Basel III: Auswirkungen auf Geschäftsmodelle, Eigenkapitalstrategien und Liquiditätssteuerung deutscher und österreichischer Kreditinstitute

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1 Basel III: Auswirkungen auf Geschäftsmodelle, Eigenkapitalstrategien und Liquiditätssteuerung deutscher und österreichischer Kreditinstitute Holger Eggers Dirk Heising Steffen Hortmann cp consultingpartner AG Venloer Str D Köln consultingpartner-workingpaper consultingpartner AG, Köln

2 Einführung und Überblick cp consultingpartner AG 2

3 Einführung und Überblick Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 1. Einführung und Überblick 6 2. Aktuelle Situation 9 3. Die Liquiditätsstandards Basel III Anforderungen an hochliquide Aktiva Steuerung von LCR und NSFR Möglichkeiten zur Steigerung der LCR Praxisorientierte Bewertung der Einlagen-Stabilität Organisatorische Aspekte der Ermittlung und Steuerung der LCR Praxisorientierte Bewertung der Einlagen-Stabilität Organisatorische Aspekte der Ermittlung und Steuerung der LCR Herausforderungen bei der Modellierung der LCR Zentrale Kritikpunkte an den Regeln zur Kalkulation der LCR Strukturelle Liquidität (NSFR) Monitoring-Tools Konsequenzen der Basel III-Liquiditätsstandards für die Geschäftsmodelle der Banken Stärkung der Eigenkapitalbasis 32 3 cp consultingpartner AG

4 Einführung und Überblick 4.1 Kapitalerhaltungspuffer Antizyklischer Kapitalpuffer Auswirkungen auf die Gesamtbanksteuerung Leverage Ratio Kontrahentenausfallrisiko Umsetzung von Basel III Stand der Basel III-Vorbereitungen Fazit 46 Zu den Autoren 47 Bitte fordern Sie das komplette Dokument kostenlos bei an. cp consultingpartner AG 4

5 Einführung Vorwort und Überblick Vorwort Der vorliegende Beitrag fasst die Ergebnisse dreier Workshops zusammen, in deren Rahmen die Inhalte von Basel III aus der Perspektive deutscher Banken und Sparkassen analysiert und die Erfordernisse bei der Umsetzung des Regelwerks in die Praxis erörtert wurden. Die Veranstaltungen fanden im Frühjahr 2011 in Köln statt. Allen Teilnehmern möchten wir für den intensiven fachlichen Austausch und die offenen Diskussionen herzlich danken. Das vorliegende Arbeitspapier enthält die zentralen Aspekte der gemeinsamen Überlegungen im Überblick. Es dokumentiert darüber hinaus, dass die Basel III-Thematik in der gewählten Form des Erfahrungsaustausches sehr effektiv bearbeitet werden kann. Für das kommende Jahr planen wir, die Veranstaltungsreihe zu den neuen Aspekten des Aufsichtsrechts in diesem Sinne weiterzuführen und freuen uns auf weitere spannende Diskussionen. Für das kommende Jahr planen wir weitere Veranstaltungen dieser Art und freuen uns, an die Diskussionen anzuschließen sowie weitere aktuelle Themen der Banksteuerung zu erörtern. Köln, im September 2011 Holger Eggers Dirk Heising Steffen Hortmann 5 cp consultingpartner AG

6 Einführung und Überblick 1. Einführung und Überblick Mit dem Basel III-Regelwerk reagiert der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht auf die Schwächen, die das Bankensystem während der Finanz- und Wirtschaftskrise ab 2007 gezeigt hat. Die Anforderungen an die Eigenkapitalausstattung und die Liquiditätssteuerung der Banken werden deutlich verschärft. Darüber hinaus sieht Basel III vor, die Institute hinsichtlich ihres Verschuldungsgrads einzuschränken. Für diese Veränderungen ist ein Übergangsprozess geplant, der von mehreren aufsichtsrechtlichen Auswirkungsanalysen (Basel III Implementation Monitoring) begleitet wird. In 2012 soll die Capital Requirements Directive (CRD IV) als europäische Verordnung und Richtlinie nach derzeitigem Erkenntnisstand durch das Europäische Parlament und den Rat der Europäischen Union verabschiedet werden und zum 1. Januar 2012 in Kraft treten. Mit den im Dezember 2010 veröffentlichten Baseler Richtlinien entwickelt der Standardgeber alle drei Säulen von Basel II die Mindesteigenkapitalanforderungen, den aufsichtsrechtlichen Überprüfungsprozess und die Offenlegung teils wesentlich weiter. Ergänzend hierzu wurden auch die Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) als wesentliches Element der zweiten Säule in den letzten Jahren stetig ergänzt und verfeinert. Dem Konzept der MaRisk zufolge sind Steuerung und Aufsicht institutsspezifisch angemessen zu gestalten. Sie müssen der Größe, der Komplexität, und dem Risikogehalt des Geschäfts der Bank adäquat Rechnung tragen. Basel III zielt im Gegensatz dazu auf international zunehmend einheitlich berechnete Kennzahlen ab. Die Vergleichbarkeit dieser Kennzahlen ist aber aufgrund der unterschiedlichen Geschäftsmodelle der Banken dennoch nur bedingt gewährleistet. Während die MaRisk grundsätzliche qualitative Vorgaben definieren, geht Basel III mit detaillierten quantitativen Vorgaben einen entgegengesetzten Weg. Der regulatorische Einfluss auf die strategische Ausrichtung und die damit verbundenen Steuerungsprozesse der cp consultingpartner AG 6

7 Einführung und Überblick Banken und Sparkassen wird damit in den nächsten Jahren zunehmen. Zumindest während der Einführungsphase von Basel III bis 2019 dürften die Weiterentwicklungen des Aufsichtsrechts für die Kreditinstitute in der internen Steuerung wesentlich an Bedeutung gewinnen. Es wird sich nur schwer vermeiden lassen, dass beide Steuerungswelten inhaltlich widersprüchliche Impulse liefern. Anders als im Vorfeld von Basel II, bestand vor der Veröffentlichung von Basel III im Dezember 2010 kaum die Möglichkeit, die Auswirkungen der neuen Regularien auf die Banken und ihre Geschäftsmodelle in ausreichendem Maß zu untersuchen, oder ausgereifte Strategien für eine effiziente institutsspezifische Umsetzung zu entwickeln. Zugleich ist es denkbar, dass der Baseler Ausschuss das vorliegende Regelwerk nach Erkenntnissen aus dem Umsetzungsprozess in einzelnen Aspekten noch modifiziert. Dies könnte zum Teil wesentlichen Einfluss auf die Kennzahlen haben. Zum Zeitpunkt der Workshop-Veranstaltungen im Frühjahr 2011 bestand in der Bankenwelt noch ausgeprägte Unsicherheit hinsichtlich der endgültigen Ausgestaltung der europäischen und nationalen Gesetzesnormen, die von den Kreditinstituten zu beachten sind. In den nächsten Jahren wird man aufmerksam beobachten, wie sich die einzelnen Steuerungsinstrumente von Basel III auf die Finanzmärkte, die Realwirtschaft und die Geschäftsmodelle der Banken und Sparkassen auswirken. Kreditwirtschaft, Politik und Aufsicht dürften insbesondere die Zusammenhänge zwischen gleichzeitig wirkenden und einander teils wechselseitig verstärkenden Steuerungsmechanismen einer kritischen Beobachtung unterwerfen. All diese Faktoren erfordern einen fortgesetzten, intensiven Erfahrungsaustausch der Kreditinstitute während des Basel III Monitoring-Prozesses. Ziel der von der cp consultingpartner AG initiierten Experten-Workshops Basel III war es, den Fachleuten aus den zahlreichen teilnehmenden Instituten eine Plattform zur Verfügung zu stellen, die es Ihnen ermöglicht, die bisher gewonnenen Erfahrungen aus den ersten Einflussanalysen von Basel III auf die Kreditinstitute, aus der Diskussion strategischer Ansätze und aus den Methoden zur Bewältigung der teilweise massiven Umsetzungsherausforderungen 7 cp consultingpartner AG

8 Einführung und Überblick auszutauschen. Ein weiteres Thema des Forums war der Status Quo der Basel III- Umsetzung und der Kennzahlenerfüllung. Der Austausch über diese Fragen bot Gelegenheit, ein Gefühl für den aktuellen State-of-the-Art zu entwickeln und über zukünftige Verhaltens- und Verfahrensweisen im Basel III-Prozess zu sprechen. - Erhöhung der Mindest-Kapitalquoten - Kapitalerhaltungspuffer - Antizyklischer Kapitalpuffer - höhere Anforderungen an die Qualität des Eigenkapitals - Kapitalabzugspositionen Regulatorisches Eigenkapital Mindesteigenkapitalquote Risikogewichtete Aktiva (RWA) - Kontrahentenausfallrisiken Die Konsequenzen: + Erhöhung der Kapazitäten, Verluste zu absorbieren - Schwächung des Kreditangebotes Resultat: + Übergangsregelungen + Zeit für weitere Beobachtungen und Prüfungen: z. B. - Auswirkungen für risikoarme Geschäftsmodelle - Unterschiede der Rechnungslegungssysteme Abbildung 1: Wirkungsmechanismen von Basel III auf die Mindesteigenkapitalquote Nach einer einleitenden Erörterung der generellen Wirkungsmechanismen von Basel III diskutierten die Teilnehmer des Forums zunächst ausführlich die zentralen Aspekte der neuen regulatorischen Liquiditätsbestimmungen und wandten sich dann den Eigenkapitalbestimmungen zu. Nachfolgend wurden die Auswirkungen beider Anforderungsblöcke auf die teilnehmenden Banken und Sparkassen sowie auf die Institute der Bankenverbünde thematisiert. Nach den in Basel III vorgesehenen Kalkulationsveränderungen für Kontrahentenausfallrisiken durch Basel III wurden auch die Auswirkungen auf Geschäftsmodelle sowie das Zusammenwirken der einzelnen Steuerungsinstrumente von Basel III beleuchtet und analysiert. cp consultingpartner AG 8

9 Aktuelle Situation 2. Aktuelle Situation Es ist absehbar, dass die Anforderungen an Eigenkapital und Liquidität mit der Basel III- Einführung bis 2019 massiv steigen werden. Abbildung 5 gibt den Zeitplan des Baseler Ausschusses im Überblick wieder. Zu den drängendsten Fragen in Deutschland zählt der Umgang mit stillen Einlagen: Ihre Anrechenbarkeit auf das harte Kernkapital reduziert sich ab 2014 in 20%-Schritten, sofern die Ausgestaltung der Verträge mit den Einlagengebern nicht an den Basel III-Kriterienkatalog für das harte Kernkapital angepasst werden. Viele Banken und Sparkassen in Deutschland müssen vor diesem Hintergrund zeitnah ihre Eigenkapitalsituation neu ordnen. Die Basel III-Umsetzung wird mit zwei QIS-Studien im Jahr 2011 überwacht. Die Studien sollen Aufschluss darüber geben, wie sich die Basel III-Regularien auf die Eigenkapital- und Liquiditätssituation der Banken und Sparkassen auswirken. Sie helfen zudem bei der Beurteilung noch offener Regulierungsfragen und stellen erste Erfahrungen mit der Implementierung des Basel III-Regelwerks zusammen. Nach Inkrafttreten einer EU-Verordnung sind die Kreditinstitute ab 2013 verpflichtet, Kennzahlen für die Mindestliquiditätsquote (Liquidity Coverage Ratio LCR) und die strukturelle Liquiditätsquote (Net Stable Funding Ration NSFR), zu ermitteln und der deutschen Aufsicht zu melden. Anspruch von Basel III ist es, die Bankenlandschaft resistenter gegen mögliche weitere Finanz- und Liquiditätskrisen zu machen. Unter diesem Vorzeichen leitet das Regelwerk folgende Veränderungen ein: Die Mindesteigenkapitalquoten werden wesentlich erhöht. Es muss mehr hartes Kernkapital vorgehalten werden. Zusätzlich müssen ein Kapitalerhaltungspuffer und ein antizyklischer Kapitalpuffer aufgebaut werden. 9 cp consultingpartner AG

10 Aktuelle Situation Die Anforderungen an die Qualität des Eigenkapitals werden international vereinheitlicht und verschärft. Der Bestimmung des harten Kernkapitals liegt ein Katalog mit 14 Kriterien zugrunde. Die Anrechenbarkeit von Eigenkapitalbestandteilen, wie z. B. stillen Einlagen, die den gesteigerten Anforderungen nicht entsprechen, wird ab 2014 in 20%-Schritten bis auf 0% reduziert. Die Hebelung der Bilanzsumme wird durch eine Höchstverschuldungsquote begrenzt. Kontrahentenausfallrisiken werden in Zukunft bei der Eigenkapital-Unterlegung stärker berücksichtigt. Durch die Überwachung der Kennziffern LCR und NSFR soll sichergestellt werden, dass das Institut kurz- und mittelfristig über ausreichend Liquidität verfügt. Nach übereinstimmender Einschätzung der Workshop-Teilnehmer besteht eine wesentliche Aufgabe der Banken und Sparkassen am Beginn der Einführungsphase derzeit darin, die simultanen Effekte dieser verschiedenen Wirkungsmechanismen auf das eigene Institut zu untersuchen. Hierbei sind zumeist das Geschäftsmodell und die Eigenkapitalsituation der Bank die zentralen Größen. Das Geschäftsmodell bestimmt die Verteilung des Gesamtgeschäftsvolumens auf das Aktiv- und Passivgeschäft und hat damit wesentlichen Einfluss auf LCR, NSFR und die Leverage Ratio. Die Eigenkapitalsituation entscheidet darüber, in welchem Umfang das Institut nach den strengeren Vorgaben von Basel III weitere Risiken eingehen bzw. bestehende Risikopositionen aufrecht erhalten kann. Zeichnet sich ab, dass Institute die Mindestliquiditätsquote oder die strukturelle Liquiditätsquote unterschreiten, oder die zulässige Hebelung des Eigenkapitals überschreiten werden, so lassen ihnen die Basel III-Mechanismen nur wenige Handlungsoptionen: Die Banken können in größerem Umfang erwirtschaftete Erträge thesaurieren oder zusätzliches Eigenkapital aufnehmen. Sie haben die Möglichkeit, bisherige, stille Einlagen, die nach Basel III nicht mehr auf das harte Kernkapital angerechnet werden dürfen, in Einlagen umzuwandeln, die auch in Zukunft auf das harte Kernkapital anrechenbar bleiben. Es gibt die Option, höhere bzw. höherwertige Liquiditätspuffer aufbauen. Und die Institute haben alternativ dazu die Möglichkeit, ihre Geschäftsstrukturen so zu steuern, dass die Risikogewichtung und die damit verknüpfte Eigenkapital- und Liquiditätsanforderung sinkt. cp consultingpartner AG 10

11 Aktuelle Situation Jede Bank muss klären, welche der mit Basel III eingeleiteten Veränderungen für das eigene Geschäftsmodell von besonderer Bedeutung sind. Dabei dürfen die Elemente des Regelwerks jedoch nicht isoliert betrachtet werden. Zu analysieren ist vielmehr, ob Wechselwirkungen zu einem potenzierten Gesamteffekt führen können. Speziell hinsichtlich der Kennzahlen für Mindestliquidität (LCR) und strukturelle Liquidität (NSFR) bereiten den Banken eben diese Analysen derzeit Schwierigkeiten: Um darzustellen, wie sich eine Steuerungsentscheidung auf die Liquidität des Instituts auswirkt, müssen die entsprechenden Einzelpositionen modelliert werden können. Die meisten auf dem Workshop vertretenen Institute verfügen derzeit noch nicht über die Voraussetzungen für eine ausgereifte, Basel III-orientierte Liquiditätssteuerung. Etwa die Hälfte der am Basel III-Workshop beteiligten Banken haben entsprechende Entwicklungsmaßnahmen bereits mit der Teilnahme an der Quantitative Impact Study (QIS) 2010 eingeleitet. Im Vordergrund stand hier zunächst die Frage, wie die abgefragten Größen aus den Datenbeständen ermittelt oder aus existierenden Kennzahlen übergeleitet werden können. Als weitere Herausforderung wurde der Aufbau eines möglichst weitgehend automatisierten Prozesses für die nach Basel III erforderliche Meldetätigkeit identifiziert, da bereits ab 2013 monatliche Berichte geliefert werden müssen. 11 cp consultingpartner AG

12 Die Liquiditätsstandards 3. Die Liquiditätsstandards Das zentrale Thema des Workshops waren die durch Basel III festgelegten neuen Liquiditätsstandards und ihre Integration in die Liquiditäts- und Risikosteuerung der Banken. Als Kennzahl für die kurzfristige Liquidität wird mit Basel III die Liquidity Coverage Ratio (LCR) eingeführt. Anhand der LCR soll künftig überwacht werden können, ob ein Institut hoch liquide, lastfreie Aktiva in ausreichender Höhe vorhält, um einen durch definierte Stressbedingungen ausgelösten Abfluss von Liquidität über einen Zeitraum von 30 Tagen zu decken. Zu den vorgegebenen Stressfaktoren gehören eine Absenkung des Institutsratings, der teilweise Abzug der Einlagen, Beschränkungen im unbesicherten Interbankenmarkt, ein Anstieg der Haircuts im besicherten Interbankenmarkt sowie ein Anstieg der außerbilanziellen offenen Positionen. Die LCR muss ab 2013 ermittelt und gemeldet werden. Die gemeldeten Kennzahlen müssen zunächst keine Mindeststandards erfüllen und die Banken unterliegen keiner Verpflichtung, ihre Kennzahlen zu veröffentlichen. Ein Mindeststandard, nach dem die Mittelabflüsse zu wenigstens 100% gedeckt sein müssen, tritt im Jahr 2015 in Kraft. Die Teilnehmer des Workshops stellten allerdings die Frage, ob Institute, die in der Vorlaufphase Kennzahlen weit unterhalb der künftigen Mindeststandards melden, möglicherweise dennoch negative Konsequenzen, z. B. durch eine negativen Einschätzung von Analysten, zu erwarten haben. Die Überwachung wird sich nach übereinstimmender Auffassung massiv verschärfen, sobald die Liquiditätskennzahlen veröffentlicht werden müssen: Publiziert ein Institut rückläufige Liquiditätskennzahlen, könnte dies von Marktteilnehmern als Indiz für Probleme gewertet werden und zu einer Zuspitzung der Liquiditätssituation der Bank beitragen. In einem solchen Fall würden die Basel III-Regularien aus Sicht des Plenums krisenverschärfend und damit kontraproduktiv wirken. Explizit kritisiert wurde auch, dass die LCR als Kennzahl für die kurzfristige Liquidität eines Instituts nicht notwen- cp consultingpartner AG 12

13 Die Liquiditätsstandards digerweise dessen tatsächliche Liquiditätssituation wiedergibt, weil die Verwendung international vorgegebener, nicht validierter Ablaufparameter eine institutsspezifische Darstellung nicht erlaubt. Zudem handelt es sich bei der LCR lediglich um eine Stichtagsbetrachtung für den Zeitraum 30 Tage. Aus Steuerungsgesichtspunkten sollten auch die Liquiditätssituationen vorher mitbetrachtet werden. Mit der Net Stable Funding Ratio (NSFR) führt Basel III eine Kennzahl ein, die einer mittel- und langfristigen Finanzierung der Bankmittel und Bankaktivitäten Vorschub leisten und dadurch die Abhängigkeit der Institute von einem funktionsfähigen und liquiden Interbankenmarkt mindern soll. Die NSFR gibt an, wie weit die Finanzierungsmittel, die der Bank für mindestens 12 Monate zur Verfügung stehen, den möglichen Finanzbedarf des Instituts in einem Stressszenario über einen Zeitraum von 12 Monaten decken können. Für die Berechnung der Kennzahl werden definierte Stressbedingungen zugrunde gelegt. Die NSFR muss, wie die LCR, ab 2013 ermittelt und gemeldet werden tritt ein Mindeststandard in Kraft, demzufolge das bestehende stabile Funding der Bank unter definierten Stressbedingungen ausreichen muss, um den Mittelbedarf über ein Jahr zu wenigstens 100% zu decken. Wie die Ergebnisse der QIS 2010 gezeigt haben, ergeben sich für die meisten deutschen Banken bei der Kalkulation des kurzfristigen Liquiditätspuffers in der LCR und der Kennzahlensteuerung, komplexere Herausforderungen als durch die NSFR. Die Diskussion während der Veranstaltungen war vor diesem Hintergrund zunächst auf die Details der LCR fokussiert. Grundsätzlich gilt: Der von der Bank vorzuhaltende Puffer hoch liquider Aktiva muss zu wenigstens 60% aus Level 1 Aktiva bestehen, der Anteil von Level 2 Aktiva darf 40% nicht überschreiten. Für die Teilnehmer der Workshops ist die Beschränkung der Level 2 Aktiva vor allem aufgrund der Ausgestaltung des deutschen Pfandbriefes nicht nachvollziehbar. Auch erscheint die Höhe der Limitierung willkürlich. Zudem dürfen Level 1 Aktiva zu 100% auf den Liquiditätspuffer angerechnet werden, während Level 2 Aktiva einem Abschlag von 15% unterliegen. Dieser Abschlag wurde gegenüber der Konsultationsversion von Basel III reduziert, ob er jedoch als realistischer, validierter Abschlag anzusehen ist, wurde von den Workshop-Teilnehmern in Frage gestellt. Vor allem im Hinblick auf die Staatenkrise ergibt sich zudem die Frage, ob die Level 1-Aktiva wirklich eine höhere Liquidierbarkeit im Stressfall besitzen als ein deutscher Pfandbrief. 13 cp consultingpartner AG

14 Die Liquiditätsstandards Die Modellierung der Mittelabflüsse bietet den Instituten in gewissem Umfang Gestaltungsspielräume. Ausschlaggebend ist dabei die Klassifizierung der Einlagen: Von dem Bestand, den die Bank als Einlagen stabiler Kunden klassifiziert, müssen zur Simulation einer Liquiditäts-Stress-Situation nur 5% als Abflüsse modelliert werden. Entscheidend ist demnach, welche Einlagen als stabil gewertet werden dürfen und ob diese Bewertung auf Portfolioebene, auf Kundenebene oder produkt- bzw. kontospezifisch vorgenommen werden kann. Diese Fragestellung wurde im weiteren Verlauf der Veranstaltungen noch detaillierter erörtert. In der LCR werden die Zahlungszuflüsse den regulatorisch vorzuhaltenden Liquiditätspuffer nur begrenzt mindern: Die Netto-Zahlungsabflüsse, zu dessen Deckung hochliquide Aktiva vorzuhalten sind, müssen grundsätzlich immer mit mindestens 25% der gesamten Zahlungsabflüsse modelliert werden. Dieser Grundsatz gilt auch dann, wenn Zahlungszuflüsse den Netto-Mittelabfluss de facto auf weniger als 25% senken, bzw. ausgleichen oder sogar überkompensieren würden. Den Workshop-Teilnehmern erscheint auch diese Mindestquote von 25% aus dem Hut gezaubert zumal sie in der vorherigen Konsultationsphase noch nicht kommuniziert wurde. Aus den Erfahrungen der QIS-Ergebnisse hat der Baseler Ausschuss die Konsequenz gezogen, dass ein Mindest-Liquiditätspuffer (Zähler der LCR) immer vorgehalten werden soll. Diese Regelung benachteiligt Banken, die ein sehr ausgeglichenes Verhältnis von Mittelabflüssen und -zuflüssen vorweisen können. Im Rahmen der Basel III-Workshops wurden die Folgen von keiner teilnehmenden Bank auf Basis des vorliegenden Zahlenwerks als problematisch eingeschätzt. Andere Institute, könnten aber, abhängig von ihrem Geschäftsmodell, durchaus zu abweichenden Beurteilungen gelangen. cp consultingpartner AG 14

15 Die Liquiditätsstandards 3.1 Basel III Anforderungen an hochliquide Aktiva 3.2 Steuerung von LCR und NSFR 3.3 Möglichkeiten zur Steigerung der LCR 3.4 Praxisorientierte Bewertung der Einlagen-Stabilität 3.5 Organisatorische Aspekte der Ermittlung und Steuerung der LCR 3.6 Praxisorientierte Bewertung der Einlagen-Stabilität 3.7 Organisatorische Aspekte der Ermittlung und Steuerung der LCR 3.8 Herausforderungen bei der Modellierung der LCR 3.9 Zentrale Kritikpunkte an den Regeln zur Kalkulation der LCR 3.10 Strukturelle Liquidität (NSFR) 3.11 Monitoring-Tools 3.12 Konsequenzen der Basel III-Liquiditätsstandards für die Geschäftsmodelle der Banken Bitte fordern Sie das komplette Dokument kostenlos bei an. 15 cp consultingpartner AG

16 Stärkung der Eigenkapitalbasis 4. Stärkung der Eigenkapitalbasis Nach derzeitigem Regelungsstand müssen Banken in Deutschland das aufsichtsrechtliche Mindesteigenkapital in Höhe von 8% der risikogewichteten Aktiva zu je einem Viertel in Form von hartem Kernkapital und zusätzlichem Kernkapital vorhalten, während 50% mit Ergänzungskapital gedeckt werden können. Studien auf internationaler Ebene weisen darauf hin, dass nach den verschärften Basel III-Qualitätsanforderungen nur etwa die Hälfte der Eigenkapitalinstrumente, die nach den heutigen Standards auf das harte Kernkapital anrechenbar sind, auch zukünftig angerechnet werden können. Zudem müssen die Institute ihr hartes Kernkapital bis 2015 schrittweise von mindestens 2% auf mindestens 4,5% der risikogewichteten Aktiva erhöhen. Im Gegenzug sinkt der Mindesteigenkapitalanteil, der mit zusätzlichem Kernkapital bzw. mit Ergänzungskapital gedeckt werden kann. Abbildung 5: Zeitplan Basel III Eigenkapitalbestandteile cp consultingpartner AG 32

17 Stärkung der Eigenkapitalbasis Im Anschluss an diese erste Umstellung werden die Banken ab 2016 verpflichtet, zusätzlich zu ihrem Eigenkapitalbestand einen Kapitalerhaltungspuffer in Höhe von 2,5% der risikogewichteten Aktiva aus hartem Kernkapital zu bilden. Dafür stehen ihnen von 2016 bis 2019 vier Jahre zur Verfügung. Sie werden demnach 2019 etwa das Siebenfache des heutigen Minimalbestands an Eigenkapitalinstrumenten in harter -Kernkapitalqualität vorhalten müssen. Darüber hinaus können die Institute, dem aktuellen Stand von Basel III zufolge, bereits ab 2013 verpflichtet werden, einen antizyklischen Kapitalpuffer mit einem Finanzvolumen von maximal 2,5% der risikogewichteten Aktiva aufzubauen, dessen Mittelbestand jedoch nicht in vollem Umfang den Qualitätsnormen für hartes Kernkapital unterliegt. Abbildung 5 gibt einen Überblick über die Veränderungen in der Zusammensetzung des Eigenkapitals der Banken bis 2019 einschließlich des Kapitalerhaltungspuffers und des antizyklischen Kapitalpuffers. 4.1 Kapitalerhaltungspuffer 4.2 Antizyklischer Kapitalpuffer 4.3 Auswirkungen auf die Gesamtbanksteuerung Bitte fordern Sie das komplette Dokument kostenlos bei holger.eggers@consultingpartner.de an. 33 cp consultingpartner AG

18 Zu den Autoren Zu den Autoren Holger Eggers berät als Managing Consultant der consultingpartner AG in den Bereichen Aufsichtsrecht und Risikomanagement. Der Diplom-Wirtschaftsmathematiker ist Basel III- Spezialist und referiert zu diesem Thema bei der Academy of Finance in Bonn. Der Schwerpunkt seiner Beratungstätigkeit liegt in der Entwicklung und Umsetzung sachgerechter Risikomanagementsysteme unter Beachtung der aufsichtsrechtlichen Anforderungen. Dirk Heising berät als Senior Consultant der consultingpartner AG in den Bereichen Risikomanagement und Aufsichtsrecht. Der Diplom- und Bankkaufmann ist erfahren in der Einführung interner Modelle sowie in der Bilanzierung nach IFRS und BilMoG. Der Schwerpunkt seiner Beratungstätigkeit liegt in der Konzeption der Risikotragfähigkeit sowie der Liquiditätsrisikoüberwachung und -steuerung unter Beachtung der MaRisk. Steffen Hortmann ist Partner und Mitglied des Vorstandes bei der consultingpartner AG. Er ist seit über 16 Jahren in der Beratung von Finanzdienstleistern tätig. Seine Schwerpunkte sind Strategie, Gesamtbanksteuerung, Ergebnis- und Risikosteuerung sowie Aufsichtsrecht. Steffen Hortmann hat Projekte in Geschäftsbanken, Sparkassen, Genossenschaftsbanken und vielen unterschiedlichen Spezialbanken durchgeführt. 47 cp consultingpartner AG

19 Zu den Autoren Für Rückfragen und Anmerkungen zu diesem und anderen Themen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Weitere Informationen über die consultingpartner AG finden Sie im Internet unter cp consultingpartner AG 48

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