Niederschrift über die 9. Gemeinderatssitzung in der Wahlperiode 2014/2020 vom 13.01.2015 im Sitzungszimmer Alling

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Transkript:

Niederschrift über die 9. Gemeinderatssitzung in der Wahlperiode 2014/2020 vom 13.01.2015 im Sitzungszimmer Alling Alle Mitglieder waren ordnungsgemäß geladen, erschienen sind nachstehende Mitglieder, also mehr als die Hälfte: Vorsitzender: Erster Bürgermeister Röder GR Brunner GR Friedl GR Joachimsthaler GR Muderlak GR Reichlmayr GR Schröder GR Stenzer GR Dejako GR Heinz GR Lempart GR Neumann GR Schilling GR Stecher Die Beschlussfähigkeit war damit hergestellt. Entschuldigt fehlten: GR Herz, GR Naßl, GR Winkler Wegen persönlicher Beteiligung (Art. 49 GO) hat das Mitglied./. an der Beratung und Beschlussfassung zu./. nicht teilgenommen. Das Mitglied./. war bei der Beratung und Beschlussfassung zu Tagesordnungspunkt./. nicht anwesend. Vorsitzender: Schriftführerin:...... Frederik Röder Carina Pförtsch Erster Bürgermeister Seite 1/12

I. Beginn 19:15Uhr T A G E S O R D N U N G 1. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 09.12.2014 2. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen gemäß Art. 52 Abs. 3 GO 3. Bekanntmachungen Informationen 4. Bauantrag Puchheimer Grund und Boden Errichtung eines Einfamilienhauses (Haus 1) mit Garage, Fl.Nr. 317/1 Gemarkung Alling 5. Bauantrag Puchheimer Grund und Boden Errichtung eines Einfamilienhauses (Haus 2) mit Garage, Fl.Nr. 317/1 Gemarkung Alling 6. Bauantrag Jäger Martin und Monika Neubau eines landwirtschaftlichen Betriebsleiterwohnhauses incl. Wohnung für Altenteil, Fl.Nr. 778 Gemarkung Alling 7. Bauantrag Vilgertshofer GmbH Neubau von einem Quattrohaus und einem Mehrfamilienhaus mit Tiefgarage, Fl.Nr. 639/3 Gemarkung Alling 8. Bauantrag Alfred Ilmberger Neubau einer landwirtschaftlichen Mehrzweckhalle, Fl.Nr. 2208 Gemarkung Alling 9. Bauantrag Leitl Maximilian Nutzungsänderung von Gewerberäumen in ein Asylbewerberwohnheim, Fl.Nr. 635/7 Gemarkung Alling 10. Bauantrag Susanne und Christian Kreidenweis Neubau eines Doppelhauses mit Garagen, Flst.Nr. 95/6 und 95/7 Gemarkung Biburg 11. Bauvoranfrage Poetter Felix Nutzungsänderung vom Brennereigebäude mit Brennmeisterwohnung zu Wohnnutzung mit gewerblichen Lagerflächen mit Erweiterung der Wohnflächen Germannsberg, Fl.Nr. 3047/5 Gemarkung Alling 12. 11. Änderung Flächennutzungsplan der Gemeinde Alling 1. Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligungen gemäß 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB 2. Billigungs- und Feststellungsbeschluss 13. Bebauungsplan Wohngebiet westlich der Gilchinger Straße Schreiben VGH vom 22.12.2014 14. Erneuerung/Verbesserung der Straßenbeleuchtungsanlagen in Holzhausen - Beschlüsse zur Abrechnung 15. Hebesatzsatzung 16. Übernahme Betriebskostendefizit Kindergarten mit Krippe Alling 17. Übernahme Betriebskostendefizit Kinderhort Alling 18. Sonstiges Seite 2/12

Auf Antrag des Vorsitzenden wird TOP 14 Erneuerung/Verbesserung der Straßenbeleuchtungsanlagen in Holzhausen -Beschlüsse zur Abrechnung von der Tagesordnung abgesetzt. TOP 1 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 09.12.2014 Die Niederschrift der öffentlichen GR-Sitzung vom 09.12.2014 wird genehmigt mit der Änderung: GR Friedl stellt den Antrag Nummer 2 Satz 2 zu streichen. Die Auftragsvergabe soll durch den Gemeinderat erfolgen. TOP 2 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen gemäß Art. 52 Abs. 3 GO Der Vorsitzende gibt folgendes aus nichtöffentlicher Sitzung vom 09.12.2014 bekannt: Personelles Kostenübernahme für LKW-Führerschein Klasse CE für neuen Bauhofmitarbeiter Mehrheitliche Abstimmung für die Verlängerung Erschließungs- und Grundabtretungsvertrag sowie städtebaulichen Vertrag mit dem Bauträger bei dem Wohngebiet westlich der Gilchinger Straße Aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 13.01.2015 wird folgendes bekannt gegeben: Bebauungsplan Wohngebiet westlich der Gilchinger Straße Die Gemeinde ist grundsätzlich bereit, einer Rückabwicklung des notariellen Vertrages mit der Maßgabe zuzustimmen, dass die Grundabtretung für den Radweg entlang der Gilchinger Straßen in jedem Falle aufrechterhalten bleibt TOP 3 Bekanntmachungen Informationen Der Vorsitzende informiert über: Bauantrag Vilgertshofer GmbH Neubau einer Doppelhaushälfte auf Fl.Nr. 640 (DHH 1), Gemarkung Alling Genehmigungsfreistellungsverfahren Bauantrag Vilgertshofer GmbH Neubau einer Doppelhaushälfte auf Fl.Nr. 640 (DHH 2), Gemarkung Alling Genehmigungsfreistellungsverfahren Bauantrag Vilgertshofer GmbH Neubau einer Doppelhaushälfte auf Fl.Nr. 640 und 639/2 (DHH 3), Gemarkung Alling Genehmigungsfreistellungsverfahren Bauantrag Vilgertshofer GmbH Neubau einer Doppelhaushälfte auf Fl.Nr. 640 und 639/2 (DHH 4), Gemarkung Alling Genehmigungsfreistellungsverfahren Bauantrag Vilgertshofer GmbH Neubau einer Doppelhaushälfte auf Fl.Nr. 640 und 639/2 (DHH 5), Gemarkung Alling Genehmigungsfreistellungsverfahren Seite 3/12

Bauantrag Vilgertshofer GmbH Neubau einer Doppelhaushälfte auf Fl.Nr. 639/3 (DHH 21), Gemarkung Alling Genehmigungsfreistellungsverfahren Bauantrag Vilgertshofer GmbH Neubau einer Doppelhaushälfte auf Fl.Nr. 639/3 (DHH 22), Gemarkung Alling Genehmigungsfreistellungsverfahren Bauantrag Vilgertshofer GmbH Neubau einer Doppelhaushälfte auf Fl.Nr. 639/3 (DHH 23), Gemarkung Alling Genehmigungsfreistellungsverfahren Bauantrag Vilgertshofer GmbH Neubau einer Doppelhaushälfte auf Fl.Nr. 639/3 (DHH 24), Gemarkung Alling Genehmigungsfreistellungsverfahren TOP 4 Bauantrag Puchheimer Grund und Boden GmbH Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage (Haus 1) auf Grundstück Flst. Nr. 317/1 Gemarkung Alling Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. TOP 5 Bauantrag Puchheimer Grund und Boden GmbH Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage (Haus 2) auf Grundstück Flst. Nr. 317/1 Gemarkung Alling Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. TOP 6 Bauantrag Martin und Monika Jäger Neubau eines landwirtschaftlichen Betriebsleiterwohnhauses incl. Wohnung für Altenteil auf Grundstück Flst. Nr. 778 Gemarkung Alling Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. TOP 7 Bauantrag Vilgertshofer GmbH Neubau von einem Quattrohaus und einem Mehrfamilienhaus mit Tiefgarage, Flst.Nr. 639/3 Gemarkung Alling Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt mit der Maßgabe, dass die Erschließung gesichert ist. Abstimmungsergebnis: 11 : 3 Seite 4/12

Das Einvernehmen wird erteilt zu Befreiungen nach 31 Abs. 2 BauGB von Festsetzung: - Nr. 3.3. und 7.2.Überschreitung der zulässigen Grundflächenzahl für Garagen und Nebenanlagen durch die Errichtung der Tiefgarage außerhalb der für die Tiefgarage festgesetzten Fläche, vorausgesetzt das Staatliche Bauamt Freising stimmt der Errichtung innerhalb der anbaufreien Zone zu. Abstimmungsergebnis: 11 : 3 TOP 8 Bauantrag Ilmberger Alfred Neubau einer landwirtschaftlichen Mehrzweckhalle, Fl.Nr. 2208 Gemarkung Alling Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt mit der Maßgabe, dass die Privilegierungsvoraussetzungen im Sinne des 35 BauGB gegeben sind. TOP 9 Bauantrag Leitl Maximilian Nutzungsänderung von Gewerberäumen in ein Asylbewerberwohnheim, Flst.Nr. 635/7 Gemarkung Alling Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Das Einvernehmen wird erteilt zu Befreiungen nach 31 Abs. 2 BauGB von Festsetzung: - Nr. 4.2 Überschreitung der Baugrenze durch die Errichtung einer Aussentreppe - Nr. 2.3 Errichtung einer dritten Wohneinheit TOP 10 Bauantrag Susanne und Christian Kreidenweis Neubau eines Doppelhauses mit Garagen, Flst.Nr. 95/6 und 95/7 Gemarkung Biburg Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Das Einvernehmen wird erteilt zu Befreiungen nach 31 Abs. 2 BauGB von Festsetzung: - Nr. 3.2 Überschreitung der höchstzulässigen Grundfläche wegen Verstärker Gebäudehülle - Nr. 4.2 Überschreitung der Baugrenze wegen neuer Grundstücksteilung und Gebäudeausrichtung / -situierung aus Energetischen Gründen und verbesserter Gartennutzung Seite 5/12

- 7.2 und 7.3 Errichtung der Garagen bzw. Carports außerhalb der dafür vorgesehenen Flächen und der baulichen Gestaltung (Flachdach anstelle Satteldach) TOP 11 Bauantrag Poetter Felix Nutzungsänderung vom Brennereigebäude mit Brennmeisterwohnung zu Wohnnutzung mit gewerblichen Lagerflächen mit Erweiterung der Wohnflächen, Fl.Nr. 3047/5 Gemarkung Alling Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. TOP 12 11. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Alling 1. Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligungen gemäß 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB 2.Billigungs- und Feststellungsbeschluss In seiner Sitzung vom 03.06.2014 hat der Gemeinderat die 11. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Alling beschlossen. Die Öffentlichkeits- und parallele Trägerbeteiligung gemäß 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB zur 11. Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung vom 21.10.2014 fand in der Zeit vom 27.11.2014 bis 31.12.2014 statt. Hierzu gingen die im Folgenden aufgeführten Stellungnahmen ein: Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligungen gemäß 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange 1 Folgende Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange haben mitgeteilt, dass weder Anregungen noch Bedenken vorgebracht werden: Stadt Puchheim (Schreiben vom 04.12.2014) Stadt Fürstenfeldbruck (Schreiben vom 03.12.2014) Gemeinde Gilching (Schreiben vom 12.12.2014) Regionaler Planungsverband München (Schreiben vom 20.11.2014) Amt für ländliche Entwicklung (Schreiben vom 04.12.2014) Regierung von Oberbayern (Schreiben vom 20.11.2014) Staatliches Bauamt Seite 6/12

(Schreiben vom 24.11.2014) Polizeiinspektion Germering (Schreiben vom 20.11.2014) Erzbischöfliches Ordinariat München (Schreiben vom 26.11.2014) Handwerkskammer (Schreiben vom 15.12.2014) IHK München und Oberbayern (Schreiben vom 19.12.2014) Beschluss: Es wird zur Kenntnis genommen, dass die vorgenannten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange mit der 11. Änderung des Flächennutzungsplans in der Planfassung vom 21.10.2014 einverstanden bzw. in ihren Belangen nicht berührt sind. 2 Landratsamt Fürstenfeldbruck (Schreiben vom 07.01.2015) 2.1. Immissionsschutz Die Bedenken werden trotz der von der Gemeinde vorgenommenen Abwägung wie folgt auf recht erhalten: Wie aus dem Gutachten des Ingenieurbüro s hoock farny ingenieure vom 11.04.2013 Projekt-Nr. ALL-1793-04 / 1793-04_E02.docx hervorgeht, kann eine Geruchsbelastung von kleiner 10 % (belästigungsrelevante Kenngröße) nur erreicht werden, wenn die benachbarte Tierhaltung (derzeit Pferdehaltung Schmid) aufgegeben wird. Des Weiteren wird der Gemeinde Alling empfohlen, auf die Festsetzung eines sogenannten Zaunwertes (siehe Festsetzung Nr. 13 dauerhaft keine höhere Geruchsbelastung als 10 % der Jahresstunden ) zu verzichten. Ob in einem Bebauungsplan eine entsprechende Festsetzung aufgenommen werden kann, wonach mit der Bebauung des Wohngebietes erst begonnen werden kann, wenn auf dem benachbarten Betriebsgrundstück des derzeitigen Pferdebetriebes Schmid keine geruchsemittierenden Anlagen mehr vorhanden sind, kann von Seiten des Immissionsschutzes nicht beurteilt werden, wäre jedoch, wenn rechtlich möglich, erforderlich. Eine andere Möglichkeit bestünde darin, das Grundstück des Pferdehaltungsbetriebes Schmid als Sondergebiet auszuweisen und entsprechende Festsetzung hinsichtlich der zukünftigen Zulässigkeit von geruchsemittierenden Betrieben mit aufzunehmen. Zudem wird darauf hingewiesen, dass durch die Ausschöpfung des zulässigen Immissionswertes für ein Wohngebiet von 10 % eine zukünftige Weiterentwicklung des bestehenden Tierhaltungsbetriebes Killer (Rinder- und Schweinehaltung) wahrscheinlich nicht mehr möglich oder nur mit hohem Aufwand (z.b. Einsatz von Abgasreinigungsanlagen) noch möglich sein wird. Seite 7/12

Der Argumentation der Gemeinde, dass der Betrieb Killer bereits durch die Bebauung des Gewerbegebietes eingeschränkt sei, kann nicht gefolgt werden. Aus dem Gutachten der Müller-BBM GmbH, Bericht Nr. M84 963/1 vom 03.02.2013 geht hervor, dass durch die Geruchsbelastung durch den gesamten Betrieb Killer dort der gültige Immissionswert noch nicht ausgeschöpft ist. Aus dem o. g. Gutachten der hoock farny ingenieure sowie deren Ergänzung vom 11.04.2013 kann die Geruchsbelastung an dem Gewerbegebiet nicht entnommen werden, da dieser Bereich nicht dargestellt wurde. Inwieweit eine sinnvolle betriebliche Erweiterung der Mastschweinehaltung in Zukunft möglich ist und bereits jetzt bei der Beurteilung zu berücksichtigen wäre, kann aus immissionsschutzfachlicher Sicht nicht bewertet werden. Zu dieser Frage wäre das Amt für Landwirtschaft nochmals zu hören. Es wird daher vorgeschlagen, die immissionsschutzrechtliche Problematik in der Flächennutzungsplanänderung gemäß Planzeichen Nr. 15.6 der Anlage zur PlanZV entsprechend darzustellen. Zur Ausweisung dieser Gebiete bestehen ansonsten keine weiteren Anregungen. Beschluss: Es handelt sich bei der vorliegenden Bauleitplanung um die Änderung des Flächennutzungsplans. Festsetzungen werden hier nicht getroffen. Die Festsetzungen des bereits rechtswirksamen Bebauungsplans sind nicht Gegenstand des vorliegenden Verfahrens. Die vom Landratsamt zutreffend erkannte Konfliktlage wird auf Ebene des Bebauungsplans durch eine Festsetzung nach 9 Abs. 2 BauGB gelöst. Die vorgeschlagene Möglichkeit der Festsetzung eines Sondergebietes ist gerade Ziel und Anlass der vorliegenden Planung. Die bisher im rechtswirksamen Flächennutzungsplan als Dorfgebiet dargestellte Fläche des momentan vorhandenen Pferdepensionsbetriebs soll künftig wieder als Sondergebiet Landwirtschaft ausgewiesen werden. Im Rahmen der Abwägungsentscheidung nimmt die Gemeinde die Hinweise des Landratsamts zur Kenntnis, dass bei Ausschöpfung des zulässigen Immissionswerts von 10 % der Geruchsjahresstunden eine weitere Erweiterung des landwirtschaftlichen Betriebs Killer nicht mehr möglich sein wird. Die Einschränkung des landwirtschaftlichen Betriebes Killer ist jedoch auch bereits durch den bestehenden Ortsrand von Alling vorhanden und erhöht sich gegenüber der Planungssituation nicht. Die Ausweisung des neuen Wohngebietes ist nur möglich, wenn die Gesamtgeruchsbelastung durch den Wegfall des Betriebes Schmid gesenkt wird. Eine Aufgabe der Pferdepension ohne die Neuausweisung des Wohngebietes würde zu freiwerdenden Geruchsimmissionsanteilen am bestehenden Ortsrand führen, deren Ausschöpfung (als zusätzliches Kontingent) durch den Betrieb Killer jedoch durch die Geruchskontingentierung im Sondergebiet Landwirtschaft unterbunden ist. Die Gemeinde nimmt dies zur Kenntnis und stellt dies in ihrer Abwägungsentscheidung ein. Insofern berücksichtigt die Gemeinde weiter, Seite 8/12

dass auch unmittelbar gegenüber dem geplanten Schweinemaststall des landwirtschaftlichen Betriebs Killer bereits eine schutzbedürftige Beherbungsnutzung im Gewerbegebiet errichtet und vom betroffenen landwirtschaftlichen Betrieb akzeptiert und hingenommen wurde. Auch insoweit besteht bereits jetzt nach Ansicht der Gemeinde eine weitreichende Beschränkung einer betrieblichen Entwicklung des landwirtschaftlichen Betriebs. Im Rahmen der Geruchsbewertung wurde dieser Gesichtspunkt zwar zugunsten des landwirtschaftlichen Betriebs noch ausgeklammert. Im Rahmen der Abwägungsentscheidung nimmt die Gemeinde aber darauf Bezug und sieht auch hier bereits jetzt gegenüber vorliegender Planung nur eine eingeschränkte Schutzbedürftigkeit des landwirtschaftlichen Betriebs. Bereits jetzt muss er deutlich weitgehendere Einschränkungen durch die bereits bestandskräftig genehmigte und ausgeübte Beherbergungs-nutzung (Hotel/Boardinghaus) hinnehmen. Es ist daher bereits fraglich, ob überhaupt eine weitere Betriebseinschränkung durch vorliegenden Bebauungsplan erfolgt. Selbst wenn dem aber so wäre, sieht die Gemeinde hier die Notwendigkeit einer Wohnbauentwicklung als gewichtiger an als eine (keineswegs konkrete) mögliche Erweiterung oder Betriebsumstellung des landwirtschaftlichen Betriebs. Im Übrigen ist in diesem Zusammenhang zu berücksichtigen, dass durch zusätzliche Maßnahmen des Immissionsschutzes (Geruch/Lärm) gleichwohl Erweiterungsmöglichkeiten und auch Betriebs-umstellungen für den landwirtschaftlichen Betriebs Killer möglich bleiben. Etwaig höhere wirtschaftliche Aufwendungen für solche zusätzlichen Schutzmaßnahmen sind aus Sicht der Gemeinde im Rahmen der Abwägungsentscheidung hinzunehmen, insbesondere vor dem Hintergrund, dass zwar der genehmigte Schweinemaststall zu berücksichtigen ist und darüber hinaus keine weiteren Betriebserweiterungsabsichten konkret erkennbar sind. Keineswegs ist die Gemeinde der Auffassung, dass Betriebs-umstellungen und Weiterentwicklungen damit ausgeschlossen sind. Im Hinblick auf die städtebauliche Bedeutung des Baugebiets müssen aber die Interessen des landwirtschaftlichen Betriebs einer abstrakten Erweiterungsabsicht und entsprechend höheren Kosten zurücktreten. Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass zwar eine rechtskräftige Baugenehmigung für den Schweinemaststall existiert, diese bislang jedoch noch nicht umgesetzt wurde. Das heißt, dass auch der mögliche Bau des genehmigten Stalles schon als eine deutliche Erweiterung gegenüber der momentan bestehenden Betriebsgröße zu betrachten ist. Zur Frage, ob eine sinnvolle Erweiterung der bis jetzt ja noch nicht einmal realisierten Mastschweinehaltung in Zukunft möglich ist, hat sich das Amt für Landwirtschaft als zuständige Fachbehörde im Beteiligungsverfahren gem. 4 Abs. 2 BauGB nicht geäußert. Erweiterungsmöglichkeiten in immissionsschutzrechtlicher Hinsicht können sich aber ohne weiteres ergeben, wenn zusätzliche immissionsschützende Maßnahmen zur Geruchsminderung ergriffen werden. Soweit bauliche Erweiterungen notwendig werden, kann über konkrete Erweiterungswünsche im Rahmen des bauleitplanerischen Ermessens nach 1 Abs. 3 BauGB entschieden Seite 9/12

werden. Sobald und soweit städtebaulicher Handlungsbedarf durch konkrete Erweiterungsvorhaben besteht, kann über eine eventuelle Änderung des Bebauungsplans entschieden werden. Da die immissionsschutzrechtliche Problematik schon auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung im rechtswirksamen Bebauungsplan gelöst ist, ist es aus Sicht der Gemeinde nicht notwendig das Planzeichen 15.6 der Anlage zur PlanZV zu verwenden. An der Planung wird daher festgehalten. Abstimmungsergebnis: 11 : 3 Beteiligung der Öffentlichkeit Hierzu gingen keine Stellungnahmen ein. Billigungs- und Feststellungsbeschluss Der Entwurf der 11. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Alling, einschließlich Begründung und Umweltbericht i. d. F. v. 13.01.2015 wird vom Gemeinderat gebilligt. Die 11. Änderung des Flächennutzungsplans einschließlich Begründung und Umweltbericht i. d. F. v. 13.01.2015 wird vom Gemeinderat festgestellt. Diese Endfassung ist dem Landratsamt Fürstenfeldbruck zur Genehmigung vorzulegen. Abstimmungsergebnis: 11 : 3 TOP 13 Bebauungsplan Wohngebiet westlich der Gilchinger Straße Schreiben Bayer. Verwaltungsgerichtshof vom 22.12.2014 Der Vorsitzende teilt mit, dass das Schreiben des Rechtsberaters der Gemeinde Alling Herrn Dr. Spieß den Gemeinderäten und der Presse vorliegt. Der Gemeinderat hält an der baldigen Umsetzung des Bebauungsplans Westlich Gilchinger Straße fest. Klargestellt wird in diesem Zusammenhang, dass in Bezug auf die Grundstückseigentümerin FlNr. 639/1 kein Druck ausgeübt werden soll. Abstimmungsergebnis: 11 : 3 Auf Antrag des Vorsitzenden wird namentlich abgestimmt: dafür: GR Lempart GR Brunner GR Muderlak GR Heinz Seite 10/12

GR Dejako GR Schröder BGM Röder GR Stecher GR Joachimsthaler GR Reichlmayr GR Schilling dagegen: GR Friedl GR Stenzer GR Neumann TOP 14 Erneuerung/Verbesserung der Straßenbeleuchtungsanlagen in Holzhausen - Beschlüsse zur Abrechnung Dieser TOP wurde auf Antrag des Vorsitzenden abgesetzt. TOP 15 - Hebesatzsatzung Der Gemeinderat beschließt den vorliegenden Entwurf vom 16.12.2014 einer Hebesatzsatzung Grund- und Gewerbesteuer der Gemeinde Alling für das Haushaltsjahr 2015 als Satzung. Dieser Satzungsentwurf, der der Sitzungsniederschrift beigefügt wird, ist Bestandteil dieses Beschlusses. TOP 16 Übernahme Betriebskostendefizit Kindergarten mit Krippe Alling Der Gemeinderat beschließt die Defizitübernahme des Kindergartens mit Krippe Alling für das Kindergartenjahr 2013/2014 in Höhe von 77.518,69 laut Rechnungsabschluss gemäß 4 Abs. 1 der geltenden Betriebsträgervereinbarung. TOP 17 Übernahme Betriebskostendefizit Kinderhort Alling Der Gemeinderat beschließt die Defizitübernahme des Kinderhortes Alling für das Kinderhortjahr 2013/2014 in Höhe von 1.128,57 laut Rechnungsabschluss gemäß 4 Nr. 2. Buchst. b) des geltenden Kinderhortvertrages. Seite 11/12

TOP 18 Sonstiges Der Vorsitzende gibt ein Schreiben des ASV Biburg bekannt: - Antrag auf die Umwandlung des bereits genehmigten Darlehens für die Warmwasseraufbereitung; der Antrag wird auf die Tagesordnung des nächsten Haupt- und Finanzausschusses gesetzt. Der Vorsitzende erklärt die öffentliche Sitzung um 20:08 Uhr für beendet. Seite 12/12