Zukünftige Entwicklung der Bahninfrastruktur (ZEB)

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1 Bundesamt für Verkehr BAV Office fédéral des transports OFT Ufficio federale dei trasporti UFT Uffizi federal da traffic UFT Zukünftige Entwicklung der Bahninfrastruktur (ZEB) Standbericht Januar 31. Dezember 2015

2 ZEB Standbericht 2015 Inhalt 2 Impressum Herausgeberin Bundesamt für Verkehr (BAV) CH-3003 Bern Projektverantwortung/-koordination BAV Infrastruktur, Sektion Grossprojekte Kann abgerufen oder bezogen werden im Internet unter: > Themen > Zukünftige Entwicklung der Bahninfrastruktur (ZEB) > Projektstand > Standberichte ZEB Nach Artikel 14 des Bundesgesetzes vom 20. März über die zukünftige Entwicklung der Bahninfrastruktur (ZEBG) orientiert der Bundesrat die Bundesversammlung jährlich über den Stand der Arbeiten an der zukünftigen Entwicklung der Bahninfrastruktur, die Aufwendungen aufgrund der bewilligten Verpflichtungskredite und die bisherigen sowie die für die vier folgenden Jahre vorgesehene Massnahmen nach den Artikeln 4 bis 6 ZEBG. [Um diesen Bericht so aktuell wie möglich zu halten, haben wir bis zum Redaktionsschluss wichtige Ereignisse und Entscheide, die in die kommende Berichtsperiode fallen, in kursiver Schrift und eckigen Klammern festgehalten.] Titelbilder: Bauarbeiten Eppenberg: Baugrube für das Tunnelportal im Raum Wöschnau 1 SR

3 ZEB Standbericht 2015 Inhalt 3 Inhalt Abkürzungsverzeichnis 5 1 Zusammenfassung 7 2 Stand des Projektes Allgemeines (übergeordnete Themen) Grundlage / Geschichte Angebot ZEB gemäss Referenzkonzept 2025 (Stand 08/2014) (inkl. Anpassung ZEBG) Rollmaterial Infrastruktur ZEB Stand der Planungsarbeiten Netzweite Planung von Querschnittsmassnahmen Westschweiz Genf Lausanne Jura Lausanne Iselle Lausanne Freiburg Mittelland Raum Bern Olten Aarau, integrale Vierspur (inkl. Eppenbergtunnel) Nordwestschweiz Zufahrten Gotthard Zufahrten Gotthard Nord Zufahrten Gotthard Süd und Tessin Zürich / Ostschweiz Raum Zürich Ostschweiz 24 3 Termine Vorbemerkungen Terminsituation und -prognose 28 4 Kosten Vorbemerkungen Kostenbezugsbasis Kostensituation Kostenprognose Kostensteuerung 32 5 Risikomanagement 33

4 ZEB Standbericht 2015 Inhalt 4 6 Finanzen Vorbemerkungen Gesamtkredit Planrechnung Voranschlagskredit Teuerung Vorfinanzierung 36 7 Organisation und Umfeld Organisation und Gremien Gremien Projekte mit Bezug zu ZEB DML Zürich Meter-Korridor Basel Chiasso/Ranzo HGV CEVA Kommunikation Rechtliche Rahmenbedingungen Politische Vorstösse Revision und Prüfungen 41 8 Gesamtbeurteilung und Ausblick 42 Verzeichnis der Anhänge 43

5 ZEB Standbericht 2015 Abkürzungsverzeichnis 5 Abkürzungsverzeichnis A ABS Ausbaustrecke AP Angebotsplanung AS 2025 Ausbauschritt 2025 ATG AlptTransit Gotthard AG H HGV-A HVZ Anschluss der Ost- und Westschweiz an das europäische Eisenbahn-Hochleistungsnetz Hauptverkehrszeit B BAV BAFU BfS BIF BLS BP BTI Bundesamt für Verkehr Bundesamt für Umwelt Bundesamt für Statistik Bahninfrastrukturfond BLS Lötschbergbahn AG Bauprojekt Bahnbau-Teuerungsindex I IBN IC ICN IR I-EN J Inbetriebnahme Intercity Intercity-Neigezug Interregio Infrastruktur - Energie (Organisationseinheit bei der SBB) C CBT Ceneri-Basistunnel CEVA Cornavin - Eaux-Vives - Annemasse CHF D DML DS E EFV estw F FABI FinöV- Fonds FV G GBT GL GP GS- UVEK Schweizer Franken Durchmesserlinie Zürich Doppelspur Eidgenössische Finanzverwaltung elektronisches Stellwerk Bundesbeschluss über die Finanzierung und den Ausbau der Bahninfrastruktur Fonds für die Finanzierung der Eisenbahngrossprojekte Fernverkehr Gotthard-Basistunnel Gesamtleitung Infrastrukturgrossprojekte Generalsekretariat des Departementes für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation K KVF-N KVF-S L LSVA LV M MWST N NBS NEAT O P PB PGV PGVf PK ZEB PS ZEB Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationarates Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerates Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe Leistungsvereinbarung Mehrwertsteuer Neubaustrecke Neue Eisenbahn- Alpentransversale Preisbasis Plangenehmigungsverfahren Plangenehmigungsverfügung Projektkoordination ZEB Projektsteuerung ZEB

6 ZEB Standbericht 2015 Abkürzungverzeichnis 6 Q R RB RE RER RV S SBB STA STEP T TE U UKB UVB USV UW V VA VAK VCS VP W WAKO Rangierbahnhof Regioexpress Réseau express régional (S-Bahn) Regionalverkehr Schweizerische Bundesbahnen Steuerungsausschuss Strategisches Entwicklungsprogramm Bahninfrastruktur Teilergänzung Ursprüngliche Kostenbezugsbasis Umweltverträglichkeitsbericht Umsetzungsvereinbarung Unterwerk Voranschlag Voranschlagskredit Verkehrs-Club der Schweiz Vorprojekt Wankkompensation X Y Z ZBT ZEB ZEBG Zimmerberg Basistunnel Zukünftige Entwicklung Bahninfrastruktur Bundesgesetz über die zukünftige Entwicklung der Bahninfrastruktur

7 ZEB Standbericht 2015 Zusammenfassung 7 1 Zusammenfassung Auch 2015 lag der Fokus auf der zügigen Weiterbearbeitung der einzelnen Projekte. Mit der Änderung des ZEB-Gesetzes und dem erarbeiteten Referenzkonzept 2025 liegen seit August 2014 die Grundlagen vor, um eine koordinierte Umsetzung des Ausbauprogramms ZEB und des Ausbauschritts 2025 (AS 2025) sicher zu stellen. Die in diesem Zusammenhang erforderliche ZEBG- Anpassung ist auf den in Kraft getreten. Einzig der Einfluss auf das Programm ZEB durch den vorgesehenen Einsatz von WAKO-Zügen zwischen Zürich und München, welche die ZEB- Infrastrukturmassnahmen auf dem Abschnitt Winterthur-St- Gallen beeinflussen, ist derzeit noch unklar. Insgesamt befindet sich das Programm ZEB auf Kurs. Die Planungsarbeiten sind weiter fortgeschritten. Rund ein Drittel der Projekte befindet sich bereits in der Ausführungsphase und diverse Projekte konnten in Betrieb genommen werden. Die wenigen Projektverzögerungen bewegen sich in einem vertretbaren Rahmen. Insbesondere die Projekte im Tessin sind jedoch zeitkritisch und müssen zur Eingrenzung der Risiken weiterhin aufmerksam begleitet werden. Dazu wurde eine Task Force einberufen. Der Bundesrat genehmigte 2015 die 5. und 6. Umsetzungsvereinbarung. Die Mittel für die Umsetzung von weiteren Projekten im Umfang von rund 750 Mio. Franken wurden damit verpflichtet. Damit konnten insgesamt schon 61 ZEB-Projekte im Umfang von knapp 2.75 Milliarden Franken freigegeben werden. Dies entspricht rund 60 Prozent der Projekte und gut der Hälfte des verfügbaren Kredits. Die auf dem angepassten Infrastrukturkonzept basierende Endkostenprognose des Bundesamtes für Verkehr (BAV) beträgt Milliarden Franken und ist durch die bewilligten Verpflichtungskredite abgedeckt. Bei den einzelnen Projekten wurden 2015 folgende wichtige Meilensteine erreicht: Vierspurausbau Olten Aarau (inkl. Eppenbergtunnel): Offizieller Spatenstich und Start der Hauptarbeiten sowie der Vorbereitung der Tunnelportale. Lausanne: Start des Plangenehmigungsverfahrens. Entflechtung Wylerfeld: Abschluss des Plangenehmigungsverfahrens. Doppelspur Walchwil: Abschluss des Plangenehmigungsverfahrens. Beim Bundesverwaltungsgericht wurde eine Beschwerde gegen die Verfügung des BAV eingereicht. Neuchâtel - La Chaux-de-Fonds, Geschwindigkeitserhöhung und Geneveys-s/Coffrane, Perronanpassungen: die beiden Projekte konnten fristgerecht auf den Fahrplanwechsel im Dezember 2015 in Betrieb genommen werden. Knoten Bellinzona: Die Plangenehmigungsverfügung wurde erteilt und die Arbeiten konnten gestartet werden. Raum Winterthur: Inbetriebnahme diverser Massnahmen (u.a. Zugfolgezeitverkürzung Tössmühle - Winterthur, Spurwechsel Winterthur-Schwalmacker)

8 ZEB Standbericht 2015 Stand des Projektes 8 2 Stand des Projektes 2.1 Allgemeines (übergeordnete Themen) Grundlage / Geschichte Das Gesetz sowie der Bundesbeschluss über die zukünftige Entwicklung der Bahninfrastruktur 2 (ZEBG) wurden im September 2009 durch den Bundesrat in Kraft gesetzt. Aufgrund des überproportional hohen Nachfragewachstums sowie einer generellen Kostenüberprüfung wurde der Endzustand ZEB im 4.Quartal 2010 neu definiert wurde das Angebotskonzept ZEB und die dafür notwendigen Infrastrukturmassnahmen weiter vertieft und an die neuen Gegebenheiten angepasst. Damit wurde für ZEB eine neue Grundlage mit beherrschbaren Kosten, Terminen und Risiken geschaffen. Dazu wurde auch das Angebots- und Infrastrukturkonzept ZEB auf den angepasst. Diese Anpassungen bedingten jedoch eine ZEB-Gesetzesänderung; diese wurde in die Botschaft zur Finanzierung und zum Ausbau der Bahninfrastruktur (FABI) aufgenommen. Die parlamentarischen Beratungen dazu wurden im Sommer 2013 abgeschlossen. Das Parlament stimmte der Anpassung des ZEB-Gesetzes zu. Im Februar 2014 fand die Volksabstimmung über den Bundesbeschluss vom 20. Juni über die Finanzierung und den Ausbau der Eisenbahninfrastruktur [FABI] (direkter Gegenentwurf zur zurückgezogenen Volksinitiative «Für den öffentlichen Verkehr») statt. Mit der Annahme der Vorlage durch das Volk wurde indirekt auch die Anpassung des ZEBG gutgeheissen. Diese sind am 1. Januar 2016 in Kraft getreten. Im Nachgang zur Gesetzesanpassung wurde auch das Angebotskonzept auf den Horizont 2025 überarbeitet und unter Berücksichtigung der im Rahmen des Ausbauschrittes 2025 geplanten Infrastrukturmassnahmen ein Referenzkonzept 2025 erstellt (Referenzkonzept 2025, Stand ). Im Rahmen des definierten Änderungsprozesses wurde dieses Konzept 2015 überarbeitet. Der neue Stand des Referenzkonzeptes vom Dezember 2015 wurde im Januar 2016 offiziell genehmigt und publiziert. Dieses bildet nunmehr die Basis für die Umsetzung von ZEB und somit auch für die Berichterstattung im Rahmen des vorliegenden Berichtes Angebot ZEB gemäss Referenzkonzept 2025 (Stand 08/2014) (inkl. Anpassung ZEBG) Mit der Änderung des ZEB-Gesetzes und dem erarbeiteten Referenzkonzept 2025 liegen die Grundlagen vor, um eine koordinierte Umsetzung des Ausbauprogramms ZEB und des Ausbauschritts 2025 (AS 2025) sicher zu stellen. Der Fokus wird explizit auf die Erhöhung der Kapazität und Leistungsfähigkeit gelegt und nicht mehr auf Fahrzeitverkürzungen. Als wichtigste Neuerung wird im Rahmen des Ausbauschrittes 2025 die Führung von WAKO-Zügen auf der Plateaulinie geplant. Konkret werden folgende Angebotsverbesserungen ermöglicht (vgl. Anhang 1: Angebotsverbesserungen ZEB): Schaffung der Voraussetzungen für den Einsatz von 400 Meter langen Doppelstockzügen auf der West-Ost-Achse via Bern sowie Doppelstockzüge im Wallis (Lausanne Brig); Erhöhung der Güterverkehrskapazitäten auf der Gotthardachse zwischen Basel/RBL und Bellinzona um zusätzlich 40 Trassen auf insgesamt 260 Trassen pro Tag; 2 SR BBl

9 ZEB Standbericht 2015 Stand des Projektes 9 Angebotsverdichtung im Fernverkehr zwischen Genf Lausanne Bern, Zürich St. Gallen, Zürich Tessin sowie zur Hauptverkehrszeit (HVZ) zwischen Bern Zürich; Grundlage für die weitere Angebotsentwicklung im Regionalverkehr in den Agglomerationen Lausanne, Bern, Basel, Olten/Aarau, Zürich, Tessin sowie St. Gallen/Thurgau; Erhöhung der Gesamtstabilität des Personen- und Güterverkehrs sowie der Versorgungssicherheit des Energienetzes. Die ursprünglich geplanten Fahrzeitverkürzungen zwischen Zürich und Biel, Bern und Lausanne sowie die Neubaustrecke (NBS) Chestenberg sind nicht mehr Bestandteil von ZEB Rollmaterial Das ursprünglich in der ZEB-Botschaft geplante Angebot stützte sich auf den Einsatz von Neigezügen auf der West-Ost-Achse. Aufgrund der prognostizierten überproportional wachsenden Nachfrage hat die SBB dieses Rollmaterialkonzept angepasst. Die neue Planungsbasis setzt den Einsatz von doppelstöckigem Rollmaterial anstelle von Neigezügen auf der West-Ost-Achse via Bern, zwischen Genf und Brig sowie auf weiteren nachfragestarken Linien wie z.b. Romanshorn Brig und Zürich Luzern voraus. Dazu hat die SBB 59 neue doppelstöckige Triebzüge für den IC-/IR-Fernverkehr (FV- Doppelstockzüge mit Wankkompensation) bestellt. Ziel ist es, das Sitzplatzangebot auf den für den Einsatz vorgesehenen Strecken zu erhöhen. Ergänzend zu der erwähnten Beschaffung der FV-Dosto werden für den Einsatz im Fernverkehr auf IRund RE-Linien weitere 37 Doppelstockfahrzeuge (Regio-Doppelstockzüge) beschafft. Das Rollmaterial wird ausserhalb von ZEB (FinöV) finanziert. Weitere, für ZEB relevante Rollmaterialentwicklungen: Aktuell prüft die SBB für die Strecke Zürich St. Margrethen (-München) den Einsatz von FV- Doppelstockzügen mit Wankkompensation (WAKO). Um die international vereinbarten Konzeptzeiten (bisherige Planungsgrundlage waren Neigezüge) zu erreichen, muss die Infrastruktur zwischen Winterthur und St. Margrethen mit grosser Wahrscheinlichkeit ertüchtigt werden. Derzeit laufen bei der SBB noch Abklärungen, welche Ausbauten der Infrastruktur erforderlich sind, um die angestrebten und in der Referenznetzgrafik 2025 hinterlegten Angebote fahren zu können. Ziel ist es, das Angebot auf den Fahrplanwechsel 2021 in Betrieb zu nehmen. Für den Nord-Süd-Verkehr beschafft die SBB 29 konventionelle Hochgeschwindigkeitszüge. Die Auftragsvergabe erfolgte Mitte Die neuen Züge sollen zur Eröffnung des Ceneri-Basistunnels (CBT) in Betrieb genommen werden. Dieser Entscheid sollte sich jedoch nicht auf die Angebotsplanung auswirken, da ab 2014 die Fahrzeiten sämtlicher Fernverkehrstrassen auf der Nord-Süd-Achse ohne Neigetechnik geplant sind Infrastruktur ZEB Gegenüber den im ZEBG vom März 2009 definierten Infrastrukturmassnahmen werden aufgrund des Referenzkonzeptes 2025 folgende zusätzliche Massnahmen vorausgesetzt: Massnahmen zur Kapazitätssteigerung der Knoten Lausanne (Entflechtung, Perronverlängerungen und Anpassung Ost- und Westkopf), Freiburg, Winterthur und Wil (Gleis- und Perronanpassungen); Massnahmen zur Kapazitätssteigerung auf der Achse Vevey Leuk (Einsatz von Doppelstockzügen). Zugfolgezeitverkürzung im Abschnitt St. Gallen Bruggen St. Gallen; Abhängigkeiten mit WAKO müssen noch geprüft und bestätigt werden

10 ZEB Standbericht 2015 Stand des Projektes 10 Eifeld (Einfahrt aus dem Simmental in Richtung Bahnhof Spiez); Kreuzungsstelle bauen (Projekt der BLS) Die wichtigsten, für das Angebot nicht mehr benötigten Elemente aus dem ZEBG sind: Massnahmen zur Beschleunigung auf den Linien Lausanne Brig, Lausanne Bern und Lausanne Biel Zürich sowie Biel Delémont Basel; Neubaustrecke Chestenberg; Zürich Altstetten, 2. Unterquerung Feld Z Stand der Planungsarbeiten Die Projektierungen für die ZEB-Projekte verliefen im Jahr 2015 grösstenteils nach Plan. Diverse Studien und Vorprojekte wurden abgeschlossen und die Planungsgenauigkeit wurde weiter erhöht. Derzeit laufen 21 Plangenehmigungsverfahren, 11 Projekte wurden fertiggestellt und die Anlage in Betrieb genommen, womit sich deren Anzahl auf insgesamt 18 erhöht. Der Planungsfortschritt der ZEB-Projekte im SBB-Netz präsentiert sich per 31. Dezember 2015 wie folgt: Abbildung 1: Planungsfortschritt der Projekte mit einer Prognose bis Netzweite Planung von Querschnittsmassnahmen RV-Ausgleichsmassnahmen im Regionalverkehr (RV) Die Bedarfsanalyse und Festlegung der Priorisierungskriterien wurden Ende 2010 eingeleitet. Daraufhin hat die SBB eine schweizweite Übersicht für die RV-Ausgleichsmassnahmen ZEB erstellt. Diese wurden durch SBB und BAV basierend auf einheitlichen Entscheidungskriterien priorisiert. Die definitiven Projektdefinitionen der RV-Ausgleichsmassnahmen in den Regionen Jura und Fribourg konnten im 2014 geklärt werden. Zurzeit ist noch die Zuscheidung der Finanzierungsarten im Bahnhof Fribourg ausstehend. Im August 2014 wurde beschlossen, auf das Projekt Verschiebung Spurwechsel in Vigana zu verzichten. Aufgrund des Referenzkonzeptes 2025 wurde das Projekt Eifeld, Ausbau zur Kreuzungsstation (BLS) neu aufgenommen.

11 ZEB Standbericht 2015 Stand des Projektes 11 Im Dez 2015 konnten die ersten RV-Ausgleichsmassnahmen in Betrieb genommen werden. Hierbei handelt es sich um eine Realisierung von Hilfstritten in Courtemaìche, eine Perronverlängerung in Les Geneveys-sur-Coffrane und um eine Geschwindigkeitserhöhung im Abschnitt La Chaux-de-Fonds - Neuchâtel. Energieversorgung Auf den treten neue gesetzliche Grundlagen in Kraft. Sämtliche Energieversorgungsprojekte sind neu über die LV zu finanzieren. Projekte, welche im Rahmen von ZEB jedoch bereits in eine Umsetzungsvereinbarung aufgenommen wurden, verbleiben im Programm ZEB und sind durch dieses zu finanzieren. Lärmschutz Die Kostenschätzung für die durch die ZEB-Projekte ausgelösten Lärmschutzmassnahmen wurde 2013 aktualisiert. Dabei hat sich gezeigt, dass die vorgesehenen Mittel ausreichen und tendenziell nicht ausgeschöpft werden. Innerhalb der ZEB-Projektperimeter wird der Lärmschutz aufgrund einer Emissionsprognose ZEB 2025 dimensioniert und realisiert werden; ausserhalb von Projektperimetern wird der Lärmschutz auf die netzweite periodische Überprüfung des Lärmplafonds abgestützt (Lärmkataster). Abstellanlagen 2012 wurde der Bedarf für ZEB aufgrund eines nationalen Abstellanlagenkonzeptes der SBB überprüft. Abstellbedürfnisse, ausgelöst durch das Angebotskonzept (Mehrverkehr, längere Zugskompositionen), ergeben sich insbesondere in den Räumen St. Gallen/St. Fiden, Renens und Chiasso. In Renens werden im Rahmen des Baus des 4. Gleises Lausanne Renens drei zusätzliche 400m lange Abstellgeleise realisiert. Synergien bei der gleichzeitigen baulichen Umsetzung können dadurch genutzt werden. Noch nicht abgeschlossen ist die Klärung der Bedürfnisse in den Regionen Bern und Zürich sowie die detaillierte Abstimmung mit dem AS Westschweiz Genf Lausanne Jura Angebot und Betriebskonzept Mit ZEB sind zusätzliche stündliche IC/IR-Verbindungen zwischen Genf und Lausanne geplant. In den Kantonen Genf und Waadt sind Angebotsverdichtungen im Regionalverkehr vorgesehen. Mit dem Einsatz von 400m-Doppelstockzügen auf der Strecke Genf - St. Gallen wird zudem eine Erhöhung der Sitzplatzkapazität erreicht. Auf der Achse Lausanne Neuchâtel Biel ist der 30 -Takt anstelle der gebündelten Führung der Neigezüge Bestandteil des ZEB-Angebotes. Die Fahrzeit auf den Achsen Lausanne-Brig, Lausanne- Bern und Lausanne-Biel sowie der Anschlussknoten 15/45 in Lausanne bleiben mit ZEB unverändert. Der 30 -Takt am Jurafuss erfordert verschiedene Angebotsanpassungen, welche im 2013 zusammen mit den beteiligten Kantonen weiter konkretisiert und vertieft wurden. In Biel soll der Anschluss gewährt werden, womit auch auf dem Abschnitt Biel - Delémont ein Halbstundentakt (statt eines 20/40 Takts) zwischen ICN und RE eingeführt werden soll.

12 ZEB Standbericht 2015 Stand des Projektes 12 Infrastruktur In der Westschweiz sind mit dem aktuellen Angebot ZEB die folgenden Infrastrukturmassnahmen zur Umsetzung vorgesehen: Abbildung 2: Übersicht Infrastrukturmassnahmen ZEB Westschweiz Im Berichtsjahr 2015 konnten folgende Meilensteine erreicht werden: Bahnhof Lausanne (A1.1): Das Vorprojekt wurde SBB intern und vom BAV mit einem Betrag von CHF 1254,6 Mio. (PB 09/14 exkl. VGK) genehmigt, wovon CHF 902,2 Mio. zu Lasten ZEB. Die übrigen Kosten gehen zu Lasten des Kantons Waadt, der Stadt Lausanne, SBB Immobilien und der LV. Die Arbeiten an den Nord- und Südseiten des Bahnhofs sowie im Zusammenhang mit der Metro M2 erfolgen in enger Zusammenarbeit mit allen Stakeholdern. Das Projekt wurde im März 2015 öffentlich aufgelegt. Es erfolgten 75 Einsprachen die gegenwärtig bearbeitet werden. Die Offertanfragen für die Planermandate Bauprojekt sind ausgearbeitet worden. Neben der Verlängerung aller Perrons im Bahnhof Lausanne auf 420m und dem Neubau/Anpassungen der Personenunterführungen im Bahnhofbereich, werden die Fussgängerzugänge unter dem Bahnhofplatz sowie auf der Südfront an die künftigen Anforderungen angepasst. Im Projekt werden noch zusätzlich Vorinvestitionen für die Erweiterung der Métro sowie kommerzielle Flächen realisiert. Lausanne Renens (D1.1): Die Plangenehmigungsverfügung für das 4. Gleis inkl. Überwerfung wurde am 16. Januar 2015 erlassen. Dagegen wurden Beschwerden beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht. Dank dem Entzug der aufschiebenden Wirkung konnte jedoch mit ersten Bauarbeiten begonnen werden. Das Beschwerdeverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Neuchâtel (D1.2): Ende 2015 konnte die Erarbeitung des Vorprojektes durch das BAV freigegeben werden. Biel Lengnau Zugfolgezeitverkürzung (D1.3): Die Objekt- studie wurde in 2015 abgeschlossen. In der PK ZEB wurde entschieden, nur die Basisvariante weiter zu bearbeiten. Bassecourt (D1.4): 2015 wurde das Plangenehmigungsverfahren für die Kreuzungsstelle in Bassecourt gestartet. Geschwindigkeitserhöhung La-Chaux-de-Fonds Neuchâtel (R1.1), Perronverlängerung in Les- Geneveys-sur-Coffrane (R1.2) und Realisierung der Hilfstritte in Courtemaîche (R1.3): Sämtlich

13 ZEB Standbericht 2015 Stand des Projektes 13 Massnahmen konnten 205 realisiert und rechtzeitig auf den Fahrplanwechsel im Dezember 2015 in Betrieb genommen werden. Prognose und Steuerung 2016 sind folgende Aktivitäten geplant: Lausanne-Renens (D1.1): Dank dem Entzug der aufschiebenden Wirkung konnte mit den Arbeiten im 3. Quartal 2015 begonnen werden. Jedoch bleibt ein Terminrisiko, aufgrund von Rekursmöglichkeiten beim Bundesgericht, bestehen. Bahnhof Lausanne (A1.1): Die Verhandlungsführungen mit den Einsprechern werden in 2016 weiter voran- getrieben. Weiter ist für Mitte 2016 die Vergabe der Pla- nungsleistungen für das Bauprojekt vorgesehen. Bahnstromversorgung Genf (Q1.1) Einreichung des PGV Dossiers beim BAV im Februar 2016 zusammen mit dem Grossprojekt «Alimentation Genève». Die öffentliche Auflage soll im April 2016 erfolgen. Neuchâtel; Leistungssteigerung (D1.2): Start des Vorprojektes für die Zugfolgezeitverkürzung auf der Südwestseite des Bahnhofs Neuchâtel. Die ZEB Massnahme wird gleichzeitig mit den Perronanpassungen nach neuem Standard im Bahnhof Neuchâtel projektiert. La-Chaux-de-Fonds Neuchâtel (R1.1), Les-Geneveys-sur-Coffrane (R1.2) und Courtemaîche (R1.3): Abschlussarbeiten und Projektabschlüsse. Bassecourt (D1.4): Weiterbearbeitung des Bauprojektes, die öffentliche Auflage sowie die Vereinbarungen mit Dritten (Gemeinde und Kanton) sind für Anfang 2016 geplant. Biel Lengnau Zugfolgezeitverkürzung (D1.3): ): Start des Vorprojektes und Ausarbeitung des Anforderungsprofils Lausanne Iselle Angebot und Betriebskonzept Mit dem Einsatz von Doppelstockzügen auf der Strecke Genf - Lausanne - Brig ist eine Erhöhung der Sitzplatzkapazität geplant. Für diesen Einsatz ist die Anpassung des Lichtraumprofils an verschiedenen Bauwerken notwendig. Die Fahrzeit auf der Achse Lausanne-Brig bleibt mit ZEB unverändert. Offene Fragen in Bezug auf das Referenzkonzept in diesem Abschnitt sind im Rahmen des Änderungsprozesses noch zu klären. Beim Einsatz von langen lokbespannten Zügen können gemäss aktuellem Kenntnisstand die erfor- derlichen technischen Fahrzeiten nicht erreicht werden. Hierfür muss in den kommenden Monaten zusammen mit Personenverkehr eine Lösung erarbeitet werden. Infrastruktur Die auf der Strecke Lausanne Iselle geplanten Infrastrukturmassnahmen sind nachfolgend dargestellt. Der Vollständigkeit halber werden auch die im Rahmen der Substanzerhaltung durch die Leistungsvereinbarung finanzierten Ausbauten (Tunnel St. Maurice und de Gobet) abgebildet.

14 ZEB Standbericht 2015 Stand des Projektes 14 Abbildung 3: Übersicht Infrastrukturen ZEB Abschnitt Lausanne - Iselle Im Berichtsjahr 2015 liefen die Planungsarbeiten für die Projekte auf der Strecke Lausanne Iselle planmässig weiter. Folgende Meilensteine wurden erreicht: Tunnel des Crêtes (A2.1): Ausarbeiten des Bauprojektes. 11 Überführungen und 1 Aquädukt sowie diverse Kleinobjekte zwischen Vevey und Leuk (A2.2): Die Ausarbeitung der PGV Dossiers konnte weiter vorangetrieben werden und erste Dossiers wurden im 2015 beim BAV eingereicht. Tunnel de la Raspille (A2.3): Die Plangenehmigungsverfügung wurde im November 2015 erlassen. Tunnel de St.Maurice (LV1); Tunnel de Gobet (LV2): Inbetriebnahme ist 2015 erfolgt. Zugfolgezeitverkürzung Villeneuve und St.Maurice (C2.1): Konnte aufgrund von Verzögerungen beim LV finanzierten Nachbarprojekt ATR Lausanne- Villeneuve nicht weiter vorangetrieben werden. Brig- Iselle (D2.1): Aufgrund der fehlenden Dringlichkeit liefen noch keine Projektierungsarbeiten für die Verkürzung der Zugfolgezeit im Simplontunnel. Prognose und Steuerung Auf der Strecke Lausanne Brig sind für das Jahr 2016 folgende Aktivitäten geplant: 11 Überführungen und 1 Aquädukt sowie diverse Kleinobjekte zwischen Vevey und Leuk (A2.2): Einreichung restlicher PGV-Dossiers und Ausarbeitung der Bauprojekte. Tunnel de la Raspille (A2.3): Ausführungsprojektierung ist für Anfang 2016 vorgesehen. Der Baubeginn für April 2016 geplant. Tunnel des Crêtes (A2.1): Abschluss des Bauprojektes Anfang Ausführung ab Juli 2017 nach Inbetriebnahme des Projektes ATR «ATR Lausanne Villeneuve». Villeneuve - St.Maurice (C2.1): Weitere Arbeiten sind abhänig vom ATR-Projekt Lausanne- Villeneuve Lausanne Freiburg Angebot und Betriebskonzept In den Kantonen Waadt und Freiburg sind zusätzliche Angebotsverdichtungen im Regionalverkehr vorgesehen. Diese Anpassungen setzen verschiedene Infrastrukturerweiterungen im Raum Puidoux Palézieux und Romont voraus.

15 ZEB Standbericht 2015 Stand des Projektes 15 Infrastruktur Folgender Stand wurde bis Ende 2015 erreicht: Puidoux-Palézieux, Verkürzung der Zugfolgezeit (C1.1): Entscheid Mitte 2015 betreffend Start des Vorprojektes, anschliessend Ausarbeitung des Projektierungsauftrages für das Vorprojekt. Romont, Überholungsgleis (C1.2): 2015 wurde das Vorprojekt abgeschlossen und die Erarbeitung des Bauprojektes freigegeben. Das PGV-Dossier wurde beim BAV im Dezember 2015 beim BAV eingereicht. Fribourg, 2. Personenunterführung sowie Perron- und Gleisanpassungen 4/5 (R1.4): Ausarbeitung der Studie betreff. des Personenflusses, welche die Studienphase abschliesst und die Variantenwahl ermöglichen wird. Prognose und Steuerung Auf der Strecke Lausanne-Fribourg sind für 2016 folgende Aktivitäten geplant: Lausanne Palézieux, Anlagenerhaltung und Optimierung (C1.1): Start der Vorprojekte Anfang Romont, Überholgleise (C1.2): Durchführung des Plangenehmigungsverfahrens. Fribourg, 2. Personenunterführung sowie Perron- und Gleisanpassungen 4/5 (R1.4): Start des Vorprojektes im 1. Quartal 2016, abgestimmt mit diversen Erneue- rungsprojekten im Bahnhof Fribourg. 2.4 Mittelland Im Mittelland sind mit dem aktuellen Angebot ZEB die folgenden Infrastrukturmassnahmen zur Umsetzung vorgesehen: Abbildung 4: Übersicht Infrastrukturmassnahmen ZEB im Mittelland Raum Bern Angebot und Betriebskonzept Im Raum Bern ist vorgesehen, 400m lange Doppelstockzüge auf den Hauptachsen (Zürich Bern Genf sowie Zürich Bern Interlaken/Brig) einsetzen zu können sowie zur HVZ zwischen Zürich und Bern das

16 ZEB Standbericht 2015 Stand des Projektes 16 Angebot auf 4 IC-Züge pro Stunde zu verdichten. Zwischen Bern und Thun kann mit den Ausbauten ZEB das Angebot zur HVZ in Lastrichtung ebenfalls verdichtet werden (Fern- und Regionalverkehr). Infrastruktur Folgende Arbeiten wurden 2015 ausgeführt: Gümligen-Thun, Zugfolgezeitverkürzung (D3.1): In diesem Projekt erfolgten im Jahre 2015 Abschlussarbeiten. Ein Rechtsstreit mit einem Grundeigentümer konnte im November 2015 erledigt werden. Bern, Leistungssteigerung Knoten (A3.1): Die Inbetriebnahme der Gleisunterteilung Gleis 1 ist Ende Februar/Anfang März erfolgt. Das verlängerte Perron Gleis 7/8 inklusive verlängertem Perrondach wurde termingerecht fertiggestellt und im Dezember 2015 in Betrieb genommen. Bern Wylerfeld Entflechtung (D3.3): Im Dezember 2015 wurde die Plangenehmigungsverfügung vom BAV erteilt. Allfälligen Beschwerden wurde die aufschiebende Wirkung vorzeitig entzogen. ABS Solothurn-Wanzwil, NBS Wanzwil-Rothrist, VL Rothrist-Zofingen (C3.3): Prüfen der Bewilligungsfähigkeit und anlagentechnischer Machbarkeit. Die Objektstudie der Phase 1a wurde erstellt und der Vorgehensvorschlag für die Phase 1b liegt vor. Prognose und Steuerung 2016 sind folgende Aktivitäten geplant: Gümligen-Thun, Zugfolgezeitverkürzung Die Abschlussarbeiten laufen bis Mitte 2016; der Projektabschluss ist auf Ende 2016 vorgesehen. Bern, Leistungssteigerung Knoten (A3.1): Abschluss und Dokumentationsarbeiten. Bern Wylerfeld Entflechtung (D3.3): Der Baustart ist am erfolgt. Als erstes werden die Abstellgleisanlagen zurückgebaut. Die Vereinbarungen mit der Stadt Bern über die Finanzierung der Strassenüber- führungen Scheiben- und Stauffacherstrasse sowie des Staukanals sind in Arbeit. Vor Unterzeichnung der Vereinbarung Stauffacherstrasse ist noch eine Volksab- stimmung nötig. Die Finanzierungsvereinbarung Realisierung wird Ende Januar 2016 unterzeichnet. ABS Solothurn-Wanzwil, NBS Wanzwil-Rothrist, VL Rothrist-Zofingen: Die Objektstudie Phase 1b wird im 2016 gestartet. Weitere Arbeitsschritte wurden gemeinsam mit dem BAV Ende Januar 2016 definiert Olten Aarau, integrale Vierspur (inkl. Eppenbergtunnel) Angebot und Betriebskonzept In den Kantonen Aargau und Solothurn sind folgende Angebotsverdichtungen im Fernverkehr vorgesehen: Zwischen Bern und Zürich zur HVZ Verdichtung auf 4 IC-Züge pro Stunde, davon zwei mit Halt in Aarau. Zusätzlich zum Fernverkehr ist ein Angebotsausbau im Regionalverkehr vorgesehen. Dieser umfasst insbesondere: Ganztägiger Halbstundentakt zwischen Olten und Aarau Direktverbindung von Zofingen via Olten nach Aarau Verdichtung der S-Bahn Aarau Lenzburg Zürich (S11) in der HVZ zum 30 -Takt. Das überarbeitete Betriebskonzept zwischen Olten und Aarau (Linienbetrieb) ist zu diesen Angebotsentwicklungen kompatibel und ermöglicht ebenfalls die bisher im Rahmen STEP entwickelten Konzepte. Infrastruktur Folgende Arbeiten wurden im Berichtsjahr durchgeführt:

17 ZEB Standbericht 2015 Stand des Projektes 17 Olten Aarau, Integrale 4-Spur (Eppenbergtunnel) (C3.2): Der offizielle Spatenstich erfolgte im Beisein von BR Doris Leuthard im Mai Gleichzeitig konnte die Eröffnung des InfoCenters Eppenberg gefeiert werden. Dank des guten Wetters konnten die Arbeiten programmgemäss ausgeführt werden. Im Mai 2015 erfolgte die Inbetriebnahme der Blockverdichtung Olten Aarau. Die Vorbereitungsarbeiten für den Tunnelbau umfassten Installationsplätze sowie Bauarbeiten an den Tunnelportalen Wöschnau und Gretzenbach mit der Umlegung der Kantonsstrasse und des Gretzenbaches. Für das 4.Gleis Däniken Dulliken wurden Kunstbauten erstellt und Trasseebauarbeiten ausgeführt. Olten Einfahrt Ost Gleise 10/11 (R3.1): Das Vorprojekt genehmigt und das Bauprojekt im August 2015 gestartet. Schaltposten Aarau (Q3.2) und Olten (Q3.1): Diese beiden Projekte sind aufgrund der am in Kraft tretenden neuen gesetzlichen Regelungen durch die Leistungsvereinbarung zu finanzieren. Neubaustrecke Chestenberg (Q3.3): Die Planungsarbeiten, des durch ZEB Mittel finanzierten Vorprojektes Phase 1, konnten abgeschlossen werden. Die Erkenntnisse flossen in einen Variantenvergleich ein, mit dem Ziel, einen definitiven Entscheid der künftigen Linienführung Aarau Zürich (etappierbar mit Chestenberg/Honeret oder eine Direktverbindung Rupperswil Altstetten) zu fällen. Ein Entscheid wird noch im 1. Quartal 2016 kommuniziert werden. Prognose und Steuerung 2016 sind folgende Aktivitäten geplant: Olten-Aarau, integrale 4-Spur (Eppenbergtunnel) (C3.2): Im Januar und April 2016 werden in der Wöschnau die beiden Betriebsgleise nach Norden verschoben und anschliessend das Verladegleis erstellt. Für die Tunnelbohrmaschine (TBM) wird die Startstrecke vorbereitet und die TBM montiert. In Däniken wird ein neues Aussenperron gebaut und in einer Intensivbauphase die Industriegleisanlage angepasst. Im Dezember 2016 ist vorgesehe,n das 4. Gleis Neu Bern Gretzenbach und das neue Aussenperron Däniken in Betrieb zu nehmen. Olten Einfahrt Ost Gleise 10/11 (R3.1): Es ist vorgesehen bis im Frühjahr 2016 das Bauprojekt und das PGV-Dossier zu erstellen. Wendegleis Däniken (R3.2): Bearbeitung des Bauprojekts in 2016 und Einleitung des Plangenehmigungsverfahrens. Neubaustrecke Chestenberg (Q3.3): Formeller Abschluss des Vorprojektdossiers. Keine weitere Arbeiten im Rahmen von ZEB. 2.5 Nordwestschweiz Angebot und Betriebskonzept Mit ZEB ist eine Entflechtung der Verkehrsströme in Liestal (4-Spur-System) geplant mit dem Ziel, den heutigen Abkreuzungskonflikt von/nach Frenkendorf bzw. Adlertunnel zu beseitigen. Diese Massnahme ermöglicht einen zusätzlichen Fernverkehrshalt in Gelterkinden, erhöht die Betriebsstabilität und bildet die Basis für künftige Angebotserweiterungen im Regional- und Fernverkehr.

18 ZEB Standbericht 2015 Stand des Projektes 18 Infrastruktur In der Nordwestschweiz sind mit dem aktuellen Angebot ZEB die folgenden Infrastrukturmassnahmen vorgesehen: Abbildung 5: Übersicht Infrastrukturen ZEB Raum Nordwestschweiz Im Berichtsjahr 2015 konnten wesentliche Fortschritte in der Erarbeitung der folgenden zwei Projekte erzielt werden: Vierspurausbau Liestal (D4.1): Das Vorprojekt konnte im September 2015 genehmigt und die Bauprojektphase im Anschluss gestartet werden. Weichenverbindung Basel PB (D4.2): Die letzten Arbeiten konnten im 2015 ausgeführt worden. Prognose und Steuerung In der Nordwestschweiz sind 2015 folgende Aktivitäten geplant: Vierspurausbau Liestal (D4.1): Das Bauprojekt Vierspurausbau Liestal wird weiter vorangetrieben. Weichenverbindung Basel PB (D4.2): Abschluss des Projektes im Zufahrten Gotthard Zufahrten Gotthard Nord Angebot und Betriebskonzept Der Schwerpunkt des Angebots liegt im Kapazitätsausbau für den Güterverkehr. Für den Personenfernverkehr ist die Verdichtung zum Halbstundentakt von Zürich ins Tessin eingeplant.

19 ZEB Standbericht 2015 Stand des Projektes 19 Infrastruktur Die im Rahmen von ZEB geplanten Infrastrukturmassnahmen entlang der Zufahrten Gotthard Nord umfassen: Abbildung 6: Übersicht Infrastrukturmassnahmen ZEB Zufahrten Gotthard Nord Bei folgenden Projekten wurden im Berichtsjahr wesentliche Fortschritte erzielt: Zugfolgezeitverkürzung Abschnitt Basel-Brugg (B4.1): Die Verfügungen Basel RB Pratteln, Rheinfelden Mumpf, Eiken Hornussen und Effingen Brugg wurden im Laufe des 2015 rechtskräftig. Eine Beschwerde im Projekt Effingen Brugg betrifft den Lärmschutz und liegt beim Bundesverwaltungsgericht zum Entscheid. Die Ausführungsarbeiten wurden 2015 aufgenommen und laufen gemäss Terminprogramm. Die geplanten IBN-Termine können gemäss aktuellem Stand gehalten werden. Zugfolgezeitverkürzung Abschnitt Brugg-Rotkreuz (B4.1): Die Erarbeitung des Bauprojektes für den Abschnitt Hendschiken Dottikon Wohlen wurde abgeschlossen und vom BAV genehmigt. Eine Freigabe der notwendigen Finanzmittel erfolgte mit der 6. Umsetzungsvereinbarung. Die Einreichung des Auflageprojekts beim BAV erfolgte im Juli Die Erarbeitung des Auflage-/Bauprojekt Benzenschwil Sins Oberrüti verlief gemäss Terminplan bis Ende Aus Synergiegründen zu LV-Massnahmen, ist der dritte Abschnitt im Raum Muri AG im LV-Projekt integriert und in der Ausführungsphase. Die Arbeiten verlaufen gemäss Terminplan. Zugfolgezeitverkürzung Rotkreuz-Immensee (B4.1): Die Zugfolgezeitverkürzung wurde zusammen mit dem neuen Stellwerk Rotkreuz pünktlich im Oktober 2015 in Betrieb genommen. Zugfolgezeitverkürzung Brunnmatt-Goldau (B4.1): Die Arbeiten im Bahnhof Goldau sind grösstenteils abgeschlossen und die Abnahmen im Fachbereich Fahrstrom erfolgt. Die im November 2015 geplante Inbetriebnahme musste kurzfristig aufgrund von Ressourcenengpässen zugunsten des Projektes Bodio-Castione in das Folgejahr verschoben werden. Zugfolgezeitverkürzung Steinen-Schwyz (B4.1): Die Montagearbeiten sind grösstenteils abgeschlossen. Die geplante Inbetriebnahme, die zusammen mit Brunnmatt-Goldau im November 2015 geplant war, musste wie oben beschrieben aus Ressourcengründen kurzfristig in das Folgejahr verschoben werden. Doppelspur Freudenberg-Rotkreuz (B4.3): Das neue Gleis 300 und die Weiche 1 und 2 wurden Ende September 2015 in Betrieb genommen und mit der Sanierung des bestehenden Gleises wurde begonnen.

20 ZEB Standbericht 2015 Stand des Projektes 20 Doppelspur Walchwil (C4.1): Die Plangenehmigungsverfügung des BAV wurde im August 2015 erteilt. Gegen die Plangenehmigung ist beim Bundesverwaltungsgericht im September 2015 eine Beschwerde eingereicht worden. Die SBB hat die vollumfängliche Abweisung der Beschwerde und den «Entzug der aufschiebenden Wirkung» für alle ihre Teilprojekte beantragt. Mit der Zwischenverfügung vom Dezember 2015 wurde dies vom Bundesverwaltungsgericht abgelehnt. Knoten Arth-Goldau (B4.2): Der ZEB-Anteil (Spurwechsel) des Projektes Arth- Goldau wurde im Oktober 2015 in Betrieb genommen. Basel Luzern, Leistungssteigerung (D4.3): Die Objektstudie wurde erstellt. Prognose und Steuerung Entlang der Zufahrten Gotthard Nord sind für 2016 folgende Aktivitäten geplant: Zugfolgezeitverkürzung Brugg Rotkreuz (B4.1): o o o Abschnitt Hendschiken-Wohlen-Muri: Die Plangenehmigungsverfügung wird bis Juli 2016 erwartet. Im Herbst 2016 soll gemäss Terminplan mit den Bauarbeiten begonnen werden. Abschnitt Benzenschwil-Sins-Oberrüti: Einreichung des Auflageprojektes beim BAV Anfang Phasenfreigabe Bauprojekt und Aufnahme in 8. Umsetzungsvereinbarung. Abschnitt Muri AG: Ausführungsarbeiten laufen gemäss Terminprogramm im Rahmen der Bahnhofausbauten Wohlen, Boswil Bünzen, Muri (LV-Projekt mit integrierter Zugfolgezeitverkürzung Muri). Zugfolgezeitverkürzung Basel Brugg (B4.1): Im Projekt Eiken-Hornussen wurde die zweite Teilverfügung per Januar 2016 rechtskräftig. Die Ausführungsarbeiten laufen gemäss Terminplan weiter. Die IBN des Abschnittes Rheinfelden Mumpf und Basel Pratteln sind per Dezember 2016 geplant. Zugfolgezeitverkürzung Rotkreuz-Immensee (B4.1): Die 2. Inbetriebnahme erfolgt zusammen mit dem Projekt Doppelspur Freudenberg Rotkreuz im Sommer Zugfolgezeitverkürzung Brunnmatt-Goldau (B4.1): Die Inbetriebnahme ist für Mai 2016 vorgesehen. Doppelspur Walchwil (C4.1): Es ist ein Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts abzuwarten. Eine Prognose zur Verfahrensdauer ist derzeit schwierig. Arth-Goldau (B4.2): 2016 sind formelle Projektabschlussarbeiten geplant. Steinen Schwyz (B4.1): Die geplanten Prüf- und Inbetriebnahmearbeiten werden ab Februar 2016 ausgeführt und der Abschnitt im Mai 2016 in Betrieb genommen. Basel Luzern, Leistungssteigerung (D4.3): Start des Vorprojektes Zufahrten Gotthard Süd und Tessin Angebot und Betriebskonzept Das Betriebskonzept für den Güterverkehr auf der Nord-Süd-Achse ist seit Ende 2012 erstellt. Im ursprünglichen Angebotskonzept ZEB war für den stündlich verkehrenden IC nach Milano der Einsatz von Neigezügen vorgesehen. Die SBB hat das Angebotskonzept Nord-Süd im überarbeitet mit dem Ziel, auf diesem Korridor den Einsatz von Zügen ohne Neigetechnik für den 1/2h-Takt zu ermöglichen. Der internationale Personenverkehr wird neu aus der Halbstundenspinne Zürich Richtung Milano verkehren. Die nationale Verbindung Zürich-Lugano verkehrt aus der Stundenspinne Zürich. Dieses Angebot ist in der Referenznetzgrafik Stand Ende 2015 entsprechend berücksichtigt. Die vorgesehenen Infrastrukturmassnahmen auf den Zufahrten (Zugersee Ost) sowie im Raum Tessin sind bestätigt.

21 ZEB Standbericht 2015 Stand des Projektes 21 Das stündliche Angebot über die Gotthardbergstrecke ist mit den betroffenen Kantonen bis auf wenige Punkte abgesprochen. Vorgesehen ist eine stündliche IR-Verbindung, alternierend ab Basel/ Zürich endend in Erstfeld (saisonal an Wochenenden in Einzellagen bis nach Göschenen). Ab Erstfeld verkehrt ein stündlicher RE nach Bellinzona ( Lugano), welcher in das System TILO integriert ist. Das Angebot der S-Bahn Ticino (TILO) basiert im Wesentlichen auf integralen Halbstundentakten (ohne Cadenazzo Luino und oberhalb Castione). Eine weitere Verdichtung des S-Bahn Angebotes wird im Rahmen des AS 2025 realisiert (15 -Takt Bellinzona Locarno). Die dazu erforderlichen Massnahmen sind jedoch nicht Bestandteil von ZEB. Die Abstimmung des grenzüberschreitenden Angebotes für den Personen- und Güterverkehr ab 2020 ist mit Italien noch in Bearbeitung. Infrastruktur Die im Rahmen von ZEB geplanten Infrastrukturmassnahmen im Raum Tessin umfassen: Abbildung 7: Übersicht Infrastrukturmassnahmen ZEB Zufahrten Gotthard Süd und Tessin Generell sind die Projekte im Tessin auf dem zeitkritischen Pfad. Dies ist insbesondere auf die grosse Menge an Projekten auf sehr engem Raum zurückzuführen. Das BAV und die SBB haben sich daher darauf geeinigt, die Projekte im Tessin im Rahmen einer Task Force enger zu begleiten, um eine zeitgerechte Realisierung sicherzustellen. Im Berichtsjahr 2015 konnten wesentliche Fortschritte in der Erarbeitung folgender Projekte erzielt werden: Bahnstromversorgung Cadenazzo-Ranzo (-Luino) (Q5.1): Die Bauarbeiten in CH-Perimeter sind fertig gestellt worden und die Teil-IBN wurde planmässig Ende 2015 erreicht. Doppelspurausbau Contone-Quartino und Leistungssteigerung Cadenazzo-Ranzo (B5.5): Die öffentliche Auflage wurde im 1. Quartal 2015 gestartet. Weitere Verhandlungen betreffend der Forderungen der Gemeinde sind geführt worden. Zugfolgezeitverkürzung Biasca-Castione (B5.1): Die Inbetriebnahme des mischfinanzierten Projektes Pollegio Nord (neues elektronisches Stellwerk Phase 2, Signalisierung mit ETCS L2) hat im Dezember 2015 stattgefunden. Bellinzona, Leistungssteigerung Teilprojekt Bahnhof Bellinzona (B5.2): Nach der PGV Verfügung Mitte April 2015 konnte mit der Ausführung gestartet werden. Bellinzona, Leistungssteigerung Teilprojekt San Paolo (B5.2): Nach dem Start des Plangenehmigungsverfahrens im April 2015 fand im Juni /Juli 2015 die öffentlichen Auflage statt. Die sehr aufwendige Bauphasenplanung ist mit dem Nebenprojekten des Knotens Bellinzona Giubiasco abgestimmt worden.

22 ZEB Standbericht 2015 Stand des Projektes 22 Chiasso, Leistungssteigerungsmassnahmen inkl. Abstellbedürfnisse (B5.4): Nach der Phasenfreigabe des Vorprojektes durch das BAV im März 2015 konnte das Bauprojekt gestartet werden. Für einen Abkreuzungskonflikt im Südkopf ist eine technische Lösung ins Projekt integriert worden. Die Altlastproblematik (Quecksilber) ist vertieft worden und konnte örtlich eingegrenzt werden. Die öffentliche Auflage des Teilprojektes Stellwerkersatzes wurde im November 2015 gestartet. Die Finanzierung des Teilprojektes ZEB in Höhe von CHF 116 Mio. wurde mit der 6. USV gesichert. Lugano, gleichzeitige Einfahrten Gleis 1-2 (B5.3): Das Vorprojekt wurde Anfang 2015 gestartet und wird noch bis Anfang 2016 dauern. Das Projekt ist zeitkritisch und politisch heikel aufgrund des Mehrverkehrs und der notwendigen Schliessung des Bahnübergangs. Hier arbeitet die SBB in der Projektplanung eng mit dem Kanton zusammen, damit ein abgestimmtes Projekt entsteht. Partielle Doppelspur Contone-Tenero (D5.1) inkl. Zugfolgezeitverkürzung Tenero-Locarno (B1.2): Das Vorprojekt ist nach einer zusätzlichen Vertiefung der Studie im November 2015 beauftragt worden. Aufgrund der Studienergebnisse ist eine IBN bis (CBT) erreichbar. Mendrisio, Neubau Unterwerk und Frequenzumrichter (Q5.3): Das Projekt ist aufgrund der am in Kraft tretenden neuen gesetzlichen Regelungen durch die Leistungsvereinbarung zu finanzieren. Giubiasco, neue Spurwechsel (B5.3): Das Bauprojekt wurde im Juni 2015 genehmigt und im Oktober wurde das PGV verfügt. Ende Dezember 2015 konnte mit den Ausführungsarbeiten begonnen werden. Die Finanzierung wurde mit der 6. USV gesichert. Zugfolgezeitverkürzung Vezia Chiasso (B5.1): Die Studie wurde Mitte 2015 abgeschlossen und genehmigt. Aufgrund der Dringlichkeit des notwendigen Angebotes ab 2019 wurde Ende 2015 ein Bauprojekt mit zusätzlichen Sofortmassnahmen gestartet. Das Projekt wird in Rahmen einer Taskforce BAV/SBB enger begleitet. Prognose und Steuerung Im Tessin sind 2016 sind folgende Aktivitäten geplant: Bahnstromversorgung Cadenazzo-Ranzo (-Luino) (Q5.1): Koordinationsarbeiten für die IBN der italienischen Strecke bis im Jahr Bellinzona, Leistungssteigerung (B5.2): Weiterführung der Realisierungsarbeiten. Bellinzona, Leistungssteigerun Teilprojekt Sao Paolo (B5.2): Die Plangenehmigungsverfügung wird für Oktober 2016 erwartet, um die Bauarbeiten Ende 2016 starten zu können. Doppelspurausbau Contone-Quartino und Leistungssteigerung Cadenazzo-Ranzo (B5.5): ): Die Plangenehmigungsverfügung ist für Mitte 2016 vorgesehen. Chiasso, Leistungssteigerungsmassnahme inkl. Abstellbedürfnisse (B5.4): Die Genehmigung des Bauprojektes und die Einreichung des Auflageprojektes ist für Ende des 2. Quartals 2016 geplant. Für das Teilprojekt Stellwerksersatz ist eine Teilverfügung im Frühling 2016 und die definitive Verfügung im Herbst vorgesehen. Mendrisio, Neubau Unterwerk und Frequenzumrichter (Q5.3): Keine weiteren Arbeiten im Rahmen von ZEB. Giubiasco, neue Spurwechsel (B5.3): Weiterführung der Realisierungsarbeiten. Partielle Doppelspur Contone-Tenero (D5.1) inkl. Zugfolgezeitverkürzung Tenero-Locarno (B1.2): Die VP-Genehmigung ist für Ende November 2016 geplant. Zugfolgezeitverkürzung Vezia-Chiasso (B5.1): Der Projektierungsauftrag für das VP wird anfangs 2016 erarbeitet. Biasca, zusätzliche Weichenverbindungen (B5.3): Start des VP ist für Frühling 2016 geplant.

23 ZEB Standbericht 2015 Stand des Projektes 23 Biasca Castione, Zugfolgezeitverkürzung (B5.1): Die Rückbauarbeiten der alten Anlagen sind ab März 2016 eingeplant. Mendrisio, Verlängerung und Anpassung Perron Gleis 1 mit schnellere Zufahrten Gleis 1-2 (R5.1): Start des VP ist für Frühling 2016 geplant. 2.7 Zürich / Ostschweiz Raum Zürich Angebot und Betriebskonzept Mit ZEB sind in der Region Zürich folgende zusätzliche Fernverkehrs-Angebote geplant (ohne Angebotsverbesserungen HGV-A und NEAT): Zürich Winterthur St.Gallen: Verdichtung und teilweise Fahrzeitverkürzung durch zwei zusätzliche Produkte zwischen Zürich und St.Gallen mit Halt in Winterthur und Zürich Flughafen (ca. 1/4h-Takt). Zürich Aarau Bern: Vier stündliche Züge in den Hauptverkehrszeiten (ungefährer 1/4h-Takt) Zürich Zug - Tessin: Halbstundentakt Zürich: Fahrzeitverkürzung im Knoten Zürich durch DML (Beitrag ZEB) Die ZEB-Infrastrukturausbauten im Raum Zürich stellen zudem die Basis für den Ausbau des Regionalverkehrsangebotes der 4.Teilergänzungen der Zürcher S-Bahn dar. Infrastruktur Die im Rahmen von ZEB geplanten Infrastrukturmassnahmen im Raum Zürich umfassen: Abbildung 8: Übersicht Infrastrukturmassnahmen ZEB Raum Zürich Im Berichtsjahr 2015 liefen die Planungs- und Ausführungsarbeiten im Raum Zürich plangemäss. Die folgenden Meilensteine konnten erreicht werden: Überwerfung Dorfnest (C6.1): Die Umbauarbeiten im Aufnahmegebäude im Bahnhof Kloten für die Stellwerkserweiterung wurden abgeschlossen und die Baumeisterarbeiten konnten vergeben werden. Hürlistein-Effretikon 4. Gleis und Effretikon Nordkopf (C6.2): Die Gleisanlagen im Bahnhof Effretikon Nordkopf sind für die Inbetriebnahme der S-Bahn im Dezember 2015 bereit gestellt worden.

24 ZEB Standbericht 2015 Stand des Projektes 24 Zugfolgezeitverkürzung Effretikon-Tössmühle (C6.3): Die Arbeiten sind abgeschlossen, diverse Rückbauten sind erledigt und die Inbetriebnahme der Anlagen konnte im Dezember 2015 erfolgen. Winterthur, Spurwechsel Schwalmenacker (C6.4): ): Die Sicherungsanlagen sind im Juni 2015 und die Spur- wechsel und Schaltanlagen im September 2015 in Betrieb gegangen. Die Inbetriebnahme aller Anlagen erfolgte im Dezember Überholgleis Elgg (C6.5): Das Bauprojekt ist abgeschlossen und die Plangenehmigungsverfügung wurde im November 2015 erteilt. Zugfolge Linkes Ufer (D6.1): Die Arbeiten sind bis auf wenige Restarbeiten abgeschlossen. Winterthur Vorinvestition Zürcherstrasse; Brücke Zürcherstrasse (D6.2): Die Bauarbeiten für die Verlegung der Speiseleitung und der Brückenverbreiterung Zürcherstrasse sind abgeschlossen. Die bestehenden Parkhausrampen im Bahnhof sind abgebrochen und durch zwei neue Rampenbauwerke ersetzt worden. Die Inbetriebnahme derselben erfolgte im August Winterthur PU Nord (R6.1): Die Tragkonstruktion wurde im Hinblick auf den nächsten Ausbauschritt 2030 optimiert. Der Inbetriebnahmetermin wurde neu auf Dezember 2022 festgesetzt, um die Realisierung der angebotsrelevanten Projekte im Korridor Winterthur auf Dezember 2018 nicht zu gefährden. Unterwerk Hürlistein (Q6.1): Das Unterwerk ist in Betrieb. Seit Juli 2015 läuft die Stromversorgung und das fahrbare Unterwerk wurde abgeführt. Fahrleitungsschaltanlagen Raum Zürich (Q6.2): Genehmigung der Mehrkosten und der neuen Inbetriebnahmen der Schaltposten. Die Schaltanlage in Glattbrugg ist erstellt. In Niederglatt haben die Arbeiten im November 2015 begonnen. Für die Schaltanlage in Meilen wird zurzeit die Submission erarbeitet. Prognose und Steuerung In der Region Zürich sind für 2016 folgende Arbeiten vorgesehen: Überwerfung Dorfnest (C6.1): Der Baubeginn der Hauptarbeiten soll im Februar 2016 erfolgen. Überholgleis Elgg (C6.5): Der Baustart wird Anfang 2016 erfolgen. Es ist weiterhin damit zu rechnen, auf Siedlungsfunde aus der Römerzeit zu treffen. Hürlistein 4. Gleis und Nordkopf Effretikon (C6.2): Die Hauptarbeiten im Nordkopf werden fortgeführt. Zugfolge Effretikon Tössmühle (C6.2): Für 2016 ist der Projektabschluss geplant. Spurwechsel Schwalmenacker (C6.4): Bis zum Frühjahr 2016 werden noch die Restarbeiten ausgeführt. Winterthur Vorinvestition Zürcherstrasse (D6.2): Die Bauarbeiten werden bis Mitte 2016 abgeschlossen. Zugfolge Linkes Ufer (D6.1): Fortführen der Abschlussarbeiten. Winterthur Leistungssteigerung (D6.2) und PU Nord (R6.1): Fortführen der Hauptarbeiten und Einreichen des PGV für das nicht angebotsrelevante Teilprojekt «Grüze». Unterwerk Hürlistein (Q6.1): ): Für 2016 ist der Projektabschluss geplant. Fahrleitungsschaltanlagen Raum Zürich (Q6.2): Fertigstellen der Schaltpostenarbeiten für Niederglatt, Henggart und Dachsen. Der Baustart für Meilen ist im 4. Quartal 2016 vorgesehen Ostschweiz Angebot und Betriebskonzept Mit ZEB sind in der Region Ostschweiz folgende zusätzlichen Fernverkehrs-Angebote geplant (ohne Angebotsverbesserungen HGV-A):

25 ZEB Standbericht 2015 Stand des Projektes 25 Zürich St.Gallen: Verdichtung und teilweise Fahrzeitverkürzung durch zwei zusätzliche Züge (ca. 1/4h-Takt). Zürich Winterthur Kreuzlingen: Verkürzung der Fahrzeit im Fernverkehr zur Drehung der Seelinie mit den Knoten Kreuzlingen, Romanshorn und Schaffhausen. Die ZEB-Infrastrukturausbauten stellen zudem die Basis für den Ausbau des Regionalverkehrsangebotes im Rahmen der Angebotsplanungen Ost 1.Teilergänzung dar. Für die Angebotsplanung Ostschweiz 1. Teilergänzung Thurgau liegt die Absichtserklärung vor. Darin werden über ZEB 5 Ausgleichsmassnahmen für den Regionalverkehr finanziert und umgesetzt. Infrastruktur Die im Rahmen von ZEB geplanten Infrastrukturmassnahmen in der Ostschweiz umfassen: Abbildung 9: Übersicht Infrastrukturmassnahmen ZEB Raum Ostschweiz Im Berichtsjahr 2015 liefen die Arbeiten im Raum Ostschweiz plangemäss. Die folgenden Meilensteine konnten erreicht werden: Wil 420 m Perronlänge für Fernverkehr (A7.1): Im 2015 erfolgte die Erarbeitung der Objektstudie. Wegüberführung Hard (A7.2): Der Projektabschlussbericht SBB ist Anfang September 2015 dem BAV zugestellt worden. Salez-Sennwald (D7.1): Der Testbetrieb für die Raumüberwachung wurde auf den Fahrplanwechsel Dezember 2015 aufgenommen. Neuhausen-Schaffhausen, Zugfolgezeitverkürzung und Spurwechsel (D7.2): Die Arbeiten konnten bis auf wenige Restarbeiten abgeschlossen werden. Kehlhof, partieller Doppelspurausbau (E7.1): ): Das Plangenehmigungsverfahren läuft. Die Arbeiten am Bauprojekt konnten wie geplant im Dezember 2015 abgeschlossen werden. Die Vorbereitungsarbeiten für die Realisierungsphase laufen an (Submission und Ausführungsplanung). Winterthur Weinfelden, Fahrzeitreduktion (E7.2): Das Bauprojekt wurde bearbeitet und der Bauablauf verfeinert. Das PGV wurde Ende Oktober 2015 aufgelegt. Winterthur-St. Gallen, Fahrzeitreduktion (E7.3): ): Im 2015 wurden weitere Untersuchungen für den Betrieb mit WAKO durchgeführt. Die Arbeiten laufen noch.

26 ZEB Standbericht 2015 Stand des Projektes 26 St. Gallen Winkeln St. Gallen, Zugfolgezeitverkürzung und Spurwechsel (E7.3): Die Objektstudie wurde abgeschlossen. Die Phasenfreigabe für die Erstellung des Vorprojekts ist am 21. Dezember 2015 durch das BAV erteilt worden. Weinfelden, Spurwechsel und Signalanpassung (R7.1): Die Erstellung des Auflagedossiers ist per Ende Dezember 2015 abgeschlossen und die gleichzeitige Weiterführung der Planungsarbeiten (Erstellung Bauprojekt) erfolgt. Lengwil, Kreuzungsstation (R7.2): Das Vorprojekt konnte Ende April 2015 abgeschlossen werden. Die Phasenfreigabe für das Auflage-/Bauprojekt wurde im Mai 2015 durch das BAV erteilt und das Auflageprojektdossier im Dezember 2015 beim BAV eingereicht. Kradolf, Kreuzungsstation (R7.3): Das Vorprojekt konnte im Juli 2015 abgeschlossen werden. Die Phasenfreigabe für das Auflage-/Bauprojekt wurde im August 2015 durch das BAV erteilt und somit konnte umgehend mit der Erstellung des Auflageprojektes begonnen werden. Hauptwil, Kreuzungsstation (R7.4): Das Vorprojekt konnte im Juli 2015 abgeschlossen werden. Die Phasenfreigabe für das Auflage-/Bauprojekt wurde im August 2015 durch das BAV erteilt und die Arbeiten konnten gestartet werden. St. Katharinenthal, Kreuzungsstation (R7.5): Das Vorprojekt konnte im April 2015 abgeschlossen werden. Die Phasenfreigabe für das Auflage-/Bauprojekt wurde im Juni 2015 durch das BAV erteilt. St.Gallen - St.Fiden Erweiterung Abstellgleisanlage Gleis 5/6 (Q7.1): Das Vorprojekt konnte Mitte Juli 2015 abgeschlossen werden. Die Phasenfreigabe für das Bauprojekt wurde im August 2015 durch das BAV erteilt. Kompensationsanlage Neuhausen (Q7.2): Die Arbeiten sind abgeschlossen und die Anlagen auf Dezember 2015 in Betrieb genommen worden. Fahrleitungsschaltanlagen Pfäffikon SZ (Q7.3): aufgurnd neuer Anforderungen wurde die Überarbeitung des Projektes ausgelöst. Die Überarbeitung konnte per Ende Dezember 2015 abgeschlossen werden. Wil, Schaltposten 15 kv, Neubau (Q7.4): Die Phasenfreigabe des Auflage-/Bauprojektes ist im Januar 2015 durch das BAV erfolgt. Die Arbeiten an der Erstellung des Auflageprojektes konnten aufgenommen werden. Prognose und Steuerung Im Jahr 2016 sind in der Ostschweiz die folgenden Aktivitäten vorgesehen: Wil, 420 m Perronlänge für Fernverkehr (A7.1): Abschluss der Studie bis Ende März Kehlhof, partielle Doppelspur (E7.1): Fortführen der Hauptarbeiten für die Realisierungsphase und Erteilung der Plangenehmigungsverfügung BAV bis Ende März Anschliessend ist der Baustart Ende April 2016 geplant. Salez-Sennwald (D7.1): Abschluss und Auswertung des Testbetriebs sowie Erteilung der definitive Betriebsbewilligung auf Ende Neuhausen-Schaffhausen, Zugfolgezeitverkürzung und Spurwechsel (D7.2): Für 2016 ist der Projektabschluss geplant. Winterthur Weinfelden, Fahrzeitreduktion (E7.2): Abschluss des Bauprojekts sowie Kostenermittlung. Das PGV wird auf November 2016 erwartet. Anschliessend soll die Bauausführung erfolgen. Winterthur-St. Gallen, Fahrzeitreduktion (E7.3): Herbeiführung des WAKO-Entscheides und Start der Planungsarbeiten.

27 ZEB Standbericht 2015 Stand des Projektes 27 St. Gallen Winkeln St. Gallen, Zugfolgezeitverkürzung und Spurwechsel (E7.3): Erstellung des Vorprojekts bis September 2016 und gleichzeitige Weiterführung der Planungsarbeiten (Erstellung Auflage-/Bauprojekt bis Mitte 2017). Weinfelden, Spurwechsel und Signalanpassung (R7.1): Weiterführung der Planungsarbeiten (Erstellung Bauprojekt) und Erteilung der Plangenehmigungsverfügung durch das BAV bis Ende Lengwil, Kreuzungsstation (R7.2): Weiterführung der Planungsarbeiten (Erstellung Bauprojekt) und Erteilung der Plangenehmigungsverfügung durch das BAV bis Ende Kradolf, Kreuzungsstation (R7.3): Abschluss des Auflageprojekts bis Ende Juni 2016 und gleichzeitige Weiterführung der Planungsarbeiten (Erstellung Bauprojekt) bis Oktober Hauptwil, Kreuzungsstation (R7.4): Abschluss des Auflageprojekts bis Ende Juni 2016 und gleichzeitige Weiterführung der Planungsarbeiten (Erstellung Bauprojekt) bis Oktober St. Katharinenthal, Kreuzungsstation (R7.5): Abschluss des Auflageprojekts bis Ende Januar 2016 und gleichzeitige Weiterführung der Planungsarbeiten (Erstellung Bauprojekt) bis November St.Gallen - St.Fiden Erweiterung Abstellgleisanlage Gleis 5/6» (Q7.1): Voraussichtlicher Abschluss des Auflageprojekts bis Ende April 2016 und gleichzeitige Weiterführung der Planungsarbeiten (Erstellung Bauprojekt) bis September Kompensationsanlage Neuhausen (Q7.2): Bis Ende 2016 werden noch diverse Restarbeiten und der Projektabschluss ausgeführt. Fahrleitungsschaltanlagen Pfäffikon SZ (Q7.3): Erteilung der Phasenfreigabe durch das BAV für die Erstellung des Auflage-/Bauprojekts bis Ende Januar Wil: Schaltposten 15kV, Neubau (Q7.4): Abschluss des Auflageprojekts bis Ende Januar 2016 und gleichzeitige Weiterführung der Planungsarbeiten (Erstellung Bauprojekt) bis Januar 2017.

28 ZEB Standbericht 2015 Termine 28 3 Termine 3.1 Vorbemerkungen Das Bundesgesetz über die zukünftige Entwicklung der Bahninfrastruktur (ZEBG) enthält keine Terminvorgaben für die Realisierung der geplanten Infrastrukturausbauten. Folgende Aspekte sprechen jedoch für eine möglichst rasche Umsetzung: die Nachfrageentwicklung, welche möglichst rasch zusätzliche Angebote verlangt; die Terminvorgaben für die Inbetriebnahme der DML Zürich und die Gotthard-Achse der NEAT; die Fertigstellung der aufwärtskompatiblen Ausbauten, damit die mit dem nächsten STEP- Ausbauschritt vorgesehenen Angebotsverbesserungen umgesetzt werden können; die im Bahninfrastrukturfonds BIF zur Verfügung stehenden jährlichen Mittel für den Ausbau der für ZEB geplanten Infrastruktur. 3.2 Terminsituation und -prognose Im Rahmen der Erarbeitung der Botschaft FABI und des 1. Umsetzungsschrittes von STEP wurde die Terminplanung für ZEB insofern abgestimmt, dass die Inbetriebnahme der vorgesehenen Infrastrukturmassnahmen möglichst zusammen mit dem 1. Umsetzungsschritt von STEP auf 2025 terminiert wurde. Zwei fixe Termine sind bei der Umsetzung der ZEB-Massnahmen zu berücksichtigen: die rechtzeitige Inbetriebnahme (IBN) der ZEB-Massnahmen auf den Zufahrtsstrecken zur NEAT. Diese wurde auf die geplante IBN des Gotthard-Basistunnels 2016 und des Ceneri-Basistunnels 2020 abgestimmt. die rechtzeitige IBN der über ZEB finanzierten Projekte der 4. Teilergänzung der S-Bahn Zürich (Abhängigkeit von der IBN der Durchmesserlinie in Zürich (DML)). Aus heutiger Sicht sollten die einzelnen Projekte fristgerecht umgesetzt werden können. Unter der Voraussetzung, dass der BIF als Finanzierungsgrundlage keinen Einschränkungen obliegt, sind andere Faktoren dafür verantwortlich, dass die Projekte nicht beliebig beschleunigt werden können. Insbesondere die nachfolgenden Punkte könnten sich im weiteren Projektverlauf als terminkritische Faktoren herausstellen: Verfügbarkeit der für den Bau notwendigen Intervalle (Langsamfahrstellen) auf den einzelnen Streckenabschnitten Kapazität der SBB für die Planung und Umsetzung der Projekte Verzögerungen im Rahmen von Plangenehmigungsverfahren aufgrund von Einsprachen und Beschwerden. Die Terminübersicht in Anhang 5 zeigt die Termine je Projektgruppe im Detail auf. Insbesondere die Projekte im Tessin sind zeitkritisch. Aufgrund der grossen Kumulation der Projekte auf relativ engem Raum sind die Bauarbeiten im Detail aufeinander abzustimmen. Der Terminsituation ist daher bei der Planung grosse Beachtung zu schenken. Ebenfalls die Realisierung der Projekte Umbau Bahnhof Lausanne und Liestal ist aus terminlicher Sicht ambitiös, da das Bauen unter Betrieb in derart grossen Bahnhöfen sehr anspruchsvoll ist.

29 ZEB Standbericht 2015 Kosten 29 4 Kosten 4.1 Vorbemerkungen Die Controlling-Richtlinie ZEB wurde am 1. September 2011 gemäss Art. 14 Abs. 2 ZEBG durch das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) in Kraft gesetzt. Sie bildet die Grundlage für die Berichterstattung und legt u.a. fest, welche Kostenstände dargestellt werden müssen. Gleichzeitig mit der Inkraftsetzung der Rechtsgrundlagen von FABI wird diese per durch eine umfassende Neuregelung in der sogenannten Richtlinie "Umsetzung Bahninfrastruktur-Ausbauten" (RUBA) abgelöst. Sie gilt in Zukunft für alle mittels Umsetzungsvereinbarungen bestellten Infrastrukturausbauten. 4.2 Kostenbezugsbasis Im Bundesbeschluss über den Gesamtkredit für die zukünftige Entwicklung der Bahninfrastruktur sind für die Realisierung der Projekte 5,37 Milliarden Franken bewilligt worden (Preis- und Kostenstand April ohne Teuerung und Mehrwertsteuer und Bauzinsen). Zusätzlich stehen Mittel für die Projektaufsicht in der Höhe von 30 Mio. Franken zur Verfügung. Aus Synergiegründen werden einzelne ZEB-Projekte zusammen mit andern Bahnprojekten, z.b. Oberbauerneuerungen, erstellt. Mit den Finanzierungsvereinbarungen werden deshalb auch die Verteilschlüssel der Finanzierungsquellen geregelt. In den Kostentabellen sind nur diejenigen Kosten der ZEB-Objekte dargestellt, die über den ZEB-Kredit (FinöV) finanziert werden. Die jeweiligen Gesamtprojektkosten sind im Finanzierungsnachweis (vgl. Anhang 4) ersichtlich. 4.3 Kostensituation Gemäss Kapitel 7.5 der Controlling-Richtlinie ZEB wird die Kostenbezugsbasis (UKB) der einzelnen Projekte im Zeitpunkt des Abschlusses der ersten Vereinbarung festgelegt. Die 1. Umsetzungsvereinbarung ZEB wurde am 29. Juni 2011 durch den Bundesrat genehmigt und gleichzeitig die Masterliste überprüft sowie die Kostenangaben aktualisiert. Diese flossen in die Masterliste vom 4. September 2011 ein und bilden somit die UKB als Referenzwert für die Kostenvergleiche im Projektverlauf. Die Kosten für Planungsstudien zu Beginn der Projektphase, das heisst von 2000 bis 2008 im Vorfeld und im Rahmen der Erarbeitung der Botschaft zur Gesamtschau FinöV, können nicht einzelnen Projekten zugeordnet werden. Die Kosten für diese Studien wurden den Projektaufsichtskrediten belastet. Für die Projektaufsicht stehen zwei Verpflichtungskredite von insgesamt 30 Millionen Franken zur Verfügung. 4 Die Verpflichtungskredite weisen den Preisstand April 2005 auf und werden nach dem Bahnbau-Teuerungsindex angepasst.

30 ZEB Standbericht 2015 Kosten 30 Kostensituation per 31. Dezember 2015 Verpflichtungskredite Verpflichtungskredit IST-Kosten per * Veränderungen im Berichtsjahr IST-Kosten per * in CHF. in in in Preisstand April 2005 effektiv effektiv effektiv Massnahmen NEAT-Zufahrten (Art. 4, Abs. 1, Bst a ZEBG) 700' ,1 61'430,5 121'194,6 MWST 1 129,4 341,3 1'470,7 Projektaufsicht über Massnahmen NEAT-Zufahrten 10' , ,0 MWST 250, ,0 Massnahmen übrige Strecken (Art. 4, Abs. 1, Bst b ZEBG) 4'420' ,5 372'887,4 771'943,9 MWST 5 111,2 2'569,6 7'680,8 Projektaufsicht Massnahmen an übrigen Strecken 20' ,8 19, ,8 MWST 500,9 1,5 502,4 Ausgleichsmassnahmen für Regionalverkehr (Art. 6 ZEBG) 250' ,6 7'041,1 8'957,7 MWST 50,5 222,2 272,7 Total Nettokosten 5'400' ,0 441'378,0 912'883,0 Total MWST 7 042,0 3'134,6 10'176,6 Abbildung 10: Kostenübersicht ZEB * Mittelabrufe der Infrastrukturbetreiber auf Basis Ist-Kosten per Okt.; inkl. Kostenprognose Nov./Dez. Per 31. Dezember 2015 sind insgesamt IST-Kosten in der Höhe von 912,883 Millionen Franken (exkl. MWST) angefallen, davon entfallen 902,096 Millionen Franken auf die Umsetzung ZEB und 10,787 Millionen Franken auf die Projektaufsicht.

31 ZEB Standbericht 2015 Kosten Kostenprognose Die im Bundesbeschluss über den Gesamtkredit für die zukünftige Entwicklung der Bahninfrastruktur bewilligten 5.4 Milliarden Franken (Preisbasis April 05) sind als Kostendach zu betrachten. Aufgrund der Kostenüberprüfung im Verlaufe des Jahres 2010 und den eingeleiteten Massnahmen zur Kostenreduktion wurden Anpassungen des ZEBG beantragt, damit die Kosten eingehalten werden können. Die Anpassungen des ZEBG wurden vom Parlament im Sommer 2013 im Rahmen der FABI- Debatte gutgeheissen. Nach erfolgter Volksabstimmung zu FABI am 9. Februar 2014 wurde gegen die ZEBG-Anpassung kein Referendum ergriffen. Die Anpassung wurde am in Kraft gesetzt. Mit den vorgesehenen Anpassungen können die geplanten Massnahmen aus heutiger Sicht im vorgesehenen Kostenrahmen von 5.4 Milliarden Franken (PB 04/2005) realisiert werden. Die Kostenprognose per 31. Dezember 2015 sieht wie folgt aus: Verpflichtungskredite Ursprüngliche Kostenbezügsbasis Mutmassliche Endkosten per Veränderungen im Berichtsjahr Mutmassliche Endkosten per in CHF in In In Preisstand April 2005 April 2005 April 2005 April 2005 Massnahmen an den NEAT- Zufahrten (Art. 4, Abs. 1, Bst a ZEBG) Projektaufsicht über Massnahmen an den NEAT- Zufahrten Massnahmen an den übrigen Strecken (Art. 4, Abs. 1, Bst b ZEBG) Projektaufsicht über Massnahmen an den übrigen Strecken Ausgleichsmassnahmen für den Regionalverkehr (Art. 6 ZEBG) 624' , ,3 673'045,6 10'000 10'000, '000,0 4'091' ,2 +61'731,3 3'984'193,5 20' , ,0 227' ,5-8'944,5 226'756,0 Total '464, , '995,1 Risikobetrag 342'000 * Endkostenprognose BAV 5 256'000 * Abbildung 11: Endkostenprognose unter Berücksichtigung der geplanten Anpassung des ZEBG (ohne Teuerung) * gerundete Werte Das BAV nimmt für das Gesamtprojekt ZEB eine Endkostenprognose aus Sicht der Aufsichtsbehörde vor. Diese Endkostenprognose berücksichtigt die bekannten und bewerteten Risiken. Die Endkostenprognose des BAV für die Infrastrukturmassnahmen im Netz der SBB deckt sich aus aktueller

32 ZEB Standbericht 2015 Kosten 32 Sicht mit deren Einschätzung, integriert zusätzlich aber die geplanten Ausbauten der BLS und berücksichtigt die zur Verfügung stehenden Projektaufsichtskredite. Die teuerungsbereinigte Endkostenprognose liegt per bei 5,256 Milliarden Franken (Preisstand April 2005). Die veranschlagten Kosten liegen damit zum heutigen Zeitpunkt rund 150 Mio. Franken unter den zur Verfügung stehenden 5,4 Milliarden Franken. Abbildung 12: Mutmassliche Endkosten ZEB unter Berücksichtigung der Anpassungen des ZEBG 4.5 Kostensteuerung Die für die Projekte vorgesehenen Mittel sind knapp bemessen. Weitere Projektoptimierungen wurden 2015 vorangetrieben. Mit der Weiterführung der Projektierung wird zudem die Kostengenauigkeit verbessert. Der Kostenentwicklung in den Einzelprojekten ist weiterhin Beachtung zu schenken und insbesondere die grossen Projekte werden durch das BAV aus diesem Grund bereits in einer frühen Planungsphase eng begleitet.

33 ZEB Standbericht 2015 Risikomanagement 33 5 Risikomanagement Das BAV hat die Aufgabe, die Risikosituation (Chancen und Gefahren) des Projektes periodisch zu überprüfen. Es konzentriert sich dabei auf die übergeordneten Rahmenbedingungen, bzw. die Ebene des Gesamtvorhabens. Das operative Risikomanagement liegt in der Verantwortung der Ersteller. Im Rahmen der Risikoanalyse wurden insgesamt 12 Risiken und 4 Chancen erkannt, analysiert und bewertet. Die angespannte Situation bei den zur Verfügung stehenden Baustellenintervallen wird als eines der derzeit grössten Risiken erachtet. Aufgrund der parallel zu den ZEB-Ausbauten zu realisierenden Infrastrukturausbauten aus dem AS 2025, dem 4m-Korridor Gotthard und den nötigen Unterhaltsarbeiten bleiben nur wenige Intervallfenster für die Ausbauten. Dies kann sowohl zu Verzögerungen als auch zu Mehrkosten führen. Im Rahmen einer risikoorientierten Prüfung (Fachaufsicht) wurde daher das Vorgehen bei der SBB für die langfristige Intervallplanung bereits 2014 vertieft untersucht. Der Abschluss des Prüfungsberichts ist im Frühling 2015 erfolgt. Die SBB hatte Zeit, die Empfehlungen aus dem Prüfbericht bis Ende November 2015 umzusetzen. Im Bereich der langfristigen Intervallplanung wurde jedoch noch weiterer Handlungsbedarf erkannt. Derzeit laufen dazu noch Gespräche zwischen SBB und BAV und das Thema wird weiter aktiv bearbeitet. Die Kostenrisiken in den einzelnen Projekten sind derzeit noch beträchtlich. Die SBB bewertet die Risiken mit rund 489 Mio. Franken, was sich in etwa mit der Einschätzung des BAV deckt; es stuft die Risiken der einzelnen Projekte auf zwischen 200 und 400 Mio. Franken ein. Insbesondere die Projekte im Kanton Tessin (Bellinzona, Chiasso, Doppelspur Contone-Tenero) sowie die Umbauten im Knoten Lausanne und in Liestal sind noch mit grösseren Kostenrisiken behaftet. Mit der geplanten Freigabe der einzelnen Projektphasen ist jedoch sichergestellt, dass die einzelnen Projekte nochmals kritisch beurteilt werden und Einsparungen geprüft werden können. Das Primat des Substanzerhalts im BIF stellt ebenfalls ein Risiko für das Ausbauprogramm ZEB dar. Sollte sich der Finanzbedarf für den Substanzerhalt vergrössern, könnte dies dazu führen, dass die jährlich zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel für ZEB geringer sein werden. Dadurch würde sich die Umsetzung der Projekte verzögern und wohl tendenziell auch verteuern. Als grösste Chancen werden derzeit die möglichen Kostenoptimierungen in den Einzelprojekten betrachtet sowie mögliche Synergien beim Clustering mit anderen Projekten (HGV-A, STEP usw.). Die vorhandenen Chancen werden von der SBB auf rund 149 Mio. Franken geschätzt. Auch dieser Wert deckt sich in etwa mit der Einschätzung des BAV, welches von rund Mio. Franken ausgeht. Entsprechend ist der leistungsorientierten Projektsteuerung in der laufenden Planungsphase grosse Beachtung zu schenken. Die Projekte sind im Hinblick auf die Leistungsanforderungen und die damit verbundenen Kosten weiter zu überprüfen. Die aktuelle Risikomatrix für das Gesamtprojekt und die zugehörige Massnahmenliste in Anhang 6 zeigen sowohl die gewählte Strategie zum Umgang mit den Risiken sowie die bis zum Berichtszeitpunkt beschlossenen Massnahmen im Einflussbereich des BAV.

34 ZEB Standbericht 2015 Finanzen 34 6 Finanzen 6.1 Vorbemerkungen Mit dem Bundesbeschluss über den Gesamtkredit für die zukünftige Entwicklung der Bahninfrastruktur wurden aus dem FinöV-Fonds 5,4 Milliarden Franken (PB 04/2005, ohne Teuerung und Mehrwertsteuer)) freigegeben. Die Mittel werden in Form von variabel verzinslichen, bedingt rückzahlbaren Darlehen und A-Fonds-perdu-Beiträgen zur Verfügung gestellt. Der Kredit kann durch den Bundesrat um die ausgewiesene Indexteuerung und die Mehrwertsteuer erhöht werden. 6.2 Gesamtkredit Verpflichtungskredit Der Verpflichtungskredit ermächtigt einen Bauherren/Ersteller, für ein bestimmtes Vorhaben oder eine Gruppe gleichartiger Vorhaben bis zum bewilligten Höchstbetrag finanzielle Verpflichtungen einzugehen. Der Gesamtkredit ist wie folgt in 5 Verpflichtungskredite aufgeteilt: Abbildung 13: Verpflichtungskredite (04/2005) gemäss Bundesbeschluss über den Gesamtkredit ZEB Die Details zu den einzelnen ZEB-Verpflichtungskrediten, wie IST-Kosten, Anteil Teuerung und Finanzierungsnachweise sind aus den Anhängen 2 und 3 ersichtlich. Ausser der per in Kraft getretenen ZEBG-Anpassung sind derzeit keine weiteren finanziellen Steuerungsmassnahmen (z.b. Erweiterung Verpflichtungskredit, Verpflichtungskreditverschiebung oder Zusatzkredite) notwendig.

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