmungen: nachvertragliche Pflichten und nachbzw fortwirkende Vertragspflichten 9 Vorwort Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis Inhaltsverzeichnis III XIII XVII 1. Teil: Einleitung 1. Kapitel - Gegenstand und Ziel der Untersuchung 1 2. Kapitel - Zur gesetzlichen Ausgangslage 7

Mehr

Konversationsübung BGB-AT Fall 8 WS 2007/2008. Lösung Fall 8

Konversationsübung BGB-AT Fall 8 WS 2007/2008. Lösung Fall 8 Lösung Fall 8 I. Anspruch M gegen D 1 auf Abnahme und Bezahlung der 3.600 Rollen Toilettenpapier aus 433 Abs. 2 BGB Voraussetzung für die Entstehung dieses Anspruchs: entsprechender wirksamer Kaufvertrag,

Mehr

Begleitkolleg zum Grundkurs II bei Wiss. Mit. Barbara Reich Fälle und Lösungen unter

Begleitkolleg zum Grundkurs II bei Wiss. Mit. Barbara Reich Fälle und Lösungen unter Vorüberlegungen zum Grundfall: 1. Schritt: Wer will was von wem - U will von B Schadensersatz für die kaputte Rüttelmaschine (5.000 ) - U will von B Schadensersatz für den fehlerhaften Beton (20.000 )

Mehr

Schuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) 3 Verletzung von Rücksichtsnahmepflichten, 241 Abs. 2 BGB Abgrenzung zu Obliegenheiten

Schuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) 3 Verletzung von Rücksichtsnahmepflichten, 241 Abs. 2 BGB Abgrenzung zu Obliegenheiten Schuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) 3 Verletzung von pflichten, 241 Abs. 2 BGB Abgrenzung zu Obliegenheiten Prof. Dr. Michael Beurskens, LL.M. (Gew. Rechtsschutz), LL.M. (University of Chicago),

Mehr

Überblick über Struktur des ö. Haftungsrechts (Schadenersatzrecht)

Überblick über Struktur des ö. Haftungsrechts (Schadenersatzrecht) www.wal-law.at Überblick über Struktur des ö. Haftungsrechts (Schadenersatzrecht) 1. Überblick 2. Grundregeln des SchR 3. Deliktisches SchR 4. Vertragliches SchR 5. Drittschadensproblem 6. Sonderregelungen

Mehr

Folien 7. Stellvertretung. Stellvertretung. Bürgerliches Recht Allgemeiner Teil. Univ. Prof. Dr. Andreas Kletečka. Vertragsabschluss durch Dritte:

Folien 7. Stellvertretung. Stellvertretung. Bürgerliches Recht Allgemeiner Teil. Univ. Prof. Dr. Andreas Kletečka. Vertragsabschluss durch Dritte: VO Bürgerliches Recht Allgemeiner Teil Univ. Prof. Dr. Andreas Kletečka 1 Stellvertretung Vertragsabschluss durch Dritte: Rechtsgeschäftliches Handeln für einen anderen Direkte Stellvertretung: Handeln

Mehr

Fachtagung Normen und Stand der Technik in der öffentlichen Verwaltung. Dr. Gerhard Schmaranzer Präsidialrichter, Oberster Gerichtshof

Fachtagung Normen und Stand der Technik in der öffentlichen Verwaltung. Dr. Gerhard Schmaranzer Präsidialrichter, Oberster Gerichtshof Fachtagung Normen und Stand der Technik in der öffentlichen Verwaltung Dr. Gerhard Schmaranzer Präsidialrichter, Oberster Gerichtshof Linz, 12. November 2015 Normen und Stand der Technik in der zivilgerichtlichen

Mehr

6. Der Aufbau des BGB

6. Der Aufbau des BGB 24 Beachte: Leistungen, die aufgrund eines unwirksamen Verpflichtungsgeschäfts ausgetauscht wurden, können über bereicherungsrechtliche Ansprüche zurückgeholt werden. In 812 I 1 1.F. ist nämlich angeordnet,

Mehr

Abkürzungsverzeichnis... XIII Literaturübersicht... XV I. Systeme/Lehrbücher/Skripten... XV II. Kommentare... XV III. Monographien (Auswahl)...

Abkürzungsverzeichnis... XIII Literaturübersicht... XV I. Systeme/Lehrbücher/Skripten... XV II. Kommentare... XV III. Monographien (Auswahl)... Abkürzungsverzeichnis... XIII Literaturübersicht... XV I. Systeme/Lehrbücher/Skripten... XV II. Kommentare... XV III. Monographien (Auswahl)... XV Erster Abschnitt: Schuldrecht und Schuldverhältnis...

Mehr

Lösung Fall 1: A: Anspruch J gegen B aus 280 I, 311 II, 241 II BGB. I. Schuldverhältnis

Lösung Fall 1: A: Anspruch J gegen B aus 280 I, 311 II, 241 II BGB. I. Schuldverhältnis Lösung Fall 1: A: Anspruch J gegen B aus 280 I, 311 II, 241 II BGB I. Schuldverhältnis Voraussetzung ist ein Schuldverhältnis nach 311 III, II BGB. Das Schuldverhältnis könnte sich aus 311 II Nr. 2 BGB

Mehr

1 Einleitung. SchuldR AT Grundwissen 1. A. Ziel dieses Skriptums

1 Einleitung. SchuldR AT Grundwissen 1. A. Ziel dieses Skriptums SchuldR AT Grundwissen 1 1 Einleitung A. Ziel dieses Skriptums Das vorliegende Skriptum soll dem Anfänger einen Einstieg in die abstrakte Materie des Schuldrechts ermöglichen und die theoretischen Grundlagen

Mehr

Professor Dr. Rainer Schröder Sommersemester Universitätsrepetitorium Rechtsgeschäftslehre. Fall 1: (Lösung)

Professor Dr. Rainer Schröder Sommersemester Universitätsrepetitorium Rechtsgeschäftslehre. Fall 1: (Lösung) Professor Dr. Rainer Schröder Sommersemester 2006 Universitätsrepetitorium Rechtsgeschäftslehre Fall 1: (Lösung) - vertiefend: BGH, NJW 1992, 498, BGHZ 21, 102; BGHZ 30, 40; OLG Frankfurt / Main, NJW 1965,

Mehr

10. Einheit. Vertrag zugunsten Dritter. Vertrag zugunsten Dritter (2) Verträge zugunsten u. zu Lasten Dritter. Vertrag zugunsten Dritter

10. Einheit. Vertrag zugunsten Dritter. Vertrag zugunsten Dritter (2) Verträge zugunsten u. zu Lasten Dritter. Vertrag zugunsten Dritter Verträge zugunsten u. zu Lasten Dritter Vertrag zugunsten Dritter Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter Vertrag zu Lasten Dritter 1 Vertrag zugunsten Dritter Der Schuldner verspricht dem Gläubiger

Mehr

Großer Examens- und Klausurenkurs Klausurbesprechung

Großer Examens- und Klausurenkurs Klausurbesprechung Großer Examens- und Klausurenkurs Klausurbesprechung Wintersemester 2012/13 Klausur C-634: Absage an Technologiezentrum 14.02.13 Folie: 1 Statistik Klausurbedingun gen: 34 Arbeiten Durchfallquote: 55,

Mehr

Rechtsfolgen des Schadensersatzanspruchs (I)

Rechtsfolgen des Schadensersatzanspruchs (I) Einführung in das Zivilrecht II Vorlesung am 18.06.2008 Rechtsfolgen des Schadensersatzanspruchs (I) Prof. Dr. Thomas Rüfner Materialien im Internet: http://ius-romanum.uni-trier.de/index.php?id=20783

Mehr

Der Mensch ( natürliche Person) ist rechtsfähig, solange er lebt. II. Eine Mehrheit von Personen kann als solche rechte und Pflichte haben..

Der Mensch ( natürliche Person) ist rechtsfähig, solange er lebt. II. Eine Mehrheit von Personen kann als solche rechte und Pflichte haben.. Weltrecht - zu ergänzende Sammlung von Rechtssätzen, von denen der Verfasser postuliert, dass sie unabhängig von der Rechtskultur heute immer und überall auf der Welt gelten. M. Aden Vorweg Es läßt sich

Mehr

Grundkurs I Zivilrecht

Grundkurs I Zivilrecht , Grundkurs I Zivilrecht WiSe 2009/2010 Prof. Dr. 1 Anforderungen an die Fähigkeit, rechtswirksam zu handeln Rechtsfähigkeit Geschäftsfähigkeit Testierfähigkeit Ehefähigkeit Deliktsfähigkeit Parteifähigkeit

Mehr

Inhalt. Lektion 1: Einführung in das Schuldrecht 9

Inhalt. Lektion 1: Einführung in das Schuldrecht 9 Schuldrecht Allgemeiner Teil Inhalt Lektion 1: Einführung in das Schuldrecht 9 I. Systematische Übersicht über das Schuldrecht 9 II. Prüfungstechnik für einen Fall 10 III. Grundbegriffe im Schuldrecht

Mehr

Rechtsgeschäftslehre Einführung

Rechtsgeschäftslehre Einführung Rechtsgeschäftslehre Einführung Rechtsgeschäft, Willenserklärung, Vertrag: Grundtatbestände privatautonomen Handelns im Rechtsverkehr Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum Prof.

Mehr

Haftung für vorvertragliche Pflichtverletzungen

Haftung für vorvertragliche Pflichtverletzungen Einführung in das Zivilrecht II Vorlesung am 11.06.2008 Haftung für vorvertragliche Pflichtverletzungen Prof. Dr. Thomas Rüfner Materialien im Internet: http://ius-romanum.uni-trier.de/index.php?id=20783

Mehr

5. Einheit. Verzug beim Fixgeschäft. Verzug mit Nebenleistungspflichten. Verzug mit Nebenleistungspflichten (2)

5. Einheit. Verzug beim Fixgeschäft. Verzug mit Nebenleistungspflichten. Verzug mit Nebenleistungspflichten (2) Verzug mit Nebenleistungspflichten unterschiedliche Rechtsfolgen für Verzug mit selbständigen bzw unselbständigen Nebenleistungspflichten selbständige NLP: Verzugsregeln Bsp: Lieferung der Maschine ohne

Mehr

Aufnahme von Vertragsverhandlungen zw. B und E 311 Abs. 2 Nr. 1 BGB vorvertragliches Schuldverhältnis

Aufnahme von Vertragsverhandlungen zw. B und E 311 Abs. 2 Nr. 1 BGB vorvertragliches Schuldverhältnis Lösung Fall 2.1.: I. Vertragliche Ansprüche (-) II. Quasivertragliche Ansprüche B könnte gegen E einen Anspruch aus 311 Abs. 2, 241 Abs. 2, 280 Abs. 1 BGB aufgrund vorvertraglicher Pflichtverletzung (sog.

Mehr

Die Stellvertretung Grundlagen:

Die Stellvertretung Grundlagen: Die Stellvertretung Grundlagen: Vertretung i. S. d. 164 ff. BGB ist rechtsgeschäftliches Handeln im Namen des Vertretenen mit der Wirkung, dass die Rechtsfolgen unmittelbar in der Person des Vertretenen

Mehr

SCHULDRECHT BESONDERER TEIL VERTRAGSVERHÄLTNISSE. Der Auftrag. Christian Rabl. Christian Rabl

SCHULDRECHT BESONDERER TEIL VERTRAGSVERHÄLTNISSE. Der Auftrag. Christian Rabl. Christian Rabl SCHULDRECHT BESONDERER TEIL VERTRAGSVERHÄLTNISSE Der Auftrag Christian Rabl 66 Begriff Der Auftrag ist ein Vertrag, durch den sich jemand verpflichtet, Geschäfte eines anderen auf dessen Rechnung zu besorgen

Mehr

A. 280 I 1, 311 II 1 BGB, 241 II

A. 280 I 1, 311 II 1 BGB, 241 II Lösungsskizze Ansprüche der B gegen P A. Anspruch aus Verschulden bei Vertragsverhandlung, 280 I 1, 311 II Nr. 1 BGB, 241 II auf Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 100 B könnte gegen P einen Anspruch

Mehr

Die Stellvertretung - Vertiefung

Die Stellvertretung - Vertiefung Prüfungsschema Duldungs- und Anscheinsvollmacht Duldungs- und Anscheinsvollmacht setzen voraus, dass dem Geschäftsherrn der Rechtsschein einer bestehenden Vollmacht (1) zurechenbar ist (2), der Dritte

Mehr

Auswirkungen der Rechtsprechung des BGH zur Unwirksamkeit von Klauseln in Mietverträgen Schönheitsreparaturen. Jens Grundei, Rechtsanwalt

Auswirkungen der Rechtsprechung des BGH zur Unwirksamkeit von Klauseln in Mietverträgen Schönheitsreparaturen. Jens Grundei, Rechtsanwalt Auswirkungen der Rechtsprechung des BGH zur Unwirksamkeit von Klauseln in Mietverträgen Schönheitsreparaturen Jens Grundei, Rechtsanwalt 18.te Immo-Goe unwirksame Klausel = besenreine Herausgabe der Wohnung

Mehr

Postkommunismus und Zivilrecht

Postkommunismus und Zivilrecht Mario Pellegrino Postkommunismus und Zivilrecht Das Obligationenrecht Georgiens PETER LANG Europäischer Verlag der Wissenschaften Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis. 15 Einleitung 17 Erstes Kapitel

Mehr

Inhaltsverzeichnis VII. Vorwort... Abkürzungsverzeichnis... XIII. 1. Einleitung und Problemaufriss... 1

Inhaltsverzeichnis VII. Vorwort... Abkürzungsverzeichnis... XIII. 1. Einleitung und Problemaufriss... 1 Vorwort... Abkürzungsverzeichnis... XIII 1. Einleitung und Problemaufriss... 1 2. Grundlagen... 5 2.1 Lauterkeitsrecht als zu untersuchende Rechtsmaterie... 5 2.1.1 Begriff und Funktionen des Wettbewerbsrechts

Mehr

ALPMANN SCHMIDT. Schuldrecht AT Auflage 2012

ALPMANN SCHMIDT. Schuldrecht AT Auflage 2012 ALPMANN SCHMIDT Schuldrecht AT 1 6. Auflage 2012 Josef A. Alpmann Rechtsanwalt Schuldrecht AT 1 6. Auflage 2012 ISBN: 978-3-86752-260-1 Verlag: Alpmann und Schmidt Juristische Lehrgänge Verlagsgesellschaft

Mehr

Juristische Kurz-Lehrbücher. Schuldrecht I. Ein Studienbuch. von Prof. Dr. Dr. h.c. Dr. h.c. Dieter Medicus, Prof. Dr. Stephan Lorenz. 20.

Juristische Kurz-Lehrbücher. Schuldrecht I. Ein Studienbuch. von Prof. Dr. Dr. h.c. Dr. h.c. Dieter Medicus, Prof. Dr. Stephan Lorenz. 20. Juristische Kurz-Lehrbücher Schuldrecht I Ein Studienbuch von Prof. Dr. Dr. h.c. Dr. h.c. Dieter Medicus, Prof. Dr. Stephan Lorenz 20. Auflage Schuldrecht I Medicus / Lorenz schnell und portofrei erhältlich

Mehr

Jun.-Prof. Dr. Maximilian Becker Juniorprofessur Bürgerliches Recht und Immaterialgüterrecht

Jun.-Prof. Dr. Maximilian Becker Juniorprofessur Bürgerliches Recht und Immaterialgüterrecht 7. Abmahnung, 281 Abs. 3 BGB 8. Vertretenmüssen G. Rechtsfolgen 44 Der Gläubigerverzug A. Überblick B. Voraussetzungen des Gläubigerverzugs I. Erfüllbarkeit der möglichen Leistung Beispiel 1 Dauerhafte

Mehr

ENQUETE 29. Juni 2011 DIGITALE DIVIDENDE. Zivilrechtliche Auswirkungen von Störungen für Händler und Hersteller

ENQUETE 29. Juni 2011 DIGITALE DIVIDENDE. Zivilrechtliche Auswirkungen von Störungen für Händler und Hersteller ENQUETE 29. Juni 2011 DIGITALE DIVIDENDE Zivilrechtliche Auswirkungen von Störungen für Händler und Hersteller Univ.-Prof. RA Dr. Raimund Bollenberger 1 Gewährleistung Voraussetzungen trifft stets den

Mehr

Vorlesung Wirtschaftsprivatrecht 16. Einheit

Vorlesung Wirtschaftsprivatrecht 16. Einheit Vorlesung Wirtschaftsprivatrecht 16. Einheit 13.12.2011 Institut für Recht der Wirtschaft Gewährleistungsrecht beim Werkvertrag Die Besonderheiten des Gewährleistungsrechtes beim Werkvertrag finden sich

Mehr

DIE FILES DÜRFEN NUR FÜR DEN EIGENEN GEBRAUCH BENUTZT WERDEN. DAS COPYRIGHT LIEGT BEIM JEWEILIGEN AUTOR.

DIE FILES DÜRFEN NUR FÜR DEN EIGENEN GEBRAUCH BENUTZT WERDEN. DAS COPYRIGHT LIEGT BEIM JEWEILIGEN AUTOR. Weitere Files findest du auf www.semestra.ch/files DIE FILES DÜRFEN NUR FÜR DEN EIGENEN GEBRAUCH BENUTZT WERDEN. DAS COPYRIGHT LIEGT BEIM JEWEILIGEN AUTOR. Grobstruktur Privatrecht 1. Einleitung Übersicht

Mehr

Kapitel I: Das Schuldverhältnis - Begriff, Entstehung und Inhalt Fall 1: Einführungsfall - Begriff des Schuldverhältnisses

Kapitel I: Das Schuldverhältnis - Begriff, Entstehung und Inhalt Fall 1: Einführungsfall - Begriff des Schuldverhältnisses SchuldR AT Kapitel I: Das Schuldverhältnis 1 Kapitel I: Das Schuldverhältnis - Begriff, Entstehung und Inhalt Fall 1: Einführungsfall - Begriff des Schuldverhältnisses Sachverhalt: A kauft bei Bäcker B

Mehr

Jun.-Prof. Dr. Maximilian Becker Juniorprofessur Bürgerliches Recht und Immaterialgüterrecht

Jun.-Prof. Dr. Maximilian Becker Juniorprofessur Bürgerliches Recht und Immaterialgüterrecht 47 Die Dritthaftung gem. 311 Abs. 3 BGB A. Allgemeines Grds. Pflichten nur im Zweipersonenverhältnis 311 III BGB durchbricht dieses Prinzip B. Rechtsfolge Schuldverhältnis isd 241 II BGB mit Personen,

Mehr

Rechtsgeschäft, Willenserklärung, Vertrag

Rechtsgeschäft, Willenserklärung, Vertrag 1 Rechtsgeschäft, Willenserklärung, Vertrag Fall 2b: Der A schreibt einen Brief, in dem er ein ihm von B gemachtes Angebot über den Kauf eines Rennrades über 800 annimmt. Da er sich die Sache aber noch

Mehr

am : Schadensberechnung, Aufwendungsersatz

am : Schadensberechnung, Aufwendungsersatz Repetitorium Vertragliches Schuldrecht am 01.02.2010: Schadensberechnung, Aufwendungsersatz Prof. Dr. Thomas Rüfner Materialien im Internet: http://ius-romanum.uni-trier.de/index.php?id=30914 Schadensrecht:

Mehr

Arbeitsgemeinschaft zum Schuldrecht, allgemeiner Teil im SS 2007 Beatrice Brunner Thomas Habbe Henry Posselt

Arbeitsgemeinschaft zum Schuldrecht, allgemeiner Teil im SS 2007 Beatrice Brunner Thomas Habbe Henry Posselt Fall 1: Eisbergsalat K will im Öko-Gemüselädchen des V einkaufen. Als sie gerade in der Broccoliauslage nach einem schönen Strunk sucht, rutscht sie auf einem auf dem Boden des Ladens herumliegenden, nassen

Mehr

Die 55 Fälle. Schuldrecht AT. wichtigsten nicht nur für Anfangssemester. Hemmer / Wüst. einfach l verständlich l kurz

Die 55 Fälle. Schuldrecht AT. wichtigsten nicht nur für Anfangssemester. Hemmer / Wüst. einfach l verständlich l kurz Die 55 Fälle wichtigsten nicht nur für Anfangssemester Schuldrecht AT Hemmer / Wüst.. Einordnungen Gliederungen Musterlösungen bereichsübergreifende Hinweise Zusammenfassungen 8. Auflage einfach l verständlich

Mehr

Schadenersatzrecht. Univ.-Prof. Dr. Stefan Perner Institut für Rechtswissenschaften

Schadenersatzrecht. Univ.-Prof. Dr. Stefan Perner Institut für Rechtswissenschaften Univ.-Prof. Dr. Stefan Perner Institut für Rechtswissenschaften stefan.perner@aau.at Schadenersatzrecht Informationsveranstaltung für VersicherungsmaklerInnen Klagenfurt, 27. Januar 2015 I. Grundlagen

Mehr

Grundkurs I im Bürgerlichen Recht (Vertragsrecht)

Grundkurs I im Bürgerlichen Recht (Vertragsrecht) Grundkurs I im Bürgerlichen Recht (Vertragsrecht) Ausführliche Gliederung A. Allgemeine Grundlagen, Grundbegriffe 1 Recht und Rechtsordnung I. Der Begriff des Rechts und seine Funktionen II. Die Aufgaben

Mehr