VO 1 Recht und Staat, Rechtsquellen. Eva Schulev-Steindl, WiSe 2015/16
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- Gretel Berg
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1 VO 1 Recht und Staat, Rechtsquellen Eva Schulev-Steindl, WiSe 2015/16 1
2 VO 1 Recht und Staat, Rechtsquellen VO 2 Rechtsgebiete, Verfassungsrecht VO 3 Verfassungsrecht VO 4 Europarecht VO 5 Allgemeines Verwaltungsrecht VO 6 Wasserrecht, Forstrecht VO 7 Gewerberecht VO 8/9 Verwaltungsverfahrensrecht VO 10/11 Privatrecht VO 12 Arbeitsrecht 2
3 Abstracts, Power-Point-Präsentationen: Login erforderlich Gesetzestexte: 3
4 Wir sind täglich mit vielen Vorschriften konfrontiert, zb: Sitte Mit vollem Mund soll man nicht sprechen. Jedes Fahrrad muss mit einem Rückstrahler ausgestattet sein. Man soll kranken und schwachen Menschen helfen. Handelt es sich dabei um Recht? Moral Recht 4
5 Quelle Gegenstand Sanktion Moral Sitte Recht Innere Gesinnung Gewissensbisse Überschneidungen: Du sollst nicht töten. 879 ABGB: Ein Vertrag, der gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig. Gleichgeschaltetes äußeres Verhalten Menschliches Verhalten Gesellschaftliche Ächtung Staatliche Anordnung Staatliche Sanktion Divergenzen: Robin Hood als moralischer Rechtsbrecher Ein Schuldner wird bis unters Existenzminimum gepfändet. 5
6 Verhaltensanordnungen an Menschen gerichtet von der mit spezifisch staatlichen verknüpft Festnahme Beschlagnahme Bestrafung gesetzt Entzug von Befugnissen Verweigerung des angestrebten Rechtserfolgs zb Führerschein zb akademischer Grad 6
7 Recht ist von Menschen geschaffen gesetztes bzw Gewohnheitsrecht (vgl angelsächsischer Rechtskreis) Gesetzesrecht (förmlich erlassen, schriftlich) überpositives, d.h. dem Menschen vorgegebenes Recht, insb. Rechtsphilosophie 7
8 Regelungen im Gesetzestext, zb Zuständigkeitsbestimmungen Strafbestimmungen, Rechte & Pflichten Legaldefinitionen Verhaltensanordnungen -Gebote -Verbote In Gesetzen, Verordnungen, zb ABGB, B-VG, UGB Gegliedert in, Absätze, Ziffern, litera Tun, Dulden, Unterlassen 8
9 16.ForstG (1). Dieses Verbot richtet sich gegen jedermann. (2) Eine Waldverwüstung liegt vor, wenn durch oder a) die Produktionskraft des Waldbodens wesentlich geschwächt oder gänzlich vernichtet, d) (wie Müll, Gerümpel, Klärschlamm) wird (1) Wer a) 3. das des 16 Abs. 1 nicht befolgt;. begeht eine Verwaltungsübertretung. Diese Übertretungen sind in den Fällen 1. der lit. a mit einer oder mit Arrest bis zu vier Wochen, zu ahnden. Tatbestand Rechtsfolge Rechtsnorm Subsumtion Sachverhalt Am 3. Oktober im Hintertupfinger Wald 9
10 10
11 Die Österreichische Skating Union (ÖSU) erlässt auf ihrer diesjährigen Generalversammlung ein 76 Paragraphen umfassendes Regelwerk. Darin finden sich Bestimmungen für die "Ausbildung und das Verhalten von Inlineskatern auf öffentlichen Verkehrsplätzen" sowie ausführliche "Wettkampfregelungen". Markus, ein fanatischer Skater, ist begeistert und erklärt seinem Freund, Hannes, einem blutigen Skating-Anfänger, dass damit der Skating-Sport endlich über eine adäquate rechtliche Grundlage verfüge. Was ist dazu zu sagen? 11
12 ÖSU Regelwerk der Österreichischen Skating Union (ÖSU) Rechtliche Grundlage für Skating-Sport? Sollensvorschriften für menschliches Verhalten Nicht von staatlichen Autorität Keine rechtlichen Normen 12
13 Anlässlich des 25-jährigen Amtsjubiläums des Regierungschefs beschließt das Parlament von Inselland ein Gratulationsgesetz. Darin sind neben einem Festtagsgedicht die besten Glückwünsche des Volkes von Inselland enthalten. Das Gesetz wird ordnungsgemäß beschlossen und im Gesetzblatt kundgemacht. Handelt es sich dabei um Recht? 13
14 Gratulationsgesetz von Inselland Handelt es sich dabei um Recht? Keine Sollensvorschriften rechtstheoretisch: Keine Rechtsnorm Formale Kriterien erfüllt Bestand der Rechtsordnung 14
15 Im "Heiteren Bezirksgericht" heißt es: "Folgender Tatbestand hat sich ereignet... Was ist dagegen einzuwenden? 15
16 Staat und Recht Fall 3 Sachverhalt Folgender Tatbestand hat sich ereignet Subsumtion 75 StGB: Wer einen anderen tötet, SACHVERHALT TATBESTAND 16
17 18 StVO normiert: "Der Lenker eines Fahrzeuges hat stets einen solchen Abstand vom nächsten vor ihm fahrenden Fahrzeug einzuhalten, dass ihm jederzeit das rechtzeitige Anhalten möglich ist, auch wenn das vordere Fahrzeug plötzlich abgebremst wird." Mit welchen Arten von Rechtsfolgen ist zu rechnen, wenn man keinen ausreichenden Sicherheitsabstand einhält? 17
18 Staat und Recht Fall 4 Mögliche Rechtsfolgen - Staatliche Bestrafung - Entzug von Befugnissen - Verweigerung eines angestrebten Erfolges - Verpflichtung zur Wiedergutmachung 18
19 Drei-Elemente-Lehre Völkerrechtliche Anerkennung Staatsgebiet Staatsgewalt Staatsvolk - Art 3 B-VG: Bundesgebiet umfasst die Gebiete der Bundesländer - Völkerrechtliche Verträge und Völkergewohnh eitsrecht Souveränität = Herrschaftssystem ist im Großen und Ganzen aus sich selbst heraus getragen = jene Menschen, die in einem Treueverhältnis zu einem Staat stehen zb Friedensvertrag St. Germain 1919 Kolonialherrschaft 19
20 Die Begriffe Staat und Nation sind nicht deckungsgleich (zb ehemals Jugoslawien, Kanada) In Österreich Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 überwiegt (vgl Territorialprinzip, dh Erwerb durch Geburt im Land in klassischen Einwanderungsländern) der Staatsbürgerschaft durch Verwaltungsakt (zb langjähriger Aufenthalt, Sportler) Beachte: völkerrechtliche Grenzen (Anknüpfungspunkt zum Staat muss vorhanden sein) 20
21 Staatsbürger Fremde Staatenlose Flüchtlinge Andere Fremde Teils Inländergleichbehandlung Unionsbürger Inländergleichbehandlung zb Studienzugang! 21
22 Trennung von Staat und Gesellschaft Limitierter Staatszweck Privatautonomie Grundrechte Einheit von Staat und Gesellschaft Weltanschauungsstaat Kollektivismus Nachtwächterstaat 22
23 Volk ist Quelle der Legitimation staatlicher Entscheidungen mittelbare bzw repräsentative: Abgeordnete zum Parlament, aber: freies Mandat (im öffentlichen Interesse) Elemente direkter Demokratie: Volksbegehren, Volksabstimmung, Volksbefragung Einzelner oder kleine Gruppe (Junta) entscheidet Staatswillensbildung 23
24 Staatsoberhaupt ist nicht gewählt nicht abberufbar nicht rechtlich verantwortlich Absolutekonstitutionelle - parlamentarische Staatsoberhaupt ist gewählt abberufbar rechtlich verantwortlich Staatsoberhaupt 24
25 Alle Staatsaufgaben kommen einem Verband zu Territoriale Gliederungen stellen nur Verwaltungssprengel dar Staatsaufgaben auf mehrere Verbände (Länder) verteilt Länder haben eigene Organe, eigenständige Rechtssetzungsbefugnisse Völkerrechtlicher Zusammenschluss selbständiger Staaten Gemeinsame Angelegenheiten (zb Währung, Außenpolitik) GUS 25
26 Staatsgewalt Exekutive Legislative Judikative Verwaltung Gesetzgebung Rechtsprechung Selbstverwaltung: Körperschaften mit Autonomie gegenüber dem Staat zb Gemeinden, Kammern 26
27 27
28 Die Baskische Befreiungsorganisation ETA kämpft für die Unabhängigkeit des Baskischen Staates. Unter welchen Voraussetzungen könnte man von einem unabhängigen Staat sprechen? 28
29 Staat und Recht Fall 5 Baskenland Unabhängiger Staat Voraussetzungen? - Staatsgebiet - Staatsvolk Baskische Befreiungsorganisa tion (ETA) kämpft für Unabhängigkeit - Staatsgewalt Staatliche Anerkennung? 29
30 Zur Förderung des Leichtathletiksports in Österreich sollen per Gesetz alle Lang- und Kurzstreckenläufer, die berechtigt sind an Weltmeisterschaften und Olympischen Spielen teilzunehmen, zu österreichischen Staatsbürgern erklärt werden. Was ist dazu aus völkerrechtlicher Sicht zu sagen? 30
31 Staat und Recht Fall 6 Einbürgerung zur Förderung des Österreichischen Leichtathletiksports Völkerrechtlich nicht anerkannt! Keine Beziehung durch Abstammung oder länger dauernden Wohnsitz! 31
32 Kennen Sie außer Unionsbürgern noch andere Fremde, die in Österreich zum Teil wie österreichische Staatsbürger behandelt werden? 32
33 Staat und Recht Fall 7 Fremde in Österreich, die zum Teil wie österreichische Staatsbürger behandelt werden? -Unionsbürger - Staatenlose - Anerkannte Flüchtlinge 33
34 S t u f e n b a u Bundesverfassungsrecht Landesverfassungsrecht Bundesgesetze, Landesgesetze Verordnungen Urteile, Bescheide Offizielle: -Bundesgesetzblatt (BGBl) -Landesgesetzblatt (LGBl) -Amtsblätter der Behörden Nicht offizielle: Gesetzesausgaben der Verlage 34
35 Persönlicher G.B. (generell,individuell) 2. (1) haben die auszuzeichnen, sofern diese 1.sichtbar ausgestellt sind oder 2. in den Geschäftsräumlichkeiten in anderer Weise zum Verkauf bereitgehalten werden. Sachlicher G.B (erfasster Lebenssachverhalt) Örtlicher G.B. Bundesgesetze gelten im Bundesgebiet Landesgesetze im jeweiligen Landesgebiet 35
36 Artikel 49 B-VG (1) Die sind vom Bundeskanzler im Bundesgesetzblatt kundzumachen. Soweit nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist, treten sie und gelten für das gesamte Bundesgebiet. 0 Uhr des Tages nach der Kdm: -Gesetz tritt in Geltung - und wird Außer: Gesetz ordnet späteres In- Kraft-Treten an 36
37 Eine Rechtsvorschrift gilt, wenn sie rechtlich existiert, dh, und b) vorschriftsmäßig ist. Eine Rechtsvorschrift ist effektiv, wenn sie soziologisch wirksam ist, dh a) Von den wird und b) von den wird. Keine Korrespondenz 37
38 Eine wird durch die Rechtssetzungsautorität (zb Bund oder Land), die sie erlassen hat,. zb: 333 GewO wird um einen Absatz 3 ergänzt, der folgendermaßen lautet:. Die wird von der Rechtssetzungsautorität (zb Bund oder Land), die sie erlassen hat,. : durch ausdrückliche Anordnung : durch inhaltliche Unvereinbarkeit Das spätere G derogiert dem früheren. Das spezielle G derogiert dem allgemeinen. 38
39 39
40 Staat und Recht Fall 8 Im Nationalrat wird einstimmig eine GewO-Novelle, die zu einer drastischen Reduktion von Umweltschutzstandards führt, beschlossen. Tags darauf wird ein Abgeordneter der Grünen von einer Bürgerinitiative heftig kritisiert, weil er sich durch die Zustimmung zu diesem Gesetz in verfassungswidriger Weise über den Wählerwillen hinweggesetzt habe. Was ist zu diesem Vorwurf zu sagen? 40
41 Staat und Recht Fall 8 Nationalrat: Drastische Reduktion von Umweltstandards Vorwurf gegen Abgeordneten der Grünen: Er hat sich in verfassungswidriger Weise über Wählerwillen hinweggesetzt. FREIES MANDAT: Abgeordnete entscheiden nach Gewissen im Interesse des Staates. 41
42 Andi meint, dass aufgrund der Bauordnung seines Bundeslandes seines Wissens nach noch nie ein Abbruchauftrag betreffend Schwarzbauten ergangen sei und die entsprechenden Bestimmungen daher ihre Geltung verloren hätten. Was ist dagegen einzuwenden? 42
43 Staat und Recht Fall 9 Mangelnde Effektivität Geltung unbeeinflusst Mangelnde Effektivität : Bestimmungen verlieren NICHT ihre Geltung! 43
44 Oberösterreich braucht eine neue Bauordnung. Am 27. Februar 2015 bringt die oö Landesregierung einen Gesetzesvorschlag ein. Am 15. März 2015 beschließt der oö Landtag die neue Bauordnung. Das Gesetz wird am 25. März 2015 im Landesgesetzblatt kundgemacht. Darin findet sich ua folgende Bestimmung: Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 2016 in Kraft. a) Ab wann gilt die Bauordnung? b) Ab wann muss sie angewendet werden? c) Wie nennt man dieses Phänomen? 44
45 Staat und Recht Fall Februar März März Jänner Gesetzesvorschlag -Beschluss im Landtag - Kundmachung a) Bauordnung gilt ab (0 Uhr). - Gesetz tritt in Kraft b) Bauordnung muss ab angewendet werden. c) Legisvakanz 45
46 Ein NÖ Landesgesetz enthält die Vorschrift, dass Gebäude nicht mehr als 30 Stockwerke haben dürfen. Ein zwei Jahre später erlassenes NÖ Landesgesetz enthält die Vorschrift, dass Gebäude im Grünland, falls sie überhaupt zulässig sind, nicht mehr als zwei Stockwerke haben dürfen. a) Sie wollen (zulässigerweise) ein Haus im Grünland errichten. Wie viele Stockwerke darf es haben? b) Welche beiden Derogationsgrundsätze sind hier anzuwenden? 46
47 Staat und Recht Fall 11 Gebäude dürfen nicht mehr als 30 Stockwerke haben. spezielleres Gesetz Gebäude im Grünland dürfen nicht mehr als 2 Stockwerke haben.. Wie viele Stockwerke darf Ihr Haus im Grünland haben? Das spätere Gesetz derogiert dem früheren (lex posterior derogat legi priori). Das spezielle Gesetz derogiert dem allgemeinen (lex specialis derogat legi generali). 2 Stockwerke 47
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