Haushaltsplan ENTWURF-
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1 Bürgerinformation Haushaltsplan 2006 Seite 1 Haushaltsplan ENTWURF- Bürgerinformation Herausgeber: Gemeinde Eichstetten Rechnungsamt (VB)
2 Bürgerinformation Haushaltsplan 2006 Seite 2
3 Bürgerinformation Haushaltsplan 2006 Seite 3 I. Überblick für den eiligen Leser Nachfolgend die Eckdaten des Haushaltsplanentwurfes für das Jahr 2006: ECKDATEN : GESAMTVOLUMEN davon : Verwaltungshaushalt Vermögenshaushalt vorgesehene Kreditaufnahme Zuführung vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt , , ,00 0, ,00 Rücklagenentnahme ,00 Voraussichtlicher Schuldenstand zu Beginn des HH-Jahres am Ende des HH-Jahres 0,00 0,00 Voraussichtlicher Bestand der allgemeinen Rücklage zu Beginn des HH-Jahres am Ende des HH-Jahres , ,00 Steuerhebesätze Grundsteuer A Grundsteuer B Gewerbesteuer Hebesatz 300 v. Hd. Hebesatz 300 v. Hd. Hebesatz 330 v. Hd.
4 Bürgerinformation Haushaltsplan 2006 Seite 4 I. Allgemeine Erläuterungen (Kleines Haushalts ABC) Der Haushaltsplan einer Kommune ist das Spiegelbild der von ihr zu erfüllenden Aufgaben für das kommende Jahr. Er enthält alle in einem Haushaltsjahr (=Kalenderjahr) voraussichtlich zu erfüllenden Aufgaben und die hiermit verbundenen Einnahmen und Ausgaben. Der Haushaltsplan begründet gegenüber Dritten (=Bürger) keine Anspruchsgrundlage auf bestimmte Leistungen. Gliederung des Haushaltsplanes in Verwaltungshaushalt und Vermögenshaushalt Der Haushaltsplan ist in einen Verwaltungs-und einen Vermögenshaushalt zu gliedern. Für die Zuordnung der Einnahmen und Ausgaben zu den beiden Teilbereichen kommt es darauf an, ob die Einnahme oder Ausgabe Auswirkungen auf die Vermögenslage der Gemeinde hat. Bei Auswirkungen auf das Vermögen, wird die Einnahme oder Ausgabe im Vermögenshaushalt geführt. So werden dort einmalige, größere Anschaffungen und Investitionen wie zum Beispiel Beschaffung eines PC s oder Umbau bzw. Erweiterungen von Gebäuden und Anlagen geführt. Im Verwaltungshaushalt werden alle wiederkehrenden, laufenden Einnahmen und Ausgaben wie zum Beispiel Steuern, Gebühren, Strom, Gas, Wasser, Reparaturarbeiten usw... veranschlagt. Woher kommt das Geld? Die Kommunen finanzieren sich über Einkünfte aus Steuern, Gebühren, Beiträge und Erlösen aus Verkäufen. Direkten Einfluss hat die Gemeinde auf die Höhe folgender Einnahmen:
5 Bürgerinformation Haushaltsplan 2006 Seite 5 - bei der Gewerbe-, Grund- und Hundesteuer über die Steuersätze - bei Gebühren über die Gebührenfestlegungen (zweckgebunden für bestimmte Einrichtungen) - bei Verkäufen, Mieten und Pachten über die Preisgestaltung Da diese Finanzmittel aber nicht ausreichen, um die notwendigen Aufgaben zur erledigen, ist im Grundgesetz festgelegt, dass die Kommunen einen bestimmten Anteil aus verschiedenen Steuern (z.b. Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Körperschaftssteuer) erhalten. Ermittelt wird die Höhe zum einen durch Schlüsselzahlen (Einkommensteuer, Umsatzsteuer) - zum anderen durch den so genannten Finanzausgleich. Dieser Finanzausgleich soll die unterschiedliche Wirtschaftskraft (Steuerkraft) der einzelnen Kommune ausgleichen und eine in etwa gleiche Aufgabenerfüllung gewährleisten. Was versteht man unter Schlüsselzuweisungen? Quelle: Gemeindetag Baden-Württemberg Die Gemeinden und Ihre Finanzen Das Kernstück der Finanzzuweisungen in Baden-Württemberg wie auch in den übrigen Ländern Deutschlands stellen die Zuweisungen nach dem Schlüssel der mangelnden Steuerkraft, auch kurz als Schlüsselzuweisungen bezeichnet, dar. Diese Zuweisungen mit Rechtsanspruch sollen garantieren, dass die örtliche Finanzkraft umso höher aufgestockt wird, je geringer die eigenen Steuereinnahmen einer Gemeinde (Realsteuern, Gemeindeanteil an der Einkommensteuer) sind. Bei einer Größenordnung von über 1,94 Milliarden Euro für die Städte und Gemeinden, 333 Millionen Euro für die Landkreise und 172 Millionen Euro für die Landeswohlfahrtsverbände (jeweils im Jahre 2003) stellen die Schlüsselzuweisungen nach der mangelnden Steuerkraft zweifellos das Hauptelement des Finanzausgleichs dar. Diese Mittel sind zudem für die Gemeinden unter qualitativen
6 Bürgerinformation Haushaltsplan 2006 Seite 6 Gesichtspunkten wertvoll. Zum einen deswegen, weil sie nach objektiven Kriterien zugewiesen werden, also ohne ein Ermessen der verteilenden Landesstellen, und weil sie zum anderen den Gemeinden ohne Zweckbindung zufließen, also ausschließlich entsprechend den Beschlüssen der Gemeinderatsgremien verwendet werden können. Wie berechnet man die Schlüsselzuweisungen? Was hat hierbei Steuerkraft und Bedarf zu bedeuten? Die Berechnung der Schlüsselzuweisungen nach der mangelnden Steuerkraft an die Gemeinden beruht auf den beiden Komponenten Steuerkraft und Bedarf. Ist, wie dies die Regel bildet, der unterstellte Bedarf höher als die Steuerkraft, so wird die Differenz (Schlüsselzahl) in Höhe einer rund 70- prozentigen Ausschüttungsquote durch Zuweisungen ausgeglichen. Bei der Berechnung der Steuerkraft wird von den tatsächlichen Einnahmen der Gemeinden sowohl bei den Realsteuern (Grundsteuer A, Grundsteuer B und Gewerbesteuer) wie auch bei den Gemeindeanteilen an der Einkommensteuer und an der Umsatzsteuer ausgegangen. Bei den Realsteuereinnahmen wird allerdings eine Umrechnung auf fiktive, im Finanzausgleichsgesetz festgesetzte Durchschnittshebesätze durchgeführt. Die Anwendung gleicher Anrechnungshebesätze für alle Gemeinden hat die Folge, dass sich Gemeinden mit höheren als den anzurechnenden Hebesätzen günstiger stellen als solche Gemeinden, deren Hebesätze den Anrechnungshebesätzen entsprechen oder nur geringfügig darüber liegen. Dass die seit Jahren unveränderten Anrechnungshebesätze zwischenzeitlich bei weitem den tatsächlichen Durchschnittshebesätzen nicht mehr entsprechen, bringt vor allem den gewerbesteuerstarken Städten und Gemeinden Vorteile, was im Vergleich zur vollen Anrechnung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer und zur 80-prozentigen
7 Bürgerinformation Haushaltsplan 2006 Seite 7 Anrechnung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung sehr fragwürdig erscheinen muss. Weit schwieriger ist die Problematik bei der Ermittlung des Bedarfs. Es gibt keine objektiven Bedarfsmerkmale für die einzelne Gemeinde oder auch für Gemeindegrößengruppen. Dazu sind die Gemeinden, ihre Struktur und ihre Aufgaben zu unterschiedlich. Man versuchte deswegen, aus dem tatsächlichen Ausgabenverhalten der einzelnen Gemeindegrößengruppen ihren Bedarf zu erkennen. Letztlich ist es jedoch eine landespolitische Entscheidung, welcher Finanzbedarf einer Stadt oder Gemeinde einer bestimmten Größengruppe zukommt. Derzeit wird bei einer Gemeinde mit oder weniger Einwohnern ein,bedarf' von 100 Prozent unterstellt, während der entsprechende Wert bei einer Stadt mit Einwohnern oder mehr 186 Prozent beträgt. Diesem Spannungsverhältnis von 1:1,86 entsprechend wird für 2006 bei den Gemeinden bis Einwohnern ein Kopfbetrag von voraussichtlich 729,00 Euro je Einwohner (so genannter Grundkopfbetrag) und bei einer Stadt mit Einwohnern ein solcher von 1.356,00 Euro unterstellt. Was heißt Sockelgarantie? Innerhalb der Schlüsselzuweisungen nach der mangelnden Steuerkraft spielt die so genannte Sockelgarantie als eine garantierte Mindestzuweisung eine bedeutsame Rolle. Diese 1958 eingeführte Sockelgarantie soll den besonders steuerschwachen Gemeinden helfen. Nach der gegenwärtigen Regelung werden all den Gemeinden Mehrzuweisungen gewährt, deren Steuerkraftmesszahl 60 Prozent ihrer Bedarfsmesszahl nicht erreicht.
8 Bürgerinformation Haushaltsplan 2006 Seite 8 Durch die Sockelgarantie wurde bisher vermieden, dass besonders finanzschwache Gemeinden im größeren Umfang auf Zuweisungen zum Ausgleich des Verwaltungshaushalts aus dem Ausgleichstock angewiesen sind. Durch die anhaltende kommunale Finanznot ist zu erwarten, dass tendenziell finanzschwache Gemeinden zum Ausgleich des Verwaltungshaushalts vermehrt auf den Ausgleichstock angewiesen sein werden. Soviel zur kurzen Einführung. Nachfolgend die wichtigsten Daten aus dem Haushalt A. Verwaltungshaushalt: A. Allgemeines: Die Ansätze des Jahres 2006 orientieren sich an den Ausgaben der letzten 5 Jahre zuzüglich eventuell vorkommender Preissteigerungen. Bei der Berechnung der zu zahlenden Finanzumlagen sind wir davon ausgegangen, dass der Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald seine Kreisumlage nicht erhöhen wird. Ebenso wurde die im Haushaltserlass genannte Reduzierung des Gewerbesteuerumlagesatzes berücksichtigt. Beim Einnahmeansatz für die Gewerbesteuer haben wir uns davon leiten lassen, dass wir in den letzten Jahren immer noch Nachzahlungen für Vorjahre erhalten haben. Nachdem wir ein kalkuliertes Vorauszahlungssoll für 2006 von lediglich rd Euro verzeichnen können, haben wir uns nun entschlossen, Nachzahlungen in der Größenordnung von rd Euro einzuplanen. Für die Höhe dieser Nachzahlungen haben wir allerdings derzeit keine berechenbare Grundlage.
9 Bürgerinformation Haushaltsplan 2006 Seite 9 Im Haushaltsplanentwurf 2006 sind keine Steuererhöhungen eingeplant; die beschlossene Gebührenerhöhung bei den Wasserversorgungsgebühren und die Gebührensenkung bei den Abwassergebühren wurden berücksichtigt. Der Gesamthaushalt des Jahres 2006 beläuft sich entsprechend dem beiliegenden Haushaltsplanentwurf auf insgesamt (Vorjahr: ). Davon entfallen auf den Verwaltungshaushalt (Vorjahr: ) und auf den Vermögenshaushalt (Vorjahr: ) Verpflichtungsermächtigungen für künftige Ausgaben sind keine vorgesehen. Die einzelnen Ansätze der verschiedenen Haushaltsstellen sind aus dem Haushaltsplan, sowie aus der Gliederungs- und Gruppierungsübersicht, erkennbar. B. Haushaltsvolumen : Das Volumen des Haushaltes entwickelte sich in den letzten Jahren wie folgt: Haushaltsvolumen in Tsd. Tausende 8.500, , , , , , , , , , , , , , , ,00 500,00 0, Vermögenshaushalt Verwaltungshaushalt
10 Bürgerinformation Haushaltsplan 2006 Seite 10 C. Allgemeine Finanzmittel : Im Jahr 2006 haben wir die Gewerbesteuereinnahmen mit rd kalkuliert. In nachfolgender Grafik zeigt sich, dass sich dieser Ansatz in etwa an das Ergebnis des Jahres 2005 orientiert. Wir gehen davon aus, dass sich das Gewerbesteueraufkommen auf diesem (für uns niederen) Niveau festigen wird. Ein Vergleich der Gewerbesteuereinnahmen zeigt sich wie folgt: Entwicklung Gewerbesteuereinnahmen Gewerbesteuer Rechnungsergebnis Gewerbesteuer lt.haushaltsplanung , , , , , , , , , , , , , , , , , Zur wichtigsten Einnahmequelle bei den allgemeinen Deckungsmitteln hat sich durch den Rückgang der Gewerbesteuer der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer entwickelt. Dies lag auch mit daran, dass unsere Schlüsselzahl, womit die Einkommensteuer ermittelt wird, bislang kontinuierlich angestiegen ist. Bei der nun erfolgten und ab 2006 gültigen Neuermittlung dieser Schlüsselzahl konnte diese Entwicklung leider nicht mehr verzeichnet werden. Die Schlüsselzahl wurde um rd. 5,6% gesenkt.
11 Bürgerinformation Haushaltsplan 2006 Seite 11 Die folgende Grafik verdeutlicht die Situation in Eichstetten. Entwicklung Gemeindeanteil an der Einkommensteuer Einkommensteueranteil Gemeinde , , , , , , , ,45 d , , , , , , , D. Ausgaben Im Ausgabenbereich wurden die Ansätze gegenüber den Vorjahren entsprechend o.g. Ausführungen geändert. Im Bereich der Allgemeinen Finanzierungsmittel im Einzelplan 9 wurden die Umlagen entsprechend dem Haushaltserlass und den zwischenzeitlich ergangenen Änderungen berechnet. Hier ergibt sich im Vergleich zu den Vorjahren folgende Situation.
12 Bürgerinformation Haushaltsplan 2006 Seite 12 Vergleich der Umlagezahlungen 1994 bis , , ,00 Finanzausgleichsumlage Kreisumlage Gewerbesteuerumlage , , , , , , ,00 0, Bei der Berechnung der Umlagen gingen wir davon aus, dass der Kreisumlagehebesatz nicht erhöht wird. Ebenfalls gingen wir davon aus, dass die Gewerbesteuerumlage entsprechend den Vorgaben im Haushaltserlass gesenkt wird. Eingeplant haben wir in diesem Jahr für unvorhergesehene Ausgabensteigerungen eine Deckungsreserve in Höhe von Der vorliegende Haushaltsplanentwurf geht somit davon aus, dass eine Zuführung zum Vermögenshaushalt in Höhe von Euro erwirtschaftet werden kann. Dieser Betrag stellt als Zuführungsbetrag auch das Mindestmaß für eine nachhaltige Finanzwirtschaft in der Gemeinde Eichstetten dar. Denn es sollte darauf geachtet werden, dass mittelfristig diese Zuführungsrate mindestens so hoch ist, wie die erwirtschafteten Abschreibungen bei den kostenrechnenden Einrichtungen (Wasser/Abwasser), damit auch weiterhin ausreichend Beträge für Investitionen im Vermögenshaushalt vorhanden sind.
13 Bürgerinformation Haushaltsplan 2006 Seite 13 B. Vermögenshaushalt: Die Einnahmen und Ausgaben im Vermögenshaushalt sind in diesem Jahr mit einer Gesamtsumme von eingeplant. Zur Finanzierung der Gesamtausgaben sind im Haushaltsplan Rücklagenentnahmen in der Größenordnung von notwenig. Kreditaufnahmen sind im Jahr 2006 keine vorgesehen; Die von uns zusammengestellten Investitionen und Einnahmen des Vermögenshaushaltes sind aus der folgenden Aufstellung ersichtlich. INVESTITIONEN ENTWURF Stand: Bereich Bezeichnung EINNAHMEN AUSGABEN Hauptverwaltung Inventar (Beamer/Telefon u.a.) ,00 Feuerwehr Funkgeräte Meldeempfänger 3.600,00 Adolf-Gänshirt-Schule Inventar (Tische, Stühle, Seilanlage) 5.100,00 allg. Ausgaben Hochbau 5.000,00 Regenrückhaltebecken Breitenweg Sanierung , ,00 Spielepfad Oberdorf Materialkosten Spielebereich Mutzgen 1.500,00 Förderung Tourismus Aussichtsturm Eichelspitze , ,00 Parkplatz Fohrenbuck 5.000,00 Beteiligung Kaiserstuhl GMBH 2.000,00 Partnerschaftstafeln Ortseingänge 4.500,00 Straßenraumgestaltung Dillstraße Restmittel zu ,00 Zuschussauszahlung Wiesenhofstraße ,00 Am Wannenberg , ,00 Friedhof Erweiterung/Umgestaltung ,00 Wasserversorgung/ Abwasserbeseitigung Beiträge/Ausgaben , ,00 Bauhof PKW-Anhänger, Böschungsmulcher ,00 Förderung regenerative Energieen Investitionszuschüsse f. Solaranlagen 5.000,00 Liegenschaften Grundstücksverkauf/Erwerb ,00 Zuführung vom Verwaltungshaushalt ,00 SUMME , ,00 Entnahme Rücklage ,00
14 Bürgerinformation Haushaltsplan 2006 Seite 14 Der Entwurf der Haushaltsatzung mit Haushaltsplan der Gemeinde Eichstetten für das Jahr 2006 liegt entsprechend ' 81 Absatz 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Zeit von Dienstag, den 27.Dezember 2005 bis einschließlich Mittwoch, den 04. Januar 2006 im Rathaus, Zimmer 14 (Erdgeschoss) zur Einsicht öffentlich aus. Einwohner und Abgabepflichtige können darüber hinaus bis zum Ablauf des siebten Tages nach dem letzten Tage der Auslegung Einwendungen gegen den Entwurf erheben. Der Haushaltsplan mit Haushaltssatzung wird voraussichtlich am vom Gemeinderat in öffentlicher Sitzung beschlossen.
15 Bürgerinformation Haushaltsplan 2006 Seite 15 Ü B E R S I C H T über die wesentlichen Beitrags-, Gebühren- und Steuersätze zum Haushaltsplan 2006 O Bezeichnung der Gebühren bzw. Gebühren Z Satzung Beitragsmaßstab bzw. Beitragshöhe 1 Grundsteuer A 300 v.hd. 2 Grundsteuer B 300 v.hd. 3 Gewerbesteuer 330 v.hd. 4 Hundesteuer Ersthund 60,00 Zweithund 120,00 Zwinger 120,00 Kampfhund 1.000,00 5 Abwassergebühren pro m; Frischwass. 1,10 6 Wassergebühren (zzgl.mwst) pro m; 1,21
16 Bürgerinformation Haushaltsplan 2006 Seite 16 Sie haben weitere Fragen oder Anregungen? Wenden Sie sich an uns: Gemeinde Eichstetten Rechnungsamt Ihr Ansprechpartner : Herr Berwing Telefon : / Telefax : / berwing@eichstetten.de
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