Vorbericht. zum Haushaltsplan der Stadt Oelde für das Haushaltsjahr 2005

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1 Vorbericht zum Haushaltsplan der Stadt Oelde für das Haushaltsjahr Allgemeines Gemäß 2 der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) für das Land NW vom ist dem Haushaltsplan ein Vorbericht beizufügen. Dieser Bericht hat gem. 3 GemHVO einen Überblick über den Stand und die Entwicklung der Haushaltswirtschaft zu geben. Dabei sollen insbesondere dargestellt werden, wie sich die wichtigsten Einnahme- und Ausgabearten, das Vermögen und die Schulden in den dem Haushaltsjahr vorangehenden beiden Haushaltsjahren entwickelt haben und im Haushaltsjahr entwickeln werden, wie sich die Zuführungen vom Verwaltungshaushalt und die Rücklagen in den dem Haushaltsjahr folgenden drei Jahren entwickeln werden und in welchem Verhältnis sie zum Deckungsbedarf nach dem Finanzplan stehen, welche Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im kommenden Haushaltsjahr geplant sind und welche finanziellen Auswirkungen sich hierdurch für die folgenden Jahre ergeben, in welchen wesentlichen Punkten der Haushaltsplan vom Finanzplan abweicht, wie sich die Kassenlage im Vorjahr entwickelt hat und in welchem Umfang Kassenkredite in Anspruch genommen worden sind, bei einem Haushaltssicherungskonzept die Ausgestaltung der Konsolidierungslinie, wie hoch die Belastung aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften (insbesondere Immobilien - Leasing) in den folgenden Jahren sein werden. Seite: 23

2 Die Verwaltungsvorschriften zu 3 GemHVO empfehlen einen Vorbericht in konzentrierter Form mit weitgehend tabellarischen und graphischen Darstellungen. Dieser Empfehlung folgt der anschließende Bericht. Im übrigen wird der Vorbericht noch durch entsprechende Erläuterungen zu den einzelnen Haushaltsstellen ergänzt. Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2005 ist am von dem für das Finanzwesen zuständigen Beamten aufgestellt und am vom Bürgermeister festgestellt worden. Zur besseren Orientierung wird zunächst ein Rückblick über das abgeschlossene Haushaltsjahr 2003 und das abgelaufene Haushaltsjahr 2004 gegeben. 2. Überblick über das abgeschlossene Haushaltsjahr 2003 Die Haushaltsrechnung 2003 konnte in Einnahme und Ausgabe ausgeglichen werden. Die bereinigten Soll-Einnahmen und die bereinigten Soll-Ausgaben betragen jeweils Einnahme in EUR Ausgabe in EUR Verwaltungshaushalt ,03 EUR ,03 EUR Vermögenshaushalt ,25 EUR ,25 EUR Gesamthaushalt ,28 EUR ,28 EUR Ein Soll-Fehlbetrag ist im Jahre 2003 nicht entstanden. Der Verwaltungshaushalt konnte im Rechnungsergebnis nur mit einer Zuführung vom Vermögenshaushalt in Höhe von ,57 EUR ausgeglichen werden. Eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage, planmäßig in Höhe von ,00 EUR vorgesehen, war zum Ausgleich in Höhe von ,91 EUR erforderlich. Gegenüber dem Haushaltsplan wurde im Verwaltungshaushalt eine Verbesserung in Höhe von ,57 EUR erwirtschaftet. Eine Zuführung an die Sonderrücklagen war im Jahr 2003 möglich. Sie erfolgte i.h.v ,99 EUR. Der Rücklagenbestand der allgemeinen Rücklage betrug am Ende des Haushaltsjahres somit ,90 EUR. Seite: 24

3 Darin enthalten ist die Sonderrücklage "Schulen" mit EUR. Die Sonderrücklage "Schulen" wird seit dem Haushaltsjahr 1999 in der allgemeinen Rücklage geführt. Die Sonderrücklage für die Kindergärten belief sich am Jahresanfang 2003 auf ,29 EUR. Der Rücklage wurden 4.749,88 EUR zugeführt und 499,34 EUR entnommen, so dass sich der Bestand am auf ,83 EUR belief. Ab dem Haushaltsjahr 2003 sind die gesetzlich vorgeschriebenen Pensionsrückstellungen ebenfalls als Sonderrücklage einzustellen. Der Betrag dieser Sonderrücklage betrug am Jahresende ,34 EUR. Der Rücklagenbestand insgesamt betrug am somit ,90 EUR. Eine Kreditaufnahme aus der Haushaltsermächtigung 2003 zur Finanzierung der Ausgaben im Vermögenshaushalt war nicht erforderlich. Der Haushaltseinnahmerest aus der Jahresrechnung 2002 in Höhe von ,81 EUR wurde jedoch in Höhe von EUR in Anspruch genommen. Zur Finanzierung der festgesetzten Haushaltsausgabereste 2003 bzw. zum Ausgleich des Vermögenshaushaltes wurde im Vermögenshaushalt im Einzelplan 9 bei der Haushaltsstelle Kredite vom Kreditmarkt - erneut ein Haushaltseinnahmerest in Höhe von ,30 EUR gebildet. Seite: 25

4 3. Überblick über das ablaufende Haushaltsjahr 2004 Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2004 wurde vom Rat am 26. April 2004 beschlossen. Die Einnahmen und Ausgaben wurden gleichlautend im Verwaltungshaushalt auf ,00 EUR und im Vermögenshaushalt auf ,00 EUR festgesetzt. Eine Kreditaufnahme war im Haushaltsjahr 2004 nicht vorgesehen. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wurde auf EUR festgesetzt. Davon entfielen auf den Einzelplan EUR Einzelplan EUR Einzelplan EUR Einzelplan EUR Der Gesamtbetrag der Kassenkredite wurde gem. 4 der Haushaltssatzung auf EUR festgesetzt. Zum Ausgleich der Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes musste eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage in Höhe von EUR vorgesehen werden. Seite: 26

5 4. Haushaltssatzung 2005 In der Haushaltssatzung 2005 wird das Gesamtvolumen des Haushaltsplanes in Einnahme und Ausgabe ausgeglichen auf insgesamt EUR festgesetzt. Um den Haushaltsausgleich im Verwaltungshaushalt zu erreichen, waren die Ausgaben auf das Notwendigste zu begrenzen. Weiterhin ist eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage in Höhe von EUR ist zum Ausgleich des Verwaltungshaushaltes erforderlich. Zusätzlich sind zum Ausgleich des Verwaltungshaushaltes Veräußerungserlöse des Vermögenshaushaltes in Höhe von EUR dem Verwaltungshaushalt zuzuführen. Strukturell ergibt sich im Verwaltungshaushalt 2005 ein Defizit von EUR. 4.1 Haushaltsplan Vermögenshaushalt Verwaltungshaushalt 70 35,94 in Mio. EUR ,41 19,89 14,38 14,21 14,68 15,63 10,71 7,24 6,45 5, ,51 44,22 51,67 45,66 47,59 50,06 50,67 51,33 50,32 50,74 52, bis 2003 Rechnungsergebnisse; 2004 bis 2008 Planzahlen Seite: 27

6 Haushaltsansatz Haushaltsansatz Rechnungsergebnis Verwaltungshaushalt ,00 EUR ,00 EUR ,03 EUR Veränderungen gegen ,00 EUR ,97 EUR über dem Vorjahr 1,21% 1,31% Vermögenshaushalt ,00 EUR ,00 EUR ,25 EUR Veränderungen gegen ,00 EUR ,75 EUR über dem Vorjahr -31,43% 6,44% Gesamthaushalt ,00 EUR ,00 EUR ,28 EUR Veränderungen gegen ,00 EUR ,72 EUR über dem Vorjahr -6,48% 2,47% Die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushalts und des Vermögenshaushalts sind ausgeglichen. Die Einnahmen und Ausgaben im Verwaltungshaushalt erhöhen sich gegenüber dem Vorjahr geringfügig um rd. 1,21 v.h. Im Vermögenshaushalt ergibt sich eine Veränderung im Vergleich zum Vorjahr um rund 31,43 v.h. Der Gesamthaushalt weist eine Verringerung gegenüber 2004 von 6,48 v.h. aus. Eine Kreditaufnahme ist im Jahr 2005 nicht erforderlich. Im 3 der Haushaltssatzung sind insgesamt Verpflichtungsermächtigungen von EUR zu Lasten des Haushaltsjahres 2006 festgesetzt. Im Einzelnen wurden folgende Verpflichtungsermächtigungen veranschlagt: Geräte und Ausstattung für die Bücherei EUR Straßenbau Baugebiet am Ruthenfeld EUR Seite: 28

7 Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 2005 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf EUR festgesetzt. Die Steuersätze für die Grundsteuern A und B und für die Gewerbesteuer bleiben gegenüber dem Vorjahr unverändert: Grundsteuer A v.h. Grundsteuer B v.h. Gewerbesteuer v.h. Die Entwicklung der Steuerhebesätze der vergangenen Jahre zeigt folgendes Bild: ab 2003 Grundsteuer A 130 v.h. 140 v.h. 150 v.h. 175 v.h. Grundsteuer B 260 v.h. 270 v.h. 285 v.h. 340 v.h. Gewerbesteuer 330 v.h. 340 v.h. 355 v.h. 390 v.h. Das Land NRW hat die seit 1998 ermittelten Durchschnittshebesätze neu berechnet. Bei der Ermittlung der Steuerkraft legt das Land daher ab dem Jahr 2004 einheitlich folgende fiktive Hebesätze zugrunde: Grundsteuer A v.h. Grundsteuer B v.h. Gewerbesteuer v.h. Die in der Haushaltssatzung vorgesehenen Hebesätze der Realsteuern liegen somit noch erheblich unter den vom Land vorgegebenen fiktiven Hebesätzen. Die Hebesätze im Jahr 2005 liegen auch deutlich unter dem Landesdurchschnitt Die durchschnittlichen Hebesätze in NRW betragen nach den Angaben des statistischen Bundesamtes vom September 2004: Grundsteuer A v.h. Grundsteuer B v.h. Gewerbesteuer v.h. Seite: 29

8 4.2 Entwicklung der wichtigsten Einnahmearten des Verwaltungshaushaltes in Mio. EUR Steuern Anteil Eink- Steuer/Umsatzsteuer / Familienlastenausgleich Gebühren,Entgelte Zuweisungen, Erstattungen Kalkulatorische Einnahmen sonstige Einnahmen Zuführung vom Vermögenshaushalt Schlüsselzuweisungen Innere Verrechnungen Einnahmeart Ansatz 2005 Ansatz 2004 Ergebnis 2003 Eigene Steuern ,00 EUR ,00 EUR ,04 EUR 1 Veränd. zum Vorjahr -0,04% -2,03% Anteil Einkommen- und Umsatzsteuer / 2 Familienlastenausgleich ,00 EUR ,00 EUR ,00 EUR Veränd. zum Vorjahr -3,35% -5,62% Gebühren, Entgelte ,00 EUR ,00 EUR ,15 EUR Veränd. zum Vorjahr 2,21% 2,63% Zuweisungen, Erstattungen ,00 EUR ,00 EUR ,41 EUR Veränd. zum Vorjahr 7,41% -11,00% Kalkul. Einnahmen ,00 EUR ,00 EUR ,84 EUR Veränd. zum Vorjahr 3,04% 0,29% Sonstige Einnahmen ,00 EUR ,00 EUR ,12 EUR Veränd. zum Vorjahr 28,27% -23,73% Zuführung vom Vermögenshaushalt ,00 EUR ,00 EUR ,91 EUR Veränd. zum Vorjahr 18,39% 51,96% Schlüsselzuweisungen - EUR ,00 EUR - EUR Veränd. zum Vorjahr 100,00% 100,00% Innere Verrechnungen ,00 EUR ,00 EUR ,56 EUR Veränd. zum Vorjahr -3,01% 8,17% Seite: 30

9 Steuern, allgemeine Zuweisungen 4.21 Grundsteuern 3,5 3,0 G r u n d s te u e r B G r u n d s te u e r A 2,5 in Mio. EUR 2,0 1,5 2, , , , , , , , , , , ,0 0,5 0,0 0, , , , , , , , , , , b is R e c h n u n g s e r g e b n is s e ; b is P la n z a h le n Die Höhe der voraussichtlichen Einnahmen bei der Grundsteuer A und der Grundsteuer B wurden nach den vorliegenden Steuermessbeträgen gewissenhaft geschätzt. Die Entwicklung der Grundsteuern A und B Grundsteuer A Grundsteuer B Jahr Hebesatz in EUR Veränderung zum Vorjahr Hebesatz in EUR in % Rechnungsergebnis Veränderung zum Vorjahr in % Rechnungsergebnis ,70% ,23% Rechnungsergebnis ,97% ,63% Rechnungsergebnis ,15% ,54% Rechnungsergebnis ,09% ,51% Rechnungsergebnis ,29% ,41% Haushaltsansatz ,00% ,60% Finanzplanung ,31% ,80% Finanzplanung ,00% ,52% Finanzplanung ,00% ,03% Finanzplanung ,00% ,48% Seite: 31

10 4.22 Gewerbesteuern G e w e r b e s t e u e r 1 4 in Mio. EUR , , , , , , , , , , , b is R e c h n u n g s e r g e b n is s e ; b is P la n z a h le n Die Einnahmen bei der Gewerbesteuer können nur geschätzt werden. Eine genaue Berechnung ist nicht möglich. Die Höhe der Gewerbesteuerzahlung ist im wesentlichen an die allgemeine wirtschaftliche Lage gekoppelt. Das Ergebnis ist somit gewissen Schwankungen unterworfen. Bei der Ansatzermittlung wurde die Gewerbesteuereinnahme Entwicklung 2004 berücksichtigt. In der Finanzplanung wird mit einer Verbesserung der konjunkturellen Lage gerechnet, so das das Gewerbesteueraufkommen wieder ansteigen könnte. Jahr Hebesatz Betrag Veränderung zum Vorjahr in % Rechnungsergebnis EUR 0,00 Rechnungsergebnis EUR 10,74 Rechnungsergebnis EUR 46,32 Rechnungsergebnis EUR -29,11 Rechnungsergebnis EUR -4,68 Haushaltsansatz EUR -3,33 Haushaltsansatz EUR -0,95 Finanzplanung EUR 25,00 Finanzplanung EUR 29,81 Finanzplanung EUR 3,85 Seite: 32

11 4.22 Anteil an der Einkommensteuer, an der Umsatzsteuer und Kompensationsleistung Kompensationsleistungen GemAnteil Ums.Steuer GemAnteil Eink.Steuer ,657 1,323 0,670 1,388 0,730 1,599 0,818 1,597 0,815 1,570 0,778 1,583 0,815 1,590 0,835 1,608 0,950 1,700 1,000 1,800 1,000 1,900 in Mio. EUR ,564 9,254 10,266 9,773 9,530 9,723 9,000 8,580 9,000 9,500 10, bis 2003 Rechnungsergebnisse; 2004 bis 2008 Planzahlen Jahr Einkommensteuer Umsatzsteuer Kompensationsl. Rechnungsergebnis , , ,18 Rechnungsergebnis , , ,30 Rechnungsergebnis , , ,21 Rechnungsergebnis , , ,00 Rechnungsergebnis , , ,00 Rechnungsergebnis , , ,00 Haushaltsansatz , , ,00 Finanzplanung , , ,00 Finanzplanung , , ,00 Finanzplanung , , ,00 Finanzplanung , , ,00 Seite: 33

12 Beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer ist nach den bisher bekannten Daten für das Jahr 2005 von einem Steueraufkommen von rd. 4,9 Mrd. EUR auszugehen. Unter Zugrundelegung des für die Stadt Oelde maßgebenden Schlüssels beträgt das Soll-Aufkommen rd. 8,58 Mio EUR im Haushaltsjahr Bei der Ermittlung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer ist ein Restrisiko vorhanden. Grundlage der Berechnung ist die Steuerschätzung vom November Nach den Erfahrungen der letzten Jahre waren die Steuerschätzungen immer wieder nach unten zu korrigieren. Das Umsatzsteueraufkommen 2005 wird mit rd. 695 Mio. EUR angenommen. Für die Stadt Oelde errechnet sich daraus unter Anwendung des vorläufigen Berechnungsschlüssels ein Anteil in Höhe von rd. 1,6 Mio. EUR. Auch bei dem Umsatzsteueraufkommen ist keine Steigerung in den letzten Jahren zu verzeichnen. Als Kompensationsleistung aus der Neuregelung des Familienleistungsausgleichs ist im Haushaltsjahr 2005 mit einer Einnahme von EUR zu rechnen Schlüsselzuweisungen 5, 5 R ü c k z a h l u n g e n S c h l ü s s e l z u w e i s u n g e n 1, , , , , Mio EUR 0, 0-0, , , , , b i s R e c h n u n g s e r g e b n i s s e ; b i s P l a n z a h l e n Die nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz 2004/2005(GFG) errechnete Steuerkraftmesszahl der Stadt Oelde für den für die Berechnung der Schlüsselzuweisungen maßgeblichen Zeitraum vom bis für das Haushaltsjahr 2005 beträgt EUR. Das sind EUR mehr gegenüber der vorherigen Referenzperiode. Die Steuerkraft der Stadt ist somit im Vergleich zur vorherigen Referenzperiode geringfügig um 0,41% gestiegen. Bedingt durch diese Steuerkraft in der Referenzperiode erhält die Stadt Oelde im Jahr 2005 keine Schlüsselzuweisungen. Seite: 34

13 Da die Steuerkraft der Stadt Oelde auch durch die allgemeine konjunkturelle Entwicklung beeinflusst wird, geht die Finanzplanung davon aus, das ab dem Jahr 2006 wieder Schlüsselzuweisungen auf die Stadt Oelde entfallen könnten Gebühren, Entgelte, sonstige Einnahmen Für die kostenrechnenden Einrichtungen der Stadt Oelde werden von der Verwaltung jährlich Betriebskostenrechnungen und Gebührenkalkulationen erstellt. Nach dem Kommunalabgabengesetz ist für die Benutzungsgebühren dieser Einrichtungen die Kostendeckung vorgeschrieben. Die Höhe der Kosten und der Benutzungsgebühren sind bei den kostenrechnenden Einrichtungen nach den vom Rat beschlossenen Gebührensatzungen auf der Grundlage der Gebührenkalkulationen veranschlagt. Auch die übrigen Gebühren und Entgelte, für die keine speziellen Betriebsabrechnungen erstellt werden, sind unter dieser Einnahmegruppe im Haushalt aufgeführt. Das Aufkommen an Mieten und Pachten und an sonstigen Verwaltungs- und Betriebseinnahmen ist gegenüber dem Vorjahr geringfügig niedriger veranschlagt. Durch den Verkauf von Immobilien sinken die Miet- und Pachteinnahmen der Stadt. Bei den Erstattungen von Ausgaben des Verwaltungshaushaltes handelt es sich um Ersatz für Aufwendungen, die eine Stelle für eine andere Stelle erbracht hat (innere Verrechnungen). Insbesondere sind hier die verwaltungsinternen Aufträge des Baubetriebshofes mit rd EUR veranschlagt. Die Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke werden vom Land bzw. Kreis insbesondere für Volkshochschulen, andere Bildungseinrichtungen, Ideenwettbewerbe und Kindertagesstätten (Betriebskosten) gewährt. Für Schulen werden keine gesonderten Zuweisungen mehr gewährt. Alle diesbezüglichen Zuweisungen werden durch die Schulpauschale abgedeckt (siehe näheres unter Ziff. 5.6 ). Darunter fallen aber auch die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, die den Gemeinden vom Land zu erstatten sind. Die Zinseinnahmen von Termin- und Festgeldanlagen sind geschätzt worden. Diese Einnahmen sind einmal vom Kapitalmarkt und zudem von den liquiden Geldmengen der Stadtkasse abhängig. Bedingt durch die immer geringer werdende Rücklage und dem derzeitigen Tiefstand der Zinskonditionen sind nur noch geringe Zinseinnahmen zu erzielen. Konzessionsabgaben der EVO, der RWE und der Wasserversorgung Beckum werden gegenüber dem Vorjahr geringfügig erhöht veranschlagt. Seite: 35

14 Bei den Einnahmen aus Ersatz von sozialen Leistungen handelt es sich im wesentlichen um Erstattungen von Unterhaltspflichtigen. Die Abschreibungen und die Verzinsung des Anlagekapitals (kalkulatorische Einnahmen) bei den kostenrechnenden Einrichtungen werden in den einzelnen Betriebsabrechnungen (Vorkalkulation) ermittelt bzw. tlw. auch geschätzt. Die hohen Investitionen im Abwasserbereich sind größtenteils abgeschlossen, so dass sich der Kostenanstieg gegenüber den Vorjahren verlangsamt. Zum Ausgleich des Verwaltungshaushaltes ist es wiederum notwendig, Mittel in Höhe von EUR aus der Allgemeinen Rücklage über den Vermögenshaushalt dem Verwaltungshaushalt zuzuführen. Die Rücklagenentnahme konnte gegenüber dem Vorjahr deutlich vermindert werden. Der Grund hierfür ist, das im Vermögenshaushalt durch die Veräußerung von Grundstücken ein Überschuß erzielt werden kann. Aus diesen Mehreinnahmen werden dem Verwaltungshaushalt rd. 3,858 Mio EUR zugeführt. Die Gesamtzuführung vom Vermögenshaushalt zum Ausgleich des Verwaltungshaushaltes beläuft sich auf EUR. Der Stand der Allgemeine Rücklage beträgt zum Jahresende voraussichtlich noch rd Mio EUR. Als Mindestrücklage ist ein Bestand von EUR vorzuhalten. Diese Entwicklung des Haushaltsausgleichs ist haushaltswirtschaftlich ungesund und auf Dauer nicht tragbar. Es müssten zumindest die im Verwaltungshaushalt bei den kostenrechnenden Einrichtungen erwirtschafteten Abschreibungen dem Vermögenshaushalt zugeführt werden, um den Werteverzehr auszugleichen. Aus der Sonderrücklage für Kindergärten wird ein Betrag von EUR entnommen. Im Haushaltsjahr 2005 werden für Pensionsrückstellungen EUR veranschlagt, die an die Zusatzversorgungskasse abgeführt werden. Diese Rückstellungen werden in der Sonderrücklage Pensionsrückstellungen geführt. Damit sollen die in späteren Jahren entstehenden Versorgungsleistungen gesichert werden. Es handelt sich hierbei um Pflichtleistungen der Städte und Gemeinden. Die Mittel werden aus der Verminderung der Besoldungs- und Versorgungsanpassung aufgebracht. Seite: 36

15 4.3 Entwicklung der wichtigsten Ausgabearten des Verwaltungshaushaltes Millionen MioEUR Umla gen P ersonalausgaben säc hlic he Ausgaben K osten S o zia lh ilfe /A s y lb e w e rb e r K a lk u la to r is c h e K o s te n Z in s e n In n e re V e rr e c h n u n g ez nu fü h ru n g zu m V e rm H H. Z u w e is u n g e n Ausgabeart Ansatz 2005 Ansatz 2004 Ergebnis 2003 Umlagen EUR EUR EUR Veränd. z. Vorjahr -6,46% -13,79% persönliche Ausgaben EUR EUR EUR Veränd. z. Vorjahr -3,76% 4,17% sächliche Ausgaben EUR EUR EUR Veränd. z. Vorjahr 1,28% 10,06% Sozialhilfe / Asylhilfe (inkl. Finanzierungsbeteiligung EUR EUR EUR Sozialhilfe) Veränd. z. Vorjahr 13,91% 7,58% Kalkulatorische Kosten EUR EUR EUR Veränd. z. Vorjahr 3,06% 0,29% Zinsen EUR EUR EUR Veränd. z. Vorjahr -5,54% 5,75% Zuführung zum VermH EUR EUR EUR Veränd. z. Vorjahr 4,16% 8,80% Zuweisungen (ohne Finanzierugsbeteiligung EUR EUR EUR Sozialhilfe) Veränd. z. Vorjahr -6,08% -1,97% Sonstige Finanzausgaben EUR EUR EUR Veränd. z. Vorjahr 93,50% 43,01% Innere Verrechnungen EUR EUR EUR Veränd. z. Vorjahr -3,10% 7,03% Seite: 37

16 4.31 Umlagen Kreisumlage J u g e n d a m ts u m la g e K r e is u m la g e a llg e m e in 1, Mio EUR 6 4 8, , , , , , , , , , , b is R e c h n u n g s e r g e b n is s e ; b is P la n z a h le n Der Hebesatz zur allgemeinen Kreisumlage ist auf der geltenden Bemessungsgrundlagen festgesetzt worden. Die Jugendamtsumlage ist nicht mehr zu zahlen, da die Stadt Oelde zum ein eigenes Jugendamt eingerichtet hat. Als Bemessungsgrundlagen sind für die Stadt Oelde EUR zugrunde zu legen. Entsprechend beträgt die allgemeine Kreisumlage bei dem vom Kreis festgesetzten Umlagesatz von 34,7 % für die Stadt Oelde EUR. Gegenüber dem Vorjahr sinkt der Umlagesatz für die Kreisumlage von 34,7 v.h. auf 32,6 v:h. Der Grund dieser Absenkung ist die Einführung der Hartz IV Gesetze. Die bisher vom Kreis über die Kreisumlage erhobenen Kosten der Sozialhilfe entfallen damit. Gleichzeitig werden jedoch die Kosten für die Leistungsbeteiligung an Arbeitssuchende gesondert im Haushalt veranschlagt. Dieser Betrag bemisst sich ebenfalls für die Kommunen nach den Umlagegrundlagen für die Festsetzung der Kreisumlage und ist in diesem Haushaltsjahr mit EUR veranschlagt. Unter Berücksichtigung der vom Bund erwarteten pauschalen Erstattung von Personal- und Sachkosten und der eingesparten bisherigen Sozialhilfeausgaben verbleibt bei der Stadt Oelde nach derzeitigem Kenntnisstand eine zusätzliche Belastung des Verwaltungshaushalten von rd Seite: 38

17 EUR. Es verbleibt jedoch noch ein Risiko, da die tatsächlichen Fallzahlen der Leistungsbeteiligung für den Abrechnungszeitraum nur geschätzt werden konnten. Die Höhe der Gewerbesteuerumlage bemisst sich nach den Gewerbesteuer-Ist- Einnahmen. Danach sind in 2005 über die Gewerbesteuerumlage rd EUR an das Land abzuführen; das sind 20,77 % der Gewerbesteuereinnahmen. Ab dem Jahr 2006 soll die Umlage gesenkt werden. In den Jahren 2006 bis 2008 sind dann noch 19,23 % des Gewerbesteueraufkommens an das Land abzuführen Die Umlage 2005 setzt sich wie folgt zusammen: Normale Gewerbesteuerumlage (44 Punkte) EUR Finanzierungsbeteiligung Fond Deutsche Einheit (37 Punkte) EUR 4.32 Personalausgaben 1 4 P e r s o n a la u s g a b e n Mio EUR 6 1 0, , , , , , , , , , , b is R e c h n u n g s e r g e b n is s e ; b is P la n z a h le n Seite: 39

18 Die Gesamtpersonalausgaben belaufen sich auf EUR. Gegenüber dem Vorjahr reduzieren sich die Ausgaben um 3,63 %. In den Gesamtpersonalausgaben sind auch die folgenden Aufwendungen enthalten: Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeiten (Rat, Ausschüsse) Vergütungen für die Dozenten der Volkshochschule und sonstige Honorare Entgelte für freiwillige Helfer und Notarzteinsätze im Feuerwehr- und Rettungsdienst Sonstige Personalausgaben in verschiedenen Einzelplänen Die Personalkosten der städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind im Sammelnachweis 01 veranschlagt, und belaufen sich auf EUR, die des Vorjahres auf EUR. Sie sind somit gegenüber dem Vorjahr um rd EUR oder 3,31% gesunken. Innerhalb des Sammelnachweises haben sich gegenüber dem Vorjahr Veränderungen ergeben. So sind die Personalkosten der Beamten um rd EUR, die der Angestellten um rd EUR und der Arbeiter um rd EUR gesunken. Zu berücksichtigen ist noch bei den Personalausgaben im Sammelnachweis, das der Stadt die Personalkosten des Bäderpersonals in Höhe von EUR von der WBO GmbH erstattet werden. Bei der Ermittlung der Personalausgaben sind tarifliche und strukturelle Gehalts- und Lohnerhöhungen eingerechnet. Seite: 40

19 4.33 Sächliche Ausgaben 10 9 Sächl. Ausgaben Mio EUR 5 9,108 9,244 8,970 8,888 8, ,861 7,096 7,594 7,505 8,267 8, bis 2003 Rechnungsergebnisse; 2004 bis 2008 Planzahlen An sächlichem Verwaltungs- und Betriebsaufwand sind insgesamt rd , das sind 2,25 % weniger als im Vorjahr, veranschlagt worden. Die Ausgaben für Geräte und Ausrüstungsgegenstände sowie für sonstige Gebrauchsgegenstände belaufen sich auf rd EUR. Die Kosten für die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen sind mit rd EUR, für Grünanlagen, Friedhöfe und Spielplätze mit rd EUR und für die Unterhaltung der Straßen, Wege und Plätze sind ca EUR im Haushalt veranschlagt.. Für die Schadensermittlung an der Kanalisation gem. SüVK sind EUR und für die Unterhaltung der Kanalisation und der Kläranlage sind rd EUR notwendig. Die Kosten der Bewirtschaftung sind gegenüber dem Vorjahr unverändert mit rd, 1,038 Mio EUR im Haushalt vorgesehen. Seite: 41

20 Die Energiekosten sind in 2005 gegenüber dem Vorjahr um 3,5% gestiegen. Die Kostenstelle Haltung von Fahrzeugen ist nahezu unverändert gegenüber dem Vorjahresansatz. Für die Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt im Jahr 2004 sind noch einmal EUR eingeplant. Die Gesamtausgaben für die im November 2004 durchgeführten Prüfung der Gemeindeprüfungsanstalt belaufen sich damit voraussichtlich auf EUR. Für den Schulbereich sind veranschlagt: Verwaltungs- und Betriebsausgaben mit... rd EUR Hiervon allein EUR für die Schülerunfallversicherung, deren Beiträge sich gegenüber dem Vorjahr um 10 % erhöht haben. Für die Durchführung der Offenen Ganztagsschule sind EUR vorgesehen. Hierfür sind jedoch Einnahmen aus Elternbeiträgen und Zuschüssen von EUR eingeplant. Schülerbeförderungskosten mit EUR Lernmittel nach dem Lernmittelfreiheitsgesetz EUR Die Ausgaben für Versicherungen und für Geschäftsausgaben wie Bürobedarf, Telefon, Dienstreisen u.ä. sind im Vergleich zum Vorjahr um rd EUR höher veranschlagt. Hier wirkt sich die Erhöhung der Versicherungsbeträge aus. Die übrigen Ausgaben sind nahezu unverändert Sozial- und Jugendhilfe An Leistungen der Sozial- und Jugendhilfe sind im Einzelplan 4 Soziale Sicherung die sozialen Leistungen, die von der Stadt Oelde getragen werden mit insgesamt rd. 11,13 Mio EUR veranschlagt. Gegenüber dem Vorjahr ist eine deutliche Steigerung der Ausgaben von rd. 1,7 Mio EUR zu verzeichnen. Dieses bedeutet eine prozentuale Steigerung um 17,6 % gegenüber dem Vorjahr. Der Zuschussbedarf des Einzelplanes beträgt 7,446 Mio EUR und erhöht sich gegenüber dem Vorjahr um rd. 1,4 Mio EUR. Die städtische Finanzierungsbeteiligung an den Sozialhilfeausgaben des Kreises in Höhe von 50% der lfd. Sozialhilfeausgaben ist entfallen. Zum tritt die sogenannte Grundsicherung für Arbeitssuchende nach SGB - II besser bekannt unter dem Namen: Hartz IV Reform an die Stelle der bisherigen Arbeitslosenhilfe und der Sozialhilfe. Hierdurch ergeben sich erhebliche finanzielle Mehrbelastungen für die Kommunen vor allem im Münsterland, denn im Rahmen von Hartz IV sind die Kreise Träger der Kosten für Unterkunft und Heizung der Leistungs- Seite: 42

21 bezieher nach SGB-II. Die Kreise tragen von den Kosten der Unterkunft und Heizung 70,9 %, während der Bund lediglich 29,1 % übernimmt. Die Kostenlast wird vom Kreis auf die kreisangehörigen Gemeinden weitergeleitet. Kreisweit wird mit einem Leistungsbezug nach SGB-II von über Bedarfsgemeinschaften gerechnet. Für Oelde wird ein Anstieg der Fallzahlen von etwa 140 Bedarfsgemeinschaften (bisherige Bezieher von Sozialhilfeleistungen) auf ca. 710 Bedarfsgemeinschaften erwartet (Anstieg auf 380 %). Hierdurch rechnet der Kreis Warendorf ausweislich des vorliegenden Entwurfes des Kreishaushaltes mit einem kreisweiten Finanzzierungsbedarf von ca. 17,8 Mio EUR. Nach dem sogenannten Herforder Modell werden die kreisweiten Kosten zwar außerhalb der Kreisumlage, aber dennoch nach den für die Bemessung der Kreisumlage geltenden Kriterien der Steuerkraft auf die jeweiligen kreisangehörigen Kommunen anteilig weitergeleitet. Dies bedeutet, dass der von den Kommunen zu tragende Kostenanteil sich nicht nach der Höhe der tatsächlich erbrachten Leistungen an die im jeweiligen Gemeindegebiet wohnenden Leistungsbezieher richtet, sondern die gesamte, kreisweit ungedeckte tatsächliche Kostenlast im Verhältnis der Steuerkraft auf alle 13 Kommunen im Kreis Warendorf aufgeteilt wird. Steuerstarke Kommunen wie Oelde tragen daher überproportional stark die finanziellen Lasten aus der Umsetzung von Hartz IV. Auf Basis der Ende 2004 bekannten Fallzahlen ergibt sich für Oelde ein an den Kreis Warendorf zu erstattender geschätzter Kostenanteil von EUR. Diese Leistungen für Unterkunft und Heizung an Arbeitssuchende werden künftig im Unterabschnitt 4820 des Haushaltes veranschlagt werden. Der veranschlagte Haushaltsansatz ist mit erheblichen finanziellen Risiken für den kommunalen Haushalt verbunden. Denn zum einen beruht die Kostenschätzung auf den Ende 2004 bekannten Fallzahlen. Sollten durch ein Anhalten der negativen gesamtwirtschaftlichen Entwicklung auch in 2005 die Fallzahlen stagnieren oder gegenüber dem bisherigen Stand gar deutlich ansteigen, wären entsprechende Mehrausgaben zu leisten. Hinzu kommt als weiterer Unsicherheitsfaktor, dass nach den gesetzlichen Vorgaben für eine Übergangszeit von 6 Monaten auch unangemessen hohe Unterkunftskosten von den Kommunen zu übernehmen sind. Derzeit fehlen gesicherte Erkenntnisse, wie viele der Leistungsbezieher in Wohnungen mit unangemessen hohen Unterkunftskosten wohnen. Als Unsicherheitsfaktor ist schließlich neben der Ausgabenentwicklung auch zu berücksichtigen, dass die von der Stadt Oelde zu übernehmenden Kostenanteile abhängig von der Steuerkraftentwicklung der einzelnen Kommune sind. Sollte sich die Steuerkraft der Stadt Oelde künftig abweichend vom Kreisdurchschnitt stärker nach oben oder unten entwickeln, würde dies auch bei unveränderter Ausgabenstruktur zu einer von der Seite: 43

22 Stadt Oelde nicht zu beeinflussenden Änderung der Kostenlast nach oben oder auch nach unten führen können. Die sich hieraus ergebenden Haushaltsrisiken sind derzeit nicht exakt kalkulierbar. Erst wenn im Laufe des Jahres 2005 genauere Zahlen insbesondere über die Anzahl der Leistungsbezieher wie auch über die Leistungshöhe vorliegen, kann ggf. eine Nachkalkulation der Haushaltsansätze hier erfolgen. Mit Einführung der Hartz-IV Leistungen sinkt die verbleibende Anzahl der Sozialhilfebezieher nach SGB-XII (bisher: Bundessozialhilfegesetz) deutlich. Zugleich entfällt die städtische Finanzierungsbeteiligung an den Sozialhilfeausgaben des Kreises Warendorf in Höhe von 50 % der laufenden Sozialhilfeausgaben. Entsprechend entfällt der bisherige Ausgabeansatz im Unterabschnitt 4100 Hilfe zum Lebensunterhalt. Per Saldo ergibt sich unter Berücksichtigung des Wegfalls der bisherigen städtischen Sozialhilfeausgaben, der vom Bund zu leistenden anteiligen Erstattungen in Höhe von 20,9 % der kommunalen Leistungen sowie anteiliger Erstattungen des in die Arbeitsgemeinschaft SGB-II im Kreis Warendorf zu entsendenden kommunalen Personals nach derzeitigem Kenntnisstand eine verbleibende Mehrbelastung für den Kommunalen Haushalt der Stadt Oelde in Höhe von EUR. Von einer Entlastung der kommunalen Haushalte durch die Hartz-IV Reform kann daher jedenfalls für Oelde nicht die Rede sein. Durch Projekte der PRO-ARBEIT-OELDE, die vom Verein Pro Arbeit e.v. in Zusammenarbeit mit dem Fachdienst Soziales, Familien und Senioren der Stadt konzipiert werden, können Sozialleistungen reduziert werden. Zur Durchführung von Projekten in Oelde, wie z. B. Radstation und Kiosk im Bahnhof, Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen im Bereich der Natur- und Landschaftspflege und gemeinnützige Arbeit für Sozial- und Asylhilfeempfänger ist im Haushaltsplan ein Zuschuss an den Verein in Höhe von insgesamt EUR veranschlagt. Für die Förderung junger Familien, Seniorenbetreuung, Familienpass und Familienerholungsmaßnahmen sind EUR ausgewiesen. Dieser Ansatz ist gegenüber dem Vorjahr unverändert. Die Förderung junger Familien und die Ausgaben für den Familienpass wurden entsprechend der Ratsentscheidung veranschlagt. Darüber hinaus werden die Leistungen für Asylbewerber mit EUR veranschlagt. Die Förderung der Jugendarbeit ist gegenüber dem Vorjahr in erhöht worden. Hierzu zählt u.a. der Zuschuss an die Alte Post mit EUR. Dieser Betrag ist gegenüber dem Vorjahr um rd EUR erhöht worden. Die Betriebskostenzuschüsse für die Kindergärten erhöhen sich gegenüber dem Vorjahr um EUR und betragen im Jahr 2005 für alle Tageseinrichtungen EUR. Seite: 44

23 Die Ausgaben des Fachdienstes Jugendamt für Familienhilfe, Jugendschutz, Beratungsund Betreuungskosten belaufen sich im Haushaltsjahr 2005 auf EUR. Gegenüber dem Vorjahr ist hier eine Steigerung von EUR zu verzeichnen. Höhere Ausgaben sind insbesondere bei der Hilfe zur Erziehung durch die Unterbringung in Höhe von EUR und bei der Hilfe durch Unterbringung in der Familienpflege in Höhe von EUR zu verzeichnen Kalk. Kosten Die kalkulatorischen Kosten erhöhen sich um 3,06% auf EUR. Sie werden aufgrund der Betriebskostenabrechnungen ermittelt und in der Ausgabe bei dem jeweiligen Unterabschnitt sowie in der Einnahme im Einzelplan 9 - Allgemeine Finanzwirtschaft - verbucht. Seite: 45

24 4.37 Zinsen 4,0 3,5 Tilgung Zinsen 3,0 0,856 0,876 0,956 1,002 1,044 1,171 1,120 2,5 0,799 Mio EUR 2,0 0,787 0,762 1,5 0,659 1,0 1,891 2,241 2,343 2,485 2,355 2,342 2,288 2,231 0,5 1,078 1,334 1,248 0, bis 2003 Rechnungsergebnisse; 2004 bis 2008 Planzahlen Für die Verzinsung der bisher aufgenommenen Kredite, müssen rd aufgewandt werden. Dadurch das keine neuen Darlehen aufgenommen wurden, und durch Umschuldung von Darlehen günstigere Zinssätzen erzielt werden, vermindert sich die Zinslast gegenüber dem Vorjahresansatz um 5,54 %. Für voraussichtlich notwendige Aufnahmen von Kassenkrediten zur zwischenzeitlichen Aufrechterhaltung der Liquidität der Stadtkasse sind EUR für Zinsausgaben eingeplant Innere Verrechnungen Bei den inneren Verrechnungen handelt es sich um einen Leistungsausgleich unter den einzelnen Verwaltungseinheiten. Insbesondere werden die Leistungen des Baubetriebshofes innerhalb der Verwaltung verrechnet. Weiterhin werden bei den kosten- Seite: 46

25 rechnenden Einrichtungen Verwaltungsleistungen verrechnet. Im Haushaltsjahr 2005 sind insgesamt EUR veranschlagt Zuführung zum Vermögenshaushalt 6 Zuführung zum Verm Hh 5 4 Mio EUR 3 5, , ,876 0,746 0,802 0,883 0,906 0,994 1,026 1,080 1, bis 2003 Rechnungsergebnisse; 2004 bis 2008 Planzahlen Als Zuführung zum Vermögenshaushalt ist im Verwaltungshaushalt der gesetzlich vorgegebene Mindestbetrag in Höhe der ordentlichen Tilgung zu veranschlagen. Eine Sollzuführung in Höhe der aus Gebühren und Entgelten gedeckten Abschreibungen von, die finanzwirtschaftlich eigentlich erforderlich wäre, ist auch im Haushaltsjahr 2005 planmäßig nicht erreichbar. Neben der Mindestzuführung in Höhe von EUR werden noch folgende Mittel dem Vermögenshaushalt zugeführt: Zuführung zur Rücklage Kindertagesstätte EUR Zuführung für Pensionsrückstellungen EUR Zuweisungen An freiwilligen Zuweisungen und Zuschüssen für laufende Zwecke sind im Haushaltsplan insgesamt EUR vorgesehen. Gegenüber dem Vorjahr eine Minderung der Ausgaben in Höhe von EUR. Seite: 47

26 Herabgesetzt wurden die Zuschüsse im Wesentlichen für Verlustabdeckung Eigenbetrieb Forum um EUR und PRO ARBEIT ev um EUR. Erhöht wurde der Zuschuß für das Jugendwerk Alte Post um EUR. Die Verlustabdeckungen für die Marburg GmbH die bisher im Verwaltungshaushalt veranschlagt war, ist im Vermögenshaushalt als Eigenkapitalverstärkung / Gesellschafterdarlehen veranschlagt. Die freiwilligen Zuweisungen und Zuschüsse verteilen sich im Jahr 2005 wie folgt: Zuschüsse, Verlustabdeckungen Eigenbetrieb Forum EUR ÖPNV, Nachtbus, AST EUR Betreiberverein Drostenhof EUR Verein Pro Arbeit e.v EUR Feuerwehr EUR Schulen EUR Vereine und Verbände EUR Kultur, Musik, Heimatpflege u. Büchereien EUR Kinder- und Jugendarbeit, Erziehungsberatung EUR Alte Post EUR Denkmalpflege EUR Sport EUR Seite: 48

27 5. Entwicklung der Einnahmen des Vermögenshaushaltes Mio EUR Z u fü h ru n g v. V e rw H h R ü c k la g e n e n tn a h m e D a h rle h e n s rü c k flü s s e V e rä u ß e ru n g A n b la g e ve rm ö g e n R e c h n u n g s e r g e b n is s e ; u n d P la n z a h le n B e iträ g e u.a. Z u w e is u n g e n, Z u s c h ü s s e K re d ita u fn a h m e Einnahmeart Ansatz 2005 Ansatz 2004 Ergebnis Zuführ. v. Verw.-Haush EUR EUR EUR Veränd. zum. Vorjahr 4,16% 8,80% Entnahme aus Rücklagen EUR EUR EUR Veränd. zum. Vorjahr -364,64% 43,85% Rückflüsse aus Darlehen EUR EUR EUR Veränd. zum. Vorjahr 5,33% -34,25% Veräußerung von Anlagevermögen, Beteiligungen EUR EUR EUR Veränd. zum. Vorjahr -11,65% 15,98% Beiträge EUR EUR EUR Veränd. zum. Vorjahr -44,54% -59,62% Zuweisungen, Zuschüsse EUR EUR EUR Veränd. zum. Vorjahr -8,78% 67,44% Kredite 0 EUR 0 EUR EUR Veränd. zum. Vorjahr -100,00% -100,00% Seite: 49

28 5.1 Zuführung vom Verwaltungshaushalt Die im Verwaltungshaushalt veranschlagte Ausgabe von EUR wird zum größten Teil im Vermögenshaushalt als Zuführung vom Verwaltungshaushalt zur Finanzierung investiver Ausgaben wieder eingesetzt. Auf die Ausführungen Ziff im Vorbericht zum Verwaltungshaushalt zur Pflichtzuführung wird hierzu verwiesen. 5.2 Entnahme aus Rücklagen Aus der Rücklage ist eine Entnahme von insgesamt EUR eingeplant. Diese Entnahme ist, bedingt durch die angespannte Einnahmesituation im Verwaltungshaushalt, zwingend erforderlich. Hierin enthalten ist eine Entnahme von EUR aus der Sonderrücklage Kindergärten. 5.3 Rückflüsse von Darlehen Aus den von der Stadt Oelde gewährten Darlehen an kinderreiche Familien und Bedienstete der Stadt Oelde sowie aus gewährten Familienzusatzdarlehen sind Darlehensrückflüsse in Höhe von EUR zu erwarten. Aus der Tilgung eines gewährten Darlehens für Investitionen werden EUR eingenommen. 5.4 Veräußerung von Anlagevermögen An Einnahmen aus der Veräußerung von Vermögen, insbesondere von Grundvermögen, sind im Haushaltsplan EUR veranschlagt. Hierbei werden aus dem Verkauf von Grundstücken in Gewerbegebieten EUR und aus dem Verkauf von städtischen Immobilien und Grundstücken in Baugebieten EUR erwartet. Aus den Veräußerungserlösen werden EUR zum Ausgleich des Verwaltungshaushaltes benötigt. Seite: 50

29 5.5 Beiträge Die veranschlagten Einnahmen aus Beiträgen in Höhe von insgesamt EUR ergeben sich aus folgenden Positionen: Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch EUR Beiträge für Verbesserung und Erneuerung von Straßen nach dem KAG EUR Kanalanschlussbeiträge und Erstattung für Grundstücksanschlüsse EUR Beiträge nach 8 a Bundesnaturschutzgesetz EUR Ablösungsbeträge für Stellplätze EUR 5.6 Zuweisungen Im Haushaltsjahr 2004 erwartet die Stadt Oelde vom Land für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen Zuweisungen in Höhe von rd EUR Gegenüber dem Vorjahr verringern sich diese Zuweisungen um rd EUR. Im Einzelnen werden noch für folgende Maßnahmen Zuschüsse erwartet: Pauschalzuweisungen nach dem GFG EUR Errichtung offene Ganztagsschulen EUR Zuweisung für Rad- und Gehwege EUR Das Land NRW geht weiter von den Einzelförderunen von Maßnahmen ab. Statt dessen werden den Kommunen Pauschalzuweisungen gewährt. Für allgemeine Investitionen erhält die Stadt die allgemeine Investitionspauschale in Höhe von EUR. Gegenüber dem Vorjahr eine Kürzung um 11,2 % Die Höhe der Schulpauschale 2005 beträgt rd EUR. Gegenüber dem Vorjahr ist diese Pauschalzuweisung nahezu unverändert. Durch diese Pauschalzuweisung werden alle bisherigen Zuweisungen und Zuschüsse des Landes für Schulen ersetzt. Daher entfallen Zuweisungen für Schülerbeförderungskosten, für Schulsanierungen im Verwaltungshaushalt sowie Zuschüsse für Schulneu- und Erweiterungsbauten, für neue Medien etc. im Vermögenshaushalt. Für eventuell geplante Schulbaumassnahmen und sonstige größere Investitionen sind daher frühzeitig Sonderrücklagen zu bilden. Seite: 51

30 Von der Schulpauschale wurden zur Deckung der Ausgaben im Verwaltungshaushalt EUR dem Verwaltungshaushalt zugeführt, im Vermögenshaushalt verbleiben EUR. Für den Bereich des Feuerschutzes wird, wie im Vorjahr eine Feuerschutzpauschale in Höhe von EUR erwartet. Seit dem letzten Jahr hat das Land die Sportpauschale eingeführt. Mit Einführung dieser Pauschalzuweisung entfallen in Zukunft Einzelförderungen im Sportbereich. Die Höhe dieser Pauschalzuweisung beträgt voraussichtlich EUR. 5.7 Kredite Zur Finanzierung der im Vermögenshaushalt geplanten Maßnahmen sind neben den vorgenannten Einnahmen zusätzlich keine Kredite aufzunehmen. In der Finanzplanung der kommenden Jahre ist dann ein Abbau der Verschuldung vorgesehen. Eine mögliche Kreditaufnahme im Jahr 2004 aus dem gebildeten Haushaltseinnahmerest ist nicht in Anspruch genommen worden. In der Finanzplanung ist ebenfalls keine Kreditaufnahme vorgesehen. Dies hat jedoch in den Jahren 2006 und 2007 zur Folge, das der Vermögenshaushalt nicht ausgeglichen werden konnte. Seite: 52

31 6. Entwicklung der Ausgaben des Vermögenshaushaltes Mio EUR Z uführung an V erwhh Zuführung an R ücklag e D ahrlehensg ewährung G rund erwe rb / B eteiligung en E rwe rb beweg liche S a c h e n B aum aßnahm en Tilgung Z uschüsse f. Inve stitio ne n Ausgabeart Ansatz 2005 Ansatz 2004 Ergebnis Zuführung z Verw.-Haush ,00 EUR ,00 EUR ,91 EUR Veränd. zum Vorjahr 15,53% 40,79% Zuführung an Rücklagen ,00 EUR ,00 EUR ,65 EUR Veränd. zum Vorjahr -4,57% 18,27% Gewährung v. Darlehen EUR - EUR - 50 EUR Veränd. zum Vorjahr 0,00% 0,00% Erwerb v. Grundstücken ,00 EUR ,00 EUR ,56 EUR Veränd. zum Vorjahr -179,29% 28,84% Erwerb v. bewegl. Sachen ,00 EUR ,00 EUR ,91 EUR Veränd. zum Vorjahr -109,69% -0,38% Baumaßnahmen ,00 EUR ,00 EUR ,79 EUR Veränd. zum Vorjahr -119,81% -33,51% Tilgung (einschl. Umschuldung) ,00 EUR ,00 EUR ,42 EUR Veränd. zum Vorjahr 4,57% 8,33% Zuweisungen, Zuschüsse ,00 EUR ,00 EUR ,01 EUR Veränd. zum Vorjahr 22,14% -122,42% Seite: 53

32 6.1 Zuführung zum Verwaltungshaushalt Zum Ausgleich des Verwaltungshaushaltes sind aus der Rücklage EUR zu entnehmen und über den Vermögenshaushalt dem Verwaltungshaushalt zuzuführen. Zusätzlich sind dem Verwaltungshaushalt aus den Veräußerungserlösen EUR zuzuführen um einen Ausgleich des Verwaltungshaushaltes sicherzustellen. Nähere Erläuterungen wurden hierzu bereits gemacht. 6.2 Zuführung an Sonderrücklagen Die im Verwaltungshaushalt nicht benötigten Bewirtschaftungskosten der Kindergärten sind der Rücklage zuzuführen, um gegebenenfalls in späteren Jahren einen erhöhten Aufwand für Instandsetzung abfangen zu können. Der Betrag, der hierfür eingeplant ist, beträgt im laufenden Haushaltsjahr EUR. Die Zuführung an die Sonderrücklage "Pensionsrückstellungen" beläuft sich auf EUR. 6.3 Erwerb von Grundstücken Für den Erwerb von Grundstücken sind insgesamt EUR im Haushaltsplan veranschlagt. Für den Erwerb von Gewerbegrundstücken sind EUR und für den Erwerb von Grundstücken für Erweiterung und Ausweisung neuer Baugebiete sind EUR eingeplant. Seite: 54

33 6.4 Erwerb von beweglichen Sachen Im Haushaltsjahr 2005 sind für den Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens insgesamt EUR eingeplant. Gegenüber dem Vorjahr eine Verringerung der Ausgaben von EUR Die Beträge sind unter anderem vorgesehen für: Geräte und Ausstattung der Verwaltung EUR Erweiterung und Modernisierung EDV EUR Geräte und Ausrüstung der Feuerwehr EUR Geräte, Medienausstattung und Ausrüstung Schulen EUR Maschinen und Geräte Baubetriebshof EUR Erwerb von Beteiligungen, Kapitaleinlagen Für die Finanzausstattung der Marburg GmbH ist im Jahr 2005 ein Betrag in Höhe von EUR vorgesehen. Diese Summe ergibt sich aus dem Wirtschaftsplan der Gesellschaft. Die Kostenbeteiligung der Stadt Oelde beträgt entsprechend den Gesellschaftsanteilen 40 % des Finanzierungsbedarfs. Die Zahlungen an die Marburg GmbH sind in Form von Gesellschafterdarlehen vorgesehen. Seite: 55

34 6.5 Baumaßnahmen Für Baumaßnahmen ist insgesamt ein Betrag in Höhe von EUR vorgesehen. Gegenüber dem Vorjahr gehen die Investitionen um EUR oder rd. 54,5 % zurück. Die wesentlichen Investitionen verteilen sich auf folgende Baumaßnahmen: Schulen EUR Kinderspielplätze EUR Grabkammer am Friedhof Lette EUR Straßenbaumaßnahmen EUR Entwässerungseinrichtungen EUR Wirtschaftswege EUR 6.6 Tilgung von Krediten Für die bisher aufgenommenen Darlehen sind an Tilgungsleistungen EUR zu leisten 6.7 Zuschüsse für Investitionen Städtische Zuschüsse für Investitionen sind im Haushaltsjahr 2005 in Höhe von EUR vorgesehen. Diese sind: Krankenhausinvestitionsumlage EUR Wirtschaftsförderung EUR Investitionskostenzuschuss gem. 3 GTK EUR Die Krankenhausinvestitionsumlage wurde erstmalig durch das Haushaltsbegleitgesetz 2002 vom Land eingeführt. Mit dieser Umlage werden alle Kommunen mit 20% an den Landeszuweisungen für die Investitionen nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz beteiligt. Seite: 56

35 7. Entwicklung der Zuführungsbeträge 6 Z u füh ru n g zum V erm Hh 5 4 Mio EUR 3 5, , ,876 0,746 0,802 0,883 0,906 0,994 1,026 1,080 1, bis 2003 Rechnungsergebnisse; 2004 bis 2008 Planzahlen Nach den Vorschriften der Gemeindehaushaltsverordnung sind die im Verwaltungshaushalt zur Deckung der Ausgaben nicht benötigten Einnahmen dem Vermögenshaushalt zuzuführen. Die vorgesehenen Beträge in den Jahren 2005 und 2006 entsprechen lediglich der Höhe der Pflichtzuführung, die den Tilgungsleistungen entsprechen muss. Mit der Erwirtschaftung zusätzlicher Beträge im Verwaltungshaushalt, der sogenannten "freien Spitze", ist im Jahr 2008 wieder zu rechnen. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass sich die gesamtwirtschaftlichen Verhältnisse positiv entwickeln und die Stadt daran festhält eine Neuverschuldung zu vermeiden. In den Jahren stellen sich die Zuführungen an den Vermögenshaushalt wie folgt dar: Jahr Gesamteinnahmen Verwaltungshaushalt Betrag v.h. der Gesamteinnahme des Verwaltungshaushaltes Rechnungsergebnis ,00 EUR ,07 EUR 1,77% Haushaltsplan ,00 EUR ,00 EUR 1,96% Haushaltsplan ,00 EUR ,00 EUR 2,09% Finanzplan ,00 EUR ,00 EUR 2,07% Finanzplan ,00 EUR ,00 EUR 2,57% Finanzplan ,00 EUR ,00 EUR 4,84% Seite: 57

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