Leseprobe zu. Becker/Ott/Suilmann Wohnungseigentum

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Leseprobe zu. Becker/Ott/Suilmann Wohnungseigentum"

Transkript

1 Leseprobe zu Becker/Ott/Suilmann Wohnungseigentum Grundlagen, Systematik, Praxis 3. neu bearbeitete Auflage, 2015, 443 n, broschiert, Monographie / Praxisbuch / Ratgeber, 16 x 24cm ISBN ,80

2 Vorwort... Verzeichnis der Übersichten.... Verzeichnis der Arbeitsbeispiele... Abkürzungsverzeichnis.... Literaturverzeichnis.... V XIX XX XXI XXV Einführung Grundbegriffe I. Wohnungs- und Teileigentum II. Sondereigentum und gemeinschaftliches Eigentum Allgemeines Abgrenzung von Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum a) Zuordnung von Räumen b) Zuordnung von Gebäudebestandteilen c) Praktisch bedeutsame Einzelfälle Konsequenzen der Zuordnung a) Rechte und Pflichten aus dem Sondereigentum b) Rechte und Pflichten aus dem gemeinschaftlichen Eigentum Begründung, Belastung und Erwerb von Wohnungseigentum I. Begründung von Wohnungseigentum Teilungsvertrag ( 3WEG) und Teilungserklärung ( 8WEG) a) Zustandekommen b) Inhalt c) Form Eintragung im Grundbuch a) Eintragungsbewilligung aa) Aufteilungsplan bb) Abgeschlossenheitsbescheinigung VII

3 b) Zustimmung dinglich Berechtigter c) Anlegen der Grundbuchblätter Änderung der Teilungserklärung/des Teilungsvertrages II. Erwerb von Wohnungseigentum Erwerb vom Bauträger a) Abschluss des Bauträgervertrages aa) Inhalt und Form bb) Fälligkeit der Vergütung cc) Mängelrechte (1) Begriff des Mangels (2) Rechte wegen Mängeln des Bauwerkes (3) Rechte wegen Mängel des Kaufgegenstandes (4) Geltendmachung der Mängelrechte dd) Insolvenz des Bauträgers (1) Vollendung des stecken gebliebenen Baus. 93a 44 (2) Inanspruchnahme von Bürgschaften b) Eigentumsübertragung Erwerb vom Wohnungseigentümer Veräußerungsbeschränkung ( 12 WEG) III. Belastung von Wohnungseigentum Gemeinschaft der Wohnungseigentümer VIII Inhaltsverzeichnis I. Grundlagen Rechtsverhältnis der Wohnungseigentümer Gemeinschaft als Rechtssubjekt Gestaltungsmöglichkeiten der Gemeinschaftsordnung II. Entstehen der Gemeinschaft Grundsatz Werdende Gemeinschaft Eigentümerwechsel nach Entstehen der Gemeinschaft Entstehen der rechtsfähigen Gemeinschaft III. Vereinbarungen und Beschlüsse Abgrenzungen a) Vereinbarungen b) Beschlüsse Regelungsinhalte und -kompetenzen a) Vereinbarungen zur Gemeinschaftsordnung b) Gesetzliche Beschlusskompetenzen

4 c) Beschlusskompetenz kraft Vereinbarung d) Zweitbeschlüsse Wirksamkeit gegen Sondernachfolger Fehlerhafte Beschlüsse a) Grundlagen b) Nichtigkeitsgründe c) Gründe schwebender Unwirksamkeit d) Anfechtungsgründe Gerichtliche Entscheidung über Beschlüsse IV. Rechtsfähige Gemeinschaft Grundlagen Verwaltungsvermögen a) Gemeinschaft als Vermögensträger b) Rechtsfähigkeit des Vermögensträgers c) Vermögensübergang auf den Alleineigentümer Ausübung von Rechten der Wohnungseigentümer a) Ausübungsbefugnis der Gemeinschaft b) Obligatorische Rechtsausübung durch die Gemeinschaft c) Fakultative Rechtsausübung durch die Gemeinschaft d) Individuelle Rechte ohne Ausübungsbefugnis der Gemeinschaft Wahrnehmung von Pflichten der Wohnungseigentümer V. Haftungsverfassung der Gemeinschaft Haftung der Gemeinschaft Außenhaftung der Wohnungseigentümer a) Haftung als Teilschuldner b) Haftung bei Eigentümerwechsel c) Einwendungen und Einreden des Wohnungseigentümers d) Haftung als Gesamtschuldner Rückgriff des Wohnungseigentümers Gebrauch und Nutzung von Sonder- und Gemeinschaftseigentum I. Recht zum Gebrauch und zur Nutzung II. Beschränkungen des Gebrauchs- und Nutzungsrechts Gesetzliche Grenzen ( 14 WEG) a) Instandhaltung des Sondereigentums und Gebot der Rücksichtnahme ( 14 Nr. 1 WEG) IX

5 b) Einwirkung auf Dritte ( 14 Nr. 2WEG) c) Duldungspflichten ( 14 Nr. 3und 4WEG) Beschränkungen durch Vereinbarung a) Zweckbestimmung aa) Zweckbestimmung im engeren Sinn bb) Zweckbestimmung im weiteren Sinn b) Gebots- und Verbotsregelungen Beschränkungen durch Beschluss a) Beschlussfassung gem. 15 Abs. 2 WEG aa) Zulässiger Inhalt bb) Fehlerhafte Beschlüsse b) Beschlussfassung aufgrund einer Öffnungsklausel III. Rechtschutz bei Beeinträchtigungen Unterlassungs- und Beseitigungsanspruch Anspruch auf Gebrauchsregelung Schadensersatz und nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch IV. Sondernutzungsrecht Inhalt und Umfang des Sondernutzungsrechts Begründung von Sondernutzungsrechten Übertragung von Sondernutzungsrechten Inhaltsänderung von Sondernutzungsrechten Aufhebung von Sondernutzungsrechten Verwaltung des Gemeinschaftseigentums durch die Wohnungseigentümer I. Grundsätze der Verwaltung Zuständigkeiten Begriff Verwaltung a Gegenstand der Verwaltung Recht und Pflicht zur Verwaltung II. Verwaltungskompetenzen der Wohnungseigentümer Gemeinschaftliche Verwaltung Ordnungsmäßige Verwaltung durch Mehrheitsbeschluss a) Beschlussfassung durch Stimmenmehrheit b) Kriterium der Ordnungsmäßigkeit c) Fälle ordnungsmäßiger Verwaltung gem. 21 Abs. 5WEG aa) Aufstellung einer Hausordnung ( 21 Abs. 5 Nr. 1WEG) X

6 bb) Ordnungsmäßige Instandhaltung und Instandsetzung ( 21 Abs. 5Nr. 2WEG) cc) Feuer-, Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung ( 21 Abs. 5Nr. 3WEG) dd) Ansammlung einer Instandhaltungsrücklage ( 21 Abs. 5Nr. 4WEG) ee) Aufstellung eines Wirtschaftsplans ( 21 Abs. 5Nr. 5WEG) ff) Duldung von Anschlüssen ( 21 Abs. 5Nr. 6 WEG) d) Fälle ordnungsmäßiger Verwaltung gem. 21 Abs. 7WEG aa) Art und Weise von Zahlungen, Fälligkeit bb) Folgen des Verzugs cc) Kosten einer besonderen Nutzung dd) Kosten für einen besonderen Verwaltungsaufwand Anspruch auf ordnungsmäßige Verwaltung ( 21 Abs. 4WEG) a) Inhalt des Anspruchs b) Durchsetzung des Anspruchs Ermessensentscheidung des Gerichts ( 21 Abs. 8WEG) a) Voraussetzungen b) Rechtsfolgen c) Änderung der Entscheidung des Gerichts Notverwaltungsrecht ( 21 Abs. 2WEG) a) Voraussetzungen des Notverwaltungsrechts b) Umfang des Notverwaltungsrechts c) Aufwendungsersatzanspruch des Notgeschäftsführers d) Geschäftsführung ohne Auftrag Bauliche Veränderungen ( 22 Abs. 1WEG) a) Begriff und Abgrenzung zur ordnungsmäßigen Instandhaltung/Instandsetzung b) Zustimmungserfordernis aa) Grundsatz bb) Beeinträchtigung als Voraussetzung für das Zustimmungserfordernis c) Anspruch auf Genehmigung d) Beseitigungsanspruch e) Kosten der baulichen Veränderung a Maßnahmen der Modernisierung und Anpassung an den Stand der Technik a) Begriffe und Abgrenzung aa) Modernisierung XI

7 XII Inhaltsverzeichnis bb) Anpassung an den Stand der Technik cc) Abgrenzung zur modernisierenden Instandsetzung b) Ausschlussgründe aa) Keine Veränderung der Eigenart der Wohnanlage bb) Keine unbillige Beeinträchtigung gegenüber anderen Wohnungseigentümern c) Doppelt qualifizierte Mehrheit d) Unabdingbarkeit Wiederaufbau und stecken gebliebener Bau ( 22 Abs. 4WEG) Versammlung der Wohnungseigentümer I. Grundlagen II. Einberufung der Versammlung Einberufung durch den Verwalter a) Einberufung auf Verlangen der Wohnungseigentümer b) Pflichtwidrige Verweigerung der Einberufung oder Fehlen eines Verwalters c) Einberufung durch unzuständige Personen Einberufungsmodalitäten a) Textform b) Ladungsempfänger c) Zugang der Ladung d) Einberufungsfrist e) Ort und Zeit der Versammlung f) Bezeichnung der Beschlussgegenstände Einberufung einer Wiederholungsversammlung III. Durchführung der Versammlung Versammlungsvorsitz Beschlussfähigkeit Geschäftsordnung a) Einzelne Ordnungsmaßnahmen b) Unterbrechung und Vertagung c) Ende der Versammlung Teilnahmeberechtigte Personen IV. Beschlussfassung in der Versammlung Zustandekommen eines Beschlusses a) Beschlussantrag b) Abstimmung und Beschlussergebnis

8 c) Feststellung und Bekanntgabe des Beschlussergebnisses Stimmabgabe Stimmrecht a) Stimmrecht des Wohnungseigentümers b) Stimmberechtigte Dritte c) Stimmkraft d) Stimmrechtsschranken e) Stimmrecht bei Mehrhausanlagen Vertretung bei der Stimmabgabe V. Versammlungsniederschrift VI. Beschlüsse ohne Versammlung VII. Beschluss-Sammlung Verwaltung durch den Verwalter I. Grundlagen II. Bestellung des Verwalters Person des Verwalters Bestellungsakt Dauer der Bestellung Erstmalige Bestellung in der Teilungsphase Bestellung durch das Gericht III. Verwaltervertrag Verwaltervertrag und Verwalterbestellung Rechtsnatur und Inhalt Vertragsschluss Vergütung des Verwalters Laufzeit des Vertrages IV. Nachweis der Verwaltereigenschaft V. Abberufung des Verwalters und Amtsniederlegung Ordentliche Abberufung Kündigung des Verwaltervertrages Abberufung aus wichtigem Grund Amtsniederlegung durch den Verwalter VI. Aufgaben und Befugnisse des Verwalters Grundlagen Geschäftsführung und Vertretung Aufgaben und Befugnisse nach 27Abs. 1WEG XIII

9 a) Durchführung der Beschlüsse und der Hausordnung ( 27 Abs. 1Nr. 1WEG) b) Instandhaltung und Instandsetzung ( 27 Abs. 1Nr. 2WEG) c) Durchführung dringender Erhaltungsmaßnahmen ( 27 Abs. 1Nr. 3WEG) d) Anforderung von Lasten- und Kostenbeiträgen ( 27 Abs. 1Nr. 4WEG) e) Bewirken und Entgegennahme von Zahlungen und Leistungen ( 27 Abs. 1Nr. 5WEG) f) Verwaltung eingenommener Gelder ( 27 Abs. 1Nr. 6WEG) g) Unterrichtung über anhängige Rechtsstreitigkeiten ( 27 Abs. 1Nr. 7WEG) h) Abgabe von Erklärungen nach 21Abs. 5Nr. 6 WEG ( 27 Abs. 1Nr. 8WEG) Vertretungsmacht des Verwalters ( 27 Abs. 2, 3WEG) a) Entgegennahme von Willenserklärungen und Zustellungen b) Maßnahmen zur Abwendung von Rechtsnachteilen c) Streitwertvereinbarungen d) Vornahme von Rechtsgeschäften und Rechtshandlungen Rechnungslegung VII. Haftung für Verwaltertätigkeiten Haftung gegenüber der Gemeinschaft und den Wohnungseigentümern Haftung des Verwalters gegenüber Dritten Haftung der Gemeinschaft für den Verwalter Nutzungen, Lasten und Kosten a 271 XIV Inhaltsverzeichnis I. Grundlagen a 271 II. Anteil an Nutzungen ( 16 Abs. 1 WEG) III. Pflicht zur Lasten- und Kostentragung ( 16 Abs. 2WEG) Begriff der Lasten und Kosten Gesetzlicher Kostenverteilungsschlüssel Verteilung der Heiz- und Warmwasserkosten Verteilung der Kosten baulicher Veränderungen ( 16 Abs. 6WEG) Änderung des Verteilungsschlüssels a) Änderung durch Vereinbarung oder Beschluss

10 b) Betriebskosten und Kosten der Verwaltung c) Kosten baulicher Maßnahmen Kosten eines Rechtsstreits ( 16 Abs. 8WEG) a 280 IV. Wirtschaftsplan Funktion des Wirtschaftsplans Inhalt des Wirtschaftsplans a) Gesamtwirtschaftsplan b) Einzelwirtschaftspläne Zeitpunkt der Erstellung Beschluss über den Wirtschaftsplan Geltungsdauer des Wirtschaftsplans Sonderumlage V. Jahresabrechnung Funktion der Jahresabrechnung Abrechnungspflicht des Verwalters Inhalt und Aufbau der Jahresabrechnung a) Allgemeine Anforderungen b) Gesamtabrechnung aa) Einnahmen- und Ausgabenprinzip bb) Aufgliederung nach Kostenarten cc) Verbrauchsabhängige Kosten Heizkosten dd) Kontenabgleich ee) Instandhaltungsrücklage c) Einzelabrechnung Prüfung der Jahresabrechnung Beschluss über die Jahresabrechnung VI. Beitragsforderung Entstehen der Beitragsforderung Beitragsgläubiger und Beitragsschuldner Durchsetzung der Beitragsforderungen Verjährung VII. Beitragspflicht bei Eigentümerwechsel Zeitpunkt des Lasten- und Kostenübergangs Haftung für Beitragsvorschüsse Haftung aus der Jahresabrechnung Haftung bei Sonderumlagen Erwerberhaftung kraft Vereinbarung VIII. Rechnungslegung Anspruch auf Rechnungslegung Inhalt und Form der Rechnungslegung XV

11 9 Verwaltungsbeirat I. Mitglieder des Verwaltungsbeirats II. Begründung und Beendigung der Mitgliedschaft III. Innere Ordnung des Verwaltungsbeirats IV. Aufgaben und Befugnisse V. Haftung Haftung der Beiratsmitglieder gegenüber den Wohnungseigentümern und der Gemeinschaft Haftung der Gemeinschaft für die Beiratsmitglieder VI. Aufwendungsersatzanspruch der Beiratsmitglieder Aufhebung der Gemeinschaft und Entziehung des Wohnungseigentums I. Aufhebung der Gemeinschaft Unauflöslichkeit der Gemeinschaft Abweichende Vereinbarungen Aufhebungsvertrag und Vollzug der Aufhebung II. Entziehung von Wohnungseigentum Entziehungsanspruch a) Voraussetzungen b) Regelbeispiele ( 18 Abs. 2 WEG) b Beschluss über das Entziehungsverlangen Entziehungsklage Gerichtliches Verfahren in Wohnungseigentumssachen XVI Inhaltsverzeichnis I. Grundlagen II. Zuständigkeit des Gerichts Örtliche Zuständigkeit a) Streitigkeiten unter Wohnungseigentümern ( 43 Nr. 1 WEG) b) Streitigkeiten zwischen Gemeinschaft und Wohnungseigentümern ( 43Nr. 2WEG) c) Streitigkeiten mit dem Verwalter ( 43 Nr. 3 WEG) a 333 d) Streitigkeiten über die Gültigkeit von Beschlüssen ( 43 Nr. 4 WEG) e) Klagen Dritter ( 43 Nr. 5 WEG) f) Mahnverfahren ( 43Nr. 6WEG) Sachliche Zuständigkeit

12 3. Schiedsvereinbarung und obligatorische Streitschlichtung III. Klage in Wohnungseigentumssachen Bezeichnung der Parteien in der Klageschrift a) Bezeichnung der Eigentümergemeinschaft b) Bezeichnung der Wohnungseigentümer Zustellung der Klage a) Verwalter als Zustellungsvertreter b) Ersatzzustellungsvertreter Beiladung IV. Beschlussmängelklagen Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage Klagebefugnis und Anfechtungsrecht a) Klagebefugnis b) Anfechtungsrecht Klagegegner Anfechtungs- und Klagebegründungsfrist a) Anfechtungsfrist b) Klagebegründungsfrist c) Wiedereinsetzung in den vorigen Stand Verbindung mehrerer Beschlussmängelprozesse a Gerichtliche Entscheidung V. Kosten des Rechtsstreits Kostenentscheidung des Gerichts a) Kostentragung der Parteien b) Kostenlast des Verwalters Kostenerstattung a Höhe der Kosten a 362 VI. Rechtsmittel Berufung Revision Wohnungserbbaurecht und Dauerwohnrecht I. Wohnungserbbaurecht II. Dauerwohnrecht Zwangsvollstreckung wegen Beitragsforderungen I. Möglichkeiten der Zwangsvollstreckung II. Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung XVII

13 1. Allgemeine Voraussetzungen a) Vollstreckungstitel b) Vollstreckungsklausel c) Zustellung d) Parteiidentität Besondere Voraussetzungen III. Mobiliarvollstreckung Pfändung beweglicher Sachen Forderungspfändung IV. Immobiliarvollstreckung Zwangsversteigerung a) Verwertungsvorrecht aus 10Abs. 1Nr. 2ZVG b) Dingliche Wirkung des Vorrechts? c) Betreiben durch die Gemeinschaft d) Anmeldung der Beitragsansprüche e) Ablauf des Versteigerungsverfahrens Zwangsverwaltung a) Anordnung der Zwangsverwaltung b) Ausgaben der Zwangsverwaltung Zwangshypothek V. Insolvenz des Wohnungseigentümers Gemeinschaft als Insolvenzgläubigerin Gemeinschaft als Massegläubigerin Anhang: Wohnungseigentumsgesetz Stichwortverzeichnis XVIII

Aufgaben und Befugnisse des Verwalters bei Rechtsstreitigkeiten der Wohnungseigentümer, insbesondere bei Beschlussanfechtung

Aufgaben und Befugnisse des Verwalters bei Rechtsstreitigkeiten der Wohnungseigentümer, insbesondere bei Beschlussanfechtung Aufgaben und Befugnisse des Verwalters bei Rechtsstreitigkeiten der Wohnungseigentümer, insbesondere bei Beschlussanfechtung Horst Müller Kanzlei Müller & Hillmayer www.mueller-hillmayer.de 1 27 WEG: Aufgaben

Mehr

Inhaltsübersicht. Kapitel I Wohnungseigentumgesetz - Text 1. Kapitel III Verordnung über Heizkostenabrechnung mit Anmerkungen 719

Inhaltsübersicht. Kapitel I Wohnungseigentumgesetz - Text 1. Kapitel III Verordnung über Heizkostenabrechnung mit Anmerkungen 719 Inhaltsübersicht VorMort Bearbeilenerzeichnis Inhaltsverzeichnis Abkurzungsvcrzeichnis Literaturverzeichnis V VII XI XV XXI Kapitel I Wohnungseigentumgesetz - Text 1 Kapitel II Wohnungseigentumgesetz -

Mehr

DIE WEG-NOVELLE AB DEM 01.07.2007

DIE WEG-NOVELLE AB DEM 01.07.2007 DIE WEG-NOVELLE AB DEM 01.07.2007 -ÜBERSICHT- 1 Die Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft 2 Erweiterte Beschlusskompetenzen zur Änderung von Vereinbarungen bzw. gesetzlichen Regelungen

Mehr

Inhalt. IV. Gründungsmängel... 12 1. Abweichung der Bauausführung vom Aufteilungsplan... 12

Inhalt. IV. Gründungsmängel... 12 1. Abweichung der Bauausführung vom Aufteilungsplan... 12 Inhalt Inhaltsverzeichnis................................................. V Wo ist welche Neuregelung erläutert? Geänderte Vorschriften in der Reihenfolge des WEG-Reformgesetzes mit Angabe der Stelle

Mehr

eigentümer wohnungs Volker Bielefeld Ratgeber zum Wohnungseigentum mit Gesetzestext und Rechtsprechungsregister

eigentümer wohnungs Volker Bielefeld Ratgeber zum Wohnungseigentum mit Gesetzestext und Rechtsprechungsregister Volker Bielefeld wohnungs eigentümer Ratgeber zum Wohnungseigentum mit Gesetzestext und Rechtsprechungsregister 8., neu bearbeitete Auflage Haus & Grund Deutschland - Verlag und Service GmbH Inhaltsverzeichnis

Mehr

Wohnungseigentumsverwalter Bestellung & Abberufung

Wohnungseigentumsverwalter Bestellung & Abberufung Bestellung & Abberufung 9. September 2014 RA Gerold Happ Geschäftsführer Immobilien- und Umweltrecht Haus & Grund Deutschland Muss ein Verwalter bestellt werden? Kein Zwang zur Bestellung eines Verwalters

Mehr

WEG. Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht. mit weiterführenden Vorschriften. Kommentar. Von

WEG. Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht. mit weiterführenden Vorschriften. Kommentar. Von Berliner Kommentare WEG Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht mit weiterführenden Vorschriften Kommentar Von Thomas Spielbauer Vizepräsident des Landgerichts München I a.d., Michael Then

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Bibliografische Informationen digitalisiert durch

Inhaltsverzeichnis. Bibliografische Informationen  digitalisiert durch Inhaltsverzeichnis Einführung 3 Inhaltsverzeichnis 5 A. Aufgaben und Befugnisse des Verwalters 11 I. Die Aufgaben des Verwalters und seine Vertretungsmacht nach 27 WEG.. 11 1. Die Aufgaben und Befugnisse

Mehr

sondereigentumsfähig?... 24 b) Sind Thermostatventile und Verbrauchsmessgeräte Sondereigentum?... 23 c) Sind Rauchwarnmelder

sondereigentumsfähig?... 24 b) Sind Thermostatventile und Verbrauchsmessgeräte Sondereigentum?... 23 c) Sind Rauchwarnmelder Inhalt Lernziel... 13 1. Teil Wohnungseigentum I A. Die Begründung von Wohnungs- und Teileigentum... 17 I. Begriff und Arten des Raumeigentums... 17 II. Die Elemente des Wohnungseigentums... 18 III. Die

Mehr

Die Verwaltung von Wohnungseigentum Vortragsreihe der Volkshochschule Bremen

Die Verwaltung von Wohnungseigentum Vortragsreihe der Volkshochschule Bremen Die Verwaltung von Wohnungseigentum Vortragsreihe der Volkshochschule Bremen Gliederung des Skripts Dozent Christian Carstens Rechtsanwalt Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Kanzlei Schultz

Mehr

Arbeitstreffen Verband Haus & Grund Ostwestfalen-Lippe e.v.

Arbeitstreffen Verband Haus & Grund Ostwestfalen-Lippe e.v. Forschungsstelle für Immobilienrecht Arbeitstreffen Verband Haus & Grund Ostwestfalen-Lippe e.v. zum WEG: Beschlusskompetenzen, Heizkörper und Sondereigentumslisten Prof. Dr. Florian Jacoby Beschlusskompetenz

Mehr

I. Teil Wohnungseigentum. 1. Abschnitt Begründung des Wohnungseigentums

I. Teil Wohnungseigentum. 1. Abschnitt Begründung des Wohnungseigentums I. Teil Wohnungseigentum 1 Begriffsbestimmungen (1) Nach Maßgabe dieses Gesetzes kann an Wohnungen das Wohnungseigentum, an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen eines Gebäudes das Teileigentum begründet

Mehr

Die Eigentümerversammlung nach dem WEG

Die Eigentümerversammlung nach dem WEG Die Eigentümerversammlung nach dem WEG von Michael Drasdo Rechtsanwalt Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht 5. Auflage 2014 2014 Verlag C. H. Beck ohg Wilhelmstraße 9, 80801 München Druck und

Mehr

Haus & Grund Haus und Grund GmbH

Haus & Grund Haus und Grund GmbH Haus & Grund Haus und Grund GmbH des Haus-, Wohnungsund Grundeigentümervereins Mülheim-Ruhr e.v. Verwaltervertrag für Wohnungseigentum Zwischen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer des Hauses/der Häuser

Mehr

Modernisierende Instandsetzung, Modernisierung, bauliche Veränderung ein praxisnaher Überblick für den Verwalter

Modernisierende Instandsetzung, Modernisierung, bauliche Veränderung ein praxisnaher Überblick für den Verwalter Modernisierende Instandsetzung, Modernisierung, bauliche Veränderung ein praxisnaher Überblick für den Verwalter RA Horst Müller Sozietät Müller & Hillmayer, München www.mueller-hillmayer.de 1 22 Besondere

Mehr

Leseprobe (PDF) aus Wohnungseigentum.Rechtsprechung 4. Auflage von Dieter Guschauski

Leseprobe (PDF) aus Wohnungseigentum.Rechtsprechung 4. Auflage von Dieter Guschauski Leseprobe (PDF) aus Wohnungseigentum.Rechtsprechung 4. Auflage von Dieter Guschauski Das Buch ist eine umfassende Entscheidungensammlung thematisch geordnet Die Leseprobe besteht aus 73 Seiten; siehe oben

Mehr

Unklare Regelungen in der Teilungserklärung - Was will der Notar uns damit sagen?

Unklare Regelungen in der Teilungserklärung - Was will der Notar uns damit sagen? Unklare Regelungen in der Teilungserklärung - Was will der Notar uns damit sagen? RAin Cathrin Fuhrländer, Köln Trugenberger Hausverwaltung, 07.11.2015 09.11.2015 Rechtsanwältin Cathrin Fuhrländer, Köln

Mehr

Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (Wohnungseigentumsgesetz) (WEG)

Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (Wohnungseigentumsgesetz) (WEG) Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (Wohnungseigentumsgesetz) (WEG) In der Fassung des Gesetzes zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetz und anderer Gesetze vom 26.03.2007 (BGBl I,

Mehr

Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung

Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung Beck`sche Musterverträge 35 Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung von Dr. Jörg Munzig 2. Auflage Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung Munzig schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de

Mehr

Der Wortlaut des neuen WEG (vom 26. März 2007, zuletzt geändert am ):

Der Wortlaut des neuen WEG (vom 26. März 2007, zuletzt geändert am ): Der Wortlaut des neuen WEG (vom 26. März 2007, zuletzt geändert am 10.05.2012): Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht Wohnungseigentumsgesetz oder WEG I. Teil - Wohnungseigentum 1 Begriffsbestimmungen

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Autorenverzeichnis 7. Literaturverzeichnis 37. 1 Sachenrechtliche Grundlagen 39

Inhaltsverzeichnis. Autorenverzeichnis 7. Literaturverzeichnis 37. 1 Sachenrechtliche Grundlagen 39 Autorenverzeichnis 7 Literaturverzeichnis 37 1 Sachenrechtliche Grundlagen 39 A. Einführung 39 I. Wohnungseigentumsgesetz 39 n. Grundbegriffe 40 1. Wohnungseigentum 40 2. Teileigentum 40 3. Sondereigentum

Mehr

Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (Wohnungseigentumsgesetz)

Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (Wohnungseigentumsgesetz) 1 von 26 Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (Wohnungseigentumsgesetz) In der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 403-1, veröffentlichten bereinigten Fassung Zuletzt geändert

Mehr

V E R W A L T E R V E R T R A G zwischen

V E R W A L T E R V E R T R A G zwischen V E R W A L T E R V E R T R A G zwischen der und A bis Z Hausverwaltungs und -vermietungs GmbH Uferstr. 22 5O996 K ö l n vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Evelyn Pauly-Rummel wird folgender Vertrag

Mehr

Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (Wohnungseigentumsgesetz)

Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (Wohnungseigentumsgesetz) 1 Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (Wohnungseigentumsgesetz) Vom 15.3.1951, BGBl. I S. 175, 209 BGBl. III 403-1 Zuletzt geändert durch Gesetz zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes

Mehr

Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (Wohnungseigentumsgesetz) in der Fassung des Beschlusses des Bundesrats vom 16.

Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (Wohnungseigentumsgesetz) in der Fassung des Beschlusses des Bundesrats vom 16. 1 Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (Wohnungseigentumsgesetz) in der Fassung des Beschlusses des Bundesrats vom 16. Februar 2007 I. Teil Wohnungseigentum 1 Begriffsbestimmungen (1)

Mehr

Zwischen. und. nachstehend "Verwalter" genannt, wird folgender Vertrag geschlossen: 1 Bestellung und Abberufung des Verwalters

Zwischen. und. nachstehend Verwalter genannt, wird folgender Vertrag geschlossen: 1 Bestellung und Abberufung des Verwalters Verwaltervertrag für Gemeinschaftseigentum Zwischen der Gemeinsc haft d er Eig entüme r des Hauses in der Musterst r. 1 i n 1000 Muste rs tadt und der KUBON Im mobili en Gmb H, Sta u 144 in 26122 Olden

Mehr

Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (Wohnungseigentumsgesetz)

Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (Wohnungseigentumsgesetz) http://www.gesetze-im-internet.de/woeigg/bjnr00175095html 1 von 12 202015 17:08 Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (Wohnungseigentumsgesetz) WoEigG Ausfertigungsdatum: 15.01951 Vollzitat:

Mehr

Rechtsanwalt Peter Achenbach / Haan zur WEG-Novelle 2007:

Rechtsanwalt Peter Achenbach / Haan zur WEG-Novelle 2007: Rechtsanwalt Peter Achenbach / Haan zur WEG-Novelle 2007: Mit Wirkung zum 01.07.2007 wird die WEG-Novelle 2007 in Kraft treten. Hiervon sind neben den Verwaltern von Eigentumswohnanlagen auch hundderttausende

Mehr

Quelle: Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht Wohnungseigentumsgesetz

Quelle: Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht Wohnungseigentumsgesetz Gesamtes Gesetz juris-abkürzung: WoEigG Ausfertigungsdatum: 15.03.1951 Textnachweis ab: 01.10.1973 Dokumenttyp: Gesetz Quelle: Fundstelle: BGBl I 1951, 175, 209 FNA: FNA 403-1, Bundesgesetzblatt Teil III

Mehr

1.3.1. Nutzungsrechte von Wohnungseigentümern.. 26. 1.3.2. Verfügungsrechte von Wohnungseigentümern 26

1.3.1. Nutzungsrechte von Wohnungseigentümern.. 26. 1.3.2. Verfügungsrechte von Wohnungseigentümern 26 Inhalt Einleitung.................................................. 13 Abkürzungs- und Begriffserklärungen............. 15 Abschnitt I Grundlagen des Wohnungseigentums 1. Was ist Wohnungseigentum?............................

Mehr

Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (Wohnungseigentumsgesetz)

Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (Wohnungseigentumsgesetz) Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (Wohnungseigentumsgesetz) WoEigG Ausfertigungsdatum: 15.03.1951 Vollzitat: "Wohnungseigentumsgesetz in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer

Mehr

Verwaltervertrag. zwischen. und. 1 Vorbemerkung und Vertragsgegenstand

Verwaltervertrag. zwischen. und. 1 Vorbemerkung und Vertragsgegenstand Verwaltervertrag zwischen (im folgenden WEG genannt) und (im folgenden Verwalter genannt) 1 Vorbemerkung und Vertragsgegenstand (1) Die Siedlungsgesellschaft Altenrheine mbh soll zum Erstverwalter der

Mehr

Inhalt Vorwort Die wichtigsten Grundsätze zur Verwalterhaftung

Inhalt Vorwort Die wichtigsten Grundsätze zur Verwalterhaftung Vorwort 9 1 Die wichtigsten Grundsätze zur Verwalterhaftung 11 1.1 So wird die Wohnungseigentümergemeinschaft nach WEG verwaltet 12 1.1.1 Willensbildung durch die Wohnungseigentümer ( 21, 23 WEG) 12 1.1.2

Mehr

WAS HAT DIE VERWALTUNG ZU BEACHTEN?

WAS HAT DIE VERWALTUNG ZU BEACHTEN? ENERGETISCHE MODERNISIERUNGSMAßNAHMEN BEI WOHNUNGSEIGENTÜMERGEMEINSCHAFTEN WAS HAT DIE VERWALTUNG ZU BEACHTEN? Rechtsanwalt Volker J. Ziaja GRUNDMANN IMMOBILIENANWÄLTE Berlin / Köln Energetische Modernisierung

Mehr

Ratgeber für Bauherren

Ratgeber für Bauherren Beck-Rechtsberater im dtv 50631 Ratgeber für Bauherren Ohne Ärger planen und bauen von Clarissa Blum-Engelke, Dr. Friedrich Wilhelm Lepiorz 2., aktualisierte Auflage Ratgeber für Bauherren Blum-Engelke

Mehr

Aktuelle Fragen des Wohnungseigentumsrechts

Aktuelle Fragen des Wohnungseigentumsrechts Prof. Dr. Johannes Hager (Hrsg.) Aktuelle Fragen des Wohnungseigentumsrechts Tagungsband Mit Beiträgen von Prof. Dr. Christian Armbrüster Notar Prof. Dr. Stefan Hügel Nomos Inhaltsverzeichnis Auswirkungen

Mehr

WEG. Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht. mit weiterführenden Vorschriften. Kommentar. Von

WEG. Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht. mit weiterführenden Vorschriften. Kommentar. Von Berliner Kommentare WEG Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht mit weiterführenden Vorschriften Kommentar Von Thomas Spielbauer Vizepräsident des Landgerichts München I und Michael Then

Mehr

Inhaltsverzeichnis VII

Inhaltsverzeichnis VII Einführung... 1... 1 I. Begriff des Wohnungseigentums... 1... 1 II. Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft... 2a... 1 III. Haftung der Wohnungseigentümer... 2c... 2 IV. Wohnungseigentum

Mehr

Gerardy T., Möckel R., Troff H., Bischoff B. (Hrsg.)

Gerardy T., Möckel R., Troff H., Bischoff B. (Hrsg.) Gerardy T., Möckel R., Troff H., Bischoff B. (Hrsg.) Thema: Wohnungswirtschaftliche Rechts-, Verwaltungsvorschriften Titel: A.3.6 Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (24 S.) Produkthinweis

Mehr

Die Behandlung verspäteter Zahlungen der Wohnungseigentümer

Die Behandlung verspäteter Zahlungen der Wohnungseigentümer Die Behandlung verspäteter Zahlungen der Wohnungseigentümer I. Einleitung 1 II. Zahlungspflichten nach dem Wirtschaftsplan gemäß 21 V Nr. 5, 28 I, II und III WEG 21 WEG Verwaltung durch die Wohnungseigentümer

Mehr

Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (Wohnungseigentumsgesetz)

Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (Wohnungseigentumsgesetz) 1 Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (Wohnungseigentumsgesetz) in der Fassung der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses vom 13. Dezember 2006 (BT-Drucksache 16/3843). Änderungen

Mehr

Nutzen Sie das Inhaltsmenü: Die Schnellübersicht führt Sie zu Ihrem Thema.

Nutzen Sie das Inhaltsmenü: Die Schnellübersicht führt Sie zu Ihrem Thema. Nutzen Sie das Inhaltsmenü: Die Schnellübersicht führt Sie zu Ihrem Thema. Ihre Rechte als Wohnungseigentümer... 9 Gesetzliche Änderungen im Überblick...12 Abkürzungen...15 A Abgeschlossenheit...17 Anfechtung...19

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Vorwort zur zweiten Auflage. Vorwort zur ersten Auflage. Abkürzungsverzeichnis. Verzeichnis der abgekürzt zitierten Literatur

Inhaltsverzeichnis. Vorwort zur zweiten Auflage. Vorwort zur ersten Auflage. Abkürzungsverzeichnis. Verzeichnis der abgekürzt zitierten Literatur Vorwort zur zweiten Auflage Vorwort zur ersten Auflage Abkürzungsverzeichnis Verzeichnis der abgekürzt zitierten Literatur V VI XV XIX Kapitel 1: Allgemeines 1 I. Geschichtliche Entwicklung 1 II. Wesen

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Einführung 15

Inhaltsverzeichnis. Einführung 15 Einführung 15 1 Teilrechtsfähigkeit der Eigentümergemeinschaft 17 1.1 Was bedeutet Rechtsfähigkeit? 17 1.2 Das Verwaltungsvermögen 21 1.3 Umfang und Grenzen der Rechtsfähigkeit 25 1.4 Gemeinschaftsbezogene

Mehr

Verwalterforum Aktuelles Wohnungseigentumsrecht aus Sicht der Verwalterpraxis

Verwalterforum Aktuelles Wohnungseigentumsrecht aus Sicht der Verwalterpraxis Verwalterforum Aktuelles Wohnungseigentumsrecht aus Sicht der Verwalterpraxis Dr. jur. Matthias Löffler Richter am Amtsgericht Wohnungseigentumsgericht Copyright 2014 Agenda Beschlusskompetenzen Bauliche

Mehr

Die Verwaltungs- und Entscheidungsstrukturen der Eigentümergemeinschaft

Die Verwaltungs- und Entscheidungsstrukturen der Eigentümergemeinschaft Die Verwaltungs- und Entscheidungsstrukturen der Eigentümergemeinschaft Referent RA Uwe Wanderer WANDERER und PARTNER Rechtsanwälte Tel.: 030 405994-0 Fax: 030 405994-16 E-Mail: info@wir-wanderer.de 1

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Vorwort 15

Inhaltsverzeichnis. Vorwort 15 Vorwort 15 1 Grundbegriffe des Wohnungseigentums 17 1.1 Warum Wohnungseigentum? 17 1.2 Wohnungs- und Teileigentum 18 1.3 Gemeinschaftseigentum 19 1.4 Sondereigentum 19 1.5 Welche Auswirkung hat die Zuordnung

Mehr

Insolvenz eines WEG-Verwalters: Handlungsoptionen für die Eigentümer - Pflichten des Beirats

Insolvenz eines WEG-Verwalters: Handlungsoptionen für die Eigentümer - Pflichten des Beirats Insolvenz eines WEG-Verwalters: Handlungsoptionen für die Eigentümer - Pflichten des Beirats Auswahl eines geeigneten Verwalters und Procedere des Verwalterwechsels Oliver Dr. Elzer Grundlagen Verwalter

Mehr

Inhalt. Einleitung Teil: Vorüberlegungen zur Instandhaltung/ Instandsetzung von Immobilien im Rahmen von Mietvertragsverhältnissen...

Inhalt. Einleitung Teil: Vorüberlegungen zur Instandhaltung/ Instandsetzung von Immobilien im Rahmen von Mietvertragsverhältnissen... Inhalt Einleitung... 1 1. Teil: Vorüberlegungen zur Instandhaltung/ Instandsetzung von Immobilien im Rahmen von Mietvertragsverhältnissen... 2 A. Begriffsbestimmung baulicher Maßnahmen... 2 B. Vertragsgemäßer

Mehr

WEG. Wohnungseigentumsgesetz. mit weiterführenden Vorschriften. Kommentar. Von. Thomas Spielbauer Vizepräsident des Landgerichts München I

WEG. Wohnungseigentumsgesetz. mit weiterführenden Vorschriften. Kommentar. Von. Thomas Spielbauer Vizepräsident des Landgerichts München I WEG Wohnungseigentumsgesetz mit weiterführenden Vorschriften Kommentar Von Thomas Spielbauer Vizepräsident des Landgerichts München I Michael Then Rechtsanwalt in München ERICH SCHMIDT VERLAG Bibliografische

Mehr

Stuttgarter Verwaltertage 2015 Die werdende Wohnungseigentümergemeinschaft

Stuttgarter Verwaltertage 2015 Die werdende Wohnungseigentümergemeinschaft Folie 1 Stuttgarter Verwaltertage 2015 Die werdende Wohnungseigentümergemeinschaft Prof. Dr. Florian Jacoby Stuttgart, 17. September 2015 Grundsätze Eine Wohnungseigentümergemeinschaft nach WEG mit - Kostenverteilung

Mehr

Das Amt des Verwaltungsbeirats - gesetzliche u. übertragene Aufgaben sowie Haftungsrisiken -

Das Amt des Verwaltungsbeirats - gesetzliche u. übertragene Aufgaben sowie Haftungsrisiken - Das Amt des Verwaltungsbeirats - gesetzliche u. übertragene Aufgaben sowie Haftungsrisiken - Rechtsanwalt Dr. Stefan Bartholme, Villingen-Schwenningen Fachanwalt für Verwaltungsrecht Fachanwalt für Miet-

Mehr

Einführung 15. 1 Teilrechtsfähigkeit der Eigentümergemeinschaft 17

Einführung 15. 1 Teilrechtsfähigkeit der Eigentümergemeinschaft 17 Einführung 15 1 Teilrechtsfähigkeit der Eigentümergemeinschaft 17 1.1 Was bedeutet Rechtsfähigkeit? 17 1.2 Das Verwaltungsvermögen 21 1.3 Umfang und Grenzen der Rechtsfähigkeit 25 1.4 Gemeinschaftsbezogene

Mehr

Bauliche Veränderungen: Hier gilt hinsichtlich der Beschlussfassungserfordernisse zukünftig ein Stufenverhältnis.

Bauliche Veränderungen: Hier gilt hinsichtlich der Beschlussfassungserfordernisse zukünftig ein Stufenverhältnis. Das reformierte WEG Dieser Artikel wurde uns freundlicherweise zu Verfügung gestellt von Herrn Rechtsanwalt Matthias Radu, Kanzlei Dr. Stark, Niedeggen & Kollegen, Breite Straße 147-151, 50667 Köln, Telefon:

Mehr

Die Verwalterabrechnung nach dem Wohnungseigentumsgesetz

Die Verwalterabrechnung nach dem Wohnungseigentumsgesetz Die Verwalterabrechnung nach dem Wohnungseigentumsgesetz von Dr. Georg Jennißen 6., völlig neubearbeitete Auflage Die Verwalterabrechnung nach dem Wohnungseigentumsgesetz Jennißen schnell und portofrei

Mehr

Die großen Irrtümer des WEG. Dr. jur. Matthias Löffler Richter am Amtsgericht Hannover Wohnungseigentums-Gericht Copyright 2014

Die großen Irrtümer des WEG. Dr. jur. Matthias Löffler Richter am Amtsgericht Hannover Wohnungseigentums-Gericht Copyright 2014 Die großen Irrtümer des WEG Dr. jur. Matthias Löffler Richter am Amtsgericht Hannover Wohnungseigentums-Gericht Copyright 2014 Selbst ist die Frau/der Mann In einer Eigentümerversammlung wird diskutiert,

Mehr

Dr. jur. Matthias Löffler Richter am Amtsgericht Hannover Wohnungseigentums-Gericht Copyright 2015

Dr. jur. Matthias Löffler Richter am Amtsgericht Hannover Wohnungseigentums-Gericht Copyright 2015 Dr. jur. Matthias Löffler Richter am Amtsgericht Hannover Wohnungseigentums-Gericht Copyright 2015 Ein Eigentümer hat natürlich - ohne Genehmigung im Bereich seines Balkons eine Markise angebracht. Nun

Mehr

5. Verwalterforum in Bremen VdIV Bremen/Niedersachsen e.v. MEA und Alternativen was ist wann der richtige Kostenverteilerschlüssel?

5. Verwalterforum in Bremen VdIV Bremen/Niedersachsen e.v. MEA und Alternativen was ist wann der richtige Kostenverteilerschlüssel? 5. Verwalterforum in Bremen VdIV Bremen/Niedersachsen e.v. MEA und Alternativen was ist wann der richtige schlüssel? Prof. Dr. Florian Jacoby 18. November 2014 Teil 1: Grundlagen Kostenpositionen - Kosten

Mehr

BGB AT. Einführung in das Recht und Allgemeiner Teil des BGB. Von Dr. iur. Rainer Wörlen. 5., überarbeitete und verbesserte Auflage

BGB AT. Einführung in das Recht und Allgemeiner Teil des BGB. Von Dr. iur. Rainer Wörlen. 5., überarbeitete und verbesserte Auflage BGB AT Einführung in das Recht und Allgemeiner Teil des BGB Von Dr. iur. Rainer Wörlen Professor an der Fachhochschule Schmalkalden, Fachbereich Wirtschaftsrecht 5., überarbeitete und verbesserte Auflage

Mehr

1. Allgemeines Zentrales Organ der Willensbildung Mindestens einmal jährlich Einladungsfrist 2 Wochen Einladung durch Verwalter/ Minderheitenquorum Sä

1. Allgemeines Zentrales Organ der Willensbildung Mindestens einmal jährlich Einladungsfrist 2 Wochen Einladung durch Verwalter/ Minderheitenquorum Sä Beiratsseminar 2012 Die Eigentümerversammlung, Vertretung und Ersatzzustellungsvertreter 1. Allgemeines Zentrales Organ der Willensbildung Mindestens einmal jährlich Einladungsfrist 2 Wochen Einladung

Mehr

Fokus WEG: Die Sanierung im Wohnungseigentum - Update - Dr. Martin Suilmann Kammergericht Berlin

Fokus WEG: Die Sanierung im Wohnungseigentum - Update - Dr. Martin Suilmann Kammergericht Berlin Fokus WEG: Die Sanierung im Wohnungseigentum - Update - Dr. Martin Suilmann Kammergericht Berlin Überblick 1. Die Sanierung von Wohnungseigentumsanlagen: Begriffsbestimmung und Überblick über die gesetzlichen

Mehr

Kompass Recht. BGB II: Sachenrecht. von Michael Beurskens. 2., neu bearbeitete und aktualisierte Auflage 2014

Kompass Recht. BGB II: Sachenrecht. von Michael Beurskens. 2., neu bearbeitete und aktualisierte Auflage 2014 Kompass Recht BGB II: Sachenrecht von Michael Beurskens 2., neu bearbeitete und aktualisierte Auflage 2014 Kohlhammer 2014 Inhaltsverzeichnis Seite Vorwort......................................................

Mehr

Examens-Repetitorium Sachenrecht

Examens-Repetitorium Sachenrecht Examens-Repetitorium Sachenrecht von Dr. Mathias Habersacjc ;;ih:g ;.;;., : -? : ; :.::' u ;; ;: ''! \ o. Professor an der UniversitärRegensbiirg'' *" " C. F. Müller Verlag Heidelberg Vorwort Abkürzungsverzeichnis

Mehr

Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis 13 Verzeichnis abgekürzt zitierter Literatur 14

Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis 13 Verzeichnis abgekürzt zitierter Literatur 14 Inhaltsverzeichnis Seite / Rdnr. Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis 13 Verzeichnis abgekürzt zitierter Literatur 14 A. Nießbrauch an Grundstücken des Privatvermögens... 1-184 /. Begriff und Inhalt 15 1-3

Mehr

Wohnungseigentumsgesetz (WEG) 31 bis 42

Wohnungseigentumsgesetz (WEG) 31 bis 42 Wohnungseigentumsgesetz (WEG) 31 bis 42 Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (Wohnungseigentumsgesetz) Vom 15. März 1951 (BGB1 I S. 175, ber. S. 209) Zuletzt geändert durch das Gesetz

Mehr

Abweichende Regelungen zwischen Teilungserklärung und novelliertem Wohnungseigentumsgesetz:

Abweichende Regelungen zwischen Teilungserklärung und novelliertem Wohnungseigentumsgesetz: Abweichende Regelungen zwischen Teilungserklärung und novelliertem Wohnungseigentumsgesetz: Was gilt jetzt? Dr. Oliver Elzer, Richter am Kammergericht Seite 1 Teil 1 Gliederung, zugleich Prüfungsraster

Mehr

Immobiliarsachenrecht. Immobiliarsachenrecht

Immobiliarsachenrecht. Immobiliarsachenrecht Vorlesung 3 16. Mai 2013 Notar Dr. Christian Kesseler 1 Was ist Wohnungs- und Teileigentum? Fall: E ist Eigentümer eines Mehrfamilienhauses. Er möchte gerne die Wohnungen im dritten und vierten Obergeschoss

Mehr

Die Eigentümerversammlung nach WEG

Die Eigentümerversammlung nach WEG Die Eigentümerversammlung nach WEG von Michael Drasdo 4. Auflage Die Eigentümerversammlung nach WEG Drasdo schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG Thematische Gliederung:

Mehr

Feststellung und Verkündung fehlerhafter Beschlüsse durch den Verwalter

Feststellung und Verkündung fehlerhafter Beschlüsse durch den Verwalter Feststellung und Verkündung fehlerhafter Beschlüsse durch den Verwalter Horst Müller Kanzlei Rechtsanwalt Müller & Hillmayer www.mueller-hillmayer.de Rechtsanwälte Müller & Hillmayer Kanzlei für privates

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Kommentar a BGB. Allgemeine Vorschriften für Mietverhältnisse 25

Inhaltsverzeichnis. Kommentar a BGB. Allgemeine Vorschriften für Mietverhältnisse 25 Vorwort.................................................... Abkürzungsverzeichnis....................................... Literaturverzeichnis.......................................... V XIII XIX Synopse

Mehr

Das Gesetz zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes 2007

Das Gesetz zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes 2007 Das Gesetz zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes 2007 Notar Dr. Manfred Rapp, Landsberg Vortrag anlässlich der Jahresversammlung des Haus- und Grundbesitzervereins Landsberg am Lech am 25.04.2007

Mehr

KUNZE Unternehmensgruppe 9. Beiratskongress 2013

KUNZE Unternehmensgruppe 9. Beiratskongress 2013 KUNZE Unternehmensgruppe 9. Beiratskongress 2013 Abgrenzung Gemeinschafts-Sondereigentum Fenster, Versorgungsleitungen, Heizkörper, wem gehört was, wer bezahlt? Prof. Dr. Florian Jacoby Mannheim, I. Grundsätze

Mehr

Landestagung West 2015 MEA und seine Alternativen was ist wann der richtige Kostenverteiler?

Landestagung West 2015 MEA und seine Alternativen was ist wann der richtige Kostenverteiler? Landestagung West 2015 MEA und seine Alternativen was ist wann der richtige Kostenverteiler? Prof. Dr. Florian Jacoby Köln, 14. November 2015 Teil 1: Grundlagen Kostenpositionen - Kosten von Baumaßnahmen

Mehr

Modernisierungsmaßnahmen in der WEG

Modernisierungsmaßnahmen in der WEG Modernisierungsmaßnahmen in der WEG Voraussetzungen und Grenzen der Beschlussfassung 14. Oktober 2016 2 Gliederung 1. Ausgangslage 2. Sondereigentum 3. Gemeinschaftseigentum 4. Verwaltung 5. Beschlüsse

Mehr

BGB Allgemeiner Teil

BGB Allgemeiner Teil Juristische Kurz-Lehrbücher BGB Allgemeiner Teil Ein Studienbuch von Prof. Dr. Helmut Köhler, Heinrich Lange 33., völlig neu bearbeitete Auflage BGB Allgemeiner Teil Köhler / Lange schnell und portofrei

Mehr

1 Die wichtigsten Grundsätze zur

1 Die wichtigsten Grundsätze zur 1 Die wichtigsten Grundsätze zur Verwalterhaftung Verletzt der Verwalter seine Pflichten und trifft ihn hierfür ein Verschulden, so muss er für die daraus resultierenden Folgen einstehen, d. h. er haftet.

Mehr

Verwaltervertrag. zwischen. (im Folgenden: Wohnungseigentümer) und Immobilienservice-24 GmbH Burgstr Visselhövede. (im Folgenden: Verwalter)

Verwaltervertrag. zwischen. (im Folgenden: Wohnungseigentümer) und Immobilienservice-24 GmbH Burgstr Visselhövede. (im Folgenden: Verwalter) Verwaltervertrag zwischen (im Folgenden: Wohnungseigentümer) und Immobilienservice-24 GmbH Burgstr.12 27374 Visselhövede (im Folgenden: Verwalter) wird folgende Vereinbarung getroffen: 1 Bestellung, Dauer,

Mehr

Tarifübersicht. Online-WEG

Tarifübersicht. Online-WEG Sollten Sie Rückfragen haben oder weitere Informationen zu den einzelnen Tarifen benötigen, rufen Sie uns gerne direkt an: Telefon: 0800-99 11 000 (gebührenfrei) Arbeiten gem. 21 WEG Standard Light Basic

Mehr

Vormundschaft, Pflegschaft und Beistandschaft für Minderjährige

Vormundschaft, Pflegschaft und Beistandschaft für Minderjährige Vormundschaft, Pflegschaft und Beistandschaft für Minderjährige Herausgegeben von Prof. Dr. Helga Oberloskamp Bearbeitet von Markus Band, München; Hans-Otto Burschel, Schenklengsfeld; Martin Filzek, Husum;

Mehr

Inhaltsübersicht. Abkürzungsverzeichnis. Vorwort 1. A. Einleitung und Abgrenzung 5. B. Einfache Bankbürgschaft 11

Inhaltsübersicht. Abkürzungsverzeichnis. Vorwort 1. A. Einleitung und Abgrenzung 5. B. Einfache Bankbürgschaft 11 INHALTSÜBERSICHT Inhaltsübersicht Abkürzungsverzeichnis XV Vorwort 1 A. Einleitung und Abgrenzung 5 B. Einfache Bankbürgschaft 11 C. Bürgschaft zahlbar auf erstes Anfordern 85 D. Rechtsmissbräuchliche

Mehr

Deutscher Immobilien Kongress 2011

Deutscher Immobilien Kongress 2011 Deutscher Immobilien Kongress 2011 Welche Pflichten hat ein Sondernutzungsberechtigter zu erfüllen? Prof. Dr. Florian Jacoby Berlin, Fallbeispiele 1. A hat ein Sondernutzungsrecht an einer Terrassenfläche,

Mehr

Inhaltsübersicht. Geleitwort Vorwort Inhaltsverzeichnis. Sachverzeichnis. 1. Kapitel Erwerb der Eigentumswohnung. 2. Kapitel Finanzierung des Kaufes

Inhaltsübersicht. Geleitwort Vorwort Inhaltsverzeichnis. Sachverzeichnis. 1. Kapitel Erwerb der Eigentumswohnung. 2. Kapitel Finanzierung des Kaufes Inhaltsübersicht Geleitwort Vorwort Inhaltsverzeichnis 1. Kapitel Erwerb der Eigentumswohnung 2. Kapitel Finanzierung des Kaufes 3. Kapitel Eigentümerversammlung 4. Kapitel Verwaltung der Anlage 5. Kapitel

Mehr

Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (Wohnungseigentumsgesetz)

Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (Wohnungseigentumsgesetz) Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (Wohnungseigentumsgesetz) vom 15. März 1951 (BGBl. I S. 175) I. Teil Wohnungseigentum 1 Begriffsbestimmungen (1) Nach Maßgabe dieses Gesetzes kann

Mehr

Die Bedeutung des neuen 16 Abs. 8 WEG und die Zwickmühle des Verwalters bei der Streitwertvereinbarung. Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Gottschalg

Die Bedeutung des neuen 16 Abs. 8 WEG und die Zwickmühle des Verwalters bei der Streitwertvereinbarung. Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Gottschalg Die Bedeutung des neuen 16 Abs. 8 WEG und die Zwickmühle des Verwalters bei der Streitwertvereinbarung Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Gottschalg Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht a.d. JHL Rechtsanwälte

Mehr

Hausverwaltung. Checkliste

Hausverwaltung. Checkliste Hausverwaltung Checkliste A leswassiewissenmüssen Hausverwaltung: Hilfreiche Checkliste zum Ausdrucken & zum täglichen Gebrauch Pflicht auf Hausverwaltung Für Einzelvermieter ist die Einstellung eines

Mehr

0. Inhaltsübersicht. Inhaltsübersicht

0. Inhaltsübersicht. Inhaltsübersicht 0. Inhaltsübersicht Inhaltsübersicht Vorwort... 5 Inhaltsübersicht... 7 Inhaltsverzeichnis... 9 Abkürzungsverzeichnis... 18 A. Einleitung und Problemverortung... 27 I.. Thema... i27 II. Bedeutung von Rückabwicklungsansprüchen

Mehr

Leseprobe zu. Scholz GmbH-Gesetz, Bände 1-3, Pflichtfortsetzung. Kommentar. gebunden, Komme ntar, 16 x 24cm ISBN

Leseprobe zu. Scholz GmbH-Gesetz, Bände 1-3, Pflichtfortsetzung. Kommentar. gebunden, Komme ntar, 16 x 24cm ISBN Leseprobe zu Scholz GmbH-Gesetz, Bände 1-3, Pflichtfortsetzung Kommentar 11. Auflage 2012, n, gebunden, Komme ntar, 16 x 24cm ISBN 978 3 504 32557 2 Gesamtabnahmeverpflichtung für alle drei Bände. I. Band

Mehr

Abkürzungsverzeichnis. Vorwort 1. A. Einleitung und Abgrenzung 3. B. Einfache Bankbürgschaft 9

Abkürzungsverzeichnis. Vorwort 1. A. Einleitung und Abgrenzung 3. B. Einfache Bankbürgschaft 9 Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis XV Vorwort 1 A. Einleitung und Abgrenzung 3 B. Einfache Bankbürgschaft 9 I. Außenverhältnis 11 1. Regelungsinhalte nach Gesetz und in der Rechtspraxis 11 a) Formerfordernis

Mehr

Muster für Teilungserklärung nach 8 WEG

Muster für Teilungserklärung nach 8 WEG - 1 - Muster für Teilungserklärung nach 8 WEG Begründung von Wohnungs- und Teileigentum Notarielle Eingangsformel I. Begründung von Wohnungs- und Teileigentum 1 Grundbuchstand Die GmbH mit dem Sitz in

Mehr

Kommentar zur Zivilprozessordnung

Kommentar zur Zivilprozessordnung Kommentar zur Zivilprozessordnung mit Gerichtsverfassungsgesetz Herausgegeben von Dr. Hans-Joachim Musielak Professor an der Universität Passau 6., neubearbeitete Auflage Verlag Franz Vahlen München 2008

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Einleitung: Einführung in die Problematik und Themenabgrenzung

Inhaltsverzeichnis. Einleitung: Einführung in die Problematik und Themenabgrenzung Inhaltsverzeichnis Einleitung: Einführung in die Problematik und Themenabgrenzung I. Gegenstand und Ziel der Arbeit... 1 1. Gegenstand: Der Handelsbrauch... 1 2. Ziel der Arbeit... 4 II. Gang der Untersuchung...

Mehr

Inhaltsverzeichnis INHALTSVERZEICHNIS. Vorwort

Inhaltsverzeichnis INHALTSVERZEICHNIS. Vorwort INHALTSVERZEICHNIS Seite Vorwort V A. Zivilrecht ' 1 I. Begriff des Nießbrauchs 1 1. Einschränkung des Eigentums ' 1 2. Nießbrauchsberechtigter 1 3. Nießbrauch an Sachen 1 a) Umfang des Nutzungsrechts

Mehr

ABNAHME DES GEMEINSCHAFTLICHEN EIGENTUMS DURCH DEN VERWALTER

ABNAHME DES GEMEINSCHAFTLICHEN EIGENTUMS DURCH DEN VERWALTER ABNAHME DES GEMEINSCHAFTLICHEN EIGENTUMS DURCH DEN VERWALTER VORAB Die einzelnen Erwerbsverträge sind häufig nicht identisch. Gerade in Wohnungseigentumsanlagen, in denen der Verkauf schleppend verläuft,

Mehr

Kunze Unternehmensgruppe 12. Beiratskongress Mannheim, den

Kunze Unternehmensgruppe 12. Beiratskongress Mannheim, den Kunze Unternehmensgruppe 12. Beiratskongress Mannheim, den 15.10.2016 Ist der Zitterbeschluss tot? Was kann man beschließen was nicht? Rechtsanwalt Rüdiger Fritsch Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Mehr

Anforderung an die Hausverwaltung

Anforderung an die Hausverwaltung Anforderung an die Hausverwaltung im Rahmen einer WEG-Sanierung Hinweis-, Prüf- und Kontrollpflicht Sollte eine der drei Pflichten vernachlässigt oder nicht durchgeführt werden, läuft man Gefahr, sich

Mehr

Einführung in das Wohnungsmietrecht

Einführung in das Wohnungsmietrecht Einführung in das Wohnungsmietrecht Prof. Dr. Ingo Fritsche Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen 1. Auflage ISSN Dieses Werk ist urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung ist, soweit

Mehr

Herzlich Willkommen. Neues aus der WEG- Rechtsprechung

Herzlich Willkommen. Neues aus der WEG- Rechtsprechung Herzlich Willkommen Neues aus der WEG- Rechtsprechung Rechtsanwalt und Notar Jörg Baehrens Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Rechtsanwälte Betten, Baehrens & Petereit Änderung des Umlageschlüssels

Mehr

7. Dresdner Verwaltertag Die Kostenverteilung in der Jahresabrechnung - richtige Anwendung der gesetzlichen und gewillkürten Umlageschlüssel

7. Dresdner Verwaltertag Die Kostenverteilung in der Jahresabrechnung - richtige Anwendung der gesetzlichen und gewillkürten Umlageschlüssel 7. Dresdner Verwaltertag Die in der Jahresabrechnung - richtige Anwendung der gesetzlichen und gewillkürten Umlageschlüssel Prof. Dr. Florian Jacoby Teil 1: Grundlagen Kostenpositionen - Kosten von Baumaßnahmen

Mehr

Eigene Interessen erfolgreich durchsetzen 7. Abkürzungen 9 Die Eigentümerversammlung: 11 Rechtsgrundlagen, Einberufung, Kosten

Eigene Interessen erfolgreich durchsetzen 7. Abkürzungen 9 Die Eigentümerversammlung: 11 Rechtsgrundlagen, Einberufung, Kosten Schnellübersicht Seite Eigene Interessen erfolgreich durchsetzen 7 Abkürzungen 9 Die Eigentümerversammlung: 11 Rechtsgrundlagen, Einberufung, Kosten Ihre Interessenvertretung: Der Verwaltungsbeirat 85

Mehr

RECHTLICHES ZUR BAUTRÄGER-WEG

RECHTLICHES ZUR BAUTRÄGER-WEG 1 RECHTLICHES ZUR BAUTRÄGER-WEG Rechtsanwalt Volker Grundmann Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht GRUNDMANN IMMOBILIENANWÄLTE Berlin Übersicht 2 wer kann Mängelansprüche durchsetzen? rechtliche

Mehr