Beschlussempfehlung und Bericht

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1 Deutscher Bundestag Drucksache 16/ Wahlperiode Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss) a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD Drucksache 16/1410 Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende b) zu dem Antrag der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 16/997 Für Selbstbestimmung und soziale Sicherheit Strategie zur Überwindung von Hartz IV c) zu dem Antrag der Abgeordneten Brigitte Pothmer, Markus Kurth, Irmingard Schewe-Gerigk, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 16/1124 Hartz IV weiterentwickeln Existenzsichernd, individuell, passgenau d) zu dem Antrag der Abgeordneten Klaus Ernst, Katja Kipping, Heidrun Bluhm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 16/1201 Wohnungslosigkeit vermeiden Wiedereinführung von Beihilfen und Übernahme von Mietschulden auch für Erwerbstätige mit niedrigem Einkommen und Arbeitslosengeld-I-Bezieher e) zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Brigitte Pothmer, Volker Beck (Köln), Birgitt Bender, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 16/1405 Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung der Ich-AG

2 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode A. Problem Zu Buchstabe a DieErfahrungendeserstenJahresnachdemInkrafttretenderGrundsicherung fürarbeitsuchendezeigen,dassdieentscheidungfüreinezusammenführung vonarbeitslosenhilfeundsozialhilfezueinerbedarfsabhängigen,staatlichen Fürsorgeleistungrichtigwar.DieErfahrungenzeigenaberauch,dassdasbestehendeSystemfortentwickeltwerdenmuss,umKräfteundRessourcenfreizu machen,damitjedemerwerbsfähigenhilfebedürftigendieerforderlichegezielte undeffizienteunterstützungbeiderarbeit-undausbildungssuchegegeben werden kann. Zu Buchstabe b DasVierteGesetzfürmoderneDienstleistungenamArbeitsmarkt (sog.hartz- IV-Gesetz)hatwederzumAbbauderArbeitslosigkeitgeführtnochgewährleistetdiesesGesetzeinesozialeGrundsicherungfürLangzeitarbeitslose.Vielmehr sind Armut und Spaltung der Gesellschaft die Folge. Zu Buchstabe c DiegrundsätzlichrichtigeArbeitsmarktreformHartzIVmussschrittweiseweiterentwickeltwerden,umdieZugangschancenvonLangzeitarbeitslosenzum erstenarbeitsmarktdurchumfangreichebetreuung,passgenauehilfsangebote und eine effektive Vermittlung zu verbessern. Zu Buchstabe d ImRahmendesErstenGesetzeszurÄnderungdesZweitenBuchesSozialgesetzbuch (SGBII)wurdedieRegelungzurMietschuldenübernahmebegrenzt. DieswirdzuvermehrterObdachlosigkeitvonErwerbstätigenmitniedrigem Einkommen sowie Beziehern von Arbeitslosengeld I führen. Zu Buchstabe e DurchdasAuslaufendesExistenzgründungszuschusses (Ich-AG)am1.Juli 2006kanneineExistenzgründungausArbeitslosigkeitaufbreiterBasisin Zukunftnichtmehrstattfinden.InsbesonderefürFrauen,diedielängereFörderdauerdesExistenzgründungszuschussesnutzten,umExistenzgründungund Familiezuvereinbaren,führtdieszudeutlichenNachteilenundeinerVerschlechterung ihrer Erwerbschancen. B. Lösung Zu Buchstabe a RegelungenzurFortentwicklungdesLeistungsrechts,VerbesserungderVerwaltungspraxis,VermeidungvonLeistungsmissbrauchsowieEinführungeines WahlrechtszwischenArbeitslosengeldIImitbefristetemZuschlagundKinderzuschlag.ZudemrechtstechnischeÄnderungensowieÄnderungenzurVerbesserung des Zusammenwirkens mit anderen Rechts- und Leistungssystemen. ImZugederAusschussberatungenwurdenunteranderemfolgendewesentliche Änderungen beschlossen: Klarstellung,dassweitergehende,vondenimSGBIIvorgesehenenBedarfen abweichendeleistungen z.b.füratypischesonderbedarfe,ausgeschlossen sind; LeistungsausschlussfürPersonen,diesichohneZustimmungdespersönlichenAnsprechpartnersaußerhalbdeszeit-undortsnahenBereichsaufhalten;

3 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 3 Drucksache 16/1696 VerschärfungderSanktionsregelung:InsbesondereentfälltkünftigdasArbeitslosengeldIInachderdrittenPflichtverletzunginnerhalbeinesJahres.Bei Jugendlichenunter25JahrensindimFalleinerwiederholtenPflichtverletzungauchdieKostenderUnterkunftundHeizungvonderSanktionbetroffen; ArbeitsgemeinschaftenundzugelassenenkommunalenTrägernwirdesermöglicht,dieBundesagenturfürArbeit (BA)alsTrägerderArbeitsförderung mit der Ausbildungsvermittlung zu beauftragen; derbewilligungszeitraumfürarbeitslosengeldiikannindenfällen,in deneneineveränderungderverhältnissenichtzuerwartenist,aufbiszu zwölf Monate verlängert werden; dieregelungenzurübermittlungstatistischerdatenandiekreise,kreisfreien Städte, Gemeinden und Gemeindeverbände werden erweitert; fürexistenzgründerwirdderneuegründungszuschusseingeführt,derdiebisherigeninstrumentedesdrittenbuchessozialgesetzbuchüberbrückungsgeldundexistenzgründungszuschuss (Ich-AG)zueinemneuenInstrument zusammenfasst; PräzisierungderRegelungenzurRehabilitationimSGBII:Künftigmuss jederbetroffenebehinderteüberdenfestgestelltenrehabilitationsbedarfeinschließlicheingliederungsvorschlagschriftlichunterrichtetwerden.der TrägerderGrundsicherungistverpflichtet,innerhalbvondreiWochenüber die zu erbringenden beruflichen Teilhabeleistungen zu entscheiden. AnnahmedesGesetzentwurfsingeänderterFassungmitdenStimmender FraktionenderCDU/CSUundSPDgegendieStimmenderFraktionenFDP undbündnis90/diegrünenundeinesmitgliedsderfraktionderspd bei Abwesenheit der Fraktion DIE LINKE. Zu Buchstabe b StrategiezurÜberwindungvonHartzIVmitkurz-,mittel-undlangfristigenÄnderungeninderArbeitsmarkt-undSozialgesetzgebung.UnteranderemEinführungeinerbedarfsorientiertensozialenGrundsicherung,Individualanspruch stattbedarfsgemeinschaft,stärkungdesäquivalenzprinzipsinderarbeitslosenversicherung,zukunftsweisendearbeitsförderungundfinanzierungder Arbeitslosenversicherungbzw.ArbeitsförderungohneweitereBelastungder Kommunen, insbesondere Ostdeutschlands. AblehnungdesAntragsmitdenStimmenderFraktionenCDU/CSU,SPD, FDPundBÜNDNIS90/DIEGRÜNENbeiAbwesenheitderFraktion DIELINKE. Zu Buchstabe c DieantragstellendeFraktionfordertdieBundesregierungauf,dieGrundsicherungfürArbeitsuchendedurchihreAufsichtspflichtundeineentsprechendeGesetzgebungzueinemverlässlichenHilfesystemweiterzuentwickeln,dasarmutsfestist,dieAutonomiederLeistungsempfängerachtetunddieIntegrationinden Arbeitsmarkt tatsächlich fördert. AblehnungdesAntragsmitdenStimmenderFraktionenderCDU/CSU, SPDundFDPgegendieStimmenderFraktionBÜNDNIS90/DIEGRÜNEN bei Abwesenheit der Fraktion DIE LINKE. Zu Buchstabe d Personen,dienichtimLeistungsbezugdesSGBIIoderdesSGBXIIstehen,sollen wiedermietschuldenübernahmebeantragenkönnen.dieübernahmevonmietschuldenfürleistungsbezieherundmenschenmitniedrigemeinkommensoll künftigwiederinderformvonbeihilfenundnichtvondarlehengewährtwerden.

4 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode AblehnungdesAntragsmitdenStimmenderFraktionenderCDU/CSU,SPD undfdpgegendiestimmenderfraktionbündnis90/diegrünenbei Abwesenheit der Fraktion DIE LINKE. Zu Buchstabe e DerExistenzgründungszuschuss (Ich-AG)wirdbis31.März2007alsPflichtleistungderBundesagenturfürArbeitverlängert.BisEnde2006sollderEndberichtderHartz-Evaluierungvorliegen.MitHilfedieserGrundlagewirddie BundesregierungindieLageversetzt,überdieZukunftderExistenzgründung aus Arbeitslosigkeit anhand von sachlichen Kriterien zu entscheiden. AblehnungdesGesetzentwurfsmitdenStimmenderFraktionenderCDU/ CSU,SPDundFDPgegendieStimmenderFraktionBÜNDNIS90/DIE GRÜNEN bei Abwesenheit der Fraktion DIE LINKE. C. Alternativen Zu Buchstabe a GesetzentwurfdesBundesrates:EntwurfeinesGesetzeszurOptimierungdes ZweitenBuchesSozialgesetzbuch (SGBII-Optimierungsgesetz) (Bundesratsdrucksache 282/05 (Beschluss)). Zu den Buchstaben b bis e Keine D. Kosten Zu Buchstabe a 1.Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand DieÄnderungenbeidenSanktionen (Artikel1Nr.28)führenzuEinsparungen in nicht bezifferbarer Höhe. DieRegelung,dassRückzahlungenausBetriebskosten (Artikel1Nr.21)den KostenfürUnterkunftundHeizungzuzuordnensind,minderndieAusgabenfür LeistungenfürUnterkunftundHeizunginnichtbezifferbarerHöhebeiErhöhung der sonstigen Ausgaben im gleichen Umfang. DerneueingeführteGründungszuschuss (Artikel2Nr.4a)führtbeiangenommenen14000FörderzugängenproMonatimJahr2007zuBruttokosteninHöhe von1,59mrd.bis1,77mrd.euro.denbruttoausgabenstehenjedocherhebliche Einsparungen gegenüber: dasgespartearbeitslosengeld,dasohnedieförderungbeiandauernderarbeitslosigkeit hätte gezahlt werden müssen, derverbrauchdesanspruchsaufarbeitslosengeld,derzukünftigezahlungen (bei vorzeitigem Ausstieg aus der Selbständigkeit) vermeidet und dievermeidungdesaussteuerungsbetrages,derfürjedenarbeitslosengezahltwerdenmüsste,dervomsgbiiiinssgbiiübergehtundarbeitslosengeld II beziehen würde. Rechnetmandiesdagegen,soergebensichfürdasneueInstrumentNettobelastungenfürdenHaushaltderBAfürdasJahr2007inHöhevon430Mio. bis 470 Mio. Euro.

5 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 5 Drucksache 16/ Haushaltsausgaben mit Vollzugsaufwand EsistmitkeinemwesentlicherhöhtenVerwaltungs-undVollzugskostenaufwand zu rechnen. Zu den Buchstaben b bis d Kostenberechnungen wurden nicht angestellt. Zu Buchstabe e DurchdieVerlängerungdesInstrumentsdesExistenzgründungszuschusses (Ich-AG)biszum31.März2007fallenzunächstKostenvonrd.800Mio.Euro fürdiebundesagenturfürarbeitan.demsteheneinsparungenausdernachhaltigeneingliederungdergeförderteninerwerbsarbeitgegenüber.dienachhaltigeeingliederungreduziertdieausgabenderbafürlohnersatzleistungenund AussteuerbeträgeinvergleichbaremUmfangwiezunächstzusätzlicheKosten anfallen.

6 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode Beschlussempfehlung Der Bundestag wolle beschließen, a)dengesetzentwurf Drucksache16/1410 mitfolgendenmaßgaben,im Übrigen unverändert anzunehmen: I. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: 1. Nach der Angabe zu Artikel 3 wird folgende Angabe eingefügt: Artikel 3a Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch. 2.InderInhaltsübersichtwirdnachderAngabezuArtikel9folgende Angabe eingefügt: Artikel 9a Änderung des Wohngeldgesetzes. 3. Nach der Angabe zu Artikel 10 wird folgende Angabe eingefügt: Artikel 10a Änderung des Einkommensteuergesetzes. II. Artikel 1 wird wie folgt geändert: 1. Nummer 1 wird wie folgt geändert: a) Nach Buchstabe h wird folgender Buchstabe i eingefügt:,i) Die Angabe zu 53 wird wie folgt gefasst: 53 Statistik und Übermittlung statistischer Daten. b) Die Buchstaben i bis l werden zu Buchstaben j bis m. 2. Nach Nummer 1 wird folgende Nummer 1a eingefügt:,1a.in 3Abs.3werdenderSchlusspunktdurcheinSemikolonersetzt und folgende Wörter angefügt: dienachdiesembuchvorgesehenenleistungendeckenden BedarfdererwerbsfähigenHilfebedürftigenunddermitihnenin einerbedarfsgemeinschaftlebendenpersonen.einedavonabweichende Festlegung der Bedarfe ist ausgeschlossen. 3. Nummer 7 wird wie folgt geändert: a)inbuchstabecwirdinsatz3nr.1nachdemwort Krankenhaus der Klammerzusatz ( 107 des Fünften Buches) eingefügt. b) Nach Buchstabe c wird folgender Buchstabe d angefügt:,d) Nach Absatz 4 wird folgender Absatz 4a eingefügt: (4a)LeistungennachdiesemBucherhältnicht,wersich ohnezustimmungdespersönlichenansprechpartnersaußerhalb desindererreichbarkeits-anordnungvom23.oktober1997 (ANBA1997,1685),geändertdurchAnordnungvom16.November2001 (ANBA2001,1476),definiertenzeit-undortsnahenBereichesaufhält;dieübrigenBestimmungendieserAnordnung gelten entsprechend. 4.InNummer13werdenin 15adieWörter wederleistungen durch diewörter laufendegeldleistungen,diedersicherungdeslebensunterhalts dienen, weder ersetzt. 5. In Nummer 14 wird Buchstabe a wie folgt gefasst:,a) Absatz 1 wird durch folgende Absätze 1 bis 1b ersetzt:

7 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 7 Drucksache 16/1696 (1)ZurEingliederunginArbeiterbringtdieAgenturfürArbeit Leistungennach 35desDrittenBuches.Siekanndieübrigenim DrittenKapitel,imErstenbisDrittenundSechstenAbschnittdes ViertenKapitels,imFünftenKapitel,imErsten,FünftenundSiebtenAbschnittdesSechstenKapitelsunddieinden 417,421f, 421g,421i,421kund421mdesDrittenBuchesgeregeltenLeistungenerbringen.FürEingliederungsleistungenanerwerbsfähigebehinderteHilfebedürftigenachdiesemBuchgeltendie 97bis99, 100Nr.1bis3und6, 101Abs.1,2und5, 102,103Satz1 Nr.3,Satz2, 109und 111desDrittenBuchesentsprechend. Die 8,36,37Abs.4und 41Abs.3Satz4desDrittenBuches sindentsprechendanzuwenden.aktivierungshilfennach 241 Abs.3aund 243Abs.2desDrittenBucheskönneninHöheder Gesamtkostengefördertwerden.DieArbeitsgelegenheitennach diesembuchstehendenin 421gAbs.1Satz1desDrittenBuches genanntenarbeitsbeschaffungs-undstrukturanpassungsmaßnahmen gleich. (1a)SoweitdiesesBuchnichtsAbweichendesregelt,geltenfür dieleistungennachabsatz1dievoraussetzungenundrechtsfolgendesdrittenbuchesmitausnahmederanordnungsermächtigungenfürdiebundesagenturundmitdermaßgabe,dassandie Stelle des Arbeitslosengeldes das Arbeitslosengeld II tritt. (1b)DieAgenturfürArbeitalsTrägerderGrundsicherungfür ArbeitsuchendekanndieAusbildungsvermittlungdurchdiefürdie ArbeitsförderungzuständigenStellenderBundesagenturwahrnehmenlassen.DasBundesministeriumfürArbeitundSozialeswird ermächtigt,durchrechtsverordnungohnezustimmungdesbundesratesdasnähereüberdiehöhe,möglichkeitenderpauschalierungunddenzeitpunktderfälligkeitdererstattungvonaufwendungenbeiderausführungdesauftragsnachsatz1festzulegen. 6. Nummer 21 wird wie folgt geändert: a) Buchstabe a wird wie folgt gefasst:,a) Absatz 1 wird wie folgt geändert: aa) Nach Satz 1 wird folgender Satz eingefügt: ErhöhensichnacheinemnichterforderlichenUmzugdie angemessenenaufwendungenfürunterkunftundheizung, werdendieleistungenweiterhinnurinhöhederbisdahin zu tragenden Aufwendungen erbracht. bb) Folgender Satz wird angefügt: RückzahlungenundGuthaben,diedenKostenfürUnterkunft undheizungzuzuordnensind,minderndienachdemmonat derrückzahlungoderdergutschriftentstehendenaufwendungen;rückzahlungen,diesichaufdiekostenfürhaushaltsenergie beziehen, bleiben insoweit außer Betracht. b) Nach Buchstabe b wird folgender Buchstabe c eingefügt:,c) Dem Absatz 2a wird folgender Satz angefügt: LeistungenfürUnterkunftundHeizungwerdenPersonen,die das25.lebensjahrnochnichtvollendethaben,nichterbracht, wenndiesevorderbeantragungvonleistungenineineunterkunftinderabsichtumziehen,dievoraussetzungenfürdiegewährung der Leistungen herbeizuführen. c)diebisherigenbuchstabencunddwerdendiebuchstabendunde.

8 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 7. Nummer 22 wird wie folgt gefasst:, wird wie folgt geändert: a) Dem Absatz 1 wird folgender Satz angefügt: Weitergehende Leistungen sind ausgeschlossen. b) Absatz 3 Satz 1 Nr. 2 wird wie folgt gefasst: 2.ErstausstattungenfürBekleidungundErstausstattungen bei Schwangerschaft und Geburt sowie. 8. Nummer 28 wird wie folgt geändert: a) Buchstabe c wird wie folgt gefasst:,c) Absatz 3 wird wie folgt gefasst: (3)BeidererstenwiederholtenPflichtverletzungnachAbsatz 1wirddasArbeitslosengeldIIum60vomHundertderfürden erwerbsfähigenhilfebedürftigennach 20maßgebendenRegelleistunggemindert.BeijederweiterenwiederholtenPflichtverletzungnachAbsatz1wirddasArbeitslosengeldIIum100vom Hundertgemindert.BeiwiederholterPflichtverletzungnachAbsatz2wirddasArbeitslosengeldIIumdenVomhundertsatz gemindert,dersichausdersummedesinabsatz2genannten VomhundertsatzesunddemderjeweilsvorangegangenenAbsenkungnachAbsatz2zugrundeliegendenVomhundertsatzergibt. EinewiederholtePflichtverletzungliegtnichtvor,wennderBeginndesvorangegangenenSanktionszeitraumslängeralseinJahr zurückliegt.beiminderungdesarbeitslosengeldesiinachsatz 2kannderTrägerunterBerücksichtigungallerUmständedesEinzelfallsdieMinderungauf60vomHundertderfürdenerwerbsfähigenHilfebedürftigennach 20maßgebendenRegelleistung begrenzen,wenndererwerbsfähigehilfebedürftigesichnachträglichbereiterklärt,seinenpflichtennachzukommen.beieiner MinderungdesArbeitslosengeldesIIummehrals30vomHundert dernach 20maßgebendenRegelleistungkannderzuständige TrägerinangemessenemUmfangergänzendeSachleistungen odergeldwerteleistungenerbringen.derzuständigeträgersoll LeistungennachSatz6erbringen,wennderHilfebedürftigemit minderjährigen Kindern in Bedarfsgemeinschaft lebt. b) Buchstabe e wird wie folgt gefasst:,e) Absatz 5 wird wie folgt geändert: aa) Nach Satz 1 werden folgende Sätze 2 bis 5 eingefügt: BeiwiederholterPflichtverletzungnachAbsatz1oder4 wirddasarbeitslosengeldiium100vomhundertgemindert.beiwiederholterpflichtverletzungnachabsatz2wird dasarbeitslosengeldiiumdenvomhundertsatzgemindert, dersichausdersummedesinabsatz2genanntenvomhundertsatzesunddemderjeweilsvorangegangenenabsenkungnachabsatz2zugrundeliegendenvomhundertsatzergibt.absatz3satz4giltentsprechend.beieinerminderung desarbeitslosengeldesiinachsatz2kannderträgerunter BerücksichtigungallerUmständedesEinzelfallsLeistungen fürunterkunftundheizungerbringen,wenndererwerbsfähigehilfebedürftigesichnachträglichbereiterklärt,seinen Pflichten nachzukommen.

9 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 9 Drucksache 16/1696 bb)imneuensatz6werdendaswort soll durchdaswort kann unddieangabe Satz3 durchdieangabe Satz6 ersetzt. cc) Der neue Satz 7 wird aufgehoben. 9. Nach Nummer 33 wird folgende Nummer 33a eingefügt:,33a. Dem 41 Abs. 1 wird folgender Satz angefügt: DerBewilligungszeitraumkannaufbiszuzwölfMonatebei Berechtigtenverlängertwerden,beideneneineVeränderung der Verhältnisse in diesem Zeitraum nicht zu erwarten ist. 10. Nummer 35 wird wie folgt gefasst:,35. 44b wird wie folgt geändert: a)inabsatz1satz1werdendiewörter indennach 9 Abs.1adesDrittenBuchesSozialgesetzbucheingerichteten Job-Centern gestrichen. b) In Absatz 3 wird Satz 4 wird wie folgt gefasst: DieAufsichtüberdieArbeitsgemeinschaftführtdiezuständigeobersteLandesbehördeoderdievonihrbestimmteStelleimBenehmenmitdemBundesministeriumfürArbeitund Soziales. 11.InNummer38BuchstabeawirdDoppelbuchstabebbwiefolgtgefasst:,bb) Folgender Satz wird angefügt: DasBundesministeriumfürArbeitundSozialeskannallgemeineVerwaltungsvorschriftenfürdieAbrechnungderAufwendungenderGrundsicherungfürArbeitsuchendeerlassen. 12.InNummer41BuchstabeawerdennachdenWörtern zugelassenen kommunalenträger einkommaunddiewörter diefürdie BekämpfungvonLeistungsmissbrauchundillegalerBeschäftigung zuständigen Stellen eingefügt. 13. Nummer 45 wird wie folgt geändert: a)inbuchstabeadoppelbuchstabeddwerdennachdenwörtern dergrundsicherungfürarbeitsuchendebezogen diewörter werden oder eingefügt. b) Buchstabe c wird wie folgt gefasst:,c)inabsatz4werdendiewörter BundesministeriumfürWirtschaftundArbeit durchdiewörter Bundesministeriumfür ArbeitundSoziales ersetztunddiewörter imeinvernehmen mitdembundesministeriumfürgesundheitundsozialesicherung gestrichen. 14.InNummer46werdenin 52aAbs.2Satz1dieWörter Wohngeld beantragthabenoderbeziehen durchdiewörter Wohngeldbeantragt haben, beziehen oder bezogen haben ersetzt. 15. Nummer 47 wird wie folgt gefasst:, wird wie folgt geändert: a)derüberschriftwerdendiewörter undübermittlungstatistischer Daten angefügt. b) Absatz 1 Satz 3 wird aufgehoben.

10 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode c)inabsatz2und3satz1werdenjeweilsdiewörter BundesministeriumfürWirtschaftundArbeit durchdiewörter Bundesministerium für Arbeit und Soziales ersetzt. d) Nach Absatz 3 werden folgende Absätze 4 bis 7 angefügt: (4)DieBundesagenturstelltdenstatistischenStellender KreiseundkreisfreienStädtediefürZweckederPlanungsunterstützungundfürdieSozialberichterstattungerforderlichenDatenundTabellenderArbeitsmarkt-undGrundsicherungsstatistik zur Verfügung. (5)DieBundesagenturkanndemStatistischenBundesamt unddenstatistischenämternderländerfürzweckederplanungsunterstützungundfürdiesozialberichterstattungfür ihrenzuständigkeitsbereichdatenundtabellenderarbeitsmarkt-undgrundsicherungsstatistikzurverfügungstellen. Sieistberechtigt,demStatistischenBundesamtunddenstatistischenÄmternderLänderfürergänzendeAuswertungen anonymisierteundpseudonymisierteeinzeldatenzuübermitteln.beiderübermittlungvonpseudonymisierteneinzeldatensinddienamendurchjeweilsneuzugenerierende Pseudonymezuersetzen.NichtpseudonymisierteAnschriftendürfennurzumZweckederZuordnungzustatistischen Blöcken übermittelt werden. (6)DieBundesagenturistberechtigt,fürausschließlichstatistischeZweckedenzurDurchführungstatistischerAufgabenzuständigenStellenderGemeindenundGemeindeverbändefürihrenZuständigkeitsbereichDatenundTabellender Arbeitsmarkt-undGrundsicherungsstatistiksowieanonymisierteundpseudonymisierteEinzeldatenzuübermitteln, soweitdievoraussetzungennach 16Abs.5Satz2desBundesstatistikgesetzesgegebensind.BeiderÜbermittlungvon pseudonymisierteneinzeldatensinddienamendurchjeweils neuzugenerierendepseudonymezuersetzen.dabeidürfen nurangabenzukleinräumigengebietseinheiten,nichtaber die genauen Anschriften übermittelt werden. (7)Die 280und281desDrittenBuchesgeltenentsprechend. 282adesDrittenBuchesgiltmitderMaßgabe,dass DatenundTabellenderArbeitsmarkt-undGrundsicherungsstatistikauchdenzurDurchführungstatistischerAufgaben zuständigenstellenderkreiseundkreisfreienstädtesowie dergemeindenundgemeindeverbändenübermitteltwerden dürfen,soweitdievoraussetzungennach 16Abs.5Satz2 des Bundesstatistikgesetzes gegeben sind. 16. Nach Nummer 47 wird folgende Nummer 47a eingefügt:,47a.in 55Satz2werdendieWörter Bundesministeriumfür WirtschaftundArbeit durchdiewörter Bundesministerium für Arbeit und Soziales ersetzt. 17. Nach Nummer 50 wird folgende Nummer 50a eingefügt:,50a.in 65Abs.5werdendieAngabe 200 durchdieangabe 150 unddieangabe durchdieangabe 9750 ersetzt.

11 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 11 Drucksache 16/1696,18. Nach Nummer 51 wird folgende Nummer 51a eingefügt:,51a.in 65cwirddieAngabe 44aSatz2 durchdieangabe 44a Abs. 1 Satz 2 ersetzt. III. Artikel 2 wird wie folgt geändert: 1. Nummer 1 wird wie folgt geändert: a) Nach Buchstabe a wird folgender Buchstabe b eingefügt:,b)dieangabenzumviertenabschnittdesviertenkapitelswerden wie folgt gefasst: Vierter Abschnitt Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit 57 Gründungszuschuss 58 Dauer und Höhe der Förderung. b)diebisherigenbuchstabenbundcwerdendiebuchstabencundd. c)imneuenbuchstabendwirdjeweilsderbindestrichdurchdas Wort bis ersetzt. 2. Nach Nummer 1 wird folgende Nummer 1a eingefügt:,1a.in 3Abs.1Nr.4wirddasWort Überbrückungsgeld durch das Wort Gründungszuschuss ersetzt. 3.InNummer4wirdnach 22Abs.4Satz3folgenderSatz4eingefügt: DieAgenturenfürArbeitdürfenAufträgenachSatz3nurauswichtigem Grund ablehnen. 4. Nach Nummer 4 wird folgende Nummer 4a eingefügt:,4a. Im Vierten Kapitel wird der Vierte Abschnitt wie folgt gefasst: Vierter Abschnitt Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit 57 Gründungszuschuss (1)Arbeitnehmer,diedurchAufnahmeeinerselbständigen, hauptberuflichentätigkeitdiearbeitslosigkeitbeenden,haben zursicherungdeslebensunterhaltsundzursozialensicherung inderzeitnachderexistenzgründunganspruchaufeinengründungszuschuss. (2)EinGründungszuschusswirdgeleistet,wennderArbeitnehmer 1. bis zur Aufnahme der selbständigen Tätigkeit a)einenanspruchaufentgeltersatzleistungennachdiesem Buch hat oder b)einebeschäftigungausgeübthat,diealsarbeitsbeschaffungsmaßnahme nach diesem Buche gefördert worden ist, 2.beiAufnahmederselbständigenTätigkeitnochübereinen AnspruchaufArbeitslosengeldvonmindestens90Tagenverfügt, 3.derAgenturfürArbeitdieTragfähigkeitderExistenzgründung nachweist und

12 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 4.seineKenntnisseundFähigkeitenzurAusübungderselbständigen Tätigkeit darlegt. ZumNachweisderTragfähigkeitderExistenzgründungistder AgenturfürArbeitdieStellungnahmeeinerfachkundigenStelle vorzulegen;fachkundigestellensindinsbesonderedieindustrieundhandelskammern,handwerkskammern,berufsständische Kammern,FachverbändeundKreditinstitute.BestehenbegründeteZweifelandenKenntnissenundFähigkeitenzurAusübungder selbständigentätigkeit,kanndieagenturfürarbeitvomarbeitnehmerdieteilnahmeanmaßnahmenzureignungsfeststellung oder zur Vorbereitung der Existenzgründung verlangen. (3)DerGründungszuschusswirdnichtgeleistet,solange Ruhenstatbeständenachden 142bis144vorliegenodervorgelegen hätten. (4)DieFörderungistausgeschlossen,wennnachBeendigung einerförderungderaufnahmeeinerselbständigentätigkeit nachdiesembuchnochnicht24monatevergangensind;von dieserfristkannwegenbesondererinderpersondesarbeitnehmers liegender Gründe abgesehen werden. (5)GefördertePersonenhabenabdemMonat,indemsiedas 65.Lebensjahrvollenden,keinenAnspruchaufeinenGründungszuschuss. 58 Dauer und Höhe der Förderung (1)DerGründungszuschusswirdfürdieDauervonneunMonateninHöhedesBetrages,denderArbeitnehmeralsArbeitslosengeldzuletztbezogenhat,zuzüglichvonmonatlich300Euro, geleistet. (2)DerGründungszuschusskannfürweiteresechsMonatein Höhevonmonatlich300Eurogeleistetwerden,wenndiegefördertePersonihreGeschäftstätigkeitanhandgeeigneterUnterlagendarlegt.BestehenbegründeteZweifel,kanndieAgenturfür ArbeitdieerneuteVorlageeinerStellungnahmeeinerfachkundigen Stelle verlangen. 5. Nach Nummer 5 wird folgende Nummer 5a eingefügt:,5a.in 128Abs.1werdeninNummer8derSchlusspunktdurchein Komma ersetzt und folgende Nummer 9 angefügt: 9.dieAnzahlvonTagen,fürdieeinAnspruchaufeinenGründungszuschussinderHöhedeszuletztbezogenenArbeitslosengeldes erfüllt worden ist. 6.InNummer7werdendieWörter verwendetwerden durchdiewörter undfürdieverfolgungvonstraftatenundordnungswidrigkeiten verwendetwerden,dieimzusammenhangmitderbeantragungoder dem Bezug von Leistungen stehen ersetzt. 7. Folgende Nummern 9 und 10 werden angefügt:,9. Dem 434j Abs. 2 wird folgender Satz angefügt: StellteinePerson,derenTätigkeitoderBeschäftigunggemäß 28aAbs.1Satz1Nr.2oderNr.3zurfreiwilligenWeiterversicherungberechtigt,denAntragnachdem [einsetzen:tagvor derdrittenlesungdiesesgesetzes],giltsatz1mitdereinschränkung,dassdietätigkeitoderbeschäftigungnachdem31.dezember 2003 aufgenommen worden sein muss.

13 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 13 Drucksache 16/ Nach 434n wird folgender 434o eingefügt: 434o Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende FürPersonen,dieausschließlichaufGrundderVoraussetzung in 57Abs.2Nr.2keinenAnspruchaufeinenGründungszuschusshaben,ist 57inderbiszum [einsetzen:tagvordem InkrafttretendiesesGesetzes]geltendenFassungbiszum [einsetzen:datumdeserstentagesdesdrittenaufdenmonatdes InkrafttretensdiesesGesetzesfolgendenKalendermonats] anzuwenden. IV. Artikel 3 wird wie folgt gefasst:,artikel 3 Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch DasVierteBuchSozialgesetzbuch GemeinsameVorschriftenfürdie Sozialversicherung inderfassungderbekanntmachungvom23.januar 2006 (BGBl.IS.86,446),daszuletztdurch (BGBl.IS. )geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1.In 7Abs.4Satz1werdendieWörter odereineentsprechende Leistung nach 16 des Zweiten Buches gestrichen b Abs. 1 wird wie folgt geändert: a) Nummer 1 wird wie folgt gefasst: 1.denGründungszuschussnach 58Abs.2desDrittenBuches,. b) Die bisherigen Nummern 1 bis 3 werden die Nummern 2 bis 4. V. Nach Artikel 3 wird folgender Artikel 3a eingefügt:,artikel 3a Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch 240desFünftenBuchesSozialgesetzbuch GesetzlicheKrankenversicherung (Artikel1desGesetzesvom20.Dezember1988,BGBl.I S.2477,2482),daszuletztdurch (BGBl.IS. )geändertwordenist, wird wie folgt geändert: 1.InAbsatz2Satz2wirddasWort darf durchdiewörter undder zursozialensicherungvorgeseheneteildesgründungszuschusses nach 57desDrittenBuchesinHöhevonmonatlich300Eurodürfen ersetzt. 2.InAbsatz4Satz2werdennachdenWörtern Anspruchaufeinen diewörter monatlichengründungszuschussnach 57desDritten Buches oder einen eingefügt. VI. Artikel 5 wird wie folgt geändert: 1. Nummer 2 wie folgt gefasst:,2. Nach 6 wird folgender 6a eingefügt: 6a Rehabilitationsträger für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch DieBundesagenturfürArbeitistauchRehabilitationsträgerfür dieleistungenzurteilhabeamarbeitslebenfürbehinderteerwerbsfähigehilfebedürftigeimsinnedeszweitenbuches,sofern

14 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode nichteinandererrehabilitationsträgerzuständigist.diezuständigkeitderarbeitsgemeinschaftoderdeszugelassenenkommunalenträgersfürdieleistungenzurberuflichenteilhabebehindertermenschennach 16Abs.1desZweitenBuchesbleibt unberührt.diebundesagenturfürarbeitunterrichtetdiezuständigearbeitsgemeinschaftoderdenzugelassenenkommunalen TrägerunddenHilfebedürftigenschriftlichüberdenfestgestellten RehabilitationsbedarfundihrenEingliederungsvorschlag.DieArbeitsgemeinschaftoderderzuständigekommunaleTrägerentscheidetunterBerücksichtigungdesEingliederungsvorschlages innerhalbvondreiwochenüberdieleistungenzurberuflichen Teilhabe. 2. Nach Nummer 2 wird folgende Nummer 3 angefügt:,3.in 33Abs.3Nr.5wirddasWort Überbrückungsgeld durch das Wort Gründungszuschuss ersetzt. VII. Nach Artikel 9 wird folgender Artikel 9a eingefügt:,artikel 9a Änderung des Wohngeldgesetzes DasWohngeldgesetzinderFassungderBekanntmachungvom7.Juli 2005 (BGBl.IS.2029,2797),zuletztgeändertdurchGesetzvom (BGBl. I S. ), wird wie folgt geändert: 1. Nach 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1b wird folgende Nummer 1c eingefügt: 1c.Zuschüssennach 22Abs.7desZweitenBuchesSozialgesetzbuch,. 2.In 37bAbs.2Satz1Nr.2wirdnachderAngabe 45dAbs.1 die Angabe und 45e eingefügt. VIII. Nach Artikel 10 wird folgender Artikel 10 a eingefügt:,artikel 10a Änderung des Einkommensteuergesetzes In 3Nr.2desEinkommensteuergesetzesinderFassungderBekanntmachungvom19.Oktober2002 (BGBl.IS.4210,2003IS.179), daszuletztdurch (BGBl.IS. )geändertwordenist,werdennach demwort Überbrückungsgeld einkommaunddiewörter dergründungszuschuss eingefügt. IX. Artikel 14 wird wie folgt geändert: 1.InNummer2werdendieWörter unddieergebnissedesabgleichs nach 2 Abs.5 gestrichen. 2.InNummer3BuchstabecwirddasWort Arbeitslosenversicherung durchdiewörter BundesagenturfürArbeitalsTrägerderArbeitsförderung ersetzt. 3. Nummer 4 wird wie folgt gefasst:,4.in 3Abs.2Satz3Nr.2werdennachdenWörtern BundesagenturfürArbeit diewörter unddiezugelassenenkommunalenträger eingefügtunddieangabe 1Abs.4Satz1 durch die Angabe 1b Abs. 2 ersetzt. X. Artikel 16 wird wie folgt gefasst:

15 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 15 Drucksache 16/1696 Artikel 16 Inkrafttreten (1)DiesesGesetztrittvorbehaltlichderAbsätze2bis4amerstenTag des auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft. (2) Artikel 5 tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2005 in Kraft. (3)Artikel2Nr.9trittmitWirkungvom [einsetzen:tagderdritten Lesung dieses Gesetzes] in Kraft. (4)Artikel1Nr.9Buchstabeb,Nr.21Buchstabed,Nr.28Buchstabe c und Nr. 50 tritt am 1. Januar 2007 in Kraft. ; b) den Antrag Drucksache 16/997 abzulehnen; c) den Antrag Drucksache 16/1124 abzulehnen; d) den Antrag Drucksache 16/1201 abzulehnen; e) den Gesetzentwurf Drucksache 16/1405 abzulehnen. Berlin, den 31. Mai 2006 Der Ausschuss für Arbeit und Soziales Gerald Weiß (Groß-Gerau) Klaus Brandner VorsitzenderBerichterstatter

16 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode Bericht des Abgeordneten Klaus Brandner A. Allgemeiner Teil I. Überweisung und Voten der mitberatenden Ausschüsse 1.Überweisung a) Gesetzentwurf auf Drucksache 16/1410 DerGesetzentwurfaufDrucksache16/1410istinder35.SitzungdesDeutschenBundestagesam11.Mai2006anden AusschussfürArbeitundSozialeszurfederführendenBeratungundandenInnenausschuss,denRechtsausschuss,den Finanzausschuss,denHaushaltsausschuss,denAusschussfür WirtschaftundTechnologie,denVerteidigungsausschuss, denausschussfürfamilie,senioren,frauenundjugend,den AusschussfürGesundheit,denAusschussfürVerkehr,Bau undstadtentwicklung,denausschussfürbildung,forschungundtechnikfolgenabschätzungzurmitberatungsowieandenhaushaltsausschussgemäß 96GO-BTüberwiesen worden. b) Antrag auf Drucksache 16/997 DerAntragaufDrucksache16/997istinder32.Sitzungdes DeutschenBundestagesam6.April2006andenAusschuss fürarbeitundsozialeszurfederführendenberatungundan denfinanzausschuss,denhaushaltsausschuss,denausschussfürwirtschaftundtechnologie,denausschussfür Familie,Senioren,FrauenundJugendunddenAusschuss fürkulturundmedienzurmitberatungüberwiesenworden. c) Antrag auf Drucksache 16/1124 DerAntragaufDrucksache16/1124istinder32.Sitzungdes DeutschenBundestagesam6.April2006andenAusschuss fürarbeitundsozialeszurfederführendenberatungundan denfinanzausschuss,denhaushaltsausschuss,denausschussfürfamilie,senioren,frauenundjugendundden AusschussfürKulturundMedienzurMitberatungüberwiesen worden. d) Antrag auf Drucksache 16/1201 DerAntragaufDrucksache16/1201istinder36.Sitzung desdeutschenbundestagesam19.mai2006andenausschussfürarbeitundsozialeszurfederführendenberatung undandenausschussfürfamilie,senioren,frauenundjugendunddenausschussfürverkehr,bauundstadtentwicklung zur Mitberatung überwiesen worden. e) Gesetzentwurf auf Drucksache 16/1405 DerGesetzentwurfaufDrucksache16/1405istinder35.SitzungdesDeutschenBundestagesam11.Mai2006anden AusschussfürArbeitundSozialeszurfederführendenBeratungundandenAusschussfürWirtschaftundTechnologie zurmitberatungsowieandenhaushaltsausschussgemäß 96GO-BT (geänderteausschussüberweisunginder36.sitzung am 19. Mai 2006) überwiesen worden. 2. Voten der mitberatenden Ausschüsse a) Gesetzentwurf auf Drucksache 16/1410 DerInnenausschuss,derRechtsausschuss,derFinanzausschuss,derHaushaltsausschuss,derAusschussfürWirtschaftundTechnologie,derAusschussfürFamilie,Senioren,FrauenundJugend,derAusschussfürGesundheit, derausschussfürverkehr,bauundstadtentwicklungund derausschussfürbildung,forschungundtechnikfolgenabschätzunghabendengesetzentwurfaufdrucksache16/1410inihrensitzungenam31.mai2006beratenund mitdenstimmenderfraktionendercdu/csuundspdgegendiestimmenderfraktionenfdp,dielinke.und BÜNDNIS90/DIEGRÜNENempfohlen,denGesetzentwurf inderfassungderänderungsanträgeaufdenausschussdrucksachen16(11)271neu*,16(11)275und16(11)276anzunehmen. DerVerteidigungsausschusshatdenGesetzentwurfauf Drucksache16/1410inseinerSitzungam31.Mai2006beratenundmitdenStimmenderFraktionenderCDU/CSUund SPDgegendieStimmenderFraktionenFDPundBÜNDNIS 90/DIEGRÜNENbeiAbwesenheitderFraktionDIELINKE. empfohlen,dengesetzentwurfinderfassungderänderungsanträgeaufdenausschussdrucksachen16(11)271 neu*, 16(11)275 und 16(11)276 anzunehmen. b) Antrag auf Drucksache 16/997 DerFinanzausschuss,derHaushaltsausschuss,derAusschussfürWirtschaftundTechnologie,derAusschussfür Familie,Senioren,FrauenundJugendundderAusschuss fürkulturundmedienhabendenantragaufdrucksache 16/997inihrenSitzungenam31.Mai2006beratenundmit denstimmenderfraktionencdu/csu,spd,fdpund BÜNDNIS90/DIEGRÜNENgegendieStimmenderFraktion DIE LINKE. empfohlen, den Antrag abzulehnen. c) Antrag auf Drucksache 16/1124 DerFinanzausschuss,derAusschussfürFamilie,Senioren,FrauenundJugendundderAusschussfürKulturund MedienhabendenAntragaufDrucksache16/1124inihren Sitzungenam31.Mai2006beratenundmitdenStimmender FraktionenderCDU/CSU,SPDundFDPgegendieStimmen derfraktionendielinke.undbündnis90/die GRÜNEN empfohlen, den Antrag abzulehnen. DerHaushaltsausschusshatdieVorlageinseinerSitzungam 31.Mai2006beratenundmitdenStimmenderFraktionen dercdu/csu,spdundfdpgegendiestimmenderfraktionbündnis90/diegrünenbeistimmenthaltungder Fraktion DIE LINKE. empfohlen, den Antrag abzulehnen. d) Antrag auf Drucksache 16/1201 DerAusschussfürFamilie,Senioren,FrauenundJugend undderausschussfürverkehr,bauundstadtentwicklung habendenantragaufdrucksache16/1201inihrensitzungen am31.mai2006beratenundmitdenstimmenderfraktionen CDU/CSU,SPD,FDPundBÜNDNIS90/DIEGRÜNEN gegendiestimmenderfraktiondielinke.empfohlen,den Antrag abzulehnen.

17 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 17 Drucksache 16/1696 e) Gesetzentwurf auf Drucksache 16/1405 DerAusschussfürWirtschaftundTechnologiehatkein Votum abgegeben. II. Wesentlicher Inhalt der Vorlagen a) Gesetzentwurf auf Drucksache 16/1410 DieFraktionenderCDU/CSUundSPDbetoneninderBegründungihresGesetzentwurfs,dassdasZusammenführen vonarbeitslosenhilfeundsozialhilfefürerwerbsfähige HilfebedürftigezudengroßenArbeitsmarkt-undSozialreformenderdeutschenNachkriegsgeschichtegehöre.Mit dieserstrukturreformseiaufdergrundlagevonfördernund ForderneineinheitlichesUnterstützungssystemgeschaffen wordenfürerwerbsfähigemenschen,diezumbestreiten ihreslebensunterhaltsstaatlicherhilfenbedürften.diekoalitionspartnercdu/csuundspdwürdensichzuden gemeinsamvereinbarteneckpfeilerndergrundsicherung fürarbeitsuchendebekennen.diedamitvollzogenenweichenstellungenseienzielführendundfändenimin-undauslandanerkennung.dieerfahrungenmitvergleichbarenreformenimauslandzeigten,dassesbiszufünfjahredauere, bevorsieumfassendindiepraxisumgesetztunddamitvoll wirksamwerdenkönnten.deshalbseigrundsätzlichkontinuitäterforderlich,umdiereformzielezuerreichen.dieerfahrungenzeigtenauch,dassesindereinführungsphasefür diefunktionsfähigkeitundzielerreichungerforderlichsein könne,änderungenvorzunehmenunddiegesetzlicheausformungmitderpraktischenbewährungrückzukoppeln. DieimerstenJahrgewonnenenErkenntnissemachtendeutlich,dassdasneugeschaffeneSystemderGrundsicherung fürarbeitsuchendeaneinigenstellenderpraxisangepasst werdenmüsse.nebenehertechnischenkorrekturenwürden mitdemgesetzentwurfaucheinigeänderungenimleistungsrechtvorgenommen.überdieänderungeinzelner Rechtsvorschriftenhinausseieserforderlich,dieRechtsanwendungzuverbessern.EntsprechenddemKoalitionsvertragzwischenCDU,CSUundSPDvom11.November2005 sollteninsbesondereänderungenzuroptimierungdesleistungsrechts,verbesserungderverwaltungspraxissowievermeidung von Leistungsmissbrauch vorgenommen werden. WegenderEinzelheitenwirdaufdieentsprechendeDrucksache verwiesen. b) Antrag auf Drucksache 16/997 DieFraktionDIELINKE.fordertmitihremAntrageine StrategiezurÜberwindungvonHartzIV.DenndasVierte GesetzfürmoderneDienstleistungenamArbeitsmarkthabe zuarmutundspaltungdergesellschaftgeführt.eshabe wedereinenzentralenbeitragzumabbauderarbeitslosigkeitgeleistetnochlangzeitarbeitsloseneinesozialegrundsicherunggewährt.stattdessenwürdenerwerbsloseunter Druckgesetzt,drangsaliertundstigmatisiert.Siewürdenin unbezahltepflichtarbeitgedrängt,diesozialversicherungspflichtigebeschäftigungverdränge.hartzivseiarmutper GesetzundmacheAngst geradeauchdenjenigen,dienoch Arbeithätten.DieHartz-GesetzehättendasZiel,dasLohnniveauaufdemArbeitsmarktzusenkenunddenNiedriglohnsektorauszuweiten.StattinderGesellschaftüberÜberwindungsstrategienvonArbeitslosigkeitundArmutzu diskutierenseieinemissbrauchsdebatteangezetteltworden, dievondengesellschaftlichenundwirtschaftlichenursachenvonarbeitslosigkeitundderenfolgenablenkesowie MillionenMenschenunterGeneralverdachtstelle.DIE LINKE.fordertstattdessenkurz-,mittel-undlangfristige ÄnderungeninderArbeitsmarkt-undSozialgesetzgebung. DieBundesregierungmögegesetzlicheÄnderungenvorbereitenundinnerhalbdesJahres2006vorlegen,diesichvon folgendengrundsätzenleitenließen:miteinerbedarfsorientiertensozialengrundsicherungalsindividualanspruch müsstendieverarmungundentwürdigungvonallen ErwerbslosenundMenschenmitgeringemEinkommen beendetwerden.dierechtlichekonstruktionderbedarfsgemeinschaftseizuüberwinden,dasmenschenrechtaufangemesseneswohnenzuwahren.dasäquivalenzprinzipin derarbeitslosenversicherungundderschutzerwerbsloser voraltersarmutmüsstengestärktwerden.diearbeitsförderungmüssedurchzukunftsweisendelösungenverändert werden.undschließlichseidiefinanzierungderarbeitslosenversicherungundarbeitsförderungsoauszugestalten, dassdiesenichtweiterdiekommunenundinsbesondere Ostdeutschland belasteten. WegenderEinzelheitenwirdaufdieentsprechendeDrucksache verwiesen. c) Antrag auf Drucksache 16/1124 DieFraktionBÜNDNIS90/DIEGRÜNENfordertinihrem AntragdieBundesregierungauf,dieGrundsicherungfürArbeitsuchendeweiterzuentwickelnzueinemverlässlichen Hilfesystem,dasarmutsfestsei,dieAutonomiederLeistungsempfängerachteunddieIntegrationindenArbeitsmarktfördere.Siekritisiert,dassdievondenFraktionender CDU/CSUundSPDbereitsumgesetztenunddarüberhinaus angekündigtenleistungsbeschränkungenzusozialenverwerfungenführtenundzudemdieakzeptanzderarbeitsmarktreformeninsgesamtschmälerten.diebeschlossene AbsenkungdesRentenbeitragesfürErwerbsloseweckebei denbetroffenendieangstvoraltersarmut.dieimzusammenhangmitdenleistungseinschränkungenvondenfraktionendercdu/csuundspdforciertemissbrauchsdebatte habezusätzlichzueinerstigmatisierungvonarbeitslosengeld-ii-empfängerinnenund-empfängerngeführt.der ZweckderkurzfristigenMitteleinsparungdürfenichtdas ZielindenHintergrunddrängen,Langzeitarbeitslosigkeitzu reduzierenundbrückeninerwerbstätigkeitzubauen.die umfassendstenreformenderarbeitsverwaltungundder SozialbehördeninderGeschichtederBundesrepublik DeutschlandseienalseinnochnichtabgeschlossenerProzesszuverstehen.Erwerdemomentanzusätzlichbelastet undverzögertdurchberichtspflichtenderarbeitsgemeinschaftengegenüberderbundesagenturfürarbeitundzahlreichegesetzlicheänderungenimleistungsrecht,diedurch diefraktionendercdu/csuundspdkurzfristiginkraft gesetztwürden.diefolgedavonseieinzuhoherpersonalaufwandindenarbeitsgemeinschaftenfürverwaltungsaufgaben,unterdemdieoriginäreaufgabedermitarbeiter, nämlichdieberatungundförderungderhilfeempfänger, massivleide.dieserzustandmüssezügigabgestelltwerden. AberauchdasLeistungsrechtunddiearbeitsmarktpolitischenInstrumentemüsstenschrittweiseweiterentwickelt werden,umdaszweitebuchsozialgesetzbuchalshilfesystem,dasdieteilhabeamgesellschaftlichenlebenundder Arbeitsweltunterstützt,dauerhaftinderGesellschaftzuver-

18 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode ankern.umdieseweiterentwicklungzuermöglichen,hat dieantragstellendefraktioneinen24punkteumfassenden Katalog vorgelegt. WegenderEinzelheitenwirdaufdieentsprechendeDrucksache verwiesen. d) Antrag auf Drucksache 16/1201 DieFraktionDIELINKE.willmitihremAntragerreichen, dasspersonen,dienichtimleistungsbezugdessgbiioder dessgbxiistehen,wiederhilfebeimietschuldenerhalten können.dieseerst1996indasbundessozialhilfegesetzeingeführteumfassenderegelungzurmietschuldenübernahme seigegendenausdrücklichenratderfach-undspitzenverbändeimrahmendeserstengesetzeszuränderungdes ZweitenBuchesSozialgesetzbuchundandererGesetze wesentlichbegrenztworden.dieswerdezuvermehrter ObdachlosigkeitvonErwerbstätigenmitniedrigemEinkommenundArbeitslosengeld-I-Beziehernführen.DieRegelung,dasseineMietschuldenübernahmevonLeistungsbeziehernnachdemSGBIIkünftiginderFormvonDarlehen erfolgensolle,müsseebenfallsrevidiertwerden.nach ErfahrungenderSozialbehördenüberstiegenVerwaltungskostenund-aufwandderDarlehensgewährungdiederBeihilfegewährungbeiweitem.AußerdemwerdedieDarlehensgewährungderSituationderbetroffenenHaushalte nichtgerecht.sieseieninderregelüberschuldet.eine RückzahlungausdemohnehinzuknappbemessenenRegelsatzseikaummöglich.DieVerlagerungderRückzahlungin diephasenachdemleistungsbezugsteheeinerdauerhaften StabilisierungderHaushalteentgegen.Esseidahergesetzlichsicherzustellen,dassdieMietschuldenübernahmeauch imregelfallalsbeihilfegewährtwerdenkönne.fürden Fall,dassdieÜbernahmeinderFormvonDarlehenerfolge, seiabzusichern,dassdasdarlehenbiszurbeendigungdes Leistungsbezugs gestundet werde. WegenderEinzelheitenwirdaufdieentsprechendeDrucksache verwiesen. e) Gesetzentwurf auf Drucksache 16/1405 InderVorlageheißtes,dassmitdemExistenzgründungszuschuss (Ich-AG)unddemÜberbrückungsgeldzweiInstrumentederArbeitsmarktpolitikzurVerfügungstünden,die dieexistenzgründungausarbeitslosigkeitermöglichten. DiebeidenInstrumenteseieninHöheundDauerderFörderungunterschiedlichausgestaltet.Sieermöglichtenlaut demzwischenberichtderhartz-evaluierungdeutlichunterschiedlichenpersonengruppendieexistenzgründungaus Arbeitslosigkeit.DurchdasAuslaufenderIch-AGam1.Juli 2006falleeinesderbeidenFörderinstrumenteersatzlosweg. DieshabezurFolge,dasseineExistenzgründungausArbeitslosigkeitaufbreiterBasisinZukunftnichtmehrstattfindenkönne.InsbesonderefürFrauen,diedielängereFörderdauerdesExistenzgründungszuschussesnutzten,um ExistenzgründungundFamiliezuvereinbaren,führedieszu deutlichennachteilenundeinerverschlechterungihrererwerbschancen.eineersatzlosestreichungderich-agsei auchdeshalbnichtsinnvoll,weildieexistenzgründungaus ArbeitslosigkeitlautdenErgebnissendesZwischenberichts derhartz-evaluierungalseinederwirksamstenmaßnahmen derarbeitsmarktpolitiküberhauptgeltenmüsse.daherwill diefraktionbündnis90/diegrünenmitihremgesetzentwurfdieverlängerungderich-agalspflichtleistung derbundesagenturfürarbeitbis31.märz2007erreichen. BisEnde2006sollederEndberichtderHartz-Evaluierung vorliegen.mithilfediesergrundlagewerdediebundesregierungindielageversetzt,überdiezukunftderexistenzgründungausarbeitslosigkeitanhandvonsachlichenkriterien zu entscheiden. WegenderEinzelheitenwirdaufdieentsprechendeDrucksache verwiesen. III. Öffentliche Anhörung von Sachverständigen DerAusschussfürArbeitundSozialeshatdieBeratungdes GesetzentwurfsaufDrucksache16/1410undderAnträge aufdendrucksachen16/997und16/1124inseiner18.sitzungam11.mai2006aufgenommenundbeschlossen,eine öffentlicheanhörungzudenvorlagendurchzuführen.sie erfolgteinder20.sitzungdesausschussesam29.mai DieAnhörungsteilnehmerhabenschriftlicheStellungnahmenabgegeben,dieinderAusschussdrucksache16(11)258 zusammengefasstwurden.diedarinnichtenthaltenestellungnahmedersachverständigenerikabiehnistaufausschussdrucksache 16(11)272 zu finden. Themenkatalog der Anhörung EntwurfeinesGesetzeszurFortentwicklungderGrundsicherung für Arbeitsuchende VerbesserungderEingliederungundOptimierungdes Leistungsrechts MaßnahmenzurBekämpfungdesLeistungsmissbrauchs Verbesserung der Verwaltungspraxis Technische Änderungen und Folgeänderungen Antrag FürSelbstbestimmungundsozialeSicherheit Strategie zur Überwindung von Hartz IV Antrag HartzIVweiterentwickeln Existenzsichernd, individuell, passgenau. FolgendeVerbände,InstitutionenundEinzelsachverständige haben an der Anhörung teilgenommen: 1.Verbände und Institutionen Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) BundesvereinigungderDeutschenArbeitgeberverbände (BDA) Bundesagentur für Arbeit (BA) Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände DeutscherVereinfüröffentlicheundprivateFürsorge e.v. BundesarbeitsgemeinschaftderFreienWohlfahrtspflege (BAGFW) 2.Einzelsachverständige Peter Beck, ARGE Augsburger Land Dr. Elisabeth Preuß, Bürgermeisterin der Stadt Erlangen

19 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 19 Drucksache 16/1696 ErikaBiehn,Frankfurt,Bundesarbeitsgemeinschaftder Erwerbslosen- und Sozialhilfeinitiative e. V. MarlisBredehorst,BeigeordnetederStadtKöln,DezernatfürSoziales,Senioren,WohnenundBeschäftigungsförderung. NachstehendwerdendiewesentlichenAussagenderVerbände,InstitutionenundEinzelsachverständigenkomprimiert dargestellt: DerDeutscheGewerkschaftsbund (DGB)vertrittdieAuffassung,dassdiewesentlichenUrsachenfürdiesteigenden KostenbeimArbeitslosengeldIImitdenvorgeschlagenen Änderungendurchdassog.Fortentwicklungsgesetznichtbeseitigtwürden.MehrKontrollenundeinverbesserterVerwaltungsablaufwürdendieFehlentwicklungenalleinnicht korrigieren.dieinderöffentlichendiskussionimmerwiederbehauptetenursachenwiezumbeispieldasauseinandergehenvonpaarhaushaltensowiedietrennungvonjugendlichenvomelternhaushaltseien,wennüberhaupt,nur marginalegründefürdiekostenentwicklung.demgesetz liegealsoeinemangelndeanalyseüberdieursachenzugrunde,diefolglichzufalschenschlüssenführe.derdgb schlägtu.a.vor,anstattmitöffentlichenkontrollenundeindringenindieprivatsphäredasvorhandenseinvonpaarhaushaltenzuerforschen,mitfinanziellenanreizendafürzu sorgen,dasserwerbstätigenichtvollinmithaftungfürdie ArbeitslosigkeitihresPartnersgenommenwerden.BeieheähnlichenGemeinschaftenzumBeispielbestehekeineUnterhaltsverpflichtung.DabeisolleandieErfahrungenmitder Arbeitslosenhilfeangeknüpftwerden.InderArbeitslosenhilfeseiu.a.dasExistenzminimumdeserwerbstätigenPartnersvonderAnrechungfreigestelltworden.DieseRegelung seiweitgehendakzeptiertwordenundhabezuwenigenkonfliktengeführt.beimarbeitslosengeldiisolleandieseregelungangeknüpftwerden.hierdurchwürdenarbeitsanreizegestärktunddaszusammenlebenbelohnt.problematisch seiauchdieerweiterungderunterhaltspflichtinpaarhaushaltenfürnichtleiblichekinder.zwarseiesverständlich, dassdergesetzgeberbemühtsei,nichtverheiratetenicht besserzustellenalsverheiratete.diesdürfeallerdingsnicht nuraufderbelastungsseiteansetzen,sondernmüssedann konsequentauchaufderentlastungsseiteansetzen.durch dievorgeseheneregelungwürdenvorallemneuebeziehungenundsogenanntepatchworkfamilienbelastet.durchsozialrechtdürfezudemnichtbürgerlichesunterhaltsrecht ausgehebelt werden.darüberhinausbemängeltderdgb dievorgeseheneänderungbeideranrechungvonvermögen.dieabsenkungdesallgemeinenfreibetragesverminderedenfinanziellenspielraumderarbeitslosengeld-ii- Haushalteerheblich,ohnedasssiedurchdieAusweitungder AltersvorsorgeeinenangemessenenErsatzbekommen würden.derdgbschlägtvor,fürrentennahejahrgänge,die keinegeschütztealtersvorsorgeaufbauenkönnten,denerhöhtenfreibetragvon520europrolebensjahrbefristetzu verlängern.diederzeitigestichtagsregelungfürdenerhöhtenfreibetragschützedierentennahenjahrgängeindenfolgejahrennichtmehr.beieinergesamtwirtschaftlichen BetrachtungunterBerücksichtigungvonSteuer-undBeitragsaufkommenseieineöffentlichgefördertesozialversicherungspflichtigeBeschäftigungArbeitsloserkaum teureralseinearbeitsgelegenheitindermehraufwandsvariante.derdgbschlägtvor,ausgabenausdemeingliederungsbudgetfürsozialversicherungspflichtigeöffentlichge- fördertebeschäftigungteilweisedeckungsfähigzum (passiven)arbeitslosengeld-ii-budgetzustellen.dieskönne umgesetztwerden,indemdiesgb-ii-trägerzusätzlichzehn ProzentvomEingliederungsbudgeterhielten,wennsiedamit innovative,sozialversicherungspflichtigemodellprojektefinanzierten.daspassivebudget (ArbeitslosengeldII)werde imgleichenumfangvermindert.imergebnistragedieszu eineranteiligenfinanzierungdermaßnahmeüberdas (passive)arbeitslosengeldiibeiundentsprechedamitderfinanzwirkungvonarbeitsgelegenheiten.damitließesichder finanziellundnichtarbeitsmarktpolitischbegründetendominanzvonarbeitsgelegenheitenentgegenwirken.darüberhinauskommeesbeiderausgestaltungderarbeitsgelegenheitenvielfachzummissbrauch,weildaszusätzlichkeitsgebot nichtausreichendbeachtetwerde.diebisherfreiwilligvorgesehenenbeirätesolltendeswegeninallenarbeitsgemeinschaften (ARGEn)undOptionskommunenverpflichtendeingeführtwerden.DabeimüssedenörtlichenAkteurender ArbeitgeberunddenVertreternderGewerkschafteneinWiderspruchsrechteingeräumtwerden,wennbeiderSchaffung vonarbeitsgelegenheitendaszusätzlichkeitsgebotnichtausreichendbeachtetwordensei.insgesamtkommtderdgbzu derbewertung,dassmitdemvorgelegtengesetzentwurfdie entstandenenproblemenichtausreichendbeseitigtwürden. Zwarseiesrichtig,FehlerimursprünglichenGesetzgebungsverfahrenzukorrigierenunddazubeizutragen,dassBürokratieabgebautwerdenkönne,dieGrundproblemedesSystems würdenjedochnichtangegangen.imhinblickaufdieregelungenimeinzelnenwirdaufdieschriftlichestellungnahme verwiesen. DieBundesvereinigungderDeutschenArbeitgeberverbände (BDA)istgrundsätzlichderAnsicht,dass,werdurcheigene ErwerbstätigkeitseinenunddenLebensunterhaltseinerFamilienichtvollständigverdienenkönne,einenAnspruchauf ergänzendeunterstützunghabe,umeinmenschenwürdiges Lebenführenzukönnen.UmgekehrthabeaberauchdieGesellschafteinenAnspruchdarauf,dassjeder auchunterwidrigenbedingungen sovielwiemöglichbeitrage,umdiehilfeaufdaswirklicherforderlichemaßzubeschränken.der GesetzgebermüssedeshalbdasFürsorgesystemjetztaufdie füreinemenschenwürdigeexistenzerforderlichenleistungenkonzentrieren,alleblockadenfüreineschnellearbeitsaufnahmeabbauenunddiebekämpfungdesmissbrauchs erleichtern.nursoseiendierichtigenzielederzusammenlegungvonarbeitslosenhilfeundsozialhilfezuerreichen. DieseKorrekturenseienumsonotwendiger,alsdieKoalitionspartneranderkaumadministrierbaren,verworrenen MischzuständigkeitindenArbeitsgemeinschaftenzwischen ArbeitsagenturenundKommunenfesthielten.DerGesetzentwurfenthaltezwarrichtigeundzumTeilüberfälligeSchritte wieetwadieverbessertemissbrauchsbekämpfung.soseien diegeplantenverbessertendatenabgleichsmöglichkeitenmit anderenbehördendringenderforderlichundzubegrüßen. DieentscheidendenFehlanreizedurchüberhöhteLeistungen überdenbedarfzurexistenzsicherunghinausunddiegegenüberdenaltensozialhilferegelungenabgeschwächtenrückgriffsmöglichkeiteninnerhalbderfamiliewürdenjedoch nichtbeseitigt.geradediesehättenjedochdazubeigetragen, dassdiezahlderbedarfsgemeinschaftenunddiedamitverbundenenkostenerheblichgestiegenseien.zurechthätten sichauchdiespitzenvertretervonarbeiterwohlfahrt,diakonie,deutschemrotenkreuzundkommunalverbändenfür diezurückführungderinanspruchnahmevonsozialleistun-

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