Gemeinde Anzing Seite 58 I/024-06 W Tagesordnung 1. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Bauausschusses vom 23.12.2014 2. Errichtung einer Doppelhaushälfte mit Garage und Carport auf dem Grundstück Kaiserweg 26 2a. Lindach 5; Antrag auf Verlängerung eines Bauantrags zum Einbau von drei Wohneinheiten in ein ehemals landwirtschaftlich genutztes Nebengebäude 3. Fünfte Änderung des Bebauungsplans Nr. 33 für das Gebiet zwischen der Park- und der Gutenbergstraße im vereinfachten Verfahren; Beschluss über die im Änderungsverfahren eingegangenen Anregungen 3a. Erweiterung des Kindergartens Arche Noah, Kinderkrippe; Vorstellung und Beschlüsse über die Materialauswahl 4. Verschiedenes, Wünsche, Anträge und Bekanntgaben a) Grundschule Anzing, Versetzung des Zauns, Auftragsvergabe b) Ankauf einer mobilen Lautsprecheranlage für die Schule und das Rathaus * = Beschluss
Öffentliche Sitzung des Bauausschusses vom 20.01.2015 Seite 59 TOP 1 Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Bauausschusses vom 23.12.2014 Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Bauausschusses vom 23.12.2014 wird genehmigt. TOP 2 Errichtung einer Doppelhaushälfte mit Garage und Carport auf dem Grundstück Kaiserweg 26 Nach dem Bauantrag soll ein 10,49 m x 7,61 m großes Doppelhaus in der Bauweise E+I+D errichtet werden. Zusätzlich sind ein Carport mit Fahrradstellplätzen und eine Einzelgarage mit einem Gartengeräteraum vorgesehen. Zwischen dem Wohnhaus und dem Carport soll ein 3,24 m x 3,40 m großer Verbindungsbau entstehen, der als Windfang, Garderobe und WC genutzt werden soll. Das Wohnhaus soll eine Wandhöhe von 6,225 m und eine Firsthöhe von 9,90 m, sowie ein Satteldach mit einer Neigung von 35 erhalten. Der ostseitige Anbau, der überdachte Kfz- Stellplatz und die Garage sollen ein Flachdach erhalten. Für das Vorhaben wird folgende Befreiung beantragt: Überschreitung der maximal zulässigen Grundfläche um 15,84 m². Beschluss: 6:0 Dem Bauantrag wird zugestimmt. Der beantragten Befreiung wird ebenfalls zugestimmt. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Die Erschließung ist gesichert. Die Wasserversorgung erfolgt durch den Anschluss an die bestehende Wasserleitung der Wasserversorgung Anzing-Forstinning. Das Abwasser ist über die Kanalisation des gku VE München-Ost zu entsorgen. Das Grundstück liegt an einer öffentlichen Straße. Von der Antragstellerin ist eigenverantwortlich zu prüfen, ob das Kellergeschoß des zu errichtenden Gebäudes gegen aufsteigendes bzw. drückendes Wasser zu sichern ist. Anmerkung: Ein GR-Mitglied war beim obengenannten Tagesordnungspunkt persönlich beteiligt und hat weder an der Beratung noch an der Abstimmung teilgenommen.
Öffentliche Sitzung des Bauausschusses vom 20.01.2015 Seite 60 TOP 2a Lindach 5; Antrag auf Verlängerung eines Bauantrags zum Einbau von drei Wohneinheiten in ein ehemals landwirtschaftlich genutztes Nebengebäude Für das Vorhaben liegen eine Baugenehmigung des Landratsamtes Ebersberg vom 05.03.2009, Az. B 2009-11 und eine Verlängerung der Baugenehmigung vom 12.03.2013 vor. Baugenehmigungen erlöschen, wenn innerhalb von vier Jahren nach Erteilung der Genehmigung mit der Ausführung des Vorhabens nicht begonnen oder die Bauausführung vier Jahre unterbrochen worden ist. Die Frist kann jeweils bis zu zwei Jahre verlängert werden, wenn der Antrag auf Verlängerung vor Ablauf der Geltungsdauer der unteren Bauaufsichtshörde zugegangen ist. Bei der Verlängerung sind die gleichen materiellen Anforderungen wie für die Neuerteilung zu prüfen. Lindach ist seit Inkrafttreten der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans im Jahre 2012 nicht mehr dem Außenbereich, sondern dem Innenbereich zuzuordnen. Eine weitere Änderung der Sach- und Rechtslage ist nicht zu erkennen. Der beantragten Verlängerung der vorliegenden Baugenehmigung wird zugestimmt. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. TOP 3 Fünfte Änderung des Bebauungsplans Nr. 33 für das Gebiet zwischen der Park- und der Gutenbergstraße im vereinfachten Verfahren; Beschluss über die im Änderungsverfahren eingegangenen Anregungen Der Gemeinderat der Gemeinde Anzing hat am 03.06.2014 die fünfte Änderung des Bebauungsplans beschlossen. Das Flurstück Nr. 239 der Gemarkung Anzing mit einer Fläche von rund 3000 m² soll geteilt und einer Bebauung zugeführt werden. Die ursprünglichen Planungsziele, die die Errichtung einer Betriebshalle vorsahen, werden nicht weiterverfolgt. Dem von der Huber Planungs-GmbH erarbeiteten Änderungsentwurf stimmte der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 02.09.2014 zu. Die Änderung des Bebauungsplans erfolgt im vereinfachten Verfahren nach 13 BauGB. Von einer Umweltprüfung wurde abgesehen. Mit der Erarbeitung des Planentwurfs ist die Huber PlanungsGmbH aus Rosenheim beauftragt. Der Planentwurf lag mit der Begründung in der Zeit vom 03.11.2014 bis 04.12.2014 im Rathaus, Schulstraße 1, Zimmer Nr. 1 während der allgemeinen Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist konnten Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Der Vorsitzende erläutert kurz die Einwendungen.
Öffentliche Sitzung des Bauausschusses vom 20.01.2015 Seite 61 Die Immissionsschutzbehörde empfiehlt, die westliche Baugrenze wieder auf die ursprüngliche Fassung vom 20.04.2010 zurückzunehmen. Damit kann auf weitere immissionsschutzfachliche Untersuchungen verzichtet werden. Der Vorsitzende wird diesbezüglich noch Gespräche mit dem Grundstückseigentümer besprechen. Zudem erläutert der Vorsitzende den Verlauf der östlichen Baugrenze mit den jeweiligen Grenzabständen. Dem Gemeinderat wird gebeten, in seiner nächsten Sitzung den geänderten Bebauungsplan als Satzung zu beschließen. TOP 3a Erweiterung des Kindergartens Arche Noah, Kinderkrippe; Vorstellung und Beschlüsse über die Materialauswahl Der Architekturbüro TEAM2+ Architekten und Partner vertreten durch die Architektinnen Cornelia Propstmeier und Martina Dürschke erläutern das Farb- und Materialkonzept. Als Anlage wird das Konzept mit den jeweiligen Gegenüberstellungen dieser Niederschrift beigefügt. Es wurde über folgende Bauausführungsvarianten beraten und Beschluss gefasst: Fassade: Die Architektinnen stellen eine Putzfassade mit Holzfaserdämmung sowie eine hinterlüftete Fassade mit Faserzementplatten mit mineralischer Dämmung gegenüber und erläutern deren jeweiligen Vor- und Nachteile. Bei einer Ausführung als Putzfassade könnten Kosten in Höhe von 15.000 Euro eingespart werden. Der Kostenberechnung wurde eine Fassade mit Faserzementplatten zu Grunde gelegt. Die Fassade wird mit Faserzementplatten mit mineralischer Dämmung ausgeführt. Decke: Eine Brettsperrholzdecke sowie eine Lignaturdecke werden gegenübergestellt. Die beiden Ausführungsvarianten werden ausführlich erklärt. Bei der Brettsperrholzdecke müsste der Schallschutz noch aufgebracht werden, dadurch wäre der Deckenaufbau dicker. Die Kosten der beiden Varianten sind nahe zu gleich. Die Decke ist als Lingaturdecke auszuführen.
Öffentliche Sitzung des Bauausschusses vom 20.01.2015 Seite 62 Dach: Es wurde ein Sparrendach sowie eine Lignaturdecke gegenübergestellt. Der jeweilige Dachaufbau wird erläutert. Hierbei wäre aufgrund der Höhe eine Lignaturdecke vorteilhafter. Über die beiden Varianten wird diskutiert. Es wird vorgeschlagen zu prüfen, ob die Dachdämmung beim Lignaturdach auch als Holzfasserdämmung bestehen könnte. Die angedachte Dämmung aus Styropor sollte vermieden werden. Seitens eines GR-Mitglied wird angeregt, auf die Dachflächenfenster aufgrund der flachen Dachneigung von 15, zu verzichten. Der Vorsitzende schlägt vor, die notwendige Belichtung über Oberlichtfenster an der Gangwand zu erzielen. Der Vorsitzende regt an, Preise für Kunststofffenster einzuholen und die technische Machbarkeit zu prüfen. Der Bauausschuss beauftragt die Architektinnen die o.g. Anregungen und Bedenken zu prüfen. Über die farbliche Gestaltung der Fassaden und der Innenbereiche soll zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden. Abschließend stellt Architektin Propstmeier das HLS-Konzept des Planungsbüro Energieplan kurz vor. Die Anlagen sind dieser Niederschrift als wesentlicher Bestandteil beigefügt. TOP 4 Verschiedenes, Wünsche, Anträge und Bekanntgaben a) Grundschule Anzing, Versetzung des Zauns, Auftragsvergabe Der Maschenzaun im Nordosten der Grundschule Anzing ist defekt und soll deshalb erneuert, und gleichzeitig weiter nach Norden an die Grundstücksgrenze gesetzt werden. Es wurden 3 Firmen aufgefordert Angebote abzugeben. 2 Angebote gingen bei der Verwaltung ein. Das günstigste Angebot hat die Firma Virgens GmbH aus Forstinning über 5.325,75 Euro abgegeben. Das zweite Angebot lag bei 10.129,88 Euro. Der Auftrag zur Erneuerung des Maschenzaunes über 5.325,75 Euro wird der Firma Virgens aus Forstinning erteilt. Der Bauausschuss nimmt dies zur Kenntnis. b) Ankauf einer mobilen Lautsprecheranlage für die Schule und das Rathaus Der Vorsitzende nimmt Bezug auf die vergangene Finanzausschusssitzung vom 13.01.2015. Er erläutert kurz das Angebot der Firma Mütze. Es die Angebotssumme beträgt 4.907,48 Euro.
Öffentliche Sitzung des Bauausschusses vom 20.01.2015 Seite 63 Der Bauausschuss nimmt dies zur Kenntnis und ist damit einverstanden.