Novellierung HmbPersVG. Sachstand Ergebnis der Gespräche Senat mit DGB und dbb Weiteres Verfahren

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1 Novellierung HmbPersVG Anlass - Gründe Sachstand Ergebnis der Gespräche Senat mit DGB und dbb Weiteres Verfahren

2 Zwischenstandsbericht Ausgangslage Unterschiede Mitbestimmungsgesetz klassisches Personalvertretungsgesetz Ergebnis der Gespräche Statt Versagungskatalog neue Begründungspflichten Allzuständigkeit und Einzeltatbestände nde der Mitbestimmung Mitbestimmungs-Tatbestandsbereinigung Weiteres Verfahren

3 Lebenslauf Hamburger Mitbestimmung 1969 Mehr Demokratie wagen 1972 HmbPersVG neu Hamburger Tarifverträge über erweiterte Mitbestimmung 1976 Mitbestimmungsgesetz Schleswig-H Hamburger DGB Gewerkschaften: Modernes Konzept für f r ein HmbPersVG mit Allzuständigkeit + Individualrechten 2004 DGB Arbeitsentwurf eines HmbMbG 2005 CDU baut Mitbestimmung ab 2005 SPD-Fraktion Entwurf Gesetz über die betriebliche Mitbestimmung

4 Mitbestimmung im Öff. Dienst wieder stärken rken SPD Antrag in Anlehnung an die bisher in Schl.-Holstein geltenden Regelungen die einzelfallbezogenen Mitwirkungstatbestände nde durch eine generelle Allgemeinzuständigkeit ndigkeit der Personalvertretung abzulösen sen Rechte der einzelnen stärken Angemessene Beteiligung von Frauen und MännernM Senat soll Vorlage auf Grundlage Entwurf von 2005 vorlegen

5 Mitbestimmungsgesetz oder Personalvertretungsgesetz? Mitbestimmungsgesetz kennt keine Einzeltatbestände nde der eingeschränkten nkten Mitbestimmung Personalvertretungsrecht kennt bisher nur Tatbestandskataloge Neue Variante in Hamburg ist eine Mixtur aus beidem: Ein neues HmbPersVG

6 Grundlagen für f r Eckpunkte des Senats für r Entwurf Senatsdrucksache Mitbestimmungs- Gesetzentwurf der Hamburger SPD- Fraktion Bürgerschaftsbeschluss mit Stimmen von SPD, GAL, Linke Regierungsprogramm Rücknahme der Verschlechterungen von 2005 Verwaltungsintentionen Rechtssprechung Gespräche mit DGB und dbb

7 Gesprächsstand Geklärt mit SPD Fraktionsspitze Beschluss ernsthaft 2005-er Entwurf veränderbar Rückkopplung vor Senats-Entscheidung verabredet Eckpunktepapier des Senates Ergebnis der Gespräche mit DGB und dbb aus Senatssicht Kein Kompromiss sondern Ausloten Gute Grundlage HmbPersVG wird besser als vor Verschlechterung 2005 Kein Mitbestimmungsgesetz Referentenentwurf des Gesetzes wird vor Senatsberatung mit DGB erörtert rtert

8 November 2011 Krupp/ DGB Gewerkschafter fordern Reformwerk HmbMbG statt Reparatur HmbPersVG Bekenntnis von Krupp zur guten Zusammenarbeit mit Personalräten Staatsrat erklärt rt sich als Lernender Will Primat der Politik und Handlungsfähigkeit der Verwaltung wahren Bedeutung der Allzuständigkeit erörtert rtert Weitergehende Erwartungen vorgetragen: Bessere Freistellungsquote, Vertretung für f Drittbeschäftigte, keine volle Einschränkung nkung bei Arbeitszeitregeln der Lehrer bei Arbeitszeitregeln der Lehrer

9 Novellierung HmbPersVG Alternativen Weiterentwicklung zum Mitbestimmungsgesetz mit modifizierter Allzuständigkeit Klassische Novelle vergleichbar NRW? Nur Rücknahme R der 2005-er Verschlechterungen + X? X = HmbPersVG Allzuständigkeit

10 Rücknahme Verschlechterungen wäre Versagungskatalog streichen Mitbestimmungstatbestände nde wiederherstellen Zustimmungsfiktion aufheben Freie Wahl des Einigungsstellen- Vorsitzenden

11 Vorbild NRW- Novelle Keine Versagungsgründe nde Viele neue + bessere Mitbestimmungstatbestände nde in klassischen Katalogen Ausweitung Beschäftigtenbegriff Wirtschaftsausschuss Klagerecht bei Untätigkeit tigkeit der Dienststelle vergleichbar BetrVG

12 Mitbestimmungsgesetz Schl.-H. Innerdienstlich - modifizierte Allzuständigkeit der Mitbestimmung für f r jede Maßnahme Keine einzelnen Mitbestimmungstatbestände nde Uneingeschränktes nktes Initiativrecht Keine Versagungsgründe nde Gleichberechtigung des PR

13 Einzeltatbestände nde schränken Mitbestimmung ein: Mitbestimmung als Ausnahme Tatbestände im engeren Sinne Mitwirkung daneben modifizierte Allzuständigkeit erweitert Mitbestimmung: Mitbestimmung als Regel Gilt für f r jede innerdienstliche Maßnahme

14 Kriterien für f r Bemessung der Qualität t von Mitbestimmung Umfang und Ausmaß der Mitbestimmung Im Streitfall: Einigungsstellenbeschluss bestandsfest oder nur Empfehlung Differenzierung nach Mitbestimmung oder Beteiligung Informationsrechte und Initiativrechte des PR

15 Grenzen der Mitbestimmung von Karlruhe gezogen standen nicht zur Debatte Vorbehalt bei der verbindlichen Mitbestimmung: 81 Abs. 6 Satz 2 HmbPersVG Die oberste Dienstbehörde kann Beschlüsse sse der Einigungsstelle, die wegen ihrer Auswirkungen auf das Gemeinwesen die Regierungsverantwortung wesentlich berühren, dem Senat zur endgültigen Entscheidung vorlegen. Ebenso im Entwurf HmbHmbMbG der SPD-Fraktion, ebenso im MbG SH Bei eingeschränkter nkter Mitbestimmung haben Beschlüsse sse der Einigungsstelle nur empfehlenden Charakter

16 Folgen aus Bundesverfassungsgericht zum Mitbestimmungsgesetz Bestandfeste Mitbestimmung: Aufhebungsmöglichkeit glichkeit von Beschlüssen ssen der Einigungsstelle, wenn Regierungsverantwortung wesentlich berührt, reiche nur, wenn Amtsaufgaben nicht oder unerheblich berührt. Ausgeweitete Mitbestimmung mit vielen Tatbeständen bleibt zulässig u. oder/oder Allzuständigkeit zulässig, wenn Einigungsstellenbeschluss empfehlenden Charakter hat = eingeschränkte nkte Mitbestimmung Abgewehrt wurde: statt Mitbestimmungs- verfahren nur noch all- gemeine Beteiligung Allzuständigkeit bleibt zulässig Vereinbarungsrechte der Spitzenorganisationen nicht gestrichen

17 Kritik an Karlsruher Beschluss Innerbetriebliche Demokratie wird zur Verfahrens- beteiligung Weltbild hierarchi- scher Verwaltungs- struktur für f r Legiti- mationskette überholt Vernachlässigt Auslagerungen Überhöht ht mögliche Aussen- wirkungen Vernachlässigt Bindung der Verwaltung an Gesetz

18 Politische Folgen des BVerfG Beschluss Primat der Politik gestärkt innerdienstliche Demokratie geschwächt cht Verbindlichkeit der Mitbestimmung abgebaut: Die meisten Tatbestände fallen unter eingeschränkte nkte Mitbestimmung Mitbestimmung kann Strukturveränderungen in ihren Auswirkungen gestalten, aber keine politischen Grundentscheidungen im Kern bestimmen sondern nur Folgen auffangen Mitbestimmung unterliegt aber nicht nur dem Primat der Politik Nicht Personalräte sondern Gewerkschaften müssen m sich dem Primat der Politik vorrangig stellen

19 Verbesserungen des SPD HmbMbG- Entwurf: : Allzuständigkeit plus: Gleichberechtigte Zusammenarbeit statt vertrauensvoll Mitbestimmung dient Grundrechts- verwirklichung Informations- rechte besser: Frühzeitig, umfassend Rechte Personal- versammlungen ausgebaut, dienststellenüber bergreifende möglich PR- Wahl soll Verhältnisse der Geschlechter widerspiegeln Individuelle Rechte einzelner auf Anhörung und Information

20 Zu verbessern wäre w am SPD-Entwurf HmbMbG Freistellungsquote analog Betriebsverfassungsgesetz oder MbG SH volle Vertretung Drittbeschäftigter Zusammenarbeitsgebot mit Gewerkschaft muss bleiben Stärkeres Verfahren bei Untätigkeit tigkeit möglich m (NRW?) Wirtschaftsausschuss einführen Zustimmungsfiktion aufheben

21 inhaltliche Aufstellungen der DGB- Delegation stets im gewerkschaftsübergreifenden AK Novellierung HmbPersVG Ehrenamtlich erfahrene Personalräte und gewerkschaftliche Mandatsträger

22 Knackpunkte in Gesprächen Allzuständigkeit Rücknahme Versagungskatalog Vollständige Rücknahme R der Einschränkungen nkungen von Mitbestimmungstatbeständen nden Erhöhung hung der Freistellungen Beschäftigtenbegriff Wirtschaftsausschuss

23 Charakter und Ergebnisse der Gespräche DGB- dbb /Staatsrat Krupp / Personalamt Im Vorfeld: Vor Behördenabstimmung Suche nach Konsens Konstruktiv-kritisch kritisch Zwischendurch Arbeitsbesprechungen Austausch von Formulierungen Keine gemeinsames Papier Ergebnis aus Sicht des Senates Kein Konsenspapier aber gutes Ergebnis Positive Bewertung Nur Eckpunkte Referentenentwurf später Weitere Beteiligung folgt

24 Mitbestimmungsgesetz oder Personalvertretungsgesetz Plus Mitbestimmungsgesetz kennt keine Einzeltatbestände nde der eingeschränkten nkten Mitbestimmung Personalvertretungsrecht kennt bisher nur Tatbestandskataloge Neue Plus Variante in Hamburg ist eine Mixtur aus beidem: Ein neues HmbPersVG

25 Allzuständigkeit 79 HmbPersVG neu Inhalt und Verfahren Der PR bestimmt mit bei allen personellen, sozialen, organisatorischen und sonstigen innerdienstlichen Maßnahmen nahmen.

26 Maßnahmen 79 II HmbPersVG neu Eine Maßnahme ist eine Handlung oder Entscheidung, durch die die Dienststelle eine Regelung trifft, die die Angehörigen des ÖD D nicht nur geringfügig gig berührt oder innerdienstliche Verhältnisse nicht nur unwesentlich und nicht nur kurzfristig verändert.

27 HmbPersVG mit modifizierter Allzuständigkeit nur für innerdienstliche Maßnahmen in Bezug auf Beschäftigungsverhältnis, Arbeitsbedingungen nicht bei dienstlichen Anweisungen oder fachlichen Vorgaben und Entscheidungen Tatbestände aus der Allzuständigkeit zählen zur eingeschränkten Mitbestimmung: Einigungsstellenbeschluss ist Empfehlung

28 Bleibt: Unterscheidung Bestandsfeste und eingeschränkte nkte Mitbestimmung 81 Abs. 6 HmbPersVG besagt, dass nur in den in 81 Abs. 1 genannten Fällen F der Beschluss der Einigungsstelle die Einigung ersetzt (bestandsfest) 82 Abs. 1 HmbMbG-Entwurf SPD Fraktion zählt z in Positivliste die bestandsfesten Einzeltatbestände nde auf. Tatbestände aus der Allzuständigkeit fallen unter das Verfahren der eingeschränkten nkten Mitbestimmung

29 Allzuständigkeit und Einzeltatbestände nde Neue Kombination Risiko und Chance Tatbestände abschließend end Keine Allzuständigkeit wenn Einzeltatbestand Einzelne Tatbestände können k Mitbestimmung ausweiten, schränken sie aber meist auch ein Wenn Allzuständigkeit mit Einzeltatbeständen nden - dann keine Ausweitung der Tatbestandskataloge Maßnahmebegriff für f r Allzuständigkeit wesentlich Praktische Wirkung abhängig von Formulierungen

30 Allzuständigkeit greift nicht bei Einzeltatbeständen nden Die in 86 und 87 genannten mitbestimmungspflichtigen Maßnahmen schließen en eine Mitbestimmung bei Maßnahmen aus der Allzuständigkeit nicht aus Die 86 und 87 regeln die darin genannten Sachverhalte abschließend, end, ein Rückgriff auf die Allzuständigkeit wird ausgeschlossen

31 Keine Maßnahmen Handlungen, die nur eine Maßnahme vorbereiten Erläuterungen bestehender Regelungen Weisungen an einzelne oder mehrere Angehörige des öffentlichen Dienstes, die der Erledigung dienstlicher Obliegenheiten oder zu leistende Arbeit dienen

32 Wirkung der Allzuständigkeit neben Tatbeständen wird noch Positiv Bestellung zu Beauftragten, die nicht im Gesetz genannt sind Verwendung ohne Zuweisung Externe Amtsarztuntersuchung? Übertarifliche Bezahlung geklärt Negativ Stellenbewertung und Verfahren Stellenausschreibung?

33 Bei Zustimmungsverweigerung zum Teil neue Begründungspflichten Allgemein gilt: Triftige Gründe Einwände nde nachvollziehbar benennen Sonst Zustimmungsfiktion Begründungsausma ndungsausmaß bisher vereinfacht bei Bezug auf Ex- Versagungsgründe nde und bei Verstoß gegen Rechtsvorschrift Tarifvertrag Gerichtsentscheidung Allgemeine Regelung und neu: + Dienstvereinbarung +Unfallverhütungsvorschrift Besondere Begründungspflicht bei personellen Maßnahmen nach 87 Abs. Nr.1-11,14 11,14 u. 22, Abs. 4 Satz 4 Sachgründe darlegen Begründung muss sich ersichtlich auf beantragte Maßnahme beziehen Auf Argumentation der Dienststelle im einzelnen eingehen Den Sachgründen gleichgestellt sind <<< die hier links dargelegten Tatbestände <<<< Sonst Zustimmungsfiktion

34 Versagungskatalog künftig k in 79 HmbPersVG nur noch Sachgründe, die nicht abschließend end sind Benachteiligungsbesorgnis Sorge, dass Frieden der Dienstelle durch unsoziales oder gesetzeswidriges Verhalten gestört werde Besorgnis, die Form der Maßnahme würde w erforderlichen Anforderungen nicht entsprechen Neu: = nicht mehr allein zulässige Gründe, also man kann auch andere Sachgründe anführen = Kann man direkt auf sie Bezug nehmen, lösen l sie nur einfache wie bisher - Begründungspflicht aus

35 Unverändert ndert Zustimmungsfiktion Schlichtungsstelle Einigungsstellenverfahren Liste der Vorsitzenden Fristen

36 Mitbestimmungstatbestände nde fast wiederhergestellt - Anordnung von Mehrarbeit Abordnung, Umsetzung, Zuweisung ab 6 Monate IT wenn geeignet Stellenausschreibungen: Einschränkung nkung auf bei Nicht aufs Ob bleibt,, aber: Wenn keine Einigung Vorlage der PR- Stellungnahme beim Senator (wie bei Stellenplan) Erweiterungen Gute Anpassungen in Details 86 Abs. 1 Nr.1gilt künftig in den Schulen, nur nicht bei Verteilung und zeitlicher Festsetzung der Unterrichtsstunden, der Funktionsstunden, des flexiblen Unterrichtseinsatzes und der Pausenaufsichtstätigkeiten tigkeiten des pädagogischen p Personals

37 Ausbau Individualrechte Anhörung Betroffener in personellen Angelegenheiten Mitteilung von Beschlüssen ssen des PR an Betroffene auf deren Antrag und Pflicht zur Erläuterung Anhörungsrecht Betroffener bei der Dienststelle, wenn im Mitbestimmungsverfahren Beschwerden und Behauptungen nachteiliger Art erhoben werden.

38 Gleichstellung Angemessene Beteiligung nach Geschlechtern Anpassung Wahlrecht und Wahlordnung Berücksichtigung im Vorstand Erweiterung der Befugnisse des PR und von Personalversammlungen um dieses Thema

39 Personalversammlungen Halbjährlich Weiterhin Teilpersonalversammlungen Informationspflicht des PR über Behandlung von Anträgen aus der Versammlung Gemeinsame Personalversammlungen von den von Umorganisationen betroffenen Dienststellen

40 Details von Wichtigkeit Übergangsmandat Kein Doppelwahlrecht bei Zuweisungen Verzicht auf Schlichtung möglichm Vorabzustimmung bei Mitbestimmungstatbeständen nden durch DV möglich Vorstandsgröß öße e des PR und Zusammensetzung frei

41 Offene Big Points Beschäftigtenbegriff? Alle für f r die oder in der Dienststelle oder deren Beschäftigten im dienstlichen Auftrag Tätigen Leiharbeitnehmer Studentische u. wissenschaftliche Hilfkräfte fte Wirtschaftsausschuss? Überall? Nur bei Anstalten Bei wirtschaftlich ausgerichteten Unternehmen wie Landesbetrieben, Anstalten des öffentlichen Rechts (HPA, UKE, Stadtreinigung )

42 Freistellung ungelöst Quote ab 200 Forderung, aber nicht ohne Nachteile durchsetzbar: Anerkannte Bedarfsfreistellungen könnten in Frage gestellt werden Teilfreistellungen analog BPersVG wahrscheinlich realisierbar Kein Big-Point

43 Anstehende Themen Begrenzung der Vertretung der Personalleitung keine Ausweitung der nur auf Antrag zu Vertretenden Verbesserung des Fortbildungsanspruches Durchsetzung bei Nichthandeln der Dienststelle Klärungsbed rungsbedürftig: rftig: Beschäftigtenbegriff Wahlrecht JAV Gleichstellungbeauftragte Wahlzeitraum..

44 Weiteres Verfahren Morgen PM Senat und DGB Fortsetzung der Arbeit der Novellierungs AG beim DGB November Referentenentwurf Dezember Anhörung Um Jahreswechsel Senatsberatung Frühjahr 2013 zweite Anhörung?Frühsommer 2013 BürgerschaftB

45 Qualität t und Rückkopplung R vor Schnelligkeit Vor nächster n PR-Wahl Auf jeden Fall: In dieser Legislaturperiode

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