Forstbetriebsplan 2019 für den Gemeindewald

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Transkript:

GEMEINDE GEMMRIGHEIM Vorlage Nr.: 53/2018 Forstbetriebsplan 2019 für den Gemeindewald AZ: 855.12 Datum: 09.11.2018 Bisherige Sitzungen Datum Gremium Entscheidung 1. Sachverhalt Das Landratsamt Ludwigsburg, Fachbereich Forsten, hat den beigefügten Forstbetriebsplan mit Naturalplan (Nutzungs- und Kulturplan) für das Forstwirtschaftsjahr 2019 (vgl. Anlage 1) vorgelegt. Der Plan wird in der Sitzung vorgestellt. 2. Rechtsgrundlagen 51 LWaldG 3. Finanzierung -- 4. Beschlussantrag Dem Forstbetriebsplan 2019 wird zugestimmt.

GEMEINDE GEMMRIGHEIM Vorlage Nr.: 48/2018 Baugesuche AZ: 632.201; 632.203 Datum: 09.11.2018 a) Neubau eines Doppelhauses mit Garage und Stellplatz, Albert- Bezner-Str. 12 u. 12/1, Flst. 7446 1. Sachverhalt In der Albert- Bezner- Str. 12 u. 12/1, Flst. 7446, soll der Neubau eines Doppelhauses mit Garage und Stellplatz entstehen. Hierzu wurde ein Bauantrag eingereicht. Hier ist der Bebauungsplan Am Neckar II aus dem Jahr 2014 gültig. Dieser beinhaltet, den Anschluss an das Trennsystem und den Ausbau des Kellergeschosses als weiße Wanne. Beides trifft bei diesem Bauvorhaben zu. Zusätzlich werden die Kellerfenster/- türe druckwassersicher hergestellt wie schon bei dem Bauvorhaben in der Blondergasse 18. Die zulässige Nutzung mit Anlagen wird, auch aufgrund des Geländezuschnittes, geringfügig um 2 qm überschritten. 2. Rechtsgrundlagen BauGB, BauNVO Seite 1 von 3

3. Lageplan 4. Beschlussantrag Entscheidung Seite 2 von 3

b) Aufstockung eines Einfamilienhauses, Forststraße 29, Flst. 389 1. Sachverhalt In der Forststr. 29, Flst.389 soll ein Einfamilienhaus aufgestockt werden. Hier gilt der Bebauungsplan Langer Forst aus dem Jahr 1962. Der Bebauungsplan schreibt in diesem Bereich zwei Vollgeschosse und Satteldach mit 30 Neigung vor und die Gebäudehöhe vom Gelände gemessen bis OK Dachrinne darf eine Höhe von 6,20 m nicht überschreiten. Diese Vorgaben werden bei diesem Bauvorhaben eingehalten. 2. Rechtsgrundlagen BauGB, BauNVO 3. Lageplan 4. Beschlussantrag Entscheidung Seite 3 von 3

GEMEINDE GEMMRIGHEIM Vorlage Nr.: 49/2018 Sanierung Waldstraße Vergabe des Planungsauftrages AZ: 656.22, 621.25 Datum: 09.11.2018 Sachverhalt Die Waldstraße ist für die Komplettsanierung vorgesehen. Das heißt, es sollen Kanal und Wasserleitungen sowie der Straßenbau erneuert werden. Nach zahlreichen Wasserrohrbrüche und Kanalschäden ist es dringend notwendig diese Arbeiten schnellstmöglich durchzuführen. Bei dieser Maßnahme werden auch die Netze BW und die ZEAG (Glasfaser) ihre Leitungen erneuern oder neu verlegen. Dies bedeutet für die Gemeinde Gemmrigheim, dass bei den Tiefbauarbeiten Kosten gespart werden können. Hierzu soll ein Ingenieurvertrag nach HOAI mit dem Ingenieurbüro ISTW aus Ludwigsburg abgeschlossen werden. Der Vertragsentwurf ist in folgende Zonen eingruppiert: Straßenbau, Zone III, Mindestsatz, 47.398,86 (Netto) Kanalbau, Zone II, Mindestsatz, 38.622,90 (Netto) Wasserversorgung, Zone II, Mindestsatz, 26.070,69 (Netto) Dazu kommen noch die Vermessung, Erhebung des Leistungsbestandes sowie die Erstellung eines koordinierten Leitungsplanes. Die Kosten hierfür belaufen sich auf 9.000,00. Der ausführliche Vertragsentwurf liegt dem Gemeinderat vor. Es wurden drei Ingenieurbüros angefragt. Zwei haben aus Zeitgründen darauf verzichtet ein Angebot abzugeben. Rechtsgrundlagen VOB Finanzierung HH 2018 Beschlussantrag Das Ingenieurbüro ISTW aus Ludwigsburg wird zu den oben genannten Konditionen mit der Planung und Durchführung der Arbeiten in der Waldstraße auf Basis der HOAI beauftragt. Seite 1 von 1

GEMEINDE GEMMRIGHEIM Vorlage Nr.: 51/2018 Sanierungsgebiet Torstraße Abschluss einer Modernisierungsvereinbarung Klingenstraße 2 AZ: 623.2235 Datum: 09.11.2018 Bisherige Sitzungen Datum Gremium Entscheidung 18.07.2016 18.12.2017 24.09.2018 GR GR nö GR nö Grundsätze Förderung privater Baumaßnahmen Fördersatz von 45 % Vorberatung 1. Sachverhalt Die Eigentümer des Anwesens Klingenstraße 2 haben im Dezember 2017 um den Abschluss einer Modernisierungsvereinbarung für das Gebäude gebeten. Bei dem Gebäude Klingenstraße 2 handelt es sich um eine denkmalgeschützte Hofanlage aus der 2. Hälfte des 17. Jahrhundert. Das Gebäude befindet sich in einem sehr schlechten Gebäudezustand. Im Inneren ist nahezu noch der Originalzustand erhalten. Die Gemeinde bezuschusst Modernisierungsmaßnahmen Privater im Sanierungsgebiet Torstraße bis 31.12.2017 mit 35 % der förderfähigen Kosten und nach dem 01.01.2018 mit 25 % der förderfähigen Kosten. Für denkmalgeschützte Objekte erhöht sich der Förderbetrag um 10 %. Das Vorhaben erfüllt alle Kriterien für den Abschluss einer Modernisierungsvereinbarung. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 18.12.2017 einem Fördersatz von 45 % zugestimmt. Zwischenzeitlich liegen mit der Denkmalbehörde abgestimmte Pläne zum Umbau des Anwesens mit 2 Wohneinheiten unter Einhaltung verschiedener Bauauflagen/Erhalt denkmalwürdiger Bauteile vor. Kosten Kostenschätzung 610.000,00 Hiervon förderfähig 610.000,00 Seite 1 von 2

Förderbetrag Zuschuss Klingenstraße 2 45 % Gerundet 274.500,00 275.000,00 Finanzierung Förderbetrag Zuschuss Land 60 % 165.000,00 Zuschuss Gemeinde 40 % 110.000,00 Grundsätzlich hat sich die Gemeinde das Recht vorbehalten, im Einzelfall den Förderbetrag hinsichtlich der Höhe zu begrenzen (sogenannte Obergrenze). Auf die Einführung einer Obergrenze wurde aufgrund der nachfolgend genannten Gründe verzichtet: * Das Anwesen Klingenstraße 2 hat aufgrund seiner Lage innerhalb des Sanierungsgebietes mit direkter Angrenzung an der Hauptstraße und der noch intakten Hofanlage (Wohnhaus mit Nebengebäuden) ein Alleinstellungsmerkmal für die Umsetzung der Sanierungsziele inne. * Das Vorhaben übernimmt eine Vorreiterrolle für die Mitwirkungsbereitschaft privater Eigentümer. * Die Modernisierung trägt durch die Schaffung von zwei neuen Wohneinheiten zur Stärkung des Ortszentrums bei. * Durch die Einführung der Obergrenze darf die bis 31.12.2017 geltende höhere Förderung nicht gekappt werden. 2. Rechtsgrundlagen Städtebauförderungsrichtlinien 3. Finanzierung HH 2018 ff 4. Beschlussantrag Der Förderbetrag der Gemeinde beträgt 35 % zuzüglich 10 % für denkmalgeschützte Gebäude, in Summe 45 % der förderfähigen Kosten. Der Förderbetrag beträgt somit maximal 275.000. Der Förderbetrag ist durch die Eintragung einer Grundschuld ohne Brief bzw. durch Bankbürgschaft zu sichern. Dem Abschluss der Modernisierungsvereinbarung gemäß nichtöffentlicher Anlage 1 mit den Eigentümern des Anwesens Klingenstraße 2 wird zugestimmt. Herr Bürgermeister Frauhammer wird mit dem Abschluss der Modernisierungsvereinbarung beauftragt. Seite 2 von 2