Niederschrift Nr. 13/2016

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1 1 Stadt Schönau im Schwarzwald Niederschrift Nr. 13/2016 über die öffentliche Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald am (Beginn: 19:00 Uhr; Ende: 21:39 Uhr) in Schönau im Schwarzwald, Ratssaal des Rathauses Schönau im Schwarzwald Vorsitzender: Bürgermeister Peter Schelshorn Zahl der anwesenden ordentlichen Mitglieder 9 Normalzahl der Mitglieder 12 Namen der anwesenden ordentlichen Mitglieder: Stadtrat Jesko Anschütz Stadträtin Greta Hierholzer Stadtrat Alexander Knobel Stadträtin Mechthild Münzer Stadträtin Marika Prekur Stadträtin Susanne Schindler Stadtrat Ulrich Schlageter Stadtrat Michael Schröder Stadtrat Sebastian Sladek Es fehlt entschuldigt: Stadtrat Dirk Lais (geschäftlich verhindert) Stadtrat Jürgen Strohmeier (krankheitsbedingt) Stadträtin Christine Thoma-Garbe (persönlich verhindert) Sonstige Verhandlungsteilnehmer/-innen: Hauptamtsleiter Dietmar Krumm (Schriftführer) Rechnungsamtsleiterin Gisela Schäuble Bauamtsleiter Klaus Steinebrunner Zuhörer/-innen: 9, darunter zwei Pressevertreter Nach Eröffnung der Verhandlung stellte der Vorsitzende fest, dass 1. zu der Verhandlung durch Ladung vom ordnungsgemäß eingeladen worden ist; 2. die Tagesordnung für den öffentlichen Teil der Verhandlung am ortsüblich bekannt gemacht worden ist; 3. das Kollegium beschlussfähig ist, weil mindestens 7 Mitglieder anwesend sind.

2 2 öffentlich TOP 1: Fragestunde für den Bürger Tagesordnung TOP 2: Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung am und Anerkennung des Protokolls der öffentlichen Sitzung vom TOP 3: TOP 4: TOP 5: TOP 6: Änderung des Bebauungsplans Bahngelände, Vorgaben des Gemeinderats (Nutzungskonzept) Beratung der Tagesordnung (öffentlicher Teil) zur Verbandsversammlung am 15. Dezember 2016 Wasserversorgung a) Gebührenkalkulation 2017 b) Änderungssatzung zur Wasserversorgungssatzung Abwasserbeseitigung a) Gebührenkalkulation 2017 b) Änderungssatzung zur Abwassersatzung TOP 7: Kurzinformationen der Verwaltung TOP 7.1: Kenntnisgabe zum Abbruch eines Wohnhauses bis zur Kellerdecke auf Flst.-Nr. 255/6 (Bahnhofstraße 2) TOP 7.2: Holzerntearbeiten entlang der B 317 zwischen Einfahrt Buchenbrandschule und Abzweigung Haldenweg (Straßensperrung) TOP 8: Fragen und Anregungen des Gemeinderates TOP 8.1: Freibad Schönau im Schwarzwald, WLAN-Versorgung TOP 8.2: Agenda-Gruppe, Pressebericht des Markgräfler Tagblatts TOP 9: Eigenbetrieb Städtische Wohnbau Schönau im Schwarzwald: TOP 9.1: Erhöhung des Stammkapitals TOP 9.2: Satzung zur Änderung der Betriebssatzung TOP 10: Nachtrag zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf Flst.-Nr. 996/2 (Paradiesstraße 21) TOP 11: Erweiterung Bürocontainer auf Flst.-Nr. 454 (Friedrichstraße 55) Der Vorsitzende begrüßt die Anwesenden. Vor Eintritt in die Tagesordnung bittet Bürgermeister Schelshorn die Anwesenden, sich zum Totengedenken für den ehemaligen städtischen Mitarbeiter Werner Hölzle zu erheben und diesem in einer Schweigeminute zu gedenken. Werner Hölzle war vom 15. Juni 1960 bis zum 31. März 1981 für die Stadt tätig. Zunächst war er als Mitarbeiter im Elektrizitätswerk und im Wasserwerk eingesetzt, ehe er ab 1. Oktober 1965 zum Wassermeister bestellt wurde. Ab 1. Juli 1972 wurde ihm zusätzlich die Leitung des städtischen Werkhofs übertragen.

3 3 TOP 1: Fragestunde für den Bürger Hiervon wird kein Gebrauch gemacht. TOP 2: Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung am und Anerkennung des Protokolls der öffentlichen Sitzung vom Dem Gemeinderat werden die Beschlüsse der nichtöffentlichen Sitzung vom im Wortlaut bekannt gegeben. Einwände werden keine erhoben. Gleichfalls wird das Protokoll der öffentlichen Sitzung vom anerkannt; diese Niederschrift liegt den Mitgliedern des Gemeinderats in Fotokopie vor. TOP 3: Änderung des Bebauungsplans Bahngelände, Vorgaben des Gemeinderats (Nutzungskonzept) Am hat der Gemeinderat die Planungsarbeiten zur Änderung des Bebauungsplans Bahngelände auf der Grundlage des Honorarangebots vom an die Fahle Stadtplaner Partnerschaft aus Freiburg vergeben. Da beabsichtigt ist, das brachliegende Gelände hinter der ehemaligen Sparkasse und eventuell auch das bebaute Grundstück Friedrichstraße 16 an einen Investor zu verkaufen, wird folgender Ablaufplan skizziert: - Die Stadt muss klar vorgeben, welche Nutzungen sie auf dem Areal entwickeln möchte und hierzu klare Vorgaben für einen Bauträger/Investor formulieren (Nutzungskonzept). - Danach kann ein geeigneter Investor/Bauträger gesucht und beauftragt werden. Dieser erarbeitet mit der Verwaltung und dem zuständigen Stadtplaner (Büro fsp in Freiburg) ein städtebauliches bzw. hochbauliches Konzept. Insbesondere ist zu prüfen, ob das bestehende Gebäude erhalten oder an dessen Stelle ein neues Gebäude errichtet werden kann. - Für die weitere Planung muss aufgrund der Geländeverhältnisse eine Geländevermessung durchgeführt werden. Hierbei sind - auch im Hinblick auf die Höhenentwicklung der geplanten Gebäude - die benachbarten Bestandsgebäude aufzunehmen. - Erst danach kann dann ein sinnvolles städtebaulich/hochbauliches Konzept erarbeitet und planungsrechtlich umgesetzt werden. In dieser Sitzung sollen die Vorgaben des Gemeinderats definiert werden, wobei ein ins Detail gehendes Nutzungskonzept zum jetzigen Zeitpunkt allerdings keinen Sinn machen würde. Da es möglich ist, die beiden Grundstücke Flst.-Nrn. 258 und 258/3 getrennt voneinander zu entwickeln, sollte zuerst das brachliegende Grundstück Flst.-Nr. 258 entwickelt werden. Dass dies möglich ist, zeigen die beiliegenden Bebauungsvarianten, die aber erst einen groben Entwurf darstellen.

4 4 Da das Haus Friedrichstraße 16 vermutlich in dem geplanten Stadtsanierungsgebiet liegen wird, könnte dieses Flurstück auch mit Hilfe von Sanierungsmitteln entwickelt werden. Aus diesen Gründen und aufgrund der bisherigen Beratungen im Gemeinderat schlägt die Verwaltung folgendes Nutzungskonzept für das unbebaute Grundstück Flst.Nr. 258 vor: - Verdichtete Bebauung - Tiefgarage - Barrierefreiheit (Aufzug etc.) - 2-Zimmerwohnungen, 4-Zimmerwohnungen mit flexiblem Grundriss (aus einer 4 Zimmerwohnungen können bei Bedarf zwei 2-Zimmerwohnungen gemacht werden). - Bezahlbarer Wohnraum, aber kein sozialer Wohnungsbau - Anschluss an ein Fernwärmenetz (falls vorhanden) - KfW-Effizienzhaus 55 (Primärenergiebedarf 40 kwh/(m² a) und Transmissionswärmeverluste 55 % Höchstwert EnEV 2007) Beschlussvorschlag: Das bebaute Grundstück Friedrichstraße 16 wird im Rahmen der geplanten Stadtsanierung entwickelt. Der Gemeinderat definiert die Vorgaben für die Bebauung des unbebauten Grundstücks hinter der ehemaligen Sparkasse an einen möglichen Bauträger / Investor und beauftragt die Verwaltung, einen geeigneten Investor zu suchen. Bauamtsleiter Steinebrunner trägt den Sachverhalt der Sitzungsvorlage mit ergänzenden Erläuterungen vor. Es schließt sich eine intensive Diskussion an, bei der die Frage was ist unter bezahlbarem Wohnraum zu verstehen im Mittelpunkt steht. In diesem Zusammenhang werden nachfolgend die wichtigsten Aussagen festgehalten: Stadtrat Sladek Bezweifelt, ob der Wohnraum noch bezahlt werden kann, sofern das Gesamtpaket realisiert wird. Man habe sich im Gremium lange Gedanken über das in der Kernstadt liegende Gelände gemacht. Trotzdem müsse es aber legitim sein, seine Meinung zu ändern, zumal sich auf dem Wohnungsmarkt die Rahmenbedingungen geändert hätten. Stadträtin Münzer Kann im Groben das Konzept mittragen. Sie regt an, dass die Stadt selbst als Bauträger auftreten sollte, womit man die Preisgestaltung in eigenen Händen hätte. Stadträtin Prekur Es müsse geklärt werden, für wen die Stadt bauen wolle. Daher sollte zunächst der Wohnraumbedarf in einer separaten Besprechung ermittelt werden. Es dürfe keinesfalls unter Zeitdruck und damit möglicherweise am Bedarf vorbei gehandelt werden. Stadtrat Schröder Schlägt vor, in das Nutzungskonzept eine Quadratmeterpreis-Obergrenze mit aufzunehmen.

5 5 Stadtrat Anschütz Unterstützt die Anregung von Stadträtin Münzer, dass die Stadt die Bauträgerschaft für die Bebauung des Geländes übernehmen sollte. Außerdem wäre zu überlegen, welche Schritte seitens der Stadt in die Wege geleitet werden müssen, damit leerstehender Wohnraum vermehrt genutzt werden könnte. Stadtrat Schlageter Regt an, in das Nutzungskonzept ergänzend den Bau eines Spielplatzes aufzunehmen. Stadtrat Knobel Kann nicht verstehen, dass darüber diskutiert wird, ob das Gelände überhaupt bebaut wird. Für ihn sei es unverantwortlich, die Bebauung weiter zu verzögern, da es in Schönau im Schwarzwald eindeutig an Wohnraum fehle. Es könne auch nicht abgewartet werden, bis der Wohnungsmarkt vielleicht durch private Maßnahmen entlastet werde, da sonst mit weiteren Abwanderungen gerechnet werden müsse. Stadträtin Hierholzer Zeigt am Beispiel der Bebauung des ehemaligen Rietschle-Areals in Schopfheim auf, wie schnell ein Gelände einer Wohnbaunutzung zugeführt werden kann. An diesem Beispiel sollte sich die Stadt eine Scheibe abschneiden. Unter anderem wird vom Vorsitzenden zu diesen Ausführungen angemerkt, dass der Verwaltung mehre konkrete Anfragen nach Wohnungen vorliegen, die den Anforderungen des Nutzungskonzeptes entsprechen. Er halte auch nichts davon, dass Konzept durch die Festsetzung eines Quadratmeter-Höchstpreises zu erweitern. Ein möglicher Investor sei sicherlich daran interessiert, Wohneinheiten zu den in der Region marktüblichen Preisen zu realisieren. Die bedeute, dass die Wohnungen an Interessenten der hiesigen Bevölkerung verkauft bzw. vermietet werden können. Ebenso spreche er sich dagegen aus, dass die Stadt die Bauträgerschaft übernimmt. Hierzu habe sie weder die notwendige Kompetenz noch die personellen Ressourcen. Dem Vorschlag von Stadtrat Schlageter, den Katalog des Nutzungskonzepts um den Bau eines Spielplatzes zu ergänzen, könne er dagegen zustimmen. Bauamtsleiter Steinebrunner verweist bezüglich der Diskussion über die Nutzung von Wohnungsleerständen auf das im Jahre 2009 durchgeführte Leader-Projekt MURMEL. Bereits damals habe sich gezeigt, dass private Eigentümer nicht zu Maßnahmen an ihren Gebäuden gezwungen werden können. Die Stadt könne dazu nur helfend tätig werden, weshalb man zum Beispiel eine Flächenbörse eingerichtet habe. Das bebaute Grundstück Friedrichstraße 16 wird im Rahmen der geplanten Stadtsanierung entwickelt. Als Vorgaben für die Bebauung des unbebauten Grundstücks hinter der ehemaligen Sparkasse an einen möglichen Bauträger / Investor werden folgende Vorgaben definiert: - Verdichtete Bebauung - Tiefgarage - Barrierefreiheit (Aufzug etc.) - 2-Zimmerwohnungen, 4-Zimmerwohnungen mit flexiblem Grundriss (aus einer 4 Zimmerwohnungen können bei Bedarf zwei 2-Zimmerwohnungen gemacht werden). - Bezahlbarer Wohnraum, aber kein sozialer Wohnungsbau - Anschluss an ein Fernwärmenetz (falls vorhanden)

6 6 - KfW-Effizienzhaus 55 (Primärenergiebedarf 40 kwh/(m² a) und Transmissionswärmeverluste 55 % Höchstwert EnEV 2007) - Bau eines Spielplatzes. Die Verwaltung wird beauftragt, einen geeigneten Investor zu suchen. Mehrheitlicher Beschluss bei zwei Gegenstimmen (Stadträtinnen Münzer und Prekur) TOP 4: Beratung der Tagesordnung (öffentlicher Teil) zur Verbandsversammlung am 15. Dezember 2016 Die Tagesordnung und die Sitzungsvorlagen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten für die öffentliche Sitzung am liegen den Mitgliedern des Gemeinderats vor. Den Anwesenden wird die Tagesordnung für die öffentliche Sitzung der Verbandsversammlung am zur Kenntnis gebracht. Die einzelnen Tagesordnungspunkte werden vom Vorsitzenden und von Bauamtsleiter Steinebrunner eingehend erläutert. Nach Aussprache fasst der Gemeinderat zu den Tagesordnungspunkten mit Beschlussanträgen folgende einstimmige Beschlüsse: TOP 3: Änderung des Flächennutzungsplanes Flächen für Windenergieanlagen - Änderungsbeschluss - Billigung des Änderungsentwurfs - Beschluss über die Form der vorgezogenen Bürgerbeteiligung Dem Beschlussvorschlag der Verwaltung wird zugestimmt. TOP 4: Friedhof Schönau, Bemusterung und Auswahl der Pflasterflächen Die städtischen Mitglieder der Verbandsversammlung werden bevollmächtigt, die Entscheidung über die Auswahl der Pflastersteine - nach Besichtigung der Bemusterung in der Sitzung am zu treffen. TOP 5: Einrichtung einer weiteren Urnenwand auf dem Friedhof Schönau Die Stadt Schönau im Schwarzwald wird in der Verbandsversammlung der vorgeschlagenen Auftragserteilung für die Einrichtung einer Urnenwand mit 23 Urnennischen und inklusive Sockelelement an die Firma ModuS zustimmen. TOP 6: Neufassung der Friedhofssatzung (Friedhofsordnung) Dem Beschlussvorschlag, die vorliegende Friedhofssatzung neu zu erlassen, stimmt der Gemeinderat zu. Die Anregung von Stadtrat Schröder, die Ruhezeit für Aschen auf 20 Jahre festzusetzen, soll weitergeben und geprüft werden.

7 7 TOP 7: Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen (Bestattungsgebührenordnung) Dem Erlass der vorliegenden Änderungssatzung wird zugestimmt. TOP 8: Beratung und Beschluss der Haushaltssatzung 2017 mit Haushaltsplan Dem Erlass der Haushaltssatzung 2017 mit Haushaltsplan wird zugestimmt. TOP 9: Darlehensaufnahme Maßnahme Anschluss Kläranlage Fröhnd an Kläranlage Wembach Die Stadt Schönau im Schwarzwald wird in der Verbandsversammlung dem Verwaltungsvorschlag zur Darlehensaufnahme zustimmen. TOP 5: Wasserversorgung a) Gebührenkalkulation 2017 b) Änderungssatzung zur Wasserversorgungssatzung a) Gebührenkalkulation Aufgrund der geplanten Ansätze im Haushaltsplan 2017 in der Wasserversorgung ergibt sich nach Abzug der anteiligen Grundgebühr von ein ungedeckter Aufwand von Bei einer geschätzten Verkaufsmenge von rd m³ ergibt das eine erforderliche Wassergebühr von 1,86/m³. Bei dem bisherigen Preis von 1,25 /m³ bedeutet dies eine Erhöhung von 0,61 /m³. Hauptgründe für die Erhöhung: Geplant ist die Digitalisierung der kompletten Wasserversorgungspläne. Diese Maßnahme kostet laut Angebot Dies entspricht einer Erhöhung von 0,35 /m³. Im Zuge der Eigenkontrollverordnung sind Wasserleitungsarbeiten in der Hägmattstraße in Höhe von notwendig. Dies wirkt sich mit 0,35/m³ aus. b) Änderungssatzung Die durch die Gebührenerhöhung notwendig werdende Änderungssatzung zur Wasserversorgungssatzung liegt den Mitgliedern des Gemeinderats vor. Beschlussvorschlag: Unter Berücksichtigung der vorliegenden Wassergebührenkalkulation wird die Verbrauchsgebühr ab auf 1,86/m³ festgesetzt. Die monatliche Grundgebühr wird entsprechend der Nenngrößen (m³/h): 4 = 2,70 10 = 6,75 16 = 10,80 25 = 16,88 40 = 27,00 festgesetzt und die vorliegende Änderungssatzung beschlossen. Kostenunterdeckungen, die eventuell entstehen, sind in den Folgejahren auszugleichen.

8 8 Der Vorsitzende gibt zur Sitzungsvorlage ergänzende Erläuterungen. Stadträtin Münzer erklärt, dass sie die doch drastische Erhöhung der Verbrauchsgebühr um 0,61 Cent auf 1,86 Euro pro m³ nicht so einfach hinnehmen möchte. Zumindest möchte sie wissen, ob nach den vorgenommenen Maßnahmen im nächsten Jahr wieder mit einer Gebührenreduzierung gerechnet werden kann. Der Vorsitzende entgegnet, dass dies voraussichtlich der Fall sein werde. Die jetzige Gebührenerhöhung sei zum einen auf Unterhaltungsmaßnahmen - die einmalig in die Gebührenkalkulation einfließen - und die Tatsache zurückzuführen, dass für das Jahr 2016 wegen der Umstellung auf das neue kommunale Haushaltsrecht keine Gebührenkalkulation erfolgt sei. Unter Berücksichtigung der vorliegenden Wassergebührenkalkulation wird die Verbrauchsgebühr ab auf 1,86/m³ festgesetzt. Die monatliche Grundgebühr wird entsprechend der Nenngrößen (m³/h): 4 = 2,70 10 = 6,75 16 = 10,80 25 = 16,88 40 = 27,00 festgesetzt und dem Erlass der vorliegenden Änderungssatzung zugestimmt. Kostenunterdeckungen, die eventuell entstehen, sind in den Folgejahren auszugleichen. Mehrheitlicher Beschluss bei einer Enthaltung (Stadträtin Münzer). TOP 6: Abwasserbeseitigung a) Gebührenkalkulation 2017 b) Änderungssatzung zur Abwassersatzung a) Gebührenkalkulation Auf der Grundlage des vom Büro Heyder + Partner vorgelegten Kalkulationsschemas wurde die Kalkulation für 2017 erstellt. Danach ergibt sich unter Berücksichtigung der Kostenüberdeckung der Jahre 2013 und 2014 eine Schmutzwassergebühr von 3,10 /m³ (Vorjahr 2,23 /m³) und eine Niederschlagswassergebühr von 0,75 /m² (Vorjahr 0,29 /m²). Die Erhöhung liegt zum einen darin begründet, dass sich die Aufwendungen im Zuge der Eigenkontrollverordnung mehr als verdoppelt haben (von auf ). Dies entspricht beim Schmutzwasser einer Erhöhung um 0,60 /m³ und beim Niederschlagswasser von 0,31 /m². Zum anderen ist die Umlage an den Verband gegenüber der letzten Kalkulation für 2015 um höher. Auch das hat Auswirkungen auf die Gebührenhöhe. b) Änderungssatzung Die durch die Gebührenerhöhungen notwendig werdende Änderungssatzung zur Abwassersatzung liegt den Mitgliedern des Gemeinderats vor.

9 9 Beschlussvorschlag: Unter Berücksichtigung der vorliegenden Abwassergebührenkalkulation wird die Schmutzwassergebühr auf 3,10 /m³ und die Niederschlagswassergebühr auf 0,75 /m² ab festgesetzt und die vorliegende Änderungssatzung beschlossen. Kostenunterdeckungen, die eventuell entstehen, sind in den Folgejahren auszugleichen. Zur Vorlage gibt der Vorsitzende ergänzende Erläuterungen. Unter Berücksichtigung der vorliegenden Abwassergebührenkalkulation wird die Schmutzwassergebühr auf 3,10 /m³ und die Niederschlagswassergebühr auf 0,75 /m² ab festgesetzt und dem Erlass der vorliegenden Änderungssatzung zugestimmt. Kostenunterdeckungen, die eventuell entstehen, sind in den Folgejahren auszugleichen. Mehrheitlicher Beschluss bei einer Enthaltung (Stadträtin Münzer). TOP 7: Kurzinformationen der Verwaltung TOP 7.1: Kenntnisgabe zum Abbruch eines Wohnhauses bis zur Kellerdecke auf Flst.-Nr. 255/6 (Bahnhofstraße 2) Das brandgeschädigte Wohnhaus Bahnhofstraße 2 soll bis zur Kellerdecke abgebrochen werden. Das verfahrensfreie Bauvorhaben wird der Baurechtsbehörde beim Landratsamt Lörrach im Wege des Kenntnisgabeverfahrens angezeigt. Der Eigentümer beabsichtigt, das Grundstück wieder mit einem Zweifamilienhaus zu bebauen. Der Gemeinderat nimmt die Verwaltungsmitteilung zur Kenntnis. TOP 7.2: Holzerntearbeiten entlang der B 317 zwischen Einfahrt Buchenbrandschule und Abzweigung Haldenweg (Straßensperrung) Aus Verkehrssicherheitsgründen werden ab Holzerntearbeiten entlang der B 317 zwischen Einfahrt Buchenbrandschule und Abzweigung Haldenweg ausgeführt. Die Arbeiten sollen unter zeitweiliger Vollsperrung bis maximal 10 Minuten Dauer mit Ampelregelung und Sperrposten durchgeführt werden. Die Dauer der Arbeiten wird mit zirka sieben Arbeitstagen (Montag bis Freitag zwischen 8 und 17 Uhr) veranschlagt. Wegen der Möglichkeiten witterungsbedingter Einflüsse wurde die Sperrung für ein Zeitfenster von drei Wochen beantragt. Der Gemeinderat nimmt die Verwaltungsmitteilung zur Kenntnis.

10 10 TOP 8: Fragen und Anregungen des Gemeinderates TOP 8.1: Freibad Schönau im Schwarzwald, WLAN-Versorgung Stadtrat Knobel gibt einen Kurzbericht zur WLAN-Versorgung des Freibads, die von der Firma Stiegeler eingerichtet wurde und ab Mitte Juni zur Verfügung stand. Ab diesem Zeitpunkt bis zum Ende der Badesaison seien rund Nutzer zu verzeichnen gewesen, wobei an Spitzentagen bis zu 150 verschiedene Endgeräte registriert werden konnten. Diese Zahlen zeigen, dass das freie WLAN von den Badebesuchern sehr gut angenommen werde. TOP 8.2: Agenda-Gruppe, Pressebericht des Markgräfler Tagblatts Stadtrat Knobel spricht den Pressebericht des Markgräfler Tagblatts an, der am vergangen Samstag über die Suche nach einer neuen Leitung für die Agenda-Gruppe veröffentlicht wurde. In diesem Bericht habe sich die Noch-Leiterin an verschiedenen Stellen dahingehend geäußert, dass die Stadt sich nicht für die Agenda-Arbeit interessiere. Dem widerspreche er. In seinen Augen unterstützen die Stadt und der Gemeinderat die Arbeit der Gruppe voll und ganz. Außerdem könne ein privat initiiertes Projekt wie der Stelenweg nicht mit den Aufgaben der Agenda-Gruppe vermischt werden. Im Hinblick auf die Suche einer neuen Leitung sei dieser Bericht bestimmt keine besondere Werbung. Abschließend führt Stadtrat Knobel an, dass das am Wochenende ausgerichtete Lichterfest wiederum eine sensationelle und schöne Veranstaltung gewesen sei. Hier danke er den Mitgliedern der Agenda-Gruppe für das große Engagement, das diese zum Gelingen des Festes eingebracht haben. TOP 9: Eigenbetrieb Städtische Wohnbau Schönau im Schwarzwald: TOP 9.1: Erhöhung des Stammkapitals Der Eigenbetrieb Städtische Wohnbau Schönau im Schwarzwald weist zum eine Deckungsmittellücke von ,94 aus. Davon entfallen ,57 auf den Betriebszweig Seniorenzentrum und 6.917,37 auf den Betriebszweig Wohnraumvermietung. Die Deckungsmittel werden aus einer Gegenüberstellung der langfristig gebundenen Vermögenswerte zu den langfristig gebundenen Finanzierungsmittel ermittelt. Durch die Maßnahmen Umbau Erdgeschoss und Bandmeldeanlage im Betriebszweig Seniorenzentrum kann diese Deckungsmittellücke für das Jahr 2016 noch weiter steigen. Die Refinanzierung dieser Maßnahmen erfolgt durch Mieterträge und deshalb sehr langfristig. Dies führt zu einem Ungleichgewicht zwischen Aktiva und Passiva.

11 11 Außerdem ist der Eigenbetrieb schon seit Jahren mit zu wenig liquiden Mitteln ausgestattet. Deshalb müssen immer wieder Kassenkredite aus dem Kernhaushalt bzw. teure Kassenkredite am Kapitalmarkt aufgenommen werden. Um diese Deckungsmittellücke zu schließen und gleichzeitig dem Eigenbetrieb mehr liquide Mittel zur Verfügung zu stellen, bietet sich eine Erhöhung der Stammkapitaleinlage durch den Kernhaushalt der Stadt Schönau im Schwarzwald an. Aktuell wird auf der Passiva des Eigenbetriebs ein Stammkapital von ,01 ausgewiesen. Die Verwaltung schlägt nun vor, dieses Stammkapital durch eine weitere Einlage von ,99 auf zu erhöhen. Auswirkungen im Eigenbetrieb: Stärkung der Liquidität Minimierung des Aufwands für Kassenkreditzinsen Auf die Aufnahme von Kassenkrediten beim Kernhaushalt kann zukünftig verzichtet werden. Für den Eigenbetrieb deutlich wirtschaftlicher als die Aufnahme von Fremdkapital. Kein Liquiditätsabfluss durch Tilgungen und Zinsaufwand. Auswirkungen auf den Kernhaushalt: Verringerung der Liquidität (aktuell kein Problem) Reiner Aktivtausch liquide Mittel werden gegen eine Beteiligung getauscht Kein Risiko. Das Stammkapital kann bei entsprechenden wirtschaftlichen Voraussetzungen auch wieder an den Kernhaushalt zurückgeführt werden. Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat stimmt der Erhöhung des Stammkapitals um ,99 zu. Um weitere Kassenkreditzinsen zu vermeiden, soll die Erhöhung noch im Jahr 2016 durchgeführt werden mit dem Vorteil, dass dem Gemeinderat auch frühzeitig entsprechende Bilanzzahlen für das Jahr 2016 zur Verfügung stehen. Der Vorsitzende trägt den Sachverhalt der Sitzungsvorlage auszugsweise vor. Der Gemeinderat stimmt der Erhöhung des Stammkapitals um ,99 zu. Um weitere Kassenkreditzinsen zu vermeiden, soll die Erhöhung noch im Jahr 2016 durchgeführt werden mit dem Vorteil, dass dem Gemeinderat auch frühzeitig entsprechende Bilanzzahlen für das Jahr 2016 zur Verfügung stehen. Einstimmiger Beschluss. TOP 9.2: Satzung zur Änderung der Betriebssatzung Aufgrund der Erhöhung des Stammkapitals ist es erforderlich, die Betriebssatzung des Eigenbetriebs entsprechend zu ändern. Der Entwurf der Änderungssatzung liegt den Mitgliedern des Gemeinderats vor.

12 12 Der Gemeinderat stimmt dem Erlass der vorliegenden Satzung zur Änderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Städtische Wohnbau Schönau im Schwarzwald zu. Einstimmiger Beschluss. TOP 10: Nachtrag zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf Flst.-Nr. 996/2 (Paradiesstraße 21) Die Planunterlagen liegen dem Gemeinderat vor. Der Bauantrag wird dem Gemeinderat bekannt gegeben und von Bauamtsleiter Steinebrunner erläutert. Der Gemeinderat beschließt einstimmig, vorliegenden Bauantrag befürwortend an die Baurechtsbehörde weiterzuleiten. TOP 11: Erweiterung Bürocontainer auf Flst.-Nr. 454 (Friedrichstraße 55) Dem Gemeinderat liegen die Unterlagen zum Bauantrag vor. Der Bauantrag wird dem Gemeinderat bekannt gegeben und von Bauamtsleiter Steinebrunner erläutert. Der Gemeinderat beschließt einstimmig, vorliegenden Bauantrag befürwortend an die Baurechtsbehörde weiterzuleiten. Stadtrat Sladek hat wegen Befangenheit an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht mitgewirkt; er hatte die Sitzung verlassen. Nachdem keine Wortmeldungen mehr vorliegen, schließt der Vorsitzende die öffentliche Sitzung, es schließt sich eine nichtöffentliche Sitzung an. Zur Beurkundung: Der Vorsitzende: Der Gemeinderat: Der Schriftführer:

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