Weniger Formalismus, mehr Sicherheit. Mehrwertsteuerreform, Teil A

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1 Weniger Formalismus, mehr Sicherheit. Mehrwertsteuerreform, Teil A Vertreter der Schweizer Wirtschaft äussern sich zum Anpassungsbedarf und zu den Risiken seit Einführung des neuen Mehrwertsteuergesetzes.

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3 Inhalt Vorwort 4 Ziele der Studie 5 Das Wichtigste in Kürze 6 Anpassungsbedarf 6 Risikobeurteilung im Inland und Ausland 6 MWST-Prüfungen durch ESTV und Revisionsstelle 7 Erwartete Veränderungen 7 Teil B der MWST-Reform 7 Umfrage-Ergebnisse 8 1. Branchenübergreifende Beurteilung des Anpassungsbedarfs 8 2. Beurteilung des Anpassungsbedarfs nach Branchen 10 Ausnahmen von der Steuerpflicht und Abgrenzungen der Umsätze 10 Eigenverbrauch Beurteilung der MWST-Risiken in der Schweiz 13 Branchenübergreifende Risiken 13 Branchenspezifische Risiken 14 Risikobeurteilung der Umfragen 2004, 2007 und 2011 im Vergleich Beurteilung der MWST-Risiken im Ausland 20 Branchenübergreifende Betrachtung 21 Verarbeitendes Gewerbe/Industrie 22 Finanzsektor MWST-Revisionen durch die ESTV MWST-Prüfung durch die Revisionsstelle Was hat die Reform gebracht? Was bringt die Zukunft? 29 Studiendesign 30 8 Tipps für Ihr Unternehmen 32 Ein Blick auf übermorgen 33 Haben Sie Fragen oder Anregungen zum Thema? 34 3

4 Vorwort SehrgeehrteLeserinnenundLeser Die erste Revisionsphase der Mehrwertsteuer wurde mit dem neuen Mehrwertsteuergesetz (MWSTG) auf den 1. Januar 2010 abgeschlossen. Dieser Teil A der MWST-Reform versprach eine deutliche Vereinfachung des Systems, grösstmögliche Rechtssicherheit, mehr Transparenz sowie eine bessere Orientierung an den Bedürfnissen der Steuerpflichtigen. Mit der vorliegenden Studie haben wir geprüft, ob die Ziele der Gesetzesrevision erreicht wurden. Fast 400 ausgefüllte Fragebogen sowie persönliche Interviews geben Aufschluss über die tatsächlichen Auswirkungen des revidierten MWSTG. Die Studie beantwortet diese Fragen: Welche Auswirkungen hatte die Gesetzesrevision auf den Anpassungsbedarf in den verschiedenen Bereichen, und wo besteht heute der grösste Anpassungsbedarf? Wo zeigen sich die grössten mehrwertsteuerlichen Risiken im In- und Ausland, und wie haben sich diese im Vergleich zu früheren Umfragen verändert? Wie beurteilen die Schweizer Unternehmen die Schaffung eines Einheitssatzes (Teil B der MWSTG- Revision), und welches sind mögliche Folgen? Bereits 2004 und 2007 haben wir umfassende Studien durchgeführt. Damit ist es uns möglich, die zeitliche Entwicklung der Ergebnisse aufzuzeigen und die Wirksamkeit der MWST- Reform zu bewerten. Allen Unternehmen, die an unserer Umfrage teilgenommen haben, danken wir für ihre tatkräftige Mithilfe und hohe Informationsbereitschaft. Mit ihren Ausführungen haben sie wesentlich zur Aussagekraft unserer Studie beigetragen. Wir wünschen Ihnen eine erkenntnisreiche und anregende Lektüre. Dr. Niklaus Honauer Partner, Leiter Indirekte Steuern Schweiz Wie schätzen die Studienteilnehmer die Konsequenzen der neuen Gesetzgebung ein, und mit welchen Massnahmen liessen sich weitere Veränderungen erreichen? 4 Vorwort

5 ZielederStudie Mit dieser Umfrage ziehen wir rund 18 Monate nach Abschluss von Teil A der MWST-Reform ein erstes Fazit. Bisher wurde die MWST als zu komplex, sowohl für die Steuerzahler als auch für die Verwaltung als administrativ zu aufwendig und als zu risikoreich kritisiert. Der Gesetzgeber hatte sich deshalb zum Ziel gesetzt, das System deutlich zu vereinfachen, die Transparenz zu erhöhen, grösstmögliche Rechtssicherheit zu schaffen und das Regelwerk stärker auf die Bedürfnisse der Steuerpflichtigen auszurichten. Die vorliegende Studie knüpft an unsere MWST-Umfragen aus den Jahren 2004 und 2007 an, bei denen wir erstmals repräsentatives Datenmaterial auf breiter Basis erheben konnten. Die früheren Umfragen zeigen den damaligen Revisionsbedarf auf. Die Befragung 2011 untersucht, wie die Ziele des neuen MWSTG aus Sicht der Unternehmen in die Realität umgesetzt wurden. Unsere Studie gliedert die Umfrageergebnisse in acht Kapitel: Zuerst zeigen wir den Anpassungsbedarf in einer branchenübergreifenden Betrachtung auf, um dann unternehmens- und branchenspezifische Aspekte zu beleuchten. Anschliessend erläutern wir die Beurteilung der MWST-Risiken im In- und Ausland, gesamthaft und nach Branchen getrennt. Der dritte Teil der Untersuchung behandelt die MWST- Revisionen durch die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) und die Erwartungen der Unternehmen bei der MWST-Prüfung durch ihre Revisionsstelle. Zum Schluss betrachten wir die aufgrund der Gesetzesrevision erwarteten Veränderungen und wagen einen Blick auf die anstehende nächste Etappe. Ziele der Studie 5

6 DasWichtigsteinKürze Anpassungsbedarf Der Anpassungsbedarf ist mit der MWST-Reform in vielen Bereichen leicht zurückgegangen. Am stärksten verändert hat er sich erwartungsgemäss bei den formellen Anforderungen des Vorsteuerabzugs. Den höchsten Anpassungsbedarf sehen die befragten Unternehmen heute noch bei den Ausnahmen von der Steuerpflicht, der Abgrenzung von steuerbaren und ausgenommenen Umsätzen sowie bei der Korrektur des Vorsteuerabzugs bei gemischter Verwendung. Hinsichtlich der Abgrenzung beim Bauen auf eigene/fremde Rechnung sieht das Baugewerbe noch immer einen dringenden Anpassungsbedarf trotz Gesetzesänderung. RisikobeurteilungimInland und Ausland Formelle Anpassungen Obwohl die Unternehmen im Bereich der formellen Anforderungen weniger Anpassungsbedarf sehen, schätzen sie die Erfüllung von formellen Anforderungen noch immer als riskant ein, allerdings weniger als in der Umfrage Eine mögliche Erklärung: Die Unternehmen heissen die Anpassungen durch die MWSTG- Revision gut, sind aber immer noch überzeugt, dass den formellen Anforderungen weiterhin Beachtung geschenkt werden muss. Umsatz-und Vorsteuerabstimmung Die höhere Risiko-Einschätzung im Bereich der Umsatz- und Vorsteuerabstimmung ist auf Abgrenzungsschwierigkeiten und auf organisatorische Risiken zurückzuführen. Internationale Tätigkeit Die Unternehmen vermuten die MWST-Risiken im Ausland vor allem bei der Steuerpflicht und der Kenntnis über die EU-Rechtsprechung sowie deren Einfluss auf ihre Transaktionen. Ein erhöhtes Risiko sehen die Unternehmen auch beim rechtzeitigen Erkennen von Änderungen gesetzlicher Bestimmungen. Gruppenbesteuerung Unternehmen mit Gruppenbesteuerung schätzen die Risiken aufgrund der komplexeren Abrechnungsmethode leicht höher ein als Unternehmen ohne Gruppenbesteuerung. Zeitliche Entwicklung Verglichen mit unseren Umfragen von 2004 und 2007 liegt die heutige Risiko-Einschätzung in vielen Bereichen erfreulicherweise tiefer. Nur bei E-Invoicing/EDI/papierloser Fakturierung ist das Risiko gestiegen. Dieser Bereich war im Jahr 2004 noch nicht so relevant wie heute. 6 Das Wichtigste in Kürze

7 MWST-PrüfungendurchESTV und Revisionsstelle Fast 70% der befragten Unternehmen wurden von der ESTV revidiert. 10% der revidierten Unternehmen beurteilen die Aufrechnungen subjektiv als hoch. Wie schon 2004 und 2007 zeigt sich auch 2011 eine Erwartungslücke bei der Prüfung der MWST-Situation durch die Revisionsstelle: Zwei Drittel der Unternehmen gehen davon aus, dass die Revisionsstelle die MWST im Rahmen ihres Mandats prüft. Tatsächlich ist dies nur bei 45% der Unternehmen der Fall. TeilBderMWST-Reform Drei Viertel der befragten Unternehmen begrüssen die Schaffung eines Einheitssatzes, davon rund ein Drittel aber nur, wenn der Einheitssatz nicht mit der Abschaffung der Steuerausnahmen kombiniert wird. Diese positive Zustimmung erstaunt, weil gemäss Umfrage nur ein gutes Drittel wesentliche Vorteile daraus ziehen würde. ErwarteteVeränderungen Über drei Viertel der befragten Unternehmen erwarteten 2007 von der Gesetzesreform eine positive Veränderung innerhalb von zwei bis drei Jahren. Und hat sie eine solche gebracht? Eine Mehrheit meint nein. Die Erwartungen konnten also noch nicht erfüllt werden. Das Wichtigste in Kürze 7

8 Umfrage-Ergebnisse 1.Branchenübergreifende BeurteilungdesAnpassungsbedarfs Auffällig ist, dass der heutige Anpassungsbedarf im Vergleich zur Umfrage 2007 bei allen Branchen abgenommen hat. Dieser Rückgang geht in erster Linie auf die Revision des MWSTG zurück. Vor der Gesetzesrevision orteten die Unternehmen den grössten Anpassungsbedarf in den formellen Anforderungen an den Vorsteuerabzug. Die Reform wollte den Formalismus abbauen; so ist der Anspruch auf einen Vorsteuerabzug heute nur noch an den Nachweis der Bezahlung der Steuer gebunden. Es ist also erfreulich, dass der Anpassungsbedarf in diesem Punkt um zwei Skalenpunkte zurückgegangen ist. Nach wie vor sehen die Unternehmen insbesondere bei Abgrenzungsfragen einen relativ dringenden Anpassungsbedarf. Die Ausnahmen von der Steuerpflicht, die Abgrenzung von steuerbaren und ausgenommenen Umsätzen und die Korrektur des Abzugs bei gemischter Verwendung gelten noch immer als problematisch. Erstaunlicherweise ist der Anpassungsbedarf bei den Abrechnungsperioden leicht gestiegen. Dies dürfte damit zusammenhängen, dass das neue MWSTG als Abrechnungsperiode nicht nur das Kalenderjahr, sondern auch das Geschäftsjahr anbietet, diese Regelung aber noch nicht in Kraft ist. «Im Hinblick auf eine MWST-Revision durch die ESTV begrüsse ich es, dass das neue MWSTG weniger Formalismus verlangt. Trotzdem werden wir uns über die wichtigsten Neuerungen und Änderungen laufend up to date halten und unsere Mitarbeitenden entsprechend schulen müssen.» René Jakober, Baumann & Cie. Banquiers, Basel 8 Umfrage-Ergebnisse

9 Problemrelevanz im Durchschnitt aller Branchen 2007 vs Abb. 1 Verjährungsbestimmungen Selbstveranlagung Haftungsfragen Abrechnungsperioden Nutzungsänderungen Korrektur des Abzugs bei gemischter Verwendung Formelle Anforderungen Vorsteuerabzug Bestimmung des steuerbaren Entgelts Abgrenzungsfragen bei Steuerbefreiung Option für die Versteuerung der ausgenommenen Umsätze Abgrenzung der steuerbaren von den ausgenommenen Umsätzen Steuerfolgen bei Stellvertretung Eigenverbrauchssteuer bei Privatgebrauch Abgrenzung beim Bauen auf eigene/fremde Rechnung Ort der Dienstleistungen Optionen zur Steuerpflicht Ausnahmen von der Steuerpflicht Ende der Steuerpflicht Beginn der Steuerpflicht = kein 5 = dringendster Anpassungsbedarf Anpassungsbedarf Umfrage-Ergebnisse 9

10 2.BeurteilungdesAnpassungsbedarfsnachBranchen Ausnahmen von der Steuerpflicht und Abgrenzungen der Umsätze Über 50% der im Gemeinwesen tätigen Unternehmen beurteilen den Anpassungsbedarf bei den Ausnahmen von der Steuerpflicht als dringend bis sehr dringend. Der Wert liegt sogar bei über 60%, wenn es um die Abgrenzung der steuerbaren von den ausgenommenen Umsätzen geht. Dafür gibt es zwei Ursachen: Zum einen ist die Steuerpflicht des Gemeinwesens wesentlich angepasst worden, zum andern ist der Anteil der von der Steuer ausgenommenen Umsätze sehr hoch. Betrachten wir die Branchen mit dem geringsten Anpassungsbedarf bei den Ausnahmen und den Abgrenzungen, dann stechen das verarbeitende Gewerbe/die Industrie und die Transportunternehmen heraus: Mit rund 60% sehen sie bei den Ausnahmen von der Steuerpflicht keinen bis nur leichten Anpassungsbedarf. Bei der Beurteilung der Abgrenzungen der steuerbaren von den ausgenommenen Umsätzen gehen die Nennungen von keinem oder geringem Anpassungsbedarf auf rund 50% zurück. Dieses Ergebnis lässt sich damit erklären, dass beide Branchen normalerweise nur steuerbare Umsätze erzielen. Ausnahmen von der Steuerpflicht Abb. 2 Verarbeitendes Gewerbe/Industrie Bau- und Immobilienwesen Handel Finanzsektor Gemeinwesen Transport Energie- und Wasserversorgung Übrige 7.7% 12.5% 22.1% 18.3% 39.4% 29.8% 12.8% 17.0% 10.6% 29.8% 23.9% 19.6% 17.4% 4.3% 34.8% 15.2% 26.1% 30.4% 4.3% 23.9% 31.4% 22.9% 11.4% 17.1% 17.1% 20.0% 4.0% 12.0% 20.0% 44.0% 11.8% 41.2% 5.9% 41.2% 25.0% 6.7% 21.7% 11.7% 35.0% am dringendsten dringend durchschnittlich wenig kein Anpassungsbedarf 10 Umfrage-Ergebnisse

11 Steuerausnahmen: Abgrenzung der steuerbaren von den ausgenommenen Umsätzen Abb. 3 Verarbeitendes Gewerbe/ Industrie Bau- und Immobilienwesen Handel Finanzsektor Gemeinwesen Transport Energie- und Wasserversorgung Übrige 5.8% 19.2% 26.9% 24.0% 24.0% 19.6% 21.7% 15.2% 17.4% 26.1% 23.4% 17.0% 21.3% 14.9% 23.4% 17.4% 23.9% 30.4% 17.4% 10.9% 32.4% 29.4% 14.7% 2.9% 20.6% 24.0% 8.0% 16.0% 16.0% 36.0% 22.2% 22.2% 16.7% 16.7% 22.2% 20.0% 16.7% 20.0% 16.7% 26.7% am dringendsten dringend durchschnittlich wenig kein Anpassungsbedarf «Die grösste Herausforderung für Finanzinstitute besteht trotz Vereinfachung des MWSTG nach wie vor darin, steuerbare und ausgenommene Umsätze sauber voneinander abzugrenzen.» Franz Zimmermann, EFG Financial Products AG Umfrage-Ergebnisse 11

12 Eigenverbrauch Fast 50% der Studienteilnehmer aus dem Bau- und Immobilienwesen empfinden den Anpassungsbedarf beim Eigenverbrauch als dringend oder sehr dringend. Der baugewerbliche Eigenverbrauch wurde mit dem neuen MWSTG zwar abgeschafft. Trotzdem sorgt die Praxis der ESTV in dieser Branche noch immer für grosse Unsicherheiten bei der Erstellung von eigenen Bauwerken. Die übrigen Branchen erkennen beim Eigenverbrauch keinen wesentlichen Anpassungsbedarf mehr. Eigenverbrauch: Abgrenzung beim Bauen auf eigene/fremde Rechnung Abb. 4 Verarbeitendes Gewerbe/Industrie Bau- und Immobilienwesen Handel Finanzsektor Gemeinwesen Transport Energie- und Wasserversorgung Übrige 3.9% 9.7% 23.3% 17.5% 45.6% 26.7% 20.0% 8.9% 13.3% 31.1% 13.0% 6.5% 17.4% 4.3% 58.7% 4.7% 14.0% 16.3% 18.6% 46.5% 6.3% 6.3% 25.0% 25.0% 37.5% 4.0% 20.0% 16.0% 60.0% 11.8% 11.8% 11.8% 23.5% 41.2% 1.9% 13.0% 16.7% 18.5% 50.0% am dringendsten dringend durchschnittlich wenig kein Anpassungsbedarf 12 Umfrage-Ergebnisse

13 Die ausgewogene Beurteilung der Risiken werten wir als Verdienst der MWSTG-Reform. 3.BeurteilungderMWST-Risiken inderschweiz Branchenübergreifende Risiken Die befragten Unternehmen schätzen fast alle Bereiche als durchschnittlich riskant ein. Die Grafik lässt keine deutlichen Ausschläge erkennen. Diese ausgewogene Beurteilung der Risiken werten wir als Verdienst der MWSTG- Reform. Nachfolgend einige Bereiche mit höheren Risiko-Einschätzungen: Als leicht risikoreicher beurteilen die Studienteilnehmer Abgrenzungsfragen und Compliance-Bestimmungen wie die Umsatz- und Vorsteuerabstimmung. Da diese Bereiche bereits einen höheren Anpassungsbedarf aufweisen, überrascht es nicht, dass die Unternehmen hier auch grössere Risiken vermuten. MWST-Risiken und -Gefahren: alle Branchen Abb. 5 E-Invoicing/EDI/papierlose Fakturierung Vorsteuerabstimmung Umsatzabstimmung Ablage/Archivierung Formelle Anfordernisse an Vorsteuerbelege Nutzungsänderungen Vorsteuerkorrekturen aufgrund ausgenommener Umsätze Eigenverbrauch bei Leistungen an Personal Anwendung MWST-Codes Dienstleistungsbezüge aus dem Ausland Exportnachweise Vollständige Erfassung des MWST-Umsatzes Nachweis bei Dienstleistungen ins Ausland/ Definition des Ortes der Leistung Ausland/Auslandsumsätze Abgrenzungsfragen beim Bauen auf eigene/fremde Rechnung Abgrenzung der steuerbaren von den ausgenommenen Umsätzen = irrelevant 6 = leicht überdurchschnittlich relevant Umfrage-Ergebnisse 13

14 Nicht deckungsgleich sind die Beurteilungen des Anpassungsbedarfs und der Risiken bei Geschäftsbeziehungen mit dem Ausland. Mit dem neuen MWSTG wurden die Regeln für den Leistungsort an das EU-Recht angepasst. Deshalb sehen die Unternehmen hier keinen weiteren Anpassungsbedarf, wohl aber höhere Risiken. Offenbar erachten sie die unternehmensinterne Umsetzung als schwierig. Die Risiken im Zusammenhang mit den formellen Anforderungen an Vorsteuerbelege werden immer noch relativ hoch bewertet. Dies erstaunt insofern, als die Bestimmungen stark gelockert wurden und der neue Grundsatz der freien Beweisführung 1 das Risiko weiter reduziert. Wir gehen davon aus, dass diese Risikosensibilität auf die negativen Erfahrungen in der Vergangenheit zurückgeht. Die ESTV konnte den Unternehmen seit der Einführung des neuen MWSTG offenbar erst wenig Positives vermitteln. Branchenspezifische Risiken Handel Es fällt auf, dass Handelsunternehmen vor allem bei den Transaktionen mit dem Ausland ein höheres mehrwertsteuerliches Risiko sehen. Als sehr problematisch stufen sie Auslandsumsätze, Exportnachweise, den Nachweis von Dienstleistungen ins Ausland (Leistungsort) und Dienstleistungsbezüge aus dem Ausland ein. Wieso Handelsunternehmen die Dienstleistungsbezüge von Unternehmen mit Sitz im Ausland als risikoreicher erachten, ist schwer erklärbar. Schliesslich können sie die per Selbstdeklaration abgeführte Bezugsteuer im Normalfall vollumfänglich als Vorsteuer geltend machen. Ein Grund könnte darin liegen, dass die Handelsunternehmen befürchten, aufgrund ihrer Handelstätigkeit im Ausland MWST-pflichtig zu werden (siehe dazu auch Kapitel 4). 1 Vgl. Art. 81 Abs. 3 MWSTG 14 Umfrage-Ergebnisse

15 Der Handel lokalisiert auch Risiken, die nicht mit dem Ausland verknüpft sind. Er bewertet das E-Invoicing, die vollständige Erfassung des MWST- Umsatzes, die Umsatzabstimmung, die Anwendung der MWST-Codes und die Vorsteuerabstimmung strenger als der Branchendurchschnitt. Diese höhere Risikowahrnehmung resultiert möglicherweise aus den Revisionen durch die ESTV. Handelsunternehmen müssen nämlich nach einer MWST-Revision im Schnitt doppelt so häufig hohe Aufrechnungen in Kauf nehmen wie andere Unternehmen. MWST-Risiken: Handel Abb. 6 E-Invoicing/EDI/papierlose Fakturierung Vorsteuerabstimmung Umsatzabstimmung Ablage/Archivierung Vorsteuerkorrekturen aufgrund ausgenommener Umsätze Formelle Anfordernisse an Vorsteuerbelege Nutzungsänderungen Eigenverbrauch bei Leistungen an Personal Anwendung MWST-Codes Dienstleistungsbezüge aus dem Ausland Exportnachweise Vollständige Erfassung des MWST-Umsatzes Nachweis bei Dienstleistungen ins Ausland/ Definition des Ortes der Leistung Ausland/Auslandumsätze Abgrenzungsfragen beim Bauen auf eigene/fremde Rechnung Abgrenzung der steuerbaren von den ausgenommenen Umsätzen irrelevant sehr relevant Handel alle Branchen Umfrage-Ergebnisse 15

16 MWST-Risiken: verarbeitendes Gewerbe/Industrie Abb. 7 E-Invoicing/EDI/papierlose Fakturierung Vorsteuerabstimmung Umsatzabstimmung Ablage/Archivierung Formelle Anfordernisse an Vorsteuerbelege Nutzungsänderungen Vorsteuerkorrekturen aufgrund ausgenommener Umsätze Eigenverbrauch bei Leistungen an Personal Anwendung MWST-Codes Dienstleistungsbezüge aus dem Ausland Exportnachweise Vollständige Erfassung des MWST-Umsatzes Nachweis bei Dienstleistungen ins Ausland/ Definition des Ortes der Leistung Ausland/Auslandumsätze Abgrenzungsfragen beim Bauen auf eigene/fremde Rechnung Abgrenzung der steuerbaren von den ausgenommenen Umsätzen irrelevant verarbeitendes Gewerbe/Industrie sehr relevant alle Branchen Verarbeitendes Gewerbe/Industrie Sehr ähnliche Ergebnisse wie der Handel liefert die Branchengruppe verarbeitendes Gewerbe/Industrie. Sie stuft 10 von 16 Bereichen risikoreicher ein als der Durchschnitt. Wie die Handelsunternehmen machen auch das verarbeitende Gewerbe und die Industrie das grösste Risiko in den Auslandstransaktionen aus. Die Exportnachweise gelten als besonders problematisch die Risikobeurteilung liegt hier drei Skalenpunkte höher als diejenige des Branchendurchschnitts. Auch Auslandumsätze bewertet diese Gruppe durchschnittlich um zwei Skalenpunkte risikoreicher. Diese Einschätzung ist darauf zurückzuführen, dass die Unternehmen befürchten, auch der EU-MWST und damit zusätzlichen Risiken zu unterliegen. Weniger problematisch sehen das verarbeitende Gewerbe und die Industrie die Abgrenzung der steuerbaren von den ausgenommenen Umsätzen, die Nutzungsänderungen und die Vorsteuerkorrekturen aufgrund ausgenommener Umsätze. Der Grund: Diese Branchengruppe erzielt vorwiegend steuerbare Umsätze. 16 Umfrage-Ergebnisse

17 Wir gehen davon aus, dass die Risikowahrnehmung nicht direkt mit der Gruppenbesteuerung korreliert. Unternehmen mit und ohne Gruppenbesteuerung Rund 23% der befragten Unternehmen wenden die Gruppenbesteuerung an, während 77% darauf verzichten. Mit der Gruppenbesteuerung nutzen Konzerne mit mehreren Gesellschaften die Möglichkeit, als ein Steuerpflichtiger behandelt zu werden und die Innenumsätze nicht zu versteuern. Vergleichen wir die Risikobeurteilungen von Organisationen mit und ohne Gruppenbesteuerung, scheint Erstere marginal höher zu liegen ein Sachverhalt, der aufgrund der komplexeren Abrechnungsmethode logisch wäre. In 6 von 16 Bereichen liegen die Beurteilungen tatsächlich etwas höher. Trotzdem: Da die Ausschläge sehr gering sind, gehen wir davon aus, dass die Risikowahrnehmung nicht direkt mit der Gruppenbesteuerung korreliert. MWST-Risiken: mit/ohne Gruppenbesteuerung Abb. 8 E-Invoicing/EDI/papierlose Fakturierung Vorsteuerabstimmung Umsatzabstimmung Ablage/Archivierung Formelle Anfordernisse an Vorsteuerbelege Nutzungsänderungen Vorsteuerkorrekturen aufgrund ausgenommener Umsätze Eigenverbrauch bei Leistungen an Personal Anwendung MWST-Codes Dienstleistungsbezüge aus dem Ausland Exportnachweise Vollständige Erfassung des MWST-Umsatzes Nachweis bei Dienstleistungen ins Ausland/ Definition des Ortes der Leistung Ausland/Auslandumsätze Abgrenzungsfragen beim Bauen auf eigene/fremde Rechnung Abgrenzung der steuerbaren von den ausgenommenen Umsätzen irrelevant sehr relevant ohne Gruppenbesteuerung mit Gruppenbesteuerung Umfrage-Ergebnisse 17

18 Die allgemeine Risiko-Erwartung ist im Vergleich zur Umfrage 2004 deutlich gefallen. Risikobeurteilung gemäss den Umfragen 2004, 2007 und 2011 im Vergleich Abbildung 9 zeigt: Die allgemeine Risiko-Erwartung ist im Vergleich zur Umfrage 2004 deutlich gefallen. In 8 von 14 Themen ist die Relevanz des Risikos stark zurückgegangen. So etwa bei der Vorsteuerabstimmung, der Umsatzabstimmung, der Ablage/Archivierung, bei den formellen Anforderungen an Vorsteuerbelege, beim Eigenverbrauch bei Leistungen ans Personal, bei der Anwendung der MWST-Codes, den Exportnach weisen und der vollständigen Erfassung des MWST-Umsatzes. In vier Bereichen ist die Risiko-Einschätzung gestiegen: E-Invoicing/EDI/ papierlose Fakturierung wird heute viel risikoreicher beurteilt als noch vor sieben Jahren. Auch im Nachweis bei Dienstleistungen ins Ausland und in den Auslandumsätzen vermuten die Unternehmen heute höhere Gefahrenquellen. Ein leicht höheres Risiko wird ausserdem in den Nutzungsänderungen erwartet. Nur gerade bei zwei Themen blieb die Risiko-Einschätzung unverändert: bei den Vorsteuerkorrekturen aufgrund ausgenommener Umsätze und den Dienstleistungs bezügen aus dem Ausland. Die Veränderungen gegenüber der Umfrage 2007 fallen deutlich schwächer aus: Die Studienteilnehmenden beurteilen nur 3 von 14 Themen gleich. In den meisten Fällen weicht ihre Risikobeurteilung nach oben oder unten nur einen Skalenpunkt, in zwei Fällen jeweils zwei Skalenpunkte ab. Bei den formellen Anforderungen an Vorsteuerbelege ist die Risikowahrnehmung um zwei Skalenpunkte gefallen. Diese Entwicklung werten wir als erfreulich, obwohl der Wert nach wie vor relativ hoch liegt. Die Anforderungen an Vorsteuerbelege waren ein Schlüsselthema der MWSTG-Revision. Die heutige Einschätzung zeigt also die Auswirkung der Gesetzesreform. Beim Nachweis für Dienstleistungen ins Ausland (Leistungsort) ist die Risiko-Einschätzung um zwei Skalenpunkte gestiegen. Dieser Sprung ist erstaunlich, da die Definition des Ortes der Dienstleistung an das EU-Recht angepasst wurde. 18 Umfrage-Ergebnisse

19 Vergleich MWST-Risiko 2004, 2007 und 2011 Abb. 9 E-Invoicing/EDI/papierlose Fakturierung Vorsteuerabstimmung Umsatzabstimmung Ablage/Archivierung Formelle Anfordernisse an Vorsteuerbelege Nutzungsänderungen Vorsteuerkorrekturen aufgrund ausgenommener Umsätze Eigenverbrauch bei Leistungen an Personal Anwendung MWST-Codes Dienstleistungsbezüge aus dem Ausland Exportnachweise Vollständige Erfassung des MWST-Umsatzes Nachweis bei Dienstleistungen ins Ausland/ Definition des Ortes der Leistung Ausland/Auslandumsätze nicht relevant sehr relevant Umfrage 2011 Umfrage 2007 Umfrage 2004 Umfrage-Ergebnisse 19

20 4.BeurteilungderMWST-Risiken imausland Etwas mehr als die Hälfte der befragten Unternehmen sind im Ausland tätig. Damit ist eine branchenspezifische Auswertung nur gerade für das verarbeitende Gewerbe/die Industrie, die Handelsunternehmen und den Finanzsektor möglich. Die Handelsunternehmen weichen kaum vom Durchschnitt ab. Wir kommentieren daher nur die branchenübergreifende Risikobeurteilung für das verarbeitende Gewerbe/die Industrie und den Finanzsektor. Internationale Tätigkeit innerhalb der Branchen Abb % 42.2% 57.8% 1.8% 2.3% 2.8% 3.9% 5.5% 7.2% 10.1% nicht international tätig international tätig Verarbeitendes Gewerbe/Industrie international Übrige international Handel international Finanzsektor international Transport international Bau- und Immobilienwesen international Energie- und Wasserversorgung international Gemeinwesen international 20 Umfrage-Ergebnisse

21 MWST-Risiken Ausland alle Branchen Abb. 11 Vorsteuerabstimmung Umsatzabstimmung Kenntnis über EU-Rechtsprechung und Einfluss auf ihre Transaktionen im Ausland Kommunikation mit den Behörden Zusätzliche administrative Anforderungen wie z. B. Intrastat, zusammenfassende Meldung Bestimmung des Leistungsortes für Dienstleistungen Anwendung MWST-Codes Elektronische Rechnungsstellung Ablage/Archivierung Formelle Anforderungen an Export- und Versendungsnachweise Formelle Anforderungen an Debitoren- und Kreditorenrechnungen Rechtzeitiges Erkennen von Änderungen gesetzlicher Bestimmungen Dauer Rückerstattung MWST-Guthaben im Rahmen des Antrages auf Vergütung Vorsteuer gemäss 13. EU-Richtlinie Dauer Rückerstattung MWST-Guthaben im Rahmen der MWST-Registrierung Erstellen ausländischer MWST-Abrechnungen EU-Verzollung Reihengeschäfte und Dreiecksgeschäfte im Ausland Werklieferungen im Ausland Steuerpflicht im Ausland irrelevant sehr relevant Branchenübergreifende Betrachtung Die Beurteilung der MWST-Risiken im Ausland lässt darauf schliessen, dass die Schweizer Unternehmen alle Bereiche als riskant betrachten. Angeführt wird die Liste der grössten Risiken von der Steuerpflicht im Ausland, von der Kenntnis der EU-Rechtsprechung und deren Einfluss auf Transaktionen im Ausland und vom rechtzeitigen Erkennen von Gesetzesänderungen. Bei der Geschäftstätigkeit im Ausland gilt die Bestimmung des Leistungsortes für Dienstleistungen ebenfalls als relativ risikoreich. Ein Dauerbrenner sind die formellen Anforderungen, in diesem Fall diejenigen an Export- und Versendungsnachweise sowie an Debitoren- und Kreditoren-Rechnungen. «Trotz Harmonisierungstendenzen stellt die grenzüberschreitende Unternehmenstätigkeit vor allem in EU-Mitgliedstaaten für das Thema Mehrwertsteuer in verschiedenen Bereichen immer noch eine Herausforderung dar.» Patrick Trafelet, Head of Tax bei der Nord Stream AG Umfrage-Ergebnisse 21

22 Verarbeitendes Gewerbe/Industrie Die Gruppe verarbeitendes Gewerbe/ Industrie sieht in beinahe allen Bereichen ein leicht höheres Risiko als der branchenübergreifende Durchschnitt. Diese Haltung ist auf die engere Ver- knüpfung dieser Gruppe mit der Umsatzsteuer im Ausland zurückzuführen. Einige Unternehmen dieser Branche sind wegen ihrer Tätigkeit vor Ort MWSTpflichtig oder könnten es werden. MWST-Risiken Ausland: verarbeitendes Gewerbe/Industrie Abb. 12 Vorsteuerabstimmung Umsatzabstimmung Kenntnis über EU-Rechtsprechung und Einfluss auf ihre Transaktionen im Ausland Kommunikation mit den Behörden Zusätzliche administrative Anforderungen wie z. B. Intrastat, zusammenfassende Meldung Bestimmung des Leistungsortes für Dienstleistungen Anwendung MWST-Codes Elektronische Rechnungsstellung Ablage/Archivierung Formelle Anforderungen an Export- und Versendungsnachweise Formelle Anforderungen an Debitoren- und Kreditorenrechnungen Rechtzeitiges Erkennen von Änderungen gesetzlicher Bestimmungen Dauer Rückerstattung MWST-Guthaben im Rahmen des Antrages auf Vergütung Vorsteuer gemäss 13. EU-Richtlinie Dauer Rückerstattung MWST-Guthaben im Rahmen der MWST-Registrierung Erstellen ausländischer MWST-Abrechnungen EU-Verzollung Reihengeschäfte und Dreiecksgeschäfte im Ausland Werklieferungen im Ausland Steuerpflicht im Ausland irrelevant sehr relevant verarbeitendes Gewerbe/Industrie alle Branchen 22 Umfrage-Ergebnisse

23 Finanzsektor Ganz anders sieht die Risiko-Einschätzung des Finanzsektors aus. Sie liegt in allen Bereichen um zwei Skalenpunkte unter den Einschätzungen des Branchendurchschnitts. Dieses Ergebnis überrascht nicht: Der Finanzsektor ist zwar grenzüberschreitend tätig, seine Verknüpfung mit der ausländischen Umsatzsteuer ist aber deutlich schwächer. MWST-Risiken Ausland: Finanzsektor Abb. 13 Vorsteuerabstimmung Umsatzabstimmung Kenntnis über EU-Rechtsprechung und Einfluss auf ihre Transaktionen im Ausland Kommunikation mit den Behörden Zusätzliche administrative Anforderungen wie z. B. Intrastat, zusammenfassende Meldung Bestimmung des Leistungsortes für Dienstleistungen Anwendung MWST-Codes Elektronische Rechnungsstellung Ablage/Archivierung Formelle Anforderungen an Export- und Versendungsnachweise Formelle Anforderungen an Debitoren- und Kreditorenrechnungen Rechtzeitiges Erkennen von Änderungen gesetzlicher Bestimmungen Dauer Rückerstattung MWST-Guthaben im Rahmen des Antrages auf Vergütung Vorsteuer gemäss 13. EU-Richtlinie Dauer Rückerstattung MWST-Guthaben im Rahmen der MWST-Registrierung Erstellen ausländischer MWST-Abrechnungen EU-Verzollung Reihengeschäfte und Dreiecksgeschäfte im Ausland Werklieferungen im Ausland Steuerpflicht im Ausland irrelevant sehr relevant Finanzsektor alle Branchen Umfrage-Ergebnisse 23

24 Die Dauer der Revision und die Höhe der Aufrechnung korrelieren. 5.MWST-Revisionen durchdieestv Bei fast 70% der befragten Unternehmen hat die ESTV mindestens eine MWST- Revision durchgeführt. Die betroffenen Befragungsteilnehmer äusserten sich zur Dauer der Prüfung und zur Höhe der Aufrechnungen. Bei über 60% der revidierten Unternehmen dauerte die Revision bis zu einer Woche, bei 11% länger als einen Monat. Die Aufrechnungen fielen bei nur 10% hoch aus subjektiv beurteilt. Das heisst: Erfreuliche 90% der Unternehmen mussten keine oder nur marginale Aufrechnungen tragen. Dauer der Steuerverwaltungsrevision Abb % 15.5% 10.8% 63.9% <1 Woche <2 Wochen <1 Monat >1 Monat Die Dauer der Revision und die Höhe der Aufrechnung korrelieren: je länger die Revision, desto höher die Aufrechnung. Revisionen von höchstens einem Monat führen bei 9% der Unternehmen zu einer hohen Aufrechnung. Dauert die Revision länger als zwei Wochen, verdreifacht sich dieser Wert beinahe. Höhe der Aufrechnung Abb. 15 <1 Woche <2 Wochen <1 Monat >1 Monat 8.8% 91.2% 6.1% 93.9% 23.8% 76.2% 21.7% 78.3% hohe Aufrechnung keine/marginale Aufrechnung 24 Umfrage-Ergebnisse

25 Besonders interessant ist der Zusammenhang von Branchenzugehörigkeit und Höhe der Aufrechnung. Am deutlichsten unterscheiden sich das verarbeitende Gewerbe/die Industrie und der Finanzsektor. Nur 3% der Unternehmen aus dem verarbeitenden Gewerbe mussten eine hohe Aufrechnung tragen 41% waren es im Finanzsektor. Die Handels- und Transportunternehmen weisen ebenfalls hohe Werte auf. Überraschend ist weiter der Vergleich dieser Ergebnisse mit der Risiko-Einschätzung der verschiedenen Branchen. Das verarbeitende Gewerbe schätzt die MWST-Risiken tendenziell hoch ein, obwohl es bei MWST-Revisionen selten hohe Aufrechnungen erhält. Der Finanzsektor und das Transportgewerbe erwarten geringere Risiken, obwohl sie öfter mit hohen Aufrechnungen rechnen müssen. Nur der Handel schätzt die Risiken gut ein. Ergebnis der Steuerverwaltungsrevision nach Branchen Abb. 16 Verarbeitendes Gewerbe/Industrie Bau- und Immobilienwesen Handel Finanzsektor Gemeinwesen Transport Energie- und Wasserversorgung Übrige 2.8% 97.2% 8.3% 91.7% 21.6% 78.4% 40.9% 59.1% 10.5% 89.5% 15.8% 84.2% 9.1% 90.9% 4.7% 95.3% hohe Aufrechnung keine/marginale Aufrechnung Umfrage-Ergebnisse 25

26 6.MWST-Prüfung durchdierevisionsstelle Unsere Befragungen von 2004 und 2007 zeigen eine deutliche Erwartungslücke (Expectation Gap) beim Thema Revisionsstelle. Auch in der Erhebung 2011 erscheint diese beinahe unverändert wieder. Die Mehrheit der befragten Unternehmen (65%) geht davon aus, dass die Revisionsstelle die MWST- Situation prüft und auf Risiken hinweist. Tatsächlich wurde nur bei 45% der Unternehmen anlässlich der ordentlichen Revision die mehrwertsteuerliche Situation geprüft. Bei 42% machte der Revisor das Unternehmen auf MWST- Risiken aufmerksam. Erwartung und Realität stimmen also weiterhin nicht überein. Um die anhaltende Erwartungslücke weiter zu verringern, sollten die Revisionsstellen die Unternehmen explizit auf diese Thematik hinweisen und anbieten, die MWST-Situation zusätzlich unter die Lupe zu nehmen. ErwartungslückebeiderPrüfungderMWST-SituationimUnternehmen Umfrage 2004 Umfrage 2007 Umfrage 2011 Ja Nein Ja Nein Ja Nein Erwartung, dass die Revisionsstelle die MWST-Situation prüft und auf Risiken hinweist 77% 23% 67% 33% 65% 35% Tatsächliche Prüfung der MWST-Situation durch die Revisionsstelle 46% 54% 43% 57% 45% 55% «Die Prüfung der MWST-Situation durch die externe Revisionsstelle wäre sicherlich sinnvoll. So liesse sich das latente MWST-Risiko reduzieren, und allfällige Aufrechnungen im Rahmen von ESTV-Revisionen liessen sich überschaubar halten.» Markus Rohner, St. Galler Kantonalbank 26 Umfrage-Ergebnisse

27 Die Revision des MWSTG war durchaus von Vorteil. 7.WashatdieReformgebracht? Die Mehrheit der befragten Unternehmen (56%) ist der Ansicht, dass die Revision des MWSTG weder positive noch negative Veränderungen gebracht hat. Etwa 42% aller Befragten geben an, dass sich die Gesetzesrevision unmittelbar oder mittelbar positiv auf ihr Unternehmen ausgewirkt hat. Nur 3% machen negative Konsequenzen aus. Daraus schliessen wir, dass die Revision des MWSTG durchaus von Vorteil war. Vergleichen wir die Erwartungen mit den Auswirkungen des neuen MWSTG, erkennen wir eine sehr hohe Erwartungshaltung der Unternehmen: Fast 80% aller Befragten gingen 2007 von mittelfristig positiven Veränderungen der Reform aus. Verglichen mit den effektiven Auswirkungen wurde die Gesetzesrevision den Erwartungen also nicht gerecht. Aber Vorsicht bei voreiligen Schlüssen: Das revidierte Gesetz ist erst seit rund 18 Monaten in Kraft. Die befragten Unternehmen können also noch gar nicht beurteilen, ob zwei bis drei Jahre nach Einführung eine positive Veränderung stattgefunden haben wird. Was hat die Revision des MWSTG den Unternehmen gebracht? Abb. 17 Erwartungen an die Revision des MWSTG 2007 Abb % 27.2% 15.9% 1.5% 4.1% 55.6% 14.5% 78.5% unmittelbar positive Veränderung mittelfristig (2 3 Jahre) positive Veränderung weder positive noch negative Veränderung wird negative Konsequenzen bringen sofort eine positive Veränderung mittelfristig (2 3 Jahre) positive Veränderung keine positive Veränderung negative Auswirkungen Umfrage-Ergebnisse 27

28 Es fällt auf, dass die Studienteilnehmenden nicht nur Gesetzesrevisionen als taugliche Massnahme für Veränderungen bei der MWST sehen, sondern gleiche Auswirkungen auch von den übrigen Massnahmen erwarten. Dieses Resultat unterstützt unsere These, dass für Verbesserungen nicht zwingend Gesetzesänderungen notwendig sind. Massnahmen zu Veränderungen bei der MWST Abb. 19 Anpassungen der gesetzlichen Grundlagen (MWSTG und MWSTV) Änderungen im Verhalten der ESTV Politische Vorstösse Veränderungen in der Rechtsprechung Tätigkeit der Verbände und Interessenvertretungen keine Wirkung hohe Wirkung 28 Umfrage-Ergebnisse

29 8.WasbringtdieZukunft? Zurzeit steht Teil B der Gesetzesreform an. Diskutiert werden der Einheitssatz und die Abschaffung der meisten Steuerausnahmen. Wir haben die Unternehmen zu ihrem Standpunkt in dieser Debatte befragt. Begrüssen Sie die Schaffung eines Einheitssatzes? Abb. 20 Drei Viertel begrüssen die Schaffung eines Einheitssatzes, obwohl nur 37% darin wesentliche Vorteile für ihr Unternehmen erkennen. Als Vorteile eines Einheitssatzes nannten die befragten Unternehmen weniger administrativen Aufwand, mehr Rechtssicherheit, weniger Fehlerquellen beim Vorsteuerabzug sowie eine einfachere Kontrolle. Nachteile vermuten sie vor allem aus der zu erwartenden Verteuerung der Lebensmittel- und Gesundheitskosten. Ausserdem ist ein Einheitssatz aus Sicht der Unternehmen nicht kompatibel mit dem EU-Gesetz. 25.5% 19.8% 54.7% Hätte ein Einheitssatz wesentliche Vorteile für Ihr Unternehmen? Abb. 21 Ja Ja, aber nur wenn er nicht kombiniert wird mit der Abschaffung der Steuerausnahmen Nein 63.0% 37.0% Ja Nein «Persönlich begrüsse ich die Schaffung eines Einheitssatzes. Allerdings darf er nicht mit der Abschaffung der Steuerausnahmen kombiniert werden obwohl die Abgrenzung der steuerbaren von den von der Steuer ausgenommenen Heilbehandlungsleistungen für Spitäler immer eine Gratwanderung darstellt.» Beate Fischer, Universitäre Psychiatrische Kliniken Basel Umfrage-Ergebnisse 29

30 Studiendesign Die Datenerhebung unserer schriftlichen Befragung fand zwischen dem 31. Januar und 31. März 2011 statt. Insgesamt schickten wir den Fragebogen an 9133 Unternehmen, die wir unabhängig von Branche, Umsatz oder Personal zufällig ausgewählt hatten. Geografisch beschränkt sich die Erhebung auf die Schweiz, wobei alle Sprachregionen vertreten sind (Deutschschweiz: 6642 Fragebogen, Westschweiz: 2274 Fragebogen, Tessin: 217 Fragebogen). Die definitive Auswertung basiert auf 394 Fragebogen. 1 Branchenzugehörigkeit der befragten Unternehmen Abb % 6.4% 16.0% 27.8% Für einen vertieften Einblick in die mehrwertsteuerliche Situation der Unternehmen führten wir persönliche Interviews mit Finanzleitern und Steuerverantwortlichen durch. So konnten wir das Datenmaterial der schriftlichen Befragung mit konkreten Erfahrungen ergänzen. Abbildung 22 zeigt die Branchenvertretung der Befragungsteilnehmenden. Das verarbeitende Gewerbe und die Industrie sind am stärksten vertreten (27,8%), gefolgt vom Bau-/Immobilienwesen und den Handelsunternehmen mit jeweils (12,1%). Unmittelbar danach kommen der Finanzsektor 2 (11,86%), das Gemeinwesen 3 (9%), die Transportunternehmen (6,4%) und der Energieund Wasserversorgungsbereich (4,6%). Für diese Branchen ist die Datenbasis repräsentativ. Die restlichen Branchen haben wir in der Rubrik «Übrige» 4 zusammengefasst, da die Stichproben für eine branchenspezifische Auswertung zu schmal waren. 9.0% 11.9% 12.1% 12.1% Verarbeitendes Gewerbe/Industrie Bau- und Immobilienwesen Handel Finanzsektor Gemeinwesen Transport Energie- und Wasserversorgung Übrige 1 Cronbach Alphatest 0,916 (gute interne Reliabilität/Konsistenz bei einem Wert >0,8) 2 Banken, Finanzdienstleister und Versicherungen 3 Gesundheits- und Sozialwesen, öffentliche Verwaltung und Unterrichtswesen 4 Forschung und Entwicklung, Beratungssektor, Informatikdienste, Post und Nachrichtenübermittlung, Hotellerie und Gastgewerbe, Personalvermittlung und Pharma 30 Studiendesign

31 Der Personalbestand der Unternehmen variiert zwischen unter 20 und über 1000 Mitarbeitenden. Ein wesentlicher Anteil der befragten Unternehmen beschäftigt 101 bis 1000 Angestellte. Die zweitgrösste Gruppe sind Unternehmen mit 21 bis 100 Mitarbeitenden. Damit fällt der Grossteil der Befragungsteilnehmer in den Bereich der kleinen und mittelgrossen Unternehmen (KMU). Dies entspricht in etwa der Struktur der Schweizer Wirtschaft, die gemessen am Personal hauptsächlich aus KMU besteht. Grösse der Unternehmen nach Personalbestand Abb % 7.5% 14.8% 23.8% 41.2% < > Studiendesign 31

32 8TippsfürIhrUnternehmen Unabhängig von der aktuellen Diskussion stellt die MWST Ihr Unternehmen vor Herausforderungen, die Sie bewältigen müssen. Die folgenden Tipps können Ihnen dabei helfen: 1 MWST-Auswirkungenbeachten Berücksichtigen Sie in sämtlichen Geschäftsfällen und bei allen Transaktionen die MWST-Auswirkungen. Klären Sie bei der Vertragsgestaltung und bei Umstrukturierungen schon im Vorfeld die Folgen für die MWST ab (Preis inkl./exkl. MWST, Nutzungsänderungen, Auswirkungen auf den Vorsteuerabzug usw.). 2 MWST-Know-howverbreiten Es genügt nicht, dass ein einzelner Mitarbeiter für die MWST verantwortlich ist. Stellen Sie sicher, dass das MWST-Know-how in Ihrem Unternehmen möglichst breit gestreut ist und laufend aktualisiert wird. 3 MWST-Prozesseeinrichten Ob für Umsatz- und Vorsteuerabstimmungen, das Codieren der Umsätze oder Dokumentieren der Geschäftsfälle inklusive Archivieren: Ihre Geschäftsprozesse sollen die richtige Umsetzung sicherstellen und diese auch überwachen. 4 MWST-Dokumentationerstellen Die MWST als Selbstveranlagungssteuer verlangt, dass die Abrechnung nachvollzogen werden kann und dokumentiert ist. Dokumentieren Sie deshalb für interne Zwecke Eigenverbrauchsberechnungen und Vorsteuerkorrekturen durch ausgenommene Umsätze oder die Gruppenbesteuerung. 5 MWST-FolgenimAusland beachten Mit der zunehmenden Internationalisierung müssen Sie auch die MWST- Auswirkungen Ihrer grenzüberschreitenden Aktivitäten genauer unter die Lupe nehmen (Steuerpflicht im Ausland, Rückforderungsmöglichkeit der ausländischen Umsatzsteuer, Formvorschriften und Deklarationspflichten usw.). 6 MWST-Verbesserungennutzen Die MWST bietet oft ein beachtliches Optimierungspotenzial, das Sie systematisch nutzen sollten. Dazu gehören beispielsweise Optionen für die Steuerpflicht oder die Steuerbarkeit gewisser Umsätze sowie Vereinfachungen in der Abrechnungsmethode oder bei der Kalkulation des Vorsteuerabzugs. 7 MWST-Entwicklungverfolgen Da sich die Praxis ständig verändert, müssen sich die Verantwortlichen in Ihrem Unternehmen permanent auf dem neusten Stand halten und weiterbilden. So stellen Sie sicher, dass Ihr Unternehmen nicht mit Nachforderungen konfrontiert wird und von den positiven Entwicklungen profitiert. 8 MWST-Spezialistenbeiziehen Bei neuen Geschäftsfällen, bei der Expansion ins Ausland, bei Rechtsmittelverfahren oder zur Vorbereitung einer angekündigten ESTV-Revision lohnt es sich, einen externen MWST- Spezialisten zur fachlichen Unterstützung beizuziehen Tipps für Ihr Unternehmen

33 EinBlickaufübermorgen Nicht nur in der Schweiz ist die MWST ein Dauerlauf. Europa versucht seit Jahren, das Regelwerk zu vereinfachen und fit für den EU-Binnenmarkt und dessen Mitgliedstaaten zu machen. So hat die Europäische Kommission Ende 2010 ein Grünbuch 1 in die Anhörung geschickt, um die Meinung der Wirtschaftsbeteiligten einzuholen. Das Papier befasst sich insbesondere mit grenzüberschreitenden Umsätzen und anderen Kernfragen zur steuerlichen Neutralität, Marktharmonisierung und Bürokratiereduktion. 1 «Grünbuch zur Zukunft der Mehrwertsteuer hin zu einem einfacheren, solideren und effizienteren Mehrwertsteuersystem», Europäische Kommission, in Konsultation vom bis Interessant zu wissen: Im europäischen Marathon läuft die Schweiz einsam an der Spitze. Teil A der MWST-Reform hat zahlreiche Diskussionspunkte des EU-Grünbuchs bereits umgesetzt, Teil B wird erneut ehrgeizige Ziele stecken. Es lohnt sich, die Entwicklung der MWST- Gesetzgebung auf europäischer Stufe mitzuverfolgen gerade für Unternehmen, die im Ausland tätig sind. Wir werden also auch in zwei bis drei Jahren wieder prüfen, wo die Schweizer Wirtschaft im Rennen steht. Und Sie, liebe Leserinnen und Leser, dürfen sich auf eine Fortsetzung unserer Berichterstattung freuen. Ein Blick auf übermorgen 33

34 HabenSieFragenoder AnregungenzumThema? WirsindgernefürSieda. In deutscher Sprache Dr. Niklaus Honauer Partner und Leiter Indirekte Steuern Schweiz Telefon Michaela Merz Partner Telefon Mathias Bopp Partner Telefon In französischer Sprache Dr. Niklaus Honauer Partner und Leiter Indirekte Steuern Schweiz Telefon Alexandre Sadik Partner Telefon Stéphane Rinkin Partner Telefon Haben Sie Fragen oder Anregungen zum Thema?

35

36 Aarau Bleichemattstrasse 43, 5000 Aarau Tel , Fax Basel St. Jakobs-Strasse 25, Postfach, 4002 Basel Tel , Fax Bern Bahnhofplatz 10, Postfach, 3001 Bern Tel , Fax Chur Gartenstrasse 3, Postfach, 7001 Chur Tel , Fax Genf avenue Giuseppe-Motta 50, Case postale, 1211 Genève 2 Tel , Fax Lausanne avenue C.-F.-Ramuz 45, Case postale, 1001 Lausanne Tel , Fax Lugano via della Posta 7, Casella postale, 6901 Lugano Tel , Fax Neuchâtel place Pury 13, Case postale, 2001 Neuchâtel 1 Tel , Fax Sion place du Midi 40, Case postale, 1950 Sion Tel , Fax St. Gallen Neumarkt 4 / Kornhausstrasse 26, Postfach, 9001 St. Gallen Tel , Fax Thun Bälliz 64, Postfach, 3601 Thun Tel , Fax Winterthur Zürcherstrasse 46, Postfach, 8401 Winterthur Tel , Fax Zug Grafenauweg 8, Postfach, 6304 Zug Tel , Fax Zürich Birchstrasse 160, Postfach, 8050 Zürich Tel , Fax Luzern Werftestrasse 3, Postfach, 6002 Luzern Tel , Fax

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