Wann gelten technische Neuerungen als patentfahig?
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- Silke Scholz
- vor 6 Jahren
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1 Wann gelten technische Neuerungen als patentfahig? Ein Hilfsbuch fur die Beurteilung der Patentfahigkeit. Von Dr. Heinrich Teudt Stiindiger Mitarbeiter im Kaiserlichen Patentamt. Mit zahlreichen Beispielen und Ausziigen aus den einschlii.gigen Entscheidungen und 17 figuren. Berlin. V e f I a g von J u I ius S P fin g e f
2 Aile Rechte vorbehalten. Altenburg Pierersche Hofbuchdruckerei Stephan Geibel & Co. ISBN-13: : / e-isbn-13:
3 Vorwort. Bekalllltlich konnen nul" Erfindungen unter Patentschutz gestellt werden, und llicht jede technische Neuheit ist schon eine Erfindung. Das Patentgesetz gibt abel' keine Auskunft daruber, in welcher Weise zwischen patentfahigen Erfindungen und anderen nicht patentfahigen Neuerungen zu unterscheiden ist. Denn eingehende Beratungen haben zu dem Resultat getlihrt, dar., del' Begriff del' Erfindung nicht du1'ch eine in das Patentgesetz aufzunehmende Definition festzulegen ist, sondel'll dar., jedesmal nach Lage des Einzelfalles zu entscheiden ist. In diesem Buche soil nun gezeigt werden, wie die Patent-Rechtsprechung in den verschiedenen vorkommenden Fallen zu entscheiden pflegt. Zunachst sind die Verhaltnisse allgemeiner Natur, die Einflur., auf die Beurteilung cler Erfindungsqualitat haben, so we it erorte1't, als sie geeignet erscheinen, die herrschende Praxis zu beleuchten und dem Verstandnis nahel' zu bringen. Dann ist an Hand praktischer Beispiele, die Entscheidungen entnommen sind, gezeigt, nach welchen Gesichtspunkten die Rechtsprechung in den einzelnen vorkommenden Fallen zu beurteilen pflegt, ob del' vorliegenden Neuerullg die Eigenschaft einer Erfindung zu- oder abzusprechen ist. Am i:;chluj~ des Buches sind noch die Falle besprochen, in denen das Neue auch dann yom Patentschutz ausgeschlossen bleibt, wenn ihm del' Charakter einer Erfinclung zukommt. Die den verschiedenen Entscheidungen zugrunde liegenden Verhaltnisse sind kritisch miteinander verglichen, urn die Grenzen festzustellen, innerhalb welcher die in einer Entscheidung ausgesprochenen Grundsatze auf andel's liegende FaIle Ubertragen werden konnen. Uberall hat del' Verfasser sich bemuht, den Gesamtgeist del' Patent-Rechtsprechung, soweit es *
4 IV Vorwort. moglich ist, auch im einzelnen zu erfassen und zum Ausdruck zu bringen. Da es unter Umstltnden von Wichtigkeit sein kann, ob die zitierten Entscheidungen aus ltlterer oder neuerer Zeit stammen, ist regelmlti3ig das Jahr ihrer Veroffentlichung mit angegeben. Ausziige aus den Entscheidungsbegriindungen des Reichsgerichtes und Patentamtes sind abgesehen von Kiirzungen nahezu wortlich wiedergegeben und durch Apostrophieren von dem iibrigen 'fext abgehoben. Ebenso wie bei meinem friiheren Buche iiber die Abfassung der Patentunterlagen bin ich auch bei dem vorliegenden Buche bestrebt gewesen, den Stoff so zu ordnen, dai3 es dem Benutzer moglich ist, jedesmal diejenigen Entscheidungen leicht herauszufinden, die einem ihm vorliegenden neuen Fall am nltchsten kommen. Charlottenburg, 1m Januar H. Teudt.
5 Inhaltsverzeichnis. Seite Verhiiltnisse allgemeiner Natur, die Einflu6 auf die Beurteilung der Patentfiihigkeit haben. 1. Bedeutung patentierter Erfindungen Uber die Priifung auf Neuheit und Erfindungsqualitat im Patelltamt Bedeutung eines V orbescheids und einer einfachen Verfiigung in del' V orpriifung Uber die Verhandlungen zwischen dem Erfinder und dem V orpriifer im Patentamt Die Einheitlichkeit del' Entscheidungen Die Beurteilung del' Erfindungsqualitiit ill den yerschiedenen Instanzen Bedeutung des Umstandes, da13 VOl' dem Erfinder noch niemand auf die betrefl'ende Neuerung gekommen war.. 26 Einflu6 der erzielten neuen Wirkung auf die Beurteilung der Erfindungsqualitiit. 8. Das personliche Ermessen und die erzielte neue Wirkung Entscheidungen, bei denen die Erfindungsqualitat trotz del' erzielten neuen Wirkung verneint wurde Eine Entscheidung, bei del' die gro13ere odei' geringere Bedeutung del' erzielten neuen Wirkung nicht ausschlaggebend war Vergleichung del' bisher angefiihrten Entseheidungen FaIle, bei denen eine bedeutende odei' iiberl'aschende neue Wirkung erforderlieh ist Erfindungen ohne neue \Virkung UnvoIlkommene odei' dureh Naehteile wieder aufgehobene neue Wirkung Wirkungen, die nul' unter bestimmten Umstallden auftreten Yom Erfinder nieht erkannte Wirkungen Uber den Nachweis del' el'zielten neuen Wirkung Einfl.u13 del' durch die Erfindung iibel'wundenen Sehwiel'igkeiten
6 VI 1nhaltsverzeichnis. Seite Verschiedene Arten von Erfindungen. '19. Erfindungen, bei denen das erfinderischc Verdienst in der Stellung einer Aufgabe liegt Die Ubertragung bekannter Mittel Patentfahige Benutzungen bekannter Gegenstande, Verfahren und Naturgesetze Nicht patentfahige Anwendungen bekannter Verfahren Kombinationserfindungen Unterschied zwischen Erfindung und Entdeckung Entdeckungen chemischer Karper Nicht patentfiihige Erfindungen. 26. Die Grenzen des dem Patentschutze zuganglichen technischen Gebietes Heilverfahren u. dgl Erfindungen, die sich auf menschliches Denken und Handeln beziehen Methodell der Viehzucht, Fischerei, Land- und Forstwirtsch:Jft Gegen die Gesetze und guten Sitten verstol3ende Erfindungen Nahrungs-, Gellul3-, Arzneimittel und auf chemischem Wege hergestellte Stofl p
7 Verzeichnis der Abkiirzungen. a. It. o. = am angegebenen Orte. Bl. f. P. M. u. Z. = "Blatt fiir Patent-, Muster- und Zeicheuwesen". Bolze = "Die Praxis des Reichsgerichtes in Zivilsachen", herausgegeben yon Bolze. Damme = "Das Deutsche Patentrecht" von Dr. F. Damme. Berlin Fuchsberger = "Die Entscheidungen des deutschen Oberhandels- und Reichsgerichtes", herausgegeben yon Fuchsberger. Supplement zu Teil VI. Giel3en Gareis = "Die patentamtlichen und gerichtlichen Entscheidungen ill Patentsarhen", herausgegeben von Dr. Gareis, vom 11. Bande ab von Dr. Osterrieht. Hartig = "Studien in der Praxis des Kaiserlichen Patentamtes" von Dr. E. Hartig. Leipzig lsay = "Kommentar zum Patentgesetz" yon Dr. H. lsay. Berlin Kent = "Kommentar zum Patentgesetz" von Dr. Paul Kent. 1. Band. Berlin P.A. = Patentamt. P.A. i. Bl. f. P. M. u. Z. = Entscheidungen des Patentamtes, verofi'entlicht im Blatt fiir Patent-, Muster- und Zeichenwesen. Pbl. = "Patentblatt". P.G. oder Pat.Ges. = "Patentgesetz". R.G. = "Reiehsgericht". R.G. i. Bl. f. P. M. u. Z. = "Entscheidungen des Reichsgerichtes, verofi'entlicht im Blatt fur Patent-, Muster- und Zeichenwesen". Robolski = "Theorie und Praxis des Deutschen Patentrechtes" von Robolski. Berlin R. St. = Entscheidungen des Reichsgerichts in Strafsachen. Schanze = "Das Recht del' Erfindungen und Muster" yon O. Schanze. Leipzig Seligsohn = "Kommentar zum Patentgesetz" von Dr. A. Seligsohn. Berlin 1909.
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