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Transkript:

B-026/7 GEMEINDE BAYERBACH b. Ergoldsbach N I E D E R S C H R I F T (Nr. 02/2013) über die Sitzung des Gemeinderates Bayerbach b. Ergo. am 27. März 2013 im Sitzungssaal des Rathauses Bayerbach, Marktstr. 4 Anwesend: Erster Bürgermeister Ludwig Bindhammer, Vorsitzender 2. Bürgermeister Ludwig Eisgruber 3. Bürgermeister Klaus Mittermeier die Mitglieder des Gemeinderates GR Stephan Neumeier GR Michael Krieger GR Josef Reif GR Stephan Wollrab GR Ludwig Rieder ab TOP 4 GR Reinhold Buczek GR in Gerlinde Gahr GR Werner Klanikow GR in Marianne Pritscher Abwesend: GR in Maria Spanner (entschuldigt) Sonstige Anwesende: Schriftführer: VAng. Robert Meindl Beginn: 19.00 Uhr Ende: 22.00 Uhr Zuhörer: 9 Presse: keine Die Beschlussfähigkeit im Sinne des Art. 47 Abs. 1 und 2 der Gemeindeordnung war gegeben.

Tagesordnung A) Öffentlicher Teil: P. 1 Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 30. Januar 2013 P. 2 Antrag Peter Etzstaller auf Räumung und Durchlassvergrößerung des Stockaer Grabens entlang der Kreisstraße LA 28 zwischen Penk und Greilsberg im Bereich der Grundstücke Flst.Nr. 1445 und 1446, Gemarkung Langenhettenbach P. 3 Bauantrag von Herrn Manuel Nußbaum und Frau Kerstin Spagl auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in Bayerbach b. Ergoldsbach, Eichenstraße 5 P. 4 Einbeziehungssatzung Nr. 25 Feuchten-Süd ; hier: Vorstellung Vorentwurf P. 5 Einbeziehungssatzung Nr. 25 Feuchten-Süd ; hier: Aufstellungsbeschluss P. 6 Änderung des Flächennutzungsplans durch Deckblatt Nr. 12 Prücklfeld ; hier: Vorstellung Vorentwurf P. 7 Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 24 Prücklfeld ; hier: Vorstellung Vorentwurf P. 8 Antrag auf Vorbescheid von Herrn Michael Detterbeck auf Neubau eines Einfamilienwohnhauses auf dem Grundstück, Flst.Nr. 243, Gemarkung Moosthann, Hölskofen 9 u. 12 P. 9 Mitteilungen, Berichte und Anfragen B) Nichtöffentlicher Teil: P. 10 Genehmigung der Niederschrift über die nichtöffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 30. Januar 2013 P. 11 Installation einer Photovoltaikdachanlage an der Kläranlage für den Eigenverbrauch; hier: Auftragsvergabe P. 12 Generalsanierung Grundschule Bayerbach; hier: Vergabe des Aufzuges in der Schule und eines Treppenlifts in der Schulturnhalle P. 13 Ermäßigungen der Kanalbenützungsgebühren auf Grund von Wasserrohrbrüchen, oder defektem Sicherheitsventil bei der Heizung P. 14 Antrag der E.ON Bayern AG auf Bestellung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit auf den gemeindlichen Grundstücken Flst.Nr. 2955 und 3044, Gemarkung Langenhettenbach für die Versorgungsleitung einer 20-kV-Kabelleitung von der Trafostation Greilsberg 1 zur Trafostation Greilsberg 2-2 -

P. 15 Antrag der E.ON Bayern AG auf Bestellung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit auf dem gemeindlichen Grundstück Flst.Nr. 3045, Gemarkung Langenhettenbach für die Trafostation Greilsberg 2 P. 16 Genehmigung von Notarurkunden P. 17 Veröffentlichung der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse P. 18 Mitteilungen, Berichte und Anfragen Sitzungsverlauf: Herr Bürgermeister Bindhammer begrüßte die Zuhörerinnen und Zuhörer sowie die Mitglieder des Gemeinderates zur Sitzung recht herzlich. Er stellte die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest und erkundigte sich nach Einwänden gegen die Tagesordnung. A) Öffentlicher Teil: P. 1 Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 30. Januar 2013 Frau GR'in Gahr teilte zu TOP 6 mit, dass der Gymnasiumbus an der Kreuzung Dorfstraße zur Marktstraße hält und der Fahrer bislang nur angedroht hat, die Kinder bei Auto Rieder aussteigen zu lassen. Herr GR Buczek teilte ebenfalls zu TOP 6 mit, dass er die Bushaltestelle an der Dorfstraße gemeint hat und nicht an der Ergoldsbacher Straße. Herr Bürgermeister Bindhammer sagte hierzu, dass die Niederschrift dahingehend abgeändert wird. Herr 2. Bürgermeister Eisgruber erscheint im Sitzungssaal. Mit 11 : 0 Stimmen wurde die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 30. Januar 2013 genehmigt. P. 2 Antrag Peter Etzstaller auf Räumung und Durchlassvergrößerung des Stockaer Grabens entlang der Kreisstraße LA 28 zwischen Penk und Greilsberg im Bereich der Grundstücke Flst.Nr. 1445 und 1446, Gemarkung Langenhettenbach Herr Bürgermeister Bindhammer berichtete, dass Herr Peter Etzstaller mit Schreiben vom 18.02.2013 die Räumung des Stockaer Grabens entlang der Kreisstraße LA 28 zwischen Penk und Greilsberg im Bereich der Grundstücke Flst.Nr. 1445 und 1446, Gemarkung Langenhettenbach, beantragt hat. Der Antrag wurde damit begründet, dass der Stockaer Graben durch den vorhandenen Durchlassdurchmesser 300 mm zu stark versandet und verschlammt. Er ufert daher bei normalen Niederschlägen sehr rasch aus, sodass die - 3 -

Grundstücke Flst.Nr. 1447 und 1448 immer mehr vernässen. Es besteht immer wieder die Situation, dass die genannte Fläche nicht rechtzeitig bearbeitet oder abgeerntet werden kann. Für den Unterhalt des Stockaer Grabens, Gewässer Dritter Ordnung, ist die Gemeinde zuständig und unterhaltspflichtig. Um weitere Schäden zu vermeiden, wird die Räumung des Grabens und die Beseitigung des zu gering dimensionierten Rohres gefordert. Vor kurzem wurde bereits ein Teil des Grabens durch den Bauhof geräumt. Nachdem Herr Etzstaller bereits mehrmals mündlich die Räumung des Grabens beanstandet hat, wurde eine Besichtigung durch das Wasserwirtschaftsamt Landshut durchgeführt. Das Landratsamt Landshut, als Rechtsaufsichtsbehörde, hat Herrn Etzstaller mit Schreiben vom 04.02.2013 mitgeteilt, dass von Seiten der Gemeinde Bayerbach b. Ergoldsbach aus wasserwirtschaftlicher Sicht kein Handlungsbedarf besteht, da sich der genannte Graben in einem ordnungsgemäßen Zustand befindet. Die Stellungnahme wurde wie folgt begründet: Der Stockaer Graben unterquert kurz nach der Ortschaft Penk in Richtung Greilsberg die LA 28 und fließt weiter bis zum Zusammenfluss mit dem Bayerbach ca. 200 m oberhalb der Hillbachstraße, größtenteils neben der Kreisstraße. Er wurde vermutlich von seinem ehemaligen Verlauf im Taltiefsten an den Talrand neben der Kreisstraße verlegt. Die Höhenaufnahmen der Gewässersohle zeigen ein kontinuierliches Gefälle von rund 2,20 m, was für die Länge der Fließstrecke in diesem Bereich ausreichend ist. Der Gewässerquer- - 4 -

schnitt ist kastenförmig und ausreichend für die bis zu mittleren Abflussverhältnissen anfallende Wassermenge. Maßgeblichen Einfluss für eine eventuelle Vernässung der Grundstücke 1445 und 1446 hat die anfangs erwähnte Tatsache, dass beide Grundstücke um ca. 20 30 cm tiefer liegen, als die Gewässersohle, wodurch die Verlegung des Baches nun seinen Tribut fordert. Dies kann auch nicht durch eine Gewässerräumung ausgeglichen werden, im Gegenteil, bei einer Räumung ist sehr darauf zu achten, dass diese nicht zu tief erfolgt. Der Bayerbach fließt am Waldrand zu den genannten Grundstücken und vereint sich dann unterhalb mit dem Stockaer Bach. Das Sohlgefälle ist mit 2,50 m auch ausreichend. Der Abflussquerschnitt ist wesentlich größer als der des Stockaer Baches und ist in der Lage auch größere Wassermassen aufzunehmen. Zusammenfassend ist aus Sicht des Landratsamtes Landshut und des Wasserwirtschaftsamtes Landshut festzustellen, dass momentan für beide Gewässer keine Räumungsmaßnahmen erforderlich sind. Die Vernässung der Grundstücke hat mit der Gewässerunterhaltung keinen Zusammenhang. Herr Bürgermeister Bindhammer teilte weiter mit, dass in der Zwischenzeit durch den Bauhof Teile des Grabens, soweit es sinnvoll erschien, geräumt wurden. Bei Vergrößerung des Durchlasses ist ein Wasserrechtsverfahren notwendig. Grundsätzlich ist er gegen eine Vergrößerung des Durchlasses zum Schutz der unterliegenden Bevölkerung. Lieber fließt das Hochwasser auf die Wiese, als das es bei anderen in die Häuser gerät. Herr GR Buczek sagte hierzu, dass durch die Flurbereinigung in Paindlkofen eine Durchlassvergrößerung durchgeführt wurde. Er würde einer kleineren Vergrößerung zustimmen. Mit 10 : 1 Stimmen wurde beschlossen: Vom Schreiben des Herrn Peter Etzstaller vom 18.02.2013 auf Räumung des Stockaer Grabens entlang der Kreisstraße LA 28 zwischen Penk und Greilsberg, sowie der Vergrößerung des bestehenden Durchlasses wurde Kenntnis genommen. Wie das Landratsamt Landshut mit Schreiben vom 04.02.2013 bereits mitgeteilt hat, sind bei beiden Gewässern derzeit keine Räummaßnahmen erforderlich. Der Stockaer Graben und der Bayerbach befinden sich in einem aus wasserwirtschaftlicher Sicht einwandfreien Zustand. Einer Vergrößerung des bestehenden Rohrdurchlasses DN 300 kann nicht zugestimmt werden, da hierdurch eine Verschärfung der Abflussverhältnisse herbeigeführt wird und die Gemeinde von den Unterliegern haftbar gemacht werden kann. Es wäre hierfür ein Wasserrechtsverfahren durchzuführen. P. 3 Bauantrag von Herrn Manuel Nußbaum und Frau Kerstin Spagl auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in Bayerbach b. Ergoldsbach, Eichenstraße 5 Herr Bürgermeister Bindhammer berichtete, dass Herr Manuel Nußbaum und Frau Kerstin Spagl ein Einfamilienhaus mit Doppelgarage in der Eichenstraße 5 in Bayerbach b. Ergoldsbach auf einer Teilfläche der Flst.Nr. 7 und 560, Gemarkung Bayerbach errichten möchten. Das geplante Bauvorhaben von Herrn Manuel Nußbaum und Frau Kerstin Spagl befindet sich im Außenbereich gemäß 35 BauGB. - 5 -

Der Wasserzweckverband Mallersdorf hat in seiner Stellungnahme vom 20.03.2013 mitgeteilt, dass die wassermäßige Erschließung gesichert ist. Die Abwasserbeseitigung ist durch den vorhandenen Mischwasserkanal gesichert. Die straßenmäßige Erschließung erfolgt über den ausgebauten Öffentlichen Feld- und Waldweg Nr. 23 Bergweg. Die erforderliche Abstandsflächenübernahmeerklärung und die Nachbarunterschriften liegen vollständig vor. Mit 11 : 0 Stimmen wurde beschlossen: Vom Bauantrag von Herrn Manuel Nußbaum und Frau Kerstin Spagl auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in der Eichenstraße 5, Flst.Nr. 7 (Teilfläche) und Flst.Nr. 560 (Teilfläche) in Bayerbach b. Ergoldsbach wurde Kenntnis genommen und das gemeindliche Einvernehmen erteilt, da die Erschließung soweit gesichert ist. P. 4 Einbeziehungssatzung Nr. 25 Feuchten-Süd ; hier: Vorstellung Vorentwurf Herr Bürgermeister Bindhammer stellte die Planung für die Einbeziehungssatzung Nr. 25 Feuchten-Süd vor. Es soll die Bebauung mindestens 15 Meter entfernt von der Kreisstraße entfernt sein. Herr GR Rieder erscheint im Sitzungssaal. Die Pflege ist Aufgabe der Eigentümer und muss dinglich mit Dienstbarkeit gesichert sein, dass Bäume gepflanzt und gepflegt werden. Der Gemeinde entstehen durch die Einbezie- - 6 -

hungssatzung keine Kosten, die Ausgaben für das Verfahren werden an die Grundstückseigentümer umgelegt. Einbeziehungssatzung Nr. 25 Feuchten-Süd Mit 11 : 0 Stimmen wurde beschlossen: Von der Aufstellung der Einbeziehungssatzung Nr. 25 Feuchten-Süd wurde Kenntnis genommen. Dem vorgelegten Planentwurf zur Einbeziehungssatzung Feuchten-Süd, in der Fassung vom 26.03.2013, wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, das vereinfachte Verfahren nach 13 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Herr Bürgermeister Bindhammer hat an der Abstimmung und Beratung wegen persönlicher Beteiligung nicht teilgenommen. P. 5 Einbeziehungssatzung Nr. 25 Feuchten-Süd ; hier: Aufstellungsbeschluss Herr Bürgermeister Bindhammer berichtete, dass das Abgrenzungsgebiet für die Einbeziehungssatzung Nr. 25 Feuchten-Süd bereits festgelegt ist und somit der Aufstellungsbeschluss gefasst werden kann. - 7 -

Mit 11 : 0 Stimmen wurde beschlossen: Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung einer Einbeziehungssatzung im Sinne von 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB für den Ortsteil Feuchten-Süd, das wie folgt umgrenzt ist: im Norden: Flst.Nr. 1992 (Paindlkofener Str. 11) und 1993 (Grünfläche), Gemarkung Bayerbach im Osten: Flst.Nr. 2003, Bayerbacher Bach (Wasserfläche), Gemarkung Bayerbach im Süden: Flst.Nr. 1986 (Grünfläche), Gemarkung Bayerbach im Westen: Flst.Nr. 71/5, 1945 (Paindlkofener Straße - Kreisstraße LA 28) und 1991, Gemarkung Bayerbach Der zu überplanende Bereich umfasst die Grundstücke Flst.Nr. 1987, 1988, 1989 und 1990, Gemarkung Bayerbach. Herr Bürgermeister Bindhammer hat an der Abstimmung und Beratung wegen persönlicher Beteiligung nicht teilgenommen. P. 6 Änderung des Flächennutzungsplans durch Deckblatt Nr. 12 Prücklfeld ; hier: Vorstellung Vorentwurf Herr Bürgermeister Bindhammer teilte mit, dass der Aufstellungsbeschluss bereits in der Sitzung des Gemeinderates am 30. Januar 2013 beschlossen wurde. Der Flächennutzungsplan soll für den Bereich des Prücklfeldes in allgemeines Wohngebiet geändert werden. Dem Gemeinderat wurden anschließend die Änderungen am Flächennutzungsplan erläutert. - 8 -

Geplante Änderung des Flächennutzungsplanes Mit 12 : 0 Stimmen wurde beschlossen: Von der Flächennutzungsänderung durch Deckblatt Nr. 12 Prücklfeld wurde Kenntnis genommen. Dem vorgelegten Entwurf des Architekturbüros Bindhammer, Mausham, Kapellenberg 18, Bayerbach b. Ergoldsbach in der Fassung vom 26.03.2013 wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren nach 3 Abs. 1 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit) und nach 4 Abs. 1 BauGB (Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange) durchzuführen. - 9 -

P. 7 Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 24 Prücklfeld ; hier: Vorstellung Vorentwurf Herr Bürgermeister und Architekt Bindhammer stellte drei Varianten für den Vorentwurf des Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 24 Prücklfeld vor: Variante 1-10 -

Variante 2-11 -

Variante 3 Der Gemeinderat diskutierte im Anschluss eingehend alle Varianten, wobei die Variante 2 und 3 in die engere Wahl gezogen wurden. Letztendlich entschied man sich für die Variante 3. Weiter wurde im Gemeinderat über die Größe der Parzellen beraten. Herr Bürgermeister Bindhammer schlug vor, in der Mitte des Baugebietes kleinere Grundstücke auszuweisen. Mit 11 : 1 Stimmen wurde beschlossen: Die Mittelparzellen des Baugebietes sollen kleiner gestaltet werden, um 2 weitere Baugrundstücke zu schaffen. - 12 -

Herr GR Wollrab war der Meinung, dass die Straßenbreite zu knapp bemessen sei. Herr Bürgermeister Bindhammer sagte, wir sollten uns das in der Pramer Straße ansehen, ob die Breite genügt, ansonsten soll die Straße um 20 cm breiter gemacht werden. Als nächstes wurden die beiden Grünflächen entlang des Einmündungsbereichs bei den Parzellen 6 und 7 angesprochen. Herr Bürgermeister Bindhammer empfahl, diese Flächen zu belassen. Mit 9 : 3 Stimmen wurde beschlossen: Die Grünflächen entlang des Einmündungsbereichs bei den Parzellen 6 und 7 bleiben bestehen. Herr Bürgermeister Bindhammer teilte mit, dass im Bebauungsplan dieselben Festsetzungen wie bei der alten Gärtnerei gewählt wurden. Er stellte die Aufnahme von Flachdächern zur Diskussion. Mit 6 : 6 Stimmen wurde beschlossen: Eine Aufnahme von Flachdächern in den Bebauungsplan wurde abgelehnt. Der Gemeinderat beriet anschließend die zulässigen Wandhöhen der Gebäude. Mit 12 : 0 Stimmen wurde beschlossen: Bei Ziffer 0.2, Gebäude E 2 soll eine Wandhöhe bis max. 8,50 Meter und die Firsthöhe auf max. 10,50 Meter erweitert werden. Bei den Garagen wurde ebenfalls die Zulässigkeit von Flachdächern diskutiert. Mit 7 : 5 Stimmen wurde beschlossen: Bei Ziffer 0.4.2 sind als Dachformen für Garagen auch Flachdächer zulässig. Herr Bürgermeister Bindhammer schlug vor, den Entwurf für die Parzelle 3 von Gebäudetyp E2 auf Gebäudetyp E1 zu ändern. Mit 12 : 0 Stimmen wurde beschlossen: Im Vorentwurf soll der Gebäudetyp von Parzelle Nr. 3 von E2 auf E1 geändert werden. Der Gemeinderat besprach im Anschluss alle weiteren Festsetzungen und war mit diesen einverstanden. Mit 12 : 0 Stimmen wurde beschlossen: Alle weiteren Festsetzungen wie im Vorentwurf festgesetzt, bleiben unverändert. - 13 -

Herr Bürgermeister und Architekt Bindhammer bat nun um abschließende Beschlussfassung zum Vorentwurf Variante 3 mit den genannten Änderungen. Mit 10 : 2 Stimmen wurde beschlossen: Der Gemeinderat Bayerbach b. Ergoldsbach hat von den drei Entwürfen für das Baugebiet Prücklfeld Kenntnis genommen. Die Planungen des neuen Baugebietes Prücklfeld sollen gemäß der Variante 3, mit den vorstehend beschlossenen Änderungen vorgenommen werden. Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren nach 3 Abs. 1 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit) und nach 4 Abs. 1 BauGB (Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange) durchzuführen. P. 8 Antrag auf Vorbescheid von Herrn Michael Detterbeck auf Neubau eines Einfamilienwohnhauses auf dem Grundstück, Flst.Nr. 243, Gemarkung Moosthann, Hölskofen 9 u. 12 Herr Bürgermeister Bindhammer berichtete, dass am 26.03.2013 ein Antrag auf Vorbescheid von Herrn Michael Detterbeck bei der Gemeinde Bayerbach b. Ergoldsbach eingegangen ist. Das geplante Bauvorhaben befindet sich im Außenbereich. Gemäß 35 BauGB ist im Außenbereich ein Bauvorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen und die ausreichende Erschließung gesichert ist. Der Wasserzweckverband Mallersdorf hat in seiner telefonischen Stellungnahme vom 21.03.2013 die wassermäßige Erschließung zugesichert. Die Abwasserbeseitigung ist durch den bestehenden Kanal im Trennsystem gesichert. Die straßenmäßige Erschließung ist ebenfalls gesichert. - 14 -

Mit 12 : 0 Stimmen wurde beschlossen: Der Beratungspunkt wird in die Tagesordnung aufgenommen. Mit 12 : 0 Stimmen wurde beschlossen: Vom Antrag auf Vorbescheid von Herrn Michael Detterbeck auf Neubau eines Einfamilienwohnhauses auf der Flst.Nr. 243, Gemarkung Moosthann, Hölskofen 9 und 12 wurde Kenntnis genommen und das gemeindliche Einvernehmen erteilt, da die Erschließung soweit gesichert ist. P. 9 Mitteilungen, Berichte und Anfragen Herr Bürgermeister Bindhammer teilte mit, dass der Schulverband Ergoldsbach Angebote für einen Mittelschulverbund mit dem Markt Ergolding bzw. dem Markt Essenbach aber auch von der Stadt Rottenburg erhalten hat. Beide boten auch so genannte 9plus2 Klassen für die Verbandsschule Ergoldsbach an. Es gab bereits einige Gespräche mit den Rektoren und Bürgermeistern. Demnächst soll im Schulverband eine Entscheidung getroffen werden, zu welchem Verbund der Schulverband Ergoldsbach gehen wird. Mit Schreiben vom 25. März 2013 teilte das Bayerische Staatsministerium des Innern mit, dass dem Antrag der Gemeinde Bayerbach b. Ergoldsbach auf Auflösung der Verwal- - 15 -

tungsgemeinschaft Ergoldsbach im parlamentarischen Verfahren nicht entsprochen wurde. Am 04.12.2012 hat der Bayerische Landtag die Änderung des Gesetzes über die kommunale Gliederung beschlossen. Das Gesetz wurde im GVBI vom 17.12.2012 verkündet. Im Ergebnis bleibt die Verwaltungsgemeinschaft Ergoldsbach daher weiterhin in der bisherigen Form bestehen. Weiter gab Herr Bürgermeister Bindhammer bekannt, dass der Schützenverein Penk im Zeitraum von Mai bis Juni wieder die Dorfmeisterschaft austragen wird. Herrn GR Buczek wurde die Organisation für eine Mannschaft des Gemeinderates übertragen. Weiter wurde bekannt gegeben, dass für die Frühjahrs- sowie für die Bartlmädult nach Landshut eine Sonderbuslinie eingesetzt wird. Die Strecke verläuft über Bayerbach Oberköllnbach Postau Wörth nach Landshut. Der Fahrpreis beträgt einfach 4,00. Kinder bis 6 Jahre fahren kostenfrei. Weiter wurde eine Einladung von der Gemeinde Bayerbach/Rott zum Besuch Ihrer Gewerbeschau am Sonntag, den 14.04.2013 bekannt gegeben. Der Gemeinderat wird die Ausstellung mit einer Abordnung besuchen. Herr Bürgermeister Bindhammer gab den geplanten Verlauf der alljährlichen Fußwallfahrt von Regensburg nach Altötting für die Gemeinde Bayerbach b. Ergoldsbach bekannt. Es wurde von den Organisatoren beantragt, wenn seitens der Gemeinde mit den Planungen Einverständnis besteht und die Gemeinde sich an einer einheitlichen Beschilderung der neuen Pilgerroute in einem finanziell überschaubaren Rahmen beteiligen könnte. Er hat von Seiten der Gemeinde zugesagt. Als nächstes wurde den Gemeinderäten Bilder mit Herrn Simmler jun. vom Bisamfang gezeigt. Zum Baugebiet Alte Gärtnerei teilte er mit, dass das Wasserrechtsverfahren eingeleitet und die Vermessungen ergänzt wurden. Die Erschließungsplanung soll bei der nächsten Gemeinderatsitzung vorgestellt werden. Dem Gemeinderat wurde mitgeteilt, dass in Mausham das Schulbushäuschen aufgestellt wurde und der Bauhof den Verkehrsspiegel in Mausham erneuert hat. Das Tempo-30- Zonen-Schild bei der Einfahrt in die Mühlbachstraße wurde besichtigt und der Standort als richtig bestätigt. Nach Ostern soll mit dem Baubeginn für den Fuß- und Radweg neben der Staatsstraße nach Gerabach begonnen werden. Herr GR Neumeier teilte mit, dass der Stockaer Bach bachabwärts in Richtung Antesberger in einem schlechten Zustand ist und etwas getan werden müsste. Herr GR Reif fragte, ob es eine Möglichkeit zur natürlichen Rückhaltung in Richtung Dürrenhettenbach gibt? Herr Bürgermeister Bindhammer sagte hierzu, dass dies fachlich geprüft werden müsste und der Grunderwerb möglich sein muss. Frau GR'in Pritscher sagte, wir müssen uns überlegen, was wir mit dem Obergeschoss des Rathaus machen, nachdem die Verwaltungsgemeinschaft Ergoldsbach nicht aufgelöst wird. - 16 -

Herr Bürgermeister Bindhammer sagte hierzu, dass er sich hierüber bereits Gedanken macht und der Gemeinderat in einer der nächsten Sitzungen hierüber beraten wird. Herr GR Buczek fragte, ob an der Wirtstalstraße der Schlamm zurückgehalten werden kann? Herr Bürgermeister Bindhammer teilte mit, dass derzeit das Wasserrechtsverfahren läuft und der Kanal gespült wurde. Herr GR Klanikow fragte, ob für den diesjährigen Haushalt Straßensanierungen vorgesehen sind? Herr Bürgermeister Bindhammer meinte hierzu, dass wir heuer keine große Straßenbaumaßnahme machen können, da die Baugebiete und Restarbeiten an der Schule noch anstehen und die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel beanspruchen. Er habe aber vor, dass die Gemeinde heuer eine große Kostenschätzung für die anstehenden Straßenbaumaßnahmen machen lässt und dann festgelegt wird, in welcher Reihenfolge man in den nächsten Jahren die Maßnahmen durchführt. Frau GR'in Gahr fragte, wie es mit den Beschriftungen an der Urnenwand steht? Herr Bürgermeister Bindhammer teilte hierzu mit, dass für die Beschriftung jemand gefunden wurde und er wird dies an die Verwaltung weitergeben, damit diese die Urnennutzer verständigen. Herr GR Wollrab regte an, dass beim Buswartehäuschen in Pram Handlungsbedarf besteht. Weiter fragte er, wie es mit unserem Digitalfunk und dem Funkmast weitergeht? Herr Bürgermeister Bindhammer bestätigte den Handlungsbedarf für das Buswartehäuschen in Pram und sprach sich für eine Neuerrichtung ähnlich wie in Gerabach aus. Zum Digitalfunk sagte Herr Bürgermeister Bindhammer, dass die Gemeinde im Genehmigungsverfahren angeschrieben wurde. Die Gemeinde hat gemäß Gemeinderatsbeschluss eine negative Stellungnahme abgegeben. Es ist davon auszugehen, dass das gemeindliche Einvernehmen ersetzt und der Funkmast errichtet wird. ENDE DER ÖFFENTLICHEN SITZUNG! - 17 -

P. 17 Veröffentlichung der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse Mit 12 : 0 Stimmen wurde beschlossen: Zu TOP 10 wird veröffentlicht, dass der Auftrag für die Errichtung einer PV-Anlage auf der Bauhof-Gerätehalle an die Firma Danzer Solartechnik GmbH & Co. KG aus Neufahrn vergeben wurde. Zu TOP 11 wird veröffentlicht, dass der Auftrag für eine Aufzugsanlage sowie eines Treppenlifts im Rahmen der Generalsanierung der Grundschule Bayerbach, an die Firma ThyssenKrupp Encasa aus Neuss vergeben wurde. Zu TOP 12 wird veröffentlicht, dass die Gemeinde Ermäßigungen bei den Kanalbenützungsgebühren auf Grund von Wasserrohrbrüchen oder defekten Sicherheitsventilen bei Heizungen gewährt. Der Grundstückseigentümer muss einen Antrag auf Kanalgebührenermäßigung bei der Gemeinde Bayerbach stellen. Eine Kopie der Reparaturrechnung ist dem Antrag beizulegen. Aus Kulanzgründen erfolgt die Kanalabrechnung in diesen Fällen nicht nach dem aktuellen Reinwasserverbrauch, sondern nach dem durchschnittlichen Verbrauch der letzten 3 Jahren. - 18 -