Niederschrift. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses

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Transkript:

Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Bau- und Umweltausschusses Sitzungsort: Sitzungssaal des Rathauses Sitzungstag: Dienstag, 11. Oktober 2016 Sitzungsbeginn: 17.00 Uhr Ende: 17.55 Uhr Vorsitzender: Niederschriftsführer: Erster Bürgermeister Bernhard Kern VfA Kogoj Gemeinderatsmitglieder Anwesend: Abwesend: Abwesenheitsgrund: Buchwinkler Andreas Eder Robert Gaugler Albert Hagenauer Franz Kanz Stefan Dr. Mallach Notker Wallner Markus Gruber Stefan Beruf Von der Verwaltung: Bau-Techn. Hinterseer, VA Eder Vorsitzender: Schriftführer Bernhard Kern Erster Bürgermeister Kogoj, VfA

Öffentlicher Teil: Tagesordnung 1. Genehmigung des Sitzungsprotokolls und Freigabe für das Internet 2. Beratung und Beschlussfassung über die wietere Entwicklung der Ortschaft Steinbrünning mit Billigung der Planung 3. Bauanträge 3.1 Wimmer Philippe, Holzhausen Errichtung von zwei Stellplätzen 3.2 Moosleitner GmbH, Wimpasing Errichtung einer Fahrzeugstellhalle und Lagerhalle 3.3 Kuru Murat, Neuhaberland Errichtung eines Windfanges beim bestehenden Wohnhaus 3.4 Gum Kurt, Saaldorf Einbau von Büros und Lagerräumen sowie einer Betriebsleiterwohnung in die bestehende Werkhalle im Gewerbegebiet Helfau II 4. Bauvoranfragen 4.1 Langwieder Sebastian, Leustetten Umnutzung des bestehenden Stallgebäudes in ein Wohngebäude 5. Änderung des Bebauungsplanes Obersurheim ; Beratung und Beschlussfassung zu den Festsetzungen für Grundstückseinfriedungen 6. Anträge auf isolierte Befreiungen vom Bebauungsplan Obersurheim (Annette Zisler) 6.1 Errichtung einer Grundstückseinfriedung 6.2 Anbau einer Hauseingangsüberdachung 6.3 Anbau einer Terrassenüberdachung 7. Anfragen und Informationen Seite 314

Erster Bürgermeister Bernhard Kern begrüßt die Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses, die Zuhörer und die Presse, stellt fest, dass ordnungsgemäß geladen wurde, die Mehrheit des Bau- und Umweltausschusses anwesend und der Ausschuss damit beschlussfähig ist. Mit der Tagesordnung besteht Einverständnis. 1. Genehmigung des Sitzungsprotokolls und Freigabe für das Internet Beschluss: Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 13. September 2016 wurde dem Gemeinderat zugestellt. Der Bau- und Umweltausschuss genehmigt die Niederschrift ohne Einwände (redaktionelle Änderung auf Seite 291) und stimmt einer Veröffentlichung im Internet zu. 2. Beratung und Beschlussfassung über die weitere Entwicklung der Ortschaft Steinbrünning mit Billigung der Planung Sachverhalt: Der Bau- und Umweltausschuss hat in der Sitzung am 15. März 2016 den Erlass einer Entwicklungssatzung für die Ortschaft Steinbrünning beschlossen. Von der Planerin Frau Dipl.-Ing. Schmid wurde zwischenzeitlich ein Planentwurf gefertigt. Dieser ist vom Bau- und Umweltausschuss zu billigen, um das weitere Verfahren durchzuführen. Von Seiten der Verwaltung wird die vorliegende Planung im Detail vorgestellt. Hingewiesen wird dabei auf die erforderlichen Ausgleichsflächen, die gegenüber dem Entwurf von Frau Dipl.-Ing. geringfügig verschoben wurden. Vorgetragen wird auch der Satzungsentwurf. Beschluss: Der Bau- und Umweltausschuss billigt die vorgestellte Planung von Frau Dipl.-Ing. Schmid in der Fassung vom 11. Oktober 2016 samt dazugehörigem Satzungsentwurf. Die Planung umfasst die Grundstücke Fl.Nrn. 852/Tfl., 852/1/Tfl., 853/Tfl., 858/Tfl., 853/1/Tfl., 879/1 und 887/Tfl. Gemarkung Saaldorf. Der Bau- und Umweltausschuss beschließt das Anhörverfahren durchzuführen. 3. Bauanträge 3.1. Wimmer Philippe, Holzhausen Errichtung von zwei Stellplätzen Beschlussfassung: Anwesend: 8 für: 7 gegen: 0 (Gemeinderat Stefan Kanz ist nach Art. 49 Abs. 1 Gemeindeordnung persönlich beteiligt (Planfertiger) und somit von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.) Sachverhalt: Herr Philippe Wimmer beabsichtigt beim bestehenden Einfamilienhaus in Holzhausen 3 zwei Stellplätze zu errichten. Derzeit ist weder ein Stellplatz noch eine Garage vorhanden. Von Seiten der Verwaltung wird das Bauvorhaben im Detail erläutert. Seite 315

Beschluss: Der Bau- und Umweltausschuss erteilt Herrn Philippe Wimmer das gemeindliche Einvernehmen bezüglich der Errichtung von zwei Stellplätzen beim Anwesen Holzhausen 3 (Fl.Nr. 2059/1 Gemarkung Saaldorf). Das auf dem Baugrundstück vorhandene Flurdenkmal muss erhalten bleiben. 3.2. Moosleitner GmbH, Wimpasing Errichtung einer Fahrzeugstellhalle und Lagerhalle Sachverhalt: Zum bestehenden Gewerbebetrieb in Wimpasing 1 möchte die Firma Moosleitner GmbH im bestehenden Betriebsgelände eine Fahrzeugstell- und Lagerhalle errichten. Der Gewerbebetrieb der Firma Moosleitner GmbH befindet sich baurechtlich im Außenbereich. Der geplante Neubau ist als untergeordnete Erweiterung anzusehen und erfüllt somit die Voraussetzungen für eine Privilegierung. Von Seiten der Verwaltung wird das Bauvorhaben im Detail erläutert. Beschluss: Der Bau- und Umweltausschuss erteilt der Firma Moosleitner GmbH das gemeindliche Einvernehmen bezüglich der Errichtung einer Fahrzeugstellhalle und Lagerhalle zum Gewerbebetrieb in Wimpasing 1 (Fl.Nr. 199 und 209 Gemarkung Surheim). Gleichzeitig wird auch der Abweichung von den Abstandsflächen gem. Art. 63 BayBO zugestimmt, da aufgrund der topographischen Verhältnisse keine nachbarschützende Belange beeinträchtigt werden. 3.3. Kuru Murat, Neuhaberland Errichtung eines Windfanges beim bestehenden Wohnhaus Sachverhalt: Beim bestehenden Wohnhaus in Neuhaberland 21 möchte Herr Murat Kuru einen Windfang anbauen. Das Bauvorhaben befindet sich baurechtlich im Außenbereich. Eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange ist nicht erkennbar. Von Seiten der Verwaltung wird das Bauvohaben im Detail erläutert. Beschluss: Der Bau- und Umweltausschuss erteilt Herrn Kuru Murat das gemeindliche Einvernehmen bezüglich der Errichtung eines Windfanges beim bestehenden Wohnhaus in Neuhaberland 21 (Fl.Nr. 1320 Gemarkung Surheim). 3.4. Gum Kurt, Saaldorf Einbau von Büros und Lagerräume sowie einer Betriebsleiterwohnung in die bestehende Werkhalle im Gewerbegebiet Helfau II Sachverhalt: Herr Kurt Gum legt einen Änderungsplan zum Einbau von Büros und Lagerräume sowie einer Betriebsleiterwohnung in die bestehende Werkhalle im Gewerbegebiet Helfau II vor (Fl.Nr. 1040, Gemarkung Surheim). Gleichzeitig wird eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Helfau II bezüglich der Wandhöhe beantragt. Von Seiten der Verwaltung wird das Bauvorhaben im Detail erläutert. Seite 316

Beschluss: Der Bau- und Umweltausschuss erteilt Herrn Kurt Gum das gemeindliche Einvernehmen bezüglich dem Einbau von Büros und Lagerräume sowie einer Betriebsleiterwohnung in die bestehende Werkhalle im Gewerbegebiet Helfau II (Fl.Nr. 1040 Gemarkung Surheim). Gleichzeitig wird einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Helfau II wegen Überschreitung der Wandhöhe zugestimmt. Durch die Befreiungen werden die Grundzüge der Planung nicht berührt. Unter Würdigung nachbarlicher Interessen ist die Befreiung mit öffentlichen Belangen vereinbar und städtebaulich vertretbar. 4. Bauvoranfragen 4.1. Langwieder Sebastian, Leustetten Umnutzung des bestehenden Stallgebäudes in ein Wohngebäude Sachverhalt: Herr Sebastian Langwieder plant die Umnutzung des bestehenden Stallgebäudes in ein Wohngebäude beim Anwesen in Leustetten 41. Das Bauvorhaben befindet sich baurechtlich im Außenbereich und im Landschaftsschutzgebiet Abtsdorfer See. Von Seiten der Verwaltung wird das Bauvorhaben im Detail erläutert. Beschluss: Der Bau- und Umweltausschuss erteilt Herrn Langwieder Sebastian das gemeindliche Einvernehmen bezüglich der Umnutzung des bestehenden Stallgebäudes in ein Wohngebäude beim Anwesen in Leustetten 41 (Fl.Nr. 1695 Gemarkung Saaldorf). Die ordnungsgemäße Abwasserbeseitigung ist nachzuweisen. 5. Änderung des Bebauungsplanes Obersurheim ; Beratung und Beschlussfassung zu den Festsetzungen für Grundstückseinfriedungen Beschlussfassung: Anwesend: 8 für: 9 gegen: 0 Sachverhalt: In der Sitzung am 12. April 2016 hat der Bau- und Umweltausschuss die Änderung des Bebauungsplanes Obersurheim beschlossen. Am 12. Juli 2016 wurde der Planentwurf hierzu vom Ausschuss gebilligt. Da aktuell Unstimmigkeiten bei der Errichtung von Grundstückseinfriedungen aufgetaucht sind, wird von Seiten der Verwaltung eine Beratung und Beschlussfassung zu den Festsetzungen für Grundstückseinfriedungen vorgeschlagen. Bisher sind lt. Bebauungsplan Grundstückseinfriedungen mit einer max. Höhe von 0,80 m und einem Abstand zur Straßengrenze von mind. 0,50 m zulässig. Von verschiedenen Grundstückseigentümern werden jedoch abweichende Einfriedungen gewünscht, vor allem in Form von Gabionenwänden. Nachdem hier bereits mit der Errichtung entsprechender Einfriedungen in Obersurheim begonnen wurde, schlägt die Verwaltung vor eine Ortsbesichtigung durchzuführen. Zudem wird angeregt, die Festsetzungen den Vorgaben der neuen Bebauungspläne in Surheim und Saaldorf anzupassen. Demnach wären Einfriedungen bis zu einer Höhe von max. 1,20 m zulässig, bei einem Abstand zur Straßengrenze von 0,50 m. Für anderweitige Ausführungen sind entsprechende Anträge vorzulegen und der Ausschuss kann im Einzelfall über die Ortsverträglichkeit entscheiden. Seite 317

Beratung: Vor Ort kann sich der Bau- und Umweltausschuss ein Bild von teilweise errichteten Gabionenwänden machen. Dabei werden in einigen Bereichen die zulässigen Höhen und Straßenabstände nicht eingehalten. Ergebnis: Eine Beschlussfassung zu künftigen Festsetzungen zur Gestaltung der Grundstückseinfriedungen wird nicht gefasst. Der Bau- und Umweltausschuss spricht sich dafür aus, diesen Tagesordnungspunkt zurückzustellen und in der November-Sitzung erneut auf die Tagesordnung zu setzen. 6. Anträge auf isolierte Befreiungen vom Bebauungsplan Obersurheim (Annette Zisler) Sachverhalt: Beim bestehenden Einfamilienhaus in Obersurheim, Am Wehr 22 a möchte Frau Annette Zisler verschiedene Bauvorhaben durchführen (Grundstückseinfriedung, Carport, Hauseingangsüberdachung, Terrassenüberdachung). Diese Maßnahmen widersprechen den derzeitigen Festsetzungen des Bebauungsplanes Obersurheim. Deshalb werden hierfür isolierte Befreiungen vom Bebauungsplan beantragt. Von Seiten der Verwaltung wird eine Ortsbesichtigung vorgeschlagen. Die Behandlung der nachfolgenden Punkte erfolgt deshalb durch den Bau- und Umweltausschuss vor Ort. Die Antragstellerin ist bei dem Ortstermin anwesend. 6.1. Errichtung einer Grundstückseinfriedung und Anbau eines Carports Beschlussfassung: Anwesend: 8 für: 0 gegen: 7 Gemeinderat Albert Gaugler ist nach Art. 49 Abs. 1 Gemeindeordnung persönlich beteiligt (Planfertiger) und somit von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen. Sachverhalt: Entlang der Gemeindestraße ist die Errichtung einer Einzäunung mit elektrischem Rolltor und Errichtung eines Carports mit einer Größe von 4,30 m x 4 m geplant. Die Einzäunung samt Rolltor soll eine Höhe von 1,40 m bzw. 1,20 m aufweisen und gegliedert werden mit Gabionenwände und begrünten Metallgittern. Beratung: Die Abweichungen bezüglich Höhe und Abstand zur Straße werden von Seiten des Bau- und Umweltausschusses als sehr problematisch angesehen. Bei einer Ausnahme sind zahlreiche Bezugsfälle zu erwarten. Vorgeschlagen wird eine Abtretung von nicht benötigten Straßengrund, um den geforderten Abstand der Einfriedung zur Straßengrenze zu gewährleisten. Sehr problematisch wird die Errichtung eines Carports ohne den erforderlichen Stauraum zur Straße von 5 m gesehen. Denkbar wäre hier eine Reduzierung auf 3 m entsprechend der Garagenverordnung. Die Antragstellerin zieht den Antrag auf Errichtung einer Grundstückseinfriedung mit elektrischem Rolltor zurück. Beschluss: Der Bau- und Umweltausschuss lehnt den Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Obersurheim zur Errichtung eines Carports auf dem Grundstück Fl.Nr. 1001 Gemarkung Surheimf ab. Das Bauvorhaben ist mit einer geordneten städtebaulichen Entwicklung nicht vereinbar und die Grundzüge der Planung werden wegen des unzureichenden Abstandes zur Gemeindestraße beeinträchtigt. Seite 318

6.2. Anbau einer Hauseingangsüberdachung Beschlussfassung: Anwesend: 8 für: 7 gegen: 0 Gemeinderat Albert Gaugler ist nach Art. 49 Abs. 1 Gemeindeordnung persönlich beteiligt (Planfertiger) und somit von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen. Sachverhalt: An der Westseite des Wohnhauses in Obersurheim, Am Wehr 22 a möchte Frau Annette Zisler eine Hauseingangsüberdachung außerhalb der im Bebauungsplan Obersurheim festgesetzten Baugrenzen errichten. Die Grundfläche der Überdachung beträgt 5,60m x 1,45 m. Beschluss: Der Bau- und Umweltausschuss erteilt Frau Annette Zisler das gemeindliche Einvernehmen bezüglich der isolierten Befreiung vom Bebauungsplan Obersurheim. Die Grundzüge der Planung werden durch den Anbau einer Hauseingangsüberdachung beim Anwesen in Obersurheim, Am Wehr 22 a nicht berührt. 6.3. Anbau einer Terrassenüberdachung mit Sichtschutz Beschlussfassung: Anwesend: 8 für: 7 gegen: 0 Gemeinderat Albert Gaugler ist nach Art. 49 Abs. 1 Gemeindeordnung persönlich beteiligt (Planfertiger) und somit von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen. Sachverhalt: An der Südseite des Wohnhauses in Obersurheim, Am Wehr 22 a möchte Frau Annette Zisler eine Terrassenüberdachung außerhalb der im Bebauungsplan Obersurheim festgesetzten Baugrenzen errichten. Die Grundfläche der Überdachung beträgt 3 m x 2,50 m. Beschluss: Der Bau- und Umweltausschuss erteilt Frau Annette Zisler das gemeindliche Einvernehmen bezüglich der isolierten Befreiung vom Bebauungsplan Obersurheim. Die Grundzüge der Planung werden durch den Anbau einer Terrassenüberdachung beim Anwesen in Obersurheim, Am Wehr 22 a nicht berührt. Da die erforderlichen Abstandsflächen auf dem Baugrundstück nicht eingehalten werden können, ist eine Abstandsflächenübernahme durch den Grundstücksnachbarn erforderlich. Beschlussfassung: Anwesend: 8 für: 7 gegen: 0 Gemeinderat Albert Gaugler ist nach Art. 49 Abs. 1 Gemeindeordnung persönlich beteiligt (Planfertiger) und somit von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen. Sachverhalt: An der südlichen Grundstücksgrenze des Wohnhauses in Obersurheim, Am Wehr 22 a möchte Frau Annette Zisler eine Sichtschutzwand in Form einer Gabionenwand mit einer Höhe von 1,40 m und Länge von 3 m errichten. Die Höhe überschreitet die im Bebauungsplan Obersurheim festgesetzten Vorgaben von 0,80 m. Beschluss: Der Bau- und Umweltausschuss erteilt Frau Annette Zisler das gemeindliche Einvernehmen bezüglich der isolierten Befreiung vom Bebauungsplan Obersurheim. Die Grundzüge der Planung werden durch die Errichtung einer Sichtschutzwand an der südlichen Grundstücksgrenze beim Anwesen in Obersurheim, Am Wehr 22 a nicht berührt. Seite 319

7. Anfragen und Informationen Beschlussfassung: Anwesend: 8 für: -- gegen: -- Sachverhalt: Erster Bürgermeister Bernhard Kern teilt dem Bau- und Umweltausschuss folgende Informationen mit: - Abwasser Neusillersdorf & Gehweg an der Straße zur Mehrzweckhalle Die Bauarbeiten laufen entsprechend dem Bauzeitenplan. Ab der 44 KW beginnt eine weitere Kolonne mit dem Bau des Geh- und Radweges. In diesem Zusammenhang bekommt der Streckenabschnitt eine Straßenbeleuchtung. Ebenso werden mit dieser Maßnahme von den sonstigen Versorgungsträger Wasser / Strom / Breitband die Leitungen und Kabel neu verlegt. - Surarena Surheim Die Firma Huber aus Freilassing hat die Abdichtungsarbeiten am Dach ausgeführt und soweit abgeschlossen. Es wurden alle Dichtungen und Verschraubungen erneuert. Einige Dachplatten mussten wegen Beschädigungen ersetzt werden. Speziell am Dachfirst musste eine zusätzliche Dichtung eingebaut werden, da hier die Überlappungsbereiche der Dachplatten sehr gering sind und folglich Waser in die Halle gedrückt wird. - Kanalsanierung Saaldorf, 1. Teilbereich Die entsprechende Baueinweisung wird in dieser Woche stattfinden. Wann und Wo mit den Sanierungsarbeiten begonnen wird, kann erst nach der Baueinweisung mitgeteilt werden. Wie vereinbart wird mit allen Hausbesitzern ein Ortstermin stattfinden, wo bei der Kamerabefahrung ein Schaden an der Hausanschlussleitung festgestellt wurde. - Abwasserstudie der Gemeinde Der Gemeinderat wird in der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung die ersten Ergebnisse der Abwasserstudie vorgestellt bekommen. In einer der kommenden öffentlichen Sitzungen wird das Gutachten bzw. das Ergebnis der Bevölkerung vorgestellt. - Feuerbeschau Das Gasthaus Sonnenheim und das Altenpflegeheim Vivaldo wurden bereits mit dem Sachverständigen Herrn Hengstberger, den Feuerwehrkommandanten und dem Bauamt der Gemeindeverwaltung besichtigt. Im kommenden Frühjahr werden weitere Feuerbeschautermine stattfinden. - Asphaltarbeiten / Straßenunterhalt 2016 Gemeindegebiet Im Oktober werden kleinere Rest- und Zusatzarbeiten ausgeführt u.a. in Steinbrünning, Gerspoint und in Einzelbereichen. Eine Zusammenstellung über die geplanten Maßnahmen, die im Jahr 2017 durchgeführt werden sollen, wird dem Bau- und Umweltausschuss Anfang 2017 mitgeteilt. - Energetische Sanierung Rathaus Als zeitliches Ziel für den Abschluss der Arbeiten wurde Mitte Dezember gesetzt. Seite 320

- Breitbandausbau Gemeinde Saaldorf-Surheim Die Interessensbekundung ist abgeschlossen und mittlerweile sind die Ausschreibungsunterlagen versandt. Der Abgabetermin für die Ausschreibungen ist bis Dezember 2016 festgelegt. Nach der Angebotsprüfung ist die Vergabe geplant im Januar / Februar 2017. Sichergestellt ist in jedem Fall, dass bis Mitte 2018 die Inbetriebnahme der Breitbanderschließung im Gemeindegebiet erfolgen muss. Der Beginn der Bauarbeiten wird im Frühjahr 2017 sein. - Termine Montag, 24.10.2016 Dienstag, 08.11.2016 Donnerstag, 10.11.2016 Mittwoch, 16.11.2016 Donnerstag, 17.11.2016 Freitag, 18.11.2016 Freitag, 18.11.2016 Samstag, 19.11.2016 Dienstag, 06.12.2016 Freitag, 09.12.2016 Verkehrsausschuss; 15:00 Uhr Bau- und Umweltausschuss; 15:00 Uhr Gemeinderatssitzung; 18:30 Uhr Seniorenbürgerversammlung; Pfarrheim Saaldorf; 15:00 Uhr Bürgerversammlung der Gemeinde; Pfarrheim Saaldorf; 19:30 Uhr Kinder- und Jugendbürgerversammlung Saaldorf; Pfarrheim Saaldorf; 15:00 Uhr Bürgerversammlung der Gemeinde; Gasthaus Lederer; 19:30 Uhr Kinder- und Jugendbürgerversammlung Surheim; Pfarrheim Surheim; 15:00 Uhr Bau- und Umweltausschuss; 15:00 Uhr Gemeinderatssitzung; 18:00 Uhr + anschl. Jahresabschlussfeier im Gasthaus Mayr, Saaldorf Ergebnis: Der Bau- und Umweltausschuss nimmt die Informationen zur Kenntnis. Seite 321