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SITZUNG Nr. 9/2014 des Gemeinderates Erdweg 16.07.2014 Sitzungstag Sitzungssaal des Rathauses Erdweg Sitzungsort Name der Gemeinderats-Mitglieder anwesend abwesend Abwesenheitsgrund Vorsitzender: Georg Osterauer, 1. Bürgermeister Schriftführer: Robert Wagner Christian Blatt, 2. Bürgermeister Monika Sedlatschek, 3. Bürgermeisterin Maria Braun Stefan Burghart Peter Eisenhofer Veronika Eisenhofer Michael Graf Bernhard Kellerer Manfred Kircher Rainer Loderer Johann Mertl Dr. Joseph Ndogmo Matthias Osterauer Otmar Parsche Eva Rehm Dominik Schöngruber Günter Sommermann Helmut Steiner Ramona Strixner Alexander Winterholler entschuldigt, anderw. Termin entschuldigt, anderw. Termin Beschlussfähigkeit im Sinne Art. 47/I - 47/II GO war gegeben.

Gemeinderatssitzung Nr. 9/2014 vom 16.07.2014 2 A) Öffentliche Sitzung 1 Antrag der örtlichen Gemeinderäte von Welshofen auf Zurückstellung der Genehmigung zum Bauantrag der WWS Projektbau GmbH & Co KG zu Errichtung von drei Windkraftanlagen

Gemeinderatssitzung Nr. 9/2014 vom 16.07.2014 3

Gemeinderatssitzung Nr. 9/2014 vom 16.07.2014 4 Der 1. Vorsitzende eröffnete um 19.02 Uhr die öffentliche Sitzung und begrüßte alle Gemeinderatskollegen/Innen, alle anwesenden Zuhörer/Innen sowie Frau Schäfer, Herrn Hofner und Herrn Emonts von der Presse. Der 1. Vorsitzende stellte die ordnungsgemäße Ladung fest. Die Sitzung wurde termingerecht an den Gemeindetafeln bekannt gemacht. Sodann stellte der 1. Vorsitzende die Beschlussfähigkeit fest. ****************************** 1 Antrag der örtlichen Gemeinderäte von Welshofen auf Zurückstellung der Genehmigung zum Bauantrag der WWS Projektbau GmbH & Co KG zu Errichtung von 3 Windkraftanlagen _ Die örtlichen Gemeinderäte von Welshofen, Frau Veronika Eisenhofer, Herr Peter Eisenhofer und Herr Dr. Joseph Ndogmo stellten mit Schreiben vom 03.07.2014 den Antrag auf Rückstellung der Genehmigung für das Baugesuch zur Errichtung und den Betrieb von drei Anlagen zur Nutzung der Windenergie mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 m auf den Fl. Nrn. 1023, 1026 und 1027 der Gemarkung Welshofen gemäß 15 BauGB um 12 Monate. Begründung: Nach dem derzeitigen Stand des Teilflächennutzungsplanes der planenden Landkreisgemeinden, der von der Gemeinde Erdweg mitgetragen und beschlossen wurde, befinden sich die drei geplanten WKA nach den jüngsten Änderungen nicht in den Konzentrationsflächen, die für die Errichtung solcher Anlagen vorgesehen sind. Daher steht der sachliche Teilflächennutzungsplan der planenden Landkreisgemeinden derzeit dem Projekt entgegen. Es ist zu befürchten, dass die Durchführung der Planung des Teilflächennutzungsplanes durch das geplante Bauvorhaben unmöglich gemacht bzw. wesentlich erschwert werden würde. Das Landratsamt Dachau hat für die Einreichung des Rückstellungsantrages eine Frist bis zum 20.07.2014 festgesetzt. Bei einer Bürgermeisterdienstbesprechung im Jahr 2010 wurden die Landkreisgemeinden darauf aufmerksam gemacht, dass nunmehr auch Windräder im Landkreis errichtet werden. Da es sich bei der Errichtung von Windrädern um privilegierte Bauvorhaben handelt, können Sie, sofern keine öffentlich rechtlichen Belange entgegenstehen, in sehr geringen Abständen zur den bebauten Ortschaften entstehen. Um eine geordnete Standortentwicklung und einen einheitlichen Abstand zu den Ortschaften gewährleisten zu können, haben die Bürgermeister beschlossen, auf Landkreisebene einen Flächennutzungsplan für Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen zu erstellen. 14 der insgesamt 17 Gemeinden erklärten sich mit der Erstellung eines gemeindeübergreifenden sachlichen Teilflächennutzungsplans, Konzentrationsflächen Windkraftanlagen einverstanden und haben die erforderlichen Beschlüsse gefasst. Im Flächennutzungsplan wurden Konzentrationsflächen mit einheitlichen Abständen zur Wohnbebauung geschaffen. Der Teilflächennutzungsplan Konzentrationsflächen

Gemeinderatssitzung Nr. 9/2014 vom 16.07.2014 5 Windkraftanlagen befindet sich derzeit noch im Verfahren und hat noch keine Planreife erlangt. Deshalb ist das Bauvorhaben zur Errichtung und Betrieb von Anlagen zur Nutzung von Windenergie mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 m als privilegiertes Bauvorhaben zu betrachten. Der Gemeinderat Erdweg hat sich einstimmig für die Ausweisung einer Konzentrationsfläche für Windkraftanlagen im Buchwald entschieden. Im Zuge des Beteiligungsverfahrens nach 3 Abs. 2 i. V. mit 4 Abs. 2 BauGB wurden entsprechende Richtfunkstreckenbetreiber beteiligt. In dieser Auslegung machten Betreiber Angaben zu Verlauf von Richtfunkstrecken und z. T. den Hinweis, dass ein beidseitiger 50 m Schutzstreifen um den Trassenverlauf freizuhalten ist. Nach der Konzentrationsflächendefinition der aktuellen Teilflächennutzungsplan- Fassung kann eine Windkraftanlage auch am Rand einer Konzentrationsfläche stehen. Damit der entsprechende Schutzstreifen freigehalten werden kann, ist der Rotorradius von 50 m Schutzabstand der Richtfunkstrecke zu addieren. Der beidseitige Abstand zu Richtfunkstrecken setzt sich demnach wie folgt zusammen: 50 m Schutzstreifen + 50 m Rotorradius = 100 m Gesamtabstand (beidseitig). Aus diesem Grunde wurde dieser Schutzstreifen in den Flächennutzungsplan-Entwurf aufgenommen. Hierbei handelt es sich jedoch nur um eine angenommenen Schutzstreifen, der deshalb nicht flächengenau sein kann. Der Flächennutzungsplan kann daher unabhängig vom Baugesuch zur Errichtung und den Betrieb von drei Anlagen zur Nutzung der Windenergie mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 m auf den Fl. Nrn. 1023, 1026 und 1027 der Gemarkung Welshofen weiter verfolgt werden, da eine genauere Darstellung der Windkraftanlagen frühestens bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes berücksichtigt werden kann. Vor Genehmigung der Windkraftanlagen muss seitens des Landratsamtes u. a. geprüft werden, ob durch die Errichtung Richtfunkstrecken beeinträchtigt werden oder nicht. Eine Genehmigung ist nur dann möglich, wenn keine Beeinträchtigung vorliegt. Durch die Genehmigung der geplanten Windkraftanlagen würde daher die Durchführung der Planung des Teilflächennutzungsplanes nicht unmöglich gemacht bzw. wesentlich erschwert werden.

Gemeinderatssitzung Nr. 9/2014 vom 16.07.2014 6 FNP mit Schutzstreifen FNP ohne Schutzstreifen Beschluss: Der Gemeinderat beschloss mehrheitlich, dem Antrag auf Rückstellung gemäß 15 BauGB um 12 Monate nicht zu entsprechen. Das Verfahren zur Genehmigung des Antrages der WWS Projektbau GmbH & Co KG zur Errichtung von 3 Windanlagen soll durch das Landratsamt Dachau zum Abschluss gebracht werden. Ferner wird vorgeschlagen, das Verfahren für den sachlichen Teilflächennutzungsplan Konzentrationsflächen Windkraftanlagen der Landkreisgemeinden, wie in der Bürgermeisterdienstbesprechung bereits vereinbart, zum Abschluss zu bringen. Abstimmungsergebnis: 19 anwesend 15 dafür 4 dagegen Anmerkung: Gemeinderatsmitglied Dr. Joseph Ndogmo beantragt in der Gemeinderatssitzung am 22.07.2014 nachträglich, dass in diesem Protokoll vermerkt wird, dass er bei der o. g. Abstimmung dagegen gestimmt hat. Der 1. Vorsitzende schloss um 19.30 Uhr die öffentliche Sitzung. ****************************** 1. Vorsitzender Georg Osterauer Schriftführerin Renate Treml