KREISSTADT DIETZENBACH
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- Gerburg Bieber
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1 KREISSTADT DIETZENBACH DER MAGISTRAT Stadtmarketing-Agentur Tel.:06074/ , Fax: / Abt. Presse und Öffentlichkeitsarbeit Internet: Dieselstraße 8, Dietzenbach, DIETZENBACH informiert 308/Ki. 09. November 2011 Haushaltsrede des Stadtkämmerers Dietmar Kolmer zur Einbringung des Haushaltsplanes 2012 in der Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Dietzenbach am , Uhr Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin, sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren von der Presse, sehr geehrte Anwesende. Gestatten Sie mir bitte einige Vorbemerkungen generelle Art als Ausblick auf die nächsten Jahre, was auf die kommunale Familie zu kommt und somit auch auf Dietzenbach. Wir haben dieses Jahr, meine sehr verehrten Damen und Herren, wichtige Schritte nach vorne getan. Viele neue Stadtverordnete haben das Angebot der Verwaltung angenommen, über das neue Haushaltswesen unterrichtet zu werden. Wir haben uns mehrmals getroffen und über Strukturziele, operative Ziele und Unterziele gesprochen und auch in einer Sitzung angefangen, Ziele, die die Verwaltung beispielhaft definiert hat, zu besprechen. Herzlichen Dank dafür. Wir sind damit noch nicht am Ende, wir müssen Anfang nächsten Jahres an der Definition der Ziele und Vereinbarungen weiter arbeiten, damit wir im Haushalt 2013, den wir im April schon wieder anfangen zu planen, einen Teil umsetzen können. Für diese Planung benötigen wir Ihre Zielvorstellungen im Sinne der Doppik. Steuern durch Ziele das können wir nur dann, wenn wir diese auch definiert haben. Aufgrund landespolitischer Vorgaben, haben wir 2009 die Doppik eingeführt. Allerdings erfordert ein neues Rechnungswesen auch, dass die Strukturen der Verwaltung verändert und Organisationen entsprechend anzupassen sind. Wenn das nicht geschieht, haben wir mehr Arbeit und keine Vorteile davon. Auf einer Veranstaltung des Deutschen Städtetages habe ich erfahren, dass und da schließe ich Dietzenbach nicht aus - dass in vielen Kommunen die Frage nicht beantwortet worden ist, was geschieht mit den Erkenntnissen, die aus der Doppik gewon-
2 nen werden? Gerade in Zeiten knapper Kassen und fehlender Ressourcen müssen wir den Mut haben, strategische Ziele festzulegen. Nur durch strategische Ziele können die finanziellen Ressourcen, dort investiert und dort eingesetzt werden, wo sie wirklich gebraucht werden und notwendig sind. Ohne strategische Steuerung kommen wir nicht mehr weiter. Wir müssen aufgrund gewonnener Erkenntnisse entscheiden, was wir wann tun wollen, was wir erreichen wollen und von was wir uns trennen müssen. Die Leitlinie zur Konsolidierung kommunaler Haushalte legt fest, dass Kommunen der Aufsichtsbehörde darzulegen haben, mit welchen Ergebnissen und wie sie sich mit den Prüfungsfeststellungen auseinander gesetzt haben. Wenn Empfehlungen nicht umgesetzt wurden, sind diese zu begründen. Es müsse auch dann in spürbarer Weise konsolidiert werden, wenn die Aufsichtsbehörde festgestellt hat, dass kaum noch Einsparpotential vorhanden ist. Damit ist auch eingeschlossen, dass die Erträge im Sinne von Steuerhebesätzen angehoben werden müssten. Es wird auf den Bundesdurchschnitt von Grundsteuer B und der Gewerbesteuer des Statistischen Bundesamtes verwiesen. Es sind alle Möglichkeiten der Einnahmebeschaffung ( 93 HGO) einzuhalten. Sollte auf die Erhebung von Beiträgen verzichtet werden, ist die Finanzierung von beitragsfähigen Maßnahmen mit Krediten grundsätzlich ausgeschlossen. Die Leitlinie sagt, dass defizitäre Kommunen nicht unbedingt einen niedrigeren Betreuungsschlüssel in den Kindertagesstätten anwenden müssen bei einer sachlichen Notwendigkeit, könne auch ein höherer Betreuungsschlüssel begründet angewandt werden. An anderer Stelle heißt es aber, dass eine Kommune selbst entscheidet, in welcher Höhe sie Elterngeld erhebt. Dass aber bei einer teilweisen oder völligen Freistellung von Entgelt von Kindergartenbetreuungseinrichtungen eine nachhaltige und nachvollziehbare Kompensation zur anderweitigen Finanzierung zu beschließen ist. Für die kommende Haushaltsberatung möchte ich Ihr Augenmerk auf ein Prüfraster der Leitlinie für Konsolidierung lenken. Bei der Festlegung des Haushaltes soll eine strikte Wirkungskontrolle angewandt werden: 1) Besteht ein zwingendes öffentliches Bedürfnis für die Wahrnehmung der Aufgabe? 2) Ist die Zuschußhöhe dem angestrebten Zweck angemessen 3) Die eigene Leistungsfähigkeit der tatsächlichen Nutzer ist zu bewerten. 4) Stellen die Verfahren der Zuschussvergabe und der Verwendungskontrolle die Erfüllung des zwingenden öffentlichen Bedürfnisses sicher?
3 In dem Erlass Orientierungsdaten für die Finanzplanung bis 2015 vom ist vermerkt, dass alle Möglichkeiten zur Einsparung von Ausgaben, bzw. Aufwendungen konsequent zu nutzen sind. Gerade in der jetzigen Diskussion Veräußern von Liegenschaften oder einen Deckungsgrad herbeizuführen - wird in diesem Erlasse darauf hingewiesen, dass unrentable Vermögensgegenstände auf Veräußerbarkeit zu überprüfen sind und mit entsprechenden Erlösen ist der Bestand an Verbindlichkeiten zu reduzieren. Was andererseits auch wieder den Vorteil hat, keine weiteren Kosten für Betrieb und Unterhalt aufwenden zu müssen. Entschuldungsfond, Hilfspaket, Schutzschirm: Vergangene Woche wurde über die Spitzenverbände mitgeteilt, dass Kommunen sich für den Schutzschirm im Jahr 2012 bewerben können. Es gab zwar eine Abfrage der Spitzenverbände; hier ging es aber nur darum, wer könnte sich bewerben und über welche Summen wird gesprochen werden. Die Begriffe sind unterschiedlich, die Ziele ähnlich. Die Verschuldung von armen und ärmsten Kommunen soll zurückgeführt werden, um die Handlungsfähigkeit zu stärken oder auch zu erhalten. Wer sich jedoch daran beteiligen möchte, muss eine individuell definierte Eigenleistung bei der Sanierung des Haushaltes erbringen. In einer politischen Runde, an der auch unser Finanzminister Thomas Schäfer teilnahm, war eine der Kernaussagen, dass die Kommunen natürlich alles tun müssen, ihre eigenen Steuerpotentiale auszuschöpfen. Es mutet schon seltsam an, wenn wir von Land und Bund per Gesetz gezwungen werden Ausgaben zu generieren, die wir finanziell nicht zur Verfügung haben. Und anschließend sollen wir diese fremdbestimmten Ausgaben gegenfinanzieren durch Streichung von freiwilligen Leistungen, die die Stadt aus ihrer Sicht benötigt. Darauf komme ich später zum Haushalt 2012 zurück. Ich gebe als Stichwort Mindestverordnung und U-3 Plätze.
4 Aber was kommt noch zum Schutzschirm hinzu? Zunächst ab 2018 Basel III Basel III ist unter anderem die Einführung einer Verschuldungsgrenze Basel III soll - vereinfacht ausgedrückt - unter anderem den Bankensektor vor einer übermäßigen Verschuldung bewahren und somit das Risiko eines destabilisierenden Schuldenabbaus senken. Damit werden Eigenkapitalstandards gesetzt. Für Kommunen ist es derzeit noch relativ einfach, Kredite zu bekommen, da die These vorherrscht, dass eine Kommune nicht insolvent werden kann. Was heißt das im Einzelnen für die Kommune? 1. Banken werden ihre bisherige Vergabepraxis bei den Kommunalkrediten nicht beibehalten können. 2. Kommunalkredite werden perspektivisch nicht nur knapper sondern auch teurer 3. Detaillierte Risikoeinschätzungen werden durch die Kapitalgeber für Kommunen immer mehr an Bedeutung gewinnen. Und die Einschätzung erfolgt zukünftig möglicherweise durch die Ein- und Ausgabesituation, sondern auch durch die Veränderungen bei der Einwohnerzahl, zukünftige Haushaltslage, Qualität der Verwaltung und Entscheidungsfindung, als auch die Stärken und Schwächen einer Kommune. 4. Banken werden verpflichtet bei der Kreditvergabe zukünftig mehr hartes Eigenkapital vorhalten müssen. Kommunen werden mit Unternehmen und anderen Unternehmen um Kredit konkurrieren. Daraus kann natürlich abgeleitet werden, wie attraktiv werde ich für Investoren und Geldgeber sein?
5 Und die Folge davon ist, dass wir unseren Haushalt durch Ausgabenkürzungen (was kaum noch möglich ist) und durch Steuer- und Gebührenerhebungen weiter optimieren müssten. Kassenkredite Kassenkredite, bzw. das permanente wachsen der Kredite zur Liquiditätssicherung ist keine Dietzenbacher Phänomen. Am lagen die Kassenkredite in Hessen bei 4,9 Milliarden und hatte sich somit vom um 1,2 Milliarden erhöht. Die Kassenkredite aller Kommunen in Deutschland liegen über 40 Milliarden, das ist etwas weniger als vor einem Jahr die Summe aller Sozialleistungen der Kommunen. Bevor ich nun zu den Zahlen unseres Haushaltes komme, möchte ich noch einmal deutlich zum Ausdruck bringen, der kommunale Finanzausgleich muss nachhaltig verändert werden. Kommunale Haushalte können sich in absehbarer Zeit nicht selbst erholen. Die gesamtgesellschaftliche Aufgabe der Kinder- Schul- und Bildungsbetreuung ist durch das Land zu leisten und von der Gesamtgesellschaft zu bezahlen und nicht durch die Kommune, die eine hohe Geburtenrate hat und sich hoffnungslos durch Bundes- und Landesgesetze verschulden muss. Ich spare auf der einen Seite und auf der anderen Seite verschulde ich mich aufgrund gesetzlicher Vorgaben, die ein anderer für mich verursacht. Für die Kreisstadt Dietzenbach sind es die Sozialausgaben im Sinne der gesamtgesellschaftlichen Kosten für die Aufgaben der Bildung, der Bildung im Kindergarten und Integration in Dietzenbach. Wir können aufgrund der Einnahmesituation die Schulden derzeit nicht tilgen. Andere Kommunen sich sonnen sich im wahrsten Sinne des Wortes zu sparen, weil sie diese gesamtgesellschaftliche Verantwortung nicht haben und sich dadurch verschulden. Mein Appell an die Landesregierung ist, die Verteilung dieser Kosten hat nicht flächendeckend zu erfolgen, sondern muss regional und kommunal betrachtet werden. Am während einer IHK Veranstaltung an der auch der Finanzminister Dr. Schäfer teilnahm, habe ich zur Diskussion Endschuldung, Basel III und anderes, die These vertreten: Alle diese Maßnahmen sind gut. Es gibt aber Kommunen, wie zum Beispiel Dietzenbach, die haben eine extrem schwierige Ausgangslage. Die können diese Kosten nicht mehr wegsparen, und zusätzliche Einnahmen sind auch nicht in Sicht.
6 Deshalb möge der Finanzminister doch einmal darüber nachdenken, ob es außer einem Entschuldungsfond nicht auch einen Sozialfond geben könnte, wo alle Kommunen ihre gesamtgesellschaftlichen Ausgaben einbringen und regional und kommunal betrachtet wird, welcher Bedarf in der jeweiligen Kommune abzufedern ist. Dadurch könnte man auch eine nachhaltige Entschuldung defizitärer Kommunen, wie Dietzenbach und andere, herbeiführen, wenn alle gezielt nach den kommunalen Bedürfnissen für Bildung, Integration, etc. in Hessen bezahlen. Derzeit sind diese Kosten in 3 Ministerien verteilt (Sozial, Innen, Kultus), was es auch nicht einfacher macht. Kommen wir zum Haushalt (Präsentation)
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