Aktiv gegen Subventionen für den Neubau von Atomkraftwerken in der EU

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Transkript:

Deutscher Bundestag Drucksache 18/5417 18. Wahlperiode 01.07.2015 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Energie (9. Ausschuss) a) zu dem Antrag der Abgeordneten Hubertus Zdebel, Eva Bulling-Schröter, Caren Lay, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 18/4215 Aktiv gegen Subventionen für den Neubau von Atomkraftwerken in der EU b) zu dem Antrag der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Annalena Baerbock, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 18/4316 Subventionen für britisches Atomkraftwerk Hinkley Point C stoppen und rechtliche Schritte einlegen A. Problem Forderungen an die Bundesregierung, sich mit allen politisch und rechtlich möglichen Maßnahmen dafür einzusetzen, dass der Beschluss der EU-Kommission zur Subventionierung des Neubaus eines Atomkraftwerks (AKW) in Großbritannien aufgehoben wird und Klagen gegen diesen Kommissionsbeschluss zu unterstützen, beizutreten bzw. eine eigenständige Klage Deutschlands einzureichen. Forderungen an die Bundesregierung, gegen die Entscheidung der EU-Kommission zur Beihilfe für ein geplantes AKW in Großbritannien fristgerecht Nichtigkeitsklage beim Gerichtshof der Europäischen Union einzureichen oder sich der Klage eines anderen europäischen Staates anzuschließen, andere EU-Staaten bei eigenständigen oder gemeinsamen Klagen zu unterstützen und deutsche Energieversorgungsunternehmen zu ermuntern, ebenfalls Klage beim Gerichtshof der Europäischen Union einzureichen bzw. sie hierbei zu unterstützen.

Drucksache 18/5417 2 Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode B. Lösung Ablehnung des Antrags auf Drucksache 18/4215 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Ablehnung des Antrags auf Drucksache 18/4316 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. C. Alternativen Keine. D. Kosten Keine.

Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode 3 Drucksache 18/5417 Beschlussempfehlung Der Bundestag wolle beschließen, a) den Antrag auf Drucksache 18/4215 abzulehnen, b) den Antrag auf Drucksache 18/4316 abzulehnen. Berlin, den 1. Juli 2015 Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie Dr. Peter Ramsauer Vorsitzender Thomas Bareiß Berichterstatter

Drucksache 18/5417 4 Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode Bericht des Abgeordneten Thomas Bareiß I. Überweisung Der Antrag auf Drucksache 18/4215 wurde in der 97. Sitzung des Deutschen Bundestages am 26. März 2015 an den Ausschuss für Wirtschaft und Energie zur Federführung sowie an den Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit und den Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union zur Mitberatung überwiesen. Der Antrag auf Drucksache 18/4316 wurde in der 97. Sitzung des Deutschen Bundestages am 26. März 2015 an den Ausschuss für Wirtschaft und Energie zur Federführung sowie an den Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit und den Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union zur Mitberatung überwiesen. II. Wesentlicher Inhalt der Vorlagen Die EU-Kommission hat am 8. Oktober 2014 die staatliche Beihilfe für den britischen AKW-Neubau Hinkley Point C bewilligt. Damit darf die britische Regierung dem künftigen Betreiber Électricité de France einen fixen Strompreis zusichern, hinzu kommen Inflationszuschläge, Kreditgarantien und Kompensationszahlungen. Dieser Beschluss verstoße gegen das Wettbewerbsrecht der EU und solle den Bau von teuren, unwirtschaftlichen AKW weiterhin möglich machen. Gleichzeitig verhindere er die Energiewende in Großbritannien und den schnellen Ausstieg aus der Hochrisikotechnologie Atomenergie. Außerdem stelle der Beschluss der EU-Kommission eine Grundsatzentscheidung dar, die auch Regierungen anderer EU-Staaten, wie zum Beispiel Frankreichs, Polens und Ungarns, dazu animieren könne, Anträge auf Genehmigung der Subventionierung von AKW zu stellen. Zugleich würden die erneuerbaren Energien als klima- und verbraucherfreundliche Alternative massiv benachteiligt. Deshalb soll die Bundesregierung aufgefordert werden, sich mit allen politisch und rechtlich möglichen Maßnahmen dafür einzusetzen, dass der Beschluss der EU-Kommission zur Subventionierung des Neubaus eines AKW in Großbritannien aufgehoben wird und Klagen gegen diesen Kommissionsbeschluss zu unterstützen, beizutreten bzw. eine eigenständige Klage Deutschland einzureichen. Wegen der Einzelheiten wird auf die Drucksachen 18/4215 und 18/4316 verwiesen. III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit hat den Antrag auf Drucksache 18/4215 in seiner 55. Sitzung am 1. Juli 2015 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dessen Ablehnung. Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union hat den Antrag auf Drucksache 18/4215 in seiner 40. Sitzung am 1. Juli 2015 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei einer Stimmenthaltung aus der Fraktion der SPD dessen Ablehnung. Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit hat den Antrag auf Drucksache 18/4316 in seiner 55. Sitzung am 1. Juli 2015 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dessen Ablehnung. Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union hat den Antrag auf Drucksache 18/4316 in seiner 40. Sitzung am 1. Juli 2015 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU

Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode 5 Drucksache 18/5417 und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dessen Ablehnung. IV. Öffentliche Anhörung von Sachverständigen Zu der öffentlichen Anhörung, die in der 44. Sitzung am 17. Juni 2015 stattfand, haben die Anhörungsteilnehmer schriftliche Stellungnahmen abgegeben, die in der Zusammenstellung auf Ausschussdrucksache 18(9)490 enthalten sind. Folgende Sachverständige haben an der Anhörung teilgenommen: Mark Higson, Mark Higson Consulting Prof. Dr. Christoph Moench, Gleiss Lutz Anwälte Prof. Dr. Dr. Franz Jürgen Säcker, Freie Universität Berlin Thorsten Müller, Stiftung Umweltenergierecht (SUER) Dr. Severin Fischer, Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP) Dr. Cornelia Ziehm, Rechtsanwältin Marcel Keiffenheim, Greenpeace Energy eg. Das Ergebnis der öffentlichen Anhörung ist in die Ausschussberatung eingegangen. Das Protokoll sowie die eingereichten Stellungnahmen werden der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. V. Petitionen Dem Ausschuss lag eine Petition zur Drucksache 18/4316 vor, zu der der Petitionsausschuss eine Stellungnahme nach 109 Absatz 1 Satz 2 GO-BT angefordert hat. Mit der Petition soll erreicht werden, dass Deutschland sich der Nichtigkeitsklage Österreichs gegen die Subventionierung des Baus des britischen Atomkraftwerks Hinkley Point C anschließt. Dem Anliegen des Petenten konnte mit der Ablehnung des Antrags auf Drucksache 18/4316 nicht entsprochen werden. VI. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat die Anträge auf den Drucksachen 18/4215 und 18/4316 in seiner 47. Sitzung am 1. Juli 2015 abschließend beraten. Die Fraktion DIE LINKE. stellte das Anliegen Großbritanniens dar, ein neues AKW zu errichten und dieses extrem zu subventionieren. Österreich und Luxemburg würden gegen dieses Vorhaben mit Klagen vorgehen, deutsche Kommunen, Ökostromanbieter sowie Bürgerinnen und Bürger protestierten ebenfalls vehement dagegen. In der Sachverständigenanhörung habe die Mehrzahl der Experten sehr deutlich zum Ausdruck gebracht, dass die Genehmigung durch die EU-Kommission für die geplanten Subventionen in dieser Form nicht haltbar sei. Deshalb werde die Bundesregierung aufgefordert, sich mit allen politisch und rechtlich möglichen Maßnahmen dafür einzusetzen, dass der Beschluss der EU-Kommission aufgehoben werde. Beachtet werden müsse auch die Auswirkung dieser Entscheidung auf den Bau von AKW in anderen EU-Mitgliedstaaten. Deshalb appelliere die Fraktion, ihren Antrag zu unterstützen. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vertrat die Auffassung, dass die Bundesregierung wegen der drohenden Marktverzerrungen zulasten der Energiewende in Deutschland gegen die Genehmigung der Atomsubventionen durch die EU-Kommission klagen müsse. Durch die massive staatliche Unterstützung gebe es wettbewerbliche Nachteile für den deutschen Strommarkt und der Ausbau erneuerbarer Energien, der ein klares gemeinsames Ziel der EU sei, würde eingeschränkt. Die Förderung verschaffe dem Atomstrom Wettbewerbs-

Drucksache 18/5417 6 Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode vorteile gegenüber Strom aus Gas, KWK-Anlagen und erneuerbaren Energien. Es sei ökonomischer und ökologischer Irrsinn, eine Technologie staatlich zu fördern, die einerseits hochgefährlich sei und die sich andererseits auch nach 60 Jahren kommerzieller Nutzung nicht selbst finanzieren könne. Die Anhörung habe ergeben, dass es zahlreiche Argumente gegen die Beihilfebewilligung der Kommission gebe, da sie den Wettbewerb verfälsche und den Handel zwischen den Mitgliedstaaten beeinträchtige. Die Fraktion der CDU/CSU äußerte ihre Bedenken zu den vorliegenden Anträgen und hielt rechtliche Schritte gegen die Entscheidung der EU-Kommission für nicht zulässig. Die Gestaltung der Energieversorgung in den Nationalstaaten sei nationale Entscheidungshoheit. Diese Hoheit gebe Deutschland das Recht, uneingeschränkt den Weg der Energiewende zu gehen. Würde Deutschland gegen den EU-Beschluss klagen, bestehe die Gefahr, dass auch gegen den deutschen Weg der Energiewende geklagt werden könnte. Die Aussage, dass in Großbritannien mit der Förderung des Atomstroms ein Rundum-sorglos-Paket vorliege, sei absurd. Für den deutschen Weg, künftig auf Atomstrom und fossile Energieträger zu verzichten, müsse geworben werden, was nicht heiße, gegen das Vorgehen anderer zu klagen. Die Fraktion der SPD betonte, dass die Entscheidung für den Energiemix eine politische Entscheidung sei und insofern die Klage gegen die Beihilfegenehmigung eine politische Dimension habe, wenn nicht offenkundig eine Rechtsfehlerhaftigkeit der Entscheidung vorliege. Die Mehrheit der Sachverständigen hätte gerade keine offenkundige Rechtsfehlerhaftigkeit der Beihilfegenehmigung festgestellt. Da eine offenkundige Rechtsfehlerhaftigkeit nicht vorliege, könne eine Klage einen Eingriff in den nationalen Energiemix bedeuten und insofern eine politische Dimension erreichen. Wünschenswert sei, dass sich die Kommission weiterentwickele und Gestaltungsspielräume eröffne, damit die nun angesetzten weiten Genehmigungsvoraussetzungen künftig auch für erneuerbare Energien gelten. Deswegen sei es falsch, gegen die Kommissionsentscheidung mit einer Klage vorzugehen, weshalb die Fraktion beide Anträge ablehne. Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie beschloss mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dem Deutschen Bundestag die Ablehnung des Antrags auf Drucksache 18/4215 zu empfehlen. Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie beschloss mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dem Deutschen Bundestag die Ablehnung des Antrags auf Drucksache 18/4316 zu empfehlen. Berlin, den 1. Juli 2015 Thomas Bareiß Berichterstatter

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