NIEDERSCHRIFT. aufgenommen am 24. Juni 2016 bei der in der Gemeinde Oberschützen stattgefundenen. 19. Gemeinderatssitzung.

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1 GEMEINDE OBERSCHÜTZEN Oberschützen, Hauptplatz 1 Tel /7524, Fax DW 30 post@oberschuetzen.bgld.gv.at NIEDERSCHRIFT aufgenommen am 24. Juni 2016 bei der in der Gemeinde Oberschützen stattgefundenen 19. Gemeinderatssitzung. Anwesend waren: Bürgermeister Günter Toth, Reinhard Jany, Gerlinde Kainz, Georg Amtmann, Barbara Treiber, Esmeralda Jandrisits, Wilfried Böhm, Claudia Arthofer, Hans Unger, Ing. Ingmar Ulreich, Siegfried Jany, Ingrid Ulreich, Martin Grill, Ing. Thomas Pfeiffer, Reinhard Wessely, Bernhard Hochreiter, DI. Klaus Ulreich, Ernst Karner, Dr. Klaus Just, Wolfgang Spitzmüller Nicht anwesend (entschuldigt): Ing. Otmar Ulreich, Dieter Wolfger,Roman Pernsteiner sowie die Ortsvorsteher Harald Smodics, Gottlieb Simon, Hans Jürgen Gabriel, Ernst Schnalzer Ortsvorsteher: Schriftführer: Monika Schmidt Tagesordnung: 1. Verabschiedung Hilde Gamauf 2. Förderung Fa. Bohr 3. Verordnung über Friedhofsgebühren 4. Vergabe Photovoltaikanlage Volksschule Aschau 5. Ankauf EDV-Anlage NMS 6. Ankauf Feuerwehrauto Unterschützen 7. Ankauf Auto Bauhof 8. Pachtvertrag Mahnmal 9. Pachtvertrag Parkplatz Schwimmbad 10. Dienstbarkeitsvertrag Familie Eller 11. Grundstücksverkauf AVITA Resort 12. Gründung Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband Oberwart

2 2 13. Aufhebung Beschluss Regelung für Trauungen 14. Widmung bzw. Entwidmung öff. Gut, KG Oberschützen 15. Umwidmung Grundstück 581/1, KG Oberschützen 16. Kurzparkzone G. A. Wimmer-Platz 17. Abrechnung Feuerwehren 18. Statut Kindergarten 19. Beiträge Nachmittagsbetreuung Neue Mittelschule 20. Beiträge Nachmittagsbetreuung Volksschulen 21. Bricht Brücken 22. Tonnagebeschränkung Ausweichroute Willersdorf 23. Bericht Kassakontrolle 24. Projekt Gemeinsam sicher für Österreich 25. Bernadette Gosch unbefristetes Dienstverhältnis 26. Isabella Schabauer unbefristetes Dienstverhältnis 27. Karenzvertretung Kindergarten Aschau 28. Karenzvertretung Kindergarten Oberschützen 29. Anneliese Stecker Leiterzulage 30. Übergang Leitung Carina Laschober 31. Stundenkürzung Anneliese Karner 32. Stundenkürzung Martina Mihala 33. Anstellung Nachmittagsbetreuung Volksschule Unterschützen 34. Nachmittagsbetreuung Volksschule Oberschützen und NMS 35. Abschreibung Beiträge Nachmittagsbetreuung 36. Berufungsentscheidung Payer GmbH 37. Berufungsentscheidung Schulerhaltungsbeitrag Stadt Wien 38. Allfälliges Bürgermeister Günter Toth eröffnet die Sitzung, begrüßt die Erschienen und stellt deren ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit fest. Zur Beglaubigung der Niederschrift ersucht er die Gemeinderäte: Ing. Ingmar Ulreich und Dr. Klaus Just Vor Eingang in die Tagesordnung wird das Protokoll der letzten Sitzung einstimmig genehmigt. Bürgermeister Günter Toth setzt den Tagesordnungspunkt 8. Pachtvertrag Mahnmal ab. Weiters stellt Bürgermeister Günter Toth den Antrag den Tagdesordnungspunkt 34. Dienstverlängerung Julia Zartl auf die Tagesordnung zu nehmen. einstimmig den Tagesordnungspunkt 34. Dienstverlängerung Julia Zartl auf die Tagesordnung zu nehmen.

3 3 Zur Tagesordnung: 1. Verabschiedung Hilde Gamauf 2. Förderung Fa. Bohr Bürgermeister Günter Toth teilt dem Gemeinderat mit, dass der Fa. Bohr für die Errichtung eines Kompetenzzentrums eine Einmalförderung von 5.000,-- gewährt werden sollte. Ing. Thomas Pfeiffer und Reinhard Wessely nehmen an der Sitzung teil. 19 Ja-Stimmen und einer Stimmenthaltung (Wolfgang Spitzmüller) der Fa. Bohr für das Kompetenzzentrum eine Einmalförderung von 6.000,-- zu gewähren. 3. Verordnung über Friedhofsgebühren Bürgermeister Günter Toth teilt dem Gemeinderat mit, dass im Gemeindevorstand besprochen wurde, dass die Leichenhallengebühren geändert werden sollen. einstimmig nachstehende Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Oberschützen vom über die Ausschreibung von Friedhofsgebühren. Gemäß 40 Abs. 1 Burgenländisches Leichen- und Bestattungswesengesetz, LGBl. Nr. 16/1970 idgf, im Zusammenhalt mit 15 Abs. 3 Z 4 Finanzausgleichsgesetz 2008 FAG 2008, BGBl. Nr. 103/2007 idgf, wird verordnet: 1 Für die Benützung des Gemeindefriedhofes werden folgende Friedhofsgebühren festgelegt: Grabstellengebühr Grabstellenerneuerungsgebühr Beisetzungsgebühr Enterdigungsgebühr Gebühr für die Benützung der Leichenhalle (Aufbahrungshalle). 2 Für die Verleihung des Benützungsrechtes an einer Grabstelle wird für die Dauer von zehn Jahren eine Grabstellengebühr erhoben. Die Grabstellengebühr beträgt für

4 4 Erdgräber für einfachen Belag Erdgräber für mehrfachen Belag gemauerte Grabstellen (Grüfte) Aschengrabstellen - Urnenhain 58,14 Euro 116,28 Euro 363,36 Euro 1.000,00 Euro 3 Für die Erneuerung der Benützungsrechte an Grabstellen für die Dauer von weiteren zehn Jahren beträgt die Gebühr 100 % der im 2 festgesetzten Gebühren. 4 Die Höhe der Beisetzungsgebühr (einschließlich der Kosten für das Öffnen und Schließen der Grabstelle sowie die Bereitstellung der Versenkungsvorrichtung für den Sarg) beträgt für die Friedhöfe in den Ortsverwaltungsteilen Oberschützen, Unterschützen und Willersdorf 1. bei einer Beisetzung in Erdgräber Euro 330,-- 2. bei einer Beisetzung in Tiefengräber Euro 410,-- 3. bei einer Beisetzung in gemauerten Grabstellen (Grüfte) Euro 330,-- 4. bei einer Beisetzung einer Urne Euro 80,-- 5. bei einer Beisetzung von Kindern unter 10 Jahren Euro 120,-- Friedhöfe in den Ortsverwaltungsteilen Aschau und Schmiedrait 1. bei einer Beisetzung in Erdgräber Euro 400,-- 2. bei einer Beisetzung in Tiefengräber Euro 440,-- 3. bei einer Beisetzung in gemauerten Grabstellen (Grüfte) Euro 330,-- 4. bei einer Beisetzung einer Urne Euro 100,-- 5. bei einer Beisetzung von Kindern unter 10 Jahren Euro 120,-- 5 Die Enterdigungsgebühr beträgt Euro 660,--. Die Enterdigungsgebühr ist nur dann zu entrichten, wenn die Enterdigung der Leiche nicht auf Grund einer behördlichen Anordnung erfolgt Für die Benützung der Leichenhallen (Aufbahrungshalle) zur Aufbahrung der Leiche in der Gemeinde Oberschützen werden folgende Gebühren festgesetzt: Für die Benützung der Leichenhallen in den Ortsverwaltungsteilen Oberschützen und Unterschützen sind pro Tag 100,00 Euro zu entrichten.

5 5 Für die Benützung der Leichenhallen in den Ortsverwaltungsteilen Aschau, Schmiedrait und Willersdorf sind pro Tag 50,00 Euro zu entrichten. Hiebei sind die Tage, die eine Leiche auf Grund behördlicher Anordnung über die übliche Zeit hinaus aufgebahrt bleiben muss, bei der Berechnung der Gebühr außer Betracht zu lassen. 2. Für die Benützung des Obduktionsraumes der Leichenhalle zur Vornahme einer Obduktion ist eine Gebühr in der Höhe der tatsächlich aufgelaufenen Betriebskosten zu entrichten. Keine Gebühren sind zu entrichten, wenn es sich um eine behördlich angeordnete Obduktion handelt Die Gebührenschuld entsteht bei der Grabstellen(Erneuerungs-)gebühr mit der Verleihung bzw. mit der Erneuerung des Benützungsrechtes, bei der Beisetzungsgebühr mit der erfolgten Erdbestattung der Leiche oder Beisetzung der Urne, bei der Enterdigungsgebühr mit der Vorlage der Bewilligung der Gemeinde zur Enterdigung der Leiche, bei der Gebühr für die Benützung der Leichenhalle mit dem Beginn der Benützung. 2. Die festgesetzten Friedhofsgebühren werden einen Monat nach Zustellung des von der Gemeinde in Bescheidform zu erlassenden Zahlungsauftrages fällig. 3. Zur Entrichtung der Grabstellen-(Erneuerungs-)gebühr ist die Person verpflichtet, deren Ansuchen um Verleihung (Erneuerung) des Benützungsrechtes an einer Grabstelle bewilligt wird; zur Entrichtung der übrigen Gebühren ist die Person verpflichtet, der das Benützungsrecht an der Grabstelle, in der die Leiche bestattet oder die Urne beigesetzt wird oder ist, zukommt. Wenn jedoch die Person selbst bestattet wird, dann ist jene Person zur Entrichtung der Gebühren verpflichtet, die nach 19 Abs. 2 Burgenländisches. Leichen- und Bestattungswesengesetz für die Bestattung Sorge zu tragen hat Bei vorzeitigem Verzicht auf das Recht der Benützung einer Grabstelle ( 38 Abs. 1 lit. b Burgenländsiches Leichen- und Bestattungswesengssetz), oder bei Schließung oder Auflassung eines Friedhofes oder Friedhofteiles ( 32 Abs. 4 leg. cit.) findet ein Rückersatz von Friedhofsgebühren nicht statt. 2. In den Fällen des 37 Burgenländisches. Leichen- und Bestattungswesengesetz ist die Grabstellengebühr bis zum Erlöschen des Benützungsrechtes als abgegolten anzusehen. 9

6 6 Diese Verordnung tritt mit in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung vom des Gemeinderates der Gemeinde Oberschützen betreffend die Ausschreibung von Friedhofsgebühren außer Kraft. 4. Vergabe Photovoltaikanlage Volksschule Aschau Bürgermeister Günter Toth teilt dem Gemeinderat mit, dass hinsichtlich der Errichtung einer Photovoltaikanlage auf der Volksschule in Aschau zwei Anbote abgegeben wurden. einstimmig den Auftrag zur Errichtung der Photovoltaikanlage auf der Volksschule Aschau vorbehaltlich des Abschlusses eines Energieliefervertrages an die Fa. Photovoltaik & Elektrotechnik Pernsteiner laut Anbot vom in der Höhe von ,00 (brutto) zu vergeben. 5. Ankauf EDV-Anlage NMS Bürgermeister Günter Toth teilt dem Gemeinderat mit, dass es für die EDV- Anlage in der NMS zwei Anbieter gegeben hat, jedoch einer sein Anbot zurückgezogen hat. einstimmig den Auftrag für die EDV-Anlage an die Fa. Seytech laut Anbot vom in der Höhe von ,20 zu vergeben. 6. Ankauf Feuerwehrauto Unterschützen Bürgermeister Günter Toth teilt dem Gemeinderat mit, dass die Feuerwehr Unterschützen ein neues TLF ankaufen wird. Weiters teilt er mit, dass die Gemeinde den Ankauf mit ,-- unterstützen wird, wobei die Feuerwehr Unterschützen auf den Ankauf eines KLF verzichtet. einstimmig den Ankauf eines TLF für die Feuerwehr Unterschützen. 7. Ankauf Auto Bauhof Bürgermeister Günter Toth teilt dem Gemeinderat mit, dass der VW-Caddy nicht mehr lange fahrbar sein wird. einstimmig, dass der Bürgermeister das Pouvoir bekommt einen VW-Caddy beim Autohaus Fürst laut Anbot vom in der Höhe von ,-- (brutto) anzukaufen.

7 7 8. Pachtvertrag Schwimmbad Bürgermeister Günter Toth bringt dem Gemeinderat die Pachtvereinbarung mit Thomas Unger bezüglich des Parkplatzes für das Schwimmbad zur Kenntnis. einstimmig die Pachtvereinbarung mit Thomas Unger bezüglich des Parkplatzes für das Schwimmbad zu unterfertigen. 9. Dienstbarkeitsvertrag Familie Eller Bürgermeister Günter Toth bringt dem Gemeinderat den Dienstbarkeitsvertrag mit der Familie Eller zur Kenntnis. einstimmig den Dienstbarkeitsvertrag mit Familie Eller zu unterfertigen. 10. Grundstücksverkauf AVITA Resort Bürgermeister Günter Toth bringt dem Gemeinderat das Ansuchen des AVITA Resort hinsichtlich des Ankaufes einer Teilfläche des Weges Gst. Nr. 4263/1, KG Oberschützen, zur Kenntnis. einstimmig, dass die Teilfläche des Weges Gst. Nr. 4263/1, KG Oberschützen, nicht verkauft wird. 11. Gründung Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband Oberwart Bürgermeister Günter Toth teilt dem Gemeinderat mit, dass ein Standesamtsund Staatsbürgerschaftsverband im Bezirk Oberwart gegründet wird und es zweckmäßig wäre diesem beizutreten. mit 18 Ja-Stimmen und zwei Stimmenthaltungen zur gemeinsamen Erledigung aller Standesamts- und Staatsbürgerschaftsaufgaben dem neu zu bildenden Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverbandes Bezirk Oberwart beizutreten. Grundlage für diesen Beitritt ist der vorliegende Entwurf der vorläufigen Satzung, diese bildet einen integrierenden Bestandteil dieser Niederschrift. 12. Aufhebung Beschluss Regelung für Trauungen Bürgermeister Günter Toth teilt dem Gemeinderat mit, dass der Gemeinderatsbeschluss vom hinsichtlich der Regelung von Trauungen hinfällig ist, da die Gebühren und Trauungsorte nunmehr gesetzlich geregelt sind.

8 8 einstimmig den Gemeinderatsbeschluss vom aufzuheben. 13. Widmung bzw. Entwidmung öff. Gut, KG Oberschützen Bürgermeister Günter Toth teilt dem Gemeinderat mit, dass im Zuge der Aufschließung des Grabenweges auch eine Wegbegradigung erfolgte und daher diverse Teilfläche ge- bzw. entwidmet werden müssen. einstimmig nachstehende Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Oberschützen vom 24. Juni 2016 gemäß 82 der Bgld. Gemeindeordnung 2003 GemO 2003 betreffend die Widmung bzw. Entwidmung von öffentlichem Gut in der KG Oberschützen. 1 Die Trennstücke Nr. 10, im Ausmaß von 5 m², und Nr. 6, im Ausmaß von 20 m², werden als öffentliches Gut entwidmet und die Trennstücke Nr. 3, im Ausmaß von 33 m², Nr. 4, im Ausmaß von 48 m², Nr. 5, im Ausmaß von 90 m², Nr. 8, im Ausmaß von 11 m², Nr. 1, im Ausmaß von 54 m², und Nr. 2, im Ausmaß von 48 m², werden als öffentliches Gut gewidmet. 2 Diese Verordnung tritt nach Ablauf der Kundmachungsfrist in Kraft. 14. Umwidmung Grundstück Nr. 581/1, KG Oberschützen Bürgermeister Günter Toth teilt dem Gemeinderat mit, dass es einen Interessenten für das Grundstück Nr. 581/1, KG Oberschützen, gibt und auf Grund des bereits abgeschlossenen Abtretungs- und Dienstbarkeitsvertrages nichts dagegen spricht. einstimmig nachstehende Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Oberschützen vom , mit der festgestellt wird, dass die Erschließung durch Straßen und Versorgungsleitungen gesichert ist. Auf Grund des 20 Abs. 2 des Bgld. Raumplanungsgesetzes, LGBl. Nr. 18/1969 i.d.g.f., wird verordnet:

9 9 1 Die widmungsgemäße Verwendung des in der beiliegenden Plandarstellung gekennzeichneten Aufschließungsgebietes in Oberschützen Grundstück Nr. 581/1, KG Oberschützen, ist zulässig, weil die Erschließung dieses Gebietes durch Straßen und Versorgungsleitungen gesichert ist. 2 In dem in 1 bezeichneten Aufschließungsgebiet sind Baubewilligungen sowie Bewilligungen von sonstigen sich auf das Gemeindegebiet auswirkenden Maßnahmen auf Grund landesgesetzlicher Vorschriften zulässig. Diese Verordnung tritt mit Ablauf der Kundmachungsfrist in Kraft Kurzparkzone G. A. Wimmer-Platz Bürgermeister Günter Toth bringt dem Gemeinderat die Parkplatzproblematik auf dem G. A. Wimmer-Platz zur Kenntnis. Weiters teilt er mit, dass das betroffene Grundstück als Bauland-Wohngebiet gewidmet ist und somit eine privatrechtliche Lösung gefunden werden könnte. 16. Abrechnung Feuerwehren Bürgermeister Günter Toth erteilt Reinhard Jany das Wort. Dieser teilt dem Gemeinderat mit, dass die Abrechnungen sämtlicher Feuerwehren der Gemeinde Oberschützen überprüft wurden. Der Gemeinderat nimmt den Bericht von Vizebürgermeister Reinhard Jany betreffend die Abrechnung der Feuerwehren der Gemeinde Oberschützen zur Kenntnis, wobei die Abrechnung Bestandteil des Beschlusses ist. 17. Statut Kindergarten Bürgermeister Günter Toth teilt dem Gemeinderat mit, dass es, um die Vorsteuerpflicht wieder auf 10 % zu senken, notwendig ist Statuten für die Kindergärten der Gemeinde Oberschützen zu beschließen. einstimmig die Kindergärten Oberschützen und Aschau nunmehr gemeinnützig zu führen und die beiliegenden Statuten. 18. Beiträge Nachmittagsbetreuung Neue Mittelschule Bürgermeister Günter Toth bringt dem Gemeinderat die neuen Beiträge für die Nachmittagsbetreuung in der Neuen Mittelschule zur Kenntnis.

10 10 einstimmig nachstehende Beiträge für die Nachmittagsbetreuung in der Neuen Mittelschule: bis Uhr bis Uhr 1. Tag 20,-- 26,-- 2. Tag 27,-- 35,-- 3. Tag 41,-- 52,-- 4. Tag 56,-- 70,-- 5. Tag 71,-- 88,-- bis Uhr 1. Tag 7,-- 2. Tag 11,-- 3. Tag 19,-- 4. Tag 28,-- 5. Tag 39, Beiträge Nachmittagsbetreuung - Volksschulen Bürgermeister Günter Toth bringt dem Gemeinderat die neuen Beiträge für die Nachmittagsbetreuung in den Volksschulen Oberschützen und Unterschützen zur Kenntnis. einstimmig nachstehende Beiträge für die Nachmittagsbetreuung in den Volksschulen Oberschützen und Unterschützen: bis Uhr bis Uhr 1. Tag 20,-- 26,-- 2. Tag 27,-- 35,-- 3. Tag 41,-- 52,-- 4. Tag 56,-- 70,--

11 11 5. Tag 71,-- 88,-- bis Uhr 1. Tag 7,-- 2. Tag 11,-- 3. Tag 19,-- 4. Tag 28,-- 5. Tag 39, Bericht Brücken Bürgermeister Günter Toth berichtet dem Gemeinderat über die momentane Situation hinsichtlich der Brückensanierungen in Unterschützen und Willersdorf. Weiters teilt er mit, dass es besser wäre mit der Sanierung der Brücke in Willersdorf zu beginnen, da sich die Sanierung der Brücke in Unterschützen noch verzögern wird. 21. Tonnagebeschränkung Ausweichroute Willersdorf Bürgermeister Günter Toth teilt dem Gemeinderat mit, dass im Ortsbereich Willersdorf gemäß beigelegter Planskizze eine Tonnagebeschränkung von 3,5 t zu erlassen wäre. einstimmig, dass keine Tonnagebeschränkung von 3,5 t im Ortsbereich Willersdorf erlassen wird. 22. Bericht Kassakontrolle Bürgermeister Günter Toth erteilt dem Obmann des Kontrollausschusses Ing. Thomas Pfeiffer das Wort. Dieser bringt dem Gemeinderat die Niederschrift vom , welche anlässlich der stichprobenartig durchgeführten Prüfung der Belege vom bis aufgenommen wurden, zur Kenntnis. Weiters teilt er mit, dass die Seiten 19 und 20 der Checkliste I Prüfungsausschuss Bereich V Abgaben und Steuern besprochen wurde. Nach eingehender Beratung nimmt der Gemeinderat mit 19 Ja-Stimmen und einer Stimmenthaltung (Ing. Thomas Pfeiffer) den Bericht des Obmannes des Kontrollausschusses zur Kenntnis.

12 Projekt Gemeinsam sicher für Österreich Bürgermeister Günter Toth stellt dem Gemeinderat das Projekt Gemeinsam sicher für Österreich vor und macht den Vorschlag Ernst Karner als Sicherheitsgemeinderat zu bestellen. mit 18 Ja-Stimmen und zwei Stimmenthaltungen Ernst Karner als Sicherheitsgemeinderat zu bestellen. 38.Allfälliges Bürgermeister Günter Toth teil dem Gemeinderat mit, dass die Fassadensanierung der Volksschule Aschau im Budget 2017 vorgesehen werden wird. Beginn: Uhr Ende: Uhr v.g.u. Beglaubigt: Der Bürgermeister:

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