NIEDERSCHRIFT. aufgenommen am 13. Dezember 2013 bei der in der Gemeinde Oberschützen stattgefundenen. 6. Gemeinderatssitzung.
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1 GEMEINDE OBERSCHÜTZEN Oberschützen, Hauptplatz 1 Tel /7524, Fax DW 30 post@oberschuetzen.bgld.gv.at NIEDERSCHRIFT aufgenommen am 13. Dezember 2013 bei der in der Gemeinde Oberschützen stattgefundenen 6. Gemeinderatssitzung. Anwesend waren: Bürgermeister Günter Toth, Reinhard Jany, Ing. Ingmar Ulreich, Esmeralda Jandrisits, Gerlinde Kainz, Dieter Wolfger, Siegfried Jany, Ing. Otmar Ulreich, Claudia Arthofer, Georg Amtmann, Hans Unger, Barbara Treiber, Wilfried Böhm, Ingrid Ulreich, Ing. Thomas Pfeiffer, Reinhard Wessely, Martin Grill, DI. Klaus Ulreich, Bernhard Hochreiter, Dr. Klaus Just, Roman Pernsteiner, Wolfgang Spitzmüller Nicht anwesend (entschuldigt): Ernst Karner, sowie der Ortsvorsteher Gottlieb Simon Ortsvorsteher: Harald Smodics, Anneliese Karner, Ernst Schnalzer Schriftführer: Monika Schmidt Tagesordnung: 1. Gemeindeabgaben für das Haushaltsjahr Teuerungsausgleich für kleine Einkommen und Familien 3. Teuerungsausgleich für Betriebe, die Lebensmittel produzieren 4. Voranschlag für das Haushaltsjahr 2014 Vergabe Kassakredit Dienstpostenplan 5. Voranschlag für das Haushaltsjahr 2014 Gemeinde Oberschützen KG 6. Genehmigung Kontokorrentkredit Euro ,-- - Gemeinde Oberschützen KG 7. Anpassung Mietvertrag Neue Mittelschule
2 8. Gemeindekalender Neu 9. Tonnagenschränkung Wiesfleck Willersdorf 10. Bericht Wasserverlust 11. Vergaben Digitalisierung Wasserleitungen Oberschützen und Aschau 12. Treuhändige Übernahme 2 Wohnungen in Unterschützen 13. Bestellung neuer Bausachverständiger 14. Auflösung Mietvertrag Monika Schmidt per Mietverträge Willersdorfer Straße 41a Elke Kainz, Dominik Pichlhöfer 16. Genehmigung Eingliederungsbetreuungspersonen und Saisonarbeiter 17. Aufhebung Bescheid FURANO OFFICE MANAGEMENT LTD. 18. Allfälliges 2 Bürgermeister Günter Toth eröffnet die Sitzung, begrüßt die Erschienen und stellt deren ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit fest. Zur Beglaubigung der Niederschrift ersucht er die Gemeinderäte: Esmeralda Jandrisits und Bernhard Hochreiter Vor Eingang in die Tagesordnung wird das Protokoll der letzten Sitzung einstimmig genehmigt. Bürgermeister Günter Toth stellt den Antrag den Tagesordnungspunkt 16. Mittelfristiger Finanzplan 2014 bis 2018 auf die Tagesordnung zu nehmen. den Tagesordnungspunkt 16. Mittelfristiger Finanzplan 2014 bis 2018 auf die Tagesordnung zu nehmen. Bürgermeister Günter Toth stellt den Antrag den Tagesordnungspunkt 17. Mietvertrag betreubares Wohnen auf die Tagesordnung zu nehmen. den Tagesordnungspunkt 17. Mietvertrag betreubares Wohnen auf die Tagesordnung zu nehmen. Bürgermeister Günter Toth stellt den Antrag den Tagesordnungspunkt 18 Übernahme Projekt Photovoltaikanlage Oberschützen. auf die Tagesordnung zu nehmen. den Tagesordnungspunkt 18. Übernahme Projekt Photovoltaikanlage Oberschützen auf die Tagesordnung zu nehmen.
3 3 Bürgermeister Günter Toth stellt den Antrag den Tagesordnungspunkt 19. Bericht Kassakontrolle. auf die Tagesordnung zu nehmen. den Tagesordnungspunkt 19. Bericht Kassakontrolle auf die Tagesordnung zu nehmen. Zur Tagesordnung: 1. Gemeindeabgaben für das Haushaltsjahr 2014 Wasserbezugsgebühr Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Gemeinderat mit 20 Ja-Stimmen und 2 Gegenstimmen nachstehende Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Oberschützen vom über die Ausschreibung von Wasserbezugsgebühren. Auf Grund des 15 Abs. 3 Z 4 des Finanzausgleichsgesetzes FAG 2008, BGBl. I Nr. 103/2007 i.d.g.f., wird verordnet: 1 Für den Bezug von Wasser aus der öffentlichen Wasserleitung und die Benützung von Wassermessern im Bereich der Gemeinde Oberschützen werden laufende Gebühren ausgeschrieben. Die Höhe der Wasserbezugsgebühr beträgt pro m³ 1,45 Euro. Für die Bereitstellung von Wassermessern wird eine Zählergebühr von jährlich 8,72 Euro für 3 m³ Zähler 36,00 Euro für 7 m³ Zähler 216,00 Euro für 8-20 m³ Zähler 264,00 Euro für ab 20 m³ Zähler verrechnet. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist jeweils gesondert hinzuzurechnen. 2 3
4 4 Zur Entrichtung dieser Wasserbezugsgebühren sind die Eigentümer jener Grundstücke verpflichtet, die an das öffentliche Wasserleitungsnetz angeschlossen sind. 4 Die Gebührenschuld entsteht mit dem Zeitpunkt des Anschlusses an das öffentliche Wasserleitungsnetz. 5 Die Wasserbezugsgebühr wird am 15. Feber, 15. Mai, 15. August und 15.November zu je einem Viertel des Jahresbetrages fällig. 6 Diese Verordnung tritt mit in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung vom des Gemeinderates der Gemeinde Oberschützen betreffend die Ausschreibung einer Wasserbezugsgebühr außer Kraft. Kanalbenützungsgebühr: Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Gemeinderat mit 20 Ja-Stimmen und 2 Gegenstimmen nachstehende Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Oberschützen vom über die Ausschreibung einer Kanalbenützungsgebühr für die Ortsverwaltungsteile Oberschützen, Unterschützen, Aschau, Willersdorf und Schmiedrait. Gemäß der 10, 11, 12 und 13 des Kanalabgabegesetzes, LGBl. Nr. 41/1984 i.d.g.f., im Zusammenhalt mit 15 Abs. 3 Z 4 des Finanzausgleichsgesetzes FAG 2008, BGBl. I Nr. 103/2007 i.d.g.f., wird verordnet: 1 Zur Deckung der Betriebs- und Instandhaltungskosten der Kanalisationsanlage und zur teilweisen Deckung der Errichtungskosten werden nach den Bestimmungen des dritten Abschnittes des Kanalabgabegesetzes Kanalbenützungsgebühren erhoben. Die Höhe der jährlichen Kanalbenützungsgebühr wird wie folgt festgesetzt: a) 0,24 Euro pro m² Berechnungsfläche gemäß 5 Abs. 2 KabG sowie b) einer Grundgebühr pro Objekt gemäß 5 Abs. 2 KabG: 2
5 5 bis 600 m² 302,-- Euro bis 700 m² 372,-- Euro bis m² 440,-- Euro bis m² 510,-- Euro bis m² 785,-- Euro über m² 1.060,-- Euro Die gesetzliche Umsatzsteuer ist gesondert hinzuzurechnen. 3 (1) Zur Entrichtung der Kanalbenützungsgebühr ist der Eigentümer der Anschlussgrundfläche verpflichtet. Miteigentümer schulden die Kanalbenützungsgebühr zur ungeteilten Hand. Dies gilt nicht, wenn die Eigentümer Wohnungseigentümer sind. In diesen Fällen kann aber, sofern ein gemeinsamer Verwalter bestellt ist, die Zustellung des Abgabenbescheides an diesen erfolgen. (2) Ist die Anschlussgrundfläche vermietet, verpachtet oder sonst zum Gebrauch überlassen, ist die Kanalbenützungsgebühr dem Inhaber (Mieter, Pächter, Fruchtnießer) vorzuschreiben. Der Eigentümer haftet persönlich für die Abgabenschuld. 4 Der Abgabenanspruch entsteht mit Beginn des Monats, in dem erstmalig die Benützung der Kanalisationsanlage möglich ist. 5 Die Kanalbenützungsgebühr wird am 15. Feber, 15. Mai, 15. August und 15. November zu je einem Viertel ihres Jahresbetrages fällig. 6 Diese Verordnung tritt mit in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung vom des Gemeinderates der Gemeinde Oberschützen betreffend die Ausschreibung einer Kanalbenützungsgebühr außer Kraft. Anschluss- und Ergänzungsbeitrag: Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Gemeinderat einstimmig nachstehende Verordnung
6 6 des Gemeinderates der Gemeinde Oberschützen vom über die Ausschreibung eines Anschluss- und Ergänzungsbeitrages nach dem Kanalabgabegesetz für die Ortsverwaltungsteile Oberschützen, Unterschützen, Aschau, Willersdorf und Schmiedrait. Gemäß der 2, 3, 5, 7 und 13 des Kanalabgabegesetzes, LGBl. Nr. 41/1984 i.d.g.f., wird verordnet: 1 Für jene Anschlussgrundfläche bzw. Teile der Anschlussgrundfläche, für die eine rechtskräftige Anschlussverpflichtung oder Anschlussbewilligung vorliegt, wird ein Anschlussbeitrag erhoben. 2 (1) Wenn sich die Berechnungsfläche der im 1 genannten Anschlussgrundfläche bzw. Teile der Anschlussgrundfläche ändert, wird ein Ergänzungsbeitrag zum Anschlussbeitrag erhoben. (2) Die Höhe des Ergänzungsbeitrages ist entsprechend dem Ausmaß der zusätzlichen Berechnungsfläche zu bemessen. 3 (1) Die Errichtungskosten der Kanalisationsanlage betragen ,70 Euro. Die um 10 % erhöhte Summe aller Berechnungsflächen beträgt m². (2) Der Beitragssatz wird mit 9,45 Euro pro m² Berechnungsfläche gemäß 5 Abs. 2 KAbG festgesetzt. (3) Das Beitragsausmaß ergibt sich aus dem mit der Berechnungsfläche vervielfachten Beitragssatz. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist beim Anschluss- und Ergänzungsbeitrag gesondert hinzuzurechnen. Der Abgabenanspruch entsteht 4 1. beim Anschlussbeitrag: mit der Rechtskraft des Anschlussbescheides bzw. der Anschlussbewilligung; 2. beim Ergänzungsbeitrag: mit Rechtskraft der baurechtlichen Benützungsbewilligung; wenn jedoch eine solche nicht erforderlich ist, mit der Vollendung des Vorhabens, das eine Änderung nach 7 Abs. 1 Kanalabgabegesetz bewirkt. Die Abgaben werden mit Ablauf eines Monates nach Bekanntgabe des Abgabenbescheides fällig. 5
7 7 6 Der Abgabenschuldner ist verpflichtet, der Gemeinde jede Änderung des Abgabengegenstandes anzuzeigen. 7 Diese Verordnung tritt mit in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung vom des Gemeinderates der Oberschützen betreffend die Ausschreibung eines Anschluss- und Ergänzungsbeitrages nach dem Kanalabgabegesetz außer Kraft. 2. Teuerungsausgleich für kleine Einkommen und Familien Bürgermeister Günter Toth macht dem Gemeinderat den Vorschlag für das Jahr 2014 einen Teuerungsausgleich für kleine Einkommen, Familien und Alleinerzieher/innen mit Hauptwohnsitz in der Großgemeinde Oberschützen wie folgt zu beschließen: a) Für kleine Einkommen ist eine GIS-Befreiung, wobei die GIS-Befreiung auf den Eigentümer des Hauses lauten muss, Voraussetzung. Bei Wohnungsmietern ist die auf den Wohnungsmieter lautende GIS-Befreiung Ausschlag gebend. Bei missbräuchlichen GIS-Befreiungen behält sich die Gemeinde die Nichtauszahlung der Förderung vor. b) Für Familien ist der gleichzeitige Bezug von Familienbeihilfe für mindestens 3 Kinder sowie die Hauptwohnsitzmeldung der betroffenen Kinder im gemeinsamen Haushalt Voraussetzung. c) Für Alleinerzieher/Innen sind die Hauptwohnsitzmeldung des/der Alleinerziehers/In sowie mindestens eines Kindes im gemeinsamen Haushalt Voraussetzung. Bei missbräuchlichen Hauptwohnsitzmeldungen behält sich die Gemeinde die Nichtauszahlung der Förderung vor. Die Höhe des Förderbetrages beläuft sich auf 60,-- Euro pro Jahr. Der Förderbetrag kann nur einmal beantragt werden. Alle Voraussetzungen für die Beantragung des Förderbetrages müssen am des betreffenden Jahres vorliegen. Auf Antrag des Bürgermeisters wird der Teuerungsausgleich wie oben angeführt einstimmig vom Gemeinderat angenommen. 3. Teuerungsausgleich für Betriebe, die Lebensmittel produzieren
8 8 Bürgermeister Günter Toth macht dem Gemeinderat den Vorschlag, dass für Betriebe, die Lebensmittel produzieren, ab einem Wasserverbrauch von 300 m³ bis m³ die Wasserbezugsgebühr von 1,45 Euro auf 1,38 Euro, zuzüglich 10 % MWSt., herabgesetzt werden und Betriebe, die einen Wasserverbrauch von weniger als 300 m³ bzw. mehr als m³ haben, keine Förderung erhalten sollen., dass für Betriebe, die Lebensmittel produzieren, ab einem Wasserverbrauch von 300 m³ bis m³ die Wasserbezugsgebühr von 1,45 Euro auf 1,38 Euro, zuzüglich 10 % MWSt., herabgesetzt werden und Betriebe, die einen Wasserverbrauch von weniger als 300 m³ bzw. mehr als m³ haben, keine Förderung erhalten sollen. 4. Voranschlag für das Haushaltsjahr 2014 Bürgermeister Günter Toth legt dem Gemeinderat den Voranschlagsentwurf für das Haushaltsjahr 2014, welcher durch zwei Wochen im Gemeindeamt zur allgemeinen öffentlichen Einsichtnahme aufgelegen ist, wie folgt vor: im ordentlichen Teil im außerordentlichen Teil Gesamteinnahmen Gesamtausgaben ,-- Euro Einnahmen und ,-- Euro Ausgaben sowie 0,-- Euro Einnahmen und 0,-- Euro Ausgaben sohin ,-- Euro und ,-- Euro. Der Bürgermeister teilt mit, dass keine Einwendungen eingebracht wurden. Der Bürgermeister stellt den Abänderungsantrag, dass die Maastricht-Optimierungen im Voranschlag für das Haushaltsjahr 2014 wie folgt durchgeführt werden: 2/ ,-- Euro 2/ ,-- Euro 2/ ,-- Euro 1/ ,-- Euro Nach eingehender Beratung beschließt der Gemeinderat auf Antrag des Bürgermeisters mit 20 Ja- Stimmen, einer Gegenstimme (Dr. Klaus Just) und einer Stimmenthaltung (Roman Pernsteiner) und zwei den Abänderungsantrag mit den Maastricht-Optimierungen 2/ ,-- Euro
9 9 2/ ,-- Euro 2/ ,-- Euro 1/ ,-- Euro zu genehmigen. Daher beschließt der Gemeinderat auf Antrag des Bürgermeisters mit 20 Ja-Stimmen, einer Gegenstimme und einer Stimmenthaltung den Voranschlag für das Haushaltsjahr 2014 im ordentlichen Teil mit im außerordentlichen Teil mit Gesamteinnahmen Gesamtausgaben ,-- Euro Einnahmen und ,-- Euro Ausgaben sohin 0,-- Euro Einnahmen und 0,-- Euro Ausgaben sohin ,-- Euro und ,-- Euro. Der Voranschlag für das Haushaltsjahr 2014 ist Bestandteil dieses Beschlusses. Vergabe Kassakredit Bürgermeister Günter Toth teilt dem Gemeinderat mit, dass für den Kassakredit in der Höhe von Euro ,-- eine Ausschreibung gemacht wurde. Von der Raiffeisenbank Oberschützen-Bernstein- Mariasdorf-Wiesfleck, der Erste Bank der österreichischen Sparkassen AG und UniCredit Bank Austria wurden Anbote abgegeben. Der Gemeinderat beschließt auf Antrag des Bürgermeisters einstimmig einen Kassakredit zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben des ordentlichen Haushaltes von der Raiffeisenbank Oberschützen- Bernstein-Mariasdorf-Wiesfleck aufzunehmen. Die Höhe des Kassakredites wird mit Euro ,-- festgesetzt und ist spätestens am Ende des Finanzjahres 2014 zurückzubezahlen. Dienstpostenplan Der Gemeinderat beschließt auf Antrag des Bürgermeisters einstimmig den Dienstpostenplan laut Voranschlag für das Haushaltsjahr Voranschlag für das Haushaltsjahr 2014 Gemeinde Oberschützen KG Bürgermeister Günter Toth bringt dem Gemeinderat den Voranschlag für das Haushaltsjahr 2014 der Gemeinde Oberschützen Orts- und Infrastrukturentwicklungs-KG mit Einnahmen von Euro ,-- und Ausgaben von Euro ,-- zur Kenntnis. Auf Antrag des Bürgermeisters wird der Voranschlag für das Haushaltsjahr 2014 der Gemeinde Oberschützen Orts- und Infrastrukturentwicklungs-KG einstimmig genehmigt.
10 10 6. Genehmigung Kontokorrentkredit Euro ,-- - Gemeinde Oberschützen KG Bürgermeister Günter Toth teilt dem Gemeinderat mit, dass die Gemeinde Oberschützen KG einen Kontokorrentkredit in der Höhe von Euro ,-- beschlossen hat. Auf Antrag des Bürgermeisters wird die Aufnahme des Kontokorrentkredites der Gemeinde Oberschützen KG in der Höhe von Euro ,-- einstimmig genehmigt. 7. Anpassung Mietvertrag Neue Mittelschule Bürgermeister Günter Toth teilt dem Gemeinderat mit, dass es aufgrund der Sanierungsarbeiten in der Hauptschule der Mietvertrag zwischen der Gemeinde Oberschützen und der Gemeinde Oberschützen Orts- und Infrastrukturentwicklungs-KG vom bzw. der Nachträge vom , , , , , , und betreffend die Höhe des Mietzinses zu ändern ist. Nach eingehender Beratung wird auf Antrag des Bürgermeisters einstimmig der Nachtrag zum Mietvertrag zwischen der Gemeinde Oberschützen und der Gemeinde Oberschützen Orts- und Infrastrukturentwicklungs-KG vom bzw. den Nachträgen vom , , , , , , und einstimmig beschlossen. 8. Gemeindekalener Neu Bürgermeister Günter Toth bringt dem Gemeinderat den neuen Gemeindekalender sowie das Angebot der abd design produktion gmbh vom zur Kenntnis. Weiters teilt er mit, dass sich der Gemeindekalender durch Inseratschaltung fast selbst finanziert. den Auftrag zur Erstellung des Gemeindekalenders an die abd design produktion gmbh laut Anbot vom zu vergeben. 9. Tonnagenbeschränkung Wiesfleck - Willersdorf Bürgermeister Günter Toth teilt dem Gemeinderat mit, dass es notwendig ist auf der Gemeindestraße Richtung Wiesfleck eine Tonnagenbeschränkung von 3.5 t zu erlassen. vorbehaltlich der Zustimmung der Gemeinde Wiesfleck gemäß 43 StVO auf der Gemeindestraße Richtung Wiesfleck eine Tonnagebeschränkung von 3,5 t zu erlassen. 10. Bericht Wasserverlust Bürgermeister Günter Toth teilt dem Gemeinderat mit, dass sich auf Grund der heurigen Wasserabrechnung ein Wasserverlust von ca m³ ergeben hat. Weiters teilt er mit, dass mit der Fa. TML
11 11 diverse Messungen durchgeführt wurden. Diese Messungen ergaben, dass es sich um mehrere kleinere Undichtheiten handeln dürfte. Er teilt daher mit, dass weitere Maßnahmen getroffen werden, um weitere Wasserverlust soweit wie möglich zu verhindern. 11. Vergaben Digitalisierung Wasserleitungen Oberschützen und Aschau Bürgermeister Günter Toth bringt dem Gemeinderat die Anbote für die digitalen Wasserleitungskataster hinsichtlich der Ortsteile Oberschützen in der Höhe von Euro ,-- und Aschau in der Höhe von Euro ,-- zur Kenntnis. den digitalen Leitungskataster in Oberschützen mit Kosten von Euro ,-- und Aschau mit Kosten von Euro ,-- durchzuführen. 12. Treuhändige Übernahme 2 Wohnungen in Unterschützen Bürgermeister Günter Toth teilt dem Gemeinderat mit, dass für die Errichtung des 4. Blocks beim Ökodorf in Unterschützen es notwendig ist, zwei Wohnungen zu übernehmen. vorerst für die Errichtung des 4. Blocks beim Ökodorf in Unterschützen zwei Wohnungen zu übernehmen. 13. Bestellung neuer Bausachverständiger Bürgermeister Günter Toth teilt dem Gemeinderat mit, dass der Bausachverständige Ing. Friedrich Hafner aufhört und daher von der Gemeinde eine Ausschreibung durchgeführt wurde. Architekt Schwartz, Architekt Neubauer und Architekt Wagner haben ein Anbot abgegeben. den Auftrag für Bausachverständigentätigkeiten an den Billigstbieter, Architekt Schwartz, laut Anbot vom zu vergeben. 14. Auflösung Mietvertrag Monika Schmidt per Bürgermeister Günter Toth teilt dem Gemeinderat mit, dass der Mietvertrag mit Monika Schmidt per aufgelöst werden muss, nachdem diese ausgezogen ist. den Mietvertrag mit Monika Schmidt per aufzulösen. 15. Mietverträge Willersdorfer Straße 41a Elke Kainz, Dominik Pichlhöfer
12 12 Bürgermeister Günter Toth bringt dem Gemeinderat die Mietverträge mit Elke Kainz, Top Nr. 1, und Dominik Pichlhöfer, Top Nr. 3, in der Willersdorfer Straße 41a zur Kenntnis. Gerlinde Kainz verlässt den Sitzungssaal. die Mietverträge mit Elke Kainz hinsichtlich Top Nr. 1 und Dominik Pichlhöfer hinsichtlich Top Nr. 3 in der Willersdorfer Straße 41a zu unterfertigen. Gerlinde Kainz nimmt wieder an der Sitzung teil 16. Genehmigung Eingliederungsbetreuungspersonen und Saisonarbeiter Bürgermeister Günter Toth teilt dem Gemeinderat mit, dass Beirat in seiner letzten Sitzung die Anstellung der Eingliederungsbetreuungspersonen sowie der Saisonarbeiter beschlossen hat. Nach eingehender Beratung genehmigt der Gemeinderat auf Antrag des Bürgermeisters einstimmig die Anstellung der Eingliederungsbetreuungspersonen sowie der Saisonarbeiter in der Gemeinde Oberschützen KG. 17. Mittelfristiger Finanzplan 2014 bis 2018 Bürgermeister Günter Toth bringt dem Gemeinderat den Mittelfristigen Finanzplan 2014 bis 2018 zur Kenntnis. den Mittelfristigen Finanzplan 2014 bis Mietvertrag - betreubares Wohnen Bürgermeister Günter Toth bringt dem Gemeinderat den Mietvertrag mit Roswitha und Johann Wagner (Top Nr. 6) zur Kenntnis. den Mietvertrag mit Roswitha und Johann Wagner (Top Nr. 6) zu unterfertigen. 19. Übernahme Projekt Photovoltaikanlage Oberschützen Bürgermeister Günter Toth teilt dem Gemeinderat mit, dass ursprünglich geplant war, dass das Europäische Zentrum für Erneuerbare Energien (EEE) auf dem Dach der Volksschule Oberschützen eine Photovoltaikanlage mit Bürgerbeteiligung errichten soll. Das EEE hat bereits am , Zahl: 26/12, die Baufreigabe für dieses Bauvorhaben erwirkt.
13 13 Weiters teilt er mit, dass die Gemeinde nunmehr die Möglichkeit diese Anlage selbst als Bauherr und Betreiber zu errichten. Der Vorteil liegt darin, dass für die Errichtung keine Kosten für die Gemeinde entstehen, diese aber nach Rückzahlung der Anteile an die Gesellschafter nach 13 Jahren eine Photovoltaikanlage besitzt, die jährlich ca. Euro 1.500,-- auf die Lebensdauer der Anlage abwirft. Den Beteiligten kann eine jährliche Zuzählung von 4 % durch die Garantie eines fixen Energiespeisetarifes garantiert werden. Das EEE hat die Anlage ausgeschrieben und als Bestbieter wurde die Fa.S&H Solar GmbH, Marktstraße 3, 7000 Eisenstadt, zum Fixpreis von Euro ,77 (zuzügl. 20 % MWSt) beauftragt. Weiters wurde bei der Abwicklungsstelle für Ökostrom ÖMAG die Rechtsnachfolge für die Förderung bereits bekanntgegeben., dass: die Gemeinde Oberschützen die PV-Anlage (19,68 kwp) vom EEE übernimmt, die EEE die baubehördliche Bewilligung vom , Zahl: 26/12, an die Gemeinde Oberschützen bedingungslos abtritt und die Gemeinde Oberschützen diese bedingungslos übernimmt, die Gemeinde Oberschützen die Rechtsnachfolge bei der ÖMAG antritt, die Gemeinde Oberschützen die Ausschreibung für die Errichtung der PV-Anlage von der EEE übernimmt und erteilt dem Bestbieter S&H Solar GmbH den Auftrag zur Errichtung gemäß Anbot vom in der Höhe von Euro ,77 (exkl. MWSt), die buchhaltungsmäßige Abwicklung über den Nachtragsvoranschlag 2014 durchführt, mit den privaten Beteiligten ein Beteiligungsvertrag abgeschlossen wird (laut Beilage). 20. Bericht Kassakontrolle Bürgermeister Günter Toth erteilt dem Obmann des Kontrollausschusses Ing. Thomas Pfeiffer das Wort. Dieser bringt dem Gemeinderat die, welche anlässlich der stichprobenartig unangekündigt durchgeführten Prüfung der Belege vom bis aufgenommen wurde, zur Kenntnis.
14 14 Er teilt dem Gemeinderat mit, dass die Gegenüberstellung der Einnahmen und Instandhaltungskosten beim Schwimmbad 2013 Einnahmen von ca. Euro ,-- und Ausgaben von ca. Euro ,-- ergeben hat. Hinsichtlich der weiteren Vergaben an den Verein Uferholz teilt er mit, dass dabei Überlegungen angestellt werden sollten, ob die Kosten-Nutzen-Rechnung für die Gemeinde noch in Ordnung ist. Weiters hält er fest, dass bei den Prüfungen auf Grund des noch gültigen Gemeinderatsbeschlusses vom , in welchem die Kosten der Gemeindezeitung mit ÖS ,--/Quartal beschlossen und genehmigt wurden, massive Überschreitungen festgestellt wurden. Es wird daher angeregt, den oben genannten Beschluss aufzuheben und neu zu beschließen sowie eine massive Einsparungsmöglichkeit von bis zu Euro 7.500,-- bei einer Optimierung. Nach eingehender Beratung nimmt der Gemeinderat mit 19 Ja-Stimmen und einer Stimmenthaltung (Ing. Thomas Pfeiffer) den Bericht des Obmannes des Kontrollausschusses zur Kenntnis. 22. Allfälliges Ing. Thomas Pfeiffer teilt dem Gemeinderat mit, das die SPÖ-Fraktion zum Zeichen des Sparwillens im Jahr 2014 auf ihre Sitzungsgelder verzichtet. Beginn: Uhr Ende: Uhr v.g.u. Beglaubigt: Der Bürgermeister: Schriftführer:
NIEDERSCHRIFT. aufgenommen am 16. September 2016 bei der in der Gemeinde Oberschützen stattgefundenen. 20. Gemeinderatssitzung.
GEMEINDE OBERSCHÜTZEN... 7432 Oberschützen, Hauptplatz 1 Tel. 03353/7524, Fax DW 30 E-Mail: post@oberschuetzen.bgld.gv.at NIEDERSCHRIFT aufgenommen am 16. September 2016 bei der in der Gemeinde Oberschützen
MehrNIEDERSCHRIFT. aufgenommen am 20. Mai 2016 bei der in der Gemeinde Oberschützen stattgefundenen. 18. Gemeinderatssitzung.
GEMEINDE OBERSCHÜTZEN... 7432 Oberschützen, Hauptplatz 1 Tel. 03353/7524, Fax DW 30 E-Mail: post@oberschuetzen.bgld.gv.at NIEDERSCHRIFT aufgenommen am 20. Mai 2016 bei der in der Gemeinde Oberschützen
MehrNIEDERSCHRIFT. aufgenommen am 19. Juni 2015 bei der in der Gemeinde Oberschützen stattgefundenen. 13. Gemeinderatssitzung.
GEMEINDE OBERSCHÜTZEN... 7432 Oberschützen, Hauptplatz 1 Tel. 03353/7524, Fax DW 30 E-Mail: post@oberschuetzen.bgld.gv.at NIEDERSCHRIFT aufgenommen am 19. Juni 2015 bei der in der Gemeinde Oberschützen
MehrNIEDERSCHRIFT. aufgenommen am 18. November 2003 bei der in der Gemeinde Oberschützen stattgefundenen. 13. Gemeinderatssitzung.
NIEDERSCHRIFT aufgenommen am 18. November 2003 bei der in der Gemeinde Oberschützen stattgefundenen 13. Gemeinderatssitzung. Anwesend waren: Bürgermeister Günter Toth, Vizebürgermeister Dr. Ernst Postmann,
MehrNIEDERSCHRIFT. aufgenommen am 22. März 2013 bei der in der Gemeinde Oberschützen stattgefundenen. 3. Gemeinderatssitzung.
GEMEINDE OBERSCHÜTZEN... 7432 Oberschützen, Hauptplatz 1 Tel. 03353/7524, Fax DW 30 E-Mail: post@oberschuetzen.bgld.gv.at NIEDERSCHRIFT aufgenommen am 22. März 2013 bei der in der Gemeinde Oberschützen
MehrNIEDERSCHRIFT. aufgenommen am 24. November 2017 bei der in der Gemeinde Oberschützen stattgefundenen. 2. Gemeinderatssitzung.
GEMEINDE OBERSCHÜTZEN... 7432 Oberschützen, Hauptplatz 1 Tel. 03353/7524, Fax DW 30 E-Mail: post@oberschuetzen.bgld.gv.at NIEDERSCHRIFT aufgenommen am 24. November 2017 bei der in der Gemeinde Oberschützen
MehrNIEDERSCHRIFT. aufgenommen am 03. März 2017 bei der in der Gemeinde Oberschützen stattgefundenen. 24. Gemeinderatssitzung.
GEMEINDE OBERSCHÜTZEN... 7432 Oberschützen, Hauptplatz 1 Tel. 03353/7524, Fax DW 30 E-Mail: post@oberschuetzen.bgld.gv.at NIEDERSCHRIFT aufgenommen am 03. März 2017 bei der in der Gemeinde Oberschützen
MehrNIEDERSCHRIFT. aufgenommen am 18. März 2016 bei der in der Gemeinde Oberschützen stattgefundenen. 17. Gemeinderatssitzung.
GEMEINDE OBERSCHÜTZEN... 7432 Oberschützen, Hauptplatz 1 Tel. 03353/7524, Fax DW 30 E-Mail: post@oberschuetzen.bgld.gv.at NIEDERSCHRIFT aufgenommen am 18. März 2016 bei der in der Gemeinde Oberschützen
MehrNIEDERSCHRIFT. aufgenommen am 14. Dezember 2012 bei der in der Gemeinde Oberschützen stattgefundenen. 2. Gemeinderatssitzung.
GEMEINDE OBERSCHÜTZEN... 7432 Oberschützen, Hauptplatz 1 Tel. 03353/7524, Fax DW 30 E-Mail: post@oberschuetzen.bgld.gv.at NIEDERSCHRIFT aufgenommen am 14. Dezember 2012 bei der in der Gemeinde Oberschützen
MehrNIEDERSCHRIFT. aufgenommen am 20. September 2012 bei der in der Gemeinde Oberschützen stattgefundenen. 31. Gemeinderatssitzung.
GEMEINDE OBERSCHÜTZEN... 7432 Oberschützen, Hauptplatz 1 Tel. 03353/7524, Fax DW 30 E-Mail: post@oberschuetzen.bgld.gv.at NIEDERSCHRIFT aufgenommen am 20. September 2012 bei der in der Gemeinde Oberschützen
MehrNIEDERSCHRIFT. aufgenommen am 25. Oktober 2006 bei der in der Gemeinde Oberschützen stattgefundenen. 36. Gemeinderatssitzung.
GEMEINDE OBERSCHÜTZEN... 7432 Oberschützen, Hauptplatz 1 Tel. 03353/7524, Fax DW 30 E-Mail: post@oberschuetzen.bgld.gv.at NIEDERSCHRIFT aufgenommen am 25. Oktober 2006 bei der in der Gemeinde Oberschützen
MehrNIEDERSCHRIFT. aufgenommen am 29. Mai 2006 bei der in der Gemeinde Oberschützen stattgefundenen. 34. Gemeinderatssitzung.
GEMEINDE OBERSCHÜTZEN... 7432 Oberschützen, Hauptplatz 1 Tel. 03353/7524, Fax DW 30 E-Mail: post@oberschuetzen.bgld.gv.at NIEDERSCHRIFT aufgenommen am 29. Mai 2006 bei der in der Gemeinde Oberschützen
MehrNIEDERSCHRIFT. aufgenommen am 24. Juni 2016 bei der in der Gemeinde Oberschützen stattgefundenen. 19. Gemeinderatssitzung.
GEMEINDE OBERSCHÜTZEN... 7432 Oberschützen, Hauptplatz 1 Tel. 03353/7524, Fax DW 30 E-Mail: post@oberschuetzen.bgld.gv.at NIEDERSCHRIFT aufgenommen am 24. Juni 2016 bei der in der Gemeinde Oberschützen
MehrNIEDERSCHRIFT. aufgenommen am 07. Juli 2017 bei der in der Gemeinde Oberschützen stattgefundenen. 26. Gemeinderatssitzung.
GEMEINDE OBERSCHÜTZEN... 7432 Oberschützen, Hauptplatz 1 Tel. 03353/7524, Fax DW 30 E-Mail: post@oberschuetzen.bgld.gv.at NIEDERSCHRIFT aufgenommen am 07. Juli 2017 bei der in der Gemeinde Oberschützen
MehrNIEDERSCHRIFT. aufgenommen am 28. März 2014 bei der in der Gemeinde Oberschützen stattgefundenen. 7. Gemeinderatssitzung.
GEMEINDE OBERSCHÜTZEN... 7432 Oberschützen, Hauptplatz 1 Tel. 03353/7524, Fax DW 30 E-Mail: post@oberschuetzen.bgld.gv.at NIEDERSCHRIFT aufgenommen am 28. März 2014 bei der in der Gemeinde Oberschützen
MehrNIEDERSCHRIFT. aufgenommen am 11. Dezember 2015 bei der in der Gemeinde Oberschützen stattgefundenen. 16. Gemeinderatssitzung.
GEMEINDE OBERSCHÜTZEN... 7432 Oberschützen, Hauptplatz 1 Tel. 03353/7524, Fax DW 30 E-Mail: post@oberschuetzen.bgld.gv.at NIEDERSCHRIFT aufgenommen am 11. Dezember 2015 bei der in der Gemeinde Oberschützen
MehrGemeinde Klösterle am Arlberg 6754 Klösterle a/a. 59b Telefon: 05582/204 Fax: 05582/
Gemeinde Klösterle am Arlberg 6754 Klösterle a/a. 59b Telefon: 05582/204 Fax: 05582/204-222 E-Mail: gemeindeamt@kloesterle.cnv.at VERORDNUNG der Gemeinde Klösterle über die Regelung der Wassergebühren
MehrVERORDNUNG. 1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen. 2. Abschnitt Wasserversorgungsbeiträge
Gemeinde Alberschwende 14.12.2000 VERORDNUNG der Gemeinde Alberschwende über die Regelung der Wassergebühren (Wassergebührenverordnung) Auf Grund des 15 Abs. 3 Z. 5 FAG 1997 wird verordnet: 1. Abschnitt
MehrNIEDERSCHRIFT. aufgenommen am 29. Juni 2012 bei der in der Gemeinde Oberschützen stattgefundenen. 30. Gemeinderatssitzung.
GEMEINDE OBERSCHÜTZEN... 7432 Oberschützen, Hauptplatz 1 Tel. 03353/7524, Fax DW 30 E-Mail: post@oberschuetzen.bgld.gv.at NIEDERSCHRIFT aufgenommen am 29. Juni 2012 bei der in der Gemeinde Oberschützen
Mehrgemeinde albersch^ ende
gemeinde albersch^ ende Zahl: al020. 16-3, 1999-1 E RO RD U G der Gemeinde Alberschwende über die Regelung der Wassergebühren (Wassergebührenverordnung) Auf Grund des 15 Abs. 3 Z. 5 FAG 1997 wird verordnet:
MehrNIEDERSCHRIFT. aufgenommen am 27. Juni 2005 bei der in der Gemeinde Oberschützen stattgefundenen. 28. Gemeinderatssitzung.
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