Preisverleihung am Festvortrag Prof. Dr. Rolf Watter. Anschliessend Apéro. 10:30 bis ca. 12:00 Uhr. Sie sind herzlich eingeladen.

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1 Preisverleihung am Festvortrag Prof. Dr. Rolf Watter Anschliessend Apéro 10:30 bis ca. 12:00 Uhr Sie sind herzlich eingeladen.

2 Obligationenrecht Besonderer Teil Herbstsemester 2016 Vorlesung vom 31.Oktober/1. November 2016 Prof. Dr. Claire Huguenin Huguenin, OR AT und BT, 34

3 Essentials Werkvertrag Pflichten des Unternehmers Überblick Insbesondere: Pflicht zur persönlichen Ausführung des Werks (Art. 364 Abs. 2 OR) Pflichten der Bestellerin Leistung des Werklohns Leistungsstörungen Sachgewährleistung Verzug Unmöglichkeit Prof. Dr. Claire Huguenin Seite 3

4 Werkvertrag Karolin will heiraten. Im Zuge der Hochzeitsvorbereitungen gibt sie bei Schneider Böck ein klassisches Hochzeitskleid in Auftrag. Sie wünscht ein graziöses, trägerloses, im Rücken geschnürtes und mit doréfarbener Spitze besetztes Kleid mit leicht geraffter, in Kaskaden fallender Schleppe. Dazu übergibt sie ihm einen grossen Ballen feinster Seide, den sie während ihrer Indienreise erstanden hat. Die Hochzeit findet am 24. September 2016 statt. Karolin erklärt Böck, dass ihr die Einhaltung des Zeitplans überaus wichtig sei, weshalb sie mit ihm vereinbart, dass das Kleid exakt am 16. September 2016 fertiggestellt sein müsse. Elfter Titel: Der Werkvertrag A. Begriff Art. 363 OR Durch den Werkvertrag verpflichtet sich der Unternehmer zur Herstellung eines Werkes und der Besteller zur Leistung einer Vergütung. Prof. Dr. Claire Huguenin Seite 4

5 Abgrenzung zum Auftrag Werkvertrag Art. 363 OR Auftrag Art. 394 OR Werk im Sinne eines Erfolges Ergebnis anhand objektiver Kriterien überprüfbar ( richtig oder falsch ) zwingend entgeltlich sorgfältiges Tätigwerden kein überprüfbares Ergebnis nicht zwingend entgeltlich Prof. Dr. Claire Huguenin Seite 5

6 Abgrenzungen zum Kaufvertrag Werklieferungsvertrag = Werkvertrag mit Stofflieferung durch Unternehmer Arbeit und Montage zentral Sachlieferung und Übereignung der Kaufsache untergeordnet Kauf mit Montagepflicht = Kauf einer Sache in Kombination mit werkvertraglichem Element Sachlieferung und Übereignung Kaufsache überwiegt Arbeit und Montage = untergeordnete Nebenpflicht Werklieferungsvertrag Kauf einer künftigen Sache Individuell für die Bestellerin hergestellte Sache Serienprodukte, die Hersteller auch ohne Vertrag hergestellt hätte Prof. Dr. Claire Huguenin Seite 6

7 Werkvertrag Liegt in den folgenden Fällen ein Werkvertrag vor? 1. Gloria bringt ihre defekte Kaffeemaschine zur Elektro AG in die Reparatur. 2. Laura geht zu Stefans «Zweirad Welt» und bestellt ein Rennvelo. Sie kann die einzelnen Bestandteile wie Rahmen, Gabel, Reifen usw. selbst aussuchen. Das Fahrrad wird anschliessend in der Werkstatt zusammengebaut und ausgeliefert. 3. Igor schaut sich im Kino für CHF 16. den Film «Miezekatze des Grauens» an. 4. Der Alleinunternehmer Severin spielt am Geburtstagsfest von Andrea Musik. Weil er Andrea gut kennt, verlangt er kein Entgelt. 5. Nadine lässt sich nach einer durchtanzten Nacht im Kaufleuten (Eintritt CHF 25. ) vom Taxifahrer Peter für CHF 28. nach Hause fahren. 6. Andrea lässt sich bei ihrem Coiffeur die Haare verlängern. Prof. Dr. Claire Huguenin Seite 7

8 Werkvertrag Normenüberblick (vgl. Marginalien) Begriff Wirkungen Beendigung Art. 363 OR Art OR Art OR Pflichten des Unternehmers Art OR Pflichten der Bestellerin Art OR SIA-Norm 118 Prof. Dr. Claire Huguenin Seite 8

9 Pflichten des Unternehmers Überblick Pflichten des Unternehmers Herstellung und Ablieferung des Werks persönliche Ausführung betr. den Stoff Sorgfaltspflicht Gewährleistungspflicht Art. 363 OR Art. 364 Abs. 2 OR Art. 364 Abs. 1 OR Art. 365 OR Art. 368 OR Prof. Dr. Claire Huguenin Seite 9

10 Pflicht des Unternehmers zur persönlichen Ausführung (Art. 364 Abs. 2 OR) Kommt es auf die persönlichen Eigenschaften des Unternehmers an? Ja Art. 364 Abs. 2 OR Wird das geschuldete Werk derart durch die individuellen Fähigkeiten des Unternehmers geprägt, dass ein anderer das Werk nicht herstellen kann? Ja Nein Nein Art. 364 Abs. 2 OR keine Pflicht zu persönlicher Ausführung Pflicht zu persönlicher Ausführung Herstellung unter persönlicher Leitung des Unternehmers genügt Huguenin, OR AT und BT, N Prof. Dr. Claire Huguenin Seite 10

11 Der Werklohn - Übersicht Fester Werkpreis (Art. 373 OR) Anpassung nur gem. Art. 373 Abs. 2 OR «ausserordentlich» gem. Art. 373 Abs. 2 OR = Umstände nicht voraussehbar oder Eintritt war für beide Beteiligte ausgeschlossen d.h. auch «kein Preis» Unbestimmtheit der Vergütung (Art. 374 & 375 OR) kein Preis/Circa-Preis (Art. 374 OR) od. ungefährer Ansatz (Art. 375 OR) bestimmen sich nach Wert der tatsächlichen Arbeit (Art. 374 OR) kein Preis keine Anpassung nötig Circa-Preis Anpassung allenfalls über Art. 373 Abs. 2 OR bei unverhältnismässiger Überschreitung eines ungefähren Ansatzes Art. 375 OR Prof. Dr. Claire Huguenin Seite 11

12 Leistung des Werklohns: Art. 374 OR Art. 374 OR = «Circa-Preis» (z.b. zwischen CHF ) = Preis i.s. Vertragsinhalt Kostenlinie bis hier gilt Art. 374 OR ab hier gilt Art. 373 Abs. 2 OR Prof. Dr. Claire Huguenin Seite 12

13 Leistung des Werklohns: Art. 375 OR Art. 375 OR = ungefährer Ansatz: «Ich schätze die Kosten auf CHF Preis i.s. Vertragsinhalt, nur Geschäftsgrundlage Schätzung Schätzung +10% Kostenlinie 1. Grundsatz Art. 375 Abs. 1 OR: Kosten > Schätzung + 10% ermöglicht Rücktritt 2. Spezialtatbestand bei Bauten in Art 375 Abs. 2 OR: Kosten > Schätzung + 10 % ab 10% halbierte Kosten für beide oder Rücktritt «ex nunc» (Vergütung des bisher Geleisteten) Prof. Dr. Claire Huguenin Seite 13

14 Pflichten der Bestellerin Karolin will heiraten. Im Zuge der Hochzeitsvorbereitungen gibt sie bei Schneider Böck ein klassisches Hochzeitskleid in Auftrag. Sie wünscht ein graziöses, trägerloses, im Rücken geschnürtes und mit doréfarbener Spitze besetztes Kleid mit leicht geraffter, in Kaskaden fallender Schleppe. Dazu übergibt sie ihm einen grossen Ballen feinster Seide, den sie während ihrer Indienreise erstanden hat. Die Hochzeit findet am 24. September 2016 statt. Karolin erklärt Böck, dass ihr die Einhaltung des Zeitplans überaus wichtig sei, weshalb sie mit ihm vereinbart, dass das Kleid exakt am 16. September 2016 fertiggestellt sein müsse. Variante I: Karolin und Böck vereinbaren, dass das Kleid CHF kosten soll. Nachträglich erweist sich die Verarbeitung von Karolins Stoff als extrem schwierig, sodass die Aufwendungen von Böck ungefähr CHF ohne Gewinnberücksichtigung betragen. Prof. Dr. Claire Huguenin Seite 14

15 Leistungsstörungen Eine Leistungsstörung liegt vor, wenn die Schuldnerin die Leistung nicht, zu spät oder sonst nicht vereinbarungsgemäss erbringt. Leistungsstörung Unmöglichkeit Verzug positive Vertragsverletzung Prof. Dr. Claire Huguenin Seite 15

16 Sachgewährleistung Mängelrechte der Bestellerin Wandlung Minderung Nachbesserung Art. 368 Abs. 1 OR Art. 368 Abs. 2 OR Art. 368 Abs. 2 OR neues Werk? Art. 206 Abs. 1 OR analog (+ Schadenersatz) (+ Schadenersatz) (+ Schadenersatz) Prof. Dr. Claire Huguenin Seite 16

17 Sachgewährleistung Voraussetzungen: 1. Das Werk ist bei der Ablieferung mangelhaft (Art. 368 OR), Ein Werkmangel ist eine Abweichung von der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit. 2. die Bestellerin erhebt fristgerecht Mängelrüge (Art. 367, Art. 370 Abs. 3 OR), 3. es liegt kein Ausschlussgrund vor und Art. 100, Art. 199 OR analog Art. 365 Abs. 3 OR Art. 369, Art. 99 Abs. 3 i.v.m. Art. 44 Abs. 1 OR Art. 370 OR 4. der Anspruch ist noch nicht verjährt (Art. 371 OR). Prof. Dr. Claire Huguenin Seite 17

18 Sachgewährleistung Karolin will heiraten. Im Zuge der Hochzeitsvorbereitungen gibt sie bei Schneider Böck ein klassisches Hochzeitskleid in Auftrag. Sie wünscht ein graziöses, trägerloses, im Rücken geschnürtes und mit doréfarbener Spitze besetztes Kleid mit leicht geraffter, in Kaskaden fallender Schleppe. Dazu übergibt sie ihm einen grossen Ballen feinster Seide, den sie während ihrer Indienreise erstanden hat. Die Hochzeit findet am 24. September 2016 statt. Karolin erklärt Böck, dass ihr die Einhaltung des Zeitplans überaus wichtig sei, weshalb sie mit ihm vereinbart, dass das Kleid exakt am 16. September 2016 fertiggestellt sein müsse. Variante II: Am Hochzeitstag schreitet Karolin stolz den Mittelgang in der Kirche entlang. Im dümmsten Moment platzt eine Naht am Kleid, worauf sie über das heruntergerutschte Kleid stolpert und sich an der Hand verletzt. Dank einiger Sicherheitsnadeln kann die Zeremonie weitergehen. Es stellt sich heraus, dass die Ursache für das Malheur in der Kirche beim sehr minderwertigen Stoff liegt. Auf diese Unzulänglichkeit des Materials hatte Böck wiederholt hingewiesen. Prof. Dr. Claire Huguenin Seite 18

19 Sachgewährleistung Variante III: Böck liefert am 16. September 2016 ein ziemlich gewagtes Abendkleid. Zwar hatte er den richtigen Stoff verarbeitet, aber leider zwei Auftragsbeschreibungen verwechselt. Eine Hochzeit mit einem solch tiefen Dekolleté ist für Karolin undenkbar. Prof. Dr. Claire Huguenin Seite 19

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