Protokoll über die Stadtratssitzung Sitzungstag: 28.01.2016 Sitzungsort: Abensberg Anwesend Abwesend Abwesenheitsgrund Vorsitzender: 1. Bgm. Dr. Uwe Brandl Niederschriftsführer: Treitinger Michaela Stadtratsmitglieder: Bohn Bastian, Dr. Brandl Margit Eisenknappel Siegfried Groll-Zieglmeier Magdalena Handschuh Reinhard Hillebrand Harald Huber-Schallner Marion Kiermeier Michael Kneitinger Otto Kroiss Heinz, Dr. Mader-Hampp Michaela Rauscher Manfred Resch Bernhard, Dr. Schierlinger Andreas Schretzlmeier Gertraud Schug Thomas Schweiger Dietmar Steber Simon Weber Josef Wintersberger Judith Zieglmeier Richard Ortssprecher: Langwieser Georg Steinberger Markus Gural Wolfgang Neumeyer Martin Ziegler Claudia entschuldigt entschuldigt entschuldigt Beginn: Ende: 19:30 Uhr 21:36 Uhr Beschlussfähigkeit im Sinne Art. 47(2) - 47(3) GO war gegeben. Änderungen müssen vor jeder einzelnen Sitzungsniederschrift besonders vermerkt werden.
Tagesordnung Die Sitzung war öffentlich - nicht öffentlich Zu Punkt wurde gemäß Art. 52, Abs. 2 GO die Öffentlichkeit ausgeschlossen. I. Öffentlicher Teil 1. Vorstellung Konzept zum Schutz vor Starkwetterereignissen durch Niederschlagswasserrückhaltung in Offenstetten 2. Vergabe Ing.-Leistungen zur Planung und Bauüberwachung des Rückhaltebeckens beim Sportplatz in Offenstetten 3. Verordnung der Stadt Abensberg über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus Anlass von Märkten und ähnlichen Veranstaltungen 2016 4. Änderung des Bebauungsplans Seeweg II durch Deckblatt Nr. 3 Einstellung des Verfahrens 5. Antrag auf Änderung des Bebauungsplans Industriegebiet Gaden I durch Deckblatt Nr. 2 6. Aussprache II. Nichtöffentlicher Teil Seite: 2
Bgm. Dr. Brandl begrüßt die Stadtratsmitglieder. Er stellt fest, dass form- und fristgerecht geladen wurde. Er teilt unter Hinweis auf 26 Abs. 2 der Geschäftsordnung mit, dass Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten Sitzung bis zum Schluss dieser Sitzung erhoben werden können. Werden Einwendungen nicht erhoben, gilt die Niederschrift als vom Stadtrat genehmigt (Art. 54 Abs. 2 GO). Anschließend geben die Abteilungsleiter einen Vollzugsbericht zur letzten Sitzung. I. Öffentlicher Teil 1. Vorstellung Konzept zum Schutz vor Starkwetterereignissen durch Niederschlagswasserrückhaltung in Offenstetten. Das Ing.-Büro Ferstl war beauftragt ein Niederschlagswasserrückhaltungskonzept für Offenstetten zu erarbeiten. Das Planungskonzept soll die Niederschlagssituation in Offenstetten erfassen und Lösungsvorschläge für Rückhaltemöglichkeiten aufzeigen. H. Seemann vom Ing.-Büro erläutert die Ergebnisse des Planungskonzeptes anhand eines Power-Point-Vortrages Die in der anschließenden Diskussion aufkommenden Fragen wurden alle durch Bgm. Dr. Brandl und Herrn Seemann beantwortet. 2. Vergabe Ing.-Leistungen zur Planung und Bauüberwachung des Rückhaltebeckens beim Sportplatz in Offenstetten Das Ing.-Büro Ferstl bietet die Ing.-Leistungen zur Planung und Bauüberwachung des Rückhaltebeckens am Sportplatz in Offenstetten gemäß HOAI, Honorarzone II, Mindestsatz an 1 22 22 0 Das Ing.-Büro Ferstl erhält den Auftrag für die Planungs-, Ausschreibungs- und Bauüberwachungsarbeiten zum Neubau eines Niederschlagswasserrückhaltebecken am Sportplatz in Offenstetten gemäß HOAI, Honorarzone II, Mindestsatz Seite: 3
3. Verordnung der Stadt Abensberg über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus Anlass von Märkten und ähnlichen Veranstaltungen 2016 Abweichend von den Regelungen des Ladenschlussgesetzes dürfen Verkaufsstellen aus Anlass von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen an jährlich höchstens vier Sonn- und Feiertagen geöffnet sein. Diese Tage darf die Stadt Abensberg durch Verordnung regeln und damit freigegeben. Der Zeitraum, während dessen die Verkaufsstellen geöffnet sein dürfen, ist anzugeben. Er darf fünf zusammenhängende Stunden nicht überschreiten, muss spätestens um 18 Uhr enden und soll außerhalb der Zeit des Hauptgottesdienstes liegen. Sonn- und Feiertage im Dezember dürfen nicht freigegeben werden. Es sollen damit folgende verkaufsoffenen Sonntage für das Kalenderjahr 2016 festgesetzt werden: Frühjahrsmarkt mit Energie- und Umweltmesse: Spargel- und Bauernmarkt: Herbstmarkt: Niklasmarkt: 13. März 2016 (Abensberg) 1. Mai 2016 (Sandharlanden) 2. Oktober 2016 (Abensberg) 27. November 2016 (Abensberg) Nr. Anw. Ja Nein Beschluss: 2 22 22 0 Die Stadt Abensberg erlässt die Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus Anlass von Märkten und ähnlichen Veranstaltungen 2016. Die Verordnung befindet sich im Anhang zu diesem Protokoll und ist Bestandteil des Beschlusses. 4. Änderung des Bebauungsplans Seeweg II durch Deckblatt Nr. 3 Einstellung des Verfahrens Auf Antrag des Vorhabensträgers hat der Stadtrat am 24.07.2014 die Durchführung des Bebauungsplan-Änderungsverfahrens beschlossen. Nach Durchführung der öffentlichen Auslegung wurde die Planung abgeändert, sodass eine Bebauungsplanänderung nicht mehr erforderlich ist. Mit Schreiben vom 17.12.2015 teilte der Vorhabensträger mit, dass das Verfahren beendet werden soll, da zwischenzeitlich eine Baugenehmigung durch das Landratsamt Kelheim erteilt wurde. Empfehlung Bauausschuss Nr. 14 vom 18.01.2016 7:0 3 22 22 0 Der Stadtrat beschließt die Einstellung des Bauleitplanverfahrens zur Änderung des qualifizierten Bebauungsplanes Seeweg II durch Deckblatt Nr. 3. Seite: 4
5. Antrag auf Änderung des Bebauungsplans Industriegebiet Gaden I durch Deckblatt Nr. 2 Herr Sipmeier beantragt die Änderung des Bebauungsplanes Industriegebiet Gaden I. Anstatt der Festsetzung Industriegebiet soll das Grundstück Fl.Nr. 2801/72 als Gewerbegebiet ausgewiesen werden. Mit dieser Änderung sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, eine Asylbewerberunterkunft zu errichten. Im Bauausschuss fand eine ausführliche Diskussion statt, bei der von Seiten des Gremiums die Meinung vertreten wurde, dass durch die Zurverfügungstellung weiterer Erstunterbringungsmöglichkeiten erhebliche Probleme hinsichtlich der Integration als auch der späteren Folgeunterbringung entstehen. Dr. Brandl informiert über die aktuelle Sachlage. Bgm. Dr. Brandl bedankt sich bei den Fraktionsführern, die zu dem kurzfristigen Treffen am 25.01.16 Zeit fanden. Dr. Brandl gibt Auskunft zu den Gesprächen am Innenministerium und mit dem Regierungspräsidenten von Niederbayern. Lt. Prognosen von Experten aus Landratsamt und Ministerien sind die Zuzugszahlen in den ersten 6 Monaten 2016 so hoch wie im Vorjahr 2015. Er appelliert eindringlich an die Stadtratskollegen dem Vorschlag der Verwaltung zuzustimmen, um Belegungen von Turnhallen und Eigentumsübernahmen zu vermeiden. Es folgt eine ausführliche Diskussion um die Erstunterbringung von Flüchtlingen in Großunterkünften, den Einsatz von Sozialarbeiter und Hausmeister, der Schaffung von sozialem Wohnungsbau, Mögliche Integration, Folgeunterbringung und Fehlbeleger. Bgm. Dr. Brandl stellt einen Antrag zur Geschäftsordnung und beantragt für nachfolgenden Beschluss die namentliche Abstimmung mit Vermerk im Protokoll. 4 22 17 5 Über den nachstehenden Beschluss wird namentlich abgestimmt. Empfehlung Bauausschuss Nr. 13 vom 18.01.2016 1:7 5 22 9 13 Der Stadtrat beschließt die Änderung des qualifizierten Bebauungsplanes Industriegebiet Gaden I durch Deckblatt Nr. 2. Die Änderung umfasst die Fl.Nr 2801/72, Gemarkung Abensberg, Nikolaus-Otto-Straße. Es ist beabsichtigt, das Grundstück als Gewerbegebiet (GE) auszuweisen. Anlagen für soziale Zwecke werden gem. 1 Abs. 6 Nr. 2 BauNVO als allgemein zulässig erklärt. Die Unterkunft wird ausschließlich für den Sozialen Ausbau zur Erstaufnahme für Flüchtlinge und Asylbewerber genutzt. Seite: 5
Folgende Personen stimmen mit Ja: Hr. Dr. Brandl, Hr. Dr. Bohn, Fr. Brandl, Fr. Huber-Schallner, Hr. Kneitinger, Hr. Steber, Fr. Schretzlmeier, Hr. Dr. Resch, Hr. Kiermeier Folgende Personen stimmen mit Nein: Hr. Eisenknappel, Fr. Groll-Zieglmeier, Hr. Handschuh, Hr. Hillebrand, Hr. Dr. Kroiss, Fr. Mader-Hampp, Hr. Rauscher, Hr. Schierlinger, Hr. Schug, Hr. Schweiger, Hr. Weber, Fr. Wintersberger, Hr. Zieglmeier 6. Aussprache Stadtrat Hillebrand erkundigt sich nach dem Sachstand der Nahwärme. Bgm. Dr. Brandl teilt mit, dass dies im Werkausschuss behandelt wird. Ende des öffentlichen Teils um 21:20 Uhr. Seite: 6
Frau Schretzlmeier verlässt die Sitzung. II. Nichtöffentlicher Teil Im Anschluss folgt die nichtöffentliche Sitzung. Da bis zum Schluss der Sitzung Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten Sitzung nicht erhoben wurden, gilt die Niederschrift als genehmigt (Art. 54 Abs. 2 GO, 26 Nr. 2, 35 Nr. 1 GschO). Dr. Uwe Brandl Michaela Treitinger 1. Bürgermeister Protokollführerin Seite: 7