Antwort. Deutscher Bundestag Drucksache 17/5744. der Bundesregierung
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- Kristina Schreiber
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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Binder, Dr. Petra Sitte, Caren Lay, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/5643 Einordnung gesundheitlicher und umweltbezogener Risiken der Nanotechnologie Vorbemerkung der Fragesteller NanotechnologieumfassttechnischgezielterzeugteStoffeineinerGrößenordnungvonetwa300biseinMilliardstelMeter.AufdieserEbenewerdenteils drastischeveränderungenbeidenmaterialeigenschaftenerreicht,dadieoberflächegegenübergewöhnlichenstoffgrößenerheblichzunimmt.diebegriffsbestimmunginbezugaufgröße,verhaltenundwirkungvonnanostoffenist strittig.daserschwertdiegesetzlicheregulierungundkontrolle.unternehmen versucheneinemöglichstengedefinitionzuerreichen,umzulassungenzu erleichtern.nanoproduktekommenindeutschlandderzeitmiteinigenausnahmenohnegesundheitlicheundumweltbezogenerisikoabschätzungaufden Markt. NanostoffesindvorallemfürdieindustrielleAnwendungvonBedeutung.Ein wichtigernutzenergibtsichauchindermedizin.inlebensmittelnundbedarfsgegenständenistderzusatznutzenhingegenbegrenzt.aufgrundderöffentlichenrisikodiskussionwerdennanoproduktevermehrtkritischbetrachtet. UnternehmenverzichtenzumTeilaufNanobestandteileoderversuchensolche Inhaltsstoffezuverschleiern.VerbraucherinnenundVerbraucherforderndaher, dassderzusatznutzensowiegesundheitlicheundökologischerisikentransparent gemacht werden. DerBundfördertNanotechnologienmitetwa200Mio.EuroproJahr.Nurein BruchteilwirdfürdieunabhängigeRisikoforschungaufgewendet.DieFolgeist einunzureichenderwissensstandindiesembereich.demgesetzgeberistes aufgrunddermangelndendatenlagekaummöglich,maßnahmenzurgesundheits-undumweltvorsorgezuergreifen.derzeitmussdavonausgegangenwerden,dasseinzelnenanostoffeinderumweltkleinstlebewesenunddaspflanzenwachstumstören.beimmenschenkönnensiezuentzündungenführenund Krebsverursachen.VonhoherBedeutungistinderBranchederNanotechnologie deshalb auch ein angemessener Arbeitsschutz. EineRegulierungerfolgtbisherabernuraufderEU-EbeneineinzelnenTeilbereichen.EsstelltsichdieFrage,welcheVorsorgemaßnahmeneuropaweitund aufnationalstaatlicherebeneinsgesamterforderlichsindundwiedieverbraucherinformation zu verbessern ist. DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsfürBildungundForschungvom 5.Mai 2011 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.
2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 1.NachwelchenwissenschaftlichanerkanntenKriterien,diegeeignetsindeine gesetzlicheregulierungundkontrollezuermöglichen,definiertdiebundesregierungnanostoffebzw.nanostoffbasierteprodukte,undaufwelche einzelnen Quellen beruft sie sich dabei? NanomaterialienwerdenalsChemikalienbehandeltundalssolcheunterliegen siegrundsätzlichdeneuropäischenundnationalengesetzlichenregelungen. DieAnwendbarkeitbestehendergesetzlicherRegelungenaufNanomaterialien unddiegegebenenfallserforderlichenanpassungenbefindensichinderprüfung verschiedener europäischer Gremien. DieEuropäischeKommissionhatimJahr2010 (EC,2010a 1, b 2 )einenvorschlag zurdefinitiondesbegriffesnanomaterialgemachtundeineöffentlichekonsultationdurchgeführt.dieshatzumziel,eineabgestimmteundrechtssichere DefinitiondesBegriffeszuetablieren.DieErgebnissedieseröffentlichenKonsultationsindnochnichtpubliziert.BisherwurdenFestlegungenzurDefinition nurinderverordnung (EG)Nr.1223/2009 (sogenanntekosmetik-verordnung) getroffen,fürandereregelungsbereichedauertdiediskussionzurdefinition aufeuropäischerebenean (z.b.verordnungreach:registration,evaluation, AuthorisationandRestrictionofChemicalsubstances).Darüberhinauswerden voninternationalenorganisationenauchvorschlägefüreineübergreifendeeinheitliche Definition von Nanomaterialien erarbeitet. 2.WiewerdenrelevanteNanostoffe,dieinDeutschlanderzeugtoderaufden Marktgebrachtwerden,bishererfasst,umgegebenenfallseinegesetzliche Regulierung und Kontrolle zu ermöglichen? RegulierungenbestehenaußerimBereichvonREACHundderKosmetik-Verordnung (sieheauchantwortzudenfragen1,5und14)insbesondereimbereichderlebensmittelundlebensmittelkontaktmaterialien (sieheauchantwortenzudenfragen16und20).zuderfrage,obindeutschlandtechnisch hergestelltenanomaterialienfürdieverwendunginlebensmittelnhergestellt werden,liegenkeineinformationenvor.imübrigenwirdaufdieantwortzu Frage17 verwiesen. 3.WieundabwannsollenrelevanteNanostoffeundnanobehafteteProdukte einheitlichbzw.vollständigerfasstwerden,soferndiesbishernichterfolgte? ObundgegebenenfallswieNanomaterialienbzw.ProduktemitNanomaterialien erfasstwerdenkönnen,wirdzurzeitgeprüft.füreineeinheitlicheerfassungwäre eineallgemeingültigedefinitionvonnanomaterialienerforderlich.dadiese noch aussteht, werden auch Möglichkeiten der sektoriellen Erfassung geprüft. 4.WelcheHaltungnimmtdieBundesregierungzurEinführungeinesStoff-und ProduktregistersfürNanomaterialienaufnationalerbzw.aufeuropäischer Ebene ein, wie es das Öko-Institut e. V. untersucht hat? DieBundesregierungbegleitetaktivdenDiskussionsprozessaufeuropäischer EbenezurEinführungeinerDatenbankfürVerbraucherprodukte,dieNanomaterialien enthalten. 1EC,2010a:Draftcommissionrecommendationonthedefinitionoftheterm nanomaterial European Commission.Brussels,Belgiumhttp://ec.europa.eu/environment/consultations/pdf/recommendation_ nano.pdf. 2EC,2010b:Proposalforadefinitionoftheterm nanomaterial thattheeuropeancommissionintends touseasanoverarching,broadlyapplicablereferencetermforanyeuropeanunioncommunicationor legislationaddressingnanomaterials.brussels,belgium:europeancommissionhttp://ec.europa.eu/ environment/consultations/nanomaterials.htm.
3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/ UnterwelchenBedingungensollenMaterialienoderProduktenichtunter diedefinitiondernanostoffefallenodernichterfasstwerden,auchwennsie aufgrund einzelner Eigenschaften nanospezifische Effekte aufweisen? BishergibteskeineallgemeingültigeDefinitionfürNanomaterialien.Im RahmenderEuropäischenAktivitätenwirddieDiskussionzunanospezifischen EffekteninZusammenhangmiteinerCharakterisierungderzeitineinerUntergruppevonCompetentAuthoritiesforREACHandCLP (CARACAL),die CompetentAuthoritiessubgrouponNanomaterials (CASG-Nano),basierend aufdenergebnisseneinerarbeitsgruppereachimplementationprojectson Nanomaterials (RIPoN1)geführt.PrinzipiellwerdenalleStoffeabeinerbestimmtenMengenschwelleunterREACHerfasst.DazugehörenauchStoffemit nanospezifischen Effekten. 6.Wiewirddergesundheitlichenbzw.umweltbezogenenVorsorgeGenüge getan,dasheißt,nachwelchenwissenschaftlichenkriterienundmethoden erfolgteinerisiko-bzw.gefahrenbewertungbeinanostoffen,mitdenen MenscheninBerührungkommen,bzw.dieindieUmweltgelangenkönnen? DieRisiko-undGefahrenbewertungvonNanomaterialienerfolgtaufBasisgesetzlichvorgeschriebenerVerfahrenderwissenschaftlichenRisikobewertung. DieInstrumenteundMethodenhierfürwerdenalsprinzipiellaufNanomaterialienanwendbarbetrachtet.AnpassungenvonPrüfvorschriftenundLeitlinien derrisikobewertungsowiedieentwicklungvonintelligentenprüfstrategien können erforderlich sein. FürdenArbeitsschutzerfolgteineGefährdungsbeurteilungnachdenetablierten rechtlichenvorgabendergefahrstoffverordnung.fürtätigkeitenmitnanomaterialiensindvorallemmaßnahmenzumstaubschutz (VerhinderungderEinatmungvonstaubendenNanomaterialien)zutreffen (sieheauchantwortzu Frage 10b). 7.WiebelegtdieBundesregierungdiegesundheitlicheundökologischeUnbedenklichkeitbeiNanostoffenundnanobasiertenProdukten,diebereits hergestelltwerdenoderaufdenmarktgelangtsind,indemsinne,dasskeine staatliche Vorsorge erforderlich sei? NanomaterialiensindbesonderephysikalischeFormenvonchemischenStoffen odergemischen.inderverwendungalschemikalienfallensiedaherunterdas ChemikalienrechtunddieREACH-VerordnungunddieindiesenRegelungen getroffenenvorgabenzuvorsorgeundschutzniveau.einigenanomaterialien werdenbereitsseitüberzwanzigjahrenineuropavermarktet.toxikologische StudienzuzulassungspflichtigenProduktenzeigten,dassvondiesenMaterialiennachderzeitigemWissenkeineunmittelbarenGesundheitsgefährdungen ausgehen.unterreachwerdenzusätzlichedatenanforderungenfürnanomaterialiendiskutiert.esistdaherzuerwarten,dasszukünftigeanpassungen gesetzlicherregelungenauchzubesonderendatenanforderungenzunanomaterialienführenwerden,umbeivorhersehbarerexpositiondieaufnahmeund die Wirkungen auf die Gesundheit besser abschätzen zu können. 8.WiebeurteiltsiediebisherigenErgebnissedesBundesinstitutsfürRisikobewertung (BfR)zurUntersuchungdesgesundheitlichenRisikopotentials einzelnernanostoffe,wonachdieexpertendiebisherigenergebnissetrotz desungenügendenstandsderrisikoforschungfürbesorgniserregendhalten undaufdiemöglicherweisekrebserregendeundzellschädigendewirkung, insbesonderebeinanoskaligemtitandioxid,siliziumdioxidundsilbersowie bei einzelnen Kohlenstoffnanoröhrchen, hinweisen?
4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode DieerwähntenStellungnahmendesBfRsindwissenschaftlicheEinschätzungen zubestimmtennanomaterialienaufderbasisderverfügbarendatenlage.auf DatenlückenunddieVorläufigkeitderSchlussfolgerungenwirdindenBeiträgen stets hingewiesen. a)zuwelcheneinzelnenstoffenliegenerkenntnissezumöglichengesundheitlichen Risiken vor? DiegenanntenNanomaterialiensinddiejenigenmitderbestenDatenlagezu möglichengesundheitlichenwirkungen.außerdemkannzumteilauflangjährigeerfahrungenausdembereichder (inhalativen)staub-undfasertoxikologie zurückgegriffenwerden,zudenennanomaterialiengewisseanalogienaufweisen.nanoskaligestitandioxidwirdfürdieverwendungalsuv-filterinsonnenschutzmittelnauchvombfrbeiapplikationaufdiegesundehautalssicher betrachtet,sofernesnichtinsprayformverwendetwird.dieseansichtstützt sichauftoxikologischebewertungenvonfachgremien,diedurchdieeuropäische Kommission eingesetzt wurden. ErkenntnisseoderAnhaltspunkteüberkrebserregendeWirkungenvonnanoskaligem Silber liegen der Bundesregierung und dem BfR nicht vor. SiliziumdioxidwirdunteranderemimLebensmittelbereicheingesetzt.ImEinzelnen siehe Antwort zu Frage 19. NacheinerStudiekommenBfRundUmweltbundesamt (UBA)zudemSchluss, dassesinbestimmtenstudienmitversuchstierenhinweiseaufeinemöglicherweisekrebsauslösendewirkungeinigernanomaterialienwiekohlenstoff-nanoröhren (CNTs)oderTitandioxid (TiO 2 )nachderaufnahmeüberdieatemluft (Inhalation)gibt.JedochreichendiederzeitvorliegendenDatennichtaus,um diesematerialienmithinreichendersicherheitals potenziellkrebserzeugendfür denmenschen einzustufen.ausdiesemgrundefördertdiebundesregierung gezieltprojekte,dieeinpotenziellesrisikoermittelnsollen (sieheauchdieantwortzudenfragen11und13)undgemeinsamerberichtvonubaundbfrzum potenziellen Krebsrisiko: b)welchemaßnahmensollenjeweilszurgesundheitlichenvorsorgeeingeleitet werden? ImRahmenvonREACHkönnenMaßnahmenzurMinderungvonmöglichengesundheitlichenRisikendurchBeschränkungenderHerstellung,derVerwendung unddesinverkehrbringensgetroffenwerden.erfüllteinstoffnachartikel57 derreach-verordnungdiekriterienalsbesondersbesorgniserregend,kann dieser auch einem Zulassungsverfahren unterworfen werden. 9.WiebeurteiltdieBundesregierungdiebisherigenErgebnissedesUmweltbundesamtes (UBA)zurUntersuchungdesökologischenRisikopotentials einzelner Nanostoffe? a)zuwelcheneinzelnenstoffenliegenerkenntnissezumöglichenökologischen Risiken vor? DieinderFachliteraturbeschriebenenökotoxikologischenWirkungenvon NanomaterialienunterschiedlicherchemischerNatursindhäufigwidersprüchlich.AufgrundderunterschiedlichenDokumentationderMaterialbeschreibung undtestdurchführungsinddieveröffentlichungennurschwervergleichbar.im RahmenderBeteiligungDeutschlandsamsogenannten SponsorshipProgramm der WorkingPartyon ManufacturedNanomaterials (WPMN)zur Sicherheitsüberprüfungausgewählter,marktrelevanterNanomaterialienbeider OrganisationfürwirtschaftlicheZusammenarbeitundEntwicklung (OECD)
5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/5744 betreutdasubazurzeiteineanzahlvonvorhaben,diesichmitderökotoxikologischenprüfung,derprüfungdesumweltverhaltensunddesverbleibsder NanomaterialienTitandioxidundNanosilberanhandvonStandardtestverfahren nach OECD Richtlinien befassen. b)welchemaßnahmensollenjeweilszurumweltvorsorgeeingeleitet werden? DasUBAempfiehltdieVermeidungvonumweltoffenenAnwendungensolcher nanomaterialhaltigerprodukte,fürdieaufgrundausstehenderdateneineabschließende Umweltrisikobewertung nicht getroffen werden kann. 10.WelcheErkenntnisseliegenbeiderBundesanstaltfürArbeitsschutzund Arbeitsmedizin (BAuA)überdasgesundheitlicheRisiko-bzw.Gefahrenpotential vor, das von Nanostoffen ausgehen kann? a)zuwelcheneinzelnenstoffenliegenerkenntnissezumöglichengesundheitlichen Risiken vor? Die Fragen 10 und 10a werden im Zusammenhang beantwortet. AusderSichtdesArbeitsschutzessindNanomaterialien,dieinFormvon Stäubenvorkommen,maßgeblichinBezugaufmöglicheGesundheitsgefahren. DabeiistvorallemderinhalativeExpositionswegzuberücksichtigen.Dermale undoraleexpositionunddarausresultierendetoxizitätsindnachbisheriger KenntnisgenerellnichtvonhervorgehobenerBedeutung.Grundsätzlichsindbei der toxikologischen Bewertung verschiedene Wirkprinzipien zu betrachten. b)welchemaßnahmensollenjeweilszurgesundheitlichenvorsorgeam Arbeitsplatz eingeleitet werden? TätigkeitenmitStoffen,alsoauchmitNanomaterialien,werdenimArbeitsschutzdurchdieGefahrstoffverordnungerfasst.DanachdürfenTätigkeitenerst aufgenommenwerden,nachdemeinegefährdungsbeurteilungvorgenommen unddieerforderlichenschutzmaßnahmengetroffenwurden.dieentsprechendenschutzmaßnahmenwerdenunteranderemanhandderspezifischeneigenschaftendesjeweiligenstoffes,desarbeitsverfahrensundderhöhederexpositionbeurteilt.dabeitätigkeitenmitnanomaterialienvorrangigderinhalative Expositionswegzuberücksichtigenist,sindergänzendeSchutzmaßnahmen gegenüberstäuben,dieimanhang PartikelförmigeGefahrstoffe dergefahrstoffverordnungerläutertwerden,zutreffen.dieanforderungendergefahrstoffverordnungwerdenimrahmendesanwendungsbereiches GefährdungsbeurteilungfürTätigkeitenmitGefahrstoffen durchdietechnischeregelfür Gefahrstoffe (TRGS) 400 konkretisiert. LiegenbeineuentwickeltenStoffengrundlegendePrüfungenzudengefährlichenEigenschaftennichtodernurunvollständigvor,sowerdendieseStoffe nachdemvorsorgeprinzipwiegiftigegefahrstoffebehandelt.weiterehilfen zurfestlegungvonarbeitsschutzmaßnahmensindaufderhomepagederbundesanstaltfürarbeitsschutzundarbeitsmedizinunterwww.baua.de/nanotechnologie) zu finden. 11.WelcheunabhängigenVorhabenzurSicherheits-undRisikoforschungim BereichderNanotechnologiehatderBundindenJahren2006bis2010 jeweilsgefördert,diegeeignetsind,einegesetzlicheregulierungundkontrolleimsinnedergesundheitlichenundumweltbezogenenvorsorgesowie desarbeitsschutzesbeinanostoffenzuermöglichen (bitteaufschlüsselnin TiteldesVorhabens,Laufzeit,HöhederFördersummeinEuro,Förderemp-
6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode fänger,weiterebeteiligteinstitutionenundunternehmen,inhaltdesvorhabens,ergebnisbzw.erkenntnisausdemvorhaben,veröffentlichtestelle)? DiedurchdasBundesministeriumfürBildungundForschung (BMBF)gefördertenVorhabendienendemErkenntnisgewinnüberAuswirkungenvonNanomaterialienaufMenschundUmwelt.GegebenenfallswerdenDatenausdiesen Vorhabenindas SponsorshipProgramm derwpmnbeideroecdeingespeist.forschungmitdemzielderregulatorischennutzungderergebnisseerfolgt vor allem im Rahmen der Ressortforschung. DieBundesregierunghatfolgendeVorhabenzurSicherheits-undRisikoforschung gefördert: Titel Laufzeit Fördersumme [ ] Rechtsgutachten Nanotechnologien RENATE Zukunftsmarkt Nachhaltige Wasserwirtschaft und Nanotechnologie (Teil von Globalvorhaben: Umweltinnovationen für mehr Wachstum und Beschäftigung - Trends, Märkte, Potenziale, TV 5: Innovative Umweltpolitik in wichtigen Handlungsfeldern (Zukunftsmärkten) Technisches Vorgehen bei der Testung von Nanopartikeln Förderempfänger Sofia/Hochschule Darmstadt - Fraunhofer- System- und Innovationsforschung (Fh-ISI), Karlsruhe Fraunhofer- Molekularbiologie und Angewandte Oekologie (FhIME), Schmallenberg u. Aachen Beteiligte Institutionen und Unternehmen Öko-Institut, Darmstadt u. Freiburg Zukünftige Technologien Consulting (ZTC) der VDI Technologiezentrum GmbH, Düsseldorf Inhalt und Ziel Regulierungsbedarf und möglichkeiten der Nanotechnologie im bestehenden Rechtsrahmen auf nationaler und europäischer Ebene. Untersuchung der technologischen Entwicklungsdynamik, das wirtschaftliche Potenzial und die Leistungsfähigkeit der wichtigsten Länder für nanotechnische Produkte in der Wasserwirtschaft. - Anhand der Auswertung relevanter Literatur zum Umweltverhalten und zur Ökotoxikologie von Nanopartikeln wurden Empfehlungen gegeben, wie bei der Testung von Nanopartikeln technisch vorzugehen ist und welche Informationen Teil einer Berichtspflicht sein sollten.
7 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/5744 Beurteilung der Gesamtumweltexposition von Silberionen aus Biozid-Produkten Entlastungseffekte für die Umwelt durch nanotechnische Verfahren und Produkte Nanotechnologie und Umweltschutz: Chancen nutzen, Risiken minimieren (Teil 1) Einsatz von Nanomaterialien als Alternative zu biozidhaltigen Antifouling-Anstrichen Untersuchung des Einsatzes von Nanomaterialien im Umweltschutz Fraunhofer- Molekularbiologie und Angewandte Oekologie (Fh-IME), Schmallenberg Universität Bremen Bund für Umwelt und Naturschutz e.v. (BUND), Berlin LimnoMar, Hamburg Golder Associates GmbH, Celle Fraunhofer- System- und Innovationsforschung (Fh-ISI), Karlsruhe ökologische Wirtschaftsforschung ggmbh, Berlin Das Risiko eines Silbereintrages in die Umwelt war zu schätzen. Dazu wurden Informationen zu silberhaltigen Produkten und deren Einsatzmengen, dem Verbleib und dem Verhalten in der Umwelt sowie ökotoxikologische Daten zu Silberverbindungen und Silber-Nanopartikel zusammengetragen. Auf Basis dieser Daten wurde eine Risikoabschätzung durchgeführt und Wissenslücken aufgezeigt. Qualitative und wo möglich quantitative Darstellung der Chancen nanotechnischer Verfahren und Produkte für die Umwelt und den Umweltschutz. Dieses wurde anhand von vier Fallbeispielen durchgeführt. Der Auftragnehmer untersuchte darüber hinaus Beschäftigungseffekte, die durch die Nanotechnik in Deutschland impliziert sind. - In einem breiten Bündnis zivilgesellschaftlicher Gruppen einen Dialog über Chancen und Risiken der Nanotechnologie anstoßen. - Recherche zu nanomaterialien-haltigen Antifouling-Anstrichen auf dem Markt, sowie Bewertung ihrer Wirksamkeit und der ökotoxikologischen Konsequenz ihrer Anwendung im Vergleich zu konventionellen Anwendungen - Qualitative und wo möglich quantitative Darstellung der Chancen und Risiken nanotechnischer Verfahren im Umweltschutz. Die Studie zeigt übersichtsartig Anwendungen und führt an zwei Fallbeispielen ökobilanzielle Vergleiche durch.
8 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode Spezifische Identifizierung künstlicher Nanopartikel in der Luft Untersuchung zur Toxikokinetik von Titandioxid Nanopartikeln in vivo Studie zur Emission von Nanopartikeln aus Produkten in ihrem Lebenszyklus Nanotechnologie und Umweltschutz: Chancen nutzen, Risiken minimieren (Teil 2) Rechtliche Machbarkeitsstudie zu einer Nano- Meldeverordnung und einem Nano- Produktregister Analyse und strategisches Management der Nachhaltigkeitspotenziale von Nanoprodukten Fraunhofer- Holzforschung Wilhelm- Klauditz-Institut (WKI), Braunschweig Helmholtz Zentrum München, Institut für Inhalationsbiologie, Neuherberg Energie- und Umwelttechnik e.v. (IUTA), Duisburg Bund für Umwelt und Naturschutz e.v. (BUND), Berlin Öko-Institut, Freiburg Öko-Institut, Freiburg - Beschreibung technischer Möglichkeiten zur spezifischen Identifikation der künstlichen Nanopartikel in Luftproben. Quellgruppen von Nanopartikeln mit Relevanz für die Atmosphäre, deren physikalisch-chemische Eigenschaften und die Freisetzungswege der Nanopartikel aus Produkten werden identifiziert. Im Rahmen des Forschungsprojektes wird die Verteilung markierter Titandioxid-Nanopartikel nach einmaliger inhalativer Exposition in Ratten mittels quantitativer, biokinetischer Analysen untersucht. - Einschätzung, inwieweit Umwelt und Mensch gegenüber künstlich hergestellten Nanomaterialien exponiert sind. Die Studie stellt fest, dass eine Freisetzung von Nanomaterialien aus Produkten im Lauf ihres Lebenszyklus eine Rolle spielen kann. Dabei ist zumeist nicht mit kritischen Konzentrationen zu rechnen. Die Studie zeigt gravierende Defizite an quantitativen Untersuchungen zur Freisetzung in die Umwelt und zur Exposition der unterschiedlichen Umweltmedien. - Fortsetzung, in einem breiten Bündnis zivilgesellschaftlicher Gruppen einen Dialog über Chancen und Risiken der Nanotechnologie anzustoßen. - Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit und Anforderungen an eine Meldepflicht für Produkte, die Nanomaterialien enthalten. - Innovationspotenziale nanotechnischer Anwendungen für eine nachhaltige Entwicklung in Form einer systematisch angelegten integrierten Chancen-Risiko-Abwägung analysieren und bewerten.
9 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 9 Drucksache 17/5744 Prüfung zum Nachhaltigkeitscheck von Nanoprodukten Anwendung zweier am häufigsten verwendeter Nanomaterialien wie Titandioxid und Silber in den grundlegenden Testverfahren zur Charakterisierung dieser Substanzen Umweltrisiken von Nanomaterialien: Untersuchung des Verhaltens ausgewählter Nanomaterialien unter Umweltbedingungen in Abhängigkeit von Form, Größe und Oberflächengestaltung Prüfung ausgewählter Nanomaterialien hinsichtlich ihrer ökotoxikologischen Langzeitwirkung - Anpassung der Prüfverfahren / / / / / / aforetec GbR, Bremen Fraunhofer Molekularbiologie und Angewandte Ökologie, Schmallenberg Energie- und Umwelttechnik e.v. an der Universität Duisburg-Essen Fraunhofer Molekularbiologie und Angewandte Ökologie, Schmallenberg Universität Bremen Kritische Prüfung der Methodik und Ergebnisse des Projektes Analyse und strategisches Management der Nachhaltigkeitspotenziale von Nanoprodukten. - Eine Risikobewertung von Nanomaterialien erfolgt bisher ohne Rücksicht auf ihre Größe und die davon abhängenden Eigenschaften. Dieses Projekt befasst sich mit der Anwendung und möglicherweise notwendigen Anpassung verschiedener OECD Test-Richtlinien zur ökotoxikologischen Untersuchung von Nanomaterialien. Es kommen dazu exemplarisch verschiedene nanoskalige Titandioxidmaterialien, als auch ein Nanosilbermaterial zum Einsatz. Dabei werden die Umweltkompartimente Wasser, Boden, Sediment betrachtet. TU Dresden, RWTH Aachen, HMM Heidelberg, Hydrotox Dieses Projekt befasst sich mit der Anwendung und möglicherweise notwendigen Anpassung verschiedener OECD Test-Richtlinien zur Untersuchung des Umweltverhaltens und verbleib von Nanomaterialien am Beispiel von verschiedenen nanoskaligen Titandioxidmaterialien. Die betrachteten Umweltkompartimente sind Boden und Klärschlamm. - Eine Risikobewertung von Nanomaterialien erfolgt bisher ohne Rücksicht auf ihre Größe und die davon abhängenden Eigenschaften. Das bedeutet, dass den neuen Funktionalitäten nanoskaliger Stoffe hinsichtlich ihrer Gefährlichkeit für Mensch und Umwelt nicht Rechnung getragen wird. Dieses Projekt befasst sich mit der Anwendung und möglicherweise notwendigen Anpassung verschiedener OECD Test-Richtlinien zur ökotoxikologischen Untersuchung potentieller Langzeitwirkungen durch die Nanomaterialien Titandioxid und Silber.
10 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode Mobilität, Verhalten und Verbleib ausgewählter Nanomaterialien in verschiedenen Umweltmedien in Abhängigkeit von Form, Größe und Oberflächengestaltung Kanzerogenität und Mutagenität von Nanopartikeln - Bewertung des bisherigen Wissens als Grundlage für eine Regulation Toxizität, Kanzerogenität und Mutagenität von Nanopartikeln - Aufklärung der Mechanismen und Bewertung des bisherigen Wissens als Grundlage für eine Regulation von Nanopartikeln Nanotechnologie und Umwelt: Zukunft nachhaltig gestalten Umweltrisiken durch ausgewählte Nanomaterialien unter der Betrachtung relevanter Expositionsszenarien Energie- und Umwelttechnik e.v. an der Universität Duisburg-Essen Fraunhofer- Toxikologie und Experimentelle Medizin (ITEM), Hannover Fraunhofer- Gesellschaft zur Förderung der Angewandten Forschung Bund für Umwelt und Naturschutz: Zukunft nachhaltig gestalten RWTH Aachen University, Umweltforschung (Bio V) TU Dresden, RWTH Aachen Dr. Jens Uwe Voss Toxikologische Beratung Institute für Festkörper- und Werkstoffforschung Dresden Untersuchung des Verhaltens ausgewählter Nanomaterialien unter Umweltbedingungen in Abhängigkeit ihrer Form, Größe und Oberflächengestaltung in verschiedenen Umweltmedien. Anhand von standardisierten Tests Analyse, wie sich Modifikationen des Nanomaterials auf das Umweltverhalten auswirken. Betrachtung der Mobilisierung von Schadstoffen, der Bindung von Nährstoffen oder der möglichen Wirkung als Katalysatoren. Entwicklung eines Konzepts, nach dem Hinweise aus den Eigenschaften der Nanopartikel auf eine Gefährdung hinsichtlich relevanter Exposition und Kanzerogenität/Mutagenität geschlossen werden können. Fortführung des Vorhaben 'Toxikokinetik von Nanopartikel' (09/ /2009), welches Auskunft über die Zielorgane, die systemische Verfügbarkeit, und die Ausscheidung der Nanopartikel am Beispiel von Titandioxid, inklusive einer Massenbilanz gibt. - In einem breiten Bündnis zivilgesellschaftlicher Gruppen den Dialog über Chancen und Risiken der Nanotechnologie fortsetzen, zur gemeinsamen Meinungsbildung beitragen und die Diskussion in verständlicher Weise in die Öffentlichkeit hineintragen. Ibacon GmbH Untersuchung potentieller ökotoxikologischer Effekte unter Einbezug besonderer Expositionen, denen nach Standardtestverfahren nur bedingt Rechnung getragen wird. Hierzu zählen Kombinationswirkungen mit im Kompartiment vorhandenen Schadstoffen, toxische Wirkungen auf embryonale Entwicklungsstadien, sowie Effekte unter UV Einstrahlung.
11 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 11 Drucksache 17/5744 NanoCare - Gesundheitsrelevante Aspekte synthetischer Nanopartikel: Schaffung einer allgemeinen Informations- und Wissensbasis als Grundlage für eine innovative Materialforschung INOS - Identifizierung und Bewertung von Gesundheits- und Umweltauswirkungen von technischen nanoskaligen Partikeln TRACER - Toxikologische Bewertung und Funktionalisierung von Kohlenstoff- Nanomaterialien Evonik Degussa GmbH, BASF SE, BMS AG, Henkel KGaA, KIT, Solvay Infra GmbH, Uni Münster, Uni Bielefeld, Uni Saarland, IUTA, ItN Nanovation GmbH, IBE R&D Institute for Lung Health ggmbh, Bergbau- Berufsgenossenschaft (BBG) NAMOS GmbH, FhG IKTS, TU Dresden, Helmholz- Zentrum für Umweltforschung Future Carbon GmbH, BMS AG, FhG IGB, Frenzelit Werke GmbH wissenschaftlicher Erkenntnisse über mögliche gesundheitliche Auswirkungen von Nanopartikeln sowie der Etablierung einer strukturierten und interpretierten Wissensbasis. Die beteiligten Partner aus Industrie und Wissenschaft haben dafür im Ergebnis gemeinsam höchst innovative Anwendungen und Messmethoden für den vorsorgenden und nachhaltigen Umgang mit chemischen Nanotechnologien entwickelt. Das Projekt INOS war auf die Entwicklung von Methoden zur Bewertung des Gefährdungspotenzials von technischen Nanopartikeln mit Hilfe von in-vitro- Methoden ausgerichtet. Die Gefährdungsanalyse basiert auf einer umfassenden Untersuchung des Verhaltens und der Veränderung von Nanopartikeln in verschiedenen Zellkulturmedien, ihrer Reaktion mit Bestandteilen der Zellflüssigkeit wie Salzen und Proteinen, der Veränderung des ph-wertes und der Wechselwirkung der Nanopartikel mit Zellen in Abhängigkeit von ihrer Größe, der chemischphysikalischen Natur und der Beschaffenheit ihrer Oberfläche. Ziel des Projektes TRACER war es, entlang der exemplarischen Wertschöpfungskette Herstellung Verarbeitung Halbzeug Funktionsmuster von PEEK (Polyetheretherketon)- und PUR (Polyurethan)- Kompositmaterialien die Biokompatibilität zu bewerten und hier speziell zunächst Fragen zur Zytotoxizität der Kohlenstoffnanofasern zu beantworten.
12 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode Exposition gegenüber ultrafeinen Partikeln (UFP) an Arbeitsplätzen Charakterisierung von ultrafeinen Partikeln für den Arbeitsschutz - Teil 2 Optimierung des personengebundenen Thermalpräzipitators für die Messung von Nanopartikeln an Arbeitsplätzen Untersuchungen zur Kanzerogenität granulärer Stäube an Ratten - Ergebnisse und Interpretationen BAuA Universität Gießen IUTA e.v., Duisburg Beratungsbüro für Risikoabschätzung, Dortmund 12.DurchwelcheeinzelnenMaßnahmensollenBfR,UBAundBAuAbis2015 indielageversetztwerden,eineausreichendeundrechtsfestedatenbasis, insbesonderezurexpositionundzurerfassungnanoskaligerstoffesowie hinreichendeerkenntnisseüberdietoxizitätgegenübermenschundumwelt zu erlangen? DieOECDhatimRahmendes SponsorshipProgramm derwpmnzudenunterschiedlichenmaterialienrepräsentativeausprägungennachgröße,formund Oberflächenbehandlungausgewählt,fürdieeineVielzahlvonParameternzu physikochemischen,toxikologischen,ökotoxikologischenundsonstigeneigenschaftennachoecd-standardsgemessenwerdensoll.darüberhinauswurde koordiniertdurchdiebauaimjahr2007einegemeinsameforschungsstrategie zurnanotechnologiemitumweltbundesamt (UBA)undBundesinstitutfür Risikobewertung (BfR)entwickelt ( 13.InwelcherHöhesindFördermittelderNanotechnologiedesBundes (ohne wiederkehrendemittelausdenverwaltungshaushalten)jeweilsindenjahren2011bis2015fürdieunternehmensunabhängigesicherheits-undrisikoforschungvorgesehen (sofernbekannt,bitteaufschlüsselnintiteldes Vorhabens,Laufzeit,HöhederFördersummeinEuro,Förderempfänger, weiterebeteiligteinstitutionenundunternehmen,inhaltundzieldesvorhabens)? EswerdenimFolgendendieProjektegenannt,dieohneUnternehmensbeteiligung durchgeführt werden und für die bereits Mittelfestlegungen erfolgt sind:
13 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 13 Drucksache 17/5744 Titel Laufzeit Fördersumme [ ] Analyse und strategisches Management der Nachhaltigkeitspotenziale von Nanoprodukten Prüfung zum Nachhaltigkeitscheck von Nanoprodukten Mobilität, Verhalten und Verbleib ausgewählter Nanomaterialien in verschiedenen Umweltmedien in Abhängigkeit von Form, Größe und Oberflächengestaltung Kanzerogenität und Mutagenität von Nanopartikeln - Bewertung des bisherigen Wissens als Grundlage für eine Regulation Toxizität, Kanzerogenität und Mutagenität von Nanopartikeln - Aufklärung der Mechanismen und Bewertung des bisherigen Wissens als Grundlage für eine Regulation von Nanopartikeln Nanotechnologie und Umwelt: Zukunft nachhaltig gestalten Umweltrisiken durch ausgewählte Nanomaterialien unter der Betrachtung relevanter Expositionsszenarien Förderempfänger Öko-Institut, Freiburg aforetec GbR, Bremen Energie- und Umwelttechnik e.v. an der Universität Duisburg-Essen Fraunhofer- Toxikologie und Experimentelle Medizin (ITEM), Hannover Fraunhofer- Gesellschaft zur Förderung der Angewandten Forschung Bund für Umwelt und Naturschutz: Zukunft nachhaltig gestalten RWTH Aachen University, Umweltforschung (Bio V) Beteiligte Institutionen und Unternehmen Universität Bremen TU Dresden, RWTH Aachen Dr. Jens Uwe Voss Toxikologische Beratung Institute für Festkörper- und Werkstoffforschung Dresden Inhalt und Ziel Innovationspotenziale nanotechnischer Anwendungen für eine nachhaltige Entwicklung in Form einer systematisch angelegten integrierten Chancen-Risiko-Abwägung. Prüfung der Methodik und Ergebnisse des Projektes Analyse und strategisches Management der Nachhaltigkeitspotenziale von Nanoprodukten. Untersuchung des Verhaltens ausgewählter Nanomaterialien und deren Modifikationen unter Umweltbedingungen in Abhängigkeit ihrer Form, Größe und Oberflächengestaltung in verschiedenen Umweltmedien mit standardisierten Tests. Entwicklung eines Konzepts, nach dem Hinweise aus den Eigenschaften der Nanopartikel auf eine Gefährdung hinsichtlich relevanter Exposition und Kanzerogenität/Mutagenität geschlossen werden können. Fortführung des Vorhabens 'Toxikokinetik von Nanopartikel' (09/ /2009), welches Auskunft über die Zielorgane, die systemische Verfügbarkeit, und die Ausscheidung der Nanopartikel am Beispiel von Titandioxid gibt. - In einem breiten Bündnis zivilgesellschaftlicher Gruppen den Dialog über Chancen und Risiken der Nanotechnologie fortsetzen, zur gemeinsamen Meinungsbildung beitragen und die Diskussion in verständlicher Weise in die Öffentlichkeit hineintragen. Ibacon GmbH Untersuchung der Umweltaspekte, für die sich ein besonders hohes Risikopotential durch Nanomaterialien herausgestellt hat und die hinsichtlich der Gefährdung durch Nanomaterialien bisher unzureichend betrachtet wurden.
14 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode Nanobalancedetektor für personenbezogene Messungen von Nanopartikel- Expositionen NanoExpo Prädiktion humantoxikologischer Wirkung synthetischer Carbon Black Nanopartikel CarbonBlack Entwicklung von Screening-Verfahren zur Untersuchung eines möglichen kanzerogenen Potentials von Carbon Nanotubes - CarboTox DaNa - Erfassung, Bewertung und breitenwirksame Darstellung von gesellschaftlich relevanten Daten und Erkenntnissen zu Nanomaterialien Technische Universität Braunschweig, Fraunhofer- Holzforschung WKI Forschungszentrum Borstel, Philipps Universität Marburg, Karlsruher Institut für Technologie, Fraunhofer- Toxikologie und Experimentelle Medizin, Universität Lübeck Fraunhofer- Toxikologie und Experimentelle Medizin, Leibniz- Festkörper- und Werkstoffforschung Dresden DECHEMA, KIT, FhG IKTS, Helmholz- Zentrum für Umweltforschung Bayer Material Science AG EMPA (Eidgenössische Materialprüfungs- und Forschungsanstalt), UfO (Unabhängiges Umweltfragen) Ziel des Vorhabens NanoExpo ist es, mit Hilfe von mikro- und nanoskalig strukturierten Materialien hochempfindliche miniaturisierte Bauelemente zur personenbezogenen Nanopartikelanalyse zu entwickeln. Sie sollen eine tragbare, kontinuierliche und schnelle Erfassung der Nanopartikel-Belastung ermöglichen Das Verbundvorhaben CarbonBlack zielt darauf ab, ein Prüfsystem mit Testmodellen zunehmender Komplexität zu etablieren, um die toxikologische Wirkung von modifizierten und gut charakterisierten CBNP in den Atemwegen und der Lunge zu überprüfen. Das Ziel des Vorhabens ist es zu klären, ob einzeln vorliegende CNT-Fasern eine asbestartige biologische Wirkung hervorrufen. Ferner sollen möglichst sichere Prüfverfahren entwickelt werden, die als schnelle Labortests eine Aussage über das Gefahrenpotenzial unterschiedlicher CNT- Formen erlauben, ohne dass aufwendige Tierversuche notwendig werden. Das Projekt DaNa hat zum Ziel, in einem interdisziplinären Ansatz mit Wissenschaftlern aus Humantoxikologie, Ökotoxikologie, Biologie, Physik, Chemie und Soziologie Forschungsergebnisse zu Nanomaterialien und deren Auswirkungen auf den Menschen und die Umwelt so aufzubereiten, dass sie für interessierte Laien verstehbar sind. Diese aufbereiteten Daten werden mit einer Internetpräsenz, aber auch durch andere Medien zugänglich gemacht.
15 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 15 Drucksache 17/5744 Messung der Exposition gegenüber beabsichtigt hergestellten Nanomaterialien an ausgewählten Arbeitsplätzen Entwicklung einer Software zur Auswertung der Anzahlkonzentration der Agglomerate und Primärpartikel von Nanomaterialien am Arbeitsplatz Bestimmung der Sensititvität und Spezifität von in vitro- Methoden zur Beurteilung der chronischen Toxizität und Karzinogenität von Nanomaterialien, Feinstäuben und Fasern im Rahmen der regulatorischen Toxikologie (Literaturauswertung) Gesundheitsschädliche Wirkungen von Fein- und Ultrafeinstäuben in der Lunge: Gentoxizität Dispersion und Retention von Stäuben mit ultrafeinen Primärpartikeln in der Lunge Toxische Wirkungen verschiedener Modifikationen eines Nanopartikels nach Inhalation Charakterisierung von nanoskaligen Eigenschaften chemischer Stoffe als Grundlage für die Regulierung im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) BAuA BAuA/ Universität Magdeburg Beratungsbüro für Risikoabschätzung, Dortmund Universität Gießen Fraunhofer ITEM, Hannover Fraunhofer ITEM, Hannover BAM, Berlin ÜberdieProjektförderunghinauswerdenauchimRahmenderinstitutionellen FörderungForschungsarbeitenzuAuswirkungenvonNanomaterialienanInstitutenderFraunhofer-Gesellschaft,derHelmholtz-GemeinschaftundderLeibnitz-GemeinschaftsowieindenEinrichtungenderRessortforschungdurchgeführt.
16 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 14.WelcheVerhandlungspositionnimmtdieBundesregierungimEinzelnenbei derüberarbeitungderverordnung (EG)Nr.1907/2006zurRegistrierung, Bewertung,ZulassungundBeschränkungchemischerStoffe (REACH)in BezugaufNanomaterialienein (bitteverhandlungsstandundweiterestrategie erläutern)? a)wiesollderbegriffdernanomaterialien,insbesondereinbezugauf Größe,FormundEigenschaften,fürREACHgefasstbzw.eingegrenzt werden? b)nachwelchenkriterien,auchinbezugaufdiemengenschwelleunddie Risikoanalyse,solldieRegistrierungundBewertungvonNanomate- rialienerfolgen;welcheabgrenzungengegenüberanderenreach- Stoffen sind erforderlich? c)wirddasführeneinereigenständigennano-reach-listeangestrebt, undsollennanomaterialiengrundsätzlichalseigenestoffebehandelt werden (bitte erläutern)? d)unterwelchenbedingungensollennanostoffenichtinreachgeführt werden, auch wenn sie einzelne nanospezifische Effekte aufweisen? e)fürwelcheeinzelnennanostoffewirdmöglicherweiseeinebeschränkung oder Nichtzulassung erforderlich sein? f)welcheausnahmetatbeständesindvorgesehen,undwiesollenbereits marktgängige Nanostoffe in REACH geregelt werden? DieBundesregierunggehtdavonaus,dassdieeuropäischeKommissionimRahmenderÜberprüfungvonREACHfürMitte2012einenVorschlagvorbereitet, wie Nanomaterialien hier geregelt werden sollen. DeshalbbereitetsiebisEndedesJahresunterEinbeziehungderBundesoberbehördeneinedeutschePositionvor.BeiderFestlegungderdeutschenPosition werdenauchdieindenfragen14abis14faufgeführtenfragestellungenerörtert werden. 15.DurchwelcheMaßnahmensollenVerbraucherinnenundVerbraucherim EinzelnenübernanoskaligeBestandteileinLebensmittelnundinBedarfsgegenständen informiert werden? Esistvorgesehen,eineKennzeichnungsregelungfürtechnischhergestellte Nanomaterialien,diealsZutatenLebensmittelnzugesetztwerden,indieEU- VerordnungzurInformationderVerbraucherüberLebensmittel,diederzeitin zweiterlesungberatenwird,aufzunehmen.nachdervorgesehenenvorschrift mussdiebezeichnungeinersolchenzutatimzutatenverzeichnisumdasin KlammerngesetzteWort Nano ergänztwerden.dieverordnung (EG) Nr.1935/2004regelt,dassLebensmittelkontaktmaterialien,dienochnichtmit LebensmittelninBerührunggekommensind,mitbesonderenHinweisenfür einesichereundsachgemäßeverwendunggekennzeichnetwerdenmüssen, soferndiesunterberücksichtigungdesnormalenodervorhersehbaren Gebrauchs erforderlich ist. 16.WiewirddafürSorgegetragen,dassgegenüberdenVerbraucherinnenund VerbrauchernderangegebeneNutzensowiediegesundheitlicheundumweltbezogeneUnbedenklichkeitvonProduktenmitNanobestandteilenbelegt werden? StoffspezifischeZulassungsverfahren (VerbotsprinzipmitErlaubnisvorbehalt) bestehenimeu-rechtderzeitfürbestimmtekomponenteninlebensmittelkontaktmaterialienauskunststoff (Verordnung (EU)Nr.10/2011)undsolchenaus
17 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 17 Drucksache 17/5744 Zellglasfolie (Richtlinie2007/42/EG).DieRichtlinie2007/42/EGistnationalin derbedarfsgegenständeverordnungumgesetzt.auchfürstoffeinsogenannten aktivenundintelligentenmaterialienundgegenständenwirdkünftigeine Zulassung erforderlich sein (Verordnung (EG) Nr. 450/2009). VoraussetzungfüreineZulassungisteinegesundheitlicheBewertungdurchdie EuropäischeBehördefürLebensmittelsicherheit (EFSA).EineZulassungwird nurdannerteilt,wennsichbeiderbewertungkeinegesundheitlichenbedenken ergeben.diezulassungenwerdenaufbestimmteanwendungenbeschränkt, sofern erforderlich. Zudem sind Höchstmengenregelungen zu beachten. FüralleanderenMaterial-undStoffartenimBereichderLebensmittelkontaktmaterialiengeltendieallgemeinenSchutzbestimmungenderVerordnung (EG) Nr.1935/2004.DanachdürfenLebensmittelkontaktmaterialieninsbesondere keinebestandteileinmengenabgeben,diegeeignetsind,diemenschlichegesundheitzugefährdenodereineunvertretbareveränderungvonlebensmitteln herbeizuführen.diesistunabhängigvonderpartikelgrößedereingesetzten Stoffe sowie der Materialart durch die Unternehmen zu gewährleisten. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 1 und 17 verwiesen. 17.WiebeurteiltdieBundesregierungdieVerwendungvonNanostoffeninLebensmitteln,insbesondereinHinblickaufdiediesbezüglichüberwiegende SkepsisinderBevölkerungsowieinHinblickaufdieHinweisedesBfR zurpotentiellkrebsauslösendenwirkungeinzelnernanostoffeunddenunzureichenden Stand der Risikoforschung? Lebensmittel,dieunterEinsatzderNanotechnologiehergestelltwerdenbzw.die technischhergestelltenanomaterialienenthalten,müssenebensowieandere LebensmittelauchdenallgemeinenlebensmittelrechtlichenVorschriften,insbesonderedesLebensmittel-undFuttermittelgesetzbuchs (LFGB)undder Verordnung (EG)Nr.178/2002desEuropäischenParlamentsunddesRateszur FestlegungderallgemeinenGrundsätzeundAnforderungendesLebensmittelrechts,zurErrichtungderEuropäischenBehördefürLebensmittelsicherheitund zurfestlegungvonverfahrenzurlebensmittelsicherheit entsprechen.sie dürfeninsbesonderekeinegefahrfürdiegesundheitvonverbraucherinnenund Verbraucher darstellen. SollenStoffeinnanoskaligerAbmessungalsLebensmittelzusatzstoffezutechnologischenZweckeninLebensmittelneingesetztwerden,fallensieunterden AnwendungsbereichderVerordnung (EG)Nr.1333/2008desEuropäischenParlamentsunddesRatesüberLebensmittelzusatzstoffe.NachdenVorschriften dieserverordnungunterliegenlebensmittelzusatzstoffederzulassungspflicht. EineZulassungwirdnurdannerteilt,wennsichbeidergesundheitlichenBewertungdurchdieEuropäischeBehördefürLebensmittelsicherheitkeinegesundheitlichenBedenkengegendenvorgesehenenEinsatzergeben.FürbereitszugelasseneLebensmittelzusatzstoffe,dieinandereralsderbishergeprüftenund zugelassenenformverwendetwerdensollen,alsozumbeispielalsnanomaterialien,siehtdiegenannteverordnungeineneubewertungundgegebenenfalls eine Neuzulassung als Voraussetzung für das Inverkehrbringen vor. SollennanopartikuläreStoffezuanderenZweckenverwendetwerden (z.b.zu ernährungsphysiologischenzwecken),findetdieverordnung (EG)Nr.258/97 deseuropäischenparlamentsunddesratesvom27.januar1997überneuartige LebensmittelundneuartigeLebensmittelzutaten ( NovelFood-Verordnung ) Anwendung,wenndasLebensmittelbzw.dieZutataufGrunddesEinsatzes einesbisher nichtüblichen Herstellungsverfahrens alsoz.b.dernanotechnologie einebedeutendeveränderungseinerzusammensetzungoderder StrukturerfahrenhatundeinenennenswerteVerwendungvordemInkrafttreten
18 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode derverordnung (15.Mai1997)inderEuropäischenUnionnichterfolgte.In diesemfallisteinesicherheitsbewertungundeinezulassungfürdasinverkehrbringen erforderlich. 18.DurchwelcheMaßnahmenträgtdieBundesregierungSorgedafür,dasses durchunternehmennichtzurverschleierungodernichtbenennungvon Nanobestandteilen in Lebensmitteln und in Bedarfsgegenständen kommt? DieEinhaltungderlebensmittelrechtlichenVorschriftenistvondenzuständigen LebensmittelüberwachungsbehördenderLänderzuüberwachen.Esistdaher auchaufgabederländerzuüberprüfen,obdievorschriftenhinsichtlichder NanobestanteileinLebensmittelnundLebensmittelkontaktmaterialieneingehalten werden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 15 verwiesen. 19.WiebewertetsiedieHaltungdesLobbyverbandesderLebensmittelindustrie (BLL),dassdieVerwendungnanoskaligenSiliziumdioxidsgesundheitlich unbedenklichsei,inhinblickaufdiebewertungvonbfrunduba,die ausführen,dassbeinanoskaligemsiliziumdioxidhinweiseaufeine krebserzeugendewirkungimtiervorliegen,undwelchemaßnahmenzur Gesundheitsvorsorge sollen getroffen werden? SiliziumdioxidistaufeuropäischerEbenealsLebensmittelzusatzstoffz.B.zur VerwendungalsRieselhilfezugelassen.DieverwendeteSiliziumdioxidspezifikationwurdevorderZulassungumfassendgesundheitlichbewertet.Nach KenntnisdesBundesministeriumsfürErnährung,LandwirtschaftundVerbraucherschutz (BMELV)entsprichtdiederzeitverwendeteSpezifikationdieser geprüften und zugelassenen Siliziumdioxidform. DergemeinsameBerichtvonBfRundUBAzummöglichenKrebsrisikovon NanomaterialiendifferenzierthinsichtlichderWirkungklarzwischenkristallinem (Quarz)undamorphemSiliziumdioxid.WeiterhinmussbeiderBewertung desgefährdungspotenzialsunterschiedenwerdenzwischenoralerundinhalativeraufnahme.derberichtkommt imeinklangmitobengenannterbewertung zudemschluss,dassnachheutigemkenntnisstandamorphessiliziumdioxidnachinhalativerundoraleraufnahmekeinkarzinogenespotenzial besitzt,nichtzuletzt,weilesaufgrundderhohenlöslichkeitvergleichsweise rasch aus dem Körper ausgeschieden wird. 20.WelcheRegelungensiehtdieBundesregierungfürnanoskaligeWirkstoffe undbestandteileinagrochemikalienundinbiozidproduktenvor,und durchwelchemaßnahmenwirddietoxikologischeunbedenklichkeitgegenüber Mensch und Umwelt belegt? NachgeltendemRechtwerdennanoskaligeEigenschaftenvonWirkstoffenin Biozid-Produktennichteigensadressiert.AllerdingsgibteinZulassungsverfahrendenzuständigenBehördenstetsdieMöglichkeit,imEinzelfallvomAntragstellerrelevanteUnterlagennachzufordern,soferndiesfürdieAbschätzungder toxikologischenundökotoxikologischenauswirkungeneinesbiozidserforderlichist.dasaktuellebiozid-rechtwirdderzeitrevidiertundvoraussichtlich imjahr2013durcheineeu-verordnungabgelöst.dieformalenundinhaltlichenprüf-undzulassungsvorschriftenwerdendarinabschließendgeregelt undindeutschlandunmittelbargelten.dasrevidiertebiozid-rechtwirdauch die mögliche nanoskalige Eigenschaft von Bioziden eigens adressieren.
19 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 19 Drucksache 17/5744 PflanzenschutzmittelunterliegenderZulassungspflicht.MitderZulassungwird bestätigt,dassdieanwendungderpflanzenschutzmittelkeineschädlichenauswirkungenaufdiegesundheitvonmenschundtierundaufdasgrundwasser undkeinenichtvertretbarenauswirkungenaufdennaturhaushalthat.das würdeauchfürnanoskaligeinhaltsstoffevonpflanzenschutzmittelngelten.die TestrichtlinienfürsolcheStoffesindandiebesonderenEigenschaftendieser Stoffeanzupassen.DaranarbeitetdieOECDintensiv.Zulassungenfürsolche Pflanzenschutzmittel wurden bisher nicht erteilt. PflanzenstärkungsmitteldürfennurindenVerkehrgebrachtwerden,wennsie beibestimmungsgemäßerundsachgerechteranwendungoderalsfolgeeiner solchenanwendungkeineschädlichenauswirkungen,insbesondereaufdiegesundheitvonmenschundtier,dasgrundwasserunddennaturhaushalt,haben. 21.InwelchenAgrarbereichensiehtsiepotentielleLösungsansätzedurchden EinsatzvonNanotechnologie,undinwelchemStadiumbefindensichdie jeweiligen nanotechnischen Entwicklungen? InwiefernhierzukünftignanotechnischeEntwicklungengenutztwerdensollen, ist der Bundesregierung nicht bekannt.
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/11760 17. Wahlperiode 03. 12. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Bettina Herlitzius, Oliver Krischer, weiterer
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/1372 17. Wahlperiode 13. 04. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Undine Kurth (Quedlinburg), Bärbel Höhn, Cornelia Behm, weiterer
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/3337 17. Wahlperiode 19. 10. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Nicole Gohlke, Jan van Aken, Dr. Petra Sitte, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/9326 17. Wahlperiode 17. 04. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Nicole Maisch, Cornelia Behm, Harald Ebner, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/13005 17. Wahlperiode 08. 04. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Daniela Wagner, Oliver Krischer, Hans-Josef Fell, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/1324 17. Wahlperiode 08. 04. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Petra Sitte, Agnes Alpers, Dr. Martina Bunge, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/14727 17. Wahlperiode 10. 09. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Wilhelm Priesmeier, Willi Brase, Petra Crone, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/11951 17. Wahlperiode 19. 12. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kai Gehring, Ekin Deligöz, Agnes Krumwiede, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/4781 17. Wahlperiode 15. 02. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrike Gottschalck, Sören Bartol, Uwe Beckmeyer, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/7003 17. Wahlperiode 19. 09. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Friedrich Ostendorff, Bärbel Höhn, Cornelia Behm, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/1268 17. Wahlperiode 29. 03. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Caren Lay, Karin Binder, Herbert Behrens, weiterer Abgeordneter und
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/11944 17. Wahlperiode 19. 12. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Hans-Josef Fell, Britta Haßelmann, weiterer
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/13500 17. Wahlperiode 15. 05. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Kühn, Dorothea Steiner, Dr. Valerie Wilms, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/4795 17. Wahlperiode 15. 02. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Lisa Paus, Oliver Krischer, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter und
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/3311 17. Wahlperiode 14. 10. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Leidig, Eva Bulling-Schröter, Herbert Behrens, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 18/49 18. Wahlperiode 14.11.2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Leidig, Herbert Behrens, Karin Binder und der Fraktion DIE LINKE.
Mehrdenstaatsstreich.zudemorganisiertesichimlandeinbreiteswiderstandsbündnis,daszuprotestkundgebungenaufrief.
Deutscher Bundestag Drucksache 17/729 17. Wahlperiode 12. 02. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Thilo Hoppe, Volker Beck (Köln), Dr. Gerhard Schick, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/6621 17. Wahlperiode 18. 07. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Leidig, Herbert Behrens, Karin Binder, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/5382 17. Wahlperiode 06. 04. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter, Winfried Hermann, Markus Tressel, weiterer Abgeordneter
Mehrund 17/7927. DieVorbemerkungenderFragestellerundderBundesregierungaufBundestagsdrucksache17/7685enthalteneineumfassendeDarstellungderbisherigen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/8847 17. Wahlperiode 05. 03. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter
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