Architekt Steffen Kickhöfel Diplom - Ingenieur (FH)

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Architekt Steffen Kickhöfel Diplom - Ingenieur (FH)"

Transkript

1 Architekt Steffen Kickhöfel Diplom - Ingenieur (FH) Wertgutachten zum Zweck der Zwangsversteigerung Architektur- & Sachverständigenbüro Zur Försterlaube Hessisch Oldendorf Tel: / / Fax: -35 Ermittlung des Verkehrswertes in Anlehnung an 194 BauGB sowie ImmoWertV 29 K 4/14 35 Gesamtseiten Ausfertigung: 1 Objekt: Erbbaurecht, bebaut mit einem Wohnhaus mit Einliegerwohnung in Fachwerkbauweise Hasperder Straße 14, 16, Bad Münder Grundbuch: Grundbuch von Hasperde, Blatt 179, lfd. Nr. 1 Flur, Flurstück Gemarkung Hasperde, Flur 2, Flurstück 41/11 Grundstücksgröße: 1162 m² Wohnfläche: ca. 224 m² Nutzfläche: ca. 251 m² Gläubiger: Ansprechpartner: Telefon: Auftraggeber: Zweck der Ausarbeitung: Ortstermin: Bewertungsstichtag Qualitätsstichtag Ausfertigungsdatum: Landkreis Hameln-Pyrmont Süntelstraße 9, Hameln Frau Lange / Amtsgericht Hameln Zehnthof 1, Hameln Verkehrswertermittlung Zum Zwecke der Zwangsversteigerung Bei der nachstehenden Wertermittlung handelt es sich um eine Verkehrswertschätzung. Nach 194 BauGB wird der Verkehrswert durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und den tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstandes der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre. Für den Wertermittlungsstichtag ermittelt sich der Verkehrswert des mit einem Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung bebauten Erbbaurechts mit rd ,- in Worten: einundneunzigtausenddreihundert Euro

2 Seite 2 von 35 Inhaltsverzeichnis Nr. Abschnitt Seite 1 Allgemeine Angaben Angaben zum Bewertungsobjekt Angaben zum Auftrag und zur Auftragsabwicklung Besonderheiten des Auftrags / Maßgaben des Auftraggebers Auswertung des Erbbaurechtsvertrags Begründung und Laufzeit des Erbbaurechts Gesetzlicher Inhalt des Erbbaurechts Vertragsmäßiger (dinglicher) Inhalt des Erbbaurechts Erbbauzins Wertsicherung Grund- und Bodenbeschreibung Lage Großräumige Lage Kleinräumige Lage Gestalt und Form Erschließung, Baugrund etc Privatrechtliche Situation Öffentlich-rechtliche Situation Baulasten und Denkmalschutz Bauplanungsrecht Bauordnungsrecht Entwicklungszustand inkl. Beitrags- und Abgabensituation Hinweise zu den durchgeführten Erhebungen Derzeitige Nutzung und Vermietungssituation Beschreibung der Gebäude und Außenanlagen Vorbemerkungen zur Gebäudebeschreibung Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung Gebäudeart, Baujahr und Außenansicht Gebäudekonstruktion (Keller, Wände, Decken, Treppen, Dach) Allgemeine technische Gebäudeausstattung Raumausstattungen und Ausbauzustand Besondere Bauteile / Einrichtungen, Zustand des Gebäudes Schuppen Außenanlagen Ermittlung des Verkehrswerts Grundstücksdaten Erbbaurecht und Erbbauzins Verfahrenswahl mit Begründung Bewertungsrechtliche und bewertungstheoretische Vorbemerkungen Grundsätze zur Wahl der Wertermittlungsverfahren Allgemeine Kriterien für die Eignung der Wertermittlungsverfahren Zu den herangezogenen Verfahren Beschreibung des Bewertungsmodells der Bodenwertermittlung Bodenwertaufteilung (Bodenwertanteil des Erbbaurechts) Bewertung des bebauten Gesamtgrundstücks Bodenwertermittlung Bodenwertermittlung für das unbelastete Gesamtgrundstück Bodenwertanteil des Erbbaurechts nach WertR

3 Seite 3 von Sachwertermittlung Sachwertberechnung Erläuterungen zu den Wertansätzen in der Sachwertberechnung Verkehrswert Rechtsgrundlagen, verwendete Literatur und Software Rechtsgrundlagen der Verkehrswertermittlung Verwendete Wertermittlungsliteratur / Marktdaten Verzeichnis der Anlagen Berechnung der Wohnfläche - Einfamilienhaus Berechnung der Wohnfläche - Einliegerwohnung Berechnung der Nutzfläche - Dachgeschoss Berechnung der Nutzfläche - Erdgeschoss Berechnung der Gebäude-Grundfläche - Wohnhaus Berechnung der Gebäude-Grundfläche - Schuppen... 35

4 1 Allgemeine Angaben Seite 4 von Angaben zum Bewertungsobjekt Art des Bewertungsobjekts: Erbbaurecht, bebaut mit Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung Objektadresse: Hasperder Straße 14, Bad Münder Grundbuchangaben: Erbbaugrundbuch von Hasperde, Blatt 179, lfd. Nr. 1 Katasterangaben: Gemarkung Hasperde, Flur 1, Flurstück 41/11 (1.162 m²) 1.2 Angaben zum Auftrag und zur Auftragsabwicklung Wertermittlungsstichtag: (Tag der Ortsbesichtigung) Qualitätsstichtag: entspricht dem Wertermittlungsstichtag Es wurde eine Außen- und Innenbesichtigung des Objekts durchgeführt. Das Objekt konnte dabei größtenteils in Augenschein genommen werden. Folgende Bereiche waren nicht zugänglich bzw. konnten nicht in Augenschein genommen werden: Der nicht ausgebaute Dachboden konnte nicht in Augenschein genommen werden. Für die nicht besichtigten oder nicht zugänglich gemachten Bereiche wird unterstellt, dass der während der Besichtigung gewonnene Eindruck auf diese Bereiche übertragbar ist. Teilnehmer am Ortstermin: Erbbauberechtigter: herangezogene Unterlagen, Erkundigungen, Informationen: Der Ebbauberechtigte und der Unterzeichner nebst Mitarbeiterin Frau Wittrock Der Erbbauberechtigte ist dem Sachverständigen bekannt. Er wird auf Anordnung des Gerichts nicht genannt. Vom Auftraggeber wurden für diese Gutachtenerstellung im Wesentlichen folgende Unterlagen und Informationen zur Verfügung gestellt: unbeglaubigter Grundbuchauszug vom Vom Sachverständigen wurden folgende Auskünfte und Unterlagen beschafft: Flurkartenauszug im Maßstab 1:1.000 vom Auskunft aus der Bodenrichtwertkarte Auskunft aus dem Baulastregister Ausschnitt aus der Amtlichen Karte (AK5) Auszug aus der Topographischen Karte

5 Seite 5 von Besonderheiten des Auftrags / Maßgaben des Auftraggebers Vorbemerkungen 1.1 Allgemeines zum Verkehrswert In der Marktwirtschaft, die auch als Verkehrswirtschaft bezeichnet wird, ist der Verkehrswert ein geschätzter Wert für Gegenstände. Es wird dabei von einem theoretisch zu erzielenden Preis ausgegangen, der bei einem Verkauf des Gegenstandes erzielt werden würde, wobei alle Markteinflüsse berücksichtigt werden müssen. Bei Grundstücken sind dies zum Beispiel die Lage, die Nutzfläche, die Käuferschicht usw. Der Verkehrswert ist demnach nicht immer mit dem Kaufpreis identisch. Notverkäufe, Gefälligkeitspreise, Liebhaberpreise sind nicht mit dem Verkehrswert gleichzusetzen. Der Verkehrswert von Immobilien ist nach allgemein anerkannten Grundsätzen mit Hilfe des Vergleichswertverfahrens, des Ertragswertverfahrens oder des Sachwertverfahrens o- der mehrerer dieser Verfahren zu ermitteln. Diese Verfahren sind in der Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken Immobilienwertermittlungsverordnung ImmoWertV vom 19. Mai 2010 (BGBl. I S. 639) beschrieben. 1.2 Allgemeines zum Auftrag Das Gutachten wird in 6-facher Ausfertigung sowie als 2 PDF Dateien (1x verschlüsselt und 1 x unverschlüsselt ) erstellt. Eine Ausfertigung verbleibt beim Sachverständigen und wird für einen Zeitraum von zehn Jahren verwahrt. Eine Untersuchung/ Prüfung von Bodenverunreinigungen, Altlasten und sonstigen Kontaminationen, sowie die Prüfung auf tierische und pflanzliche Schädlinge ist nicht Bestandteil dieses Gutachtens. Bauschäden und -mängel (schadstoffhaltige Baustoffe, Standsicherheit, Schall-, Wärmeschutz usw.) können nur berücksichtigt werden, soweit sie sichtbar sind oder durch den Eigentümer hierüber Angaben gemacht hat. Die Zulässigkeit der Bebauung wird als planungs- und bauordnungsrechtlich legitim vorausgesetzt, sofern keine anders lautenden Aussagen / Unterlagen zur Bewertung zugänglich gemacht wurden oder recherchiert werden konnten. 1.3 Sonstiges Jegliche Vervielfältigung und Veröffentlichung ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Erlaubnis des Unterzeichners gestattet. Dies gilt auch für Auszüge aus den Karten, Zeichnungen, Foto und sonstigen reproduzierbaren Inhalten im Gutachten und den Anlagen. Im Zweifel ist der im Besitz der Rechte befindliche -Copyright - um schriftliche Zustimmung zur weiteren Verwendung und Vergütung zu konsultieren. Die im Gutachten genannten Inhaber zu den -Copyright -erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit- und umfassende Richtigkeit, sondern spiegeln den Kenntnisstand des Unterzeichners wieder. 1.4 Auswertung des Erbbaurechtsvertrags Begründung und Laufzeit des Erbbaurechts Laufzeit: Beginn des Erbbaurechts: ; Laufzeit bis: Gesetzlicher Inhalt des Erbbaurechts Geltungsbereich des Erbbaurechts: Begründung: eindeutig aus Grundbucheintrag gesamtes Grundstück; ersichtlich

6 Seite 6 von Vertragsmäßiger (dinglicher) Inhalt des Erbbaurechts besondere Vereinbarungen: Für die Veräußerung und Belastung des Erbbaurechts ist die Zustimmung des Grundstückseigentümers erforderlich Erbbauzins bei Vertragsbeginn vereinbarter Erbbauzins: 650,72 / Jahr derzeit gezahlter Erbbauzins: Wertsicherung vereinbarter Auslöser für eine Neufestsetzung des Erbbauzinses: vereinbarter Bezugsmaßstab für die Erbbauzinsanpassung: 650,72 / Jahr; Datum der letzten Anpassung: keine vereinbart keine Vereinbarung getroffen vereinbartes oder gesetzlich geregeltes Anpassungsintervall: 2 Grund- und Bodenbeschreibung 2.1 Lage Großräumige Lage Bundesland: keine Vereinbarung getroffen Niedersachsen Kreis: Ort: überörtliche Anbindung / Entfernungen: Kleinräumige Lage innerörtliche Lage: Art der Bebauung und Nutzungen im Ortsteil: Beeinträchtigungen: Topografie: Hameln Pyrmont Bad Münder, Ortsteil Hasperde nächstgelegene größere Städte: Kreisstadt Hameln (ca. 10 km entfernt) Landeshauptstadt: Hannover (ca. 40 km entfernt) Bundesstraßen: B 217 (ca. 2 km entfernt) Ortsrand; Geschäfte des täglichen Bedarfs ca. 10 km entfernt; Schulen und Ärzte ca. 10 km entfernt; Verwaltung (Stadtverwaltung) ca. 10 km entfernt überwiegend wohnbauliche Nutzungen gering (durch Straßenverkehr) eben

7 Seite 7 von Gestalt und Form Gestalt und Form: Straßenfront: ca. 60 m mittlere Tiefe: ca. 20 m Grundstücksgröße: insgesamt m² Bemerkungen: unregelmäßige Grundstücksform 2.3 Erschließung, Baugrund etc. Straßenart: klassifizierte Straße (Landesstraße); Straße mit regem Durchgangsverkehr Straßenausbau: voll ausgebaut, Fahrbahn aus Bitumen; Gehwege nicht vorhanden; Parkstreifen nicht vorhanden Anschlüsse an Versorgungsleitungen und Abwasserbeseitigung: elektrischer Strom, Wasser aus öffentlicher Versorgung; Kanalanschluss; Telefonanschluss Grenzverhältnisse, nachbarliche Gemeinsamkeiten: Baugrund, Grundwasser (soweit augenscheinlich ersichtlich): Altlasten: keine Grenzbebauung des Wohnhauses gewachsener, normal tragfähiger Baugrund Die Untersuchung und Bewertung des Bewertungsobjekts hinsichtlich altlastverdächtige Fläche gehören nicht zum Gutachtenauftrag und werden nicht vorgenommen. In dieser Wertermittlung wird das Bewertungsobjekt als frei von Altlasten unterstellt. Anmerkung: In dieser Wertermittlung ist eine lageübliche Baugrund- und Grundwassersituation insoweit berücksichtigt, wie sie in die Vergleichskaufpreise bzw. Bodenrichtwerte eingeflossen ist. Darüber hinausgehende vertiefende Untersuchungen und Nachforschungen wurden nicht angestellt. 2.4 Privatrechtliche Situation grundbuchlich gesicherte Dem Auftragnehmer liegt ein unbeglaubigter Grundbuchauszug vom vor. Belastungen: Hiernach besteht in Abteilung II des Grundbuchs von Hasperde, Blatt 179 folgende wertbeeinflussende Eintragungen (vgl. Anlage 5). Anmerkung: Schuldverhältnisse, die ggf. in Abteilung III des Grundbuchs verzeichnet sein können, werden in diesem Gutachten nicht berücksichtigt. Es wird davon ausgegangen, dass ggf. valutierende Schulden beim Verkauf gelöscht oder durch Reduzierung des Verkaufspreises ausgeglichen werden.

8 2.5 Öffentlich-rechtliche Situation Seite 8 von Baulasten und Denkmalschutz Eintragungen im Baulastenverzeichnisverzeichnis vom vor. Dem Sachverständigen liegt ein Auszug aus dem Baulasten- Das Baulastenverzeichnis enthält keine wertbeeinflussenden Eintragungen. Denkmalschutz: Bauplanungsrecht Darstellungen im Flächennutzungsplan: Denkmalschutz besteht nach telefonischer Auskunft der Denkmalschutzbehörde (Ensembleschutz). Der Bereich des Bewertungsobjekts ist im Flächennutzungsplan als Dorfgebiet (MD) dargestellt. Festsetzungen im Bebauungsplan: Für den Bereich des Bewertungsobjektes ist kein rechtskräftiger Bebauungsplan vorhanden. Die Zulässigkeit von Bauvorhaben ist demzufolge nach 34 BauGB zu beurteilen Bauordnungsrecht Die Wertermittlung wurde auf der Grundlage des realisierten Vorhabens durchgeführt. Bei dieser Wertermittlung wird deshalb die materielle Legalität der baulichen Anlagen und Nutzungen vorausgesetzt. 2.6 Entwicklungszustand inkl. Beitrags- und Abgabensituation Entwicklungszustand baureifes Land (vgl. 5 Abs. 4 ImmoWertV) (Grundstücksqualität): abgabenrechtlicher Zustand: Das Bewertungsgrundstück ist bezüglich der Beiträge und Abgaben für Erschließungseinrichtungen nach BauGB und KAG abgabenfrei. Anmerkung: Diese Informationen zum abgabenrechtlichen Zustand wurden telefonisch erkundet. 2.7 Hinweise zu den durchgeführten Erhebungen Die Informationen zur privatrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Situation wurden, sofern nicht anders angegeben, schriftlich eingeholt. 2.8 Derzeitige Nutzung und Vermietungssituation Das Objekt ist eigengenutzt. Die Einliegerwohnung war am Tag der Ortsbesichtigung vermietet.

9 3 Beschreibung der Gebäude und Außenanlagen Seite 9 von Vorbemerkungen zur Gebäudebeschreibung Grundlage für die Gebäudebeschreibungen sind die Erhebungen im Rahmen der Ortsbesichtigung sowie die ggf. vorliegenden Bauakten und Beschreibungen. Die Gebäude und Außenanlagen werden nur insoweit beschrieben, wie es für die Herleitung der Daten in der Wertermittlung notwendig ist. Hierbei werden die offensichtlichen und vorherrschenden Ausführungen und Ausstattungen beschrieben. In einzelnen Bereichen können Abweichungen auftreten, die dann allerdings nicht wesentlich werterheblich sind. Angaben über nicht sichtbare Bauteile beruhen auf Angaben aus den vorliegenden Unterlagen, Hinweisen während des Ortstermins bzw. Annahmen auf Grundlage der üblichen Ausführung im Baujahr. Die Funktionsfähigkeit einzelner Bauteile und Anlagen sowie der technischen Ausstattungen und Installationen (Heizung, Elektro, Wasser etc.) wurde nicht geprüft; im Gutachten wird die Funktionsfähigkeit unterstellt. Baumängel und -schäden wurden soweit aufgenommen, wie sie zerstörungsfrei, d.h. offensichtlich erkennbar waren. In diesem Gutachten sind die Auswirkungen der ggf. vorhandenen Bauschäden und Baumängel auf den Verkehrswert nur pauschal berücksichtigt worden. Es wird ggf. empfohlen, eine diesbezüglich vertiefende Untersuchung anstellen zu lassen. Untersuchungen auf pflanzliche und tierische Schädlinge sowie über gesundheitsschädigende Baumaterialien wurden nicht durchgeführt. 3.2 Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung Gebäudeart, Baujahr und Außenansicht Gebäudeart: Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung; eingeschossig; nicht unterkellert; nicht ausgebautes Dachgeschoss Baujahr: Modernisierung: um 1800 (gemäß Sachverständigenschätzung) teilweise modernisiert und renoviert Energieeffizienz: Energieausweis liegt nicht vor Gebäudekonstruktion (Keller, Wände, Decken, Treppen, Dach) Konstruktionsart: Fachwerk (Eiche) Umfassungswände: Innenwände: Geschossdecken: Holzfachwerk mit Ausmauerung Holzfachwerk mit Ausmauerung Holzbalken Dach: Dachkonstruktion: Holzdach ohne Aufbauten Dachform: Sattel- oder Giebeldach Dacheindeckung: Dachziegel (Ton) Allgemeine technische Gebäudeausstattung Wasserinstallationen: zentrale Wasserversorgung über Anschluss an das öffentliche Trinkwassernetz Abwasserinstallationen: Elektroinstallation: Ableitung in kommunales Abwasserkanalnetz je Raum ein bis zwei Lichtauslässe; mehrere Steckdosen

10 Seite 10 von 35 Heizung: Lüftung: Zentralheizung als Pumpenheizung, mit flüssigen Brennstoffen (Öl); Flachheizkörper, mit Thermostatventilen; Öltank im Gebäude, Tankgröße ca Liter keine besonderen Lüftungsanlagen (herkömmliche Fensterlüftung) Warmwasserversorgung: zentral über Heizung Raumausstattungen und Ausbauzustand Bodenbeläge: Holzdielen, Fliesen Wandbekleidungen: glatter, einfacher Putz, einfachen Tapeten Fenster: Fenster aus Holz teilweise erneuert im Jahr 2004 Türen: sanitäre Installation: Zimmertüren: einfache Türen, aus Holz durchschnittliche Wasser- und Abwasserinstallation, ausreichend vorhanden besondere Einrichtungen: keine vorhanden Besondere Bauteile / Einrichtungen, Zustand des Gebäudes besondere Bauteile: keine besondere Einrichtungen: keine vorhanden Besonnung und Belichtung: ausreichend Allgemeinbeurteilung: 3.3 Schuppen Baujahr: 1990; Bauart: Holzständerwerk; Außenansicht: Holzschalung; Dachform: Satteldach; Dach aus: Tonziegeldeckung Der bauliche Zustand ist ausreichend. Es besteht ein allgemeiner Unterhaltungsstau und allgemeiner Renovierungsbedarf. 3.4 Außenanlagen Versorgungsanlagen vom Hausanschluss bis an das öffentliche Netz

11 4 Ermittlung des Verkehrswerts Seite 11 von Grundstücksdaten Nachfolgend wird der Verkehrswert für das mit einem Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung bebaute Erbbaurecht in Bad Münder, Hasperder Straße 14, 16 zum Wertermittlungsstichtag ermittelt. Grundstücksdaten: Erbbaugrundbuch Blatt lfd. Nr. Hasperde Gemarkung Flur Flurstück Fläche Hasperde 1 41/ m² 4.2 Erbbaurecht und Erbbauzins Laufzeit des Erbbaurechts und vereinbarter Erbbauzins Vertragsbeginn: bei Vertragsbeginn vereinbarter Erbbauzins: 650,72 / Jahr vereinbarte Zahlungsweise: 1 Zahlungen / Jahr letzte Anpassung vor dem Stichtag: zuletzt vereinbarter/angepasster Erbbauzins: Laufzeit des Erbbaurechts: ,72 / Jahr 51 Jahre Vereinbarte Wertsicherungsklausel Art der Nutzung: Wohnen Fallgruppe: pauschale Bewertung (bei Standardklausel etc.) Zeitablauf des Erbbaurechts: Gebäudeentschädigung bei Zeitablauf des Erbbaurechts Gebäudeentschädigungsvereinbarung: keine Entschädigung 4.3 Verfahrenswahl mit Begründung Bewertungsrechtliche und bewertungstheoretische Vorbemerkungen Grundsätze zur Wahl der Wertermittlungsverfahren Nach 194 BauGB wird der Verkehrswert (Marktwert) durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheiten und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre. Ziel jeder Verkehrswertermittlung ist es, einen möglichst marktkonformen Wert des Grundstücks (d. h. den wahrscheinlichsten Kaufpreis im nächsten Kauffall) zu bestimmen. Nach den Vorschriften der Immobilienwertermittlungsverordnung sind zur Ermittlung des Verkehrswerts

12 Seite 12 von 35 das Vergleichswertverfahren, das Ertragswertverfahren und das Sachwertverfahren oder mehrere dieser Verfahren heranzuziehen ( 8 Abs. 1 Satz 1 ImmoWertV). Die Verfahren sind nach der Art des Wertermittlungsobjekts, unter Berücksichtigung der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr bestehenden Gepflogenheiten und den sonstigen Umständen des Einzelfalls zu wählen; die Wahl ist zu begründen ( 8 Abs. 1 Satz 2 ImmoWertV) Allgemeine Kriterien für die Eignung der Wertermittlungsverfahren Entscheidende Kriterien für die Wahl der anzuwendenden Wertermittlungsverfahren sind: Der Rechenablauf und die Einflussgrößen der Verfahren sollen den in diesem Grundstücksteilmarkt vorherrschenden Marktüberlegungen (Preisbildungsmechanismen) entsprechen. Zur Bewertung bebauter Grundstücke sollten immer mindestens zwei möglichst weitgehend voneinander unabhängige Wertermittlungsverfahren angewendet werden ( 8 Abs. 1 Satz 3 ImmoWertV). Das zweite Verfahren dient zur Überprüfung des ersten Verfahrensergebnisses. Hauptaufgabe dieser Wertermittlung ist es, den Verkehrswert (Marktwert) i. S. d. 194 BauGB, d. h. den im nächsten Kauffall am wahrscheinlichsten zu erzielenden Kaufpreis, möglichst zutreffend zu ermitteln. Diesbezüglich ist das Verfahren am geeignetsten und vorrangig zur Ableitung des Verkehrswerts heranzuziehen, dessen für marktkonforme Wertermittlungen erforderliche Daten (i. S. d. 193 Abs. 5 BauGB i. V. m. 8 Abs. 1 Satz 2 ImmoWertV) am zuverlässigsten aus dem Grundstücksmarkt (d. h. aus vergleichbaren Kauffällen) abgeleitet wurden bzw. dem Sachverständigen zur Verfügung stehen Zu den herangezogenen Verfahren Beschreibung des Bewertungsmodells der Bodenwertermittlung Der Bodenwert ist (auch in den Verfahren zur Bewertung bebauter Grundstücke dort, getrennt vom Wert der Gebäude und der Außenanlagen) i. d. R. auf der Grundlage von Vergleichskaufpreisen so zu ermitteln, wie er sich ergeben würde, wenn das Grundstück unbebaut wäre ( 16 Abs. 1 Satz 1 ImmoWertV). Liegen geeignete Bodenrichtwerte vor, so können diese anstelle oder ergänzend zu den Vergleichskaufpreisen zur Bodenwertermittlung herangezogen werden ( 16 Abs. 1 Satz 2 ImmoWertV). Bodenrichtwerte sind geeignet, wenn sie entsprechend den örtlichen Verhältnissen, der Lage und des Entwicklungszustandes gegliedert und nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Erschließungssituation sowie des abgabenrechtlichen Zustandes und der jeweils vorherrschenden Grundstücksgestalt hinreichend bestimmt und mit der notwendigen Sorgfalt aus Kaufpreisen für vergleichbare unbebaute Grundstücke abgeleitet sind ( 16 Abs. 1 Satz 3 ImmoWertV). Zur Ableitung und Veröffentlichung von Bodenrichtwerten aus realisierten Kaufpreisen sind die Gutachterausschüsse verpflichtet ( 193 Abs. 5 BauGB i. V. m. 196 Abs. 1 Satz 1 BauGB). Er ist bezogen auf den Quadratmeter der Grundstücksfläche (Dimension: /m² Grundstücksfläche). Für die anzustellende Bewertung liegt ein i. S. d. 15 Abs. 1 Satz 2 ImmoWertV i. V. m. 196 Abs. 1 Satz 4 BauGB geeigneter, d. h. hinreichend gegliederter und bezüglich seiner wesentlichen Einflussfaktoren definierter Bodenrichtwert vor. Der vom Gutachterausschuss veröf-

13 Seite 13 von 35 fentlichte Bodenrichtwert wurde bezüglich seiner relativen Richtigkeit (Vergleich mit den Bodenrichtwerten der angrenzenden Bodenrichtwertzonen) und seiner absoluten Höhe (Vergleich mit Bodenrichtwerten von in etwa lagegleichwertigen Bodenrichtwertzonen, auch aus anderen Gemeinden) auf Plausibilität überprüft und als zutreffend beurteilt. Die Bodenwertermittlung erfolgt deshalb auf der Grundlage dieses Bodenrichtwerts, d. h. durch dessen Umrechnung auf die allgemeinen Wertermittlungsverhältnisse zum Wertermittlungsstichtag und die Grundstücksmerkmale des Bewertungsobjekts (vgl. 15 Abs. 1 Satz 4 ImmoWertV und nachfolgender Abschnitt Bodenwertermittlung dieses Gutachtens) Bodenwertaufteilung (Bodenwertanteil des Erbbaurechts) Die Ermittlung des Bodenwertanteils für das Erbbaurecht erfolgt nach dem in der WertR angegebenen Bewertungsmodell Bewertung des bebauten Gesamtgrundstücks Sachwertverfahren Mit dem Sachwertverfahren werden solche bebaute Grundstücke vorrangig bewertet, die üblicherweise nicht zur Erzielung von Renditen, sondern zur renditeunabhängigen Eigennutzung verwendet (gekauft oder errichtet) werden. Dies trifft für das hier zu bewertende Grundstück zu, da es als Sachwertobjekt angesehen werden kann. Das Sachwertverfahren (gemäß ImmoWertV) ist durch die Verwendung des aus vielen Vergleichskaufpreisen abgeleiteten Sachwertfaktors (Kaufpreise: Substanzwerte) ein Preisvergleich, in dem vorrangig die in dieses Bewertungsmodell eingeführten Einflussgrößen (insbesondere Bodenwert/Lage, Substanzwert; aber auch Miet- und Zustandsbesonderheiten) die Wertbildung und Wertunterschiede bewirken. 4.4 Bodenwertermittlung Bodenwertermittlung für das unbelastete Gesamtgrundstück Bodenrichtwert mit Definition des Bodenrichtwertgrundstücks Der Bodenrichtwert beträgt 35,00 /m² zum Stichtag Das Bodenrichtwertgrundstück ist wie folgt definiert: Entwicklungsstufe = baureifes Land abgabenrechtlicher Zustand = frei Beschreibung des Bewertungsgrundstücks Wertermittlungsstichtag = Entwicklungszustand = baureifes Land Grundstücksfläche = 1.162,00 m² Bodenwertermittlung des Bewertungsgrundstücks Nachfolgend wird der Bodenrichtwert an die allgemeinen Wertverhältnisse zum Wertermittlungsstichtag und die wertbeeinflussenden Grundstücksmerkmale des Bewertungsgrundstücks angepasst. I. Umrechnung des Bodenrichtwerts auf den abgabenfreien Zustand Erläuterung abgabenrechtlicher Zustand des Bodenrichtwerts = 35,00 /m² (frei) abgabenfreier Bodenrichtwert (Ausgangswert für weitere Anpassung) = 35,00 /m²

14 Seite 14 von 35 II. Zeitliche Anpassung des Bodenrichtwerts Richtwertgrundstück Bewertungsgrundstück Anpassungsfaktor Stichtag ,00 Erläuterung III. Anpassungen wegen Abweichungen in den wertbeeinflussenden Grundstücksmerkmalen lageangepasster abgabenfreier BRW am Wertermittlungsstichtag = 35,00 /m² Fläche (m²) 1.162,00 1,00 Entwicklungsstufe baureifes Land baureifes Land 1,00 angepasster abgabenfreier relativer Bodenrichtwert = 35,00 /m² Werteinfluss durch beim Bewertungsobjekt noch ausstehende Abgaben 0,00 /m² abgabenfreier relativer Bodenwert = 35,00 /m² IV. Ermittlung des Gesamtbodenwerts abgabenfreier relativer Bodenwert = 35,00 /m² Fläche 1.162,00 m² abgabenfreier Bodenwert = ,00 rd ,00 Erläuterung Der abgabenfreie Bodenwert beträgt zum Wertermittlungsstichtag insgesamt , Bodenwertanteil des Erbbaurechts nach WertR Bodenwertermittlung nach WertR 2006 Bodenwert BW des unbelasteten Grundstücks am Wertermittlungsstichtag ,00 regional üblicher Erbbauzinssatz z 4,00 % angemessener Erbbauzins Z am Wertermittlungsstichtag = 1.626,80 erzielbarer Erbbauzins Z' am Wertermittlungsstichtag 650,72 (vertraglich und gesetzlich erzielbarer Erbbauzins) Differenz (Minder- bzw. Mehrertrag ME) = 976,08 Barwertfaktor (gem. Anlage 1 zur ImmoWertV) 18,908 Restlaufzeit des Erbbaurechts (ne = 36 Jahre) Kapitalisierungszinssatz (z = 4,00 %) Bodenwertanteil des Erbbaurechts = ,72 (nach WertR 2006) rd ,00

15 Seite 15 von Erläuterungen zu den Wertansätzen zur Ermittlung des Bodenwertanteils des Erbbaurechts nach WertR 2006 Dem Erbbauberechtigen steht das veräußerliche und vererbbare Recht zu, auf dem mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstück ein Bauwerk zu haben ( 1 Abs. 1 ErbbauRG). Der Erbbauberechtigte ist damit zwar nicht rechtlicher Eigentümer des Grundstücks, jedoch hat das dingliche Nutzungsrecht an dem belasteten Grundstück für ihn und seine Rechtsnachfolger einen wirtschaftlichen Wert, der als Bodenwertanteil des Erbbaurechts" bezeichnet wird. Da die ggf. vereinbarte Pflicht des Erbbauberechtigten, für die Nutzung des Grundstücks einen Erbbauzins zu zahlen, nicht Inhalt des Erbbaurechts sein kann sondern allenfalls dessen Belastung (z. B. dingliche Sicherung durch die Eintragung einer sog. Erbbauzinsreallast in Abteilung II des Erbbaugrundbuchs), ist ein Erbbaurecht zunächst grundsätzlich erbbauzinsfrei. Für den Regelfall des zeitlich befristeten Erbbaurechts entspricht der Bodenwertanteil des Erbbaurechts somit dem über die Restlaufzeit des Erbbaurechts kapitalisierten Nutzungswert des unbebauten Grundstücks (bzw. alternativ der Differenz aus dem Bodenwert des unbebauten vom Erbbaurecht unbelasteten Grundstücks und dem v. g. über die Restlaufzeit des Erbbaurechts abgezinsten Bodenwert). Das Bewertungsmodell der WertR bezieht in die Bodenwertermittlung bereits den vertraglich und gesetzlich erzielbaren Erbbauzins ein. Hier entspricht der Bodenwertanteil des Erbbaurechts (nur) dem wirtschaftlichen Vorteil, dem der Erbbauberechtigte ggf. dadurch erlangt, dass er über die Restlaufzeit des Erbbaurechts einen geringeren Erbbauzins als den angemessenen Verzinsungsbetrag des Bodenwerts des unbelasteten Grundstücks zahlen muss (vgl. WertR, Abschnitt ). D. h., im Bewertungsmodell der WertR erfolgt die Bodenwertermittlung im Hinblick auf das erbbauzinspflichtige Erbbaurecht. Der Bodenwertanteil des Erbbaurechts wird hierbei bestimmt durch Kapitalisierung der Differenz zwischen dem angemessenen Erbbauzins bzw. Bodenverzinsungsbetrag und dem am Wertermittlungsstichtag (vertraglich und gesetzlich) erzielbarem Erbbauzins. Ggf. bestehende vertragliche Besonderheiten, die wertbeeinflussend sind, sollen nach dem Wortlaut der WertR gesondert berücksichtigt werden. Soll (z. B. für die Zwangsversteigerung) der Verkehrswert des (fiktiv) erbbauzinsfreien Erbbaurechts ermittelt werden, muss der vertraglich und gesetzlich erzielbare Erbbauzins mit Null angesetzt werden.

16 4.5 Sachwertermittlung Sachwertberechnung Gebäudebezeichnung Berechnungsbasis Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung Brutto-Grundfläche (BGF) 552,96 m² Baupreisindex (BPI) (2010 = 100) Normalherstellungskosten NHK im Basisjahr (2010) NHK am Wertermittlungsstichtag Herstellungskosten 108,8 562,00 /m² BGF 611,46 /m² BGF Normgebäude ,92 besondere Bauteile besondere Einrichtungen Gebäudeherstellungskosten BNK) Alterswertminderung Modell Gesamtnutzungsdauer (GND) Restnutzungsdauer (RND) (inkl ,92 linear 62 Jahre 19 Jahre prozentual 69,35 % Betrag ,31 Zeitwert (inkl. BNK) Gebäude (bzw. Normgebäude) ,61 besondere Bauteile Schuppen Seite 16 von 35 pauschale Wertschätzung Gebäudewert (inkl. BNK) , ,00 Gebäudesachwerte insgesamt ,61 Sachwert der Außenanlagen ,95 Sachwert der Gebäude und Außenanlagen = ,56 (4) Zusammenstellung der Sachwertanteile des bebauten Erbbaurechts Bodenwertanteil des Erbbaurechts = ,00 Sachwert der baulichen und sonstigen Anlagen ,56 vorläufiger Sachwert des Erbbaurechts = ,56 Sachwertfaktor (Marktanpassung k) 0,85 Erbbaurechtsfaktor f5we 1,00 vorläufiger marktangepasster Sachwert des Erbbaurechts = ,58 besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale ,48 Sachwert des Erbbaurechts (nach WertR 2006) = ,10 rd ,00

17 Seite 17 von Erläuterungen zu den Wertansätzen in der Sachwertberechnung Berechnungsbasis Die Berechnung der Gebäudeflächen (Bruttogrundflächen BGF oder Wohnflächen WF) wurde von mir durchgeführt. Die Berechnungen weichen teilweise von der diesbezüglichen Vorschrift (DIN 277 Ausgabe 1987 bzw. WoFlV) ab; sie sind deshalb nur als Grundlage dieser Wertermittlung verwendbar. Herstellungskosten Die Normalherstellungskosten (NHK) werden nach den Ausführungen in der Wertermittlungsliteratur und den Erfahrungen des Sachverständigen auf der Basis der Preisverhältnisse im Basisjahr angesetzt. Der Ansatz der NHK ist aus [1], Kapitel (bei NHK 2000 bis 102. Ergänzung) entnommen. Ermittlung der Normalherstellungskosten bezogen auf das Basisjahr 2010 (NHK 2010) für das Gebäude: Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung Ermittlung des Gebäudestandards: Bauteil Wägungsanteil Standardstufen [%] Außenwände 23,0 % 1,0 Dach 15,0 % 1,0 Fenster und Außentüren 11,0 % 1,0 Innenwände und -türen 11,0 % 1,0 Deckenkonstruktion und Treppen 11,0 % 1,0 Fußböden 5,0 % 1,0 Sanitäreinrichtungen 9,0 % 1,0 Heizung 9,0 % 1,0 Sonstige technische Ausstattung 6,0 % 1,0 insgesamt 100,0 % 60,0 % 40,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % Beschreibung der ausgewählten Standardstufen Außenwände Holzfachwerk, Ziegelmauerwerk; Fugenglattstrich, Putz, Verkleidung mit Standardstufe 1 Faserzementplatten, Bitumenschindeln oder einfachen Kunststoffplatten; kein oder deutlich nicht zeitgemäßer Wärmeschutz (vor ca. 1980) Dach Dachpappe, Faserzementplatten / Wellplatten; keine bis geringe Dachdämmung Standardstufe 1 Fenster und Außentüren Zweifachverglasung (vor ca. 1995); Haustür mit nicht zeitgemäßem Wärmeschutz (vor ca. 1995) Standardstufe 2 Innenwände und -türen Fachwerkwände, einfache Putze/Lehmputze, einfache Kalkanstriche; Standardstufe 1 Füllungstüren, gestrichen, mit einfachen Beschlägen ohne Dichtungen Deckenkonstruktion und Treppen

18 Seite 18 von 35 Holzbalkendecken ohne Füllung, Spalierputz; Weichholztreppen in einfacher Art und Ausführung; kein Trittschallschutz Standardstufe 1 Fußböden Linoleum-, Teppich-, Laminat- und PVC-Böden einfacher Art und Ausführung Standardstufe 2 Sanitäreinrichtungen 1 Bad mit WC, Dusche oder Badewanne; einfache Wand- und Bodenfliesen, teilweise gefliest Standardstufe 2 Heizung Fern- oder Zentralheizung, einfache Warmluftheizung, einzelne Gasaußenwandthermen, Nachtstromspeicher-, Fußbodenheizung (vor ca. Standardstufe ) Sonstige technische Ausstattung Standardstufe 2 wenige Steckdosen, Schalter und Sicherungen Bestimmung der standardbezogenen NHK 2010 für das Gebäude: Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung Nutzungsgruppe: Ein- und Zweifamilienhäuser Anbauweise: freistehend Gebäudetyp: EG, n. unterkellert, n. ausg. DG Berücksichtigung der Eigenschaften des zu bewertenden Gebäudes Standardstufe tabellierte NHK 2010 relativer Gebäudestandardanteil relativer NHK 2010-Anteil [ /m² BGF] [%] [ /m² BGF] 1 585,00 60,0 351, ,00 40,0 260, ,00 0,0 0, ,00 0,0 0, ,00 0,0 0,00 gewogene, standardbezogene NHK 2010 = 611,00 gewogener Standard = 1,4 Die Ermittlung des gewogenen Standards erfolgt durch Interpolation des gewogenen NHK- Werts zwischen die tabellierten NHK. Berücksichtigung der erforderlichen Korrektur- und Anpassungsfaktoren gewogene, standardbezogene NHK ,00 /m² BGF Korrektur- und Anpassungsfaktoren gemäß Sprengnetter Fachwerkhäuser (Eiche) 0,92 NHK 2010 für das Bewertungsgebäude = 562,12 /m² BGF rd. 562,00 /m² BGF

19 Seite 19 von 35 Baupreisindex Die Anpassung der NHK aus dem Basisjahr an die Preisverhältnisse am Wertermittlungsstichtag erfolgt mittels dem Verhältnis aus dem Baupreisindex am Wertermittlungsstichtag und dem Baupreisindex im Basisjahr (= 100). Der vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte Baupreisindex ist auch in [1], Kapitel abgedruckt. Der Baupreisindex zum Wertermittlungsstichtag wird bei zurückliegenden Stichtagen aus Jahreswerten interpoliert und bei aktuellen Wertermittlungsstichtagen, für die noch kein amtlicher Index vorliegt, extrapoliert bzw. es wird der zuletzt veröffentlichte Indexstand zugrunde gelegt. Zu-/Abschläge zu den Herstellungskosten Hier werden Zu- bzw. Abschläge zu den Herstellungskosten des Normgebäudes berücksichtigt. Diese sind aufgrund zusätzlichem bzw. mangelndem Gebäudeausbau des zu bewertenden Gebäudes gegenüber dem Ausbauzustand des Normgebäudes erforderlich (bspw. Kelleroder Dachgeschossteilausbau). Normgebäude, besonders zu veranschlagende Bauteile Die in der Rauminhalts- bzw. Gebäudeflächenberechnung nicht erfassten und damit in den Herstellungskosten des Normgebäudes nicht berücksichtigten wesentlich wertbeeinflussenden besonderen Bauteile werden einzeln erfasst. Danach erfolgen bauteilweise getrennte aber pauschale Herstellungskosten- bzw. Zeitwertzuschläge in der Höhe, wie dies dem gewöhnlichen Geschäftsverkehr entspricht. Grundlage dieser Zuschlagsschätzungen sind die in [1], Kapitel angegebenen Erfahrungswerte für durchschnittliche Herstellungskosten für besondere Bauteile. Bei älteren und/oder schadhaften und/oder nicht zeitgemäßen besonderen Bauteilen erfolgt die Zeitwertschätzung unter Berücksichtigung diesbezüglicher Abschläge. Außenanlagen Die wesentlich wertbeeinflussenden Außenanlagen wurden im Ortstermin getrennt erfasst und einzeln pauschal in ihrem Sachwert geschätzt. Grundlage sind die in [1], Kapitel angegebenen Erfahrungswerte für durchschnittliche Herstellungskosten. Bei älteren und/oder schadhaften Außenanlagen erfolgt die Sachwertschätzung unter Berücksichtigung diesbezüglicher Abschläge. Außenanlagen Sachwert (inkl. BNK) prozentuale Schätzung: 3,00 % der Gebäudesachwerte insg ,95 ( ,61 ) Summe 3.198,95 Gesamtnutzungsdauer Die übliche wirtschaftliche Nutzungsdauer = Gesamtnutzungsdauer (GND) ergibt sich aus der für die Bestimmung der NHK gewählten Gebäudeart sowie dem Gebäudeausstattungsstandard. Sie ist deshalb wertermittlungstechnisch dem Gebäudetyp zuzuordnen und ebenfalls aus [1], Kapitel entnommen. Restnutzungsdauer Als Restnutzungsdauer ist in erster Näherung die Differenz aus "üblicher Gesamtnutzungsdauer" abzüglich "tatsächlichem Lebensalter am Wertermittlungsstichtag" zugrunde gelegt. Diese wird allerdings dann verlängert (d. h. das Gebäude fiktiv verjüngt), wenn beim Bewertungsobjekt wesentliche Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt wurden oder in den Wertermittlungsansätzen unmittelbar erforderliche Arbeiten zur Beseitigung des Unterhaltungsstaus sowie zur Modernisierung in der Wertermittlung als bereits durchgeführt unterstellt werden. Zur Bestimmung der Restnutzungsdauer, insbesondere unter Berücksichtigung von durchgeführten oder zeitnah durchzuführenden wesentlichen Modernisierungsmaßnahmen, wird das in [1], Kapitel beschriebene Modell angewendet.

20 Seite 20 von 35 Differenzierte Ermittlung der Restnutzungsdauer (und des fiktiven Baujahrs) für das Gebäude: Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung Das (gemäß Sachverständigenschätzung) ca errichtete Gebäude wurde modernisiert. Zur Ermittlung der modifizierten Restnutzungsdauer werden die wesentlichen Modernisierungen zunächst in ein Punktraster (Punktrastermethode nach Sachwertrichtlinie ) eingeordnet. Hieraus ergeben sich 5 Modernisierungspunkte (von max. 20 Punkten). Diese wurden wie folgt ermittelt: Modernisierungsmaßnahmen (vorrangig in den letzten 15 Punkte Begründung Jahren) durchgeführte Modernisierungsmaßnahmen Einbau isolierverglaster Fenster 1,0 Verbesserung der Leitungssysteme (Strom, Wasser, Abwasser, 1,0 Gas etc.) Einbau einer zeitgemäßen Heizungsanlage 1,0 Modernisierung von Bädern / WCs etc. 2,0 Summe 5,0 Ausgehend von den 5 Modernisierungspunkten ist dem Gebäude der Modernisierungsstandard nur geringfügig im Rahmen der üblichen Instandhaltung zuzuordnen. In Abhängigkeit von: der üblichen Gesamtnutzungsdauer (62 Jahre) und dem ( vorläufigen rechnerischen ) Gebäudealter ( = 214 Jahre) ergibt sich eine (vorläufige rechnerische) Restnutzungsdauer von (62 Jahre 214 Jahre =) 0 Jahren und aufgrund des Modernisierungsstandards nur geringfügig im Rahmen der üblichen Instandhaltung ergibt sich für das Gebäude eine (modifizierte) Restnutzungsdauer von 19 Jahren. Aus der üblichen Gesamtnutzungsdauer (62 Jahre) und der (modifizierten) Restnutzungsdauer (19 Jahre) ergibt sich ein fiktives Gebäudealter von (62 Jahre 19 Jahre =) 43 Jahren. Aus dem fiktiven Gebäudealter ergibt sich zum Wertermittlungsstichtag ein fiktives Baujahr ( Jahren =) Entsprechend der vorstehenden differenzierten Ermittlung wird für das Gebäude Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung in der Wertermittlung eine wirtschaftliche Restnutzungsdauer von 19 Jahren und ein fiktives Baujahr 1971 zugrunde gelegt. Alterswertminderung Die Alterswertminderung der Gebäude erfolgt nach dem linearen Abschreibungsmodell. Sachwertfaktor Der angesetzte objektartspezifische Sachwertfaktor k wird auf der Grundlage der verfügbaren Angaben des örtlich zuständigen Gutachterausschusses unter Hinzuziehung der verfügbaren Angaben des Oberen Gutachterausschusses bzw. der Zentralen Geschäftsstelle, eigener Ableitungen des Sachverständigen bestimmt.

21 Seite 21 von 35 Besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale Sonstige besondere wertbeeinflussende Umstände Hier werden die wertmäßigen Auswirkungen der nicht in den Wertermittlungsansätzen des Sachwertverfahrens bereits berücksichtigten Besonderheiten des Objekts korrigierend berücksichtigt. Berücksichtigt wird der Korrekturfaktor von 0,91 bei abweichendem Gebäudestandard gemäß Grundstücksmarktbericht sowie eine pauschale Schätzung zur Behebung des vorliegenden Unterhaltung und Modernisierungstaus. besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale Wertbeeinflussung insg. Unterhaltungsbesonderheiten ,00 pauschale Schätzung Weitere Besonderheiten ,48 prozentuale Schätzung: -11,00 % von ,61 Summe , Verkehrswert Erbbaurechte mit der Nutzbarkeit des Bewertungsgrundstücks werden üblicherweise zu Kaufpreisen gehandelt, die sich vorrangig am Sachwert orientieren. Der Sachwert wurde zum Wertermittlungsstichtag mit rd ,00 ermittelt. Der Verkehrswert für das mit einem Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung bebaute Erbbaurecht in Bad Münder, Hasperder Straße 14, 16 Erbbaugrundbuch Blatt lfd. Nr. Hasperde Gemarkung Flur Flurstück Hasperde 1 41/11 wird zum Wertermittlungsstichtag mit rd. geschätzt ,- in Worten: einundneunzigtausenddreihundert Euro Der Sachverständige bescheinigt durch seine Unterschrift zugleich, dass ihm keine Ablehnungsgründe entgegenstehen, aus denen jemand als Beweiszeuge oder Sachverständiger nicht zulässig ist oder seinen Aussagen keine volle Glaubwürdigkeit beigemessen werden kann. Hessisch Oldendorf, den 26. Oktober 2014 Architekt Dipl.-Ing. (FH) Steffen Kickhöfel Freier Sachverständiger für die Bewertung bebauter und unbebauter Grundstücke Zur Försterlaube 28, Hess.-Oldendorf Telefon: / , Fax:

22 5 Rechtsgrundlagen, verwendete Literatur und Software Seite 22 von Rechtsgrundlagen der Verkehrswertermittlung BauGB: Baugesetzbuch i.d.f. der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. Juli 2014 (BGBl. I S. 954) BauNVO: Baunutzungsverordnung Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 132), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548) ImmoWertV: Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken Immobilienwertermittlungsverordnung ImmoWertV vom 19. Mai 2010 (BGBl. I S. 639) WertR: Wertermittlungsrichtlinien Richtlinien für die Ermittlung der Verkehrswerte (Marktwerte) von Grundstücken in der Fassung vom 1. März 2006 (BAnz Nr. 108a vom 10. Juni 2006) einschließlich der Berichtigung vom 1. Juli 2006 (BAnz Nr. 121 S. 4798) SW-RL: Richtlinie zur Ermittlung des Sachwerts (Sachwertrichtlinie SW-RL) in der Fassung vom 5. September 2012 (BAnz AT ) VW-RL: Richtlinie zur Ermittlung des Vergleichswerts und des Bodenwerts (Vergleichswertrichtlinie VW-RL) in der Fassung vom 20. März 2014 (BAnz AT ) BGB: Bürgerliches Gesetzbuch vom 2. Januar 2002 (BGBl. I S. 42, 2909), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2014 (BGBl. I S. 1218) WoFlV: Wohnflächenverordnung Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche vom 25. November 2003 (BGBl. I S. 2346) ErbbauRG: Erbbaurechtsgesetz Gesetz über das Erbbaurecht vom 15. Januar 1919 (BGBl. S. 72, 122), zuletzt geändert durch Artikel 4 Abs. 7 des Gesetzes vom 1. Oktober 2013 (BGBl. I S. 3719) ZVG: Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung vom 24. März 1897 (RGBl. S. 97), in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Mai 1898 (RGBl. S. 369, 713) (BGBl. III ), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 7. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2582) 5.2 Verwendete Wertermittlungsliteratur / Marktdaten [1] Sprengnetter (Hrsg.): Immobilienbewertung Marktdaten und Praxishilfen, Loseblattsammlung, Sprengnetter Immobilienbewertung, Sinzig 2014 [2] Sprengnetter (Hrsg.): Immobilienbewertung Lehrbuch und Kommentar, Loseblattsammlung, Sprengnetter Immobilienbewertung, Sinzig 2014 [3] Kleiber Wertermittlungsrichtlinien 10. Auflage 2010 [4] Kleiber, Simon Verkehrswertermittlung von Grundstücken, Kommentar und Handbuch, 6. Auflage 2010 [5] Grundstücksmarktbericht 6 Verzeichnis der Anlagen Anlage 1: Auszug aus der topografischen Karte Anlage 2: Auszug aus dem Stadtplan Anlage 3: Auszug aus der Katasterkarte Anlage 4: Auszug aus der Bodenrichtwertkarte Anlage 5: Grundbuchauszug Anlage 6: Grundriss Anlage 7: Fotos

23 Seite 23 von 35 Anlage 1: Auszug aus der topografischen Karte Seite 1 von 1 Nicht im Internet

24 Seite 24 von 35 Anlage 2: Auszug aus dem Stadtplan Seite 1 von 1 Nicht im Internet

25 Seite 25 von 35 Anlage 3: Auszug aus der Katasterkarte Seite 1 von 1 Nicht im Internet

26 Seite 26 von 35 Anlage 4: Auszug aus der Bodenrichtwertkarte Seite 1 von 1 Nicht im Internet

27 Seite 27 von 35 Anlage 5: Grundbuchauszug Seite 1 von 1

28 Seite 28 von 35 Anlage 6: Grundriss Seite 1 von 1

29 Seite 29 von 35 Anlage 7: Fotos Seite 1 von 3 Ansicht des Bewertungsobjekts aus südöstlicher Richtung Ansicht des Bewertungsobjekts aus nördlicher Richtung

30 Seite 30 von 35 Anlage 7: Fotos Seite 2 von 3 Ansicht des Bewertungsobjekts aus nordöstlicher Richtung Ansicht des Bewertungsobjekts aus östlicher Richtung

31 Seite 31 von 35 Anlage 7: Fotos Seite 3 von 3 Ansicht des Bewertungsobjekts aus westlicher Richtung Ansicht des Bewertungsobjekts aus südwestlicher Richtung

32 Seite 32 von 35 7 Berechnung der Wohnfläche - Einfamilienhaus Die Berechnung erfolgt aus Fertigmaßen auf der Grundlage von örtlichem Aufmaß wohnwertabhängig Rohbaumaßen Bauzeichnungen nach DIN 283 Fertig- und Rohbaumaßen örtlichem Aufmaß und Bauzeichnungen nach DIN 277 nach WoFlV nach II. BV lfd Raumbezeichnung Raum- Raumteil/Besonderheiten Flächen- Länge Putz- Breite Putz- Grund- Wohnwert- Wohn- Wohn- Erläu- Nr Nr. (differenzierte Besonderheiten) faktor / abzug abzug fläche faktor fläche fläche terung Sonder- Länge Breite (Wohnwert) Raumteil Raum +/- form (m) (m) (m) (m) (m²) (f) (m²) (m²) 1 Raum ,00 5,600 0,000 2,650 0,000 14,84 1,00 14,84 14,84 2 Raum ,00 3,460 0,000 2,730 0,000 9,45 1,00 9,45 9,45 3 Raum 6 3-1,00 0,600 0,000 0,500 0,000 0,30 1,00-0,30 4 Raum ,00 4,790 0,000 3,850 0,000 18,44 1,00 18,44 18,14 5 Raum ,00 3,880 0,000 2,870 0,000 11,14 1,00 11,14 11,14 6 Raum ,00 4,180 0,000 2,470 0,000 10,32 1,00 10,32 10,32 7 Raum ,00 4,150 0,000 2,590 0,000 10,75 1,00 10,75 10,75 8 Raum ,00 5,660 0,000 4,530 0,000 25,64 1,00 25,64 25,64 9 Raum ,00 4,420 0,000 4,250 0,000 18,79 1,00 18,79 18,79 10 Flur 9-1,00 1,220 0,000 0,900 0,000 1,10 1,00-1,10 11 Flur 9 + 1,00 3,820 0,000 2,380 0,000 9,09 1,00 9,09 12 Flur 9 + 1,00 4,380 0,000 1,230 0,000 5,39 1,00 5,39 13,38 13 Bad ,00 1,940 0,000 1,620 0,000 3,14 1,00 3,14 3,14 14 Bad ,00 4,600 0,000 3,760 0,000 17,30 1,00 17,30 17,30 15 Küche ,00 5,050 0,000 4,120 0,000 20,81 1,00 20,81 20,81 Summe Wohnfläche Mieteinheit 173,70 m² Summe Wohn-/Nutzfläche Gebäude 476,12 m²

33 Seite 33 von 35 8 Berechnung der Wohnfläche - Einliegerwohnung Die Berechnung erfolgt aus Fertigmaßen auf der Grundlage von örtlichem Aufmaß wohnwertabhängig Rohbaumaßen Bauzeichnungen nach DIN 283 Fertig- und Rohbaumaßen örtlichem Aufmaß und Bauzeichnungen nach DIN 277 nach WoFlV nach II. BV lfd Raumbezeichnung Raum- Raumteil/Besonderheiten Flächen- Länge Putz- Breite Putz- Grund- Wohnwert- Wohn- Wohn- Erläu- Nr Nr. (differenzierte Besonderheiten) faktor / abzug abzug fläche faktor fläche fläche terung Sonder- Länge Breite (Wohnwert) Raumteil Raum +/- form (m) (m) (m) (m) (m²) (f) (m²) (m²) 1 Flur 1-1,00 0,560 0,000 0,460 0,000 0,26 1,00-0,26 2 Flur 1 + 1,00 1,390 0,000 0,990 0,000 1,38 1,00 1,38 1,12 3 Bad 2 + 1,00 2,670 0,000 1,210 0,000 3,23 1,00 3,23 4 Bad 2 + 1,00 1,430 0,000 0,800 0,000 1,14 1,00 1,14 4,37 5 Gast 3 + 1,00 2,910 0,000 2,580 0,000 7,51 1,00 7,51 7,51 6 Schlafen 4 + 1,00 3,640 0,000 2,570 0,000 9,35 1,00 9,35 9,35 7 Wohnen 5 + 1,00 4,250 0,000 4,150 0,000 17,64 1,00 17,64 17,64 8 Küche 6 + 1,00 4,470 0,000 2,490 0,000 11,13 1,00 11,13 11,13 Summe Wohnfläche Mieteinheit 51,12 m² Summe Wohn-/Nutzfläche Gebäude 476,12 m²

34 Seite 34 von 35 9 Berechnung der Nutzfläche - Dachgeschoss Die Berechnung erfolgt aus Fertigmaßen auf der Grundlage von örtlichem Aufmaß nutzwertabhängig Rohbaumaßen Bauzeichnungen nach DIN 283 Fertig- und Rohbaumaßen örtlichem Aufmaß und Bauzeichnungen nach DIN 277 lfd Raumbezeichnung Raum- Raumteil/Besonderheiten Flächen- Länge Putz- Breite Putz- Grund- Gewichts- Nutz- Nutz- Erläu- Nr Nr. (differenzierte Besonderheiten) faktor / abzug abzug fläche faktor fläche fläche terung Sonder- Länge Breite (Nutzwert) Raumteil Raum +/- form (m) (m) (m) (m) (m²) (k) (m²) (m²) 1 Dachboden 1 + 1,00 28,000 0,000 8,500 0, ,00 1,00 238,00 238,00 Summe Nutzfläche Mieteinheit 238,00 m² Summe Wohn-/Nutzfläche Gebäude 476,12 m² 10 Berechnung der Nutzfläche - Erdgeschoss Die Berechnung erfolgt aus Fertigmaßen auf der Grundlage von örtlichem Aufmaß nutzwertabhängig Rohbaumaßen Bauzeichnungen nach DIN 283 Fertig- und Rohbaumaßen örtlichem Aufmaß und Bauzeichnungen nach DIN 277 lfd Raumbezeichnung Raum- Raumteil/Besonderheiten Flächen- Länge Putz- Breite Putz- Grund- Gewichts- Nutz- Nutz- Erläu- Nr Nr. (differenzierte Besonderheiten) faktor / abzug abzug fläche faktor fläche fläche terung Sonder- Länge Breite (Nutzwert) Raumteil Raum +/- form (m) (m) (m) (m) (m²) (k) (m²) (m²) 1 Schuppen 1 + 1,00 3,100 0,000 2,620 0,000 8,12 1,00 8,12 8,12 2 Öllager 2 + 1,00 1,220 0,000 0,700 0,000 0,85 1,00 0,85 3 Öllager 2 + 1,00 2,380 0,000 1,820 0,000 4,33 1,00 4,33 5,18 Summe Nutzfläche Mieteinheit 13,30 m² Summe Wohn-/Nutzfläche Gebäude 476,12 m²

35 Seite 35 von Berechnung der Gebäude-Grundfläche - Wohnhaus Brutto-Grundfläche (BGF) in Anlehnung an DIN 277 (Ausgabe Juni 1987) Die Berechnung erfolgt aus Fertigmaßen auf der Grundlage von örtlichem Aufmaß Rohbaumaßen Bauzeichnungen Fertig- und Rohbaumaßen örtlichem Aufmaß und Bauzeichnungen lfd. Geschoss / Flächen- Länge Breite Bereich Brutto-Grundfläche Erläuterung Nr. Grundrissebene faktor / (m²) (+/-) Sonderform (m) (m) Bereich a Bereich b Bereich c 1 DG + 1,00 2,600 6,300 a 16,38 2 DG + 1,00 28,900 9,000 a 260,10 3 EG + 1,00 2,600 6,300 a 16,38 4 EG + 1,00 28,900 9,000 a 260,10 Summe 552,96 m² Brutto-Grundfläche (Bereich a + b) insgesamt 552,96 m² 12 Berechnung der Gebäude-Grundfläche - Schuppen Brutto-Grundfläche (BGF) in Anlehnung an DIN 277 (Ausgabe Juni 1987) Die Berechnung erfolgt aus Fertigmaßen auf der Grundlage von örtlichem Aufmaß Rohbaumaßen Bauzeichnungen Fertig- und Rohbaumaßen örtlichem Aufmaß und Bauzeichnungen lfd. Geschoss / Flächen- Länge Breite Bereich Brutto-Grundfläche Erläuterung Nr. Grundrissebene faktor / (m²) (+/-) Sonderform (m) (m) Bereich a Bereich b Bereich c 1 DG + 1,00 4,650 3,300 a 15,35 2 EG + 1,00 4,650 3,300 a 15,35 Summe 30,70 m² Brutto-Grundfläche (Bereich a + b) insgesamt 30,70 m²

Immobilienbewertung. Vortrag für Haus- und Grund am 28. November 2013

Immobilienbewertung. Vortrag für Haus- und Grund am 28. November 2013 Immobilienbewertung November 2013 1 Inhalt Anlässe für eine Verkehrswertschätzung Begrifflichkeiten Wahl der Wertermittlungsverfahren Beispiel für eine Sachwertermittlung Beispiel für eine Ertragswertermittlung

Mehr

M a r k t w e r t e r m i t t l u n g

M a r k t w e r t e r m i t t l u n g Büro: Kontakt: Email: Internet: Bautzener Str. 2 03046 Cottbus Tel.: 0355 791555 Fax: 0355 4867898 menzel@immo-gutachten.org www.immo-gutachten.org Eheleute Mustermann Musterstr. 1 03333 Musterhausen Datum:

Mehr

Mail: eurotec-immobilienbewertung@gmx.de Side: www.eurotec-immobilienbewertung.de

Mail: eurotec-immobilienbewertung@gmx.de Side: www.eurotec-immobilienbewertung.de Sachverständigenbüro für Immobilienbewertung Bewertung von Immobilien sowie der Bewertung von Mieten und Pachten Rinzeldorf 8 26689 Apen-Godensholt Tel.: 04409 909 334 Mail: eurotec-immobilienbewertung@gmx.de

Mehr

Immobilienwerte als Besteuerungsgrundlage - ermittelt wofür, von wem und wie?

Immobilienwerte als Besteuerungsgrundlage - ermittelt wofür, von wem und wie? 8. Immobilienwerte als Besteuerungsgrundlage - ermittelt wofür, von wem und wie? Dipl.-Ing., Architekt von der IHK München und Oberbayern öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Bewertung

Mehr

Benjamin Nolte MARKTWERTSCHÄTZUNG

Benjamin Nolte MARKTWERTSCHÄTZUNG Eheleute x Benjamin Nolte Geprüfter Immobilienbewerter (Sprengnetter Akademie) Hubertusstraße 38 32429 Minden Telefon: +49(0)151-165 Internet: www.immobilienbewertung.haus Email: info@immobilienbewertung.haus

Mehr

Übertragung von Immobilien. Vererben mit warmer Hand oder erst bei Tod?

Übertragung von Immobilien. Vererben mit warmer Hand oder erst bei Tod? Übertragung von Immobilien Vererben mit warmer Hand oder erst bei Tod? Motive Steuer sparen Kinder beim Aufbau einer eigenen Existenz helfen Eigene Pflege sichern Lieblingskinder bevorzugen und/oder Pflichtteilsansprüche

Mehr

Rechtliche Grundlagen der Wertermittlung - 21./22.01.2011 Verkehrswertgutachten Qualitätsstandards und Mindestanforderungen 1

Rechtliche Grundlagen der Wertermittlung - 21./22.01.2011 Verkehrswertgutachten Qualitätsstandards und Mindestanforderungen 1 Verkehrswertgutachten Qualitätsstandards und Mindestanforderungen 1 Anmerkung in Teil I des Gutachtens: "Für das Grundstück besteht ein Mitbenutzungsrecht an der Durchfahrt auf dem Grundstück Schildstraße

Mehr

Antrag auf Erstellung eines Gutachtens

Antrag auf Erstellung eines Gutachtens Antrag auf Erstellung eines Gutachtens Gutachterausschuss für Grundstückswerte Telefon: (0861) 58-283 im Landratsamt Traunstein Fax: (0861) 58-641 Papst-Benedikt-XVI.-Platz E-Mail: Ursula.Schust@traunstein.bayern

Mehr

GWG - Gesellschaft für Wohnungs- und Gewerbebau Tübingen mbh, Konrad-Adenauer-Straße 8, 72072 Tübingen Tel.: 07071 79 90 0 email:

GWG - Gesellschaft für Wohnungs- und Gewerbebau Tübingen mbh, Konrad-Adenauer-Straße 8, 72072 Tübingen Tel.: 07071 79 90 0 email: Hohentwielgasse Ein kleines Haus 17+19, zum 72070 Träumen Tübingen GWG - Gesellschaft für Wohnungs- und Gewerbebau Tübingen mbh, Konrad-Adenauer-Straße 8, 72072 Tübingen Tel.: 07071 79 90 0 email: info@gwg-tuebingen.de

Mehr

K U R Z G U T A C H T E N

K U R Z G U T A C H T E N Meier Wertermittlungs-GmbH Am Turnplatz 8 33178 Borchen Telefon: 05292 931432 Telefax: 05292 931434 Internet: meier-wertermittlung.de E-Mail: info@meier-wertermittlung.de Datum: 24.09.2015 Az.: I-76b_

Mehr

Wohnfläche nach der II.BVO

Wohnfläche nach der II.BVO Wohnfläche nach der II.BVO 1 Wohnflächenberechnung ( 42, 44 II BV) Wohnfläche Summe der anrechenbaren Grundflächen der Räume, die ausschließlich zu der Wohnung gehören. Zur Wohnfläche gehört nicht die

Mehr

VERKEHRSWERT (MARKTWERT) 280.000,-

VERKEHRSWERT (MARKTWERT) 280.000,- GUTACHTEN NR. 43/IV/12/7475 Seite - 1 - VOM 09.07.12 EXPOSÉ - INTERNETVERSION zum VERKEHRSWERT-GUTACHTEN DAS GUTACHTEN IST NUR IN AUSZÜGEN WIEDERGEGEBEN DAS ORIGINALGUTACHTEN KANN IN DER GESCHÄFTSSTELLE

Mehr

Lehrgang Sachverständige(r) für Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken

Lehrgang Sachverständige(r) für Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken Lehrgang Sachverständige(r) für Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken Der Lehrgang umfasst insgesamt 16 Tage und dient dem Einstieg in die Sachverständigentätigkeit im Sachgebiet Bewertung

Mehr

Immobilienbewertung: Verkehrswertermittlung im Vergleich zur Immobilienbewertung nach BewG

Immobilienbewertung: Verkehrswertermittlung im Vergleich zur Immobilienbewertung nach BewG Immobilienbewertung: Verkehrswertermittlung im Vergleich zur Immobilienbewertung nach BewG Dipl.-Ing. Dipl.-Immobilien-Ök. Jürgen Jacoby Inhaltsverzeichnis 1 Volltext Immobilienbewertung gem. BewG und

Mehr

Wertexpertise (mit 200,-- je m² Bodenpreis)

Wertexpertise (mit 200,-- je m² Bodenpreis) Rahmendaten: Wertexpertise (mit 200,-- je m² Bodenpreis) Möllersstieg, 21509 Glinde (Kreis Stormarn) Immobiliennutzung: Selbstnutzung Verwendete Methode: Sachwertverfahren (das ergibt sich aus der Immobiliennutzung)

Mehr

VERKEHRSWERT-BERICHT. Objektart: Ein- bzw. Zweifamilienhaus. Adresse: Hauptstraße Troisdorf. Wertermittlungsstichtag: 27.

VERKEHRSWERT-BERICHT. Objektart: Ein- bzw. Zweifamilienhaus. Adresse: Hauptstraße Troisdorf. Wertermittlungsstichtag: 27. VERKEHRSWERT-BERICHT Objektart: Ein- bzw. Zweifamilienhaus Adresse: Hauptstraße 29 53844 Troisdorf Wertermittlungsstichtag: 27. Juli 2016 Verfasser: youvalue GmbH Lambertusstraße 70 53844 Troisdorf Zusammenfassung

Mehr

Sachverständigenbüro Marcus Kammel. Markgrafenstraße 6 Fax: 02336 / 44 17 49. 58332 Schwelm Datum: Auftrag

Sachverständigenbüro Marcus Kammel. Markgrafenstraße 6 Fax: 02336 / 44 17 49. 58332 Schwelm Datum: Auftrag Auftraggeber: Name, Vorname: Straße: PLZ, Ort: Auftragnehmer: Sachverständigenbüro Marcus Kammel per Post oder Fax: Markgrafenstraße 6 Fax: 02336 / 44 17 49 58332 Schwelm Datum: Auftrag zur Erstellung

Mehr

ERMITTLUNG DER ANSCHAFFUNGS- UND HERSTELLUNGSKOSTEN

ERMITTLUNG DER ANSCHAFFUNGS- UND HERSTELLUNGSKOSTEN Seite 1 ERMITTLUNG DER ANSCHAFFUNGS- UND HERSTELLUNGSKOSTEN Bauvorhaben 1-Familien-Reihenmittelhaus mit einer Wohnung über Erdgeschoss, Obergeschoss und Dachgeschoss; Stellplatz vor dem Haus in 99999 Wertermittlungshausen.

Mehr

Wertermittlungsrichtlinien Anlagen 12-22

Wertermittlungsrichtlinien Anlagen 12-22 Wertermittlungsrichtlinien Anlagen 12-22 Stand: März 2006 Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) Presse- und Informationsstab Stresemannstraße 128-130

Mehr

Sachverständigenbüro Dipl.-Ing. (FH) Günter Rinner öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger

Sachverständigenbüro Dipl.-Ing. (FH) Günter Rinner öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger Exposé für das Amtsgericht München im Zwangsversteigerungsverfahren AZ: 1514 K 46/2014 Objekte: Mitterfeldweg 1 a in 85221 Dachau jeweils Gemarkung Dachau 1) Flst. Nr. 1741/4 mit lt. GB 187 m² Doppelhaushälfte

Mehr

GUTACHTEN 1. über den Verkehrswert für das bebaute Grundstück : Steinweg 5, 12345 Wendlingen am Neckar

GUTACHTEN 1. über den Verkehrswert für das bebaute Grundstück : Steinweg 5, 12345 Wendlingen am Neckar Dr. Friedhelm Fabers Dipl..-Volkswirt, Wirtschaftsingenieur Am Grenzstück 25 D-45229 HATTINGEN. Dr. F. Fabers, Am Grenzstück 25, D-45229 Hattingen Herr Karl Muster Steinweg 5 12345 Wendlingen am Neckar

Mehr

Immobilienwertermittlungsverordnung: ImmoWertV

Immobilienwertermittlungsverordnung: ImmoWertV Gelbe Erläuterungsbücher Immobilienwertermittlungsverordnung: ImmoWertV von Dr. P. Zimmermann 1. Auflage Immobilienwertermittlungsverordnung: ImmoWertV Zimmermann schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de

Mehr

Wohnflächenberechnung für Bauvorhaben nach 35 Abs. 4 Nr. 5 BauGB

Wohnflächenberechnung für Bauvorhaben nach 35 Abs. 4 Nr. 5 BauGB Wohnflächenberechnung für Bauvorhaben nach 35 Abs. 4 Nr. 5 BauGB Inhalt: 1. Einleitung 2. Allgemeine Grundsätze 3. Aufenthaltsräume und Treppen 4. Kellergeschoss ohne Aufenthaltsräume 5. Kellergeschoss

Mehr

Richtlinien in der Immobilienwertermittlung. Volker Junge, Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in Hamburg

Richtlinien in der Immobilienwertermittlung. Volker Junge, Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in Hamburg Richtlinien in der Immobilienwertermittlung Volker Junge, Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in Hamburg Richtlinien in der Immobilienwertermittlung 1. Wertermittlung von Immobilien

Mehr

Die Entscheidung für den Kauf einer Immobilie ist von erheblicher Tragweite, verbunden mit einer langfristigen finanziellen Verpflichtungen.

Die Entscheidung für den Kauf einer Immobilie ist von erheblicher Tragweite, verbunden mit einer langfristigen finanziellen Verpflichtungen. Die Entscheidung für den Kauf einer Immobilie ist von erheblicher Tragweite, verbunden mit einer langfristigen finanziellen Verpflichtungen. Sie schmieden neue Pläne für Ihr Zuhause? Was Sie beachten müssen!

Mehr

Dr. Friedhelm Fabers

Dr. Friedhelm Fabers Dr. Friedhelm Fabers Dipl..-Volkswirt, Wirtschaftsingenieur Am Grenzstück 25 D-45229 HATTINGEN. Dr. F. Fabers, Am Grenzstück 25, D-45229 Hattingen Telefon: (02324) 39 20 76 Fax: (02324) 39 20 75 Mobilphone:

Mehr

M a r k t w e r t e r m i t t l u n g

M a r k t w e r t e r m i t t l u n g Eheleute Mathilde und Max Mustermann Musterstr.1 23456 Musterdorf Datum: 26.08.2013 M a r k t w e r t e r m i t t l u n g für das mit einem Einfamilienhaus bebaute Grundstück in 23456 Musterdorf, Musterstr.

Mehr

Auswirkung von Modernisierungen auf die Immobilienbewertung

Auswirkung von Modernisierungen auf die Immobilienbewertung Auswirkung von Modernisierungen auf die Immobilienbewertung Dr. Armin Hartmann MRICS Chartered Surveyor Mitglied im Prüfungsboard der RICS EBZ, Instandhaltung / Modernisierung 2010 Definition: Unter Modernisierung

Mehr

Ingenieurbüro S c h l ü t e r. www. ingenieurbuero-schlueter.de

Ingenieurbüro S c h l ü t e r. www. ingenieurbuero-schlueter.de Ingenieurbüro S c h l ü t e r www. ingenieurbuero-schlueter.de Architekt In meiner Eigenschaft als Dipl.-Ing.(FH) Architekt übernehme ich sämtliche Planungs- und Bauleitungsaufgaben für Sie. Ihre Vorstellungen

Mehr

Rehlingen 4137 Gemarkung Flur Flurstück Rehlingen 15 33/7 Eigentümer. X. und Y. Mustermann Musterstrasse 9 66xxx Musterstadt

Rehlingen 4137 Gemarkung Flur Flurstück Rehlingen 15 33/7 Eigentümer. X. und Y. Mustermann Musterstrasse 9 66xxx Musterstadt Dipl.-Ing. Stephan Klein Dipl.-Ing. S. Klein,, Eheleute X. und Y. Mustermann Musterstrasse 9 66xxx Musterstadt 66780 Rehlingen - Siersburg Telefon: 06835-93751 Telefax: 06835-93752 Internet: www.buero-klein.de

Mehr

Profi-Handbuch. Wertermittlung von Immobilien

Profi-Handbuch. Wertermittlung von Immobilien Wilfried Mannek Profi-Handbuch i Wertermittlung von Immobilien Vergleichswert, Ertragswert, Sachwert Hilfen für Kauf, Verkauf, Erbfolge und Steuer Gutachten kontrollieren und professionell erstellen 5.,

Mehr

GUTACHTEN über den Verkehrswert (Marktwert) i.s.d. 194 Baugesetzbuch des

GUTACHTEN über den Verkehrswert (Marktwert) i.s.d. 194 Baugesetzbuch des BRAUN ImmoWert IMMOBILIENWERTGUTACHTEN Thomas Braun Mobil: +49 (0)151 4012 9681 E-Mail: mailbox@braun-immowert.de Web: Gutachten-Nr. 2014-0008 GUTACHTEN über den Verkehrswert (Marktwert) i.s.d. 194 Baugesetzbuch

Mehr

Marktorientierte Immobilienbewertung

Marktorientierte Immobilienbewertung Marktorientierte Immobilienbewertung Grundriss für die Praxis von Hauke Petersen, Dipl.-Ing. Jürgen Schnoor, Wolfgang Seitz 9., überarbeitete Auflage Boorberg Stuttgart/München 2015 Verlag C.H. Beck im

Mehr

5 Kontrollen und Analysen

5 Kontrollen und Analysen 5 Kontrollen und Analysen Ein Gutachten muss plausibel und prüffähig gestaltet sein. Aufbau und Inhalt müssen daher so dargestellt werden, dass auch der Empfänger und interessierte Laie das Gutachten verstehen

Mehr

Immobilienbewertung im Bankwesen. Die Beleihungswertermittlung in Theorie und Praxis

Immobilienbewertung im Bankwesen. Die Beleihungswertermittlung in Theorie und Praxis Immobilienbewertung im Bankwesen Die Beleihungswertermittlung in Theorie und Praxis Barthels Hof in Leipzig Webers Hof in Leipzig Romanushaus in Leipzig Wertermittlungsrichtlinien und Verordnungen Verkehrswert

Mehr

Damit möchte der Gutachterausschuss zur Transparenz auf dem Grundstücksmarkt in Rutesheim

Damit möchte der Gutachterausschuss zur Transparenz auf dem Grundstücksmarkt in Rutesheim Stadt Rutesheim Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Grundstücksmarktbericht 2015 für die Berichtsjahre 2013 und 2014 Bodenrichtwerte zum 31.12.2014 Stadt Rutesheim Leonberger Straße 15 Gutachterausschuss

Mehr

bauplan planung bauleitung gutachten - sige koordination

bauplan planung bauleitung gutachten - sige koordination Sachverständigengutachten Archiv Nr.: 006 012 Auftraggeber: Herr Jörg Grund 56459 Winnen/Westerwald Limburg den 01.03.2013 Erstellung eines Sachverständigengutachtens über den Verkehrswert des Einfamilienhauses

Mehr

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Düren

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Düren Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte Dienstleistungen und Produkte rund um den Immobilienmarkt Gutachterausschuss für Grundstückswerte Gutachterausschuss Der Gutachterausschuss ist ein Gremium ehrenamtlicher,

Mehr

2. Förderbedingungen, Empfängerin oder Empfänger sowie Art und Höhe der Förderung

2. Förderbedingungen, Empfängerin oder Empfänger sowie Art und Höhe der Förderung Inhalt 1. Vorbemerkung 2. Förderbedingungen, Empfängerin oder Empfänger sowie Art und Höhe der Förderung 2.1 Erneuerung von Gebäuden, abgeschlossenen Wohn- und Gewerbeeinheiten 2.2 Empfängerin oder Empfänger

Mehr

Anlage Angaben zu Bedarfswerten. zur Erbschaft-/Schenkungsteuererklärung. Anleitung. Anlage Angaben zu Bedarfswerten

Anlage Angaben zu Bedarfswerten. zur Erbschaft-/Schenkungsteuererklärung. Anleitung. Anlage Angaben zu Bedarfswerten Finanzamt Aktenzeichen Anlage Angaben zu Bedarfswerten zur Erbschaft-/Schenkungsteuererklärung Anleitung Bitte füllen Sie den Vordruck deutlich und vollständig aus und reichen Sie ihn zusammen mit der

Mehr

Verkehrswertermittlung von Grundstücken in der steuerlichen Praxis

Verkehrswertermittlung von Grundstücken in der steuerlichen Praxis Verkehrswertermittlung von Grundstücken in der steuerlichen Praxis Veranstaltungsort: 06. Oktober 2015 in Nürnberg 08. Oktober 2015 in München Dipl.-Finanzwirt (FH) Stephan Blum Bw. (VWA), Staatlich geprüfter

Mehr

Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken (Immobilienwertermittlungsverordnung - ImmoWertV)

Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken (Immobilienwertermittlungsverordnung - ImmoWertV) Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken (Immobilienwertermittlungsverordnung - ImmoWertV) ImmoWertV Ausfertigungsdatum: 19.05.2010 Vollzitat: "Immobilienwertermittlungsverordnung

Mehr

Netzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen

Netzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen Seite 1 von 5 (Ausfertigung für die TWS Netz GmbH) Netzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen Zwischen TWS Netz GmbH Schussenstr. 22 88212 Ravensburg (nachfolgend Netzbetreiber), und (nachfolgend

Mehr

M I E T S P I E G E L

M I E T S P I E G E L M I E T S P I E G E L für nicht preisgebundene Wohnungen in der Stadt Oer-Erkenschwick Stand: 01. Januar 2015 Erstellt durch die Stadt Oer-Erkenschwick - Produktbereich 23 - unter Beteiligung des Haus-

Mehr

s Kreissparkasse Walsrode

s Kreissparkasse Walsrode Zwangsversteigerung: Doppelhaushälfte in Bomlitz Merkmale: 1.058 m² Grundstück, ca. 163 m² Wohnfläche, Satteldach, Zentralheizung (Gas), Kunststoff/Isolierglas, eigener Garten, Baujahr ca. 1913, letzte

Mehr

Der Ausgleichsbetrag im Sanierungsgebiet

Der Ausgleichsbetrag im Sanierungsgebiet Sanierungsgebiet Westliches Ringgebiet-Süd Soziale Stadt Der Ausgleichsbetrag im Sanierungsgebiet Liebe Bürgerinnen und Bürger des Westlichen Ringgebietes! Das Sanierungsgebiet Westliches Ringgebiet -Soziale

Mehr

Wertermittlungsrecht in Deutschland. Workshop am 01.03.2012 03 in Belgrad. Gutachtenerstellung, wer für wen? Form und Inhalt

Wertermittlungsrecht in Deutschland. Workshop am 01.03.2012 03 in Belgrad. Gutachtenerstellung, wer für wen? Form und Inhalt Wertermittlungsrecht in Deutschland Workshop am 01.03.2012 03 in Belgrad. Gutachtenerstellung, wer für wen? Form und Inhalt Zur Person: Name: Hans-Peter Link; Deutschland Ausbildung: Beratender Ingenieur

Mehr

Antrag auf Beteiligung der GAB an der Untersuchung und Sanierung industriell-gewerblicher Altlasten

Antrag auf Beteiligung der GAB an der Untersuchung und Sanierung industriell-gewerblicher Altlasten Gesellschaft zur Altlastensanierung in Bayern mbh (GAB) Innere Wiener Str. 11a 81667 München Seite 1 von 9 Antrag auf Beteiligung der GAB an der Untersuchung Fragen zu den Verpflichteten gemäß 4 BBodSchG

Mehr

Objekt des Landkreises Börde in Angern, Teichstraße 9 Bebaut mit einem ehemaligen Schulgebäude nebst Anbau, einem Heizhaus und einer Turnhalle

Objekt des Landkreises Börde in Angern, Teichstraße 9 Bebaut mit einem ehemaligen Schulgebäude nebst Anbau, einem Heizhaus und einer Turnhalle Landkreis Börde Immobilienverkauf Objekt des Landkreises Börde in Angern, Teichstraße 9 Bebaut mit einem ehemaligen Schulgebäude nebst Anbau, einem Heizhaus und einer Turnhalle Eigentümer: Landkreis Börde

Mehr

LEISTUNGEN. Sachverständigenbüro für Immobilienbewertung. Rainer Maria Löckener Dipl.-Betriebswirt (FH)

LEISTUNGEN. Sachverständigenbüro für Immobilienbewertung. Rainer Maria Löckener Dipl.-Betriebswirt (FH) Sachverständigenbüro für Immobilienbewertung LEISTUNGEN Rainer Maria Löckener Dipl.-Betriebswirt (FH) Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Immobilienbewertung Nordbayern Wittelsbacherstraße

Mehr

Energieberatung. Beratung Konzept Planung Begleitung Förderungen Zuschüsse DIE ZUKUNFT ÖKOLOGISCH VORBILDLICH. Fragen rund um den Energieausweis

Energieberatung. Beratung Konzept Planung Begleitung Förderungen Zuschüsse DIE ZUKUNFT ÖKOLOGISCH VORBILDLICH. Fragen rund um den Energieausweis Beratung Konzept Planung Begleitung Förderungen Zuschüsse DIE ZUKUNFT ÖKOLOGISCH VORBILDLICH Fragen rund um den Energieausweis Energieausweis nach EnEV 2009 Bei Vermietung oder Veräußerung eines Gebäudes

Mehr

Bausachverständiger nünke Zertifizierter Bausachverständiger für Baumängel und Bauschäden Gutachter für Wertermittlung von Gebäuden und Grundstücken Ingenieur- und Bausachverständigenbüro Dipl.-Ing. Thomas

Mehr

Beispiel zur Bewertung eines freistehenden Einfamilienhauses. Wertermittlungsstichtag: Gebäude- und Grundstücksmerkale

Beispiel zur Bewertung eines freistehenden Einfamilienhauses. Wertermittlungsstichtag: Gebäude- und Grundstücksmerkale Beispiel zur Bewertung eines freistehenden Einfamilienhauses Wertermittlungsstichtag: 01.06.2015 Gebäude- und Grundstücksmerkale - Art des Gebäudes Freistehendes Einfamilienhaus, teilunterkellert (KG),

Mehr

Satzung über den Anschluss der Grundstücke an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und deren Benutzung in der Stadt Freiburg i. Br.

Satzung über den Anschluss der Grundstücke an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und deren Benutzung in der Stadt Freiburg i. Br. Satzung über den Anschluss der Grundstücke an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und deren Benutzung in der Stadt Freiburg i. Br. 13.1 vom 7. Dezember 1982 in der Fassung der Satzungen vom 14. März

Mehr

1 Gegenstand der Gebühr

1 Gegenstand der Gebühr Satzung des Kreises Plön über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für die Tätigkeiten und Leistungen des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Kreis Plön Aufgrund des 4 der Kreisordnung (KrO) für

Mehr

Informationen für Enteignungsbetroffene

Informationen für Enteignungsbetroffene 1 Informationen für Enteignungsbetroffene Sie sind Eigentümer, Pächter oder haben ein anderes Recht (z. B. Nießbrauchrecht, Erbbaurecht) an einem Grundstück, das von Planungen zum Wohle der Allgemeinheit

Mehr

Schöner Wohnen. Süßes kleines Haus mit großer Zukunft

Schöner Wohnen. Süßes kleines Haus mit großer Zukunft Schöner Wohnen in der Nordweststadt Süßes kleines Haus mit großer Zukunft Freistehendes Einfamilienhaus Baujahr 1 954 Grundstück 547 m² Wohnfläche ca. 70 m² Nutzfläche Wintergarten + DG ca. 80 m² Bieterverfahren

Mehr

Baubeschreibung für das mit einem Einfamilien-Wohnhaus bebaute Grundstück in 63150 Heusenstamm, Schweitzerstraße 7

Baubeschreibung für das mit einem Einfamilien-Wohnhaus bebaute Grundstück in 63150 Heusenstamm, Schweitzerstraße 7 Baubeschreibung für das mit einem Einfamilien-Wohnhaus bebaute Grundstück in 63150 Heusenstamm, Schweitzerstraße 7 Baubeschreibung für das mit einem Einfamilien-Wohnhaus bebaute Grundstück in 63150 Heusenstamm,

Mehr

Arwid Heinrich Leiter des Vermessungs- und Liegenschaftsamtes Gottfried Teuber Sachgebietsleiter Kataster

Arwid Heinrich Leiter des Vermessungs- und Liegenschaftsamtes Gottfried Teuber Sachgebietsleiter Kataster 30. Oktober 2003 Arwid Heinrich/Gottfried Teuber Erfassung und Bewertung von Immobilien Seite 1 Erfassung und Bewertung von Immobilien bei der Stadt Salzgitter Arwid Heinrich Leiter des Vermessungs- und

Mehr

Antrag auf Erstellung eines Verkehrswertgutachtens

Antrag auf Erstellung eines Verkehrswertgutachtens Antragsteller/in: Name, Vorname Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) Telefon (tagsüber) Fax (freiwillige Angabe) Mail (freiwillige Angabe) Stadtbauamt Wangen im Allgäu Geschäftsstelle des

Mehr

Anforderungen an Wertgutachten

Anforderungen an Wertgutachten DIAZert - Zertifizierungsstelle der DIA Consulting AG Eisenbahnstraße 56 D 79098 Freiburg Tel. 0761 211069-46 Fax 0761 211069-99 zertifizierung@dia-consulting.de Anforderungen an Wertgutachten Entspricht

Mehr

1 Einführung 2. 2 Herstellungskosten der baulichen Anlagen Normalherstellungskosten, Anlage 1 SW-RL Gebäudestandards, Anlage 2 SW-RL 5

1 Einführung 2. 2 Herstellungskosten der baulichen Anlagen Normalherstellungskosten, Anlage 1 SW-RL Gebäudestandards, Anlage 2 SW-RL 5 Inhaltsverzeichnis 1 Einführung 2 2 Herstellungskosten der baulichen Anlagen 3 2.1 Normalherstellungskosten, Anlage 1 SW-RL 4 2.2 Gebäudestandards, Anlage 2 SW-RL 5 2.3 Ermittlung eines gewogenen Kostenkennwerts

Mehr

Erbschaftsteuerreform

Erbschaftsteuerreform Erbschaftsteuerreform Die individualisierte Pauschalierung oder Die Bewertung von selbstgenutzten oder vermieteten Grundstücken zu Wohnzwecken 55. Sachverständigen- und Berater- Fachtagung des HLBS Göttingen,

Mehr

Was ist meine Immobilie wert?

Was ist meine Immobilie wert? S Kreissparkasse Heilbronn S Kreissparkasse Heilbronn Was ist meine Immobilie wert? Armin Knoll Immobiliengutachter HypZert für finanzwirtschaftliche Zwecke s Kreissparkasse Heilbronn Aktuelle Lage am

Mehr

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Euskirchen

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Euskirchen Firma Der Obere Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Land Nordrhein-Westfalen Cecilienallee 2 40474 Düsseldorf Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Euskirchen Jülicher Ring 32 53879

Mehr

G U T A C H T E N. Der Verkehrswert des Grundstücks wurde zum Stichtag 10.04.2015 ermittelt mit rd. 228.000,00.

G U T A C H T E N. Der Verkehrswert des Grundstücks wurde zum Stichtag 10.04.2015 ermittelt mit rd. 228.000,00. Michael Ischner, Sachverständiger für Grundstücksbewertungen (WF) - Immobilienfachwirt (IHK) - Mitglied im Gutachterausschuss der Gemeinde Tamm Michael Ischner, Alleenstr. 54, 71732 Tamm Liebe Leser, dieses

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Graz Senat (Graz) 5 GZ. RV/0572-G/08 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung XY vom 20. Juni 2007 betreffend Einheitswert des Grundvermögens entschieden: Die

Mehr

b) Ist es für die Stadt möglich im bislang unbebauten Bereich ein neues Baugebiet zu erschließen? Begründen Sie Ihre Antwort! (2)

b) Ist es für die Stadt möglich im bislang unbebauten Bereich ein neues Baugebiet zu erschließen? Begründen Sie Ihre Antwort! (2) Aufgabe 1 54 Punkte In der Stadt Musterhausen wurde am Ortsrand ein neues Baugebiet ausgewiesen. Dieses Gebiet soll durch eine Baulandumlegung von landwirtschaftlicher Fläche zu Bauland werden. Der Stadtrat

Mehr

Satzung über die Erhebung der Erschließungsbeiträge. für die Immissionsschutzanlage im Geltungsbereich. des Bebauungsplanes Plassage/Lange Äcker

Satzung über die Erhebung der Erschließungsbeiträge. für die Immissionsschutzanlage im Geltungsbereich. des Bebauungsplanes Plassage/Lange Äcker Satzung über die Erhebung der Erschließungsbeiträge für die Immissionsschutzanlage im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Plassage/Lange Äcker 1 I N H A L T S V E R Z E I C H N I S 1 - Art und Umfang der

Mehr

Lösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,-

Lösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- Lösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- L könnte gegen G einen Anspruch auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- gem. 433 I BGB haben. Voraussetzung dafür ist, dass G und L einen

Mehr

***Bezugsfertig für Sie renoviert! Kaufen billiger als mieten!***

***Bezugsfertig für Sie renoviert! Kaufen billiger als mieten!*** ***Bezugsfertig für Sie renoviert! Kaufen billiger als mieten!*** Scout-ID: 81303383 Objekt-Nr.: 508 HA Etage: 3 Etagenanzahl: 4 Schlafzimmer: 1 Badezimmer: 1 Balkon/Terrasse: Ja Objektzustand: Vollständig

Mehr

M a r k t w e r t e r m i t t l u n g

M a r k t w e r t e r m i t t l u n g Andreas Hofer Immobilien Dobben 8 27711 Osterholz-Scharmbeck Frau Mustermann Musterstraße 1 27711 Osterholz-Scharmbeck Telefon: 04791-9029314 Telefax: 04791-980167 Internet: www.hofer-immo.de email: info@hofer-immo.de

Mehr

Der Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten. Wenn ein Pflichtteilsanspruch besteht, muss dieser auch durchgesetzt werden können.

Der Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten. Wenn ein Pflichtteilsanspruch besteht, muss dieser auch durchgesetzt werden können. Auskunftsanspruch Der Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten Wenn ein Pflichtteilsanspruch besteht, muss dieser auch durchgesetzt werden können. Der Pflichtteilsberechtigte muss die Höhe seines

Mehr

Kurzgutachten - Merkblatt

Kurzgutachten - Merkblatt Kurzgutachten - Merkblatt Ihr Kostenvorteil für eine qualifizierte Immobilienbewertung 089 2034 0993 harald.huber@ 1 Ihr Kostenvorteil. Bei Bedarf kann das Kurzgutachten erweitert werden Beauftragung Kurzgutachten

Mehr

Landkreis Dahme-Spreewald

Landkreis Dahme-Spreewald Exposé Gewerbeflächen im Gewerbegebiet Duben Bei Interesse wenden Sie sich bitte an folgende(n) Ansprechpartner(in): Landkreis Dahme-Spreewald Dezernat V - Amt für Gebäude- und Immobilienmanagement (GIM)

Mehr

Wie funktioniert ein Mieterhöhungsverlangen?

Wie funktioniert ein Mieterhöhungsverlangen? Wie funktioniert ein Mieterhöhungsverlangen? Grundsätzlich steht einem Vermieter jederzeit die Möglichkeit offen, die gegenwärtig bezahlte Miete gemäß 558 BGB an die ortsübliche Miete durch ein entsprechendes

Mehr

GPA-Mitteilung Bau 5/2002

GPA-Mitteilung Bau 5/2002 GPA-Mitteilung Bau 5/2002 Az. 600.513 01.07.2002 Verjährung der Vergütungs-/Honoraransprüche bei Bau-, Architektenund Ingenieurverträgen (Werkverträgen) Durch Art. 1 des Gesetzes zur Modernisierung des

Mehr

Service für Bauherren

Service für Bauherren Service für Bauherren Der Weg zum eigenen Grundstück Der Weg zum eigenen Grundstück kann durch so mache Unwegsamkeit führen. Er muss es aber nicht. Welche Faktoren auf diesem Weg die Richtung angeben,

Mehr

G U T A C H T E N. Der Verkehrswert wurde nach äußerem Anschein zum Stichtag 26.04.2013 ermittelt mit rd. 100.000,00

G U T A C H T E N. Der Verkehrswert wurde nach äußerem Anschein zum Stichtag 26.04.2013 ermittelt mit rd. 100.000,00 ------ Amtsgericht Duisburg Abt.: 046 K Kardinal-Galen-Str. 124-132 47058 Duisburg Datum: 25.07.2013 Az.: 578/2013 G U T A C H T E N über den Verkehrswert (Marktwert) i. S. d. 194 Baugesetzbuch für das

Mehr

Update! Wehrheim OT Haus, Hof und Scheune für Leute mit handwerklichem Geschick!

Update! Wehrheim OT Haus, Hof und Scheune für Leute mit handwerklichem Geschick! Update! Wehrheim OT Haus, Hof und Scheune für Leute mit handwerklichem Geschick! Objektkennung 6197 Franz & Köhler Immobilien GbR Die Wohnwunschexperten Bessemerstr. 20, 60388 Frankfurt am Main 1/10 Eckdaten

Mehr

Mustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165)

Mustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165) Verwaltungshandbuch Mustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165) Der folgende Vertrag soll der Vertragsgestaltung

Mehr

K U R Z G U T A C H T E N

K U R Z G U T A C H T E N Dipl.Ing.Architekt Max Mustermann Mustermannstraße 1 10000 Musterstadt Wigbertstraße 8 36251 Bad Hersfeld Telefon: 06621-3242 Telefax: 06621-64842 Internet: www.klos-architekt.de email: norbert.klos-klos.architekt

Mehr

Sachverständigenvertrag

Sachverständigenvertrag Dipl. Ing. Torsten Schmidt - Sachverständigenbüro für Immobilienbewertung - Am Sonnenhang 26 D 56112 Lahnstein Tel : 02621 188 43 90 Fax : 02621 188 43 91 Mobil : 0151 505 753 19 von der Industrie- und

Mehr

Antrag auf Erstattung eines Verkehrswertgutachtens

Antrag auf Erstattung eines Verkehrswertgutachtens Antragsteller/-in: Zuname, Vorname Anschrift Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort Telefon (tagsüber) Stadt Ravensburg Technisches Rathaus Stadtplanungsamt Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Salamanderweg

Mehr

Grundsteuer in Berlin

Grundsteuer in Berlin Dieses Dokument finden Sie unter www.ihk-berlin.de unter der Dok-Nr. 22679 Grundsteuer in Berlin Die Gemeinden (in Berlin: das Land Berlin) erheben von den Grundstückseigentümern zur Finanzierung ihrer

Mehr

Immobiliengutachten im Auftrag des Kunden Vollbesichtigung (innen und außen)

Immobiliengutachten im Auftrag des Kunden Vollbesichtigung (innen und außen) Immobiliengutachten im Auftrag des Kunden Vollbesichtigung (innen und außen) Auftraggeber: Firma / Name: z.h. Straße: Plz / Ort: Liegenschaft: Name des Kunden: Straße: Plz / Ort: Grundbuch: Liegenschaftsadresse:

Mehr

[EXPOSÉ] Kleines gepflegtes Einfamilienhaus mit Garten und Garage auf großem Südgrundstück - Eigenland SEITE 1 VON 8

[EXPOSÉ] Kleines gepflegtes Einfamilienhaus mit Garten und Garage auf großem Südgrundstück - Eigenland SEITE 1 VON 8 [EXPOSÉ] Kleines gepflegtes Einfamilienhaus mit Garten und Garage auf großem Südgrundstück - Eigenland 23554 Lübeck Kleines gepflegtes Einfamilienhaus mit Garten und Garage auf großem Südgrundstück - Eigenland

Mehr

Bauordnung NRW 48, 49 und 50. Anna-Lena Bininda Melina Luig Marie Höing

Bauordnung NRW 48, 49 und 50. Anna-Lena Bininda Melina Luig Marie Höing Bauordnung NRW 48, 49 und 50 Anna-Lena Bininda Melina Luig Marie Höing 48 (1) Aufenthaltsräume müssen für die Benutzung: ausreichende Grundfläche haben eine lichte Höhe von min. 2,40 m haben (im Einzelfall

Mehr

**Liebhaberobjekt**denkmalgesch. Fachwerkanwesen im historischen Ortskern Mechernich/Kommern** Haus / Kauf

**Liebhaberobjekt**denkmalgesch. Fachwerkanwesen im historischen Ortskern Mechernich/Kommern** Haus / Kauf **Liebhaberobjekt**denkmalgesch. Fachwerkanwesen im historischen Ortskern Mechernich/Kommern** Haus / Kauf Eckdaten Allgemein Objekt-Id: 105 Anschrift: Kölnertsr. 7 DE-53894 Mechernich/Kommern Kommern

Mehr

Marktwertermittlung. weststadtmakler.de

Marktwertermittlung. weststadtmakler.de weststadtmakler.de Auftraggeber/Eigentümer Marktwertermittlung Eigentumswohnung Nr. 4, Keller, XXXstr. XX in 76133 Karlsruhe Herr XXX Besichtigungstermin und Wertermittlungsstichtag 17.08.2010 Allgemeine

Mehr

Brauche ich noch eine Baugenehmigung?

Brauche ich noch eine Baugenehmigung? Am 1. Mai 2004 tritt die neue Thüringer Bauordnung (ThürBO) in Kraft. Sie wird rund ein Drittel weniger Umfang haben als die bisherige. Sowohl technische Standards an Bauvorhaben als auch deren verfahrensrechtliche

Mehr

jn GmbH VERMIETUNG VERKAUF VERWALTUNG EXPOSÈ EFH 48112015 (Bei Rückfragen bitte angeben!) Einfamilienhaus in Lommatzsch 97.

jn GmbH VERMIETUNG VERKAUF VERWALTUNG EXPOSÈ EFH 48112015 (Bei Rückfragen bitte angeben!) Einfamilienhaus in Lommatzsch 97. DEUTSCHER jn GmbH IMMOBILIEN VERMIETUNG VERKAUF VERWALTUNG EXPOSÈ EFH 48112015 (Bei Rückfragen bitte angeben!) Einfamilienhaus in Lommatzsch Beschreibung: Kaufpreis-VB: Käuferprovision: Einfamilienhaus

Mehr

Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung ersetzt vertragliche Altersgrenze 65

Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung ersetzt vertragliche Altersgrenze 65 Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung ersetzt vertragliche Altersgrenze 65 Ernst Ludwig, Dipl. Math., BAV-Ludwig Wie bereits in unserem Newsletter IV/2012 berichtet, hat das BAG mit seinem

Mehr

Inhalt. Basiswissen Gesellschaftsrecht. I. Grundlagen 7

Inhalt. Basiswissen Gesellschaftsrecht. I. Grundlagen 7 Inhalt Basiswissen Gesellschaftsrecht I. Grundlagen 7 II. Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) 12 1. Allgemeines / Gründung der GbR 12 2. Das Innenverhältnis bei der GbR 13 3. Die Außenbeziehungen

Mehr

-Prüfung der Tragwerksplanung-

-Prüfung der Tragwerksplanung- Vertrag -Prüfung der Tragwerksplanung- RifT-Muster L214 Land Fassung: April 2005 «Massnahme» «AktenzBez» «Aktenz» Vertrags-Nr.: «VertragNr» «SAPBez1» «SAP1» «SAPBez2» «SAP2» «SAPBez3» «SAP3» «SAPBez4»

Mehr

Baugenehmigungsverfahren nach 62 HBauO Bezug Antrag vom 07.04.2015 Eingang 04.05.2015

Baugenehmigungsverfahren nach 62 HBauO Bezug Antrag vom 07.04.2015 Eingang 04.05.2015 Freie und Hansestadt Hamburg B ez irksamt Harburg Bezirksamt Harburg - Bauprüfung - 21073 Hamburg Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt Bauprüfung Harburger Rathausforum 2 21073 Hamburg Telefon

Mehr

EXPOSÉ. www.immaxi.de + TRAUMHAFTES EINFAMILIENHAUS MIT CHARME UND HOCHWERTIGER AUSSTATTUNG IN SEENÄHE!!! ECKDATEN. Objektart: Einfamilienhaus

EXPOSÉ. www.immaxi.de + TRAUMHAFTES EINFAMILIENHAUS MIT CHARME UND HOCHWERTIGER AUSSTATTUNG IN SEENÄHE!!! ECKDATEN. Objektart: Einfamilienhaus Broschüre www.immaxi.de + TRAUMHAFTES EINFAMILIENHAUS MIT CHARME UND HOCHWERTIGER AUSSTATTUNG IN SEENÄHE!!! EXPOSÉ www.immaxi.de + TRAUMHAFTES EINFAMILIENHAUS MIT CHARME UND HOCHWERTIGER AUSSTATTUNG IN

Mehr

GUTACHTEN ERMITTLUNG DER WERTE VON STRAßENBELEUCHTUNGSANLAGEN IN DER STADT XXX. Stadt xxx. Wappen. Auftraggeber: Projekterarbeitung:

GUTACHTEN ERMITTLUNG DER WERTE VON STRAßENBELEUCHTUNGSANLAGEN IN DER STADT XXX. Stadt xxx. Wappen. Auftraggeber: Projekterarbeitung: GUTACHTEN ERMITTLUNG DER WERTE VON STRAßENBELEUCHTUNGSANLAGEN IN DER STADT XXX Auftraggeber: Stadt xxx Wappen Projekterarbeitung: ILB Dr. Rönitzsch GmbH 16.11. Inhalt A Gegenstand des Gutachtens 3 B Vorgehensweise

Mehr

Immobilien-Gutachten So geht Immobilienbewertung!

Immobilien-Gutachten So geht Immobilienbewertung! Immobilien-Gutachten So geht Immobilienbewertung! Ihnen fehlen im Rechtsfall treffsichere und nachvollziehbare Argumente zum Wert Ihrer Immobilie? Dann benötigen Sie ein aussagekräftiges Immobilien- Gutachten!

Mehr

Sachwertfaktoren 2015 (NHK 2010) Bebaute Grundstücke

Sachwertfaktoren 2015 (NHK 2010) Bebaute Grundstücke Sachwertfaktoren 2015 (NHK 2010) Objektart Bebaute Grundstücke Kauffälle 01.01.2014 31.12.2015 Mathematisches Modell Polynomische Regression (y = ax²+bx+c) nach vorgeschalteter polynomischer Regression

Mehr