Beschlussempfehlung und Bericht
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- Ulrike Brandt
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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss) a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP Drucksache 17/10773 Entwurf eines Gesetzes zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung b) zu dem Antrag der Abgeordneten Sabine Zimmermann, Jutta Krellmann, Diana Golze, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/7386 Minijobs mit sozialversicherungspflichtiger Arbeit gleichstellen A. Problem Zu Buchstabe a DieLöhneundGehältersindinDeutschlandindenletztenzehnJahrenim Durchschnittgestiegen,dieHöchstgrenzenfürgeringfügigentlohnteBeschäftigung (sog.minijobs)undbeschäftigungindergleitzone (sog.midijobs)sind seitdemjahr2003aberunverändertgeblieben.zudemgiltdieversicherungspflichtindergesetzlichenrentenversicherungnichtfürgeringfügigbeschäftigte. Diese Arbeitsverhältnisse sind grundsätzlich versicherungsfrei. Zu Buchstabe b MinijobssindnachAuffassungderAntragstellerprekäreBeschäftigungsverhältnisse.Mehrals80ProzentvonihnenwürdenunterhalbderNiedriglohngrenzeentlohnt.BeschäftigtemitMinijob,offiziellgeringfügigBeschäftigte genannt,seienvölligunzureichendsozialabgesichert.sieentrichtetenkeine eigenständigenbeiträgeindiesozialensicherungssystemeunderwürbenauch keinenennenswertenansprüche.darüberhinaushättensichminijobsnichtals BrückeinsozialversicherungspflichtigeBeschäftigungerwiesen.Nichtzuletzt höhltenminijobsdiesozialenstandardsaus.vordiesemhintergrundseidie rasant gestiegene Zahl der Minijobs ein Problem.
2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode B. Lösung Zu Buchstabe a DieArbeitsentgeltgrenzebeigeringfügigerBeschäftigungsollzum1.Januar 2013auf450Euroangehobenwerden.EntsprechendwirddieGrenzefürdas monatliche Gleitzonenentgelt auf 850 Euro angepasst. DiebisherigeVersicherungsfreiheitindergesetzlichenRentenversicherungmit dermöglichkeitdervollenversicherungspflichtfürgeringfügigentlohntebeschäftigtewirdzum1.januar2013ineinerentenversicherungspflichtmitbefreiungsmöglichkeit umgewandelt. DerÄnderungsantragderFraktionenderCDU/CSUundFDPstelltklar,dassder bisherigerechtszustandfürversicherungspflichtigbeschäftigteoderversicherungspflichtigselbständigtätigebeziehervonergänzendemarbeitslosengeldii (ALGII)biszumInkrafttretendesGesetzeszuÄnderungenimBereichdergeringfügigen Beschäftigung aufrechterhalten wird. Zu Buchstabe b DieFraktionDIELINKE.fordertu.a.,dassabhängigeBeschäftigungabdem ersteneuroentgeltdersozialversicherungspflichtunterliegensoll.einflächendeckendergesetzlichermindestlohnsolleeingeführtwerden.vorallemdie sozialendienstleistungensolltenausgebautwerden,umneueregulärsozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse zu schaffen. Zu Buchstabe a AnnahmedesGesetzentwurfsaufDrucksache17/10773ingeänderter FassungmitdenStimmenderFraktionenderCDU/CSUundFDPgegen diestimmenderfraktionenspd,dielinke.undbündnis90/die GRÜNEN. Zu Buchstabe b AblehnungdesAntragsaufDrucksache17/7386mitdenStimmender FraktionenderCDU/CSUundFDPgegendieStimmenderFraktionDIE LINKE.beiStimmenthaltungderFraktionenSPDundBÜNDNIS90/DIE GRÜNEN. C. Alternativen Annahme des Antrags. D. Kosten Zu Buchstabe a DieÄnderungenführenzujährlichenMehrausgabenimBundeshaushaltim Jahr2013inHöhevonrund16Mio.EuroundimJahr2014inHöhevonrund 31Mio.Euro.AbdemJahr2015könnenMehrausgabenimBundeshaushalt vonbiszu70mio.eurojährlichentstehen.diesemehrausgabenwerdeninden Haushaltsansätzen aufgefangen. FürdieSozialversicherungenohnediegesetzlicheRentenversicherungergeben sichinsgesamtmindereinnahmenineinergrößenordnungvonjährlichbiszu 90Mio.Euro.FürdieRentenversicherungentstehenkeineBelastungen,weil MindereinnahmenkompensierendeMehreinnahmenausderverbessertenAbsicherung geringfügig entlohnt Beschäftigter gegenüberstehen.
3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/11174 DasVorhabenführtzuSteuerausfällenfürBund,LänderundGemeinden (Einkommen-undLohnsteuersowieSolidaritätszuschlag)vonjährlich 210Mio.Euro (davonbund:95mio.euro,länder:85mio.euro,gemeinden: 30 Mio. Euro). FürdiebestehendengeringfügigentlohntenBeschäftigungsverhältnisseim gewerblichenbereichsowiedievondenübergangsvorschriftenbetroffenen BeschäftigungsverhältnisseinderGleitzoneentstehtdenArbeitgeberninsgesamteineinmaligerAufwandvonrund35Mio.Euro.Füralleabdem1.Januar 2013neueingestelltenBeschäftigtenentstehtdenArbeitgeberneineGesamtbelastung in Höhe von rund 22 Mio. Euro je Jahr. Zu Buchstabe b Kostenrechnungen wurden nicht angestellt.
4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode Beschlussempfehlung Der Bundestag wolle beschließen, a)dengesetzentwurfaufdrucksache17/10773mitfolgendermaßgabe,im Übrigen unverändert anzunehmen: In Artikel 4 wird nach Nummer 23 folgende Nummer 23a eingefügt: 23a. Dem 252 wird folgender Absatz 10 angefügt: (10)AnrechnungszeitenliegennichtvorbeiBeziehernvon ArbeitslosengeldII,dieinderZeitvom1.Januar2011biszum 31.Dezember2012versicherungspflichtigbeschäftigtoderversicherungspflichtigselbständigtätiggewesensindodereineLeistungbezogenhaben,wegendersienach 3Satz1Nummer3versicherungspflichtig gewesen sind. ; b) den Antrag auf Drucksache 17/7386 abzulehnen. Berlin, den 24. Oktober 2012 Der Ausschuss für Arbeit und Soziales Sabine ZimmermannMax Straubinger VorsitzendeBerichterstatter
5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/11174 Bericht des Abgeordneten Max Straubinger I.Überweisung A. Allgemeiner Teil 1.Überweisung DerGesetzentwurfaufDrucksache17/10773istinder 195.SitzungdesDeutschenBundestagesam27.September 2012andenAusschussfürArbeitundSozialeszurfederführendenBeratungsowieandenFinanzausschuss,den Haushaltsausschuss,denAusschussfürWirtschaftund Technologie,denAusschussfürFamilie,Senioren,Frauen undjugendsowiedenausschussfürgesundheitzurmitberatungüberwiesenworden.derhaushaltsausschussberät die Vorlage zudem gemäß 96 GO. DerAntragaufDrucksache17/7386istinder136.Sitzung desdeutschenbundestagesam27.oktober2011anden AusschussfürArbeitundSozialeszurfederführendenBeratungsowieandenRechtsausschuss,denAusschussfür WirtschaftundTechnologiesowiedenAusschussfürFamilie,Senioren,FrauenundJugendzurMitberatungüberwiesen worden. 2. Voten der mitberatenden Ausschüsse Zu Buchstabe a DerFinanzausschuss,derHaushaltsausschuss,derAusschussfürWirtschaftundTechnologie,derAusschuss fürfamilie,senioren,frauenundjugendundderausschussfürgesundheithabendengesetzentwurfauf Drucksache17/10773inihrenSitzungenam24.Oktober 2012beratenundmitdenStimmenderFraktionender CDU/CSUundFDPgegendieStimmenderFraktionen SPD,DIELINKE.undBÜNDNIS90/DIEGRÜNENdie AnnahmedesGesetzentwurfsindervomAusschussgeänderten Fassung empfohlen. Zu Buchstabe b DerRechtsausschuss,derAusschussfürWirtschaftund TechnologieundderAusschussfürFamilie,Senioren, FrauenundJugendhabendenAntragaufDrucksache17/ 7386inihrenSitzungenam24.Oktober2012beratenund mitdenstimmenderfraktionendercdu/csuundfdp gegendiestimmenderfraktiondielinke.beistimmenthaltungderfraktionenspdundbündnis90/die GRÜNEN die Ablehnung des Antrags empfohlen. II. Wesentlicher Inhalt der Vorlagen Zu Buchstabe a DieInitiatorenargumentieren,dassdiedurchschnittlichen LöhneundGehälterindenletztenzehnJahrengestiegen seien.dieentgeltgrenzefürgeringfügigbeschäftigtesei aberseitihrerneuregelungimjahr2003unverändertgeblieben.soseietwadiedasdurchschnittsentgeltdergesetzlichenrentenversicherungaufgerundetabbildendemonatlichebezugsgrößeindersozialversicherungseit2003von 2380Euro (imwesten)umüber10prozentauf2625euro imjahr2012angehobenworden.demgegenüberliegedie VerdienstgrenzebeigeringfügigerBeschäftigungseit2003 unverändertbei400euro.entsprechendesgeltefürdieregelungenzurbeschäftigungindergleitzone.seiteinführungdergleitzoneimjahr2003betragedieentgeltgrenze dort800euro.damitseideranteildesarbeitsentgelts ohnebzw.mitreduziertenabgabenfürarbeitnehmerim VerhältniszumdurchschnittlichenArbeitsentgeltmitvoller AbgabenlastimLaufederJahreimmerweiterzurückgegangen.InAnlehnungandieallgemeineLohnentwicklungsolltendieGrenzenbeigeringfügigerBeschäftigungvon400 auf450euroundbeibeschäftigungindergleitzonevon 800 auf 850 Euro zum 1. Januar 2013 angepasst werden. GeringfügigBeschäftigteseienindergesetzlichenRentenversicherunggrundsätzlichversicherungsfrei.VonderMöglichkeit,aufdieVersicherungsfreiheitzuverzichten,machtenetwa5ProzentderBeschäftigtenimgewerblichenBereichund7ProzentinPrivathaushaltenGebrauch.Umdie sozialeabsicherunggeringfügigbeschäftigterzuerhöhen, solledasbewusstseindergeringfügigbeschäftigtenfürihre Alterssicherunggestärktwerden.DazuwerdedasbestehendeRegel-Ausnahme-Verhältnisumgekehrt (Wechsel vonoptinzuoptout).künftigseifürgeringfügigbeschäftigtedieversicherungspflichtinderrentenversicherungdie Regel.DabeitrügendieVersichertendenDifferenzbetrag zumpauschalbeitragdesarbeitgebersundkönntenu.a. AnsprücheaufErwerbsminderungsrenteerwerbenunddie Riester-FörderunginAnspruchnehmen.Dengeringfügig Beschäftigtensteheesfrei,sichaufAntragvonderVersicherungspflichtindergesetzlichenRentenversicherungbefreien zu lassen. Zu Buchstabe b DieAntragstellerargumentieren,dassdieZahlderMinijobs vonjuni2003mit5,5millionenaufbereits7,4millionen imdezember2010zugenommenhabe.davonseien 4,9MillionenausschließlicheMinijobs.DerRestwerdeals Nebenbeschäftigungausgeübt.DieseEntwicklungseidramatischangesichtsderniedrigenLöhneunddermangelndensozialenAbsicherung.Minijobsfändensichvorallem imdienstleistungsbereichetwaimeinzelhandelodergastgewerbe.indergastronomieseiinzwischenjederzweite Arbeitsplatz ein Minijob, im Einzelhandel jeder Dritte. DiegeringfügigeBeschäftigungseiaberinderderzeitigen FormausvielerleiGründenabzulehnen:MinijobsunterlägennichtdervollenSozialversicherungspflicht.Füreinen MinijobentrichtederArbeitgeberlediglichPauschalbeiträgefürdieRenten-undKrankenversicherung,ausdenen sichfürdieminijobberinnenundminijobberallerdings keinenennenswertenansprücheableitenließen.geringfügigebeschäftigungseizudeminersterlinieniedriglohnbeschäftigung.mehralsviervonfünfminijobberinnen undminijobberbekämenstundenlöhneunterhalbderniedriglohnschwellevon9,85euroinderstunde.umihrekostenzusenken,ersetztenarbeitgeberreguläresozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse durch Minijobs. III. Öffentliche Anhörung von Sachverständigen DerAusschussfürArbeitundSozialeshatdieBeratungdes GesetzentwurfsaufDrucksache17/10773unddesAntrags
6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode aufdrucksache17/7386inseiner109.sitzungam28.september2012aufgenommenunddiedurchführungeineröffentlichenanhörungvonsachverständigenbeschlossen. DieVorlagenwurdeninder110.Sitzungweiterberaten. DieAnhörungfandinder113.Sitzungam22.Oktober 2012 statt. DieTeilnehmerderAnhörunghabenschriftlicheStellungnahmenabgegeben,dieinderAusschussdrucksache 17(11)984 zusammengefasst sind. FolgendeVerbände,InstitutionenundEinzelsachverständige haben an der Anhörung teilgenommen: Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände Deutsche Rentenversicherung Bund Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, Minijob-Zentrale Heribert Jöris Prof. Dr. Jochen Kluve Holger Meinken Iris Santoro Dr. Claudia Weinkopf Prof. Dr. Gerhard Bäcker Dr. Christina Klenner. DerDeutscheGewerkschaftsbund (DGB)kritisiert,dass diearbeitsmarktpolitischenzielederarbeitsmarktreform nichterreichtwordenseien.dieminijob-regelunghabe aberschlechteauswirkungenaufdiequalitätderbeschäftigung,diesozialesicherungunddaslohnniveau.aufdiese ProblemegehederGesetzentwurfnichtein,sondernverstärkedienegativenWirkungennoch.EswerdefürArbeitgebernochattraktiver,Arbeitsplätzeumzuwandelnundso regulärebeschäftigungmitsozialersicherungundangemessenerbezahlungzuverdrängen.demstaatunddensozialversicherungengingendadurchnochhöhereeinnahmen verlorenunddiesozialesicherungderbetroffenenwerde weitergeschwächt.dieverpflichtungzurrentenversicherungwerdeweitgehendwirkungslosbleiben,weilselbst nachangabenderbundesregierungdieüberwiegendeanzahlderbeschäftigtenvonderopt-out-klauselgebrauch machenwerde.dadurchverlageremansozialpolitischeproblemeindiezukunft.daherlehnederdgbdieänderungenabundlegegleichzeitigvorschlägevor,wieminijobs sozialverträglichindenregulärenarbeitsmarktintegriert werden könnten. DieBundesvereinigungderDeutschenArbeitgeberverbände (BDA)fordert,diegeplantenÄnderungenimBereichdergeringfügigentlohntenBeschäftigungzum1.Januar2013 AnhebungderEntgeltgrenzenfürMini-und Midijobsumjeweils50Euroauf450Eurobzw.850Euro sowiewechselvonderopt-in-zuropt-out-regelungbei derrentenversicherungspflicht unbürokratischzugestalten.aufüberflüssigeübergangsregelungen,insbesondere fürbeschäftigtemiteinemderzeitigenbruttogehaltvon 800,01Eurobis850,00Euro,solleverzichtetwerden.Diese verursachtenunnötigenbürokratischenmehraufwand.zudemseivorinkrafttretendesgesetzeseineausreichende FristfürdieUmsetzungdergesetzlichenNeuregelungen undfürdieinformationderarbeitgeberundarbeitnehmer zu gewährleisten. DieDeutscheRentenversicherungBundwendetein,dass dieerzielungvonerwerbseinkommen,dasnichtzugleich auchmitdemerwerbvonanwartschaftenzurabsicherung imalterundbeierwerbsminderungverbundenist,vordem HintergrundderaktuellenDiskussionumeinenmöglichen künftigenanstiegderarmutsrisikenindiesenbereichen problematischerscheine.jedeausweitungdespersonenkreises,dereineerwerbstätigkeitausübe,ohnedabeientsprechendeanwartschaftenzuerwerbenbzw.jedeausweitungdesnichtalsbemessungsgrundlagedafürdienenden ErwerbseinkommenskönneuntersonstgleichenBedingungenzueinerAusweitungkünftigerVersorgungsdefiziteim AlterundbeiInvaliditätbeitragen.VonbesondererBedeutungseidabeiauch,dassbestimmteLeistungendergesetzlichenRentenversicherung,wiederAnspruchaufeineErwerbsminderungsrente,voraussetzten,dass (inderzeitvor EintrittdespotenziellenLeistungsfallesoderimLaufeder Versicherungsbiografie)einebestimmteAnzahlvonMonatenmitPflichtbeitragszeitenvorliege.DieAusübungeiner nichtversicherungspflichtigengeringfügigenbeschäftigung könnedeshalbdazuführen,dassleistungsansprücheinder gesetzlichenrentenversicherungnichtnurentsprechendgeringerausfielen,sonderndassderanspruchaufbestimmte Leistungengenerellentfalle.DiemitderAnhebungderEntgeltgrenzevon400Euroauf450EurotendenziellverbundeneAusweitungderZahldergeringfügigBeschäftigtensei insofernundfürsichgenommenbedenklich.inwelchem UmfangdieseaussozialpolitischerSichtproblematischen AuswirkungendervorgesehenenAnhebungderEntgeltgrenzentatsächlichrelevantwürden,werdeauchdavonabhängen,inwelchemMaßedievorgeseheneEinführungder RentenversicherungspflichtfürgeringfügigentlohnteBeschäftigtedurchdieWahrnehmungdervorgesehenen Opting-Out -MöglichkeitimEinzelfallwirkungsloswerde. Mitder Opting-Out -OptionwerdedenBeschäftigtendie Möglichkeiteingeräumt,ihrenVersicherungsschutzbewusstzugunsteneineshöherenGegenwartskonsumszu mindern.dieeinräumungeiner Opting-Out -Optionsolle deshalb wennüberhaupt grundsätzlichnursolchen GruppenvongeringfügigBeschäftigteneingeräumtwerden, beidenenkeineschutzbedürftigkeitbezüglichderaltersund Invaliditätssicherung gesehen werde. DieDeutscheRentenversicherungKnappschaft-Bahn- See,Minijob-ZentralewürdigtdieMinijobsalsBestandteildeswirtschaftlichenAufschwungs.ImBereichderPrivathaushalteseidieAnzahlderMinijobsvon2004bis2012 starkgestiegenundbieteeininstrumentzureindämmung illegalerbeschäftigung.diezahldergeringfügigentlohntenbeschäftigungsverhältnisseimgewerblichenbereichsei seit2004relativstabilgeblieben,diedersozialversicherungspflichtigenbeschäftigungsverhältnissedagegenim selbenzeitraumgestiegen.eskönnefolglichnichtvoneinerverdrängungsozialversicherungspflichtigerbeschäftigungendurchminijobsdieredesein.mitdergeplantenerhöhungderverdienstgrenzewerdeeinemöglichkeitgeschaffen,einenausgleichdesinflationsbedingtenkaufkraftverlusteszugewährleisten.problematischwerde allerdingsdasanvisiertefrüheinkrafttretenderneuregelungenzum1.januar2013;dennnebenneuprogrammierungenundüberarbeitungenderbestehendendatenverarbei-
7 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/11174 tungsprogrammeseienu.a.abstimmungsprozessemitden SpitzenorganisationenderSozialversicherungnötig.Einer ÄnderungdesMeldeverfahrensbedürfeesallerdingsnicht. DerErfüllungsaufwandderVerwaltungkönnenurinTeilbereichenbeziffertwerden.NebendenKostenfürdievorgeseheneInformationandie1,8MillionenArbeitgebergeringfügigBeschäftigter,welchesichaufca.1Mio.Eurobelaufenwerde,entstündenMehrkostendurchdieInformation derneuenminijobber,eineumstellungimbereichderprogrammierungsowieerhöhtekapazitätenimbereichdertelefonberatung. DerSachverständigeHeribertJörisbewertetgeringfügigeBeschäftigungenalsfürdenEinzelhandelunverzichtbar.ZudembestehebeidenArbeitnehmernenorme Nachfrage.PositivzuverzeichnenseiderAnstiegdes Klebeeffekts,d.h.derÜbergangvoneinergeringfügigen ineineversicherungspflichtigebeschäftigung.derhandelsverbanddeutschland HDEe.V.sprechesichfürden ErhaltgeringfügigerBeschäftigungensowieeineNachbesserungderBestandsschutz-undÜbergangsregelungenaus. DarüberhinaussollevonseitendesGesetzgebersinBezug aufdieneuregelungendergeringfügigkeitsgrenzenbeachtetwerden,dassbeieinigenarbeitnehmerngegebenenfalls derverlustdersozialenabsicherungdrohe.konkretbedeutedies,dassdieinartikel2nummer3vorgeseheneautomatischebeibehaltungdesversicherungsschutzesinder Arbeitslosenversicherungüberden31.Dezember2014 hinausgeltenmüsse.außerdemhältdersachverständige dieübergangsregelungeninartikel4nummer21und Nummer25fürnichterforderlichundregtderenStreichung an.schließlichhältereinspäteresinkrafttretendesgesetzes Artikel 11 für unerlässlich. DerSachverständigeProf.Dr.JochenKluvegibtzubedenken,dassdieReformderMinijobsunddieEinführung dergleitzoneflexibilisierungspotenzialeaufdemdeutschenarbeitsmarktsowieumfassendbeschäftigungsverhältnisseindiesemsegmentgeschaffenhätten.dieanzahl geringfügigerbeschäftigungsverhältnisseliegeseitjahren aufeinemstabilen,hohenniveauvonetwasübersieben MillionenPersonen.Gleichzeitighabeindenvergangenen JahrendiesozialversicherungspflichtigeBeschäftigungweiterzugenommen.DieimGesetzentwurfderKoalitionsfraktionenderCDU/CSUundFDPvorgelegtenÄnderungen trügenderentwicklungderminijobsunddesdeutschenarbeitsmarktsrechnung.dieanpassungderentgeltgrenzen von400bzw.800euroauf450und850euroerscheineangemessen.ebensoangemessenerscheinedervorschlag, gleichzeitigdierentenversicherungspflichtfürgeringfügig Beschäftigte mit Befreiungsmöglichkeit einzuführen. DerSachverständigeHolgerMeinkenführtaus,dassdie AnzahlderMinijobsinsgesamtvon6Mio.Ende2003um 20Prozentauf7,5Mio.bisEnde2011gestiegensei.Der größteteildeszuwachsesentfalleaufdaserstejahrnach dereinführung.danachberuhediezunahmederminijobs alleinaufderausweitungdernebentätigkeit,währendsich dieanzahlderausschließlichenminijobbermitaktuell knapp5millionenaufdemgleichenniveaubewegewiebereitskurznachderletztenminijob-reform.unterden geringfügigbeschäftigtenüberwiegederanteilderfrauen (62,7Prozent)denderMänner (37,3Prozent).NochdeutlicherseidiesunterdenausschließlichenMinijobbern (65,7ProzentFrauengegenüber34,3ProzentMänner).Als TätigkeitenvonMinijobbernüberwögendieEinzelhandelsaushilfe,PutztätigkeitimBetrieb,Schreib-undBuchhalterarbeiten,AushilfeinGastronomieundGastgewerbeunddas AusliefernvonPostsendungensowieZeitschriften.Als wichtigstergrundfürdasausübeneinerausschließlichgeringfügigenbeschäftigungwerdedasgeldverdienenmit insgesamt 89 Prozent am häufigsten genannt. DieSachverständigeIrisSantorolehntdiegeplanteErhöhungderArbeitsentgeltgrenzealsnichtzielführendab.Sie werdezurfolgehaben,dassdiezahlderminijobseher steige,verfestigedieexistenzvonminijobsundlösedie gravierendenproblemenicht.inihrertätigkeitalsvorstandsmitgliedderbundesfachgruppegebäudereinigerhandwerkderindustriegewerkschaftbauen-agrar-umwelt (IGBAU)undihrersonstigenGewerkschaftstätigkeiterfahresieimmerwieder,dassMinijobsu.a.ausfolgenden Gründenproblematischseien:Minijobber/-innenwürden ihnenzustehendetariflicheoderarbeitsrechtlicheansprüche oft nicht gewährt sie würden dann als Arbeitnehmer/ -innen 2.Klasse behandeltundbenutzt,umdiestandards derregulärbeschäftigtenunterdruckzusetzen.nichtgewährtwürdenz.b.urlaubsansprüche,lohnfortzahlungim Krankheitsfall,FeiertagsvergütungenoderauchbranchenspezifischeMindestlöhne.ZudemführtenbeiArbeitnehmer/-innen,diesichknappunterhalbeinerMinijobgrenze bewegten,stundenlohnerhöhungentendenziellzudruckin RichtungaufLeistungsverdichtungen.Fernerwerdevon MinijobberngroßeFlexibilitäterwartet,dieFamilien-und Privatlebenstarkeinschränke.DarüberhinaushättenMinijobber/-innenkeineeigenständigenAnsprücheinderKranken-,Pflege-undArbeitslosenversicherungu.v.a.m.DaherwäreeineReformdergeringfügigenBeschäftigungsverhältnissezielführend,diegeringfügigBeschäftigteabdem ersten Euro in den Sozialversicherungsschutz einbeziehe. DieSachverständigeDr.ClaudiaWeinkopfverweistauf zahlreicheargumentegegendiesonderregelungenfürminijobs.dazugehörtendiemangelndesozialeabsicherung undvielfältigebenachteiligungenderbeschäftigteninder Praxis.DieseseienzwarüberwiegendVerstößegegengeltendesRecht,würdenaberinderRegelnichtsanktioniert. DarüberhinauserfülltenMinijobsnurseltendievonihnen erhofftebrückenfunktioninvollsozialversicherungspflichtigebeschäftigung,sondernerwiesensichoftalssackgasse. DaknappzweiDritteldergeringfügigBeschäftigtenweiblichseien,trügenMinijobszurFortschreibunggeschlechtsspezifischerUngleichheitenamArbeitsmarktbei.DieSachverständigenkommissionzurErstellungdesErstenGleichstellungsberichtsderBundesregierunghabeMinijobs aus derperspektivedergeschlechtergleichstellungüberden Lebensverlaufalsdesaströsbezeichnet.EineErhöhungder Geringfügigkeitsgrenzeauf450EuroproMonat,wievon denregierungsparteiengeplant,setzefalscheanreize.geringfügigebeschäftigungsollenichtweitergefördertund ausgeweitet,sondernvielmehrwirksameingedämmtwerden.esmüsseattraktiverwerden,mehralsnurgeringfügig zuarbeiten,wassichvieleminijobber/-innenbefragungen zufolgeoffenbarauchwünschten.beiderrentenrechtlichen AbsicherungseienkeinequalitativenVerbesserungenzuerwarten,dadieKoalitionsfraktionenselbstinderBegründungdesGesetzentwurfesnurdavonausgehe,dasssichbei demwechselvonoptinginzumoptingoutderanteilder
8 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode Rentenversichertennurvon5Prozentauf10Prozenterhöhe.BegrüßenswertwäredagegeneinegrundlegendeReformdiesesArbeitsmarktsegmentes,diedaraufabziele,die Sonderregelungenaufzuheben,wiediesimAntragder Fraktion DIE LINKE gefordert werde. DerSachverständigeProf.Dr.GerhardBäckerkritisiert, dasssichminijobsinihrerbedeutungnichtaufbeschäftigungsverhältnissefür hinzuverdienende Ehefrauenbeschränkten.VielmehrgeheesumeineheterogeneErwerbsgruppe.DurchdievielfacheBezugnahmedesSozialrechts aufdie400-euro-grenze insbesonderehinsichtlichder Familienkrankenversicherung,desSteuerrechtsundder HinzuverdienstregelungenfürRentner,ArbeitsloseundStudierende hättensichminijobsvomsozialrechtlichensonderfallzueinerbeschäftigungsnormfürunterschiedliche Erwerbsgruppenentwickelt.DienachwievorgeringeRe- sonanzdermidijobsweisedaraufhin,dasssichdie400- Euro-GrenzegleichsamverselbständigtundzueinerArt verhaltenssteuerndenbeschäftigungsnormentwickelthabe. BeschäftigtewürdendadurchineinniedrigesEinkommensundArbeitszeitvolumen eingesperrt.angesichtsderproblematischenausgangslagebestehedringenderreformbedarfimbereichdergeringfügigenbeschäftigungsverhältnisse.dennsolangediesozialversicherungs-undsteuerrechtlichensonderregelungenandauerten,werdeeingroßer TeildesBeschäftigungsvolumensundderBeschäftigtenauf ArbeitsverhältnisseimunterenStunden-undEinkommenssektorabgedrängtbzw.festgehalten.Zugleichseidamitdie Gefahrverbunden,dassdieseSonderregelungeinEinfallstorfürarbeits-undtarifrechtlicheAusgrenzungenbilde. DennsolangederEindruckverfestigtwerde,dassessich beidenminijobsumeinebesondere,nichtregulärebeschäftigungsformhandele,werdedasdiskriminierungsverbot in der Praxis unterlaufen. DieSachverständigeDr.ChristinaKlennerführtaus, dassdieminijobregelunginsgesamtalsnichtmehrzeitgemäßbewertetwerde.siehabesicharbeitsmarktpolitischals IrrwegundfürdieBetroffenenalsriskanteSackgassemit ausgeprägtemniedriglohnrisikoerwiesen.gleichstellungspolitischseienminijobsalsdesaströszubezeichnen.insbesonderealsausschließlichgeringfügigebeschäftigung seienminijobskeinerhaltenswerteselementeinesmodernenbeschäftigungssystems,dasiezentraleanforderungen anerwerbsarbeit nämlichexistenzsicherungundsoziale AbsicherungimAlterzubieten nichterfüllten.alsbrücke inregulärebeschäftigunghättensiesichkaumerwiesen. DieSonderbehandlungvonMinijobsalsgeringfügigerNebenbeschäftigung,diebesondersschnellgewachsenseien, seiarbeitsmarktpolitischnichtzurechtfertigen.dasreguliertebeschäftigungssystemseiinwirtschaftszweigen,die miteinemsehrhohenanteilvonminijobbernundminijobberinnenarbeiteten,unterhöhlt.minijobbernwerdehäufignichtderihnenzustehendetariflichelohngezahltund Arbeitnehmerrechte (LohnfortzahlungimFallevonKrankheit,Urlaub,Feiertagen)würdenihneninderPraxishäufig vorenthalten.minijobsseienvorallemfürfraueneinesehr riskantebeschäftigungsform.miteinemsolchengesetz würdendieanreizefüreineungesichertegeringfügigeerwerbstätigkeitbeibehaltenundsogarverstärkt.wichtigwärengesetzesänderungen,diediesonderbehandlungvon MinijobsbeendetenundinsbesonderejüngereFrauennicht erneut in die Minijobfalle hineinlaufen ließen. WeitereEinzelheitenkönnendenStellungnahmenaufAusschussdrucksache17(11)984sowiedemProtokollderAnhörung entnommen werden. IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss DerAusschussfürArbeitundSozialeshatdenGesetzentwurfaufDrucksache17/10773inseiner114.Sitzungam 24.Oktober2012abschließendberatenunddemDeutschen BundestagmitdenStimmenderFraktionenderCDU/CSU undfdpgegendiestimmenderfraktionenspd,die LINKE.undBÜNDNIS90/DIEGRÜNENdieAnnahmein der vom Ausschuss geänderten Fassung empfohlen. DerAusschussfürArbeitundSozialeshatdenAntragauf Drucksache17/7386inseiner114.Sitzungam24.Oktober 2012abschließendberatenunddemDeutschenBundestag mitdenstimmenderfraktionendercdu/csuundfdp gegendiestimmenderfraktiondielinke.beistimmenthaltungderfraktionenspdundbündnis90/die GRÜNEN die Ablehnung der Vorlage empfohlen. DieFraktionderCDU/CSUbegründetedieÄnderungen u.a.damit,dassdieanhebungderverdienstgrenzeauf 450Euroüberfälligsei.DasneueGesetzführezueinerVerbesserungdersozialenAbsicherungdergeringfügigbeschäftigtenArbeitnehmerinnenundArbeitnehmer,dahierdurcheinegrundsätzlicheRentenversicherungspflichtentstehe,vonwelchersichdieBeschäftigtennuraufAntrag befreienlassenkönnten.minijobsbildeteneinebrückein reguläresozialversicherungspflichtigearbeitsverhältnisse undsolltenschondeshalberhaltenwerden.darüberhinaus seieineanhebungderverdienstgrenzebeimidijobsauf 850Eurogeplant.AußerdemwerdefürzweiJahreeine ÜbergangsregelungfüraktuellsozialversicherungspflichtigeTätigkeitenknappüberder400-Euro-Grenzegeschaffen. DieFraktionderSPDlehntedieAnhebungderVerdienstgrenzefürMinijobberauf450Euroab.Damitwerdeder AnteilvonMinijobsausgeweitet,ohnedassdereinzelne Beschäftigteauchmehrverdiene.InderArbeitsmarktpolitik undfürdiegleichstellungvonfrauenseidaseinvölligfalschessignal.diespdhabeminijobsindervergangenheit nurinderhoffnungakzeptiert,dassdiesebeihoherarbeitslosigkeiteinebrückeinregulärebeschäftigungen schlügen.letztlichseidasabernichtgelungen.stattdessen hättensichnegativeauswirkungenaufdenarbeitsmarkt gezeigt,wieverdrängungseffektevonsozialversicherungspflichtigertätigkeit.geradefrauenarbeitetenzueinem hohenanteilinminijobsundseiendadurchvonaltersarmutundniedrigenlöhnenbetroffen.diegeringfügigkeitssgrenzetragedazubei,dasbeschäftigungspotenzial nichtsoauszuschöpfen,wieesbeschäftigungspolitisch sinnvollsei,undgeradeauchdenwünschenvonfrauen entspreche.manmüssejetztzurregulärenbeschäftigung zurückkehren.diefraktionderspdwerdedaherdengesetzentwurf ablehnen. DieFraktionderFDPlobteMinijobsalsetabliertenTeil deserfolgreichendeutschenarbeitsmarktes.esseifair, nachjahrenohneanhebungdesgrenzbetragesjetzteinen Inflationsausgleichvorzunehmen.ÜberdieswerdedasBewusstseinfürdieAlterssicherungdurchdenWechselvon Opt in zu Opt out bei den Beschäftigten gestärkt. Es stimme
9 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 9 Drucksache 17/11174 auchnicht,dass80prozentderminijobberfürniedriglohn arbeiteten.diesebehauptungresultierelediglichausder BetrachtungderBruttolöhne.Minijobskonstituiertensich aberdadurch,dassbeschäftigtebruttofürnettoerhielte. DaherseieinereineNettolohnbetrachtungsachgerecht.Der durchschnittlichenettolohnvongeringfügigbeschäftigten liege zudem über der Niedriglohngrenze. DieFraktionDIELINKE.verwiesaufdiegroßeZahlvon MinijobbernimNiedriglohnbereich.Manmüssesehen,dass dieausweitungvonminijobsaucheineausweitungvon Altersarmutbedeute.EsseidurchvieleUntersuchungenbelegt,dassMinijobsandererseitszumeistnichtinreguläre Beschäftigungführten.DasbetreffevorallemFrauen.Es zeigesich,dassminijobszurderegulierungdesarbeitsmarktesgenutztwürden.dieforderungderfraktiondie LINKE.seideshalbdieAbschaffungderMinijob-Regelung sowieeingesetz,inwelchemdiesozialversicherungspflichtfürjedeabhängigebeschäftigungabdemersten EuroEntgelteingeführtwerde.ParalleldazuseieinflächendeckendergesetzlicherMindestlohn,einGleichstellungsgesetzzurEntgeltgleichheitvonFrauenundMännernund dieschaffungvonarbeitsplätzenbeiöffentlichendienstleistungenerforderlich.anträgezurabschaffungdesehegattensplittings lägen bereits vor. DieFraktionBÜNDNIS90/DIEGRÜNENkritisiertendie AusweitungdesMinijob-BereichsalsfalscheEntwicklung. DieLöhneimMinijob-BereichwürdenoftdurchdiefehlendeUmsetzungvonArbeitnehmerrechtengedrückt.Inder RegelbleibeMinijobberntrotzhäufigunbezahlterÜberstundeneineLohnfortzahlungimKrankheitsfallsowieUrlaubs-undWeihnachtsgeldverwehrt.DarüberhinauserfülltenMinijobsihreBrückenfunktioninreguläreBeschäftigungnicht.DerGesetzentwurfderKoalitionsfraktionensei auchdeshalbkontraproduktiv,weilminijobseinesackgasse fürdieerwerbsbiographievielerfrauenseien.imgesetzentwurfgehendiekoalitionsfraktionenvoneiner90-prozentigeninanspruchnahmederopt-out-regelungfürdierentenversicherungaus.damitzeigesie,dasssieselbstdieregelungfürwirkungsloshalte.fürdieverbleibenden10prozent werdeabereinenormerbürokratischeraufwandinkaufgenommen. B. Besonderer Teil DieÄnderungstelltsicher,dassderbisherigeRechtszustand fürversicherungspflichtigbeschäftigteoderversicherungspflichtigselbständigtätigebeziehervonergänzendem ArbeitslosengeldII (ALGII)biszumInkrafttretendesGesetzeszuÄnderungenimBereichdergeringfügigenBeschäftigungaufrechterhaltenwird.Vom1.Januar2013an sollenbeidepersonengruppen versicherungspflichtigbeschäftigteoderversicherungspflichtigselbständigtätigebeziehervonergänzendemalgiiunddannversicherungspflichtigegeringfügigbeschäftigtemitalg-ii-bezug rentenrechtlichgleichbehandeltwerden.eineentsprechendeübergangsregelungfehltimaktuellengesetzentwurf und wird jetzt nachgereicht. Berlin, den 24. Oktober 2012 Max Straubinger Berichterstatter
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12 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin, Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Postfach , Köln, Telefon (02 21) , Fax (02 21) , ISSN
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