NIEDERSCHRIFT Bezeichnung 1. Sitzung des Bauausschusses Sitzungsdatum Mittwoch, 14.01.2015 Sitzungsbeginn 19:00 Uhr Sitzungsende 19:30 Uhr Öffentlichkeitsstatus öffentlich Raum Bezeichnung Kleiner Sitzungssaal Nr. O.02 Rathaus Weichs Zuhörer: 3 Teilnehmende Personen: Vorsitzender: Herr Martin Hofmann Herr Harald Mundl Entschuldigt fehlend wegen Krankheit Bauausschussmitglieder: Herr Heinrich Fitger Herr Mathias Hermann Herr Andreas Lamprecht Herr Robert Neisser Herr Herbert Rahn Herr Thomas Sänger Herr Günter Schilcher Herr Thomas Stiefelmayer Entschuldigt fehlend aus familiären Gründen Entschuldigt fehlend aus familiären Gründen
1. Sitzung des Bauausschusses - öffentlich, 14.01.2015 2 TAGESORDNUNG: 1. Genehmigung Sitzungsprotokoll vom 10.12.2014 - öffentlicher Teil 2. 5. vereinfachte Änderung Bebauungsplan Nr. 12 "Gewerbegebiet"; Behandlung der Stellungnahmen zur erneuten Bürger- und Behördenbeteiligung; Satzungsbeschluss 3. Antrag auf Errichtung einer zusätzlichen Straßenlampe am Ende der Dorfstraße in Ebersbach Richtung Biechlhof 4. Antrag zur Aufstellung zweier Hinweisschilder im neuen Gewerbegebiet 5. Behördenbeteiligung zur Einbeziehungssatzung Nr. 8 "Habertshausen" der Gemeinde Jetzendorf 6. Sonstiges 7. Antrag auf Maßnahmen zur Verkehrssicherheit in der Frühlingstraße - Ortsbesichtigung
1. Sitzung des Bauausschusses - öffentlich, 14.01.2015 3 Top 1 Genehmigung Sitzungsprotokoll vom 10.12.2014 - öffentlicher Teil Der Bauausschuss hat Kenntnis vom Sitzungsprotokoll der öffentlichen Bauausschusssitzung vom 10.12.2014. Das Sitzungsprotokoll der öffentlichen Bauausschusssitzung vom 10.12.2014 wird vom Bauausschuss in der vorliegenden Form genehmigt. Top 2 5. vereinfachte Änderung Bebauungsplan Nr. 12 "Gewerbegebiet"; Behandlung der Stellungnahmen zur erneuten Bürger- und Behördenbeteiligung; Satzungsbeschluss Der Bauausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 12.11.2014 den Entwurf zur 5. vereinfachten Änderung des Bebauungsplans Nr. 12 Gewerbegebiet in der Fassung vom 12.11.2014 gebilligt und beschlossen, mit dieser Fassung die erneute Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Behörden nach 4a Abs. 3 Baugesetzbuch durchzuführen. In der Zeit vom 08.12.2014 bis 23.12.2014 wurde die erneute öffentliche Auslegung durchgeführt und dem Landratsamt Dachau, als betroffene Behörde, mit Schreiben vom 01.12.2014 Gelegenheit zur Stellungnahme zum Bebauungsplanentwurf bis 23.12.2014 gegeben. Vom Landratsamt Dachau bestehen zur Bebauungsplanänderung keine Bedenken. Zur Bebauungsplanänderung sind somit keine Stellungnahmen mehr eingegangen, die einer Änderung des Bebauungsplanentwurfs bedürfen. Der Bauausschuss beschließt die 5. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 12 Gewerbegebiet in der vorliegenden Fassung vom 12.11.2014 als Satzung. Die Verwaltung hat das erforderliche Verfahren durchzuführen. Top 3 Antrag auf Errichtung einer zusätzlichen Straßenlampe am Ende der Dorfstraße in Ebersbach Richtung Biechlhof Mit Schreiben vom 08.12.2014, welches die Mitglieder des Bauausschusses mit der Ladung erhalten haben, beantragt, zusammen mit 3 weiteren Bewohnern der Häuser Dorfstraße.. und.. und dem Eigentümer von Dorfstr..., die Errichtung einer Straßenlampe bei ihren Häusern am Ende der Bebauung an der Dorfstraße. Von den Bayernwerken wurde ein Angebot für die Verlegung von 30 m Straßenbeleuchtungskabel und die Errichtung einer zusätzliche Straßenlampe mit 37 W-LED-Technik in Höhe von 3.266,45 abgegeben. Bauausschussmitglied Sänger schlägt vor, im Zuge der Neuerrichtung der Lampe, die bestehenden Leuchten in dem Straßenzug auf LED-Technik umzurüsten.
1. Sitzung des Bauausschusses - öffentlich, 14.01.2015 4 Der Bauausschuss beschließt die Errichtung einer zusätzlichen Straßenlampe mit LED-Technik am Ende der Dorfstraße. Die vorhandenen Leuchten im Straßenzug sind auf LED-Technik umzurüsten. Top 4 Antrag zur Aufstellung zweier Hinweisschilder im neuen Gewerbegebiet Mit E-Mail vom 07.01.2015, welches die Mitglieder des Bauausschusses mit der Ladung erhalten haben, bittet um Zustimmung zur Aufstellung zweier Hinweisschilder zu seinem neuen Friseursalon in der Georg-Seyfang-Str. 22 im neuen Gewerbegebiet, der im Februar eröffnet wird. Die Schilder mit einer Höhe von ca. 1,70 m und einer Breite von 60 cm sollen in der Zeit vom 31.01. 31.03.2015 beim Grundstück Georg-Seyfang-Str. 8 aufgestellt werden. Nach den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 27 Gewerbegebiet 2 sind Werbeanlagen auf privaten und öffentlichen Flächen grundsätzlich in jeder Größe genehmigungspflichtig und innerhalb der Anbauverbotszone unzulässig. Der Standort 1 befindet sich innerhalb der Anbauverbotszone und kommt aus diesem Grund nicht in Betracht. Als öffentliche Fläche für den Standort 2 steht lediglich der Streifen von 50 cm zwischen Gehweg und Gewerbegrundstück zur Verfügung. Bauausschussmitglied Lamprecht befürchtet, dass die Beschilderung beim Kehraus im Gewerbegebiet am Faschingsdienstag beschädigt wird. Grundsätzlich wird die beantragte Beschilderung auf öffentlichen Flächen, insbesondere wegen Nachfolgeanträgen, kritisch gesehen. Der Bauausschuss hat sich mit dem Antrag befasst und stimmt der Aufstellung der beantragten Beschilderung auf öffentlichen Flächen zu. Ja-Stimmen: 0 Nein-Stimmen: 7 Top 5 Behördenbeteiligung zur Einbeziehungssatzung Nr. 8 "Habertshausen" der Gemeinde Jetzendorf Als Nachbargemeinde der Gemeinde Jetzendorf, wird die Gemeinde Weichs bei der Aufstellung der Einbeziehungssatzung Nr. 8 Habertshausen im Rahmen der Behördenbeteiligung nach 4 Abs. 2 BauGB beteiligt. Mit der Einbeziehungssatzung werden Teilflächen von zwei, im Außenbereich liegende Grundstücke in den Innenbereich einbezogen. Geplant ist die Errichtung von zwei Einzelhäusern.
1. Sitzung des Bauausschusses - öffentlich, 14.01.2015 5 Der Bauausschuss stellt fest, dass die Belange der Gemeinde Weichs durch die Einbeziehungssatzung nicht berührt werden. Top 6 Sonstiges Zu TOP 4 diskutieren die Mitglieder des Bauausschusses über die Aufstellung einer gemeinsamen Firmentafel bei der Zufahrt zum Gewerbegebiet, wie beim ersten Gewerbegebiet. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt entsprechende Beschilderungsfirmen zu kontaktieren. Kostenträger der Beschilderung sind die jeweiligen Gewerbetreibenden. Top 7 Antrag auf Maßnahmen zur Verkehrssicherheit in der Frühlingstraße - Ortsbesichtigung Der Bauausschuss hat sich in seiner öffentlichen Sitzung am 18.06.2014 mit einem Schreiben von befasst, in dem Sie beantragt die Frühlingstraße für den Durchfahrtverkehr unattraktiver zu gestalten. Neben der Anordnung das Verkehrszeichen Nr. 136 Kinder mit dem Zusatz Kindergarten in der Frühlingstraße aufzustellen, wurde die Verwaltung beauftragt das Geschwindigkeitsmessgerät in der Frühlingstraße aufzustellen, um eine Statistik über Fahrzeugzahlen und Geschwindigkeiten zu erhalten. Sobald die Auswertung vorliegt, ist der Sachverhalt erneut zu laden und eine Ortsbesichtigung durchzuführen, bei der entschieden werden soll, ob und wo Pfosten an den Gehwegabsenkungen in der Frühlingstraße aufgestellt werden. Wegen technischer Probleme am Geschwindigkeitsmessgerät konnte erst in der Zeit vom 21.10.2014 bis 31.10.2014 mit einem Ersatzgerät die entsprechende Messung in der Frühlingstraße durchgeführt werden. Das Messgerät befand sich am Ende der Rathausparkparkplätze, das entsprechende Messprotokoll haben die Mitglieder des Bauausschusses mit der Ladung erhalten. Im Messzeitraum wurden insgesamt 4.249 Fahrzeugbewegungen gemessen. Die Höchstgeschwindigkeit betrug 66 km/h. Die Hälfte der gemessenen Fahrzeuge hat 26,3 km/h nicht überschritten (V50) und 85 % der gemessenen Fahrzeuge (V85) fuhr nicht schneller als 32,7 km/h. Bereits beim Ausbau der Frühlingstraße mit Errichtung eines Gehweges und Einbau von Pflanzringen im Jahr 1995, diskutierte der Gemeinderat über verschiedene Möglichkeiten eine Verkehrsberuhigung in der Frühlingstraße zu erreichen. Die entsprechenden Beschlüsse hat der Bauausschuss mit der Ladung zur Information erhalten. Bürgermeister Hofmann weist darauf hin, dass geplant ist, in der Frühlingstraße verstärkt Geschwindigkeitskontrollen durch den Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung durchführen zu lassen. Den Mitgliedern des Bauausschusses wird mitgeteilt, dass die Aufstellung von Leitzylindern zulässig ist, soweit eine Mindestbreite des Gehweges von 1,00 m noch vorhanden ist. Bauausschussmitglied Sänger weist darauf hin, dass bei LKW-Begegnungsverkehr die Straße sehr eng bzw. zu schmal ist. Von anderen Bauausschussmitgliedern wird hierzu angemerkt, dass Fahrzeuge über 3 Tonnen nur im Anliegerverkehr zulässig sind. Bauausschussmitglied Schilcher ist der Ansicht, dass der Pflanzkübel auf dem Gehweg auf jeden Fall zu entfernen und ein Pfosten aufzustellen ist.
1. Sitzung des Bauausschusses - öffentlich, 14.01.2015 6 Der Bauausschuss hat sich erneut mit dem Sachverhalt befasst und beschließt an den Gehwegabsenkungen Leitzylinder zu Montieren. Ja-Stimmen: 6 Nein-Stimmen: 1 Die Abstimmung erfolgte nicht einstimmig, so dass der Sachverhalt dem Gemeinderat zur Abstimmung vorzulegen ist. Weil die Messung teilweise in den Herbstferien durchgeführt wurde, ist bis zur Gemeinderatssitzung erneut eine Verkehrsmessung durchzuführen. Für die Richtigkeit: Weichs, den 13.02.2015 Martin Hofmann 2. Bürgermeister Armin Kolles Schriftführer