Niederschrift. Vorsitz Frau Kreisdirektorin Susanne Koch

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1 Niederschrift über die 5. Sitzung der Konferenz Alter und Pflege des Kreises Gütersloh am im Sitzungssaal II des Kreishauses in Gütersloh, Herzebrocker Straße 140 Sitzungsbeginn: Sitzungsende: 15:00 Uhr 17:00 Uhr Vorsitz Frau Kreisdirektorin Susanne Koch Teilnehmer Frau Baumann Frau Brock Herr Buchen Frau Eckardt Frau Freitag Herr Haasen Frau Halter Herr Hansen Herr Jentsch Frau Kattenstroth Herr Kroos Frau Kuhlmann Frau Künzel Herr Loose Herr Marquardt Frau Niemann-Hollatz Frau Schulze Frau Steinweg Herr Towara Frau Winterscheidt Frau Wirth Verwaltung Frau Brummel Frau Brunsmann Frau Kirchmann Herr Dr. Michels Frau Schmitz Schriftführerin Frau Winter Es fehlten entschuldigt: Herr Alberti Herr Dr. Coesfeld Frau Eberhardt Herr Lakämper Herr Meißnest Weiter nahmen teil: Frau und Herr Heyßel, Pflegedienst Heyßel GmbH Seite 1 von 7

2 Frau Koch begrüßte die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Konferenz Alter und Pflege. Sie stellte fest, dass frist- und formgerecht eingeladen wurde. Der Tagesordnung wurde zugestimmt. 1.) Genehmigung der Niederschrift vom Gegen das Protokoll vom wurden keine Einwände erhoben. 2.) Vorstellung des neuen Pflege-Informationssystem-Online (PfIO); Frau Brunsmann stellte das neue Pflege-Informationssystem-Online (PfIO) vor. Sie erläuterte folgende Punkte, die eine Neuauflage erforderlich machten: zeitgemäßes Design (nach 2005) bessere Bedienbarkeit für Nutzer (Ratsuchende und Einrichtungen) mehr Funktionalität z. B. Einbindung von Karten bessere Übersichtlichkeit Das System ist in die nachfolgend aufgeführten Bereiche mit den entsprechenden Untergliederungen aufgeteilt: Informations- und Beratungsangebote Beratungsstellen Krankenhaussozialdienste Leitfaden für pflegende Angehörige Liste Pflegeberatungsstellen Senioreninformationsdienst (sinfodie) Pflege Zuhause Unterstützungsangebote im Alltag Ambulante Pflegedienste Tagespflege Kurzzeitpflege Verhinderungspflege Palliativversorgung ambulant Wenn es Zuhause nicht mehr geht Betreutes Wohnen Hausgemeinschaften/Pflegewohngruppen Stationäre Pflegeeinrichtungen Palliativversorgung stationär/hospiz Wer zahlt was Private Pflegevorsorge Leistungen der Pflegeversicherung Sozialhilfe Pflegewohngeld in NRW Weitere Infos Ausbildung in der Pflege Demenz Heimaufsicht Konferenz Alter und Pflege Örtliche Planung Pflegekräfte aus Osteuropa Runder Tisch Pflege auf Ortsebene Vereinbarkeit von Pflege und Beruf Vorsorge und rechtliche Betreuung Seite 2 von 7

3 Frau Brunsmann führte weiter aus, dass innerhalb der nächsten vier Wochen alle vorhandenen Daten in das neue System überführt werden und das neue PfIO dann im Juli für den Echtbetrieb freigeschaltet werden kann. Die verschiedenen Einrichtungen können dann auch ihre aktualisierten Daten, Broschüren u. a. einstellen. Herr Jentsch erklärte, dass die persönliche Pflegeberatung das A und O bleibe. Frau Koch stellte klar, dass es sich beim PfIO um eine erste Hilfestellung bzw. Informationsmöglichkeit handele. Die persönliche Beratung werde damit nicht ersetzt. Frau Kuhlmann erklärte, dass das neue PfIO gut gelungen sei und ihr gut gefalle. 3 a) Aktuelle Entwicklungen auf dem Pflegemarkt im Kreis Gütersloh zur Pflegestatistik 2015 Frau Brummel erläuterte, dass es sich um die statistischen Zahlen aus Dezember 2015 handelt. Es dauere immer ein Jahr bis diese Daten zur Verfügung stehen. Frau Brummel präsentierte anhand der als Anlage 1 beigefügten Folien die Ergebnisse der Pflegestatistik Die Zahl der Pflegebedürftigen sei danach in dem Zeitraum vom um 13,99 % von Personen auf Personen gestiegen (in Steigerung um 3,27 % bzw. 313 Personen). Frau Brummel führte weiter aus, dass der deutliche Anstieg u. a. darauf zurückzuführen sei, das früher ein Antrag gestellt würde, meist sobald die Alltagskompetenz eingeschränkt sei. Hinsichtlich der Leistungsempfänger nach Hilfearten falle auf, dass beim Pflegegeld Personen (letzter Erhebungszeitraum: Personen) und im Bereich der ambulanten Pflege Personen (letzter Erhebungszeitraum: Personen) ein starker Anstieg zu verzeichnen sei. Bei der vollstationären Pflege hingegen sei nur ein leichter Anstieg von + 75 Personen (letzter Erhebungszeitraum: + 35 Personen) zu dokumentieren. Im Vergleich mit den Bundeszahlen bzw. den Zahlen für NRW wies Frau Brummel darauf hin, dass auffällig sei, dass der Anteil der Pflegebedürftigen, die im Kreis Gütersloh ambulant mit professioneller Hilfe betreut würden, deutlich höher sei als im Durchschnitt. Dies sei auf die Vielzahl der Hausgemeinschaften/Pflegewohngruppen zurückzuführen. Der Anteil der Pflegegeldempfänger sei dafür entsprechend niedriger. Auffallend sei auch, dass der Kreis Gütersloh im Bereich der Tagespflege nach wie vor die höchste Versorgungsquote ausweise. Entwicklung in den Bereichen Hinsichtlich der Versorgungsstruktur auf dem Pflegemarkt stellte Frau Brummel den aktuellen Sachstand dar. Die Power Point Präsentation ist als Anlage 2 beigefügt. Frau Brummel führte aus, das es bei den stationären Einrichtungen aktuell Plätze in 31 Einrichtungen gebe. Zurzeit befinden sich das Seniorenzentrum Gütersloh im Umbau ( - 25 Plätze) und das St. Elisabeth Rheda im Ersatzneubau ( - 22 Plätze). Zudem liegen für weitere fünf Einrichtungen konkrete Planungen zur Umsetzung der Anforderungen des WTG/APG 2018 vor. Hierdurch erfolgt ein weiterer Platzzahlabbau von 36 Plätzen. Im Bereich der Hausgemeinschaften/Pflegewohngruppen gibt es aktuell rd. 783 Plätze an 53 Standorten. Neu eröffnet wurden: die Wohngruppe WF, Gütersloh Treffpunkt Pflege, Clarholz Treffpunkt Pflege, Schloß Holte-Stukenbrock Daheim e. V., Verl Caritas, Langenberg Treffpunkt Pflege, Rheda-Wiedenbrück Seite 3 von 7

4 Projekte im Bau/Realisierung: Caritas, Gütersloh Daheim e. V., Halle Diakonie Gütersloh, Herzebrock-Clarholz Daheim e. V., Marienfeld Daheim e. V. Werther Bei der Tagespflege stehen zurzeit im Kreis Gütersloh in 26 Einrichtungen insgesamt 386 Plätze zur Verfügung. Neu eröffnet wurden: Caritas Haus St. Hildegard, Harsewinkel Caritas Tagespflege, Herzebrock B & V, Rietberg-Neuenkirchen Tipper TP An der Mühle, Steinhagen-Brockhagen Caritas Tagespflege, Langenberg Geschlossen wurde: TP Haus Speierling (LIA), Herzebrock Projekte im Bau/Realisierung: Diakonie, Borgholzhausen Caritas Tagespflege, Gütersloh Caritas Tagespflege, Gütersloh-Avenwedde Daheim e. V., Marienfeld Tagespflege Heyßel Tagespflege St. Elisabeth, Rheda Caritas Tagespflege, Rietberg-Neuenkirchen Tagespflege Holter Pflege, Schloß Holte-Stukenbrock Tagespflege St. Johannes, Schloß Holte-Stukenbrock Daheim e. V. Werther 3 b) Vorstellung von Neubauvorhaben Tagespflege durch die Anbieter Frau Steinweg stellte für die Caritas anhand der Power Point Präsentationen folgende Tagespflegen vor: Tagespflege Caritas Avenwedde, Dr.-Plassmann-Weg 4, Gütersloh Platzzahl: 16 Gäste, Mietmodell, Eröffnung 2018 Tagespflege Caritas Neuenkirchen, Lange Straße 101, Rietberg-Neuenkirchen Platzzahl: 16 Gäste, Mietmodell, Eröffnung 2018 Tagespflege Caritas Gütersloh, Herzebrocker Straße 41, Gütersloh Platzzahl: 22 Gäste, Mietmodell, Eröffnung: ca. Mitte Juli 2018 Herr Hansen von der Diakonie im Kirchenkreis Halle e. V. stellte den Neubau der Tagespflege Diakonie Borgholzhausen, Hamlingdorfer Weg 1 b mit 12 Plätzen vor. Frau Heyßel stellte die Tagespflege Heyßel GmbH, Hauptstraße 202 in Rheda-Wiedenbrück vor. Für die Tagespflege wurde ein bestehendes Gebäude umgebaut. Es stehen 20 Tagespflegeplätze zur Verfügung. Sämtliche Vorhaben wurden durch die Konferenz Alter und Pflege zur Kenntnis genommen. Bedenken wurden nicht geäußert. Seite 4 von 7

5 4) Erfahrungsaustausch zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Herr Haasen erläuterte anhand der als Anlage 3 beigefügten Power Point Präsentation die Entwicklung der Pflegebegutachtung aus der Sicht des MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung). Er berichtet, dass nach dem Inkrafttreten der Pflegereform ein Anstieg der Begutachtungsaufträge von mehr als 27 % im Vergleich zu den Vorjahresmonaten zu verzeichnen sei. Er führt aus, dass man damit gerechnet habe und daher neue Pflegefachkräfte als Gutachter eingestellt habe. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen seien entsprechend geschult worden und Qualitätsprüfungen seien ausgesetzt worden. Im April/Mai dieses Jahres seien erstmals mehr Anträge abgearbeitet worden als eingegangen sind. Herr Buchen erklärte, dass festzustellen sei, dass weniger Menschen in Pflegegrad 5 eingestuft würden als vorher in Pflegestufe 3. Dieses wirkte sich auf den Personalschlüssel der stationären Einrichtungen aus. Frau Kuhlmann führte aus, dass nach der Reform die Menschen im Pflegegrad 0 und 1 keinen Anspruch mehr auf Hilfe zur Pflege haben. Hierzu führte Frau Schmitz aus, dass das Problem aktuell mit der Fachaufsicht der Bezirksregierung Detmold als auch dem Landesministerium für Arbeit, Soziales und Integration diskutiert werde. Klare Aussage zurzeit sei, dass keine gesetzliche Grundlage passe. Ob es jedoch zu einer Änderung des Gesetzestextes kommt, die dann zu neuen Handlungsoptionen führen könnte, ist abzuwarten. Es werde mit Hochdruck daran gearbeitet, eine entsprechende Lösung zu finden. Hilfe zur Pflege komme nicht in Frage, möglicherweise könnten unabweisbare Bedarfe jedoch anderweitig gedeckt werden. Der Landkreistag habe dieses Thema in der nächsten Sitzung wieder auf der Tagesordnung. Herr Jentsch gab zu bedenken, dass man über Menschen und nicht über Produkte spreche. Herr Buchen bemängelte, dass die Benachrichtigung über die Einstufung in einem Pflegegrad immer erst spät bei der Einrichtung eingehe und bei Nachfrage die Pflegekassen sich auf den Datenschutz berufen. Frau Kuhlmann erklärte, dass dies auch für den ambulanten Bereich gelte. Frau Freitag erklärte, dass die AOK Bescheide aufgrund des Datenschutzes nicht an die Einrichtungen verschicke. Herr Loose will dies recherieren und das Ergebnis diesem Protokoll beifügen. nachrichtlich: Herr Loose teilte mit, dass von der BKK automatisch Mitteilungen über Änderungen des Pflegegrades an stationäre Einrichtungen weitergeleitet werden. Im ambulanten Bereich erfolge das so nicht, da dort die Bescheide und Gutachten den Betroffenen in der Häuslichkeit vorliegen und den Pflegediensten dann von den Betroffenen direkt zur Info gegeben werden können. Frau Koch bedankte sich bei Herrn Haasen für seine Ausführungen zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff. Seite 5 von 7

6 5) Aktuelle Fragen zur Umsetzung des Wohn- und Teilhabegesetzes (WTG) Frau Kirchmann führt aus, dass mit Schreiben vom der Erlass des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen (MGEPA) zu Platzzahlen in Gasteinrichtungen gemäß 38 WTG-DVO übersandt wurde. Nach 38 Absatz 2 WTG-DVO ist bei der baulich räumlichen Gestaltung eine Nettogrundfläche von 18 m² je vorgesehenen Betreuungsplatz vorzusehen. Frau Kirchmann erläuterte, dass eine Unterschreitung der 18 m² bzw. eine Überbelegung unzulässig ist und ordnungsrechtlich eingeschritten werden muss. Sie verwies in diesem Zusammenhang auf die Rechtsprechung des OVG NRW, wo eine Entscheidung nach altem Recht gefällt wurde, die aber auf das neue Recht zu übertragen ist. Frau Kirchmann wies darauf hin, dass Grundlage immer die durchschnittliche Belegung sei. Auch in den Leistungsvereinbarungen nach 75 SGB XI gehe man von der durchschnittlichen Belegung aus. Bei einer Überbelegung muss die WTG Behörde immer eine Ausnahmegenehmigung erteilen und die Anträge müssen qualifiziert begründet sein. Frau Kuhlmann äußerte Bedenken, da durch diese Regelung u. a. dem Wunsch nach Aufstockung der Besuchstage unter Umständen nicht entsprochen werden könne. Frau Schmitz führte aus, dass es nach WTG keinen Ermessenspielraum gibt. Sie wies darauf hin, dass es sich um eine Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung handele. Frau Brummel wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass auch die Investitionskosten davon abhängig sind und nur monatsweise erstattet würden. Im Anschluss daran informierte Frau Kirchmann über die Handreichung des MGEPA zu Nachtbesetzung in vollstationären Einrichtungen. Nach den Vorgaben muss je 50 Bewohner eine Fachkraft in der Nacht anwesend sein. Frau Kirchmann erläuterte weiter, dass das MGEPA für die Qualifikation von Einrichtungsleitungen ein verbindliches Verfahren vorsieht. Danach kann nach 21 Absatz 1 WTG nur Einrichtungsleitung werden, wer Fachkraft ist oder wer über einen Studienabschluss verfügt, der in besonderer Weise die für eine Leitungskraft erforderliche Kompetenz vermittelt. Eine Liste bezüglich der unstrittigen Abschlüssen bzw. der Studienabschlüsse, die unter bestimmten Voraussetzungen zumindest einer Säule der drei Bereiche Pflege, Betreuung und Unternehmensleitung zugeordnet werden können liege der Handreichung bei. Frau Kirchmann führte weiter aus, dass grundlegende betriebswirtschaftliche und personalwirtschaftliche Kenntnisse und grundlegende pflegefachliche oder betreuungsfachliche Kompetenzen erforderlich sind sowie eine zweistufige Prüfung für neu einzustellende Einrichtungsleitungen. Eine pauschale Anerkennung für langjährige Einrichtungsleitungen wird nicht erfolgen. Zuständig für die Prüfung ist die WTG Behörde. Herr Buchen erkundigte sich, wie der Kreis plane, mit den Vorgaben für die Qualifikation der Einrichtungsleitungen umzugehen und ob es Beratungsgespräche mit den Einrichtungen geben werde. Frau Koch erklärte, man werde auf die Einrichtungen zukommen. Herr Buchen machte den Vorschlag eines Informationstreffens aller Einrichtungsleitungen. 6) Verschiedenes Frau Brummel informierte über die Neuauflage des Leitfadens für pflegende Angehörige (6. Auflage; 2017) sowie der Fortschreibung der Rahmenvereinbarung über die Gestaltung der Lebenssituationen für und mit ältere(n) Menschen für fünf Jahre, die sich zurzeit im Unterschriftenverfahren befindet. Darüber hinaus erläuterte Frau Brummel den Sachstand des Projektes Älter werden in Verl. Aktuell erfolgt die politische Beratung im Ausschuss bzw. dem Rat der Stadt Verl mit der entsprechenden Verabschiedung der Handlungsempfehlungen. Über das Projekt soll in der Konferenz Alter und Pflege im November dieses Jahres weiter informiert werden. Seite 6 von 7

7 Frau Schmitz führte zum Präventionsgesetz aus, das dieses am in Kraft getreten ist und am die Nationale Präventionskonferenz mit der Verabschiedung der Bundesrahmenempfehlungen erste Weichen auf Bundesebene zur Umsetzung der Nationalen Präventionsstrategie gestellt hat. Die Bundesrahmenempfehlungen bilden eine wesentliche Grundlage für die Landesrahmenvereinbarungen als Basis für die Umsetzung in den Ländern. Die Landesrahmenvereinbarung NRW wurde am unterzeichnet. Frau Schmitz führte weiter aus, dass nur Projekte gefördert werden. Es soll ein Strukturplan zur Umsetzung von Präventionsmaßnahmen u. a. auch in Pflegeeinrichtungen entwickelt werden. Dieser Strukturplan ist abzuwarten. Frau Koch schließt die Sitzung um Uhr. gez. Susanne Koch Kreisdirektorin (Vorsitzende) Anlagen: Anlage 1: Power Point Pflegestatistik 2015 Anlage 2: Anlage 3: Power Point Entwicklung auf dem Pflegemarkt Power Point Präsentation MDK Seite 7 von 7

8 Anlage 1 Entwicklung Leistungsempfänger PV im Kreis GT Konferenz Alter und Pflege,

9 Pflegebedürftige nach Hilfearten lt. Pflegestatistik 2015 vollstat. Pflege % Kurzzeitpflege 123 1% ambulante Pflege % davon 498 (= 4,41 %) mit Tagespflege Pflegegeld % Konferenz Alter und Pflege,

10 Leistungsempfänger nach Hilfearten Entwicklung

11 Pflegerische Versorgung im Vergleich

12 Stationäre Einrichtungen Anlage 2 Stand Pflegeplan 09/15: Plätze in 29 Einrichtungen Entwicklung: Eröffnung Annette-Schlichte Haus in Steinhagen + 26 Plätze Eröffnung Louisenhof in Verl (April 2017) + 30 Plätze Aktuell Plätze in 31 Einrichtungen Aktuelle Projekte in Umsetzung: - Umbau Seniorenzentrum Gütersloh - 25 Plätze - Ersatzneubau St. Elisabeth Rheda - 22 Plätze Für weitere 5 Einrichtungen liegen die konkreten Planungen zur Umsetzung der Anforderungen WTG/ APG 2018 vor. Hierdurch erfolgt ein weiterer Platzzahlabbau von 36 Plätzen Konferenz Alter und Pflege,

13 Hausgemeinschaften/ Pflegewohngruppen Stand Pflegeplan 09/15: 609 Plätze an 43 Standorten mit Vereinbarung 63 Plätze an 6 Standorten ohne Vereinbarung 672 Plätze Neueröffnungen: Wohngruppe WF, Gütersloh (Nov. 15) + 16 Plätze Treffpunkt Pflege, Clarholz (Feb. 16) + 18 Plätze Treffpunkt Pflege, Schloß Holte-Stukenbrock + 18 Plätze Daheim e.v., Verl + 16 Plätze Caritas, Langenberg (April 2017) + 18 Plätze Treffpunkt Pflege, Rheda-Wiedenbrück (Feb 2017) + 18 Plätze Aktuell 783 Plätze (einschl. Korrekturen) an 53 Standorten Konferenz Alter und Pflege,

14 Hausgemeinschaften/ Pflegewohngruppen Projekte im Bau/ Realisierung: Caritas, Gütersloh Daheim e.v., Halle Diakonie Gütersloh, Herzebrock-Clarholz Daheim e.v., Marienfeld Daheim e.v., Werther Weitere Planungen/ Vorüberlegungen liegen vor für Borgholzhausen, Halle, Gütersloh (2x), Harsewinkel, Rheda-Wiedenbrück, Rietberg, Steinhagen Konferenz Alter und Pflege,

15 Tagespflege Stand Pflegeplan 09/15: 310 Plätze in 22 Einrichtungen Neueröffnungen: Caritas Haus St. Hildegard, Harsewinkel ( ) + 10 Plätze Caritas Tagespflege, Herzebrock + 19 Plätze B & V, Rietberg-Neuenkirchen + 20 Plätze Tipper TP An der Mühle, Steinhagen-Brockhagen + 15 Plätze Caritas Tagespflege, Langenberg + 21 Plätze Schließung TP Haus Speierling (LIA), Herzebrock - 18 Plätze Erweiterungen bestehender Einrichtungen + 9 Plätze Aktuell 386 Plätze in 26 Einrichtungen Konferenz Alter und Pflege,

16 Tagespflege Projekte im Bau/ Realisierung: Diakonie, Borgholzhausen 12 Plätze Caritas Tagespflege, Gütersloh 22 Plätze Caritas Tagespflege, Gütersloh-Avenwedde 16 Plätze Daheim e.v., Marienfeld 13 Plätze Tagespflege Heysel Tagespflege St. Elisabeth, Rheda 10 Plätze Caritas Tagespflege, Rietberg-Neuenkirchen 16 Plätze Tagespflege Holter Pflege, Schloß Holte-St. 20 Plätze Tagespflege St. Johannes, Schloß Holte-St. 15 Plätze Daheim e.v., Werther 16 Plätze Weitere konkrete Planungen liegen vor für Gütersloh, Herzebrock- Clarholz, Rheda, Steinhagen Konferenz Alter und Pflege,

17 Anlage 3 Entwicklung in der Pflegebegutachtung Klaus Haasen Pflegefachkraft mra, BBS Bielefeld Geschäftsführer: Dr. Ulrich Heine Ärztlicher Direktor: Dr. Martin Rieger MDK Westfalen-Lippe

18 Entwicklung in der Pflegebegutachtung Nach dem Inkrafttreten der neuen Pflegereform verzeichnet der MDK WL einen starken Anstieg der Begutachtungsaufträge von mehr als 27 % im Vergleich zu den Vorjahresmonaten Der MDK-WL rechnet für dieses Jahr mit mehr als Aufträgen. Zum Vergleich: 2016 erhielt der MDK WL ca Beg.-aufträge. Dies war zu erwarten, daher Einstellung neuer Pflegefachkräfte als Gutachter, Schulung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Aussetzung von Qualitätsprüfungen nach 114 SGB XI,Organisatorische Änderungen in den Abläufen (z.b. im HB- Planungssystem) Bezirk 2 Leitung : Frau Dr Heering Bielefeld 15 PFK Gütersloh 12 PFK Beckum 5 PFK Lippstadt 15 PFK Meschede 10 PFK Seite 2 Klaus Haasen Entwicklung der Pflegebegutachtung

19 Entwicklung in der Pflegebegutachtung Mit der Pflegereform wurde zum 1. Januar ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt, der die Selbstständigkeit und nicht wie bisher die Hilfebedürftigkeit des Versicherten zum Maßstab hat. Dieser Paradigmenwechsel in der Pflegeversicherung sorgt dafür, dass die besondere Situation von Menschen mit psychischen und geistigen Beeinträchtigungen, z.b. Demenzerkrankungen, nun umfassender berücksichtigt werden kann. Eine generelle Aussage zur Entwicklung in der Pflegebegutachtung ist derzeit kaum möglich, da einerseits der Datensatz als solches noch sehr dünn ist und andererseits verschiedene Akteure sehr unterschiedliches Antragsverhalten zeigen. In dem Bewusstsein eines Paradigmenwechsel ( begleitet beispielsweise durch die Einführung des Strukturmodells ) der die Selbstständigkeit und nicht wie bisher die Hilfebedürftigkeit des Menschen zum Maßstab hat, ist ein direkter Vergleich zwischen diesen Modellen nur schwerlich möglich Seite 3 Klaus Haasen Entwicklung der Pflegebegutachtung

20 Entwicklung in der Pflegebegutachtung Eine gefühlte Verlagerung der Leistungen von somatisch beeinträchtigten Personen, hin zu den kognitiv beeinträchtigten Personen kann unsererseits derzeit nicht bestätigt werden. Es ist zu berücksichtigen, dass unter dem Aspekt der Selbstständigkeit bei somatisch beeinträchtigten Personen der Kompensationsgedanke (z.b. durch Hilfsmittel ) eher zum tragen kommt, als das dies bei kognitiv beeinträchtigten Personen der Fall sein dürfte. Letztendlich sind alle Beteiligten, nahezu auf allen Ebenen, nach wie vor im Lernprozess. Man erinnere sich nur an 1995 mit den damaligen Unwägbarkeiten, welche gemeistert wurden Seite 4 Klaus Haasen Entwicklung der Pflegebegutachtung

21 Seite 5 Klaus Haasen Entwicklung der Pflegebegutachtung

22 Auftragseingänge in WL 1. Quartal 2017 PNG und NBV Nur NBV Seite 6 Klaus Haasen Entwicklung der Pflegebegutachtung

23 Seite 7 Klaus Haasen Entwicklung der Pflegebegutachtung

24 * besonders dringlicher Entascheidungsbedarf Seite 8 Klaus Haasen Entwicklung der Pflegebegutachtung

25 Seite 9 Klaus Haasen Entwicklung der Pflegebegutachtung

26 Seite 10 Klaus Haasen Entwicklung der Pflegebegutachtung

27 Erstellte Produkte in WL 1. Quartal 2017 PNG und NBV nur PNG Seite 11 Klaus Haasen Entwicklung der Pflegebegutachtung

28 Seite 12 Klaus Haasen Entwicklung der Pflegebegutachtung

29 Seite 13 Klaus Haasen Entwicklung der Pflegebegutachtung

30 Pflegegradverteilung in WL 1. Quartal ,0% 25,0% 20,0% Achsentitel 15,0% 10,0% 5,0% 0,0% Pflegegrad Datenreihen1 18,0% 21,4% 28,5% 17,7% 9,6% 4,9% Seite 14 Klaus Haasen Entwicklung der Pflegebegutachtung

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