Die Vorlage (in Normalschrift wiederholt) wurde bereits für die Sitzung des Kulturausschusses

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1 Telefon Telefax Kulturreferat Änderung der Gemeinnützigkeits- und Benutzungssatzungen der Städtischen Galerie im Lenbachhaus und des Münchner Stadtmuseums; Erlass einer Benutzungssatzung für das Museum Villa Stuck; Änderung der Gebührensatzungen der drei Städtischen Museen: Münchner Stadtmuseum, Museum Villa Stuck und Städtische Galerie im Lenbachhaus; Ergänzungsantrag Nr / A der FDP vom Anlagen: 1. derzeit gültige Gebührensatzung des Münchner Stadtmuseums 2. derzeit gültige Gebührensatzung des Museums Villa Stuck 3. derzeit gültige Gebührensatzung des Städtische Galerie im Lenbachhaus 4. Entwurf der Gebührensatzung für das Münchner Stadtmuseum 5. Entwurf der Gebührensatzung für das Museum Villa Stuck 6. Entwurf der Gebührensatzung für die Städtische Galerie im Lenbachhaus 7. derzeit gültige Benutzungssatzung der städtischen Museen 8. Entwurf einer Gemeinnützigkeitssatzung für das Münchner Stadtmuseum 9. Entwurf einer Gemeinnützigkeitssatzung für die städtische Galerie im Lenbachhaus 10. Entwurf einer Benutzungssatzung für das Museum Villa Stuck 11. Synoptische Gegenüberstellung der Preise 12. Ergänzungsantrag Nr / A der FDP vom Besucherzahlen der städtischen Museen Beschluss des Kulturausschusses vom (VB) Öffentliche Sitzung I. Vortrag der Referentin: Die Vorlage (in Normalschrift wiederholt) wurde bereits für die Sitzung des Kulturausschusses am verteilt. Die Ergänzungen zu dieser Vorlage sind fett/kursiv dargestellt. In der Sitzung des Kulturausschusses am wurde folgender Antrag gestellt: 1. Mit den Entwürfen der Gebührensatzungen für das Münchner Stadtmuseum (Anlage 4), das Museum Villa Stuck (Anlage 5) sowie die Städtische Galerie im Lenbachhaus (Anlage 6) besteht Einverständnis. <KA 14045\bv-Satzungsänderung Museen>

2 Seite 2 Die Satzung über die Gebühren des Münchner Stadtmuseums, die Satzung über die Gebühren der Städtischen Galerie im Lenbachhaus und die Satzung über die Gebühren des Museums Villa Stuck, jeweils vom 24. Mai 2000, werden mit Bekanntgabe und in Kraft treten der o.a. Satzungen außer Kraft gesetzt. 2. Die Satzung über die Benützung der Galerien und Museen der Landeshauptstadt München vom 18. April 1994 wird außer Kraft gesetzt. Gleichzeitig treten die Satzungen über die Gemeinnützigkeit und die Benutzung, jeweils für das Münchner Stadtmuseum (Anlage 8), die Städtische Galerie im Lenbachhaus (Anlage 9), sowie die Satzung für die Benutzung des Museums Villa Stuck (Anlage 10) mit dem Tag ihrer Bekanntgabe in Kraft. 3. Die Anlagen 4, 5, 6 und 8, 9, 10 sind Bestandteil des Beschlusses. 4. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Der Kulturausschuss und die Vollversammlung vom haben die Ziffern 2, 3 und 4 einstimmig beschlossen. Die Entscheidung zu Ziffer 1 sowie der als Anlage 12 beigefügten Antrag der FDP wurde in diese Sitzung vertagt mit dem Auftrag, Material zu den Besucherzahlen vorzulegen. Die gewünschten Besucherzahlen der städtischen Museen wurden, soweit vorhanden, als Anlage 13 beigefügt. Mit den Anträgen Nr / A von Herrn StR Guido Gast, Herrn StR Mario Schmidbauer, Herrn StR Max Straßer vom und Nr / A von Frau StRin Angelika Gebhardt, Herrn StR Ömer-Yasar Fincan, Frau StRin Diana Stachowitz, Herrn StR Christian Müller, Frau StRin Irene Schmitt, Frau StRin Beatrix Zurek vom , die federführend vom Sozialreferat behandelt werden, wurde u.a. um Ermäßigung des Eintrittes in die städtischen Museen für Inhaberinnen / Inhaber der Jugendleiterkarte bzw. freier bzw. ermäßigter Eintritt für Kinder und Jugendgruppen, deren Leiterin / Leiter eine Jugendleiterkarte besitzt, gebeten. Die drei städtischen Museen haben im Rahmen der Beantwortung dieser Anträge dem Sozialreferat mitgeteilt, dass sie bereit sind, den Inhabern der Jugendleiterkarte bei Vorlage des Ausweises ermäßigten Eintritt zu gewähren. In einem Schreiben an die Museen vom März 2005 reagierte der Kreisjugendring sehr positiv auf diese Entscheidung. In einem weiteren Antrag der Stadträtinnnen Christa Stock und Nadja Hirsch von der FDP-Fraktion vom (Nr / A 02358; Anlage 12) wird gebeten, dass Kinder- und Jugendgruppen in Begleitung einer Inhaberin / Inhabers der Jugendleiterkarte freien Eintritt erhalten. In Bezug auf diesen Antrag vertritt das Kulturreferat die Ansicht, dass Kinder und Jugendliche, je nach Alter, freien oder ermäßigten Eintritt erhalten sollen, wie in den Regelungen der bestehenden und zu verabschiedenden Gebührensatzung bereits vorgesehen. Diese besagen Folgendes:

3 Seite 3 Kinder unter 6 Jahre sind von den Gebühren befreit ( 2 Abs. 2 Nr. 2 der Gebührensatzungen der drei städtischen Museen). Kinder über 6 und unter 15 Jahren erhalten ermäßigten Eintritt in Höhe von 50% des regulären Eintrittspreise ( 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a der Gebührensatzungen der drei städtischen Museen). Jugendliche über 15 Jahren, die noch Schüler, Auszubildende oder Studenten sind, erhalten ermäßigten Eintritt in Höhe von 50% des regulären Eintrittspreises ( 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a der Gebührensatzungen der drei städtischen Museen). Mit diesen Regelungen wird dem Großteil aller Kinder- und Jugendlichengruppen, die in Begleitung eines Inhabers der Jugendleiterkarte die städtischen Museen besuchen, eine Gebührenbefreiung bzw. Gebührenermäßigung gewährt. Angesichts der Haushaltslage der Landeshauptstadt München, der von den städtischen Museen zu leistenden Konsolidierungsbeiträge und des Gleichbehandlungsgrundsatzes sind die städtischen Museen wie auch die anderen städtischen Institutionen der Meinung, dass eine Ausweitung der bestehenden Regelungen zum freien und ermäßigten Eintritt nicht zu verantworten ist. Weitere Einnahmeausfälle ohne Kostenersatz können bei der derzeitigen Haushaltslage nicht getragen werden. Dem Ergänzungsantrag Nr / A der FDP vom kann daher nicht entsprochen werden. 1. Anlass für die Vorlage / Kompetenzen Die Gebührensatzungen der drei städtischen Museen wurden am vom Stadtrat beschlossen und mit Beschluss vom ab auf den Euro umgestellt. Das Jüdische Museum in der Reichenbachstraße erhebt derzeit keine Benutzungsgebühren. Die Benutzungsgebühren wurden somit seit 1994 nicht mehr erhöht. Eine allgemeine Anpassung der Gebühren ist aufgrund der allgemeinen Kostensteigerungen der letzten 10 Jahre geboten. Parallel dazu ist es aufgrund der neuen steuerrechtlichen Regelungen erforderlich, die Benutzungssatzung zu ändern und eine gesonderte Gemeinnützigkeitssatzung, in der auch die Benutzung geregelt wird, zu erlassen. Ein Anhörungsrecht eines Bezirksausschusses besteht nicht. 2. Vorschlag

4 Seite 4 Die Satzung über die Gebühren des Münchner Stadtmuseums, die Satzung über die Gebühren der Städtischen Galerie im Lenbachhaus und die Satzung über die Gebühren des Museums Villa Stuck, jeweils vom 24. Mai 2000, werden außer Kraft gesetzt. Mit den neuen Entwürfen für die Gebührensatzungen der städtischen Museen besteht Einverständnis. Die Satzung über die Benützung der Galerien und Museen der Landeshauptstadt München vom 18. April 1994 wird außer Kraft gesetzt. Gleichzeitig treten die Satzungen über die Gemeinnützigkeit und die Benutzung, jeweils für das Münchner Stadtmuseum (Anlage 8), die Städtische Galerie im Lenbachhaus (Anlage 9), sowie die Satzung für die Benutzung des Museums Villa Stuck (Anlage 10) mit dem Tag ihrer Bekanntgabe in Kraft. 3. Im Einzelnen 3.1 Eintrittspreise und Benutzungsentgelte Die Gebührensatzungen der drei städtischen Museen wurden am vom Stadtrat beschlossen und mit Beschluss vom ab auf den Euro umgestellt. Die Umstellung auf den Euro erfolgte nach den damaligen Richtlinien als Umsetzung der Währungsumstellung faktisch zum Umrechnungskurs, mit Glättung der Preise. Die Entgelte sollen mit dieser Änderung den aktuellen Preisentwicklungen, insbesondere den Gebühren der staatlichen bzw. nichtstaatlichen Museen, den heutigen Gegebenheiten des Leihverkehrs, der Wiedergabe und Rechteverwertung sowie den neuen Medien, angepasst werden. Außerdem macht die mit Abschluss der Restaurierung und Renovierung des Museums Villa Stuck entstandene neue Raumsituation und die Erweiterung der zugänglichen Sammlungsbereiche von einer auf drei Sammlungen eine Anhebung der Gebühren des Museums Villa Stuck erforderlich. Die derzeit gültige Eintrittsgebühr zu den Historischen Räumen und den Sammlungen während der langjährigen Bauphase in Höhe von 1 ist nicht mehr angemessen. Ein Vergleich der derzeitigen Eintrittsgebühren von den Sammlungen der städtischen Museen mit den Gebühren der staatlichen und nicht staatlichen Museen zeigt, dass die derzeitigen Gebühren für die drei städtischen Museen unter diesem Niveau liegen. Wie aus nachstehender Tabelle ersichtlich, liegt der Mittelwert für Eintrittsgebühren bei den nichtstädtischen Museen bei ca. 5,50. Somit liegt der vorgeschlagene Eintritt für die städtischen Museen im unteren Mittel der Münchner Museen. Eintrittsgebühren der Münchner Museen: Gebührenübersicht (Quelle München im Februar 2005, Monatsprogramm des Fremdenverkehrsamts) normal Ermäßigt Schüler Archäologische Staatssammlung 2,50 1,50 /0,50 Residenzmuseum 6,00 5,00 Haus der Kunst 7,00 5,00

5 Bayerisches Nationalmuseum 3,00 2,00 Glyptothek 3,00 2,00 Antikensammlung 3,00 2,00 Alte Pinakothek 5,00 3,50 Neue Pinakothek 5,00 3,50 Pinakothek der Moderne 9,00 5,00 Seite 5 Deutsches Museum 7,50 5,00 3,00 Hypo Kunsthalle 8,00 7,00 4,00 Die Gebühren der städtischen Museen wären nach der Erhöhung für den reinen Museumsbetrieb, d.h. Sammlungen ohne Sonderausstellung, wie folgt : Normal alt Ermäßigt alt Normal neu Ermäßigt neu Städtische Galerie im Lenbachhaus 3,00 1,50 4,00 2,00 Museum Villa Stuck 1,00 4,00 2,00 Münchner Stadtmuseum 2,50 1,50 4,00 2,00 An Sonn- und Feiertagen wird der Eintritt zu den Sammlungen und den historischen Räumen des Museums Villa Stuck und den Sammlungen des Münchner Stadtmuseums, wie bisher, frei bleiben. Bei den staatlichen Museen wird seit dem Sonntags eine Eintrittsgebühr von 1 für die Sammlungen erhoben. Dieser Betrag erscheint dem Kulturreferat in Abwägung des Verwaltungsaufwands, der zu erwartenden Einnahmen und der Abwicklung des Besucherverkehrs nicht angemessen. Für das Lenbachhaus würden sich auf Basis der Besucherzahlen von 2003 und deren Verteilung auf die einzelnen Preiskategorien Mehreinnahmen in Höhe von ergeben. Dies entspricht 71 % der tatsächlichen Preissteigerung ( ,18 ) auf Basis des Ausstellungsetats von 1994 ( ) oder 98 % auf Basis des Ausstellungsetats 2004 ( ) legt man bei beiden Etatansätzen das Basisjahr 1994 zu Grunde. Der Preisindex beträgt laut Auskunft des Statistischen Amtes 15,22 % für den Zeitraum April 1994 bis April Der Ausstellungsetat 2005 liegt aufgrund der Konsolidierungsbeiträge, die das Lenbachhaus hälftig aus dem Ausstellungsetat und hälftig aus dem Ankaufsetat erbringt nur noch bei Über die Verwendung der zweckgebundenen Mehreinnahmen, die über den Einnahmeansatz an Eintrittsgebühren in Höhe von hinausgehen und über die das Lenbachhaus bereits seit vielen Jahren einen Teil der Ausstellungskosten deckt, fließen die Mehreinnahmen aus der Eintrittspreiserhöhung direkt dem Ausstellungsetat zu. Die Mehreinnahmen des Museums Villa Stuck würden sich auf der Basis der Besucherzahlen 2003 im Bereich von belaufen. Hierbei kann die Anzahl der zusätzlichen Besucher aufgrund der Attraktivität der historischen Räume, die im März 2005 der Öffentlichkeit wieder zugänglich gemacht werden, derzeit nicht eingeschätzt werden. Der Konsolidierungsbeitrag ist bis 2006 auf ein Konsolidieren im Bereich der Bewachung des Ateliertraktes abgestimmt, sodass die Mehreinnahmen hierfür nicht ver-

6 Seite 6 wendet werden können. Die erwarteten Mehreinnahmen über dem Einnahmeansatz fließen direkt dem Ausstellungsetat zu. Das Münchner Stadtmuseum wird durch die Preiserhöhung zusätzliche Einnahmen von rd erzielen können. Da es sich dabei um eine Kalkulation, basierend auf den Daten der Vorjahre, handelt, wurde der Betrag bei der Haushaltsplanaufstellung bzw. innerhalb des Konsolidierungsverfahrens nicht berücksichtigt. Die erwarteten Mehreinnahmen des Münchner Stadtmuseums fließen bisher in den städtischen Haushalt; ein entsprechender Antrag zur Anpassung des Verfahrens an die anderen städtischen Museen ist gestellt. Bei den drei, künftig vier, städtischen Museen ( Münchner Stadtmuseum, Villa Stuck, Städtische Galerie im Lenbachhaus, Jüdisches Museum) ist vorgesehen, ab 1. Juni 2005 bis vorerst probeweise eine eigene städtische Museumskarte in Form einer Rabattgewährung einzuführen. Der Besucher zahlt in einem der städtischen Museen den normalen Eintrittpreis und kann mit dieser Karte am gleichen Tag oder an einem der beiden folgenden Öffnungstagen die anderen städtischen Museen zum ermäßigten Eintritt besichtigen. Nach Ende der Pilotphase soll der Stadtrat über das Ergebnis informiert werden und über die endgültige Einführung einer Museumskarte entscheiden (siehe auch Beschluss des Kulturausschusses vom zum Thema Museumskarte für München, Antrag Nr / A01932 von Herrn StR Richard Quaas vom ) Eine Museumskarte für alle Münchner Museen wird im übrigen ein die Gebührenregelungen der einzelnen Häuser flankierendes Angebot sein müssen. Wie aus dem Vergleich der Eintrittspreise zwischen den staatlichen und nichtstaatlichen Museen Münchens klar ersichtlich ist, legen die städtischen Museen besonderes Augenmerk auf die Bürgerfreundlichkeit und den sozialen Aspekt; so erhält der ermäßigungsberechtigte Personenkreis eine deutliche Ermäßigung der Gebühren um 50%. Grundsätzlich liegen die Preise nach der Erhöhung im bundesweiten Vergleich (z.b. Historisches Museum in Frankfurt am Main 4 /2, Kölnisches Stadtmuseum 4.20 /2,60, Stadtmuseum Nürnberg 5 /2,50 ). Die Wiedergabe-, Leih- und Fotogebühren sollen gestrafft werden, um eine übersichtliche und einheitliche Handhabung der Preise in den städtischen Museen zu erreichen. Dabei werden die Preise nach den tatsächlichen Herstellungskosten und dem Aufwand berechnet. Es werden kleine, nicht kommerzielle Auflagen begünstigt, wohingegen die bisherigen Mengenrabatte entfallen; gleichzeitig wird mit der Koppelung an die Anzahl der produzierten Einheiten sichergestellt, dass die Museen ebenfalls an dem Erfolg der Nutzer teilhaben. Weiterhin werden die neuen Medien, wie Internet, CD / DVD berücksichtigt; hier werden die Gebührensätze der VG-Bild-Kunst als Grundlage herangezogen. Zum Thema Verwertung der Fotorechte im Münchner Stadtmuseum wird im 1. Halbjahr 2005 eine Bekanntgabe im Kulturausschuss erfolgen. 3.2 Benutzungs- und Gemeinnützigkeitssatzungen

7 Seite 7 In der Satzung über die Benützung der Galerien und Museen der Landeshauptstadt München (Galerien und Museensatzung) vom 18. April 1994 sind sowohl die Benutzung als auch die Gemeinnützigkeit der Städtischen Galerie im Lenbachhaus, des Museums Villa Stuck und des Münchner Stadtmuseums geregelt (obwohl die Gemeinnützigkeit für das Museum Villa Stuck auch in der Stiftungssatzung geregelt ist). Als Folge einer Rechtsänderung in 58 Nr. 1 Abgabenordnung (AO), die zum 01. Januar 2001 erfolgte, können Betriebe gewerblicher Art, die steuerbegünstigten Zwecken i.s.d. 51 ff. AO dienen, ab 01. Januar 2003 nur noch dann steuerbegünstigte Zuwendungen (Spenden) in Empfang nehmen, wenn für sie eine Gemeinnützigkeitssatzung nach 60 AO besteht und die Steuerbegünstigung ( d.h. Steuerfreiheit nach 5 Abs. 1 Nr. 9 Körperschaftssteuergesetz) des Betriebs gewerblicher Art durch das zuständige Finanzamt festgestellt ist. Im Rahmen einer Übergangsregelung wurden derartige Betriebe gewerblicher Art als gemeinnützig behandelt, wenn die Anerkennung der Gemeinnützigkeit lediglich daran scheitern würde, dass bei der geförderten Körperschaft am Beginn des Veranlagungszeitraums keine oder keine ausreichende Satzung vorhanden war. Die Stadtkämmerei legte die bisher gültige Benutzungssatzung dem Finanzamt vor und schuf damit die Grundlage für das gemeinnützigkeitsrechtliche Überprüfungsverfahren. Das Finanzamt hat daraufhin dem Münchner Stadtmuseum und der Städtischen Galerie im Lenbachhaus vorläufig bescheinigt, dass sie ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken dienen. Um die organisatorische und wirtschaftliche Trennung nach außen hin sichtbar zu machen, ist es auch aus Sicht der Stadtkämmerei vorteilhaft, für jede Einrichtung eine gesonderte Gemeinnützigkeitssatzung zu erlassen. Die Entwürfe der Gemeinnützigkeits- und Benutzungssatzungen für das Münchner Stadtmuseum und die Städtische Galerie im Lenbachhaus wurden bereits von der Stadtkämmerei mit dem Finanzamt abgestimmt. Für das Museum Villa Stuck wird im Rahmen dieser Maßnahme, eine Benutzungssatzung erlassen. Die Gemeinnützigkeit für die Stiftung Villa Stuck ist bereits über die Stiftungssatzung sichergestellt. Das Jüdische Museum München wird die für den Betrieb notwendigen Beschlüsse rechtzeitig vor der Eröffnung vorlegen. 4. Abstimmungen Die Vorlage ist mit dem Direktorium-Rechtsabteilung und der Stadtkämmerei abgestimmt. Die Korreferentin des Kulturreferats, Frau Stadträtin Sabathil, der Verwaltungsbeirat für die Städtische Galerie im Lenbachhaus, für das Museum Villa Stuck und für das Münchner Stadtmuseum, Herr Stadtrat Leonhart, haben Kenntnis von der Vorlage. II. Antrag der Referentin:

8 Seite 8 1. Mit den Entwürfen der Gebührensatzungen für das Münchner Stadtmuseum (Anlage 4), das Museum Villa Stuck (Anlage 5) sowie die Städtische Galerie im Lenbachhaus (Anlage 6) besteht Einverständnis. Die Satzung über die Gebühren des Münchner Stadtmuseums, die Satzung über die Gebühren der Städtischen Galerie im Lenbachhaus und die Satzung über die Gebühren des Museums Villa Stuck, jeweils vom 24. Mai 2000, werden mit Bekanntgabe und in Kraft treten der o.a. Satzungen außer Kraft gesetzt. 2. Dem Ergänzungsantrag Nr / A der FDP vom wird nicht entsprochen. Er ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt. 3. Die Anlagen 4, 5, und 6 sind Bestandteil des Beschlusses. 4. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. III. Beschluss: nach Antrag. Über den Beratungsgegenstand entscheidet endgültig die Vollversammlung des Stadtrats. Der Stadtrat der Landeshauptstadt München Der Vorsitzende: Die Referentin: Ude Oberbürgermeister Prof. Dr. Dr. Hartl Berufsm. Stadträtin IV. Abdruck von I. bis III. über den Stenografischen Sitzungsdienst an die Stadtkämmerei an das Direktorium - Dokumentationsstelle an das Revisionsamt mit der Bitte um Kenntnisnahme. V. Wv. Kulturreferat (Vollzug) Zu V. (Vollzug nach Beschlussfassung): 1. Übereinstimmung vorstehender Ausfertigung mit dem Originalbeschluss wird bestätigt.

9 Seite 9 2. Abdruck von I. mit V. an StD an GL-2 an Herrn Purin, Jüdisches Museum an die Direktion des Münchner Stadtmuseums (2 x) an die Direktion der Städtischen Galerie im Lenbachhaus (2 x) an die Direktion des Museums Villa Stuck (2 x) mit der Bitte um Kenntnisnahme bzw. weitere Veranlassung. 3. Zum Akt München, den... Kulturreferat I. A.

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