Neue Politische Ökonomie: Die ökonomische Logik des Staates
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- Karlheinz Arnold
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1 Neue Politische Ökonomie: Die ökonomische Logik des Staates Vorlesung an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg SS 2007 Prof. Dr. Lars P. Feld Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg, ZEW Mannheim, Universität St. Gallen (SIAW-HSG), CREMA Basel und CESifo München 1
2 Die ökonomische Logik des Staates Aufbau der Vorlesung Anarchie ( Hauen und Stechen ) Das Zustandekommen des Verfassungsvertrages Der Inhalt des Verfassungsvertrages von Hayeks Theorie der sozioökonomischen Evolution Zusammenfassung 2
3 Anarchie ( Hauen und Stechen ) I Anarchie als Ideal für einen freiheitlich denkenden Menschen (Keine Macht für Niemand)? Erster Nachteile: Kein Schutz des eigenen Freiheitsbereichs vor den Übergriffen anderer. Ohne diesen Schutz sind die Freiheiten des einzelnen gering. Hobbes (1651): Daraus ergibt sich klar, dass die Menschen während der Zeit, in der sie ohne eine allgemeine, sie alle im Zaum haltende Macht leben, sich in einem Zustand befinden, der Krieg genannt wird, und zwar in einem Krieg eines jeden gegen jeden. 3
4 Anarchie ( Hauen und Stechen ) II Anarchie als Ideal für einen freiheitlich denkenden Menschen (Keine Macht für Niemand)? Zweiter Nachteile: Keine Verwirklichung gemeinsamer Anliegen (öffentliche Güter, Freifahrerproblematik). Der Verfassungsvertrag als Lösung Hobbes: Die Individuen unterwerfen sich freiwillig einer absoluten Herrschergewalt, dem Leviathan. Problem: Wer beschränkt den Leviathan? 4
5 Das Zustandekommen des Verfassungsvertrages I Die Verfassung als Bollwerk gegen schlechte Regierungen Hume, Popper, von Hayek: Wie beschränkt man die staatliche Macht so, dass es schlechten und inkompetenten Herrschern oder Regierungen unmöglich wird, allzu viel Schlechtes anzustellen? 5
6 Das Zustandekommen des Verfassungsvertrages II Die rechtsstaatliche Demokratie als Verfassungsvertrag Überwindung des Kampfes jedes gegen jeden gemeinsame Beschlussfassung in gemeinsamen ( öffentlichen ) Angelegenheiten. Beschränkung der Staatsgewalt. Auch der Staat mit allen seinen Institutionen steht unter dem Recht. The rule of law. Das Spannungsverhältnis zwischen Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip. 6
7 Das Zustandekommen des Verfassungsvertrages III Zum Schleier des Nicht-Wissens Rawls (1971), bei Buchanan und Tullock (1962) als fundamentale Unsicherheit: In einer ursprünglichen Situation kennen die Individuen in einer Gesellschaft ihre zukünftigen gesellschaftlichen Positionen noch nicht. Sie sind daher bereit, einem Verfassungsvertrag zuzustimmen, der die Komponenten Rechtsstaat (incl. rule of law für den Staat) und Leistungsstaat enthält. Voraussetzung: Zustimmung nach Einstimmigkeitsregel. geordnete Anarchie (Buchanan, 1975). Minimax-Regel bei Risikoaversion. 7
8 Der Inhalt des Verfassungsvertrages I Der Rechtsstaat Zuweisung exklusiver Verfügungsrechte über knappe Ressourcen zur Abgrenzung der individuellen Freiheitsspielräume. Uneingeschränkte Verfügungsfreiheit des Eigentümers. Vertragsfreiheit. Der Rechtsstaat impliziert das Tauschsystem des Marktes. Beschränkung der Vertragsfreiheit für unveräußerliche Rechte. Durchsetzung dieser Regeln durch Gerichte, die Polizei und Streitkräfte. 8
9 Der Inhalt des Verfassungsvertrages II Der Leistungsstaat öffentliche Güter Landesverteidigung Außenpolitik öffentliche Gesundheit öffentliche Infrastruktur: Verkehr, Elektrizitätsversorgung, Wasserver- und -entsorgung, Hochwasserschutz usw. Verteilungsfragen: Einkommensumverteilung Nicht aber rechtsstaatliche Fragen 9
10 Der Inhalt des Verfassungsvertrages III Zweistufiges Verfahren zur Entscheidung über die Inhalte von Leistungs- und Rechtsstaat konstitutionelle Ebene: Individuen legen auf Verfassungsebene mit Einstimmigkeit die rechtsstaatlichen Bestimmungen und die Abstimmungsregeln für den laufenden politischen Prozess fest. Im laufenden politischen Prozess wird über leistungsstaatliche Anliegen nach diesen Abstimmungsregeln entschieden. 10
11 Der Inhalt des Verfassungsvertrages III Verfassungsreform In der Verfassung muss eine Reformklausel enthalten sein, um sich an grundlegende Veränderungen der Welt anzupassen Bsp.: Deutsche Wiedervereinigung Die anfängliche Zuteilung von Rechten und Entscheidungsregeln muss neu diskutiert werden können. Zustimmungserfordernis für Verfassungsänderungen wie für die Verabschiedung der Verfassung selbst. 11
12 Der Inhalt des Verfassungsvertrages IV Verfassungsreform Wer soll die Kompetenz haben, die Verfassung zu ändern? Wer hat die Kompetenzkompetenz? Individualistische Logik: Die Bürger, die sich der Verfassung unterwerfen, sollten diese selbst besitzen. Regierung und Parlament sind nur Agenten der Bürger (Prinzipale): Qualifizierte Mehrheiten in den Parlamenten sollten für Verfassungsänderungen nicht genügen. 12
13 Der Inhalt des Verfassungsvertrages V Verfassungsreform Delegation der Kompetenzkompetenz entspricht der Souveränitätsaufgabe. Agenten können nicht mehr an einer Verselbständigung gehindert werden. Verfassungsänderungen bedürfen der direkten Zustimmung der Bürger, selbst wenn die Handlungskompetenz der Agenten etwa durch ein Verfassungsgericht oder die Unabänderbarkeit bestimmter Verfassungsbestimmungen eingeschränkt wird. 13
14 Von Hayeks Theorien der sozioökonomischen Evolution I Ausgangspunkt ist ebenfalls das ökonomische Verhaltensmodell. Ein Verfassungsvertrag wird hier nicht durch explizite Willensäußerung geschlossen. Die Verfassung entwickelt sich quasi. Spontane Ordnung und abstrakte Regeln 14
15 Von Hayeks Theorien der sozioökonomischen Evolution II Spontane Ordnung Entsteht endogen durch gegenseitige Anpassung der Akteure. Der Markt kommt ebenfalls nicht durch den planenden Willen der Individuen zustande. Selektionsprozess, bei dem sich die jeweils effizienteste Lösung durchsetzt. Wettbewerb als Prozess, als Entdeckungsverfahren Dies gilt auch für staatliche Regeln. 15
16 Von Hayeks Theorien der sozioökonomischen Evolution III Abstrakte Regeln Die spontane Ordnung entsteht nicht voraussetzungslos, sondern innerhalb abstrakter Regeln (allgemeine Verbote). Bsp.: Eigentums- und Wettbewerbsordnung Aber auch die abstrakten Regeln ergeben sich im Evolutionsprozess. Ablehnung eines Konstruktivismus: Rechtssysteme sind zu komplex, um konstruiert werden zu können. 16
17 Von Hayeks Theorien der sozioökonomischen Evolution IV Abstrakte Regeln Konstruierte Rechtssysteme können im Evolutionsprozess nicht überleben. Maßlose Selbstüberschätzung des menschlichen Könnens. Nach Hayek werden Regeln für eine Gruppe mehr oder weniger zufällig gefunden. Durchsetzung der fittesten Regeln: Selektionsprozess. Nur Gruppen überleben, die überlegene Regeln entwickeln. 17
18 Zusammenfassung I Der Staat als Regulativ, um Hauen und Stechen zu verhindern. Individuelle Anreize zur Schaffung eines Rechtsstaates ( rule of law, government under the law ) und eines Leistungsstaates. Entstehung einer Verfassung aus vertragstheoretischer Perspektive hinter dem Schleier des Nicht-Wissens 18
19 Zusammenfassung II Verfassungsreform nach Regeln der Entscheidung über eine Verfassung Kompetenzkompetenz des Souveräns (der Bürger). Kritik an der vertragstheoretischen Sicht aus Hayeks Perspektive Survival of the fittest order and the fittest rules 19
20 Zusammenfassung III Survival of the group with the fittest order and the fittest rules. Kritik Problem des Zirkelschlusses: Regeln (Gruppen) haben überlebt, weil sie am erfolgreichsten sind, und Regeln sind erfolgreich (und sollten deshalb angenommen werden), weil sie überlebt haben. Fehlen eines klaren Rationalkalküls in Hayeks Ansatz Individuelle Entscheidungen haben immer auch eine planende (konstruktivistische) Komponente 20
21 Literatur Buchanan, J. M. (1975), The Limits of Liberty: Between Anarchy and Leviathan, Chicago: University of Chicago Press. Buchanan, J. M. and Tullock, G. (1962), The Calculus of Consent, Ann Arbor: University of Michigan Press. Hobbes, T. (1651), Leviathan. Rawls, J. A. (1971), A Theory of Justice, Cambridge, Massachussetts: Belknap Press. Literatur 21
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