Beschlussempfehlung und Bericht

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1 Deutscher Bundestag Drucksache 16/ Wahlperiode Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss) a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD Drucksache 16/7460 Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze b) zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Volker Schneider (Saarbrücken), Klaus Ernst, Dr. Lothar Bisky, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 16/7459 Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (Rentenabschlagsverhinderungsgesetz) c) zu dem Antrag der Abgeordneten Dirk Niebel, Dr. Heinrich L. Kolb, Dr. Karl Addicks, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP Drucksache 16/6644 Beschäftigungsschancen Älterer verbessern Reformen der Agenda 2010 nicht zurücknehmen d) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Heinrich L. Kolb, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP Drucksache 16/7003 Arbeit statt Frühverrentung fördern

2 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode e) zu dem Antrag der Abgeordneten Volker Schneider (Saarbrücken), Klaus Ernst, Dr. Lothar Bisky, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 16/6929 Beschäftigungssituation Älterer verbessern Übergänge vom Erwerbsleben in die Rente sozial gestalten A. Problem Zu Drucksache 16/7460 NachAnsichtderdenGesetzentwurfeinbringendenFraktionenhabendieReformenamArbeitsmarktunddiegutekonjunkturelleEntwicklungdazubeigetragen,dassdieErwerbstätigenquotederälterenArbeitnehmerdeutlichgestiegenist.GleichwohlgestaltetsichdieberuflicheWiedereingliederungfürviele älterearbeitnehmernachwievorschwierig.deshalbsolldiesozialesicherung derälterenarbeitnehmerundihreintegrationindenarbeitsmarktverbessert werden. DieHöhedermaximalförderfähigenVergütungbeieinerbetrieblichenEinstiegsqualifizierungjungerMenschenistimHinblickaufdiedurchdasZweiundzwanzigsteGesetzzurÄnderungdesBundesausbildungsförderungsgesetzes (22. BAföGÄndG) bewirkten Verbesserungen anzuheben. Zu Drucksache 16/7459 NachAuffassungdereinbringendenFraktionführtdiein 5Abs.3und 9 Abs.1desZweitenBuchesSozialgesetzbuch (SGBII)verankerteNachrangigkeitderLeistungennachdemZweitenBuchdesSozialgesetzbuchesnachdem Auslaufendersogenannten58er-Regelungnach 65Abs.4SGBIIinVerbindungmit 428SGBIIIdazu,dasserwerbsfähigeHilfebedürftigeimrentenfähigenAltervorErreichenderRegelaltersgrenzezueinerBeantragungvonAltersrentegezwungenwerdenkönnen.Diesogenannte58er-Regelungerlaubte älterenerwerbslosensichvomarbeitsmarktzurückzuziehen,ohnedassihre Leistungsansprüchedadurchverringertwurden.BetroffenvondemAuslaufen derreglungsindmehrerezehntausendepersonenimaltervon60bis65jahren imsgb-ii-bezug.mitderbeschlossenenanhebungderregelaltersgrenzeauf 67 Jahre würde diese Problematik noch einmal verschärft. Zu Drucksache 16/6644 NachAnsichtderAntragstellermüssenstrukturelleHemmnissebeseitigtwerden,umältereMenschenerfolgreichindenArbeitsmarktzuintegrieren. DeutschlandbraucheeineSteuer-,Wirtschafts-,Tarif-undArbeitsmarktpolitik, diezumehrwachstumunddamitmehrarbeitsplätzenführt.kontraproduktive SchutzbestimmungenfürältereArbeitnehmermüsstendahingehendverändert werden,dassälterearbeitnehmernichtmehrbenachteiligtwürden.umdiebeschäftigungsaussichtenältererzuerhöhen,müsstenalletariflichenundgesetzlichenregelungenfürdenarbeitsmarktaufihrehemmendewirkungfürdie Einstellung älterer Arbeitsloser hin überprüft werden. Zu Drucksache 16/7003 NachAuffassungderAntragstellerdarfeseineZwangsverrentungvonArbeitsuchendennichtgeben.StattdessensollderZeitpunktdesRenteneintrittsalters

3 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 3 Drucksache 16/7866 füralleversichertenabdem60.lebensjahrbeiwegfallallerzuverdienstgrenzen frei wählbar sein. EineZwangsverrentungvonArbeitsuchendendrohtaber nachmeinungder Antragsteller ab1.januar2008realitätzuwerden.ende2007läuftdie 58er- Regelung aus ( 428desDrittenBuchesSozialgesetzbuch SGBIII).Personen,dieab1.Januar2008UnterstützungdurchALGIIbeantragen,könnendann daraufverwiesenwerden,sobaldwiemöglichihregesetzlicherentezubeziehen,umihrebedürftigkeitauszuschließenoderzuverringern.imergebniswerdensiealsogezwungensein,inrentezugehen,stattweiteraufdemarbeitsmarkt nach einer Arbeit zu suchen. Zu Drucksache 16/6929 NachAuffassungderAntragstelleristdieBeschäftigungssituationÄlterertrotz leichtsteigenderbeschäftigungsquotenachwievorschlecht.dieproblemeältererdrohensichaufgrundderaltersstrukturderbeschäftigtensowiedesauslaufensdersogenannten58er-regelungsogarwiederzuverschärfen.derkurzberichtnr.21/2007desinstitutsfürarbeitsmarkt-undberufsforschungstelle fest,dassaufgrunddeseintrittsder Babyboomer -GenerationindieSpäterwerbsphase,dieHeraufsetzungdesRentenalters,dieBeschränkungvonMöglichkeitendesvorgezogenenRentenzugangssowiegeringerausfallenderRenten indennächstenjahrenein enormerarbeitsangebotsdruck aufdemarbeitsmarktentstehe.dieserbürgeinsbesonderefürälteredasrisikoderverdrängung in die Erwerbslosigkeit. B. Lösung Zu Drucksache 16/7460 DieDauerdesAnspruchesaufArbeitslosengeldsollfürArbeitnehmer,diedas 50.Lebensjahrvollendethaben,stufenweiseverlängertwerden.DieVerlängerungsollunterBerücksichtigungdesLebensaltersundderzurückgelegtenVersicherungszeitenindenletztenfünfJahrenvorderEntstehungdesAnspruchs erfolgen.alszusätzlichesförderinstrumentsolleineingliederungsgutschein eingeführtwerden.diesersolldiebetroffenenälterenarbeitnehmerbeiihrer WiedereingliederungindenArbeitsmarktunterstützen.IndenEingliederungsvereinbarungen,diedieAgenturenfürArbeitmitdenbetroffenenälterenArbeitnehmerntreffen,solltengleichzeitignotwendigeEigenbemühungenfestgehalten werden; das entspricht dem Grundsatz des Förderns und Forderns. ÄltereBeziehervonLeistungenderGrundsicherungfürArbeitsuchende,die nichtmehrunterdiesonderregelungendes 65Abs.4desZweitenBuches Sozialgesetzbuchfallen,solltenunverzüglichinArbeitoderineineArbeitsgelegenheitvermitteltwerden.Gelingtdiesnicht,seisicherzustellen,dassdiezuständigenLeistungsträgerimAbstandvonjeweilssechsMonatenzuprüfen haben,welchemaßnahmenzureingliederunginarbeiterforderlichsind.darüberhinaussolleinheitlichfürallehilfebedürftigenfestgelegtwerden,dasssie erstabdervollendungdes63.lebensjahreseinealtersrentemitabschlägenin Anspruch zu nehmen haben. DieHöhedermaximalförderfähigenVergütungeinerEinstiegsqualifizierung sollsichaneinemimbundesausbildungsförderungsgesetzfestgelegtenund grundsätzlichauchfürteilnehmeranberufsvorbereitendenbildungsmaßnahmengeltendenbedarfssatzfürberufsfachschülerorientieren.diedortvorgenommeneerhöhungsolldaherauchaufdieförderungeinereinstiegsqualifizierung übertragen werden.

4 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode FürPersonen,dieeinevorgezogeneAltersrenteodereineRentewegenvoller ErwerbsminderunginvollerHöheinAnspruchnehmen,solldieHinzuverdienstgrenze auf 400 Euro angehoben werden. AnnahmedesGesetzentwurfsaufDrucksache16/7460mitdenStimmen derfraktionendercdu/csuundspdgegendiestimmenderfraktionen FDP, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Zu Drucksache 16/7459 DieBundesregierungwirdaufgefordert,dieNachrangigkeitimSBGIIdahingehendzupräzisieren,dassRentenwegenAlterserstbeiErreichenderAltersgrenzefüreineabschlagsfreieAltersrenteindergesetzlichenRentenversicherung (GRV)beantragtwerdenmüssen.Damitwerdeverhindert,dassMenschenzur BeantragungeinerAltersrentegezwungenwerden,wenndiesmitAbschlägen verbunden ist. AblehnungdesGesetzentwurfsaufDrucksache16/7459mitdenStimmen derfraktionendercdu/csu,spdundfdpgegendiestimmenderfraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Zu Drucksache 16/6644 DieBundesregierungsollaufgefordertwerden,FehlanreizeundEinstellungshemmnissefürdieBeschäftigungältererArbeitnehmerzubeseitigen,umderen Beschäftigungzufördern,undhierzueinenGesetzentwurfunterMaßgabefolgender Eckpunkte vorzulegen: 1.ForderungennachVerlängerungderBezugszeitenfürdasArbeitslosengeld I eine Absage zu erteilen; 2. die Altersteilzeit wird unter Wahrung des Vertrauensschutzes abgeschafft; 3.dieRahmenbedingungenfürErwerbstätigkeitnebendemBezugvonAltersrente werden verbessert; 4.dieRegelungdes 428desDrittenBuchesSozialgesetzbuch (SGBIII),wonachderBezugvonArbeitslosengelduntererleichtertenBedingungenälteren Arbeitslosen ab 58 Jahren gewährt wird, läuft sofort aus; 5.dasLebensalteralsKriteriumfürdieSozialauswahlbeibetriebsbedingten Kündigungenwirdgestrichen,dadieseRegelungdieReintegrationälterer Arbeitsloser erheblich erschwert; 6.imKündigungsschutzgesetzwirdeinOptionsmodell (Abfindungsregelung statt Kündigungsschutz) eingeführt; 8.dasInstrumentderAllgemeinverbindlicherklärungvonTarifverträgenwird abgeschafft und auf Mindestlohnvorschriften verzichtet; 9.dieBeschäftigungssicherungwirdalsKriteriumfürdieAusgestaltungdes Günstigkeitsprinzips im Tarifvertragsrecht eingeführt; 10.generationsübergreifendeFreiwilligendienstewerdengeschaffenunddie laufenden Modellprogramme ausgebaut; 7.gesetzlichfixierteberuflicheAltersgrenzenwerdenüberprüftbzw.gestrichen; 11.ÜberschüssederBundesagenturfürArbeitfürBeitragssenkungeneinzusetzen. AblehnungdesAntragsaufDrucksache16/6644mitdenStimmenderFraktionenCDU/CSU,SPD,DIELINKE.undBÜNDNIS90/DIEGRÜNEN gegendiestimmenderfraktionderfdp

5 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 5 Drucksache 16/7866 Zu Drucksache 16/7003 Die Bundesregierung soll aufgefordert werden, 1.VersicherteninderRentenversicherungdieMöglichkeitzueröffnen,abdem Endedes60.LebensjahresdenZeitpunktihresRenteneintrittsselbstbestimmenzukönnen,wenndieSummeihrergesetzlichen,betrieblichenundprivatenAltersversorgungsansprücheabdemZeitpunktdesRenteneintrittsüber dem Grundsicherungsniveau liegt; 2.dieGrenzenfürZuverdienstnebendemRentenbezugab60Jahrenaufzuheben; 3.sicherzustellen,dassnichtinAnspruchgenommenegesetzlicheRentenansprüchebeiderErmittlungderBedürftigkeitnachSGBIInichtberücksichtigt werden und damit keine Zwangsverrentung stattfindet; 4.sicherzustellen,dassbeiderErmittlungderBedürftigkeitderGrundsicherungimAlternachSGBXIIdiegesetzlichenRentenansprücheberücksichtigt werden. AblehnungdesAntragsaufDrucksache16/7003mitdenStimmenderFraktionenCDU/CSU,SPD,DIELINKE.undBÜNDNIS90/DIEGRÜNENgegendieStimmenderFraktionderFDP Zu Drucksache 16/6929 DieBundesregierungsollaufgefordertwerden,dieBeschäftigungslagewirksam zu verbessern, indem 1.einwirtschafts-undarbeitsmarktpolitischesGesamtkonzeptergriffenwird, dasaufdieverbesserungdeskündigungsschutzes,desarbeits-undgesundheitsschutzesundderberuflichenweiterbildungabzielt,modellefüraltersundalternsgerechtearbeitsplätzeundfüreineerneuerteerstattungspflichtin derarbeitslosenversicherungimfallevonentlassungenälterereinbezieht sowiefürderzeitaufdemarbeitsmarktchancenloseöffentlichfinanzierte, sozialversicherungspflichtigebeschäftigungermöglicht,diesichantariflichenstundenlöhnenorientiertundeinenarbeitnehmer-bruttolohnvon1400 EuronichtunterschreitetunddieeinengesichertenÜbergangindieRente darstellt; 2.dieErhöhungderRegelaltersgrenzefürdenBezugeinerabschlagsfreienAltersrente von 65 Jahren auf 67 Jahre zurückgenommen wird; 3.AltersteilzeitimBlock-undTeilzeitmodellbeiStellenwiederbesetzungauch überden1.januar2010hinausausmittelnderbundesagenturfürarbeitzu fördern; 4.Menschen,dieausgesundheitlichenGründenvorzeitigausdemErwerbslebenausscheidenmüssen,denZugangzuErwerbsminderungsrentenzuerleichtern und diese vor dem 63. Lebensjahr ohne Abschläge zu gewähren; 5.kurzfristigdasLeistungsrechtderGrundsicherungfürArbeitsuchende (SGBII)sozuändern,dassältereErwerbslosewederfaktischnochrechtlich gezwungen sind, Frührenten mit Abschlägen in Anspruch zu nehmen. AblehnungdesAntragsaufDrucksache16/6929mitdenStimmenderFraktionenCDU/CSU,SPD,FDPundBÜNDNIS90/DIEGRÜNENgegendie StimmenderFraktionDIELINKE. C. Alternativen Annahme einer der übrigen Vorlagen.

6 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode D. Finanzielle Auswirkungen Zu Drucksache 16/ Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand DieVerlängerungderAnspruchsdauerbeimArbeitslosengeldführtabdemJahr 2010zuMehrausgabenderBundesagenturfürArbeitinHöhevonca.800Mio. EuroproJahr.Demstehenrund270Mio.EuroMinderausgabendesBundesbei dergrundsicherungfürarbeitsuchendegegenüber.durchdieverlängerungder BezugsdauervonArbeitslosengeldwerdendieKommunenbeidenZahlungen fürleistungenfürunterkunftundheizungabdemjahr2010inhöhevon 51Mio.Eurojährlichentlastet.ImJahr2008betragendieMehrausgabenfürdie BundesagenturfürArbeitwegenderEinbeziehungderderzeitigenLeistungsbezieher755Mio.EuroundimJahr Mio.Euro.ZurEntlastungdes HaushaltsderBundesagenturfürArbeitwirdderBunddieBeitragszahlungspflichtfürdiezurArbeitsförderungversicherungspflichtigenErziehendenab demjahr2007wiederübernehmen.diezahlungendesbundesandiebundesagenturfürarbeiterfolgenjeweilsam15.januardesfolgejahres,sodassdie erstezahlungin2008vorzunehmenist.derpauschalbeitragwirdabdemjahr 2007auf290Mio.Eurofestgelegt.IndieserHöheentstehenBeitragsmehreinnahmenbeiderBundesagenturfürArbeit.BeieinerÄnderungdesErwerbsverhaltensstündendeninderTabelleausgewiesenenMehreinnahmenderSozialversicherung nicht quantifizierbare Mindereinnahmen gegenüber Mehrkosten der BA durch verlängerte Arbeitslosengeldzahlung Mehrkosten der BA durch Eingliederungsgutschein Einsparungen des Bundes bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende Einsparungen der Kommunen bei LfU Beitragszahlung des Bundes für Erziehende an die BA Mehreinnahmen GRV GKV PflV in Mio. Euro DurchdasNichtverweisenvonPersonenzwischen60und63Jahrenineine RentemitAbschlägenentstehendemBundMehrkostenbeiderGrundsicherung fürarbeitsuchendefürdiesepersonen,soferndiesenichtaufgrundeigenenentschlussesvondermöglichkeitdesvorgezogenenrentenbeginnsgebrauchmachen.diekostendesbundesbelaufensichindiesemfallauf120mio.euroim Jahr2008beirund15000betroffenenPersonenund220Mio.EuroimJahr 2009beirund29000betroffenenPersonen.AbdemJahr2010belaufensichdie Mehrkostenfürdierund34000betroffenenPersonenauf265Mio.Euro.Den KommunenentstehenMehrkostenbeidenLeistungenfürUnterkunftundHeizungvonrund58Mio.EuroabdemJahr2010.Gegenüberderbis2007geltendenRegelungzumerleichtertenBezugvonArbeitslosengeldIIistdieNeuregelung für den Bund um rund 140 Mio. Euro günstiger. AufgrunddesspäterenRentenzugangsergebensichindergesetzlichenRentenversicherung (GRV)zunächstvorübergehendMinderausgaben,diesich (inkl. dervondergrvzutragendenkv-anteile)aufeinvolumenvonbiszurd.380

7 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 7 Drucksache 16/7866 Mio.Euro (oberespotentialimjahr2010)aufbauen,anschließendwiederabnehmen.daderspätererentenzugangmitgeringerenabschlägenerfolgtund daherhöhererentenausgabennachsichzieht,istdiefinanzwirkunglangfristig ausgeglichen. DenSozialversicherungsträgernentstehenMehreinnahmendurchdieBeiträge derzusätzlichenpersonenindergrundsicherungfürarbeitsuchende.demstehenwegfallendebeiträgevonrentnernandiekranken-undpflegeversicherunggegenüber.imsaldoverbleibengeringebeitragsmehreinnahmendersozialversicherungen,diesichabdemjahr2010aufinsgesamtrd.6mio.euro belaufen können Mehrkosten des Bundes bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende Mehrkosten der Kommunen bei LfU AuswirkungenaufdieSV-Trägeraufgrund zusätzlicherbeziehervonleistungennach dem SGB II GRV GKV PflV in Mio. Euro DieVerbesserungderFörderungderEinstiegsqualifizierungführtzugeschätztenMehrausgabenausdemEingliederungstiteldesZweitenBuchesSozialgesetzbuchinHöhevon0,4Mio.Eurofür2008und1Mio.Eurofür2009.Aus demeingliederungstiteldesdrittenbuchessozialgesetzbuchsindgeschätzte MehrausgabeninHöhevon2,6Mio.Eurofür2008und6,2Mio.Eurofür2009 zu erwarten. 2.Vollzugsaufwand DieVerlängerungdesAnspruchsaufArbeitslosengeld,dieEinführungdesEingliederungsgutscheins,dieverpflichtendeEingliederungsvereinbarungunddie VerkürzungderÜberprüfungszeiträumederEingliederungsvereinbarungenbei Arbeitnehmern,diedas50.Lebensjahrvollendethaben,führenzueinemMehraufwandbeiderBundesagenturfürArbeitinHöhevon25Mio.EuroimJahr 2008 und 20 Mio. Euro ab dem Jahr TendenzielldürftendurchdieRegelungeninArtikel2beidenGrundsicherungsstellennotwendigePrüfungenentfallen,obdervorzeitigeBezugeinerAltersrenteundetwaigeAntragstellungenmöglichsind;eskannangenommenwerden,dassderVerwaltungsaufwandderGrundsicherungsstellendadurch geringfügig in nicht quantifizierbarer Höhe reduziert wird. DieVerbesserungderFörderungderEinstiegsqualifizierungführtzukeinem messbaren Vollzugsaufwand. Zu Drucksache 16/7459 DasGesetzführzuMehrausgabenderTrägerderGrundsicherungfürArbeitsuchende,derenHöhederzeitnochnichtverlässlichgeschätztwerdenkann.Den BelastungenfürBund,LänderundKommunendurchdielängereBezugsdauer desalgiistehengeringereausgabenbeidenkommunenfürsozialhilfeund Grundsicherung im Alter gegenüber.

8 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode E. Sonstige Kosten Zu Drucksache 16/7460 Keine F. Bürokratiekosten Zu Drucksache 16/7460 Es werden Informationspflichten für a)unternehmen erweitert: Anzahl:DiebestehendeInformationspflichtzurArbeitsbescheinigungnach 312desDrittenBuchesSozialgesetzbuchwirdgeringfügigerweitert.Stattder letztendreibeschäftigungsjahresinddieletztenfünfbeschäftigungsjahrezubescheinigen; b) Bürgerinnen und Bürger eingeführt: Anzahl:EswirdeineInformationspflichtfürBürgerinnenundBürgerneueingeführt.DieneueInformationspflichtbeinhaltetdenNachweisüberBemühungenzurEinlösungdesEingliederungsgutscheinesbeipotentiellenArbeitgebern.

9 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 9 Drucksache 16/7866 Beschlussempfehlung Der Bundestag wolle beschließen, 1.denGesetzentwurfaufDrucksache16/7460mitfolgenderMaßgabe,im Übrigen unverändert anzunehmen: I. Artikel 1 wird wie folgt geändert: 1. Nach Nummer 3 wird folgende Nummer 3a eingefügt:,3a.in 108Abs.2Nr.3wirddieAngabe 1630 durchdieangabe ersetzt. 2. Nach Nummer 6 wird folgende Nummer 6a eingefügt:,6a.in 242Abs.2wirddieAngabe 63Abs.2 durchdieangabe 63 Abs. 3 ersetzt. 3. Nummer 11 wird wie folgt geändert: a) Der bisherige Wortlaut des 434r wird Absatz 1. b) Folgende Absätze werden angefügt: (2)Abweichendvon 345aAbs.2Satz2sinddieBeiträgefür das Jahr 2007 am 15. Mai 2008 zu zahlen. (3)FürPersonen,derenAnspruchaufArbeitslosengeldsichnach Absatz1verlängerthatundderenAnspruchaufArbeitslosengeld zwischendem1.januar2008unddem [einsetzen:tagderverkündungdiesesgesetzes]nachderbiszum31.dezember2007geltendenrechtslageerschöpftgewesenwäreunddienachdem [einsetzen:tagderverkündungdiesesgesetzes]ihrearbeitslosigkeitdurchdieaufnahmeeinerbeschäftigungbeenden,verkürzt sichdiein 421jAbs.1Nr.1genannteDauerdesRestanspruchs aufarbeitslosengeldauf60tage.beendensieihrearbeitslosigkeit durchdieaufnahmeeinerselbstständigenhauptberuflichentätigkeit,verkürztsichdiein 57Abs.2Satz1Nr.2genannteDauerdes Restanspruchs auf Arbeitslosengeld auf 30 Tage. (4)Personen,derenAnspruchaufArbeitslosengeldsichdurch Absatz 1 verlängert hat, haben rückwirkend Anspruch auf 1.LeistungenderEntgeltsicherungfürÄlterenach 421j,wennsie nachdem31.dezember2007undvordem [einsetzen:tagder VerkündungdiesesGesetzes]ihreArbeitslosigkeitdurchAufnahmeeinerBeschäftigungbeendetundeinenAntragaufEntgeltsicherunggestellthaben,dernurwegenderzumZeitpunkt derantragstellungnichtvorliegendenvoraussetzungendes 421j Abs. 1 Nr. 1 abgelehnt wurde, oder 2.einenGründungszuschussnach 57,wennsienachdem31.Dezember2007undvordem [einsetzen:tagderverkündung diesesgesetzes]ihrearbeitslosigkeitdurchaufnahmeeiner selbstständigenhauptberuflichentätigkeitbeendetundeinen AntragaufeinenGründungszuschussgestellthaben,dernur wegenderzumzeitpunktderantragstellungnichtvorliegenden Voraussetzung des 57 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 abgelehnt wurde. II. Artikel 2 wird wie folgt geändert: 1.DerNummer1wirdnachBuchstabebfolgenderBuchstabecangefügt:,c) Nach der Angabe zu 71 wird folgende Angabe angefügt:

10 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 72SiebtesGesetzzurÄnderungdesDrittenBuchesSozialgesetzbuch und anderer Gesetze. 2. Nach Nummer 5 werden folgende Nummern 6 und 7 angefügt:,6. Dem 65 Abs. 4 wird folgender Satz angefügt: Satz1giltentsprechendfürerwerbsfähigePersonen,diebereits vordem1.januar2008unterdenvoraussetzungendes 428Abs.1 desdrittenbuchesarbeitslosengeldbezogenhabenunderstmals nachdem31.dezember2007hilfebedürftigwerden. 7. Nach 71 wird folgender 72 angefügt: 72 Siebtes Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze Abweichendvon 11Abs.1Satz1istanerwerbsfähigeHilfebedürftigegeleistetesArbeitslosengeldnichtalsEinkommenzu berücksichtigen,soweitesaufgrunddes 434rdesDrittenBuches füreinenzeitraumgeleistetwird,indemsieunddiemitihnenin BedarfsgemeinschaftlebendenPersonenLeistungennachdiesem BuchohneBerücksichtigungdesArbeitslosengeldeserhaltenhaben.Satz1giltentsprechendfürerwerbsfähigeHilfebedürftige, denenaufgrund 434rdesDrittenBucheseinGründungszuschuss nach 57desDrittenBuchesoderLeistungenderEntgeltsicherung für Ältere nach 421j des Dritten Buches geleistet wird. III. Artikel 4 wird aufgehoben. IV. Artikel 5 wird wie folgt geändert: 1. Der Nummer 1 wird folgende Nummer 01 vorangestellt:,01.inderinhaltsübersichtwirdnachderangabezu 319bfolgende Angabe eingefügt: Zehnter Unterabschnitt SiebtesGesetzzurÄnderungdesDrittenBuchesSozialgesetzbuch und anderer Gesetze 319c Rente wegen Alters und Arbeitslosengeld. 2. Folgende Nummer 8 wird angefügt:,8.demzweitenabschnittdesfünftenkapitelswirdfolgenderunterabschnitt angefügt: Zehnter Unterabschnitt SiebtesGesetzzurÄnderungdesDrittenBuchesSozialgesetzbuch und anderer Gesetze 319c Rente wegen Alters und Arbeitslosengeld AnspruchaufeineRentewegenAltersbestehtnicht,wennAnspruchaufArbeitslosengeldbesteht,dessenAnspruchsdauersich nach 434rdesDrittenBucheserhöhthat.WurdeeineRentebereitsgeleistet,aufdienachSatz1keinAnspruchbesteht,istder zurzahlungdesarbeitslosengeldesverpflichteteleistungsträger erstattungspflichtig.derumfangdeserstattungsanspruchsrichtet sichnachdenfürdenträgerdergesetzlichenrentenversicherung geltendenrechtsvorschriften.derrentenbescheidistmitwirkungvomzeitpunktdesbeginnsderrenteaufzuheben;die 24

11 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 11 Drucksache 16/7866 und48deszehntenbuchessindnichtanzuwenden.nachende desarbeitslosengeldbezugesistrentezuleisten,wenndieanspruchsvoraussetzungenbeimursprünglichenrentenbeginnerfülltwaren;beiderrentenberechnungwerdenmindestensdieder weggefallenenrentezugrundeliegendenpersönlichenentgeltpunkte berücksichtigt. V. In Artikel 6 wird der Änderungsbefehl zu Nummer 2 wie folgt gefasst: Abs. 1 Satz 2 wird wie folgt gefasst:. VI. Artikel 7 wird wie folgt geändert: 1. Absatz 1 wird wie folgt gefasst: (1)DiesesGesetztrittmitWirkungvom1.Januar2008inKraft,soweit in den folgenden Absätzen nichts Abweichendes bestimmt ist. 2.InAbsatz3wirddieAngabe Artikel1Nr.6und10 durchdieangabe Artikel 1 Nr. 3a, 6 und 10 ersetzt. 3. Nach Absatz 3 wird der folgende Absatz 4 angefügt: (4) Artikel 1 Nr. 6a tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. ; 2. den Gesetzentwurf auf Drucksache 16/7459 abzulehnen, 3. den Antrag auf Drucksache 16/6644 abzulehnen, 4. den Antrag auf Drucksache 16/7003 abzulehnen, 5. den Antrag auf Drucksache 16/6929 abzulehnen. Berlin, den 23. Januar 2008 Der Ausschuss für Arbeit und Soziales Gerald Weiß (Groß-Gerau) Irmingard Schewe-Gerigk VorsitzenderBerichterstatterin

12 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode Bericht der Abgeordneten Irmingard Schewe-Gerigk I. Verfahren 1.Überweisungen A. Allgemeiner Teil a) Gesetzentwurf auf Drucksache 16/7460 DerGesetzentwurfaufDrucksache16/7460istinder 134.SitzungdesDeutschenBundestagesam14.Dezember 2007andenAusschussfürArbeitundSozialeszurfederführendenBeratungundandenInnenausschuss,denRechtsausschuss,denFinanzausschuss,denHaushaltsausschuss,den AusschussfürWirtschaftundTechnologie,denAusschuss fürfamilie,senioren,frauenundjugend,denausschussfür Gesundheit,denAusschussfürBildung,Forschungund TechnikfolgenabschätzungzurMitberatungüberwiesen worden. b) Gesetzentwurf auf Drucksache 16/7459 DerGesetzentwurfaufDrucksache16/7459istinder 134.SitzungdesDeutschenBundestagesam14.Dezember 2007andenAusschussfürArbeitundSozialeszurfederführendenBeratungundandenInnenausschuss,denRechtsausschuss,denFinanzausschuss,denHaushaltsausschuss,den AusschussfürWirtschaftundTechnologie,denAusschuss fürfamilie,senioren,frauenundjugend,denausschussfür Gesundheit,denAusschussfürBildung,Forschungund TechnikfolgenabschätzungzurMitberatungüberwiesen worden. c) Antrag auf Drucksache 16/6644 DerAntragaufDrucksache16/6644istinder123.Sitzung desdeutschenbundestagesam8.november2007anden AusschussfürArbeitundSozialeszurfederführendenBeratungundandenAusschussfürWirtschaftundTechnologie sowiedenausschussfürfamilie,senioren,frauenund Jugend zur Mitberatung überwiesen worden. d) Antrag auf Drucksache 16/7003 DerAntragaufDrucksache16/7003istinder134.Sitzung desdeutschenbundestagesam14.dezember2007anden AusschussfürArbeitundSozialeszurfederführendenBeratungunddenAusschussfürWirtschaftundTechnologiezur Mitberatung überwiesen worden. e) Antrag auf Drucksache 16/6929 DerAntragaufDrucksache16/6929istinder123.Sitzung desdeutschenbundestagesam8.november2007anden AusschussfürArbeitundSozialeszurfederführendenBeratungundandenAusschussfürWirtschaftundTechnologie sowiedenausschussfürfamilie,senioren,frauenundjugend zur Mitberatung überwiesen worden. 2. Voten der mitberatenden Ausschüsse a) Gesetzentwurf auf Drucksache 16/7460 DerInnenausschuss,derFinanzausschuss,derAusschuss fürfamilie,senioren,frauenundjugend,derausschuss fürgesundheitsowiederausschussfürbildung,forschungundtechnikfolgenabschätzunghabendengesetz- b) Gesetzentwurf auf Drucksache 16/7459 entwurfderfraktionendercdu/csuundspdaufdruck- sache16/7460inihrensitzungenam23.januar2008 beratenundmitdenstimmenderfraktionendercdu/csu undspdgegendiestimmenderfraktionenfdp,die LINKE.undBÜNDNIS90/DIEGRÜNENdieAnnahme desgesetzentwurfsinderfassungdesänderungsantrags empfohlen.derausschussfürwirtschaftundtechnologiehatebenfallsinseinersitzungam23.januar2008beratenundmitdenstimmenderfraktionencdu/csu,spd unddielinke.gegendiestimmenderfraktionenfdp undbündnis90/diegrünendieannahmedesgesetzentwurfsinderfassungdesänderungsantragsempfohlen. AuchderRechtsausschusshatdenGesetzentwurfauf Drucksache16/7460inseinerSitzungam23.Januar2008 beratenundmitdenstimmenderfraktionendercdu/csu undspdgegendiestimmenderfraktionenfdpund BÜNDNIS90/DIEGRÜNENbeiAbwesenheitderFraktion DIELINKE.dieAnnahmedesGesetzentwurfsinderFassungdesÄnderungsantragsempfohlen.DerHaushaltsausschusshatdenGesetzentwurfderFraktionenderCDU/CSU undspdaufdrucksache16/7460inseinersitzungam 23.Januar2008beratenundmitdenStimmenderFraktionenderCDU/CSUundSPDgegendieStimmenderFraktionenFDPundBÜNDNIS90/DIEGRÜNENbeiStimmenthaltungderFraktionDIELINKE.dieAnnahmedes GesetzentwurfsinderFassungdesÄnderungsantragsempfohlen. DerInnenausschuss,derHaushaltsausschuss,derFinanzausschuss,derAusschussfürWirtschaftundTechnologie,derAusschussfürBildung,ForschungundTechnikfolgenabschätzung,derAusschussfürFamilie, Senioren,FrauenundJugendundderAusschussfürGesundheithabendenGesetzentwurfaufDrucksache16/7459 inihrensitzungenam23.januar2008beratenundmitden StimmenderFraktionenderCDU/CSU,SPDundFDPge- gendiestimmenderfraktionendielinke.undbünd- NIS90/DIEGRÜNENdieAblehnungdesAntragsempfohlen.AuchderRechtsausschusshatdenGesetzentwurfauf Drucksache16/7459inseinerSitzungam23.Januar2008 beratenundmitdenstimmenderfraktionencdu/csu, SPD,FDPundBÜNDNIS90/DIEGRÜNENbeiAbwesenheitderFraktionDIELINKE.dieAblehnungdesAntrags empfohlen. c) Antrag auf Drucksache 16/6644 DerAusschussfürWirtschaftundTechnologiehatden AntragaufDrucksache16/6644inseiner54.Sitzungam 23.Januar2008beratenundmitdenStimmenderFraktionenCDU/CSU,SPD,BÜNDNIS90/DIEGRÜNENund DIELINKE.gegendieStimmenderFraktionderFDPdie AblehnungdesAntragsempfohlen.AuchderAusschussfür Familie,Senioren,FrauenundJugendhatdenAntragder FraktionderFDPaufDrucksache16/6644inseiner48.Sitzungam23.Januar2008beratenundmitdenStimmender FraktionenCDU/CSU,SPD,BÜNDNIS90/DIEGRÜNEN unddielinke.gegendiestimmenderfraktionderfdp die Ablehnung des Antrags empfohlen.

13 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 13 Drucksache 16/7866 d) Antrag auf Drucksache 16/7003 DerAusschussfürWirtschaftundTechnologiehatden AntragaufDrucksache16/7003inseiner54.Sitzungam 23.Januar2008beratenundmitdenStimmenderFraktionenCDU/CSU,SPD,BÜNDNIS90/DIEGRÜNENund DIELINKE.gegendieStimmenderFraktionderFDPdie Ablehnung des Antrags empfohlen. e) Antrag auf Drucksache 16/6929 DerAusschussfürWirtschaftundTechnologieundder AusschussfürFamilie,Senioren,FrauenundJugend habendenantragaufdrucksache16/6929inihrensitzungenam23.januar2008beratenundmitdenstimmender FraktionenCDU/CSU,SPD,FDP,BÜNDNIS90/DIE GRÜNENgegendieStimmenderFraktionDIELINKE.die Ablehnung des Antrags empfohlen. II. Wesentlicher Inhalt der Vorlagen a) Gesetzentwurf auf Drucksache 16/7460 DieErwerbstätigenquotederälterenArbeitnehmeristaufgrundderReformenamArbeitsmarktunddergutenkonjunkturellenEntwicklunggestiegen.Gleichwohlgestaltet sichdieberuflichewiedereingliederungfürvieleältere Arbeitnehmernachwievorschwierig.DurchdenGesetzentwurfsolldaherdiesozialeSicherungderälterenArbeitnehmerundihreIntegrationindenArbeitsmarktverbessert werden. DieDauerdesAnspruchsaufArbeitslosengeldsollfür Arbeitnehmer,diedas50.Lebensjahrvollendethaben,stufenweiseverlängertwerden.DieseVerlängerungerfolgtunterBerücksichtigungdesLebensaltersundderzurückgelegtenVersicherungszeitenindenletztenfünfJahrenvorder EntstehungdesAnspruchs.AlszusätzlichesFörderinstrumentsolleinEingliederungsgutscheineingeführtwerden. DiesersolldiebetroffenenälterenArbeitnehmerbeiihrer WiedereingliederungindenArbeitsmarktunterstützen.Mit demeingliederungsgutscheinverpflichtetsichdieagentur fürarbeit,einenlohnkostenzuschussandenarbeitgeberzu zahlen.diesersollinhöhevon30bis50prozentdesberücksichtigungsfähigenarbeitsentgeltesfürdiedauervon 12Monatengeleistetwerden.FürältereArbeitnehmer,die mindestens12monatebeschäftigungslossind,beträgtdie Förderquote50ProzentdesberücksichtigungsfähigenArbeitsentgelts.DieAusstellungdesEingliederungsgutscheins wirdentwedermiteinemkonkretenarbeitsangebotodermit einervereinbarungüberdienotwendigeneigenbemühungen verbunden. ÄltereBeziehervonLeistungenderGrundsicherungfür Arbeitsuchende,dienichtmehrunterdieSonderregelungen des 65Abs.4desZweitenBuchesSozialgesetzbuchfallen, sindunverzüglichinarbeitoderineinearbeitsgelegenheit zuvermitteln.gelingtdiesnicht,istsicherzustellen,dassdie zuständigenleistungsträgerimabstandvonjeweilssechs Monatenzuprüfenhaben,welcheMaßnahmenzurEingliederunginArbeiterforderlichsind.DarüberhinaussolleinheitlichfüralleHilfebedürftigenfestgelegtwerden,dasssie erstabdervollendungdes63.lebensjahreseinealtersrente mit Abschlägen in Anspruch zu nehmen haben. FernersollfürPersonen,dieeinevorgezogeneAltersrente odereinerentewegenvollererwerbsminderunginvoller HöheinAnspruchnehmen,dieHinzuverdienstgrenzeauf 400 Euro angehoben werden. DesWeiterenistdieHöhedermaximalförderfähigenVergütungbeieinerbetrieblichenEinstiegsqualifizierungjunger MenschenimHinblickaufdiedurchdasZweiundzwanzigste GesetzzurÄnderungdesBundesausbildungsförderungsgesetzes (22.BAföGÄndG)bewirktenVerbesserungenanzuheben.DieHöhedermaximalförderfähigenVergütungeiner EinstiegsqualifizierungorientiertsichaneinemimBundesausbildungsförderungsgesetzfestgelegtenundgrundsätzlich auchfürteilnehmeranberufsvorbereitendenbildungsmaßnahmengeltendenbedarfssatzfürberufsfachschüler.die dortvorgenommeneerhöhungsolldaherauchaufdieförderungeinereinstiegsqualifizierungübertragenwerden. FürweitereEinzelheitenwirdaufdieentsprechendeDrucksache verwiesen. b) Gesetzentwurf auf Drucksache 16/7459 DieFraktionDIELINKE.konstatiert,dassältereErwerbsloseabdem1.Januar2008gezwungensind,einevorgezogeneAltersrentemitAbschlägengemäßdemSechstenBuch Sozialgesetzbuchzubeantragen.Die 58er-Regelung nach 65Abs.4SGBIIinVerbindungmit 428SGBIIIschütze denbetreffendenpersonenkreisbislangzwarvoreineraufforderungzurbeantragungabschlagsgeminderteraltersrenten,erfordereaberdenfaktischenverzichtaufleistungenderaktivenarbeitsmarkpolitik.esseidahernotwendig, dasauslaufender 58er-Regelung durcheinegesetzesänderungimsgbiizukompensieren,dieeinezwangsweise VerrentungmitAbschlägenausschließt.DerGrundsatzder Nachrangigkeitsolldahingehendpräzisiertwerden,dass AnsprücheausAltersrenteausdergesetzlichenRentenversicherungvorErreichenderAltersgrenzefüreineabschlagsfreie Rente nicht zwingend geltend zu machen sind. WegenderEinzelheitenwirdaufdieentsprechendeDrucksache verwiesen. c) Antrag auf Drucksache 16/6644 NachAuffassungderantragstellendenFraktionderFDP müssendiebeschäftigungschancenältererverbessertwerden,unddamitdürfendiereformenderagenda2010nicht zurückgenommenwerden.esmüsstenstrukturellehemmnissebeseitigtwerden,umälteremenschenerfolgreichin denarbeitsmarktzuintegrieren.einesteuer-,wirtschafts-, Tarif-undArbeitsmarktpolitik,diezumehrArbeitsplätzen führt,seinotwendig.esmüsstenfehlanreizeundeinstellungshemmnissefürdiebeschäftigungältererarbeitnehmer beseitigt werden. d) Antrag auf Drucksache 16/7003 DieFraktionderFDPfordertinihremAntrag,denZeitpunkt desrenteneintrittsaltersfüralleversichertenabdem60.lebensjahrbeiwegfallderzuverdienstgrenzenfreiwählenzu können.daab1.januar2008die 58er-Regelung auslaufe, droheeinezwangsverrentungvonarbeitsuchenden.eine LösungbietesichmitdemModell FlexiblerRenteneintritt beiwegfallallerzuverdienstgrenzen an.danachhabenalle VersichertenabdemEndedes60.LebensjahresdieMöglichkeit,ihregesetzlicheRenteinAnspruchzunehmen,wenn ihrekumuliertenansprücheausgesetzlicher,betrieblicher undprivateraltersvorsorgeübergrundsicherungsniveau liegen.siemüssenihregesetzlichenrentenansprücheaber

14 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode nichteinsetzen,umbedürftigkeitnachsgbiizuvermeiden oderzuverringern.umgekehrtkannnebenrealisiertemrentenbezugkeinalgiibezogenwerden.erstbeiderermittlungderbedürftigkeitfüreinenanspruchaufgrundsicherungimalter (gegenwärtig65)sinddiegesetzlichen Rentenansprüche zu berücksichtigen. e) Antrag auf Drucksache 16/6929 NachAuffassungderantragstellendenFraktionDIELINKE. istdiebeschäftigungssituationälterernachwievor schlecht. Nur24,6Prozentderer,dieinRentegehen,kämendirektaus einersozialversicherungspflichtigenbeschäftigung (ohne Altersteilzeit)indieAltersrente.DieserAnteilsinkenach ErkenntnissendesInstitutsfürArbeitundQualifikation (IAQ)seitüberfünfJahren,währenddieverdeckteArbeitslosigkeitbeiÄlterenzunimmt.Laufedie58er-Regelungaus, würdesichdiearbeitslosenquoteältererdeutlicherhöhen, wenndiesenichtzwangsweiseindiefrührenteausgesteuert unddamitnichtmehralsarbeitsuchende,sondernalsrentnerinnenundrentnererfasstwürden.diebeschäftigungsquotederüber55-jährigenseizwarauf52prozentimjahr 2005angestiegen,liegeaberimmernochdeutlichunterhalb dererwerbsquoteallerpersonenimerwerbsfähigenalter (73,7Prozent).DasSteigenderBeschäftigungsquotevon ÄlterenseinachErkenntnissendesIAQaußerdemzueinem gutenteilaufmehrteilzeitarbeitundgeringfügigebeschäftigung zurückzuführen. DieArbeitsmarktlageÄltererwirdsichimkommendenJahrzehntwiederverschlechtern,weildiegeburtenstarkenJahrgängeindieSpätphasedesErwerbslebenseintreten,inder vielemitbesonderenproblemenkonfrontiertsind,während vorzeitigeübergängeindiealtersrenteweitgehendversperrtsind.vordiesemhintergrundseidierenteerstab 67JahrenfalschundwürdezuerheblichensozialenVerwerfungenführen.Siemüssedaherzurückgenommenwerden. AltersteilzeitimBlock-undTeilzeitmodellsollebeiStellenwiederbesetzungauchüberden1.Januar2010hinausaus MittelnderBundesagenturfürArbeitgefördertwerden. WeiterhinfordertdieFraktionDIELINKE.Menschen,die ausgesundheitlichengründenvorzeitigausdemerwerbslebenausscheidenmüssen,denzugangzuerwerbsminderungsrentenzuerleichternunddiesevordem63.lebensjahr ohneabschlägezugewähren.kurzfristigsolledasleistungsrechtdergrundsicherungfürarbeitsuchende (SGBII) sogeändertwerden,dassältereerwerbslosewederfaktisch nochrechtlichgezwungensind,frührentenmitabschlägen in Anspruch zu nehmen. III. Öffentliche Anhörung von Sachverständigen DerAusschussfürArbeitundSozialeshatdieBeratungder Vorlagen16/7460,16/7459und16/7003inder72.Sitzung am14.dezember2007aufgenommenundbeschlossen,eine öffentlicheanhörungdurchzuführen.dieberatungender Vorlagen16/6644und16/6929wurdenam16.Januar2008 inder73.sitzungaufgenommenundauchhierüberderbeschlusseineranhörunggefasst.dieseerfolgteinder74.sitzung am 21. Januar DieAnhörungsteilnehmerhabenschriftlicheStellungnahmenabgegeben,dieinderAusschussdrucksache16(11)882 zusammengefasst sind. FolgendeVerbände,InstitutionenundEinzelsachverständige haben an der Anhörung teilgenommen: BundesvereinigungderDeutschenArbeitgeberverbände DBA Bundesagentur für Arbeit BA Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung IAB Deutsche Rentenversicherung Bund DRV Deutscher Gewerkschaftsbund DGB BundesarbeitsgemeinschaftderFreienWohlfahrtspflege e.v. BGAFW Sozialverband VDK Deutschland e.v. VDK Sozialverband Deutschland Andreas Heimer Professor Dr. Johann Eekhoff Bernhard Jirku DieBundesvereinigungderDeutschenArbeitgeberverbände,BDAlehntedieVerlängerungdesArbeitslosengeldanspruchsfürältereArbeitsloseab.DieKoalitionlegedamit denrückwärtsgangbeieinerreformein,diezumehrbeschäftigungundwenigerarbeitslosigkeitbeiälterengeführt habe.jahrzehntelangeerfahrungenmitüberlangenarbeitslosengeldansprüchenhättenbewiesen,dassessichhierbei umeinebrückeindiefrühverrentunghandle,abernichtin neuebeschäftigung.dieverlängerungdesarbeitslosengeldesfürältereab50jahrenbiszu24monatebelastediebeitragszahlererneutinmilliardenhöhe.vonderversprochenen Kostenneutralitätbleibenichtsübrig.Schwerwiegedabei auch,dasssogarnochnichtausgelaufenearbeitslosengeldansprücheältererrückwirkendverlängertwerdensollten. Abzulehnenseizudemderab12-monatigerArbeitslosigkeit verpflichtendvorgeseheneeingliederungsgutscheinfürältereab50jahrenmiteinemlängerenarbeitslosengeldanspruch,dernichtindividuellnachdenkriterienwirkungund Wirtschaftlichkeitgesteuertwerdenkönne.Manöffnedamit dietürzurbreitensubventionierungvonbeschäftigungsverhältnissen,ohnedassdiesimeinzelfallerforderlichsei. UneingeschränktpositivseidasAuslaufendersogenannten 58er-Regelung.PositivseiauchdieVerstärkungderVermittlungspflichtfürALG-II-Bezieherab58Jahren.Abzulehnen seidagegendasherausdefinierenvonarbeitslosenüber 58JahrennacheinemJahrALG-II-BezugausderArbeitslosenstatistik,weilnurmiteinerrealistischenDarstellung derarbeitsmarktsituationhandlungsbedarffürreformen richtig identifiziert werden könnte. DieBundesagenturfürArbeit,BA,begrüßte,dassdieVerlängerungderAnspruchsdauernichtvonderNutzungdes Eingliederungsgutscheinsabhängiggemachtwerde.Die EinführungeinesEingliederungsgutscheinsfürÄltere konterkariereaberdasvorhabenderproduktstraffungund Produktoptimierung,daesdasSpektrumvon12verschiedenenLohnkostenzuschüssenanArbeitgeberumeinezusätzlicheLeistungerweitere.DerEingliederungsgutschein verstärkemitnahme-undmissbrauchseffekte.dieregelung,dasspersonenüber58jahre,die12monatealgiibezogenhättenunddenenkeinesozialversicherungspflichtige Arbeitangebotenwordensei,ausderArbeitslosenstatistik herausfielen,veränderediedefinitionvonarbeitslosigkeit

15 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 15 Drucksache 16/7866 ineinerneuartigenweise.zudemsetzemandiebadem nichtzumutbarenrisikoeinesvorwurfsdermanipulation derarbeitslosenzahlenaus.grundsätzlichseidaraufhinzuweisen,dassdiemehrbelastungderbanichtdurchentsprechendeentlastungenanandererstelledesba-haushalts ausgeglichen würden. DasInstitutfürArbeitsmarkt-undBerufsforschung,IAB, hielt unterberücksichtigungdesdemographischenwandels,derschrittweisenanhebungdesrenteneintrittsalters sowiederweiterwachsendennachfragenachhochqualifiziertenarbeitnehmern dieerhöhungdererwerbsbeteiligungälterermenschenfürnotwendig.sähemandiearbeitsmarktintegrationund-partizipationältererpersonenals zentraleszielan,seidasreformpaketallerdingsnichtkonsistentausgestaltet,daeszumteilökonomischunerwünschteundwidersprüchlicheanreizefürdielebensgestaltung ältererarbeitslosersetze.dieverlängerungderbezugsdauerdesarbeitslosengeldeslehnemanab,dastudienzufolge, langebezugsansprüchebeiarbeitgebernundarbeitnehmernmechanismenauslösen,dieeinenfrühzeitigenrückzugderälterenvomarbeitsmarktbegünstigen.darüber hinausseimanderauffassung,dasseingliederungszuschüssegrundsätzlichdaspotentialbesäßen,älterearbeitsloseerfolgreichindenarbeitsmarktzuintegrieren.diesesneueinstrumentkönnedieeigenverantwortungförderberechtigter ÄltererbeiderSuchenacheinemArbeitsplatzstärken,wobeidieGefahrvonMitnahmeeffektenaufbetrieblicherund individuellerebeneallerdingshochsei.manratedahervon einerausgestaltungalspflichtleistungabundempfehle,den EingliederungsgutscheinfürÄlterezunächstzeitlichbegrenztalsErmessensleistungeinzuführen.Manstimme überein,dasseinwichtigerteilaspekteinerentsprechend alterssensiblenarbeitsmarkt-undsozialpolitikdarinbestehenmüsse,hoheanreizeodergareinenzwang,frühzeitig Rentezubeziehen,zuvermeiden.DiesenZielenliefeder GesetzentwurfderKoalitionsfraktionenderCDU/CSUund SPDallerdingsteilweisezuwider.ZurAnpassungderHinzuverdienstgrenzeandieGeringfügigkeitsgrenzevon400Euro könneman,mangelseigenständigerforschungaufdiesem Gebiet,nurallgemeineAusführungenmachen.ArbeitsmarktpolitschstellesichdieFrage,obeszueinerAusweitungvonBeschäftigungsverhältnissenmitRentenbeziehern käme.obdierentenversicherungsbeiträgesteigenodersinken,hingevonindividuellenverhaltsänderungenab,diesich nichtohneumfassendemodellrechnungenprognostizieren ließen.letztlichseisozialpolitischzubewerten,obeindurch RentenabschlägemöglichesArmutsrisikovonFrührentnern durchdenwegfallderhinzuverdienstgrenzeausgeglichen werden könne. DieDeutscheRentenversicherungBund,DRV-Bund,hielt fest,dassdurchdieverlängerungderbezugszeitvonarbeitslosengeld,dieandieallgemeinerentenversicherungzu zahlendenbeiträgederbaerhöhtwürden.weilsichaufgrundderbeitragszahlungendierentenanwartschaftenerhöhten,würdendenzusätzlichenbeitragseinnahmenspäter entsprechendemehrausgabengegenüberstehen.dieneuregelungderpflichtzurinanspruchnahmevonaltersrenten beibezugvonleistungendergrundsicherungfürarbeitsuchendebegünstigevorallemversicherte,dieimaltervon60 bisunter63jahrenvorzeitigeinealtersrenteinanspruch nehmenkönnten.ineinemübergangszeitraumwerdedie RentenversicherungdurchdieNeuregelungfinanziellentlastet,weileinestärkereInanspruchnahmevonAltersrenten abdemfrühestmöglichenzeitpunktaufgrundeinerverweisungaufdieinanspruchnahmeeinerabschlagsbehafteten Renteentfalle.MitderAnhebungderHinzuverdienstgrenze entfalledasproblem,dassdasauseinanderfallenderhinzuverdientsgrenzeunddergeringfügigkeitsgrenzebeiarbeitgebernundrentnernhäufigzumissverständnissengeführt habeundfürdierentenversicherungsträgermitaufwändigenrückforderungsverfahrenverbundengewesensei.der VorschlagderFraktionderFDP,allenVersichertenabdem 60.LebensjahrdieMöglichkeiteinzuräumen,ihregesetzlicheRenteinAnspruchzunehmen,wennihrekumulierten Ansprücheausgesetzlicher,betrieblicherundprivater AltersvorsorgeüberdemGrundsicherungsniveauliegen würden,scheineaussichtdergesetzlichenrentenversicherung problematisch. DerDeutscheGewerkschaftsbund,DGB,begrüßteden GrundtenordesGesetzentwurfshinsichtlichderArbeitsmarktintegrationÄlterer.DerEntwurferkennean,dass ArbeitsmarktchancenÄlterertrotzerzielterVerbesserungen imzugedeskonjunkturaufschwungsinsgesamtnochrelativ schlechtseien.darausleiteerrichtigerweiseab,einerseits dieintegrationsbemühungenfürälterezuverstärken,anderseitsaberauchdiepassiveabsicherungüberdasarbeitslosengeldzuverbessern.manregean,einenüber12monate hinausgehendenarbeitslosengeldanspruchbereitsabeinem Mindestaltervon45Jahrenzuermöglichen.Außerdemfehle imgesetzentwurfdiewiedereinführungdererstattungspflichtdesarbeitslosengeldesdurchdiearbeitgeberbei EntlassunglangjährigbeschäftigterÄlterer.Dievorgesehene EinführungdesEingliederungsgutscheinsseidannakzeptabel,wennMitnahmeeffekteeingeschränktwürden.DievorgeseheneRegelungzurVermeidungvon Zwangsverrentung vonalg-ii-empfängernseinochunzureichend. Auchüber63-JährigedürftennichtgegenihrenWillenineinemitAbschlägenbehafteteAltersrentegezwungenwerden. DieÜbernahmederBeiträgezurArbeitslosenversicherung fürerziehendeausbundesmittelnwerdebegrüßt.insgesamt bleibeaberdiekritikbestehen,dasssichderbundaufkostenderarbeitslosenversicherungausderfinanzierungder GrundsicherungalsgesamtgesellschaftlicheAufgabeinverfassungsrechtlich problematischer Weise zurückziehe. DieBundesarbeitsgemeinschaftderFreienWohlfahrtspflege e.v.,bagfw,unterstütztedengrundgedankendesvorliegendengesetzesentwurfs,dieverlängertebezugsdauervon ArbeitslosengeldmiteinerstärkerenIntegrationvonÄlteren indenarbeitsmarktzuverbinden,hieltdievorgeschlagenen Instrumentejedochfürunzureichend.DerneueEingliederungsgutscheinfürÄlteredürfenichtisoliertgewährtwerden,sondernseiindasInstrumentariumzurFörderungder IntegrationvonArbeitsloseneinzubinden.Manhalteesfür unangemessen,beieinemgleichzeitigverpflichtendenabschlusseinereingliederungsvereinbarungmitderforderung nachverstärkteneigenbemühungenälterearbeitslosegegenüberjüngerenarbeitslosenfaktischverstärktderverhängungvonmöglichensperrzeitenauszusetzen.manhaltees fürunzureichend,dassdieneuregelungnurmenschenunter 63Jahrenbewahrensolle,vorzeitigeRenteninAnspruch nehmenzumüssen.insbesondereunterberücksichtigung dersteigendenregelaltersgrenzeauf67jahrewiderspräche derausschlussältererab63jahrenvonderintegrationin denarbeitsmarktdemzieleinererhöhtenerwerbstätigen-

16 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode quote.derhalbjährigenüberprüfungdervermittlungsmöglichkeitenvonarbeitslosenüber58jahrensollefürdievermittlungineinearbeitsgelegenheitmitmehraufwandsentschädigungkeinebedeutungzukommen,dadiesefürältere ArbeitsloseregelmäßigkeingeeignetesInstrumentzurIntegrationindenArbeitsmarktdarstelle.Esseivielmehrzu überprüfen,obdiebereitstellungweitererförderangebote, insbesonderezurweiterbildung,infragekäme.manlehne denausschlussvonarbeitslosenab58jahren,dielängerals einjahrgrundsicherungfürarbeitsuchendebeziehenund keinarbeitsangeboterhaltenhaben,ausderarbeitslosenstatistikab.dieerhöhungundvereinheitlichungderhinzuverdienstgrenze für Rentner werde begrüßt DerSozialverbandVDKDeutschlande.V.,VDK,unterstütztedieZielsetzungdesGesetzgebersundwertedenGesetzentwurfalsBestätigungfürdieNotwendigkeit,dieRegelungenderAgenda2010zuüberprüfenundnotwendige gesetzgeberischekorrekturenvorzunehmen.dieverlängerungdesalgiseieinschrittzurbesserenundangemessenensozialrechtlichenabsicherungvonälterenarbeitnehmern.zubegrüßenseiauchdieeinführungeines EingliederungsgutscheinszurUnterstützunginsbesondere voneigenenvermittlungsanstrengungen.dienachfolgeregelungder58er-regelungtragenurteilweisedenforderungendergewerkschaftenundsozialverbänderechnung, dassarbeitslosenichtineinealtersrentemitabschlägengezwungenwerdendürften.erheblichepraktischebedeutung habedievorgeseheneregelunginsbesonderefürschwerbehindertemenschen.begrüßtwerdeebenfallsdieanhebung derhinzuverdienstgrenzefürbeziehervorzeitigeraltersrentenunderwerbsminderungsrenteninvollerhöheentsprechendderentgeltgrenzefürgeringfügigebeschäftigung in Höhe von 400 Euro. DerSozialverbandDeutschland,SoVD,sahindervorgeschlagenenRegelungzurZwangsverrentungeinenersten SchrittindierichtigeRichtung.EineumfassendeLösung desproblemswerdemitdemgesetzentwurfallerdingsnicht erreicht.dievorgeschlagenemöglichkeit,alg-ii-beziehendegrundsätzlicherstab63jahrenzwangszuverrenten, widersprechedemerklärtenzielderbundesregierung,die ErwerbsbeteiligungÄltererzuerhöhen.DieZwangsverrentungmitAbschlägenverschärfeauchdasRisikoeinerwachsendenAltersarmutundseieinerzwungenerZugriffauf künftigesaltersvorsorgevermögen.manunterstützedieangleichungderhinzuverdienstgrenzenbeivorgezogenenaltersrentenunderwerbsminderungsrentenandiegeringfügigkeitsgrenze.imgrundsatzwerdeebenfallsdie VerlängerungderBezugsdauerbeimArbeitslosengeldIfür ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unterstützt. DerSachverständigeAndreasHeimerstuftedie Zwangsverrentung mit63jahrenalskritischein.zumeinenentstehefürdiebetroffenenaufgrundderverkürzteneinzahlungszeiteinverlustanrentenanwartschaftenundzumanderen erfolgeaufgrunddervorzeitigeninanspruchnahmeder AltersrenteeinprozentualerAbzugvonRentenleistungen. DieGefahrvonAltersarmutsteigedeutlichan.DieVerlängerungdesArbeitslosengeldesIfürÄlterescheineaufgrund derlängereneinzahlungszeitgerechtzusein.allerdingssei fraglich,welcheanreizedieverlängerungderbezugsmöglichkeitfürdieindividuellenundinstitutionellenbemühungenzurerwerbsintegrationälterersetze.gleichesgeltefür diezwangsverrentung.beidemaßnahmenstündenim WiderspruchzudemLeitsatz PotenzialedesAlterserkennenundnutzen,derimKoalitionsvertragverankertsei. SchnelleVermittlungserfolgeseienwichtig,umLangzeitarbeitslosigkeitundprekäreBeschäftigungsverhältnissezu vermeiden.vordiesemhintergrundsollemanallerahmenbedingungensogestalten,dasssiediewiedereingliederung von Arbeitslosen gleich welchen Alters befördern würden. DerSachverständigeProfessorDr.JohannEekhoffsahinder VerlängerungdesALGIfürÄltereeinRückschrittinden Bemühungen,dieArbeitslosigkeitabzubauen.MitderRegelungsuggerieremandenArbeitslosen,dasssiedieSuche nacheinemneuenarbeitsplatzlangsamangehenlassen könnten.dadurchkönnederkontaktzurarbeitsweltsehr schnellverlorengehen.diefinanziellebesserstellungältererdiskriminierejüngerearbeitnehmerundseideshalbnicht nachvollziehbar.dieeingliederungsgutscheineseieneine Lohnsubvention,dieauchvondenenmitgenommenwerde, dieauchohneunterstützungeinenarbeitsvertragabgeschlossenhätten.zudemwerdediediskriminierungjüngererarbeitnehmerverschärft,dadiesekeinenzugangzuden GutscheinenhättenundauchnochdieKostentragenmüssten.MitdemZuschussdesBundesfürErziehendewerdevon demgrundprinzipabgewichen,dassdieversicherungsleistungenvonversichertendurchbeiträgefinanziertwürden. DasAusschöpfendereigenenMöglichkeiten,denLeistungsunterhaltzufinanzieren,habegrundsätzlichVorrang voreinerinanspruchnahmederallgemeinheit.dazugehöre auchdiemöglichkeitdervorgezogeneninanspruchnahme vonrentenansprüchen.mitdemvorzeitigenbezugderrentesolleallerdingsnichtzwingenddasausscheidenausder Erwerbstätigkeitverbundensein,weshalbdieHinzuverdienstgrenze aufgehoben werden sollte. DerSachverständigeBernhardJirkubegrüßte,dassdieRegierungbestrebtsei,denbesonderenSchwierigkeitenÄltereramArbeitsmarktmitgesetzlichenMaßnahmenRechnungzutragen.EinTeilderRisikenÄltereramArbeitsmarkt solledurchdieverlängerungderbezugsdauerdesalgifür ÄlteresowiebeimALGIIdieVerschiebungderAltersgrenzevon60auf63JahrebeidenRentenabschlägenbei erzwingbaremvorzeitigemrenteneintrittausgeglichen werden.dierentenabschlägewürdeninsbesondereschwerbehindertetreffen,derenlagesichdurchdierentemit67 nochmalsverschlechtere.eineverpflichtungzurinanspruchnahmeabschlagsgeminderterrentenerhöhedasrisikoderaltersarmut.diesbeeinflusseauchdenarbeitsmarkt unddiearbeitslosenquote.eineamtlichherbeigeführtebzw. erzwungeneverrentungmitabschlägenmüsseausgeschlossen werden. WegenderEinzelheitenwirdaufdieentsprechendeAusschuss-Drucksache16(11)882sowiedasWortprotokollder 74. Sitzung verwiesen. IV. Beratung und Abstimmungsergebnisse im federführenden Ausschuss DerAusschussfürArbeitundSozialeshatdieGesetzentwürfeaufDrucksachen16/7460und16/7459sowiedieAnträgeaufDrucksachen16/7003und16/6644sowie16/6929 inseiner75.sitzungam23.januar2008abschließendberaten.

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