Beschlussempfehlung und Bericht
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- Beate Ackermann
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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Beschlussempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksachen 17/13058, 17/13618 Entwurf eines Gesetzes über die Förderung Deutscher Auslandsschulen (Auslandsschulgesetz ASchulG) A. Problem DieDeutschenAuslandsschulenvermittelnimAuslandeinnachhaltigpositives BildvonDeutschland.SiesindOrtederBegegnung,desgemeinsamenLernens,derschulischenPersönlichkeitsbildung,derBikulturalitätunddesinterkulturellenAustauscheszwischenDeutschlandunddemSitzland.Sieleisten einenwichtigenbeitragfürdiegesellschaftdesjeweiligensitzlandes,zurförderungderdeutschenspracheundkulturimauslandundzurgewinnunghoch qualifizierterstudierenderundfachkräftefürdeutschland.dienachfrage nachdeutschenschulischenangebotenimauslandistgestiegen.dieauslandsschularbeitgibtpädagogischeimpulseimin-undausland (zumbeispiel bezüglichbilingualemunterrichtundbilingualenschulabschlüssen,eigenverantwortlicher Schule und Qualitätsmanagement). InseinerEntschließungzumdeutschenAuslandsschulwesenvom30.Mai2008 stelltederdeutschebundestagfest: DeutscheAuslandsschulenvermittelnein nachhaltigesundpositivesbildvondeutschland.sieverbindenvölkerund KulturenallerWeltmitDeutschlandundschaffenVerständnisfürDeutschland inpolitik,wirtschaft,wissenschaftundgesellschaft.dieschulenleistenals ZentrenschulischerZusammenarbeiteinenwertvollenBeitragzurEntwicklung derschulischenbildungunddamitzurentwicklungimgastlandinsgesamt. WeiterlegensieGrundlagenfüreineerfolgreicheWeiterbildunginDeutschlandundfördernalskulturelleZentrendieinterkulturelleKompetenz.Als VerbreitungsortefürdiedeutscheSprachebindensieKinderdeutscherEltern, dieimauslandleben,andiedeutschekultur.siebietendeutschenunternehmen gerademitihremangebotandiekinderdermitarbeiter einewichtige VoraussetzungfürdieErschließungneuerMärkteimAuslandundtragensomit zurstärkungdeswirtschafts-undwissenschaftsstandortsdeutschlandbei. Sieseiennachhaltigzuunterstützenundzufördern.DerUnterausschussfür AuswärtigeKultur-undBildungspolitikdesAuswärtigenAusschussesdes DeutschenBundestagesbekräftigteam5.April2011fraktionsübergreifend, dass er an diesem Beschluss festhält. DiesemAnliegendesDeutschenBundestageswirddiebisherigeRechtsgrundlagefürdiestaatlicheUnterstützungderDeutschenAuslandsschulenundins-
2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode besonderefürihreförderungnichtinausreichendemmaßgerecht.diebisherigeförderpraxisberuhtaufdergewährungvonzuwendungennachden 23und44derBundeshaushaltsordnung.DerfürdieFörderungzurVerfügung stehende Betrag ergibt sich jährlich aus dem Haushaltsgesetz. B. Lösung ZieldesGesetzesistes,dieFörderungderDeutschenAuslandsschulenentsprechendderEntschließungdesDeutschenBundestagesvom30.Mai2008zugestalten.DieFinanzierungsollfürvollausgebauteDeutscheAuslandsschulen mitkonstanthohenabschlusszahlenalsgesetzlicheleistungerfolgen.auf dieseweisekönnenerreichteerfolgeverstetigtwerden,undfürneueschulen wird ein zusätzlicher Wachstumsanreiz geschaffen. AnnahmedesGesetzentwurfsingeänderterFassungmitdenStimmender FraktionenderCDU/CSUundFDPgegendieStimmenderFraktionen SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. C. Alternativen Fortführung der bisherigen Förderpraxis ohne gesetzliche Grundlage. D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand DasGesetzführtinderSummenichtzuMehrausgabenundkanndaherinnerhalbderbisherigenAusgabenansätzedesKapitels0504Titelgruppe02 (Schulfonds)finanziertwerden.DenzusätzlichenKostenfürdengesetzlichenFörderanspruchinHöhevonrund126Mio.EurostehenEinsparungeningleicher HöheimBereichderZuwendungsförderunggegenüber.AufgrunddesmehrjährigenFörderzeitraumssindVerpflichtungsermächtigungenmitentsprechenden Verfügungszeiträumen vorzusehen. DerHaushaltsausschusswirdgemäß 96GOeinengesondertenBerichtzuden Kosten abgeben. E. Erfüllungsaufwand E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Keiner. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Keiner. E.3Erfüllungsaufwand der Verwaltung ReduzierungdesAufwandesfürdenBundumjährlich41000Euro.EinmaligerUmstellungsaufwandfürdenBundvon123000Euroverteiltaufdrei Jahre. F. Weitere Kosten Keine.
3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/13957 Beschlussempfehlung Der Bundestag wolle beschließen, dengesetzentwurfaufdrucksache17/13058mitfolgendenmaßgaben,imübrigen unverändert anzunehmen: 1. 2 Absatz 2 wird wie folgt geändert: a)innummer1wirddaswort Realschulabschlüsse durchdiewörter mittlereabschlüsseeinschließlichhaupt-undrealschulabschlüsse ersetzt. 2. In 8 Nummer 2 wird die Angabe 20 durch die Angabe 12 ersetzt wird wie folgt geändert: b)innummer2werdendiewörter einschließlichdesmiddleyearsprogrammesoweitvonderkultusministerkonferenzanerkannt durchdie Wörter gemäßderanerkennungdurchdiekultusministerkonferenz ersetzt. a)inabsatz1werdennachnummer5diefolgendennummern6und7eingefügt: 6.dieVerpflichtungdesSchulträgers,fürKinderauseinkommensschwachen Familien eine Ermäßigung des Schulgeldes vorzusehen, 7.dieFrist,innerhalbdererderSchulträgereineKonzeptionzurUmsetzungdesinklusivenUnterrichtsbzw.regelmäßigeFortschrittsberichte hierzu vorzulegen hat,. b) Die bisherigen Nummern 6 und 7 werden die Nummern 8 und 9. 4.In 12Absatz3Satz1wirddieAngabe 20 durchdieangabe 12 ersetzt. 5. Nach 16 wird folgender 17 eingefügt: 17 Förderung des Deutschen Sprachdiploms an anderen Schulen ZurFörderungderdeutschenSprachekanndieBundesregierungSchulen imausland,diekeinedeutschenauslandsschulensind,aberdasdeutsche SprachdiplomderKultusministerkonferenzanbieten,nachMaßgabedesZuwendungsrechts fördern. 6. Die bisherigen 17 und 18 werden die 18 und 19. Berlin, den 12. Juni 2013 Der Auswärtige Ausschuss Ruprecht Polenz Vorsitzender Philipp Mißfelder Ulla Schmidt (Aachen) in Patrick Kurth (Kyffhäuser) Stefan Liebich Kerstin Müller (Köln) in
4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode Bericht der Abgeordneten Philipp Mißfelder, Ulla Schmidt (Aachen), Patrick Kurth (Kyffhäuser), Stefan Liebich und Kerstin Müller (Köln) I.Überweisung Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf aufdrucksache17/13058inseiner235.sitzungam19.april2013in ersterlesungberatenundzurfederführendenberatung demauswärtigenausschuss,zurmitberatungdemhaushaltsausschuss,demausschussfürbildung,forschungund TechnikfolgenabschätzungunddemAusschussfürKultur undmediensowiedemhaushaltsausschussgemäß 96der GeschäftsordnungdesDeutschenBundestages (GO-BT) überwiesen. DerAuswärtigeAusschusshatdenGesetzentwurfauf Drucksache17/13058inseiner84.Sitzungam24.April 2013zurgutachtlichenMitberatunganseinenUnterausschuss AuswärtigeKultur-undBildungspolitik überwiesen. II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage DieDeutschenAuslandsschulenvermittelnimAuslandein nachhaltigpositivesbildvondeutschland.siesindorteder Begegnung,desgemeinsamenLernens,derschulischen Persönlichkeitsbildung,derBikulturalitätunddesinterkulturellenAustauscheszwischenDeutschlandunddem Sitzland.SieleisteneinenwichtigenBeitragfürdieGesellschaftdesjeweiligenSitzlandes,zurFörderungderdeutschenSpracheundKulturimAuslandundzurGewinnung hochqualifizierterstudierenderundfachkräftefür Deutschland.DieNachfragenachdeutschenschulischen AngebotenimAuslandistgestiegen.DieAuslandsschularbeitgibtpädagogischeImpulseimIn-undAusland (zum BeispielbezüglichbilingualemUnterrichtundbilingualen Schulabschlüssen,eigenverantwortlicherSchuleundQualitätsmanagement). InseinerEntschließungzumdeutschenAuslandsschulwesenvom30.Mai2008stelltederDeutscheBundestagfest: DeutscheAuslandsschulenvermittelneinnachhaltigesund positivesbildvondeutschland.sieverbindenvölkerund KulturenallerWeltmitDeutschlandundschaffenVerständnisfürDeutschlandinPolitik,Wirtschaft,Wissenschaftund Gesellschaft.DieSchulenleistenalsZentrenschulischer ZusammenarbeiteinenwertvollenBeitragzurEntwicklung derschulischenbildungunddamitzurentwicklungim Gastlandinsgesamt.WeiterlegensieGrundlagenfüreine erfolgreicheweiterbildungindeutschlandundfördernals kulturellezentrendieinterkulturellekompetenz.alsverbreitungsortefürdiedeutschesprachebindensiekinder deutschereltern,dieimauslandleben,andiedeutsche Kultur.SiebietendeutschenUnternehmen gerademit ihremangebotandiekinderdermitarbeiter einewichtigevoraussetzungfürdieerschließungneuermärkteim AuslandundtragensomitzurStärkungdesWirtschafts-und WissenschaftsstandortsDeutschlandbei. Sieseiennachhaltigzuunterstützenundzufördern.DerUnterausschuss fürauswärtigekultur-undbildungspolitikdesdeutschen Bundestagesbekräftigteam5.April2011fraktionsübergreifend, dass er an diesem Beschluss festhält. DiesemAnliegendesDeutschenBundestageswirddiebisherigeRechtsgrundlagefürdiestaatlicheUnterstützungder DeutschenAuslandsschulenundins-besonderefürihre FörderungnichtinausreichendemMaßgerecht.DiebisherigeFörderpraxisberuhtaufderGewährungvonZuwendungennachden 23und44derBundeshaushaltsordnung.DerfürdieFörderungzurVerfügungstehendeBetrag ergibt sich jährlich aus dem Haushaltsgesetz. ZieldesGesetzesistes,dieFörderungderDeutschenAuslandsschulenentsprechendderEntschließungdesDeutschenBundestagesvom30.Mai2008zugestalten.Die FinanzierungsollfürvollausgebauteDeutscheAuslandsschulenmitkonstanthohenAbschlusszahlenalsgesetzliche Leistungerfolgen.AufdieseWeisekönnenerreichteErfolgeverstetigtwerden,undfürneueSchulenwirdeinzusätzlicher Wachstumsanreiz geschaffen. III.Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse DerHaushaltsausschusshatdenGesetzentwurfaufDrucksache17/13058inseiner125.Sitzungam12.Juni2013in geänderterfassungberatenundempfiehltmitdenstimmen derfraktionendercdu/csuundfdpgegendiestimmen derfraktionenspdundbündnis90/diegrünenbei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE. die Annahme. DerHaushaltsausschusshatdarüberhinausmitdenStimmenderFraktionenderCDU/CSUundFDPbeiStimmenthaltungderFraktionenSPD,DIELINKE.undBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beschlossen: 1.DerHaushaltsausschussfordertdieBundesregierung auf,dieimzusammenhangmitdemauslandsschulgesetzabzuschließendenverwaltungsvereinbarungenund VerwaltungsvorschriftendemHaushaltsausschussvor Abschluss zur Einwilligung vorzulegen. 2.DieBundesregierungwirdferneraufgefordert,voreiner weiterenausweitungderzahlderpartnerschulenim RahmenderPartnerschulinitiative (PASCH)überdie bisherigeanzahl (StandJuni2013)hinausdieZustimmung des Haushaltsausschusses einzuholen. DerAusschussfürBildung,ForschungundTechnikfolgenabschätzunghatdenGesetzentwurfaufDrucksache 17/13058inseiner106.Sitzungam12.Juni2013beraten undempfiehltmitdenstimmenderfraktionendercdu/ CSUundFDPgegendieStimmenderFraktionenSPD,DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme. DerAusschussfürKulturundMedienhatdenGesetzentwurfaufDrucksache17/13058inseiner90.Sitzungam 12.Juni2013ingeänderterFassungberatenundempfiehlt mitdenstimmenderfraktionendercdu/csuundfdp gegendiestimmenderfraktionenspd,dielinke.und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme.
5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/13957 IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss DerUnterausschuss AuswärtigeKultur-undBildungspolitik hatinseiner44.sitzungam25.april2013folgende gutachtliche Stellungnahme abgegeben: DieAnnahmederVorlageinderFassungdesÄnderungsantragesdesUnterausschusses AuswärtigeKultur-undBildungspolitik (UAAKBP)unddieAnnahmedesEntschließungsantrages wird einstimmig beschlossen. DerAuswärtigeAusschusshatdenGesetzentwurfauf Drucksache17/13058inseiner87.Sitzungam12.Juni2013 beratenundinderfassungderfolgendenänderungsanträge derfraktionendercdu/csuundfdpjeweilsmitden StimmenderFraktionenderCDU/CSUundFDPgegendie StimmenderFraktionenSPD,DIELINKE.undBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen: 1.In 2Absatz2Nummer1wirddasWort Realschulabschlüsse durchdiewörter mittlereabschlüsseeinschließlich Haupt- und Realschulabschlüsse ersetzt. 2.In 2Absatz2Nummer2werdendieWörter einschließlichdesmiddleyearsprogrammesoweitvonder Kultusministerkonferenzanerkannt durchdiewörter gemäßderanerkennungdurchdiekultusministerkonferenz ersetzt. 3.In 8Nummer2wirddieAngabe 20 durchdieangabe 12 ersetzt wird wie folgt geändert: a)inabsatz1werdennachnummer5folgendenummern 6 und 7 neu eingefügt: 6.dieVerpflichtungdesSchulträgers,fürKinder auseinkommensschwachenfamilieneineermäßigung des Schulgeldes vorzusehen, 7.dieFrist,innerhalbdererderSchulträgereine KonzeptionzurUmsetzungdesinklusivenUnterrichtsbzw.regelmäßigeFortschrittsberichtehierzu vorzulegen, b)diebisherigennummern6und7werdenzunummern 8 und 9. 5.In 12Abs.3Satz1wirddieAngabe 20 durchdie Angabe 12 ersetzt. 6. Nach 16 wird folgender neuer 17 eingesetzt: FörderungdesDeutschenSprachdiplomsananderen Schulen ZurFörderungderdeutschenSprachekanndieBundesregierungSchulenimAusland,diekeineDeutschen Auslandsschulensind,aberdasDeutscheSprachdiplom derkultusministerkonferenzanbieten,nachmaßgabe des Zuwendungsrechts fördern. 7.Ausdenbisherigen 17und18werdendie 18 und19. 8.Zu 5desGesetzentwurfswirdindemÄnderungsantragderFraktionenderCDU/CSUundderFDPFolgendes ausgeführt: 5schließteinenAnspruchaufAufnahmeaneinerDeutschenAuslandsschuleaus.Insofernstellt 5diebestehendeRechtslageklar.DiegesetzlicheFixierungeines BeschulungsanspruchsfürspezifischeSchülergruppen, zumbeispielfürimauslandlebendeschülerinnenund SchülermitdeutscherStaatsangehörigkeit,wäreeinVerstoßgegenDiskriminierungsverbote,diesichausdiversendurchdieBundesrepublikDeutschlandratifizierten Menschenrechtsabkommenergeben.UnbeschadetdessensinddieSchulengehalten,Wertentscheidungendes Gesetzgebers,etwadiein 21Absatz1desGesetzes überdenauswärtigendienst (GAD)imRahmenderErmessensentscheidungüberdieVergabevonSchulplätzen angemessen zu berücksichtigen. V.Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im Haushaltsausschuss DerHaushaltsauschusswirdgemäß 96GO-BTeinengesonderten Bericht zu den Kosten abgeben. VI. Begründung zu den Anträgen Zu Nummer 1 DieFörderungder DeutschenAuslandsschulen hatzum Ziel,einemöglichstgroßeAnzahlimAuslandlebender SchülerinnenundSchülerzueineminDeutschlandunmittelbaranerkanntenschulischenBildungsabschlusszuführen.AufgrundderKulturhoheitderLänderistderBundhinsichtlichderVergabedeutscherAbschlüsseaufdieLänder angewiesen.umimwettbewerbmitauslandsschulenandererstaatenumdiegunstderschülerinnenundschüler undihrerelternerfolgreichbestehenzukönnen,umfasst dasspektrumderin 2Absatz2aufgezähltenAbschlüsse nebendendeutschenallgemeinbildendenundberufsbildendenabschlüssenauchdasgemischtsprachigeinternational Baccalaureate (GIB)gemäßderAnerkennungdurchdie StändigeKonferenzderKultusministerderLänderinder Bundesrepublik Deutschland. Zu den Nummern 2 bis 4 UmeinenAnspruchnach 7zuerlangen,musseineDeutscheAuslandsschuleförderfähigsein. 8koppeltdieFörderfähigkeiteinerDeutschenAuslandsschuleanfolgende Voraussetzungen:ZielderFörderungsinddeutschsprachigerUnterrichtunddieVorbereitungundDurchführungvon deutschsprachiggeprägtenabschlüssenimsinnevon 2 Absatz2.DahermussdieDeutscheAuslandsschuleerstens deutschsprachigenunterrichtanbietenunddeutschsprachig geprägte Abschlüsse vermitteln. ZweitensmussdieSchulenachgewiesenhaben,dasssie kontinuierlicheinensubstantiellenbeitragzudemzielleistet,einemöglichstgroßeanzahlimauslandlebenderschülerinnenundschülerzueinemindeutschlandanerkannten Bildungsabschlusszuführen.Diesernachweisgiltals erbracht,wenndieschuleindenletztendreijahrenvorantragstellungabschlüssenach 2Absatz2Nummer1und2 abgenommenundindiesemzeitraumimjährlichenmittel mindestens12abschlüsseauseinundderselbenkategorie nach 2 Absatz 2 Nummer 1 und 2 vergeben hat. DrittensmussdieSchuleeineinnereOrdnungaufweisen, diedendemokratischenwertenderbundesrepublik DeutschlandinderBeteiligungvonSchülern,Elternund
6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode LehrernamSchullebeninausreichendemMaßRechnung trägt.dieförderungderdeutschenauslandsschulenerfolgt imrahmenderauswärtigenkultur-undbildungspolitik undistdiesenwertendaherbesondersverpflichtet.dieinnereordnungentsprichtz.b.danndieservoraussetzung, wenn die Musterordnungen in Kraft gesetzt sind. ViertensmusseineDeutscheAuslandschuleinderLage sein,dienebenderförderungfüreinennachhaltigenbetriebnotwendigenmittelselbstaufzubringen.deutschland istinderregel Minderheitsfinancier derschulen.die SchulträgerdeckendurchschnittlichzweiDrittelihrerAusgabendurchEigen-undDrittmittel (Schulgelder,Zuschüsse dessitzlandes,einnahmenauskapitalvermögen,spenden undkredite,sonstigedrittmittel).mitdiesenmittelnund derförderungmussderschulträgerdenlangfristigenbetriebeinerdeutschenauslandsschulesicherstellen.fördervoraussetzungistnicht,dassderschulträgermitderförderung einen Fehlbedarf ausgleicht. DerBundistanwirtschaftlichgesunden,leistungsstarken Schuleninteressiert.DieDeutschenAuslandsschulensind Privatschulen,diesichwirtschaftlichverhaltenmüssenund imwettbewerbmitandereninternationalenschulenstehen. AuchfinanziellvonderFörderungunabhängigeSchulträger werdendieaußenpolitischenziele (deutschsprachiger Unterricht,VergabedeutscherAbschlüsse)umsetzenbzw. diedeutscheschulaufsichtakzeptieren,wennihnenhierfür Anreizegebotenwerden.UmeinsystematischesundgeografischausgewogenesAuslandsschulnetzaufzubauenund aufrechtzuerhalten,stehtimvordergrundderförderung eineanreizfunktion.daheristessachgerecht,dieförderungalsfestenbetragunabhängigvonderwirtschaftlichen Situation (EigenmittelundDrittmittel)derjeweiligen Schule festzusetzen. FünftensmussdieDeutscheAuslandsschuleeinenordnungsgemäßenBetriebgewährleisten.DaherdarfeineFör- derungnurschulträgernbewilligtwerden,dieeineord- nungsgemäßegeschäftsführungundeinebestimmungsge- mäßeverwendungdermittelnachweisenkönnen.dasvor- liegendieservoraussetzungenkannseitensderschulträger durcheinebeanstandungsloseeinhaltungdervorgabendes Fördervertrags nach 9 glaubhaft gemacht werden. ZurGewährleistungeinesordentlichenSchulbetriebsim Sinnedes 8Nummer4gehörtauchdiePflichtderSchulträger,einsozialverträglichesSchulgeldfürKinderauseinkommensschwachenFamiliensowieeineauskömmliche Vergütung für Ortslehrkräfte vorzuhalten. SechstensmussdieSchulenachweisen,dasssiekeinenGewinnerzieltbzw.erzielteGewinneausschließlichdemBetrieboderAusbauderSchuledienen.Dieskanndurchdie VorlageeinerBescheinigungeinerBehördederBundesrepublikDeutschlandüberdieGemeinnützigkeitodereine vergleichbarebescheinigungeinerbehördedessitzlandes odereinesimsitzlandoderdereuropäischenunionzugelassenen Wirtschaftsprüfers nachgewiesen werden. Zu Nummer 5 DasDeutscheSprachdiplomderKultusministerkonferenz, StufeIundStufeII,isteinvorrangigesInstrumentzur FörderungderdeutschenSpracheimAuslandaufhohem Niveau.SeinerUnterstützungdurchaktiveWerbungfürdas SprachdiplomunddurchvonderBundesregierungfinanzierteschulischeMaßnahmenkommtbesondereBedeutung zu.daherenthältdasgesetzeineausdrücklicheerwähnung dermöglichkeitseinerförderungauchananderenschulen, dienichtzumnetzderdeutschenauslandsschulengehören.inderausgestaltungdieserförderung,dienachzuwendungsrechterfolgtundaufdiekeinrechtsanspruchder Empfängerbesteht,istdieBundesregierungfrei.Sieerfolgt nachöffentlicheminteresseundinengerabstimmungmit den Ländern als den Trägern des Sprachdiploms. Berlin, den 12. Juni 2013 Philipp Mißfelder Stefan Liebich Ulla Schmidt (Aachen) in Kerstin Müller (Köln) in Patrick Kurth (Kyffhäuser)
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8 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin, Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Postfach , Köln, Telefon (02 21) , Fax (02 21) , ISSN
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