Wie man die Kapitalerhöhung in der Gmbh versteht

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Transkript:

Sabine Kadel Die fehlerhafte Kapitalerhöhung im Recht der GmbH PETER LANG Europäischer Verlag der Wissenschaften

Vorwort Abkürzungsverzeichnis 13 Einleitung 15 I. Problemstellung 15 II. Weitere Vorgehensweise 18 Erster Teil: Die Kapitalerhöhung im Recht der GmbH 21 I. Begriff und Arten 21 1. Begriff und Bedeutung 21 2. Arten der Kapitalerhöhung 22 II. Verfahren 23 1. Kapitalerhöhung gegen Einlagen 23 1.1. Kapitalerhöhungsbeschluss 23 1.1.1. Änderung des Gesellschaftsvertrages 23 1.1.2. Besonderheiten bei der Sacherhöhung 24 1.2. Übernahme der Stammeinlagen 24 1.2.1. Übernahme 25 1.2.2. Zulassungsbeschluss, Bezugsrecht, Bezugsrechtsausschluss 27 1.3. Anmeldung, Eintragung 28 2. Besonderheiten bei der Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln 29 III. Mängel der Kapitalerhöhung 29 Zweiter Teil: Der fehlerhafte Kapitalerhöhungsbeschluss 31 I. Überblick über die Fehlergründe 31 II. Rechtsfolgen des fehlerhaften Kapitalerhöhungsbeschlusses - Stand der Diskussion 31 1. Vor Eintragung 32 2. Nach Eintragung 33 2.1. Wirkung der Eintragung bei Fehlerhaftigkeit des Kapitalerhöhungsbeschlusses 34 2.2. Uneingeschränkte Anwendung der 241 ff. AktG analog? 36

2.2.1. Fehlerhafte Gesellschafterbeschlüsse im Recht der GmbH 36 2.2.2. Anwendung der 241 ff. AktG analog auf die fehlerhaft beschlossene Kapitalerhöhung 39 2.3. Anwendung des 15 Abs. 3 HGB 42 2.4. Anwendung des 16 GmbHG 44 2.5. Vorläufige Anerkennung der fehlerhaft beschlossenen Kapitalerhöhung 45 III. Lehre von der fehlerhaften Gesellschaft 47 1. Gründung von Gesellschaften 47 1.1. Praktische Erwägungen 49 1.1.1. Vertrauensschutz 49 1.1.2. Bestandsschutz 50 1.2. Dogmatische Grundlagen 51 1.2.1. Lehre von der faktischen Gesellschaft 51 1.2.2. Lehre von der Beschränkung der Nichtigkeitsfolgen 52 1.2.3. Ablehnende Auffassungen 53 1.2.4. Lehre von der Doppelnatur des Gesellschaftsvertrages 53 1.3. Voraussetzungen der Anerkennung fehlerhafter Gesellschaften 56 1.3.1. Vorliegen eines - fehlerhaften - Gesellschafts Vertrages 56 1.3.2. Vollzug 57 1.3.3. Nichtentgegenstehen überwiegender Interessen Einzelner oder der Allgemeinheit 58 1.4. Rechtsfolgen der Lehre von der fehlerhaften Gesellschaft _ 58 2. Übertragbarkeit der Grundsätze über die fehlerhafte Gesellschaft auf andere gesellschaftsrechtliche Strukturentscheidungen 59 IV. Übertragbarkeit der Lehre von der fehlerhaften Gesellschaft auf den fehlerhaften Kapitalerhöhungsbeschluss 61 1. Maßstäbe 61 2. Fehlen einer abschließenden Regelung betreffend die Fehlerfolgen des Kapitalerhöhungsbeschlusses im Recht der GmbH 62 2.1. 241 ff. AktG und die Lehre von der fehlerhaften Gesellschaft 62 2.1.1. Abschließender Charakter der 241 ff. AktG? 63 2.1.2. Minderheitenschutz 69 2.2. Zusammenfassung 70

3. Eröffnung des Anwendungsbereiches der Lehre von der fehlerhaften Gesellschaft 72 3.1. Bedürfnis nach Vertrauens- und Bestandsschutz 72 3.1.1. Vertrauensschutz 72 3.1.2. Bestandsschutz 75 3.1.3. Ergebnis 79 3.2. Organisationscharakter der Kapitalerhöhung 79 3.2.1. Organisationsvertrag 80 3.2.2. Organisationscharakter von Änderungen eines Organisationsvertrages 83 3.2.3. Qualifizierung der Kapitalerhöhung 84 4. Zusammenfassung 85 V. Anwendung der Lehre von der fehlerhaften Gesellschaft auf den fehlerhaften Kapitalerhöhungsbeschluss - Voraussetzungen 86 1. Vorliegen eines - wenn auch fehlerhaften - Kapitalerhöhungsbeschlusses 87 1.1. Beschlusserfordernis 87 1.2. Beschlusstatbestand 88 1.2.1. Fehlen eines beschlussähnlichen Sachverhalts 90 1.2.2. NichtZustandekommen der erforderlichen Mehrheit _ 90 1.2.3. Schwere Einberufungsmängel 92 1.2.4. Beschlussfassung durch Nichtgesellschafter 93 1.2.5. Fehlende notarielle Beurkundung und fehlende Eintragung 94 1.2.6. Zusammenfassung 94 1.3. Fehlerhaftigkeit des Beschlusses 94 1.3.1. Nichtigkeitsgründe 95 1.3.2. Unwirksamkeitsgründe 98 1.3.3. Anfechtungsgründe 100 1.3.4. Heilungsmöglichkeiten 102 1.4. Zusammenfassung 103 2. Vollzug 104 3. Nichtentgegenstehen überwiegender Interessen Einzelner oder der Allgemeinheit 105 1.1. Allgemeininteressen 106 1.2. Interessen Einzelner 108 1.2.1. Mitwirkung beschränkt Geschäftsfähiger oder Geschäftsunfähiger 108 1.2.2. Einberufungsmängel 110 1.2.3. Fehlerhafter Bezugsrechtsausschluss 111

10 VI. Anwendung der Lehre von der fehlerhaften Gesellschaft auf den fehlerhaften Kapitalerhöhungsbeschluss - Rechtsfolgen 112 1. Vorläufiger Bestand der Kapitalerhöhung 112 2. Vernichtbarkeit der Kapitalerhöhung mit Wirkung für die Zukunft 113 1.1. Normenkontrolle 113 1.2. Herabsetzung des Stammkapitals durch die Gesellschafter _ 115 1.3. Eingeschränkte Anwendung der 241 ff. AktG analog 116 1.3.1. Trennung von Kapitalerhöhung und dem zu Grunde liegenden Beschluss? 117 1.3.2. Vernichtung des Beschlusses durch gerichtliches Urteil mit Wirkung ex nunc 117 3. Abwicklung der fehlerhaften Kapitalerhöhung 121 3.1. Keine Anwendung der Liquidationsvorschriften 121 3.2. Analoge Anwendung der Vorschriften über die Zwangseinziehung? 121 3.3. Abwicklung der fehlerhaften Kapitalerhöhung nach allgemeinen Grundsätzen 122 3.3.1. Abfindungsanspruch 122 3.3.2. Gläubigerschutz 125 3.3.2.1 Analoge Anwendung des 58 GmbHG? 125 3.3.2.2. Analoge Anwendung des 225 AktG 127 3.3.3. Schadensersatzansprüche 128 3.3.3.1. Ansprüche der Altgesellschafter 128 3.3.3.2. Ansprüche der Übernehmer der neuen Geschäftsanteile 129 4. Löschung des Beschlusses nach 144 FGG 133 5. Bestandsschutz für die Zukunft? 134 5.1. Allgemeiner Bestandsschutz 134 5.2. Einschränkung der Geltendmachung der Nichtigkeits- und Anfechtungsgründe 135 5.3. Kapitalerhöhung zur Durchführung einer Verschmelzung _ 136 5.4. Sacheinlage durch Einbringung eines Unternehmens 137 VII. Heilung der fehlerhaft beschlossenen Kapitalerhöhung 138 1. Heilungsbeschluss und Sachkapitalerhöhung 139 2. Pflicht der GmbH zur Heilung 141 3. Ansprüche auf Abschluss der Übernahmeverträge 143 4. Zusammenfassung 144

Dritter Teil: Fehler im Zuge der Durchführung der Kapitalerhöhung I. Fehlerhafte Übernahme der Stammeinlagen 1. Überblick über die Fehlergründe 2. Rechtsfolgen der fehlerhaften Übernahme - Stand der Diskussion 2.1. Überblick über die Problematik 2.2. Vor Eintragung 2.3. Nach Eintragung 2.4. Stellungnahme. 3. Übertragbarkeit der Lehre von der fehlerhaften Gesellschaft auf den fehlerhaften Übernahmevertrag 152 3.1. Fehlen einer speziellen Regelung 152 3.1.1. 16 GmbHG 152 3.1.2. Allgemeine zivilrechtliche Nichtigkeits- und Anfechtungstatbestände 153 3.2. Eröffnung des Anwendungsbereiches der Lehre von der fehlerhaften Gesellschaft 153 3.2.1. Übernahme der Stammeinlagen als Organisationakt 153 3.2.2. Vertrauens-und Bestandsschutz 154 3.3. Zusammenfassung 155 4. Anwendung der Lehre von der fehlerhaften Gesellschaft - Voraussetzungen 155 4.1. Vertrag 155 4.1.1 Fehlender Vertrag, Fälschung, vollmachtlose Vertretung 156 4.1.2. Scheingeschäft, 117 BGB 157 4.2. Vollzug 158 4.3. Nichtentgegenstehen überwiegender Interessen Einzelner oder der Allgemeinheit 159 4.3.1. Schutz Geschäftsunfähiger und beschränkt Geschäftsfähiger 160 4.3.2. Arglistige Täuschung 161 4.3.3. Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot 162 4.3.3.1. Verstoß gegen das Verbot der Übernahme eigener Anteile durch die GmbH 162 4.3.3.2. Verstoß gegen das Verbot der Unterpariemission 165 4.3.4. Sittenwidrigkeit, 138 BGB 166 4.4. Zusammenfassung 166 5. Anwendung der Lehre von der fehlerhaften Gesellschaft- Rechtsfolgen 166

12 5.1. Bestandsschutz des fehlerhaften Übemahmevertrages 166 5.2. Geltendmachung des Fehlers 166 5.3. Austritt oder Ausschluss aus wichtigem Grund 167 5.3.1. Austritt oder Ausschluss aus der GmbH 167 5.3.2. Wichtiger Grund 169 5.4. Zusammenfassung 173 6. Kapitalaufbringung bei Unanwendbarkeit der Lehre von der fehlerhaften Gesellschaft 173 7. Zusammenfassung 178 II. Fehlerhafte Anmeldung 179 1. Anforderungen an die Anmeldung und Fehlerquellen 179 2. Fehlende Anmeldung 180 3. Sonstige Mängel der Anmeldung 183 III. Fehlerhafte Eintragung 185 Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse der Untersuchung 189 Literaturverzeichnis 195