Schalltechnische Untersuchung Benauungsplan Nr. 76 in Pulheim

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1 Ingenieurbüro für Schallschutz Dipl.- Ing. U. Ritterstaedt Stüttgener Str Neuss Tel.: 02131/ Fax: 02131/ Internet: Laerm@Laerm.com Von der IHK Mittlerer Niederrhein Krefeld - Mönchengladbach - Neuss vereidigter und öffentlich bestellter Sachverständiger für Lärmschutz (Verkehrs-, Gewerbe-, Sport- und Freizeitlärm) Schalltechnische Untersuchung Benauungsplan Nr. 76 in Pulheim Dokument Pulheim B-Plan 76 Im Auftrag: Neuss, den 08. Mai 2012

2 B-Plan Nr. 76 Seite 1 von 65 INHALT: SEITE: 1 AUFTRAGGEBER UND ZWECK DER STELLUNGNAHME AUFTRAGGEBER ZWECK DER STELLUNGNAHME UMFANG DER STELLUNGNAHME 2 2 AUFGABENSTELLUNG 2 3 ZUSAMMENFASSUNG 3 4 GRUNDLAGEN VERWENDETE RICHTLINIEN WEITERE VORAUSSETZUNGEN 6 5 VORBEMERKUNGEN 7 6 BERECHNUNGEN GRUNDLAGEN LEBENSMITTELMARKT VORHANDENES GEWERBE STRAßENVERKEHR RECHENWEG 18 7 BEURTEILUNG BEURTEILUNGSPEGEL VERKEHR IM PLANGEBIET FÜR DAS GEGEBENENFALLS ZUSÄTZLICHE WOHNHAUS AM KREISVERKEHR KINDERTAGESSTÄTTE BEURTEILUNGSPEGEL GEWERBE VAR. 1: PARKPLATZ HINTEN VAR. 2: PARKPLATZ VORNE KONTINGENT SCHREIER SPITZENPEGEL GEWERBE VAR. 1: PARKPLATZ HINTEN VAR. 2: PARKPLATZ VORNE KINDERTAGESSTÄTTE 28 8 QUALITÄT DER ERGEBNISSE 29 9 VORSCHLAG ZUM SATZUNGSBESCHLUSS VERKEHR VARIANTE VARIANTE ZUSÄTZLICHES WOHNHAUS IM PLANGEBIET WOHNHAUS AM KREISVERKEHR SCHALLEMISSIONSKONTINGENT KINDERTAGESSTÄTTE ANHANG EINGANGSDATEN LAGEPLÄNE 61

3 B-Plan Nr. 76 Seite 2 von 65 1 Auftraggeber und Zweck der Stellungnahme 1.1 Auftraggeber Stadt Pulheim, Postfach 1345, Pulheim 1.2 Zweck der Stellungnahme Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 76 am Geyener Berg in Pulheim. 1.3 Umfang der Stellungnahme Dieser Bericht umfasst 31 Seiten Text mit 14 Tabellen, im Anhang 28 Seiten Tabellen und 5 Zeichnungen. 2 Aufgabenstellung Die Stadt Pulheim plant den Bebauungsplan Nr. 76. Das Plangebiet liegt südlich der derzeit von der Bergheimer Straße kommenden, als Sackgasse endenden Sonnenallee und nordwestlich der Geyener Straße. Es ist vorgesehen, die Sonnenallee in Höhe der Pariser Straße mit einem Kreisverkehr an die Geyener Straße anzubinden. Im Plangebiet befindet sich bereits ein Gewerbebetrieb, eine Werkstatt für Gartengeräte. Nördlich dieses Betriebes ist ein Lebensmittel-Einzelhändler vorgesehen. Hierbei ist noch nicht festgelegt, ob die Parkplätze oder das Verkaufsgebäude näher an der Geyener Straße liegen. Deshalb sind zwei Varianten zu untersuchen. Der im Plangebiet befindliche Gewerbebetrieb muss bezüglich seiner höchstzulässigen Schallemission kontingentiert werden. Im Südwesten des Plangebietes an der Straße Am Bendacker liegen bereits vier derzeit im Außenbereich befindliche Wohnhäuser, welche mit Allgemeinem Wohngebiet überplant werden sollen. Auf dem Flurstück Nr unmittelbar an der Geyener Straße könnte gegebenenfalls ein weiteres Wohnhaus entstehen. Da der zu schaffende Kreisverkehr Bestandteil des Bebauungsplanes ist, muss der erforderliche Schallschutz durch den Verkehrslärm an der bestehenden Wohnbebauung in der Nähe des Kreisverkehrs ebenfalls untersucht werden.

4 B-Plan Nr. 76 Seite 3 von 65 Südöstlich des Plangebietes an der Pariser Straße ist eine Kindertagesstätte geplant. Hier soll abgeschätzt werden, ob sich durch den Verkehr Lärmkonflikte an der Kindertagesstätte ergeben können. Sollten sich durch den Verkehr oder das Gewerbe Überschreitungen der Orientierungswerte der DIN bzw. bezüglich des Neubaus vom Kreisverkehr der Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV ergeben, so sind Vorschläge für einen geeigneten Schallschutz zu unterbreiten. 3 Zusammenfassung Die Stadt Pulheim plant die Aufstellung des Bebauungsplanes Nummer 76 nordwestlich der Pulheimer Straße. Hierzu soll die Sonnenallee verlängert und mit einem Kreisverkehr gegenüber der Pariser Straße an die Geyener Straße angebunden werden. Im Plangebiet ist bereits ein Gewerbebetrieb vorhanden und ein zweiter Gewerbebetrieb befindet sich südöstlich des Plangebietes an der Straße Am Bandacker. Im Plangebiet, nordöstlich des vorhandenen Gewerbebetriebes, soll ein Lebensmittelmarkt angesiedelt werden. Hierfür sind zwei Planvarianten zu untersuchen. Der Rest des Plangebietes, abgesehen von den Verkehrs- und Grünflächen, soll als Allgemeines Wohngebiet festgesetzt werden. Es muss also der Straßenverkehrslärm auf das Plangebiet und die Auswirkung der Errichtung des Kreisverkehrs auf die gegenüberliegende Wohnbebauung untersucht werden. Ferner muss der zu erwartende Gewerbelärm für beide Planvarianten auf die geplante Wohnbebauung innerhalb des Plangebietes untersucht werden. Zusätzlich könnte ein weiteres, im städtebaulichen Entwurf nicht vorgesehenes Wohnhaus südlich des bestehenden Gewerbebetriebes errichtet werden, für welches ebenfalls die Geräuschsituation zu untersuchen ist. Der Verkehrslärm erzeugt zwar in der Nähe des Kreisverkehrs Überschreitungen der Orientierungswerte, doch werden keine speziellen Schallschutzfenster im Plangebiet erforderlich. Vielmehr wird ohne rechtliche Grundlage empfohlen, an den wenigen Hausfronten, die zum Kreis-

5 B-Plan Nr. 76 Seite 4 von 65 verkehr weisen, an zum Schlafen bestimmten Räumen fensterunabhängige Zwangsbelüftungen vorzusehen. Am Wohnhaus gegenüber an der Ecke Geyener Straße/Pariser Straße muss der Fortfall der Schallschutzwall durch eine Wand in derselben Höhe bis hin zur Garage ersetzt werden. Zusätzlich wird empfohlen, an den beiden zum Kreisverkehr weisenden Hausfronten im Obergeschoss an zum Schlafen bestimmten Räumen fensterunabhängige Zwangsbelüftungen vorzusehen. Außer den geplanten Marktvarianten rufen die Gewerbebetriebe keine Überschreitungen der Orientierungswerte in der Nachbarschaft hervor. Unabhängig von der Variante sind am geplanten Lebensmittelmarkt Anlieferungen und Kundenverkehre zur Nachtzeit nicht zulässig. Der Markt muss deshalb spätestens um 21:30 Uhr schließen. In der Variante 1, bei welcher der Parkplatz auf der der Geyener Straße abgewandten Seite angeordnet wird, muss die Einstellbox für die Einkaufswagen dreiseitig eingehaust werden und darf sich nur nach Südwesten öffnen. Sie muss an der im Lageplan bezeichneten Stelle aufgestellt werden. Ferner wird ein Schallschirm an der Grundstücksgrenze des Wohnhauses erforderlich, welches der Zufahrt am nächsten gelegenen ist. Der Schallschirm beginnt an der Garage neben der Zufahrt und endet mit einer Länge von insgesamt 32,0 m. Dieser Schallschirm muss 2,4 m über dem Parkplatzniveau liegen. Das höchstzulässige Schallemissionskontingent gemäß DIN 45691des im Bebauungsplan vorhandenen Gewerbebetriebes, welches in Verbindung mit den übrigen Gewerbebetrieben die Orientierungswerte bzw. Immissionsrichtwerte der TA Lärm an der geplanten Wohnbebauung voll ausschöpft, beträgt tags/nachts SEK=57/42 db(a) und muss im Bebauungsplan festgesetzt werden. In der Variante 2 muss die Schallemission aller Kälteaggregate in der Summe auf einen Schallleistungspegel von Lw=79 db(a) begrenzt werden. Außerdem müssen diese Aggregate am im Lageplan bezeichneten Ort aufgestellt werden. Ferner wird ein Schallschirm an der Grundstücksgrenze des Parkplatzes zu den Wohnhäusern parallel zum Son-

6 B-Plan Nr. 76 Seite 5 von 65 nenweg erforderlich. Dieser Schallschirm beginnt an der Garage neben der Einfahrt mit einer Höhe von 3,1m über dem Parkplatzniveau und läuft bis zur Grundstücksgrenze zum Nachbargrundstück. Dort springt die Höhe auf einen Wert von 2,4 m und läuft bis zu der südöstlich gelegenen Garage. Dieser Schallschirm wird insgesamt 58,7 m lang. Am eventuell zusätzlich vorgesehenen Wohnhaus auf der Flurstücknummer 1449 und an der geplanten Kindertagesstätte sind keine Maßnahmen zum Schallschutz erforderlich. Auch braucht die Nachbarschaft nicht gegen Lärm aus der Kita geschützt zu werden. 4 Grundlagen 4.1 Verwendete Richtlinien Diesem Bericht liegen die folgenden Gesetze, Normen und Richtlinien in ihrer jeweils gültigen Fassung zugrunde: Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz BImSchG) vom 14. Mai 1998 Gesetz zum Schutz vor Luftverunreinigungen, Geräuschen und ähnlichen Umwelteinwirkungen (Landes-Immissionsschutzgesetz LImSchG -) vom 18. März GV NW S. 232, zuletzt geändert durch Gesetz vom (GV. NRW. S. 229) Baunutzungsverordnung - BauNVO Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung BImSchV) Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm) Vierundzwanzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (Verkehrswege- Schallschutzmaßnahmenverordnung BImSchV) Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden (Energieeinsparverordnung

7 B-Plan Nr. 76 Seite 6 von 65 EnEV) vom 24. Juli 2007, geändert durch Verordnung vom 29. April2009. (BGBl Teil I Seite 954 DIN 4109: Schallschutz im Hochbau, T1 Anforderungen und Nachweise DIN T1: Schallschutz im Städtebau; Berechnungsverfahren DIN T1, Beiblatt 1: Orientierungswerte für die städtebauliche Planung DIN ISO : Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien VDI 2719: Schallschutz von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen Richtlinie für den Lärmschutz an Straßen (RLS- 90) Parkplatzlärmstudie des Bayerischen Landesamtes für Umweltschutz, 6. Aufl., 2007 Technischer Bericht zur Untersuchung der Geräuschemissionen durch Lastkraftwagen auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern, Speditionen und Verbrauchermärkten sowie weiterer typischer Geräusche insbesondere von Verbrauchermärkten. Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie, Lärmschutz in Hessen, Heft 3, Wiesbaden, 2005 Landesumweltamt NRW: Merkblatt Nr. 25: Leitfaden zur Prognose von Geräuschen bei der Be- und Entladung von LKW Essen, Aug Weitere Voraussetzungen Am fand im Planungsamt der Stadt Pulheim ein Planungsgespräch statt, in welchem die Aufgaben für das vorliegende Gutachten festgelegt wurden. So sollte zusätzlich zu den Auswirkungen des Bebauungsplanes eine mögliche Ansiedlung einer Kindertagesstätte schalltechnisch untersucht werden. Alle wohngenutzten Gebäude sollen in einem Allgemeinen Wohngebiet gemäß 4 BauNVO geplant werden. Nach dem Gespräch hat sich der Unterzeichner das Plangebiet und die Nachbarschaft angesehen. Er hat mit den beiden Betreibern der betreffenden Gewerbebetriebe, dem Gartengeräte-Reparaturbetrieb im Plangebiet und der Gärtnerei außerhalb des Plangebietes südwestlich der Straße Am Bendacker gesprochen und die schalltechnisch relevanten Betriebsdaten erfragt.

8 B-Plan Nr. 76 Seite 7 von 65 Die Stadt Pulheim stellte Lagepläne, den städtebaulichen Entwurf sowie einen weiteren Bebauungsvorschlag für den Lebensmittelmarkt zur Verfügung. Außerdem wurden Auszüge aus den Akten des im Plangebiet bereits vorhandenen Betriebs zur Reparatur und dem Verkauf von Gartengeräten zur Verfügung gestellt. Ferner stellte die Stadt Pulheim ein verkehrstechnisches Gutachten des Büros VIA eg, Köln vom Juli 2011 zur Verfügung. Hieraus konnten die prognostizierten Verkehrsmengen der umliegenden Straßen und des durch den Lebensmittelmarkt induzierten Verkehrs entnommen werden. An der derzeitigen Kreuzung zwischen der Geyener Straße und der Pariser Straße befindet sich derzeit ein Lärmschutzwall, welcher durch die Anlage des Kreisverkehrs teilweise überplant wird. Aus diesem Grund muss für das angrenzende Wohnhaus auf der Flurnummer 1241 eine Schallschutzwand dimensioniert werden, welche gewährleistet, dass dort die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV eingehalten werden. Auf der Flurnummer 1449 im Plangebiet, südwestlich des Reparaturbetriebs für Gartengeräte an der Geyener Straße, ist gegebenenfalls ein weiteres Wohnhaus im Plangebiet vorgesehen. Daher muss für dieses mögliche Wohnhaus ebenfalls der notwendige Schallschutz bestimmt werden. Das Plangebiet und die Nachbarschaft sind hinreichend eben, sodass keine Geländehöhen berücksichtigt werden. Im Bauleitplanverfahren gelten für den Schallschutz die bauaufsichtlich eingeführten Orientierungswerte der DIN Teil 1 Beiblatt 1. Bezüglich der Wohngebäude außerhalb des Plangebietes gelten für den Neubau des Kreisverkehres die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV. 5 Vorbemerkungen Lärm ist ein subjektiver Begriff. Ein Schallereignis wird dann zu Lärm, wenn es einen Menschen stört, belästigt oder schädigt. Die Schädigungen können in chronischen Krankheiten z.b. des Herz-Kreislauf-Systems, hervorgerufen durch eine Dauerbelastung mit z.b. Verkehrslärm von mehr als 65 db(a) tagsüber außen bestehen, oder das Innenohr wird durch

9 B-Plan Nr. 76 Seite 8 von 65 lange anhaltenden Lärm z.b. am Arbeitsplatz von 85 db(a) geschädigt (Lärmschwerhörigkeit). Störungen, z.b. Kommunikationsstörungen, Einschlafstörungen oder mangelnde Konzentrationsfähigkeit zählen zu den psychologischen Lärmwirkungen. Nach dem Gesundheitsbegriff der Weltgesundheitsorganisation und der Definition einer schädlichen Umwelteinwirkung im Bundesimmissionsschutzgesetz ist der Gesetzgeber verpflichtet, soweit es nach dem Stand der Technik möglich ist, die Bürger vor Störungen, Belästigungen und Gesundheitsgefahren durch Lärm zu schützen. Da man Lärm als subjektives Ereignis nicht messen und bewerten kann, wird hilfsweise die gemittelte Stärke des Schalls als Kriterium verwendet. Da das menschliche Ohr Schallintensitäten über 10 Zehnerpotenzen wahrnehmen kann, hat es sich als zweckmäßig erwiesen, als Maß für die Stärke des Schalls eine logarithmische Größe zu wählen: das Dezibel, abgekürzt db mit der dem Menschen angepassten Frequenzbewertung db(a). In diesem Gutachten werden die Beurteilungspegel in db(a) bestimmt, die mit den Orientierungswerten verglichen werden und bei Überschreitungen einen Schutzanspruch auslösen. Eine Schallquelle wird durch ihre Schallemission gekennzeichnet. Im Falle einer Straße, eines Schienenweges oder eines Parkplatzes können sog. Emissionspegel aus den Verkehrsangaben berechnet werden. Diese Werte bezeichnen denjenigen Schallpegel, der in einem Abstand von 25m von der Mittellinie der Schallquelle bei freier Schallausbreitung gemessen würde. Eine Punktquelle wird durch seine Schallleistung gekennzeichnet, die, wie alle Leistungen, in Watt gemessen wird. In der Akustik wird jedoch der Schallleistungspegel in db angegeben, welcher eine logarithmierte Größe der Schallleistung darstellt. Eine Fläche wird als eine Schar gleichmäßig verteilter Punktquellen zerlegt dargestellt, in der jeder Punkt 1 m 2 umfasst und die gleiche Schallleistung aufweist. Die Schallleistung eines solchen Punktes kennzeichnet die Fläche als Pegel der flächenbezogenen Schallleistung L w, meist flächenbezogener Schallleistungspegel genannt. Eine linienförmige Schallquelle (außer Straßen und Schienenwegen) wird durch den längenbezogenen Schallleistungspegel L w in db(a) gekennzeichnet. Auf die drei verschiedenen Arten

10 B-Plan Nr. 76 Seite 9 von 65 von Schallquellen werden die Gesetze der Schallausbreitung angewandt, um den Immissionspegel oder Beurteilungspegel L r am Immissionsort zu erhalten. Die ermittelten Beurteilungspegel werden mit den am Immissionsort höchstzulässigen Orientierungswerten verglichen. Bei Überschreitungen muss Schallschutz vorgeschlagen werden. Diese Orientierungswerte in Abhängigkeit von der Gebietsausweisung zeigt die folgende Tabelle 1. Nutzung: tags nachts Reine Wohngebiete ( 3 BauNVO), Wochenendhaus- und Feriengebiete 50 40/35 Allgemeine Wohngebiete ( 4 BauNVO), Kleinsiedlungsgebiete ( 2 BauNVO) und Campingplatzgebiete 55 45/40 Friedhöfe, Kleingartenanlagen und Parkanlagen Besondere Wohngebiete ( 4a BauNVO) 60 45/40 Dorfgebiete, Mischgebiete ( 5-6 BauNVO) 60 50/45 Kerngebiete, Gewerbegebiete ( 7-8 BauNVO) 65 55/50 Bei sonstigen Sondergebieten, soweit schutzbedürftig, je nach Nutzung Tabelle 1: Orientierungswerte nach DIN T1 Beibl. 1 in db(a). Für Verkehrslärm gelten nachts die höheren Werte, für Gewerbe- und Freizeitlärm die niedrigeren. Bei Industriegebieten kann kein Orientierungswert angegeben werden. Beim Vorliegen plausibler Gründe kann von den Orientierungswerten abgewichen werden. Die folgende Tabelle 2 zeigt die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV in Abhängigkeit von der Gebietsnutzung. Nutzung: tags nachts an Krankenhäusern, Schulen, Kurheimen und Altenheimen in reinen und allgemeinen Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten in Kerngebieten, Dorfgebieten und Mischgebieten in Gewerbegebieten Tabelle 2: Immissionsgrenzwerte gemäß 16. BImSchV In 1 Satz 2 regelt die 16. BImSchV, was eine wesentliche Änderung ist, welche einen Schutzanspruch auslöst. Die Änderung ist wesentlich, wenn 1. eine Straße um einen oder mehrere durchgehende Fahrstreifen für den Kraftfahrzeugverkehr oder ein Schienenweg um ein oder mehrere Gleise baulich erweitert wird oder 2. durch einen erheblichen baulichen Eingriff der Beurteilungspegel des von dem zu ändernden Verkehrsweges ausgehenden Verkehrslärms

11 B-Plan Nr. 76 Seite 10 von 65 um mindestens 3 Dezibel (A) oder auf mindestens 70 Dezibel (A) am Tage oder auf mindestens 60 Dezibel (A) in der Nacht erhöht wird. Eine Änderung ist auch wesentlich, wenn der Beurteilungspegel des von dem zu ändernden Verkehrsweg ausgehenden Verkehrslärms von mindestens 70 Dezibel (A) am Tage oder 60 Dezibel (A) in der Nacht durch einen erheblichen baulichen Eingriff erhöht wird; dies gilt nicht in Gewerbegebieten. Nach dieser Definition ist die Anlage eines Kreisverkehrs ein erheblicher baulicher Eingriff. Schallschutz sollte in erster Linie aktiv, d.h. an der Quelle erfolgen. Ist dies nicht möglich, so sollte der Schall an seiner Ausbreitung von der Quelle zum Immissionsort, z.b. durch eine akustisch günstige Gebäudestellung oder Raumnutzung, Wälle oder Wände gehindert werden. Häufig kann durch eine geschickte Grundrissorientierung von Räumen mit empfindlicher Nutzung der notwendige Ruheschutz erreicht werden. Wo diese Maßnahmen nicht möglich oder wirtschaftlich nicht sinnvoll sind, muss passiv, d.h. beim Betroffenen geschützt werden. Dies bedeutet, dass die Außenfassade des Wohngebäudes nur einen geringen Teil des Schalles durchlassen darf. Diese Schallpegelminderung wird als bewertetes Schalldämmmaß R w oder am Bau als bewertetes Bauschalldämmmaß R w in db angegeben. Werden passive Schallschutzmaßnahmen erforderlich, berechnen sie sich außer beim Neubau oder einer wesentlichen Änderung von Verkehrswegen nach der Tabelle 8 der DIN Dort wird vom maßgeblichen Außenlärmpegel ausgegangen. Dieser ist der berechnete Beurteilungspegel der energetischen Summe aller Schallimmissionen tagsüber plus einem Zuschlag für wechselnde Schalleinfallswinkel von 3 db und dann zum nächsten vollen Wert aufgerundet. Die DIN 4109 klassiert die Lärmsituation in 5 db breite Lärmpegelbereiche. Jedem Lärmpegelbereich wird ein erforderliches bewertetes Bauschalldämmmaß zugeordnet, welches von der gesamten Außenfront einzuhalten ist. Wenn die Größenordnungen der Fensterflächen und der Raumgrößen bekannt sind, kann man nach der VDI- Richtlinie 2719 Schallschutzklas-

12 B-Plan Nr. 76 Seite 11 von 65 sen der Fenster ableiten. Die folgende Tabelle 3 zeigt die Zusammenhänge. Lärmpegelbereich maßgeblicher Außenlärmpegel in db(a) erf. R w in db der Außenhaut erf. R w in db des Fensters Schallschutzklasse I bis II III IV V , Wand:60 4 VI , Wand:? (5) VII >80? 52, Wand:? (6) Bedingungen für die Schallschutzfenster: Das Verhältnis Grundfläche/ Außenfläche des Raumes beträgt ca. 0,5. Der Anteil der Fensterfläche an der Außenfläche beträgt maximal 60%. Die Anforderungen gelten nur für Aufenthaltsräume (Wohn- u. Schlafräume). Bei R w erf >= 42 db sind zusätzliche Bedingungen an die Wand zu stellen. Bei R w,erf >= 47 db müssen die Anforderungen im Einzelfall bestimmt werden. Tab. 3: Zur Bestimmung des erforderlichen bewerteten Bauschalldämmmaßes und der Schallschutzklasse nach DIN 4109 und VDI 2719 Für den Neubau oder die wesentliche Änderung eines Verkehrsweges wird der passive Schallschutz nach der 24. BImSchV bestimmt. Hierbei können zur Berechnung des erforderlichen passiven Schallschutzes die folgenden Faustformeln verwendet werden: tagsüber: Lw= Lr(t)-37 db und nachts: Lw=Lr(N)- 27 db. Bei innerörtlichem Straßenverkehr werden die erforderlichen bewerteten Bauschalldämmmaße um 3 db erhöht, da das anregende Spektrum tieffrequent ist. Der schwächste Teil einer Fassade ist in der Regel das Fenster. Deshalb werden, falls erforderlich, gegen den Verkehrslärm spezielle Schallschutzfenster eingebaut. Sie werden entsprechend ihrer Dämmleistung in Schallschutzklassen eingeteilt. Die Tabelle 4 gibt einige konstruktive Merkmale von Schallschutzfenstern an. Schallschutzfenster sind allerdings nur wirksam, wenn sie geschlossen sind. Sie erfordern daher eine Stoßbelüftung oder den Einbau von schallgedämmten Zwangsbelüftungen.

13 B-Plan Nr. 76 Seite 12 von 65 SSK R w in db Merkmale 1 25 bis 29 Einfachfenster mit Isolierverglasung Gesamtglasdicke >=6mm Scheibenzwischenraum >=8mm R w der Verglasung >=27 db keine Dichtung erforderlich 2 30 bis 34 Einfachfenster mit Isolierverglasung Gesamtglasdicke >=8mm Scheibenzwischenraum >=12mm R w der Verglasung >=32 db eine umlaufende Dichtung erforderlich 3 35 bis 39 Verbundfenster mit 2 Einfachscheiben Gesamtglasdicke >=8mm Scheibenzwischenraum >=40mm 2 umlaufende Dichtungen erforderlich oder Außenflügel dicht am Blendrahmen und kein Luftspalt zwischen beiden Flügelrahmen 4 40 bis 44 Verbundfenster mit 1 Einfach- und 1 Isolierglasscheibe Gesamtglasdicke >=8 + 6/12/4mm Scheibenzwischenraum >=50mm 2 umlaufende Dichtungen erforderlich 5 45 bis 49 Kastenfenster mit 1 Einfach- und 1 Isolierglasscheibe Gesamtglasdicke >=8mm + 6/12/4 Scheibenzwischenraum >=100mm 2 umlaufende Dichtungen erforderlich 6 >=50 allgemeine Angaben nicht möglich. Kastenfenster mit Glasdicken und Scheibenabständen, die über SSK5 hinausgehen. Zusätzlich schallabsorbierende Laibungen zwischen Außen- und Innenfenster, beide Fenster schalltechnisch entkoppelt. Tab. 4: Konstruktive Merkmale von Schallschutzfenstern, nach VDI 2719 (vereinfacht) Fenster, die der geltenden Energieeinsparverordnung entsprechen, erfüllen in der Regel die Anforderungen an die Schallschutzklasse 2 und weisen bereits in Verbindung mit einer massiven Wand ein bewertetes Bauschalldämmmaß von mindestens R w=35 db auf. Deshalb braucht passiver Schallschutz nicht festgesetzt zu werden, wenn das erforderliche bewertete Bauschalldämmmaß R w,erf=35 db oder weniger beträgt. Es sollte dennoch auf das Prüfzeugnis einer bauakustischen Eignungsprüfung geachtet werden. Die VDI-Richtlinie 2719 weist in ihrer Tabelle 6 Anhaltswerte für Innenraumpegel aus, die gegen verkehrsbedingten Außenlärm nicht überschritten werden sollen. Diese Anhaltswerte zeigt die folgende Tabelle 5. Raumart L i in db(a) L max in db(a) 1. Schlafräume in der lautesten Nachtstunde in reinen und allgemeinen Wohngebieten, Krankenhaus- und Kurgebieten in allen übrigen Gebieten 25 bis bis bis bis Wohnräume tagsüber in reinen und allgemeinen Wohngebieten, Krankenhaus- und Kurgebieten in allen übrigen Gebieten 30 bis bis bis bis 50

14 B-Plan Nr. 76 Seite 13 von 65 Raumart L i in db(a) L max in db(a) 3. Kommunikations- und Arbeitsräume tagsüber Unterrichtsräume, ruhebedürftige Einzelbüros, wissenschaftliche Arbeitsräume, Bibliotheken, Konferenz- und Vortragsräume, Arztpraxen, Operationsräume, Kirchen, Aulen Büros für mehrere Personen Großraumbüros, Gaststätten, Schalterräume, Läden 30 bis bis bis bis bis bis 60 Tab. 5: Anhaltswerte für Innenraumpegel nach VDI 2719, Tab. 6. L i ist der gemittelte Innenraumpegel, L max ist der mittlere Maximalpegel. Ein gekipptes Fenster erzeugt eine A-bewertete Schallpegeldifferenz zwischen außen und innen von ca. 15 db. Werden die Anhaltswerte der Tabelle nachts bei einem gekippten Fenster überschritten, so wird der Einbau von Zwangsbelüftungen empfohlen. Dieser Anhaltswert nachts entspricht außen dem Orientierungswert der DIN Die VDI-Richtlinie stellt den Stand der Lärmminderungstechnik dar; sie hat jedoch im Gegensatz zur DIN 18005, die bauaufsichtlich eingeführt ist, keine rechtliche Bindung. Deshalb werden, um gesundes Schlafen zu ermöglichen, auch ohne rechtliche Notwendigkeit Zwangsbelüftungen empfohlen, die nicht verbindlich festgesetzt werden können. Diese Empfehlung stellt also eine sachverständige Aussage dar. Die Notwendigkeit einer ausreichenden Belüftung der Räume während des Schlafes ist wissenschaftlich nachgewiesen. Ein entsprechender Artikel kann beim Unterzeichner angefordert werden. Schallschirme (Wälle, Wände) wirken dadurch, dass der Schall einen Umweg über oder um das Hindernis herum zurücklegen muss, um gebeugt zum Immissionsort zu gelangen. Je größer der relative Umweg ist, desto höher ist die Pegelminderung. Dies bedeutet: Kann man vom Immissionsort aus die Schallquelle sehen, so mindert ein Schallschirm in der Regel den Schall nicht. Pegelminderungen, die größer als ca. 20 db sind, lassen sich mit Schallschirmen in der Regel nicht erreichen. Da der Schall auch seitlich um die Schirme herum zum Empfänger gelangen kann, muss das Hindernis lang genug sein. Die schallpegelmindernde Wirkung eines Schallschirms (Wall oder Wand) hängt von drei Faktoren ab: Die Höhe: Je höher ein Schirm ist, desto größer ist der Umweg, den der Schall zurücklegen muss, um zum Empfänger zu gelangen und desto größer ist die Pegelminderung.

15 B-Plan Nr. 76 Seite 14 von 65 Die Länge: da der Schall auch seitlich um Schirme herum gebeugt wird, muss der Schirm auch eine bestimmte Mindestlänge aufweisen. Die Transmission: der Schirm muss akustisch so dicht sein, dass der durch ihn hindurch dringende Anteil des Schalles gegenüber dem gebeugten Anteil vernachlässigbar ist. Dies ist regelmäßig dann der Fall, wenn das bewertete Bauschalldämmmaß des Schallschirms mindestens R w =30 db beträgt, d. h. der Schirm muss akustisch dicht sein. Die genaue Bauausführung ist dabei unwichtig: üblich sind Wälle, gemauerte Wände, Betonwände, Glaswände, dichte (genutete) Holzwände oder mit Erde gefüllte Pflanztröge mit Bewuchs, sogenannte Steilwälle. Gabionen (steingefüllte Drahtkörbe) sind wegen der offenen Poren nur bedingt geeignet. Die Schallemissionskontingentierung wird gem. DIN vom November 2006 durchgeführt. In ihr wird für jede Teilfläche derjenige flächenbezogene Schallleistungspegel festgelegt, der in der Summe aller Teilflächen und aller außerhalb des Plangebietes gelegenen Schallemissionen sicherstellt, dass an den kritischen Immissionsorten auch bei ungünstigsten Schallausbreitungsbedingungen der Immissionsrichtwert der TA Lärm nicht überschritten wird. Für die Schallausbreitungsberechnung ist vorgeschrieben, dass eine ungehinderte Schallausbreitung in den oberen Halbraum erfolgt. Der höchstzulässige immissionswirksame flächenbezogene Schallleistungspegel einer Teilfläche wird Schallemissionskontingent LEK genannt, in db(a) berechnet und getrennt für die Tages- und die Nachtzeit bestimmt. Das verwendete Verfahren ist so gewählt, dass in der Summe aller Teilflächen die höchstmögliche Schallenergie abgestrahlt werden kann. Bei einer Teilung einer Fläche erhält jede Teilfläche dasselbe Emissionskontingent, da es flächenbezogen ist. Gegebenenfalls können diese Kontingente richtungsabhängig unterschiedlich ausfallen.

16 B-Plan Nr. 76 Seite 15 von 65 6 Berechnungen 6.1 Grundlagen Lebensmittelmarkt Für die Anlage eines Lebensmittelmarktes sind zwei Varianten vorgesehen, welche sich in Hinblick auf die Lage des Parkplatzes und des Verkaufsgebäudes unterscheiden. In beiden Fällen erfolgt die verkehrliche Erschließung über die verlängerte Sonnenallee. In der Variante 1 hinten liegt der Parkplatz von der Geyener Straße aus gesehen hinter dem Verkaufsgebäude, in der Variante 2 vorne ist der Parkplatz von der Geyener Straße her einsehbar. Die Schallemissionskenndaten sind für beide Varianten gleich. Es wird mit einer Öffnungszeit zwischen 6:00 Uhr morgens und zunächst 22:00 Uhr abends gerechnet. Dies bedeutet jedoch, dass nach 22:00 Uhr die letzten Kunden den Parkplatz verlassen und über die Sonnenallee ausfahren. Hierfür werden zehn Pkw-Fahrten angenommen. Es wird mit einer Nettoverkaufsfläche von ca m² gerechnet. Hieraus errechnet sich gemäß Bayerischer Parkplatzlärmstudie eine Parkwechselfrequenz von 100 Fahrzeugen in der Stunde. Da das Verkehrslärmgutachten von einem höheren induzierten Verkehr ausgeht, wird der anlagenbezogene Verkehr auf der Sonnenallee in der Weise beurteilt, dass 100 Fahrzeugen in der Stunde in Richtung auf die Geyener Straße und 25 Fahrzeuge nach Norden in Richtung auf die Bergheimer Straße ausfahren. Die Einstellbox für die Einkaufswagen befindet sich auf dem Parkplatz in der Nähe des jeweiligen Eingangs. Es wird mit 120 Einstellvorgängen in der Stunde gerechnet. Jeder Einstellvorgang erzeugt einen Schallleistungspegel gemäß Hessischer Studie von Lw=72 db(a). Lieferfahrzeuge werden auf dem Parkplatz durch eine Fahrspur gemäß Hessischer Verladehofstudie mit einem längenbezogenen Schallleistungspegel von L w=63 db(a) abgebildet. Die Ladetätigkeit selbst an der Andockstelle wird ebenfalls gemäß Hessischer Studie mit einem Schallleistungspegel von Lw=85 db(a) über 30 min je Fahrzeug berechnet. Es

17 B-Plan Nr. 76 Seite 16 von 65 wird mit vier Anlieferungen zur Tageszeit und zunächst einer zur Nachtzeit gerechnet. Ob eine Nachtanlieferung zugelassen werden kann, zeigt sich bei den Ergebnissen. Hinter der Anlieferung werden Kälteaggregate für die Raumklimatisierung, die Kühltheken und die Tiefkühltheken eingerichtet. Für den Schallleistungspegel dieser Aggregate wird in der Summe ein Wert von Lw=80 db(a) angenommen. Dieser Wert entspricht Erfahrungswerten des Unterzeichners. Er kann jedoch beim Einsatz besonders lärmarmer Ventilatoren verringert werden. Neben der Anlieferung befindet sich die Müllpresse, welche mit einem Schallleistungspegel von Lw=88 db(a) über 30 min zur Tageszeit betrieben wird. Auch dieser Wert entspricht Erfahrungswerten des Unterzeichners. Die anliefernden Lkw besitzen teilweise Kälteaggregate auf dem Dach des Fahrerhauses, welche nach eigenen Messungen einen Schallleistungspegel von Lw=98 db(a) in 4 m Höhe aufweisen. Da derartige Aggregate zu rund 50 % der Zeit laufen, wird zur Tageszeit mit einer Laufzeit von 45 min und zur Nachtzeit von 15 min gerechnet. Spitzenpegel treten auf, wenn ein Lkw an der Anlieferung startet oder aus dem Parkplatz in den öffentlichen Straßenraum einfährt. Gemäß Bayerischer Parkplatzlärmstudie beträgt der maximale Schallleistungspegel hierfür Lw,max=107,5 db(a). Das Zuschlagen eines Kofferraumdeckels ist der höchste Spitzenpegel, welcher an den Parkplätzen auftritt. Hierfür gibt die Bayerische Parkplatzlärmstudie einen Spitzenpegel von Lw,max=100,5 db(a) an. Für beide Planungsvarianten ist je ein Lageplan im Anhang 10.2 beigefügt vorhandenes Gewerbe Ein Gewerbebetrieb befindet sich bereits im Plangebiet und muss daher planungsrechtlich gesichert werden. Die Fa. Schreier betreibt zwei Hallen südwestlich neben dem geplanten Lebensmittelmarkt. In der Halle, welche der Geyener Straßen näher gelegen ist, befindet sich ein Verkauf und einer Werkstatt für Gartengeräte. Der Betreiber gibt an, dass auch

18 B-Plan Nr. 76 Seite 17 von 65 Probeläufe von Rasenmähern, Kettensägen und ähnlichen Geräten stattfinden können, allerdings höchstens zweimal in der Woche für je 2 min. Dies sind die lautesten Tätigkeiten. Für alle Tätigkeiten wird in der Halle ein Halleninnenpegel von Li=85 db(a) über maximal 30 min am Tage angenommen. Dieser Halleninnenpegel strahlt über ein Sektionaltor mit einer Fläche von 16 m² nach außen ab. Selten, aber öfter als zehn Mal im Jahr, liefert ein Lkw an. Hierfür wird eine Lkw-Fahrspur mit einer Fahrt am Tage eingerichtet, wie sie unter Nummer beschrieben ist. Ferner wird Ladetätigkeit über 30 min am Tage berücksichtigt. Kunden parken auf dem Parkplatz hinter der Halle. Der Betreiber gibt an, dass ca. 30 Kunden am Tage erwartet werden. Hieraus errechnet sich ein Parkplatz gemäß Bayerischer Parkplatzlärmstudie mit einer Wechselfrequenz von fünf in der Stunde. Hinzu kommen die hierfür erforderlichen PKW-Fahrspuren gemäß RLS-90. In der von der Straße aus gesehen rückwärtigen Halle sind Wohnwagen untergebracht. Da diese selten bewegt werden, wird hierfür eine Fahrspur gemäß RLS-90 mit einer Bewegung in der Stunde zum rückwärtigen Hallentor geführt. Da es sich immer um PKW mit Anhänger handelt, wird hierfür zur Sicherheit ein Lkw als Fahrzeug angenommen. Außerhalb des Plangebietes, südwestlich der Straße Am Bendacker, befindet sich in der Gartenbaubetrieb Wooning. Der Eigentümer gibt's das Folgende an: Öffnungszeit zwischen 8:00 Uhr und 18:30 Uhr, ca. 200 PKW-Kunden am Tag und 1 Lkw am Tage. Da die Zufahrten ausschließlich über die öffentlich gewidmete Straße Am Bendacker erfolgen, brauchen nur sowohl der Parkplatz als auch die Fläche für den Ladebetrieb als Schallquellen berücksichtigt werden. Auf dem Parkplatz werden 12,5 Wechsel in der Stunde stattfinden, zusätzlich erfolgt Ladetätigkeit eines Lkw über 30 min am Tage. Weitere Schallquellen sind in der Gärtnerei nicht vorhanden, da keine Bodenbearbeitung erfolgt: Es werden nur Topfpflanzen gezüchtet.

19 B-Plan Nr. 76 Seite 18 von Straßenverkehr Die Verkehrsuntersuchung des Büros VIA, Köln gibt die Verkehrsmengen der Tab. 5 an. Hierbei sind allerdings bereits die DTV-Werte gemäß dem Modell RLS-90 der Bundesanstalt für das Straßenwesen in die stündlichen Verkehrsmengen tagsüber und nachts umgerechnet worden. Es wurde in allen Fällen mit einem glatten Asphalt gerechnet. Die zweite Spalte zeigt an, ob es sich um öffentlichen Straßenverkehr oder anlagenbezogenen Verkehr handelt. Für die Pariser Straße und die Sonnenallee wurde eine Höchstgeschwindigkeit von 30 Km/h angenommen, für die Geyener Straße 50 Km/h. Bezeichnung ID genaue Zähldaten zul. Geschw. M p (%) Pkw Lkw Tag Abend Nacht Tag Abend Nacht (km/h) (km/h) Markt Ausfahrt Süd verk 75,0 75,0 5,0 0,0 0,0 0,0 30 Markt Einfahrt Süd verk 95,0 95,0 5,0 0,0 0,0 0,0 30 Markt Ausfahrt Nord verk 25,0 25,0 3,0 0,0 0,0 0,0 30 Markt Einfahrt Nord verk 25,0 25,0 3,0 0,0 0,0 0,0 30 Kunden Wooming verk 14,0 14,0 0,0 7,0 7,0 0,0 30 Kunden Schreyer gew 5,0 5,0 0,0 0,0 0,0 0,0 30 Wohnwagen Schreyer gew 1,0 1,0 0,0 100,0 100,0 0,0 30 Geyener Str. Nord verk 558,7 0,0 102,4 1,9 0,0 1,9 50 Geyener Str. Süd verk 97,7 0,0 17,9 0,8 0,0 0,8 50 Kreisverkehr verk 279,3 0,0 51,2 1,9 0,0 1,9 30 Kreisverkehr verk 279,3 0,0 51,2 1,9 0,0 1,9 30 Pariser Str. verk 48,4 0,0 8,9 3,2 0,0 3,2 30 Tab. 6: verwendete Verkehrsmengen 6.2 Rechenweg Die Geräusche wurden in Übereinstimmung mit der Norm DIN ISO und der Richtlinie RLS-90 mithilfe des Schallausbreitungsprogrammes Cadna/A berechnet. Die verwendeten Planunterlagen wurden als digitale Karten eingelesen. Es wurden die folgenden Objekte mit ihren spezifischen Eigenschaften aufgenommen: Punktquellen Linienquellen Flächenquellen (Gewerbeflächen, Parkplätze) Fahrwege (Straßen, Zufahrten)

20 B-Plan Nr. 76 Seite 19 von 65 Reflexionsflächen (Häuser, Wände) Beugungskanten (Wände, Wälle) Immissionsorte Die Dateien bilden das digitale Geländemodell mit allen für die Schallausbreitung erforderlichen Angaben. Im Anhang 10.1 sind die Eingangsdaten und verwendeten Rechenparameter in Tabellenform aufgelistet, im Anhang 10.2 ist das verwendete Geländemodell abgebildet. Aus den Betriebsdaten der Schallquellen werden im Programm Schallemissionsdaten berechnet, die den Quellen zugeordnet werden. Gewerbliche Schallquellen werden durch den Schallleistungspegel gekennzeichnet, Straßen durch den Emissionspegel. Aus den Eingangsdaten und dem implementierten Schallausbreitungsmodell werden am Immissionsort der Beurteilungspegel für die Tageszeit (6 bis 22 Uhr und die Nachtzeit (22 bis 6 Uhr) errechnet. Um alle Quellen und Spiegelquellen zu erfassen, werden von den Immissionsorten Suchstrahlen ausgesandt, die alle Quellen und Spiegelquellen in ihren Winkelbereichen eingrenzen und die Pegelanteile berechnen. Die Pegelanteile werden energetisch zum Beurteilungspegel aufaddiert. Diese werden mit den voreingestellten Orientierungswerten verglichen. Das gewählte Modell berechnet auch Beugung um Hindernisse und die erste Reflexion. 7 Beurteilung 7.1 Beurteilungspegel Verkehr Im Plangebiet müssen die Orientierungswerte in Höhe von tags/nachts 55/45 db(a) eingehalten werden. Außerhalb des Plangebietes gelten für den Neubau oder die wesentliche Änderung eines Verkehrsweges die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV in Höhe von tags/nachts 59/49 db(a) im Plangebiet Im Plangebiet werden durch den Verkehrslärm auf der Geyener Straße, sowie den anlagenbezogenen Verkehrslärm auf der Sonnenallee und Am Bendacker in der Summe die Beurteilungspegel der folgenden Tab. 6 berechnet und mit den Orientierungswerten verglichen.

21 B-Plan Nr. 76 Seite 20 von 65 Berechnungspunkt Immissionsrichtwert Beurteilungspegel Lr Überschreitung Bezeichnung tags nachts tags nachts tags nachts db(a) db(a) db(a) db(a) db db V ,4 52,8 5,4 7,8 V ,5 52,0 4,5 7,0 V ,2 44,8 - - V ,3 44,7 - - V ,1 46,5 2,1 1,5 V ,1 40,9 - - V ,7 31,3 - - V ,9 43,5 - - V ,8 51,6 4,8 6,6 Tab. 7: Beurteilungspegel Verkehrslärm im Plangebiet Es werden Überschreitungen sowohl zur Tages- als auch zur Nachtzeit in der Nähe des Kreisverkehrs festgestellt. Diese Überschreitungen können nicht sinnvoll durch Schallschirme beseitigt werden, da die Erschließung der Häuser über die Straßenseite erfolgt. Es muss daher passiv geschützt werden. Die Tab. 8 gibt den Lärmpegelbereich gemäß den 4109 und das daraus resultierende erforderliche bewertete Bauschalldämmmaß bzw. die Schallschutzklasse der Fenster an. Richtwert Pegel Lr Überschr. maßgebl. Lärm- erf. Imm. Ort Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht Außenlärm- pegel- R'w (dba) (dba) (dba) (dba) (db) (db) pegel (dba) bereich (db) V01 OG ,4 52,8 5,4 7, V02 OG ,5 52,0 4,5 7, V05 OG ,1 46,5 2,1 1, V11 OG ,8 51,6 4,8 6, V01 EG ,1 51,5 4,1 6, V02 EG ,3 51,8 4,3 6, V05 EG ,8 46,0 1,8 1, V11 EG ,5 51,2 4,5 6, Tab. 8: erforderlicher passiver Schallschutz An keiner Hausfront wird ein bewertetes Bauschalldämmmaß von mehr als R w,erf=35 db(a) erforderlich. Dieser Wert wird von jedem Fenster, welches der Energieeinsparverordnung entspricht, übertroffen. Da jedoch der Beurteilungspegel zur Nachtzeit von 45 db(a) an jeder straßenseitigen Hausfront am Kreisverkehr und an einigen Hausfronten an der Sonnenallee überschritten wird, sollte gemäß VDI-2719 (Tabelle 4 des vorliegenden Gutachtens) an den straßenseitigen Hausfronten an zum Schlafen bestimmten Räumen eine fensterunabhängige Zwangsbelüftung vorgesehen werden. Da diese Belüftung nicht gesetzlich vorgesehen ist, kann sie nur empfohlen werden. Es ist auch möglich, den

22 B-Plan Nr. 76 Seite 21 von 65 Abwägungsspielraum der DIN in Anspruch zu nehmen und einen Rauminnenpegel zur Nachtzeit von bis zu Li=35 db zuzulassen, welcher sich aus den Orientierungswerten für ein Mischgebiet ergibt. Da auch in Mischgebieten gesunde Wohnverhältnisse gewährleistet sein müssen, ist dieser Wert zumutbar. Unter diesen Umständen entfällt die Notwendigkeit von Zwangsbelüftungseinrichtungen am Immissionsort V 05, welcher bereits weiter vom Kreisverkehr entfernt liegt. Dieselbe Aussage trifft auch auf das Obergeschoss der Giebelfront des Wohnhauses mit dem Immissionsort Nummer V1 zu, welche zur Sonnenallee weist. Somit werden nur an Hausfronten, die unmittelbar zum Kreisverkehr weisen, Lüftungseinnrichtungen erforderlich für das gegebenenfalls zusätzliche Wohnhaus Das mögliche zusätzliche Haus südlich der Werkstatt für Gartengeräte wird in demselben Abstand von der Geyener Straße angeordnet wie das darauf folgende Haus Am Bendacker 2. Dort wird durch den Verkehr auf der Geyener Straße ein Beurteilungspegel von tags/nachts Lr=52,2/44,8 db(a) berechnet. Da somit der Orientierungswert eingehalten ist, ist dort kein Schallschutz gegen den Verkehrslärm erforderlich. Auch der Gewerbelärm, verursacht überwiegend durch die Werkstätte für Gartengeräte, ruft an diesem Wohnhaus keine Überschreitungen der Orientierungswerte hervor. Der berechnete Beurteilungspegel beträgt am Immissionsort Nummer G12 tags/nachts Lr=47,6/30,4 db(a) am Kreisverkehr Das Wohnhaus im östlichen Quadranten des Kreisverkehrs erhielt bisher Schallschutz durch einen Schallschutzwall, der wegen der Anlage des Kreisverkehrs teilweise abgegraben werden muss. Da die Anlage des Kreisverkehrs gemäß 16. BImSchV eine wesentliche Änderung eines Verkehrsweges darstellt, erfolgt die schalltechnische Beurteilung nach den Immissionsgrenzwerten der 16. BImSchV, welche 4 db oberhalb der Orientierungswerte der DIN liegen. Ersetzt man den fortfallenden Wall durch eine gleich hohe Schallschutzwand auf der Grundstücksgrenze, welche 2,9 m über dem Straßenniveau liegt, so wird für dieses Wohnhaus im ersten Obergeschoss auf der Ecke, dem Immissionsort Nummer V8, der Beurteilungspegel durch den Verkehrslärm zu

23 B-Plan Nr. 76 Seite 22 von 65 tags/nachts Lr=58,1/50,6 db(a) berechnet. Tagsüber wird der Immissionsgrenzwert von 59 db(a) eingehalten, zur Nachtzeit wird der Immissionsgrenzwerte von 49 db(a) um 1,6 db überschritten. Im Erdgeschoss werden die Immissionsgrenzwerte tags und nachts eingehalten. Um den Immissionsgrenzwert auch zur Nachtzeit im Obergeschoss einhalten zu können, müsste die Wand auf der Grundstücksgrenze eine Höhe von 3,6 m über dem Straßenniveau erreichen. Im Lageplan im Anhang 10.2 ist der Übergang zwischen dem Wall und der Wand markiert. Nach diesem Modell erreicht die Wand eine Länge von 30,4 m und endet ohne Lücke an der südlichen Garage. Erhöht man die Schallschutzwand nicht über den ursprünglichen Wert des Walles von 2,9 m hinaus, so wird im Obergeschoss kein spezielles Schallschutzfenster erforderlich und zur Tageszeit der Immissionsgrenzwert eingehalten. Allerdings müssen an zum Schlafen bestimmten Räumen fensterunabhängige Zwangsbelüftungen vorgesehen werden. Diese Maßnahme ist wirtschaftlicher als die Erhöhung der Wand und wird daher empfohlen. Eine Verringerung der Wandhöhe ist nicht möglich, da es sonst auch zur Tageszeit zu einer Überschreitung im Obergeschoss kommen würden Kindertagesstätte Für die geplante Kindertagesstätte südlich der Pariser Straße wird durch den Verkehrslärm auf der Geyener Straße ein Beurteilungspegel von tags Lr=46,8 db(a) berechnet. Für die Nachtzeit ist keine Berechnung erforderlich. Dieser Wert hält den Orientierungswert der DIN für ein Mischgebiet ein, welches üblicherweise für Kindertagesstätte angewandt wird. Es wird sogar der Orientierungswert für ein Reines Wohngebiet von 50 db(a) eingehalten. Kindertagesstätten gelten genau wie Kinderspielplätze als sozialadäquat und sind in Wohngebieten grundsätzlich hinzunehmen. Eine Beschwerde gegen Kinderlärm durch eine Kindertagesstätte hätte keinen Erfolg. 7.2 Beurteilungspegel Gewerbe Bei dieser Beurteilung werden alle gewerblichen Geräusche von innerhalb und außerhalb des Plangebietes zusammengefasst. Da für den

24 B-Plan Nr. 76 Seite 23 von 65 Lebensmittelmarkt zwei Varianten im Gespräch sind, erfolgt die Beurteilung für beide Varianten separat. Zunächst wird in beiden Varianten ohne zusätzliche Schallschutzmaßnahmen gerechnet. In einer weiteren Berechnung wird dann der notwendige Schallschutz bestimmt Var. 1: Parkplatz hinten In dieser Variante sieht man von der Geyener Straße das Verkaufsgebäude und nicht den Parkplatz. Im Anhang 10.2 ist dies in die Variante, welche auch im städtebaulichen Entwurf dargestellt ist. Bei dieser Variante ergeben sich kürzere Fahrstrecken der Kunden-PKW und der Liefer-Lkw auf dem Betriebsgelände. Mit allen in den Abschnitten und genannten Schallquellen werden in der Nachbarschaft die Beurteilungspegel der Tab. 9 berechnet. Berechnungspunkt Immissionsrichtwert Beurteilungspegel Lr Überschreitung Bezeichnung tags nachts tags nachts tags nachts db(a) db(a) db(a) db(a) db db G ,6 34,8 - - G ,6 35,7 - - G ,9 40,6-0,6 G ,4 51,3 5,4 11,3 G ,1 48,9 0,1 8,9 G ,5 46,6-6,6 G ,0 46,4-6,4 G ,5 45,5-5,5 G ,6 35,9 - - G ,3 35,8 - - G ,2 36,5 - - G ,6 30,4 - - G ,2 26,4 - - Tab. 9: Beurteilungspegel Gewerbelärm ohne Schallschutz, Variante 1 Es werden Überschreitungen sowohl zur Tages- als auch zur Nachtzeit festgestellt. Da die Überschreitungen zur Nachtzeit erheblich sind, ist ein Betrieb zur Nachtzeit nicht möglich: Zum einen dürfen keine Anlieferungen vor 6:00 Uhr morgens erfolgen und zum anderen muss der Markt spätestens um 21:30 Uhr schließen, damit spätestens um 22:00 Uhr, zum Beginn der gesetzlichen Nachtzeit, der Parkplatz leer ist. Nun müssen die Überschreitungen zur Tageszeit analysiert werden. Hier ist insbesondere der Immissionsort Nummer G04 von Bedeutung. Es ist derjenige Immissionsort, welcher sowohl am Parkplatz als auch an der

25 B-Plan Nr. 76 Seite 24 von 65 Zufahrt zum Parkplatz liegt. Verantwortlich für diese Überschreitung ist in erster Linie der angenommene Standort für die Einkaufswagen. Ein Verschieben dieses Standorts reicht allerdings nicht aus. Zusätzlich muss die Einstellbox dreiseitig eingehaust und die LKW-Fahrspur verlegt werden. Die dann noch verbleibende Überschreitung von 1,2 db muss durch einen Schallschirm behoben werden. Da am Immissionsort Nummer G 05 der Orientierungswert eingehalten ist, genügt es, den Schallschirm an der Garage beginnen zu lassen. Der Schallschirm muss 2,4m hoch und 32m lang werden. Unter der Voraussetzung, dass der Markt um 21:30 Uhr schließt, dass keine Nachtanlieferung stattfindet, die Fahrspur des Lkw wie im Lageplan beschrieben gewählt und die beschriebene Schallschutzwand errichtet wird, werden die Beurteilungspegel der folgenden Tab. 10 berechnet. Überschreitungen treten nicht mehr auf. Berechnungspunkt Immissionsrichtwert Beurteilungspegel Lr Überschreitung Bezeichnung tags nachts tags nachts tags nachts db(a) db(a) db(a) db(a) db db G ,7 19,6 - - G ,4 18,4 - - G ,1 21,9 - - G ,8 29,4 - - G ,8 22,0 - - G ,3 24,4 - - G ,9 29,1 - - G ,6 35,1 - - G ,2 25,1 - - G ,0 24,4 - - G ,1 22,5 - - G ,6 30,4 - - G ,2 16,4 - - Tab. 10: Beurteilungspegel Gewerbelärm Variante 1 mit Maßnahmen Auch durch die übrigen Gewerbebetriebe innerhalb und außerhalb des Plangebietes werden keine Überschreitungen der Orientierungswerte festgestellt Var. 2: Parkplatz vorne Mit denselben Schallquellen, nur an unterschiedlichen Orten, werden ohne weitere Schallschutzmaßnahmen die Beurteilungspegel der folgenden Tab. 11 berechnet.

26 B-Plan Nr. 76 Seite 25 von 65 Berechnungspunkt Immissionsrichtwert Beurteilungspegel Lr Überschreitung Bezeichnung tags nachts tags nachts tags nachts db(a) db(a) db(a) db(a) db db G ,9 42,7-2,7 G ,9 42,6-2,6 G ,8 48,8 3,8 8,8 G ,9 52,6 6,9 12,6 G ,0 48,9-8,9 G ,4 46,5-6,5 G ,9 42,4-2,4 G ,0 46,9-6,9 G ,5 36,7 - - G ,1 34,8 - - G ,8 34,0 - - G ,2 35,0 - - G ,2 17,6 - - Tab. 11: Beurteilungspegel Gewerbelärm ohne Schallschutz der Variante 2 Das Ergebnis ist vergleichbar mit demjenigen der Variante 1: Überschreitungen zur Nachtzeit sind derart erheblich, dass weder ein Nachtbetrieb noch eine Anlieferung zur Nachtzeit zugelassen werden kann. Tagsüber treten Überschreitungen an den beiden Immissionsorten Nummer G3 und G4 auf. Dies sind die beiden Wohnhäuser zwischen dem Parkplatz und der Sonnenallee. Hier muss also ein Schallschirm auf der Grundstücksgrenze vorgesehen werden. Der Schirm wird zweigeteilt: Beginnend an der Zufahrt an der Garage des Hauses mit den Immissionsorten G4 und G5 muss der Schallschirm eine Höhe von 3,1m über dem Parkplatzniveau erreichen. Er muss bis zur Grenze des Grundstückes mit dem Immissionsort Nummer G3 über eine Länge von insgesamt 41,15 m fortgeführt werden. Ab der Grundstücksgrenze springt die Höhe auf 2,4 m über dem Parkplatzniveau bis zur Garage desselben Grundstücks. Dieses Stück Schallschirm weist eine Länge von 17,4m auf. Am Immissionsort Nummer G08 verbleibt zur Nachtzeit eine Überschreitung um rund 1 db durch die Kälteaggregate neben der Anlieferung. Also muss gefordert werden, dass die Kälteaggregate einen höchstzulässigen Schallleistungspegel von Lw=79 db(a) aufweisen. Mit diesem Schallschirm, ohne Nachtbetrieb und der reduzierten Schallemission der Kälteaggregate werden die Beurteilungspegel der folgenden Tab. 12 berechnet.

27 B-Plan Nr. 76 Seite 26 von 65 Berechnungspunkt Immissionsrichtwert Beurteilungspegel Lr Überschreitung Bezeichnung tags nachts tags nachts tags nachts db(a) db(a) db(a) db(a) db db G ,9 15,5 - - G ,7 14,8 - - G ,7 15,1 - - G ,9 15,3 - - G ,4 14,7 - - G ,2 15,7 - - G ,8 32,0 - - G ,7 39,9 - - G ,8 22,4 - - G ,8 20,1 - - G ,4 15,8 - - G ,2 18,5 - - G ,2 5,0 - - Tab. 12: Beurteilungspegel der Variante 2 mit Maßnahmen Auf diese Weise werden die Orientierungswerte sowohl zur Tages- als auch zur Nachtzeit überall eingehalten Kontingent Schreier Da dieser Gewerbebetrieb bereits im Plangebiet vorhanden ist, muss im Bebauungsplan festgesetzt werden, welche höchstzulässige Schallemission unabhängig von der derzeitigen Nutzung von dieser Gewerbefläche ausgehen kann. Hierzu wurde unter Berücksichtigung der übrigen gewerblichen Schallquellen einschließlich des Lebensmittelmarktes derjenige höchstzulässige flächenbezogene Schallleistungspegel bei einer freien Schallausbreitung in den oberen Halbraum ohne Berücksichtigung von Hindernissen gemäß der Norm DIN berechnet, welcher soeben gerade an allen Wohnhäusern in der Nachbarschaft den Immissionsrichtwert der TA Lärm einhält, welcher von Zahlenwert her identisch mit dem Orientierungswert der DIN ist. Dieses höchstzulässige Schallemissionskontingent beträgt für die gesamte Fläche des Betriebs Schreier, also sowohl der Betrieb des Gartengerätehandels, der Reparatur und der Lagerhalle für Wohnwagen tags/nachts SEK=57/42 db(a). Dieser Wert ist um 3 db niedriger als derjenige, welchen die DIN für Gewerbegebiete vorsieht. Doch muss berücksichtigt werden, dass im vorliegenden Fall ein gewerbliches Grundstück unmittelbar an ein Allgemeines Wohngebiet grenzt und daher eine größere gegenseitige Rücksichtnahme erforderlich ist.

28 B-Plan Nr. 76 Seite 27 von Spitzenpegel Gewerbe Die Beurteilung der Geräusche erfolgt zwar nach der Norm DIN 18005, doch würde immer dann, wenn sich ein Anwohner beschwert, die TA Lärm zur Beurteilung herangezogen werden. Aus diesem Grunde muss auch das Spitzenpegelkriterium der TA Lärm beurteilt werden, welches tagsüber um 30 db und nachts um 20 db über dem Orientierungswert liegt. Nächtliche Pegelspitzen treten nicht auf. Pegelspitzen durch die beiden Gewerbebetriebe treten an der Grundstücksgrenze auf, wenn ein Lkw in den öffentlichen Straßenraum einfährt. Am Lebensmittelmarkt werden Spitzen durch den Start eines Lkw und das Zuschlagen von Kofferraumdeckel hervorgerufen Var. 1: Parkplatz hinten Bei dieser Berechnung ist berücksichtigt, dass nachts kein Betrieb herrschen darf und die Schallschutzwand errichtet werden muss. Die auf diese Weise errechneten Pegelspitzen werden mit dem Spitzenpegelkriterium der TA Lärm verglichen. Berechnungspunkt Kriterium Spitzenpegel Lmax Überschreitung Bezeichnung tags nachts tags nachts tags nachts db(a) db(a) db(a) db(a) db db G , G , G , G , G , G , G , G , G , G , G , G , G , Tab. 13: Spitzenpegel in der Variante 1 Überschreitungen des Spitzenpegelkriteriums der TA Lärm werden nicht festgestellt.

29 B-Plan Nr. 76 Seite 28 von Var. 2: Parkplatz vorne Es werden dieselben Pegelspitzen untersucht wie in der Variante 1, nur ist die Lage der Schallquellen eine andere. Auch in diesem Fall wird die Beurteilung einschließlich des erforderlichen Schallschirms vorgenommen. Auch in diesem Fall treten keine Überschreitungen des Spitzenpegelkriteriums der TA Lärm auf, wie die Tab. 14 zeigt. Berechnungspunkt Kriterium Spitzenpegel Lmax Überschreitung Bezeichnung tags nachts tags nachts tags nachts db(a) db(a) db(a) db(a) db db G , G , G , G , G , G , G , G , G , G , G , G , G , Tab. 14: Spitzenpegel in der Variante Kindertagesstätte Die Kindertagesstätte ist außerhalb des Plangebietes vorgesehen. Sie soll östlich des Plangebietes und südlich der Pariser Straße im derzeitigen Außenbereich angeordnet werden. Im Lageplan ist der vorgesehene Standort schraffiert eingetragen. Es wurde der Verkehrslärm für die Kindertagesstätte berechnet. Hierbei ist nur die Tageszeit von Interesse, da die Kita zur Nachtzeit geschlossen ist. Außerdem werden Kindertagesstätten üblicherweise nach den Immissionsrichtwerten der TA Lärm eines Mischgebietes von tagsüber 60 db(a) beurteilt. Hierfür wurde der Immissionsort Nummer V09 eingefügt. Dort wird ein Beurteilungspegel durch den Verkehrslärm von tagsüber Lr=46,8 db(a) berechnet. Eine Überschreitung des Immissionsrichtwertes durch den Verkehrslärm wird nicht festgestellt. Die Geräusche, welche von einer Kindertagesstätte ausgehen, gelten als sozialadäquat und wohnimmanent und sind in jedem Falle von den

30 B-Plan Nr. 76 Seite 29 von 65 Anwohnern hinzunehmen. Eine konkrete Berechnung braucht daher nicht zu erfolgen. 8 Qualität der Ergebnisse Bezüglich des Verkehrslärms liegen den Berechnungen Verkehrszählungen zugrunde. Da die Berechnungsvorschrift RLS-90 in der Regel um ca. 2 db höhere Werte berechnet als sie gemessen würden, ist eine Sicherheit gegen zufällige Überschreitungen gegeben, sofern die Zählergebnisse valide sind. Die hauptsächliche Schallquelle im Gewerbelärm ist der Parkplatz des Lebensmittelmarktes. Die Bayerische Parkplatzlärmstudie gibt an, dass sie eher zu hohe als zu niedrige Werte berechnet. Also ist auch in dieser Hinsicht nicht mit unerkannten Überschreitungen zu rechnen. Die Entfernungen der nächstgelegenen Immissionsorte sind derart gering, dass auch Fehler durch die Schallausbreitungsberechnung gering ausfallen. Der mögliche Fehler bei der Beurteilung der Kälteaggregate in der Variante 2 wird auf die Nachmessung verschoben. 9 Vorschlag zum Satzungsbeschluss Die folgenden Bedingungen sind bezüglich des Verkehrslärms im Bebauungsplan festzusetzen. Bezüglich des geplanten Lebensmittelmarktes handelt es sich um notwendige Auflagen im Baugenehmigungsverfahren Verkehr An den beiden Wohnhäusern, welche unmittelbar am Kreisverkehr gelegen sind, müssen an zum Schlafen bestimmten Räumen der beiden straßenseitigen Hausfronten fensterunabhängige Zwangsbelüftungen vorgesehen werden, welche das bewertete Bauschalldämmmaß von mindestens R w=35 db der gesamten Hausfront nicht unterschreiten und durch ihren Betrieb im Raum keinen Schallpegel hervorrufen, welcher höher als Li=30 db liegt. Im östlichen Quadranten des Kreisverkehrs muss in dem Bereich, in welchem der Schallschutzwall abgegraben werden muss, als Ersatz eine Schallschutzwand auf der Grundstücksgrenze errichtet werden, welche

31 B-Plan Nr. 76 Seite 30 von 65 nahtlos an den Wall mit gleicher Höhe von 2,9 m über dem Straßenniveau anschließt und bis zur südlichen Garage geführt wird. Zusätzlich muss am nächstgelegenen Wohnhaus hinter diesem Schallschirm im ersten Obergeschoss an zum Schlafen bestimmten Räumen, welche zum Kreisverkehr weisen, eine fensterunabhängige Zwangsbelüftung vorgesehen werden, welche das bewertete Bauschalldämmmaß der Hausfront nicht unter einen Wert von R w=35 db sinken lässt und im Raum keinen Eigenpegel erzeugt, welcher höher liegt als Li=30 db(a) Variante 1 Der Markt darf nur in der Tageszeit zwischen 6:00 Uhr und 21:30 Uhr geöffnet sein. Eine Anlieferung zur Nachtzeit vor 6:00 Uhr ist nicht zulässig. Der anliefernde Lkw darf die Fahrspur auf dem Parkplatz unmittelbar vor den Wohnhäusern an der Sonnenallee nicht befahren. Die Zufahrt muss über die mittlere Fahrspur erfolgen. Die Einstellbox für die Einkaufswagen muss am im Lageplan eingetragenen Standort aufgestellt werden. Sie muss dreiseitig eingehaust werden und darf sich nur nach Südwesten öffnen. Auf der Grundstücksgrenze des Parkplatzes muss ein Schallschirm am im Lageplan eingetragenen Standort mit einer Höhe von 2,4 m und einer Länge von 32,0 m errichtet werden. Er beginnt an der Garage des Wohnhauses Variante 2 Ein Betrieb zur Nachtzeit und eine Anlieferung zur Nachtzeit in der Zeit zwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr sind nicht zulässig. Aus diesem Grund muss der Markt spätestens um 21:30 Uhr schließen. Die Kälteaggregate müssen am im Lageplan vorgesehenen Standort errichtet werden und dürfen einen Schallleistungspegel von in der Summe aller Aggregate Lw=79 db(a) nicht überschreiten. Das Einhalten dieser Auflage ist durch die Nachmessung eines anerkannten Sachverständigen für Lärmschutz nachzuweisen. Auf der östlichen Grundstücksgrenze des Parkplatzes muss beginnend an der Garage neben der Einfahrt bis hin zur Grenze zum Nachbargrundstück ein Schallschirm mit einer Höhe von H=3,1m über dem

32 B-Plan Nr. 76 Seite 31 von 65 Niveau des Parkplatzes errichtet werden. Dieser Schallschirm muss nach Südosten bis zur Garage des Nachbargrundstückes mit einer Höhe von H=2,4 über dem Parkplatzniveau fortgesetzt werden. Der Schallschirm wird insgesamt 58,7 m lang zusätzliches Wohnhaus im Plangebiet Falls das zusätzliche Wohnhaus im Plangebiet auf der Flurstücknummer 1449 errichtet werden sollte, so sind keine Überschreitungen der Orientierungswerte der DIN zu erwarten, sodass keine Schallschutzmaßnahmen erforderlich werden Wohnhaus am Kreisverkehr Der derzeit vorhandene Schallschutzwall, welcher wegen der Aufbereitung durch den Kreisverkehr abgegraben werden muss, muss in gleicher Höhe auf der Grundstücksgrenze in Form einer Schallschutzwand ersetzt werden. Die Wand muss der Grundstücksgrenze bis zur vorhandenen Garage folgen und wird ca. 30,4 m lang. An den beiden zum Kreisverkehr weisenden Hausfronten wird empfohlen, an zum Schlafen bestimmten Räumen (Schlaf- oder Kinderzimmern) fensterunabhängige Zwangsbelüftungen vorzusehen, welche das bewertete Bauschalldämmmaß der Außenhaut nicht unter einen Wert von R w=35 db sinken lassen und im Raum kein Eigengeräusch hervorrufen, welches einen höheren Rauminnenpegel als Li=30 db hervorrufen Schallemissionskontingent Die Fläche des bestehenden Gewerbebetriebs des Bebauungsplanes Nr. 76 in Pulheim und Teilflächen davon, deren Lage in der Zeichnung im Anhang 11.2 des schalltechnischen Gutachtens des I.F.S., Neuss Nr vom gekennzeichnet ist, sind Vorhaben (Betriebe und Anlagen) zulässig, deren Geräusche ein Schallemissionskontingent von SEK=57 db(a) tagsüber (06-22 Uhr) und von SEK=42 db(a) nachts (22-06 Uhr) nicht überschreiten. Das Einhalten dieser Festsetzungen ist vor Erteilung einer Baugenehmigung durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen für Lärmschutz nachzuweisen.

33 B-Plan Nr. 76 Seite 32 von Kindertagesstätte Es sind keine Auflagen zum Schallschutz an der nicht im Plangebiet enthaltenen Kindertagesstätte erforderlich. Neuss, den Ingenieurbüro für Schallschutz Dipl.-Ing. U. Ritterstaedt

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