vertreten durch Herrn GF Nicolai P. Burkhart Maggistraße Singen
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1 ALN Akustik Labor Nord GmbH VMPA anerkannte Schallschutzprüfstelle nach DIN 09 VMPA - Verband der Materialprüfungsanstalten e.v. Notifizierte Messstelle nach 29b Bundes-Immissionsschutzgesetz Schalltechnische Untersuchung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 65 ''Vorhaben Vitanas Lütjenburg - westlich der Schönberger Straße (L 165), hier: Teilfläche auf dem Gelände der ehemaligen Schill-Kaserne'' der Stadt Lütjenburg Bericht Nr.: ALK G/V/F - 1 Auftraggeber: Burkart Verwaltung GmbH vertreten durch Herrn GF Nicolai P. Burkhart Maggistraße Singen Der Bericht umfasst 16 Seiten und einen Anhang mit 9 Seiten Lübeck, den (Knut Rasch) Messstellenleiter (Julia Lippmann) Berichterstellerin Dieser Bericht wurde im Rahmen des erteilten Auftrages für das oben genannte Projekt / Objekt erstellt und unterliegt dem Urheberrecht. Jede anderweitige Verwendung, Mitteilung oder Weitergabe an Dritte sowie die Bereitstellung im Internet - sei es vollständig oder auszugsweise - bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung.
2 ALK G/V/F - 1 Seite 2 von 16 Qualität in der ALN Akustik Labor Nord GmbH Organisation/Institution Verfahren/Maßnahme Landesbetrieb Mess- und Eichwesen Nordrhein-Westfalen Regelmäßige Prüfung und Eichung akustischer Messgeräte Kalibrierstelle: Norsonic-Tippkemper Rückverfolgbare Kalibrierung 105,6 Verband der Materialprüfungsanstalten e.v. (VMPA) Zertifizierung der ALN GmbH als Güteprüfstelle für die Durchführung von Güteprüfungen nach DIN 09 Schallschutz im Hochbau Regelmäßige Begutachtung der ALN GmbH im Rahmen des Qualitätssicherungsverfahrens Bauakustische Vergleichsmessungen in der Materialprüfungsanstalt Braunschweig DEGA - Deutsche Gesellschaft für Akustik Qualifizierung von Mitarbeitern der ALN GmbH als Berater für den DEGA-Schallschutzausweis DEGA - Deutsche Gesellschaft für Akustik Spezielle Qualifikation für Raumakustik und Beschallung, DEGA-Akademie. Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein DAkkS Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH Industrie- und Handelskammer zu Lübeck (IHK Lübeck) Architekten und Ingenieurkammer Schleswig- Holstein ALN GmbH intern Notifizierung als Messstelle nach 29b BImSchG i. V. m. der. BImSchV für Aufgaben nach 26; 28 BImSchG (Bundes-Immissionsschutzgesetz) Durch die DAkkS nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005 akkreditiertes Prüflaboratorium für den Bereich Ermittlung von Geräuschen, Modul Immissionsschutz Akkreditierungsnr. D-PL Öffentliche Bestellung und Vereidigung des Geschäftsführers der ALN GmbH, Herr Dipl.-Ing. Knut Rasch, als Sachverständiger für Lärmimmissionen und Prognosen für Luftimmissionen Prüfbefreiter Ingenieur für den Bereich Schallschutz, Dipl.-Ing. (FH) Nils Merten, Erstellung schalltechnischer Nachweise gem. 70 LBO S-H Die internen Standards zur Qualitätssicherung sind in einem Qualitätsmanagement-Handbuch zusammengefasst. Hier ist insbesondere die innerbetriebliche Organisation geregelt. Die internen Standards werden ständig weiterentwickelt. PL LBO 70
3 ALK G/V/F - 1 Seite 3 von 16 Inhalt Seite 1 Situation Aufgabe Ergebnis 4 2 Bearbeitungsunterlagen 5 3 Örtliche Situation 5 4 Verkehrsgeräusch-Immission Emission Ausbreitung Geräuschimmission Allgemeines Verfahren nach RLS Beurteilung 8 5 Gewerbegeräusch-Immission 9 6 Freizeitgeräusch-Immission 10 7 Schutz gegen Außenlärm Maßgeblicher Außenlärmpegel passive Schallschutzmaßnahmen 12 Literaturverzeichnis 14 Anlagenverzeichnis 16
4 ALK G/V/F - 1 Seite 4 von 16 1 Situation Aufgabe Ergebnis Die Stadt Lütjenburg plant die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 65 ''Vorhaben Vitanas Lütjenburg'' für ein Teilgebiet auf dem Gelände der ehemaligen Schillkaserne in Lütjenburg. Das in Rede stehende Plangebiet befindet sich im östlichen Teil des ehemaligen Kasernen Geländes. Neben den benachbarten Gewerbe- und Freizeitflächen ist das Plangebiet auch mit Straßenverkehrsgeräuschen der Landesstraße L165 ''Schönberger Straße'' beaufschlagt. Die ALN Akustik Labor Nord GmbH wird beauftragt die Geräuscheinwirkung im Plangebiet schalltechnisch zu untersuchen und im Rahmen des Bauleitverfahrens die Auslegung der geplanten Außenbauteile schalltechnisch zu begleiten. Im Rahmen vorliegender Untersuchung wird die Einwirkung von Straßenverkehrsgeräuschen im Plangebiet nach den Regelungen der RLS-90 [1] prognostiziert. die Immission von Gewerbelärm anhand der Ergebnisse der Untersuchungen zum Bauleitverfahren Nr. 66 der Stadt Lütjenburg [15] und einer vorhabenbezogenen Untersuchung zur Ansiedlung des Betriebes Landmaschinenfachhandel Busch-Poggensee [12] bewertet. die Beurteilung zur Einwirkung von Freizeitlärm aus der Untersuchung zur 25. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gelände der ehemaligen Schillkaserne [13] übernommen. Die Beurteilung der Geräuschimmission erfolgt im Rahmen der Bauleitplanung nach DIN [2; 3]. DIN verweist hinsichtlich der Beurteilung der Einwirkung verschiedener Geräuschquellen auf die jeweils einschlägigen Richtlinien, u.a. auf die RLS-90 [1] zur Prognose von Straßenverkehrslärm. Die Prognoseergebnisse dienen auch als Basis zur Festlegung von Lärmpegelbereichen und zur Bestimmung der Anforderungen an die Außenbauteile zum Schutz gegenüber Außenlärm nach DIN 09-1:2016 [8]. Die Auslegung der geplanten Außenbauteile ist nicht Bestandteil vorliegender Untersuchung, erfolgt aber in der separten Bauakustischen Information Außenbauteile. Die vorliegende Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass eine Vereinbarkeit des Seniorenzentrums und der Geräuscheinwirkung der benachbarten Gewerbeund Freizeitflächen herzustellen ist. Die Betrachtung des Gesamtlärms zeigt, dass für die straßenzugewandten Fassaden des geplanten Gebäudekörpers maximal Anforderung entsprechend Lärmpegelbereich III an die geplanten Außenbauteile zu stellen sind.
5 ALK G/V/F - 1 Seite 5 von 16 2 Bearbeitungsunterlagen Für die Bearbeitung werden folgende Unterlagen verwendet: 25. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet der ehemaligen Schill-Kaserne, Maßstab 1:2000, Stand März 2017, Architektur und Stadtplanung, Stadtplanungsbüro Beims, Oldenburg in Holstein Entwurfsplanung Vorabzug Lageplan mit Grundriss Erdgeschoss, Maßstab 1:200, Stand angefertigt Feddersen Architekten Gesellschaft von Architekten mbh, Helmholzstraße 2-9,10587 Berlin Vermessungsplan des Geländes der ehemaligen Schill-Kaserne in Lütjenburg, im DXF-Format, erstellt durch LISA Leitstelle Vermessung, GMSH Kiel Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 65 für das Gebiet ''Vorhaben Vitanas Lütjenburg - westlich der Schönberger Straße (L 165),hier: Teilfläche auf dem Gelände der ehemaligen Schill-Kaserne'', Planzeichnung Teil A Maßstab 1:500, Stand Oktober 2017, Architektur und Stadtplanungsbüro Beims, Schwerin Ergebnisse Besprechung Fachplaner vom in Lütjenburg Weitere verwendete Unterlagen, insbesondere technische Richtlinien, können der Literaturliste entnommen werden. 3 Örtliche Situation Die örtliche Situation ist im Überblick in Anlage 1.1 dargestellt. Das Plangebiet befindet sich im östlichen Teil des ehemaligen Kasernen Geländes (Schönberger Straße / Ecke Ferdinand-von-Schill-Straße) in Lütjenburg. Östlich des Plangebietes verläuft die Landesstraße L165 ''Schönbergerstraße''. Im Westen wird das Plangebiet durch die in der 25. Änderung des F-Planes beabsichtigten Spiel - und Freizeitflächen begrenzt. Weiter westlich und südwestlich befinden sich gewerblich genutzte Flächen. Die Planung der Vitanas sieht ein Seniorenzentrum in massiver Bauweise mit drei Vollgeschossen und einem Staffelgeschoss vor. Im Erd- bis Staffelgeschoss sind neben Wohnungen auch Pflegeplätze für alte Menschen geplant. Im Erdgeschoss befinden sich auch Räumlichkeiten der Verwaltung des Betreibers Vitanas GmbH & Co. KGaA, Aroser Allee 68, Berlin.
6 ALK G/V/F - 1 Seite 6 von 16 4 Verkehrsgeräusch-Immission 4.1 Emission Es wird der Straßenzug der Landesstraße L165 ''Schönberger Straße'' im Osten des Plangebietes hinsichtlich der Geräuscheinwirkung auf das Plangebiet betrachtet. Für die Landesstraße L165 liefert der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr des Landes Schleswig-Holstein, Niederlassung Rendsburg, (LBV-SH) die in Anlage 2 dargestellten Belastungswerte für das Jahr Die Verkehrsbelastung wird in Abstimmung mit dem LBV-SH auf das Jahr 2027 mit einer Wachstumsrate von 1% pro Jahr hochgerechnet. Es ergibt sich ein durchschnittlicher täglicher Verkehr (DTV) von 5162 Kfz pro 24 Stunden. 4.2 Ausbreitung Folgende Gegebenheiten und Parameter finden im Rechenmodell Berücksichtigung: Allgemein die Abschirmwirkung relevanter Hindernisse (z.b. Gebäude) Reflexionen erster Ordnung an Hindernissen Digitales Geländemodell des Untersuchungsgebietes RLS-90 die Ausbreitungsrechnung für die Straßenverkehrsgeräuschquellen wird entsprechend RLS-90 [1] durchgeführt. Mehrfachreflexion D refl zwischen parallel laufenden, reflektierenden Hindernissen (z.b. Hausfassaden) erfolgt nicht der Mittelungspegel der Geräuschimmission wird durch energetische Summation der Mittelungspegel der Einzelquellen (Straßenabschnitte) gebildet. Für die Ausbreitungsrechnung wird das Programm Cadna/A in der aktuellen Version 2017 [4] eingesetzt.
7 ALK G/V/F - 1 Seite 7 von Geräuschimmission Allgemeines In Schleswig-Holstein ist in der Bauleitplanung DIN [2; 3] für die Belange des Schallschutzes heranzuziehen. DIN verweist hinsichtlich der Beurteilung der Einwirkung verschiedener Geräuschquellen auf die jeweils einschlägigen Richtlinien, u.a. auf die RLS-90 [1] bei Straßenverkehrsgeräusch-Immission Verfahren nach RLS-90 Die Straßenverkehrsgeräusch-Immission wird nach RLS-90 [1] prognostiziert. Die Geräuschsituation wird anhand eines Beurteilungspegels L r beurteilt. Der Beurteilungspegel wird aus den A-bewerteten Immissionen der beteiligten Straßenabschnitte unter Berücksichtigung der Tageszeit gebildet. Den einwirkenden schwankenden Geräuschpegeln wird ein konstantes Geräusch des Pegels L r während der gesamten Beurteilungszeit gleichgesetzt. Die Beurteilungszeiten sind: tags nachts Uhr Uhr Der Beurteilungspegel wird mit dem Orientierungswert nach Beiblatt 1 zu DIN [3] verglichen Orientierungswerte Der etwas antiquiert wirkende Begriff "Pflegeanstalten" entspricht einem "Pflegeheim" in moderner Nomenklatur. Ein Altenheim ist nicht zwingend eine Pflegeanstalt, da das Alter allein keine behandlungsbedürftige Krankheit ist. Die verbreiteten "Alten- und Pflegeheime" können nicht generell einer Schutzbedürftigkeit entsprechend Pflegeanstalten zugeordnet werden [14]. Für das hier zu betrachtende Seniorenzentrum wird die Schutzbedürftigkeit entsprechend reinem Wohngebiet (WR) gesehen. Einerseits wird ein hoher Schutzstaus gewährleistet, anderseits wird der Tatsache Rechnung getragen, dass in der Einrichtung auch Wohnen stattfindet. Reine Wohngebiete (WR), Wochenendhausgebiete, Ferienhausgebiete tags ( Uhr) nachts ( Uhr) 50 db(a) 40 db(a) bzw. 35 db(a) Der niedrigere der beiden angegebenen Nachtwerte gilt für Industrie-, Gewerbeund Freizeitlärm; der höhere für Verkehrslärm von öffentlichen Straßen. Orientierungswerte sind städtebauliche Zielwerte, deren Einhaltung wünschenswert ist, um die Erwartungen angemessenen Schutzes vor Lärmbelastungen zu erfüllen.
8 ALK G/V/F - 1 Seite 8 von Beurteilung Die Prognose der Geräuscheinwirkung des Straßenverkehrs an dem geplanten Seniorenzentrum erfolgt für die Fassaden des geplanten Gebäudekörpers, um detaillierte Aussagen für einzelne Fassadenbereiche treffen zu können. In den Anlagen 1.4 bis 1.5 sind die entsprechenden maximalen fassadenbezogenen Beurteilungspegel für die zu erwartende Geräuschimmission dargestellt. Die Ergebnisse der Prognose der Verkehrsgeräuschimmission lassen sich wie folgt zusammenfassen: Am Tage ist an den straßenzugewandten Fassaden Ost und Süd mit Überschreitungen des Orientierungswertes für Reines Wohngebiet (WR) von 50 db(a) zu rechnen. Es werden maximale Beurteilungspegel von gerundet 58 db(a) prognostiziert. Der Orientierungswert wird um maximal 8 db überschritten. An den straßenabgewandten Fassaden im Westen und Norden wird der Orientierungswert von 50 db(a) unterschritten. Der Ergebnisse für den Tag lassen sich auch auf die Nachtzeit übertragen. Der Orientierungswert für Reines Wohngebiet (WR) von 35 db(a) wird an den straßenzugewandten Fassaden Ost und Süd überschritten. Es werden maximale Beurteilungspegel von gerundet 48 db(a) prognostiziert. Der Orientierungswert wird um maximal 12 db überschritten. An den straßenabgewandten Fassaden im Westen und Norden wird der Orientierungswert von 35 db(a) unterschritten. Aufgrund der Überschreitungen der Orientierungswerte für den Tag und die Nacht im Geltungsbereich des B-Plan Nr. 65 sind passive Schallschutzmaßnahmen erforderlich. Vergleiche hierzu Abschnitt 7.
9 ALK G/V/F - 1 Seite 9 von 16 5 Gewerbegeräusch-Immission Das in Rede stehende Plangebiet des B-Plan Nr. 65 ist auch beaufschlagt mit der Gewerbegeräuscheinwirkung der benachbarten gewerblich genutzten Flächen. Für die benachbarten Gewerbeflächen (GE 1 bis GE 3.2) sind mit der schalltechnischen Untersuchung zum städtebaulichen Rahmenplan zur Nachnutzung der ehemaligen Schillkaserne durch die ALN Akustik Labor Nord GmbH schalltechnische Vorgaben für die Nutzung der Gewerbeflächen erarbeitet worden [10;11]. Die Stadt Lütjenburg plant nun die schalltechnischen Vorgaben für die Gewerbeflächen (GE 1, GE 2.2, GE 3.1 und GE 3.2) mit dem Bauleitverfahren Nr. 66 rechtskräftig festzusetzen, mit dem Ziel eine Vereinbarkeit mit dem geplanten Seniorenzentrum der Vitanas herzustellen. Die ALN Akustik Labor Nord GmbH ist auch im Rahmen des Bauleitverfahrens Nr. 66 für die Stadt Lütjenburg im Auftrag. Die Ergebnisse zur Emissionskontingentierung der gewerblich genutzten Fläche sind in Anlage 1.1 zusammengefasst. Die vorgeschlagenen Kontingente lassen tags auf den Flächen GE 3.1, GE 3.2 und GE 2.2 eine uneingeschränkte gewerbliche Nutzung entsprechend DIN [3] zu. Nachts ist von Einschränkungen im Umgriff des B-Planes Nr. 66 auszugehen. Auf der Gewerbefläche GE 1 ist von einer Einschränkung der gewerblichen Nutzung sowohl am Tage und als auch in der Nacht auszugehen. Für die südlich an den Geltungsbereich von B-Plan 66 angrenzende Gewerbefläche GE 2.3 werden die schalltechnischen Vorgaben aus dem städtebaulichen Rahmenplan für die Geräuscheinwirkung übernommen [10;11]. Auf einem Großteil der Gewerbeflächen GE 2.1 und der gesamten Gewerbefläche GE 2.4 hat sich der Landmaschinenfachbetrieb Busch-Poggensee angesiedelt. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens ist seitens der ALN Akustik Labor Nord GmbH eine detaillierte, vorhabenbezogenen Immissionsprognose [12] für den Landmaschinenfachbetrieb erstellt worden. Die Ergebnisse werden in vorliegender Untersuchung genutzt. Ein Nachtbetrieb des Landmaschinenfachbetriebes ist nicht geplant. Auf dem Betriebsgrundstück befinden sich zwei Bestandsgebäude (Halle 19 und 21), die nach Auskunft des Betreibers vermieten werden sollen. Eine konkrete Planung liegt hierfür nicht vor. Für die Einschätzung werden für diesen Grundstücksbereich zur sicheren Seite die flächenbezogenen Schallleistungspegel aus dem städtebaulichen Rahmenplan [10; 11] herangezogen. Die Prognose der Geräuscheinwirkung des benachbartem Gewerbelärms an dem geplanten Seniorenzentrum erfolgt für die Fassaden des geplanten Gebäudekörpers, um detaillierte Aussagen für einzelne Fassadenbereiche treffen zu können.
10 ALK G/V/F - 1 Seite 10 von 16 In den Anlagen 1.2 bis 1.3 sind die entsprechenden maximalen fassadenbezogenen Beurteilungspegel für die zu erwartende Geräuschimmission dargestellt. Zur Beurteilung wird auf die Regelungen der TA Lärm [5] zurückgegriffen. Der Orientierungswert des Beiblatt 1 zu DIN [2] für Reines Wohngebiet (WR) entspricht dem Immissionsrichtwert der TA Lärm für die betrachtete Nutzung. Die vorliegende schalltechnische Prognose zeigt, dass sich an den Fassaden West und Süd des geplanten Seniorenzentrums die maximalen Beurteilungspegel einstellen. Maximal werden Beurteilungspegel von gerundet 50 db(a) am Tage und 36 db(a) in der Nacht an der westlichen Fassade des geplanten Gebäudes prognostiziert. Am Tage wird der Immissionsrichtwert der TA Lärm [5] von 50 db(a) für reines Wohngebiet (WR) ausgeschöpft, jedoch nicht überschritten. In der Nacht wird der Immissionsrichtwert von 35 db(a) um 1 db überschritten. Diese Überschreitung liegt im Rahmen der Prognosengenauigkeit. Im Ergebnis zeigt sich, dass eine Vereinbarkeit der benachbarten gewerblich genutzten Flächen im Geltungsbereich von B-Plan 66 und den südlich angrenzenden Gewerbeflächen mit dem geplanten Seniorenzentrum herzustellen ist. 6 Freizeitgeräusch-Immission Das in Rede stehende Plangebiet des B-Plan Nr. 65 ist auch beaufschlagt mit der Geräuscheinwirkung der benachbarten Freizeitflächen. Details siehe Lageplan in Anlage 1.1. Mit der 25. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gelände der ehemaligen Schillkaserne ist durch die ALN Akustik Labor Nord GmbH die schalltechnische Untersuchung [13] zur Entwicklung von Freizeitflächen für die Stadt Lütjenburg erstellt worden. Im Rahmen der Untersuchung sind Emissionsbeschränkungen für die geplanten Spiel- und Freizeitflächen mit dem Ziel erarbeitet worden die entsprechenden Immissionsrichtwerte für Geräuschimmissionen in der Wohnnachbarschaft nicht zu überschreiten. Für die geplanten Spiel- und Freizeitflächen ergeben sich die in nachfolgender Tabelle 1 dargestellten flächenbezogenen Schallleistungspegel L WA '' die in vorliegender Untersuchung für die Geräuscheinwirkung berücksichtigt werden.
11 ALK G/V/F - 1 Seite 11 von 16 Tabelle 1: Flächenbezogene Schallleistungspegel in db(a)/m 2 Quellbezeichnung Spielbetrieb Veranstaltungsbetrieb Freilichtbühne L WA '' L WA '' Bolzplatz, Veranstaltungswiese, Beachvolleyball db(a)/m 2 db(a)/m 2 55 Spielplatz - 1 Spielplatz - 2 Multifunktionsfeld Freilichtbühne Parkplatz In vorliegender Untersuchung wird als maßgeblicher Lastfall ein durchgehender Betrieb in einer zweistündigen Ruhezeit, bzw. an Sonn- und Feiertagen für die Freizeitgeräuscheinwirkung Spielbetrieb und Veranstaltungsbetrieb berücksichtigt. Zur Beurteilung wird auf die Regelungen der Freitzeitlärm Richtlinie [6] zurückgegriffen. Die prognostizierten maximalen fassadenbezogenen Beurteilungspegel in Anlage 1.6 und 1.7 zeigen, dass nicht mit Überschreitungen der Immissionsrichtwerte der Freizeitlärm Richtlinie [6] für den untersuchten maßgeblichen Lastfall zu rechnen ist. Für den untersuchten Lastfall durchgehender Spielbetrieb mit Berücksichtigung eines Gleichzeitigkeitsgrades von 50 % werden maximal Beurteilungspegel von gerundet 45 db(a) prognostiziert. Der Immissionsrichtwert der Freizeitlärm- Richtlinie für Reines Wohngebiet (WR) von 45 db(a) wird damit ausgeschöpft, jedoch nicht überschritten.
12 ALK G/V/F - 1 Seite 12 von 16 7 Schutz gegen Außenlärm 7.1 Maßgeblicher Außenlärmpegel Innerhalb des Plangeltungsbereiches kommt es zur Überlagerung von Straßenverkehrsgeräuschen, sowie von Gewerbegeräuschen und Freizeitgeräuschen. Daher erfolgt für das Plangebiet für die Auslegung passiver Schallschutzmaßnahmen eine Berechnung des resultierenden maßgeblichen Außenlärmpegels L a,res für die genannten Quellarten nach DIN 09-2: [7]. Der resultierende maßgebliche Außenlärmpegel L a,res ergibt sich nach Abschnitt der DIN 09-2:2016 [7] aus der Summe der einzelnen maßgeblichen Außenlärmpegel der einwirkenden Geräuscharten, wobei der Zuschlag von 3 db nur einmal für den Summenpegel berücksichtigt wird. In vorliegender Untersuchung ergibt sich der resultierende maßgebliche Außenlärmpegel aus der Summe der Tagesbeurteilungspegel. Für die Gewerbe- und Freizeitgeräuscheinwirkung ist für das Plangebiet davon auszugehen, dass der Orientierungswert von 50 db(a) durch die Summe aller einwirkenden Geräusche (Gesamtbelastung) ausgeschöpft wird. In Anlage 1.8 sind die resultierenden maßgeblichen maximalen fassadenbezogenen Außenlärmpegel für die Gesamtlärmeinwirkung im Plangebiet dargestellt. 7.2 passive Schallschutzmaßnahmen Zum Schutz vor Verkehrslärm sind dem ständigen Aufenthalt von Personen dienende Räume (Aufenthaltsräume i.s. der DIN 09 [8]) vorzugsweise zu den lärmabgewandten Gebäudeseiten zu orientieren. Auf Grund der verbleibenden Richtwertüberschreitungen an den straßenzugenwandten Fassden sind passive Schallschutzmaßnahmen entsprechend DIN 09-1:2016 [8] erforderlich. Für Aufenthaltsräume ist passiver Schallschutz gemäß DIN 09 für die Lärmpegelbereiche II bis III erforderlich. Die Anordnung von Außenwohnbereichen wird an den lärmabgewandten Gebäudeseiten im Schutz der Gebäude empfohlen. Für Aufenthaltsräume sind unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Raumarten in Abhängigkeit vom festgesetzten Lärmpegelbereich die in Tabelle 2 aufgeführten Anforderungen an die Luftschalldämmung der Außenbauteile einzuhalten:
13 ALK G/V/F - 1 Seite 13 von 16 Tabelle 2: Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen nach DIN 09 Lärmpegelbereich II III Maßgeblicher Außenlärmpegel db(a) 60 Bettenräume in Krankenanstalten und Sanatorien Raumarten Aufenthaltsräume in Wohnungen Büroräume und ähnliches 1) erforderliches R' w,res des Außenbauteils in db ) resultierendes Schalldämm-Maß des gesamten Außenbauteils (Wände/Dach, Fenster und Lüftung zusammen) 2) die Anforderungen sind hier aufgrund der örtlichen Gegebenheiten festzulegen Die schalltechnischen Anforderungen an Außenbauteile für den Lärmpegelbereich II werden durch übliche Bauweise (in Verbindung mit Wärmeschutzvorschriften) erfüllt; schalltechnische Festsetzungen sind für diesen Bereich nicht erforderlich. Die in Tabelle 2 genannten Anforderungen an die Luftschalldämmung der Außenbauteile sind in Abhängigkeit vom Verhältnis der gesamten Außenfläche eines Raumes zur Grundfläche des Raumes um den Korrekturwert K AL nach DIN 09 2: [7] zu erhöhen oder zu mindern. Die Anforderungen an Fenster sind in Abhängigkeit von Fensterflächenanteil und bewertetem Schalldämm-Maß der Wand zu bestimmen. Beispielhaft sind Schalldämm-Maße für Wand/Fenster-Kombinationen für einen Fensterflächenanteil von 10 % bis 60 % in Tabelle 3 analog der DIN 09:1989 [8] angegeben. Die schalltechnische Eignung von Fenstern kann über ein Prüfzeugnis nachgewiesen werden. Tabelle 3 : Erforderliche Schalldämm-Maße erf. R' w,res von Kombinationen von Außenwänden und Fenstern nach DIN 09:1989 [8] erf. R'W,res Schalldämm-Maße für Wand/Fenster in db bei folgenden Fensterflächenanteilen 10 % 20 % 30 % 30/ 25 30/25 35/25 35/30 40/25 35/30 35/32 40/30 40/32 45/30 45/37 50/35 40/35 45/40 50/37 45/35 50/40
14 ALK G/V/F - 1 Seite 14 von 16 Literatur [1] Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen RLS-90, 1990 Allgemeines Rundschreiben Straßenbau Nr. 8/1990 Bundesminister für Verkehr, [2] [3] [4] [5] [6] [7] [8] [9] [10] [11] [12] [13] DIN Teil 1 Schallschutz im Städtebau Grundlagen und Hinweise für die Planung Beuth Verlag, Berlin, Juli 2002 Beiblatt 1 zu DIN Teil 1: Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung Beuth Verlag, Berlin, Mai 1987 Cadna/A für Windows Computerprogramm zur Berechnung und Beurteilung von Geräuschimmissionen im Freien, Version 2017 MR 1 (32 bit) (build: ) Datakustik GmbH, Gilching Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm, Aug GMBL 1998 S.503 Hinweise zur Beurteilung der von Freizeitanlagen verursachten Geräusche (Freizeitlärm- Richtlinie) in Schleswig-Holstein Erlaß des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume vom 21. Januar 2016 V DIN 09-2 Schallschutz im Hochbau Teil 2: Rechnerische Nachweise der Erfüllung der Anforderungen Juli 2016 DIN 09-1 Schallschutz im Hochbau Teil 1: Mindestanforderungen Beuth Verlag, Berlin, Juli 2016 DIN 09 Schallschutz im Hochbau 11/89 Beuth Verlag, Berlin Schalltechnische Voruntersuchung zum Städtebaulichen Rahmenplan Nachnutzung Schillkaserne in Lütjenburg, Bericht-Nr.: ALK G/V/Sp ALN Akustik Labor Nord GmbH, Kiel, Stand Ergänzung Schalltechnische Voruntersuchung zum Städtebaulichen Rahmenplan Nachnutzung Schillkaserne in Lütjenburg, Bericht-Nr.: ALK G/V/Sp, ALN Akustik Labor Nord GmbH, Kiel, Stand Schalltechnische Untersuchung zur Ansiedlung Landmaschinenfachbetrieb Busch- Poggensee GmbH Lütjenburg ehemalige Schillkaserne, Bericht-Nr.: ALK G, ALN Akustik Labor GmbH, Lübeck, Stand Schalltechnische Untersuchung zur 25. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Lütjenburg - Entwiclung von Freizeitflächen auf dem Geländer der ehemaligen Schillkaserne, Bericht-Nr.: ALK F, ALN Akustik Labor Nord GmbH, Lübeck, Stand
15 ALK G/V/F - 1 Seite 15 von 16 Literatur [14] Zu dem Begriff der Pflegeanstalt im Sinne von Nr. 6.1 lit. f. 3. Alt TA Lärm Dr. Moritz Maus Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung, Wiesbaden [16] Schalltechnische Einschätzung zum B-Plan Nr. 66 Stadt Lütjenburg mit Blick auf den vorhabenbezogenen B-Plan Nr. 65 zur Errichtung eines Seniorencentrums, Berichts-Nr.: ALK G-1, ALN Akustik Labor Nord GmbH, Lübeck, Stand
16 ALK G/V/F - 1 Seite 16 von 16 Anlagen Anlage 1.1 Lageplan Überblick Untersuchungsgebiet Anlage 1.2 Lageplan Beurteilungspegel Gewerbe tags Anlage 1.3 Lageplan Beurteilungspegel Gewerbe nachts Anlage 1.4 Lageplan Beurteilungspegel Verkehr tags Anlage 1.5 Lageplan Beurteilungspegel Verkehr nachts Anlage 1.6 Lageplan Beurteilungspegel Freizeit Spielbetrieb Anlage 1.7 Lageplan Darstellung Lärmpegelbereich Anlage 2 Emission Straße Anlage 3 Vorentwurf B-Plan Nr. 65 Stand September 2017
17 Anlage Beachvolleyball, Bolzplatz, Veranstaltungswiese Bereich Freilichtbühne vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 65 ''Vorhaben Vitanas Lütjenburg'' der Stadt Lütjenburg Übersichtsplan Untersuchungsgebiet Darstellung der maßeblichen Geräuschquellen Straße, Gewerbe, Freizeit Spielplatz-2 Schalltechnische Untersuchung zum Geltungsbereich B-Plan Nr.66 Spielplatz Multifunktionsfeld Geltungsbereich B-Plan Nr Grundstück Seniorenzentrum Vitanas Lw"=55/35 db(a)/m² Lw"=60/40 db(a)/m² r Straß GE 2.2 Vorhandene Lärmschutzwand mit einer Höhe von 5,00 m über Gelände L165 '' GE 2.1a Lw"=60/50 db(a)/m² Lw"=60/50 db(a)/m² GE 2.1b Lw"=60/50 db(a)/m² Betriebsgrundstück Landmasachinenfachbetrieb Busch - Poggensee GmbH Maßstab 1:2750 Bearbeiter/in Name Lippmann Projekt-Nr.: ALK G/V/F - 1 Datei: ALK_19_Model_Vitanas_V1_angepasste_Konf.cna Auftraggeber: Burkart Verwaltung GmbH vertreten durch Herrn GF Nicolai P. Burkart Maggistraße Singen erstellt durch: ALN Akustik Labor Nord Büro Lübeck Katharinenstraße Lübeck Datum Lw"=60/42 db(a)/m² GE 1 - Geräuschquellen (rote Kreuze, blaue Flächen/Linien) - Lärmschutzwände, Abschirmungen (türkis) - Gebäude (grau) - Höhenlinien (grün) GE 3.1 e'' GE 3.2 Schön berge Lageplan mit Darstellung
18 Anlage Schalltechnische Untersuchung zum vorhabenbezogenen B-Plan Nr.65 'Vorhaben Vitanas Lütjenburg'' der Stadt Lütjenburg Gewerbegeräuschimmission maximale fassadenbezogene Beurteilungspegel Beurteilungspegel tags Uhr maximale fassadenbezogene Beurteilungspegel > 35.0 db(a) > 40.0 db(a) > 45.0 db(a) > 50.5 db(a) > 55.0 db(a) > 60.0 db(a) > 65.0 db(a) > 70.0 db(a) > 75.0 db(a) > 80.0 db(a) I-IV Lageplan mit Darstellung: -braun: Straßenabschnitte -grau: Gebäude Lageplan Maßstab: 1: Auftraggeber: Burkart Verwaltungen GmbH vertreten durch Herrn GF Nicolai P. Burkart Maggistraße Singen erstellt durch: ALN Akustik Labor Nord GmbH Büro Lübeck Katharinenstraße Lübeck Datum Bearbeiter/in Lippmann Projekt-Nr.: ALK G/V/F Datei: ALK_19_Model_Vitanas_V1_angepasste_Konf.cna
19 Anlage Schalltechnische Untersuchung zum vorhabenbezogenen B-Plan Nr.65 ''Vorhaben Vitanas Lütjenburg'' der Stadt Lütjenburg Gewerbegeräuschimmission maximale fassadenbezogene Beurteilungspegel Beurteilungspegel nachts Uhr maximale fassadenbezogene Beurteilungspegel > 35.0 db(a) > 40.0 db(a) > 45.0 db(a) > 50.5 db(a) > 55.0 db(a) > 60.0 db(a) > 65.0 db(a) > 70.0 db(a) > 75.0 db(a) > 80.0 db(a) I-IV Lageplan mit Darstellung: -braun: Straßenabschnitte -grau: Gebäude Lageplan Maßstab: 1: Auftraggeber: Burkart Verwaltungen GmbH vertreten durch Herrn GF Nicolai P. Burkart Maggistraße Singen erstellt durch: ALN Akustik Labor Nord GmbH Büro Lübeck Katharinenstraße Lübeck Datum Bearbeiter/in Lippmann Projekt-Nr.: ALK G/V/F Datei: ALK_19_Model_Vitanas_V1_angepasste_Konf.cna
20 Anlage Schalltechnische Untersuchung zum vorhabenbezogener B-Plan Nr.65 ''Vorhaben Vitanas Lütjenburg'' der Stadt Lütjenburg Verkehrsgeräuschimmission maximale fassadenbezogene Beurteilungspegel Beurteilungspegel tags Uhr maximale fassadenbezogene Beurteilungspegel > 35.0 db(a) > 40.0 db(a) > 45.0 db(a) > 50.5 db(a) > 55.0 db(a) > 60.0 db(a) > 65.0 db(a) > 70.0 db(a) > 75.0 db(a) > 80.0 db(a) I-IV Lageplan mit Darstellung: -braun: Straßenabschnitte -grau: Gebäude Lageplan Maßstab: 1: Auftraggeber: Burkart Verwaltungen GmbH vertreten durch Herrn GF Nicolai P. Burkart Maggistraße Singen erstellt durch: ALN Akustik Labor Nord GmbH Büro Lübeck Katharinenstraße Lübeck Datum Bearbeiter/in Lippmann Projekt-Nr.: ALK G/V/F Datei: ALK_19_Model_Vitanas_V1_angepasste_Konf.cna
21 Anlage Schalltechnische Untersuchung zum vorhabenbezogener B-Plan Nr.65 ''Vorhaben Vitanas Lütjenburg'' der Stadt Lütjenburg Verkehrsgeräuschimmission maximale fassadenbezogene Beurteilungspegel Beurteilungspegel nachts Uhr maximale fassadenbezogene Beurteilungspegel > 35.0 db(a) > 40.0 db(a) > 45.0 db(a) > 50.5 db(a) > 55.0 db(a) > 60.0 db(a) > 65.0 db(a) > 70.0 db(a) > 75.0 db(a) > 80.0 db(a) I-IV Lageplan mit Darstellung: -braun: Straßenabschnitte -grau: Gebäude Lageplan Maßstab: 1: Auftraggeber: Burkart Verwaltungen GmbH vertreten durch Herrn GF Nicolai P. Burkart Maggistraße Singen erstellt durch: ALN Akustik Labor Nord GmbH Büro Lübeck Katharinenstraße Lübeck Datum Bearbeiter/in Lippmann Projekt-Nr.: ALK G/V/F Datei: ALK_19_Model_Vitanas_V1_angepasste_Konf.cna
22 Anlage Schalltechnische Untersuchung zum vorhabenbezogenen B-Plan Nr.65 ''Vorhaben Vitanas Lütjenburg'' der Stadt Lütjenburg Freizeitgeräuschimmission Lastfall Spielbetrieb maximale fassadenbezogene Beurteilungspegel maximale fassadenbezogene Beurteilungspegel tags an Werktagen innerhalb der Ruhezeit und an Sonn- und Feiertagen > 35.0 db(a) > 40.0 db(a) > 45.0 db(a) > 50.5 db(a) > 55.0 db(a) > 60.0 db(a) > 65.0 db(a) > 70.0 db(a) > 75.0 db(a) > 80.0 db(a) III-IV Lageplan mit Darstellung: -braun: Straßenabschnitte -grau: Gebäude Lageplan Maßstab: 1: Auftraggeber: Burkart Verwaltungen GmbH vertreten durch Herrn GF Nicolai P. Burkart Maggistraße Singen erstellt durch: ALN Akustik Labor Nord GmbH Büro Lübeck Katharinenstraße Lübeck Datum Bearbeiter/in Lippmann Projekt-Nr.: ALK G/V/F Datei: ALK_19_Model_Vitanas_V1_angepasste_Konf.cna
23 Anlage Schalltechnische Untersuchung zum vorhabenbezogenen B-Plan Nr.65 ''Vorhaben Vitanas Lütjenburg'' der Stadt Lütjenburg Lastfall: mit vorhanden und geplanten Gebäuden im Planungsgebiet Maßgeblicher Außenlärmpegel Lärmpegelbereich (LPB) maximaler Maßgeblicher Außenlärmpegel nach DIN 09: LPB I (bis 55 db(a)) LPB II ( bis 60 db(a)) LPB III (61 bis 65 db(a)) LPB IV (66 bis 70 db(a)) LPB V (71 bis 75 db(a)) LPB VI (76 bis 80 db(a)) LPB VII (> 80 db(a)) I-IV Lageplan mit Darstellung: -braun: Straßenabschnitte -grau: Gebäude Lageplan Maßstab: 1: Auftraggeber: Burkart Verwaltungen GmbH vertreten durch Herrn GF Nicolai P. Burkart Maggistraße Singen erstellt durch: ALN Akustik Labor Nord GmbH Büro Lübeck Katharinenstraße Lübeck Datum Bearbeiter Lippmann Projekt-Nr.: ALK G/V/F Datei: ALK_19_Model_Vitanas_V1_angepasste_Konf.cna
24 ALK G/V/F - 1 Anlage 2 Tabelle A 2.1: Prognose Verkehr Straße: Zähldatum: L165 Lütjenburg 2015 Zählstelle Quelle: LBV SH Prognosezeitraum: 12 Jahre Zählergebnisse bis 2027 Tag/Nacht- Wachstumsrate Prognose Kfz % Anteile pro Jahr 1) Kfz 2) % 2) DTV Pkw/24 h ,0% 5024 DTV Lkw/24 h DTV Kfz/ 24 h ,0% Kfz Pkw Lkw-Anteil DTV tags/16 nachts/8 Lkw-Anteil tags nachts 8 h h ,7% 7,2% 5,9% 1,014 0,967 2,742 0,0 0,039 0, ,7% 7,2% 5,9% 1) mit LBV-SH Niederlassung Rendsburg abgestimmt 2) Abweichungen in Teilsummen und Verhältnissen möglich auf Grund von Rundungen Tabelle A 2.2: Ableitung Lkw-Anteile tags/nachts nach Tabelle 3, RLS-90 Straße-Bezeichnung DTV SV-Verkehr p24h Straßengattung q pxtag pxnacht MTag MNacht Kfz/24h Kfz/24h L165 (Schönberger Str) ,7 Landesstraße 0,5 3,2 1,6 0,06 x DTV 0,011 x DTV DTV: DurchschnittlicheTägliche Verkehrsstärke SV-Verkehrs: Schwerverkehr in 24 Stunden p24h: Lkw-Anteil in 24 Stunden q: Verhältnis Lkw-Anteil nachts/tags nach Tabelle 3, RLS-90 pxtag: Maßgebender Lkw-Anteil tags ( Uhr) pxnacht: Maßgebender Lkw-Anteil nachts ( Uhr) MTag: Maßgebende Verkehrsstärke tags MNacht: Maßgebende Verkehrsstärke nachts Tabelle A 2.3: Emissionspegel der Fahrwege nach RLS-90 [1] Sp Ze Fahrweg DTV Kfz/24h FM,t FM,n M t Kfz/h M n Kfz/h p t % p n % v zul Pkw km/h v zul Lkw km/h Straßenoberfläche D StrO db g % D refl db L m,e,t db(a) L m,e,n db(a) 1 2 L165 Lütjenburg ,06 1 0, ,2 0 1, o. Zuschlag o. Zuschlag 0,0 0, ,6 57,9 32,7 Anmerkungen und Erläuterungen: Spalten 3 und 4: Faktoren zur Berechnung der Mt/ Mn - Werte aus dem DTV, mit Mt/ Mn maßgebliche stündliche Verkehrsstärken tags und nachts, Spalten 7 und 8: maßgebliche Schwerverkehrsanteile (Kfz mit mehr als 2,8t zulässiger Gesamtmasse) tags und nachts; Spalten 9 und 10: zulässige Höchstgeschwindigkeit; Spalte 11 und 12: Zuschlag für unterschiedliche Fahrbahnarten nach Tabelle 4 der RLS-90; Spalte 13: Steigungen und Gefälle (Zuschlag nach Gleichung 6 der RLS-90 bei g > 5 %); Spalte 14: Zuschlag für Mehrfachreflexion zwischen parallelen geschlossenen Hausfassaden, Lärmschutzwänden und Stützmauern Spalten 15 und 16: Emissionspegel nach Gleichung 6 der RLS-90, bezogen auf einen Abstand von 25m zur Straßenachse und eine Höhe von 4,0 m über Gelände. 48,2 32,7
25 ALK G/V/F - 1 Anlage 3 Anlage 3: vorhabenbezogener B-Plan Nr. 65 '' Vorhaben Vitanas Lütjenburg'' Stand Oktober 2017
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