Niederschrift Nr. 6/2016

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1 1 Stadt Schönau im Schwarzwald Niederschrift Nr. 6/2016 über die öffentliche Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald am (Beginn: 19:00 Uhr; Ende: 20:39 Uhr) in Schönau im Schwarzwald, Ratssaal des Rathauses Schönau im Schwarzwald Vorsitzender: Bürgermeister Peter Schelshorn Zahl der anwesenden ordentlichen Mitglieder 11 Normalzahl der Mitglieder 12 Namen der anwesenden ordentlichen Mitglieder: Stadtrat Jesko Anschütz Stadträtin Greta Hierholzer Stadtrat Alexander Knobel Stadtrat Dirk Lais Stadträtin Mechthild Münzer Stadträtin Marika Prekur Stadträtin Susanne Schindler Stadtrat Ulrich Schlageter Stadtrat Michael Schröder Stadtrat Jürgen Strohmeier Stadträtin Christine Thoma-Garbe Es fehlt entschuldigt: Stadtrat Sebastian Sladek (beruflich verhindert) Sonstige Verhandlungsteilnehmer/-innen: Hauptamtsleiter Dietmar Krumm (Schriftführer) Rechnungsamtsleiterin Gisela Schäuble Bauamtsleiter Klaus Steinebrunner Zuhörer/-innen: 5, darunter zwei Pressevertreter Nach Eröffnung der Verhandlung stellte der Vorsitzende fest, dass 1. zu der Verhandlung durch Ladung vom ordnungsgemäß eingeladen worden ist; 2. die Tagesordnung für den öffentlichen Teil der Verhandlung am ortsüblich bekannt gemacht worden ist; 3. das Kollegium beschlussfähig ist, weil mindestens 7 Mitglieder anwesend sind.

2 2 öffentlich TOP 1: Fragestunde für den Bürger Tagesordnung TOP 2: Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom und Anerkennung des Protokolls der öffentlichen Sitzung vom TOP 3: Bauantrag zur Umnutzung der ehemaligen Sparkasse Schönau in eine Arztpraxis (Erdgeschoss) und zusätzlichen Wohnraum (Obergeschoss) auf Flst.-Nr. 255/1 (Friedrichstraße 14) TOP 4: Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport auf Flst.-Nr (Friedrichstraße 39) TOP 5: Freibad Schönau im Schwarzwald, Sachstand TOP 6: Antrag auf Geschwindigkeitsbegrenzung auf der K 6306 TOP 7: TOP 8: Eigenbetrieb Städtische Wohnbau Schönau im Schwarzwald, Wärmeversorgung Annahme von Spenden TOP 9: Kurzinformationen der Verwaltung TOP 9.1: Gymnasium Schönau, Besetzungsverfahren der Stelle des Schulleiters TOP 9.2: Volkshochschule Oberes Wiesental, neue Leiterin für die Außenstelle Schönau-Todtnau TOP 9.3: Bundesverkehrswegeplan 2030 TOP 9.4: Wiesentäler Kulturtage TOP 9.5: Grüße des ehemaligen Pfarrers Richard Leibbach TOP 10: TOP 10.1: TOP 10.2: TOP 10.3: TOP 10.4: Fragen und Anregungen des Gemeinderates Freibad-Einweihungsfeier Geschwindigkeitsmessungen in der Ledergasse Toilettenwagen oder Dixi-Klos für Vereinsveranstaltungen Straßensperrung bei Kurkonzerten Der Vorsitzende begrüßt die Anwesenden. Vor Eintritt in die Tagesordnung bittet er diese, sich zum Gedenken an den verstorbenen Altstadtrat Emil Baumgartner und an die verstorbene ehemalige Hebamme Elisabeth Lais von den Plätzen zu erheben. Er würdigt kurz die Verdienste der Verstorbenen, die diese zum Wohle der Allgemeinheit geleistet haben, und schließt mit den Worten: Wir nehmen Abschied von den Verstorbenen und werden sie in guter und dankbarer Erinnerung behalten

3 3 TOP 1: Fragestunde für den Bürger Hiervon wird kein Gebrauch gemacht. TOP 2: Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom und Anerkennung des Protokolls der öffentlichen Sitzung vom Dem Gemeinderat werden die Beschlüsse der nichtöffentlichen Sitzung vom im Wortlaut bekannt gegeben. Einwände werden keine erhoben. Gleichfalls wird das Protokoll der öffentlichen Sitzung vom anerkannt; diese Niederschrift liegt den Mitgliedern des Gemeinderats in Fotokopie vor. TOP 3: Bauantrag zur Umnutzung der ehemaligen Sparkasse Schönau in eine Arztpraxis (Erdgeschoss) und zusätzlichen Wohnraum (Obergeschoss) auf Flst.-Nr. 255/1 (Friedrichstraße 14) Der Bauantrag wird dem Gemeinderat bekannt gegeben und von Bauamtsleiter Steinebrunner erläutert. Auf Frage von Stadtrat Lais erklärt der Vorsitzende, dass nach seinem Kenntnisstand der EC-Automat und der Kontoauszugsdrucker der Sparkasse weiterhin im Gebäude verbleiben. Beschluss: Der Gemeinderat beschließt einstimmig, vorliegenden Bauantrag befürwortend an die Baurechtsbehörde weiterzuleiten. TOP 4: Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport auf Flst.-Nr (Friedrichstraße 39) Der Bauantrag wird dem Gemeinderat bekannt gegeben und von Bauamtsleiter Steinebrunner erläutert. Besonders weist er darauf hin, dass für das Bauvorhaben der Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Lachen bezüglich der Dachform gestellt werde. Nach den Bebauungsvorschriften sind die Dächer als Satteldächer von 25 bis 42 herzustellen, während das Bauvorhaben mit einem abgewalmten Dach ausgeführt werden soll. Stadtrat Lais hält diese Dachform für nicht störend. Die übrigen Mitglieder des Gemeinderats sehen dies ebenso. Beschluss: Der Gemeinderat beschließt einstimmig, vorliegenden Bauantrag befürwortend an die Baurechtsbehörde weiterzuleiten mit der Maßgabe, dass bezüglich der Dachform Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Lachen erteilt wird.

4 4 TOP 5: Freibad Schönau im Schwarzwald, Sachstand Der Vorsitzende gibt zum Sachstand der Freibadsanierung einen Bericht, der durch Fotos untermalt wird. Er erklärt, dass der vorgesehene Eröffnungstermin um eine Woche vom 14. auf den 21. Mai verschoben werden musste, da sich die Fertigstellung und Lieferung der Brücke verzögert habe. Derzeit seien die Arbeiten im vollen Gange, wobei diese Woche mit der Verlegung der Bodenplatten begonnen und heute das Drehkreuz installiert wurde. Die Abgänge zum Becken stünden kurz vor der Fertigstellung und ab morgen soll in der Freibad-Gaststätte mit dem Einbau der Küche begonnen werden. Dagegen stehe immer noch nicht fest, ob die Brücke in der nächsten Woche geliefert und angebracht werde. Dessen ungeachtet werde das Bad definitiv am Samstag, 21. Mai, 9 Uhr, mit einer kleinen Einweihungsfeier eröffnet. Zum Ergebnis des Saisonkarten-Vorverkaufs informiert der Vorsitzende, dass insgesamt 409 Saisonkarten mit insgesamt 744 Chipkarten verkauft werden konnten. Die Nettoeinnahmen aus dem Vorverkauf würden sich auf knapp EUR belaufen. Stadträtin Münzer fragt an, ob die Brückenbaufirma wegen der Verzögerung für entgangene Einnahmeausfälle regresspflichtig gemacht werden kann. Der Vorsitzende sieht hier wenige Chancen, zumal die Höhe des Einnahmeausfalls nicht nachzuweisen ist. Stadträtin Prekur ist über die Verschiebung der Baderöffnung maßlos verärgert. Sie erinnert daran, dass der Gemeinderat den Auftrag für die Brückenlieferung bereits in der Sitzung am beschlossen habe. Sie möchte in diesem Zusammenhang wissen, ob die Auftragserteilung möglicherweise zu spät erfolgte. Dies wird vom Vorsitzenden verneint. Das Planungsbüro habe den Auftrag an die Firma am erteilt. Weiter bittet Stadträtin Prekur erneut darum zu prüfen, auf welcher Grundlage (Kostenschätzung oder Kostenberechnung) die Architektenleistungen für die Freibad-Sanierungsmaßnahme abzurechnen sind. Bauamtsleiter Steinebrunner erwidert, dass dazu der Architektenvertrag gerne offengelegt und dargestellt werden kann. Im Übrigen weist er auf die Komplexität des Bauvorhabens hin, bei dem viele Gewerke ineinandergreifen und daher die Bauzeit nicht auf den Tag festgelegt werden kann. Stadtrat Lais führt aus, dass der Beauftragung des Planungsbüros die HOAI zugrunde liege, in der klar geregelt sei, wie Architekten und Ingenieure ihre Leistungen abzurechnen haben. Stadtrat Anschütz merkt dazu an, dass beim Vertragsabschluss mit dem Planungsbüro nur die Kostenschätzung vorgelegen habe. In der HOAI gebe es auch die Bestimmung, dass für die Honorarermittlung die Kostenschätzung zugrunde gelegt wird, wenn die Kostenberechnung noch nicht vorliegt. Der Gemeinderat ist letztlich mit dem Vorschlag von Bauamtsleiter Steinebrunner einverstanden, dass die Verwaltung dem Gremium zu gegebener Zeit die Honorarabrechnung des Planungsbüros vorlegt und darstellt.

5 5 TOP 6: Antrag auf Geschwindigkeitsbegrenzung auf der K 6306 Sachverhalt: Im Rahmen der Offenlage des Bebauungsplans Sonnenpark II hat das Landratsamt Lörrach in seiner Stellungnahme auf das Sichtdreieck Richtung Norden bei der Zufahrt zum Sonnenpark hingewiesen: Die Erschließungsstraße des Bebauungsplans Sonnenpark II" mündet in die K6306. Das Sichtdreieck von der Erschließungsstraße auf die Kreisstraße nach Süden ist eingetragen. Nach Norden fehlt das Sichtdreieck. Das Sichtdreieck nach Norden ist nachzutragen. Eine Sicht von 70 m von der Erschließungsstraße auf die Kreisstraße in Richtung Norden ist vermutlich nicht gegeben. Die unzureichenden Sichtverhältnisse auf die Kreisstraße werden als ungünstig gesehen. Die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs auf der Kreisstraße wird dadurch beeinträchtigt. Vor diesem Hintergrund hat die Verwaltung einen Antragsentwurf (Anlage) gefertigt. Beschlussvorschlag: Die Stadt Schönau im Schwarzwald beantragt eine dauerhafte Begrenzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der K 6306 auf 50 km/h von der Einmündung Paradiesstraße bis zur Einmündung des Golfplatzes. Bauamtsleiter Steinebrunner trägt den Sachverhalt der Sitzungsvorlage mit ergänzenden Erläuterungen vor. Stadtrat Anschütz sieht die Notwendigkeit, für diesen Bereich der Schönenberger Straße eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h dauerhaft anzuordnen. Er befürchtet jedoch, dass mit diesem Vorhaben der Ärger der Verkehrsteilnehmer vorprogrammiert sei. Stadträtin Münzer hat zum vorgesehenen Antrag auf Geschwindigkeitsbegrenzung grundsätzlich keine Einwände. Sie frage sich aber, warum das Tempolimit erst im Zuge des laufenden Bebauungsplanverfahrens beantragt werde und wie sie die Maßnahme den Anwohnern erklären soll, die schon seit Jahren in diesem Gebiet wohnen. Der Vorsitzende erwidert, dass es das Landratsamt für erforderlich gehalten habe, ein Tempolimit in der Schönenberger Straße anzuordnen. Dagegen hätten bislang weder die Anwohner noch der Gemeinderat für diesen Straßenbereich eine Geschwindigkeitsbegrenzung gewünscht. Stadtrat Schlageter hält es für sehr sinnvoll, wenn die Gefahrenstellen bei den Zufahrten und Zugängen im genannten Bereich der K 6306 durch das Tempolimit entschärft werden. Stadtrat Knobel sieht dies genauso. Außerdem habe das Landratsamt die Geschwindigkeitsbegrenzung bereits temporär angeordnet und es habe darüber bisher keine Beschwerden gegeben. Ein Gewohnheitsrecht könne der Verkehrsteilnehmer auch bei einer dauerhaften Anordnung des Tempolimits nicht ableiten. Stadtrat Strohmeier spricht sich aus verkehrstechnischer Sicht ebenfalls für eine dauerhafte Geschwindigkeitsbegrenzung aus. Er weist zudem auf das derzeit eingeschränkte Sichtdreieck bei der Einmündung Felsenstraße in die Schönenberger Straße hin. Die Einschränkung werde durch das auf dem dortigen Parkplatz gelagerte Holz verursacht.

6 6 Beschluss: Die Stadt Schönau im Schwarzwald beantragt eine dauerhafte Begrenzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der K 6306 auf 50 km/h von der Einmündung Paradiesstraße bis zur Einmündung des Golfplatzes. Einstimmiger Beschluss. Stadtrat Lais hat wegen Befangenheit an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht mitgewirkt; er hatte die Sitzung verlassen. TOP 7: Eigenbetrieb Städtische Wohnbau Schönau im Schwarzwald, Wärmeversorgung Sachverhalt: In der Gemeinderatssitzung am wurde der Abschluss eines Wärmelieferungsvertrags mit der EWS vertagt. Der Vorschlag von Stadtrat Michael Schröder nach Einholung eines Alternativangebots wurde angenommen. Um ein Alternativangebot für die notwendigen Arbeiten im Seniorenzentrum einholen zu können, muss zuerst eine Leistungsbeschreibung erstellt werden. Auf der Basis des Angebots der EWS vom kann das geforderte Alternativangebot nicht eingeholt werden. Die Verwaltung nimmt deswegen Kontakt mit dem Ingenieurbüro Behringer aus Todtnau auf, um hier ein Honorarangebot für die erforderlichen Planungsleistungen zu erhalten. Derzeit ist auch noch nicht abschließend geklärt, welche der beiden Varianten (Anschluss an das Wärmenetz oder Einbau eines Gasbrennwertkessels in Verbindung mit einer Dachdämmung) die für die Stadt günstigere Variante darstellt. Beschlussvorschlag: Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage kann noch kein Vorschlag gemacht werden. Der Vorsitzende trägt den Sachverhalt der Sitzungsvorlage auszugsweise mit entsprechenden Erläuterungen vor. Sodann gibt Bauamtsleiter Steinebrunner das angeforderte Honorarangebot des Ingenieurbüros Behringer für die Erstellung der Leistungsbeschreibung bekannt. Das Angebot, dem der Mindestsatz der Honorarzone II der HOAI zugrunde liegt, schließt mit der Honorarsumme von netto 7.518,65 EUR ab. Stadtrat Anschütz verweist auf das vorliegende Angebot der Elektrizitätswerke Schönau Energie GmbH (EWS) mit einer Angebotssumme von knapp EUR. Er bezweifelt, dass die Honorarkosten durch die Einholung eines zweiten Angebots reingeholt werden können. Für Stadträtin Münzer stellt die vorliegende Vergleichsberechnung für die Wärmelieferung, verbunden mit dem Angebot für den Anschluss des Seniorenzentrums an die Wärmeversorgung der EWS, ein Werk der Verwirrung dar. Sie halte es für grenzwertig, dass solange gerechnet werde, bis das EWS-Angebot passe. Der Vorsitzende erwidert, dass die Punkte Wärmelieferung und Einbau Gerätschaften für die Wärmeversorgung getrennt gesehen werden müssen. Stadtrat Schröder habe in der letzten Sitzung die Auffassung vertreten, dass der Einbau der Gerätschaften gegenüber dem vorlie-

7 7 genden EWS-Angebot günstiger realisiert werden könne und dazu vorgeschlagen, ein Alternativangebot einzuholen. Der Gemeinderat habe diesem Vorschlag zugestimmt. Stadtrat Schröder hält das vorliegende Honorarangebot des Ingenieurbüros Behringer für unverhältnismäßig. Er spreche sich nach wie vor dafür aus, bei hiesigen Fachfirmen - ohne eine von einem Ingenieurbüro gefertigte Leistungsbeschreibung - Alternativangebote einzuholen. Beim Vorliegen mehrerer Angebote wäre es möglich, eine unparteiische Entscheidung zu treffen. Bauamtsleiter Steinebrunner erklärt, dass es sich beim EWS-Angebot um ein Pauschalangebot handle, das mit anderen Angeboten nicht direkt verglichen werden könne. Dazu wäre es erforderlich - wie verwaltungsseitig vorgeschlagen - zunächst durch ein Fachbüro eine Leistungsbeschreibung erstellen zu lassen. Zudem habe die Entscheidung über die zukünftige Wärmeversorgung des Seniorenzentrums (Anschluss an das Wärmenetz oder eigene Lösung) langfristige Auswirkungen, weshalb vom Gemeinderat das wirtschaftlichste Angebot berücksichtigt werden sollte. Dafür benötige man eine gute Planung, für die entsprechend Geld ausgegeben werden muss. Stadtrat Schlageter hält es für nicht praktikabel, ohne eine entsprechende Leistungsbeschreibung weitere Angebote einzuholen, zumal das EWS-Angebot bereits öffentlich ist. Vielmehr hätte man von Beginn an ein ordentliches Ausschreibungsverfahren durchführen müssen. Da dies nicht mehr möglich sei, plädiere er für die Auftragsvergabe an EWS. Stadtrat Anschütz sieht EWS als ein Unternehmen mit der Kernkompetenz, nachhaltige Energiepolitik zu betreiben. Er werbe daher für eine Auftragsvergabe an EWS, wobei auch berücksichtigt werden sollte, dass EWS die Planung für das Vorhaben selbst finanziert habe. Sodann beantragt er, dem als Zuhörer anwesenden Netzkauf EWS eg-vorstand Rolf Wetzel für weitere Erläuterungen das Wort zu erteilen. Auf Anfrage stellt der Vorsitzende fest, dass der Gemeinderat hiermit einstimmig einverstanden ist. Rolf Wetzel räumt ein, dass seitens der EWS die Transparenz zum vorliegenden Angebot und zum Wärmelieferungsvertrag nicht eindeutig hergestellt werden konnte. Ursächlich hierfür sei der Zeitdruck gewesen, den EWS aufgrund des langen behördlichen Verfahrens bezüglich des eigenen Bauprojekts bekommen habe. Er bedauere dies, möchte aber darauf hinweisen, dass EWS eine verlässliche Firma sei, die auch noch in 20 Jahren existiere und zur Rechenschaft gezogen werden könne. EWS habe das Ziel, für die Wärmeversorgung des Seniorenzentrums eine ökologisch vernünftige Lösung zu finden. Stadtrat Lais führt aus, dass ein weiteres Angebot nicht weiterhelfe, da die Vergleichbarkeit fehle. Außerdem könne die Stadt stolz auf EWS mit ihren vielen Arbeitsplätzen und ebenso stolz auf die Gewerbesteuer sein, weshalb er beantrage, den Auftrag für den Anschluss des Seniorenzentrums an das Wärmenetz einschließlich Wärmelieferung - ohne weitere Prüfung - an EWS zu vergeben. Bauamtsleiter Steinebrunner verweist nochmals darauf, dass der Anschluss an das Wärmenetz mindestens so günstig wie eine eigene Lösung (Dämmung Dach und neue Gaskessel) sein sollte. Nach dem vorliegenden Kostenvergleich liegen die Jahreskosten für den Anschluss an das Wärmenetz bei EUR und für die Eigenlösung bei EUR. Stadtrat Anschütz hält das EWS-Angebot trotz der preislichen Differenz des Kostenvergleichs für genauso günstig wie eine eigene Lösung.

8 8 Der Vorsitzende erklärt, dass die im Kostenvergleich ausgewiesenen Beträge nicht eins zu eins miteinander verglichen werden können. So wäre bei einer eigenen Lösung zu berücksichtigen, dass Mehrkosten für Investitionen entstehen würden, welche der Eigenbetrieb mangels Liquidität über eine Darlehensaufnahme finanzieren müsste. Außerdem ließe sich bei einem Anschluss an das Wärmenetz ein nicht unerheblicher CO²-Ausstoß einsparen, was sich positiv auf die energiepolitische Entwicklung der Stadt auswirken würde. Der Vorsitzende lässt sodann über den Antrag von Stadtrat Lais abstimmen. Beschluss: Der Gemeinderat beschließt mehrheitlich: a) Den Auftrag für den Anschluss des Seniorenzentrums an das Wärmenetz der Elektrizitätswerke Schönau Energie GmbH gemäß vorliegendem Angebot an das Unternehmen zu vergeben und b) Den vorliegenden Vertrag für die Wärmelieferung für das Seniorenzentrum mit den Elektrizitätswerken Schönau Energie GmbH abzuschließen. Abstimmungsergebnis: 9 Ja-Stimmen, 2 Neinstimmen (Stadträtin Münzer und Stadtrat Schröder) und 1 Enthaltung (Stadträtin Schindler) Stadtrat Schröder erklärt zu seinem Abstimmungsverhalten, dass dies auf keinen Fall ein Misstrauen gegenüber EWS sein soll. Er hätte sich jedoch - wie von ihm bereits ausgeführt - für eine neutrale Entscheidungsfindung ein Gegenangebot gewünscht. Stadtrat Anschütz sieht dies grundsätzlich ebenso. Allerdings hätte aufgrund der Sachlage im vorliegenden Fall die Einholung eines weiteren Angebots zu Mehrkosten geführt. TOP 8: Annahme von Spenden Sachverhalt: Für die Heimatpflege und für die Sanierung des Freibads sind folgende Spenden geflossen: Geldspenden über 100 im Gesamtwert von 400,00 (Anlage 1) Geldspenden bis 100 im Gesamtwert von 50,00 (Anlage 3) Beschlussvorschlag: Die Spende für die Heimatpflege im Wert von 200,00 sowie die Spenden für die Sanierung des Freibads im Gesamtwert von 250,00 werden angenommen. Der Vorsitzende dankt den Spenderinnen und Spendern und lässt sodann über die Annahme der Spenden abstimmen. Beschluss: Die Spende für die Heimatpflege im Wert von 200,00 sowie die Spenden für die Sanierung des Freibads im Gesamtwert von 250,00 werden angenommen. Einstimmiger Beschluss.

9 9 TOP 9: Kurzinformationen der Verwaltung TOP 9.1: Gymnasium Schönau, Besetzungsverfahren der Stelle des Schulleiters Der Vorsitzende informiert, dass das Besetzungsverfahren für die Schulleiterstelle am Gymnasium Schönau inzwischen abgeschlossen wurde. Mit Verfügung vom teilt das Regierungspräsidium mit, dass das Ministerium für Kultus- Jugend und Sport Baden- Württemberg entschieden habe, die Stelle ab dem Schuljahr 2016/2017 mit dem Bewerber Jörg Rudolf zu besetzen. TOP 9.2: Volkshochschule Oberes Wiesental, neue Leiterin für die Außenstelle Schönau- Todtnau Der Vorsitzende informiert, dass sich die Verhandlungen über die weitere Entwicklung der Volkshochschule Oberes Wiesental in die Länge ziehen. Aus diesem Grund habe er im Wege einer Eilentscheidung die Bewerberin Carola Barbisch aus Zell im Wiesental als neue Leiterin für die Außenstelle Schönau-Todtnau eingestellt. Neben Frau Barbisch habe sich eine weitere Person initiativ für die Stelle beworben. Frau Barbisch sei Elternbeiratsvorsitzende am Gymnasium Schönau und dort als fachkundige und sehr engagierte Elternvertreterin geschätzt. Die kurzfristige Neubesetzung der Stelle sei unabwendbar gewesen, da die Vorgängerin Renate Schmidt ab Mitte Mai definitiv in den Ruhestand trete und es dringend erforderlich sei, das VHS-Programm für das zweite Halbjahr 2016 fertig zu stellen. Hauptamtsleiter Krumm gibt ergänzend einen Kurzbericht zum Sachstand der Verhandlungen hinsichtlich einer Kooperation mit der VHS Schopfheim oder einer Zusammenarbeit mit dem IKS Zell. Bei den Gesprächen, die viel Zeit beanspruchen und noch andauern, habe sich zwischenzeitlich herausgestellt, dass auch bei einer Zusammenarbeit mit einer der beiden Institutionen nicht auf die Außenstellen Zell und Schönau-Todtnau verzichtet werden kann. Folgerichtig habe die Stelle für die Außenstelle Schönau-Todtnau neu besetzt werden müssen. Sobald ein konkretes Verhandlungsergebnis vorliege, werden die beteiligten Verwaltungen für das weitere Vorgehen einen Vorschlag ausarbeiten und diesen den politischen Gremien zur Entscheidung vorlegen. Der Gemeinderat nimmt die Eilentscheidung des Vorsitzenden zustimmend zur Kenntnis. Stadtrat Anschütz kennt Frau Barbisch und bezeichnet diese als Idealbesetzung für die Stelle der VHS-Außenstellenleiterin. TOP 9.3: Bundesverkehrswegeplan 2030 Der Vorsitzende informiert, dass der Entwurf des Bundesverkehrswegeplans 2030 am nächsten Mittwoch im Kreistag behandelt und dabei auch die weitere Aufnahme der Ortsumfahrung Schönau im Schwarzwald in den Plan thematisiert werde.

10 10 TOP 9.4: Wiesentäler Kulturtage Der Vorsitzende gibt das vorläufige Programm für die 2. Wiesentäler Kulturtage bekannt, die vom bis im Bürgersaal stattfinden. TOP 9.5: Grüße des ehemaligen Pfarrers Richard Leibbach Der Vorsitzende berichtet, dass sich der ehemalige katholische Pfarrer Richard Leibbach heute anlässlich einer Beerdigung in Schönau im Schwarzwald aufgehalten habe. Der inzwischen 89-jährige Pfarrer im Ruhestand habe ihn gebeten, herzliche Grüße an die Mitglieder des Gemeinderats weiterzugeben. TOP 10: Fragen und Anregungen des Gemeinderates TOP 10.1: Freibad-Einweihungsfeier Auf Frage von Stadtrat Schlageter erklärt der Vorsitzende, dass er bislang keinen Vertreter der evangelischen Kirche zur Einweihungsfeier des Freibads am 21. Mai eingeladen habe. Er werde dies aber nachholen. TOP 10.2: Geschwindigkeitsmessungen in der Ledergasse Stadträtin Thoma gibt die Bitte eines Anwohners weiter, das mobile Geschwindigkeitsmessgerät in der Ledergasse aufzustellen. Dieser habe festgestellt, dass im dortigen verkehrsberuhigten Bereich die zulässige Geschwindigkeit von den Verkehrsteilnehmern des Öfteren nicht eingehalten werde. TOP 10.3: Toilettenwagen oder Dixi-Klos für Vereinsveranstaltungen Stadträtin Hierholzer erklärt, dass es bei Veranstaltungen im Freien immer wieder zu Problemen mit der Toilettenversorgung komme. Sie gibt deshalb die Bitte einiger Vereinsvertreter weiter, dass die Stadt einen Toilettenwagen oder Dixi-Klos anschafft und diesen den Vereinen für Veranstaltungen zur Verfügung stellt. Der Vorsitzende entgegnet, dass dies nicht in den Aufgabenbereich der Stadt falle und er zudem eine entsprechende Anschaffung dem Gemeinderat aus Kostengründen nicht ruhigen Gewissens empfehlen könne.

11 11 TOP 10.4: Straßensperrung bei Kurkonzerten Auf Frage von Stadtrat Schlageter erklärt der Vorsitzende, dass eine ordnungsgemäße Sperrung der Talstraße bei Kurkonzerten nur dann möglich sei, wenn zuvor eine entsprechende verkehrsrechtliche Anordnung beim Landratsamt Lörrach beantragt wurde. Nachdem keine Wortmeldungen mehr vorliegen, schließt der Vorsitzende die öffentliche Sitzung, es schließt sich eine nichtöffentliche Sitzung an. Zur Beurkundung: Der Vorsitzende: Der Gemeinderat: Der Schriftführer:

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