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Transkript:

MARKT ERGOLDSBACH E-026/8 N I E D E R S C H R I F T (Nr. 06/2013) über die Sitzung des Bauausschusses Ergoldsbach am 03. Dezember 2013 im Rathaus-Sitzungssaal. Anwesend: Erster Bürgermeister Ludwig Robold, Vorsitzender die Mitglieder des Bauausschusses Franz Deinhart Karl-Heinz Böhm Josef Rosenwirth Helmuth Radlmeier Georg Eichstetter Maximilian Wittmann Josef Paintner Johann Hummel Abwesend: keiner Sonstige Anwesende: keine Schriftführer: VFA Franz Kerscher Beginn: 19:00 Uhr Ende: 20:30 Uhr Zuhörer: 2 Presse: keine Die Beschlussfähigkeit im Sinne des Art. 47 Abs. 1 und 2 der Gemeindeordnung war gegeben.

Tagesordnung: A) Öffentlicher Teil: P. 1 Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Bauausschusses vom 01.10.2013 P. 2 Bauantrag der Firma Karl-Heinz Böhm auf Nutzungsänderung einer landwirtschaftlichen Teilfläche aus FlStNr. 1246, Gemarkung Oberergoldsbach, zu einem Lagerplatz für Kies P. 3 Bauvoranfrage von Herrn Michael Faber auf Neubau eines Mehrfamilienhauses mit integrierten Garagen auf dem Grundstück FlStNr. 204/3, Gemarkung Ergoldsbach, Herbststr. 9 P. 4 Bauvoranfrage der Eheleute Daniel und Stefanie Kellner zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garage im Baugebiet Kapellenberg / 1. Erweiterung, Schwalbenweg 6 P. 5 Bauantrag der Eheleute Manfred und Beate Rogl auf Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garage und Carport auf dem Grundstück FlStNr. 774/2, Gemarkung Iffelkofen, Kiefernstr. 16 P. 6 Vollzug der Straßenverkehrsordnung; hier: Änderung der Vorfahrt im Einmündungsbereich Hofmarkstraße/Alte-Markt- Straße P. 7 Vollzug der Straßenverkehrsordnung; hier: Errichtung eines Behindertenparkplatzes auf dem neuen Parkplatz in der Hofmarkstraße nähe Kirche P. 8 Vollzug der Straßenverkehrsordnung; hier: Vorfahrtsänderung an der Gemeindeverbindungsstraße von Wölflkofen nach Kläham P. 9 Vollzug der Straßenverkehrsordnung; hier: Errichtung einer Vorfahrtsbeschilderung an den neu erstellten öffentlichen Feld- und Waldwegen bei der Dörnbachtalbrücke P. 10 Vollzug der Straßenverkehrsordnung; hier: Errichtung einer Vorfahrtsbeschilderung bei den öffentlichen Feld- und Waldwegen an der Autobahnbrücke Poschenhofer Straße P. 11 Mitteilungen, Berichte und Anfragen B) Nichtöffentlicher Teil: -2-

Sitzungsverlauf: A) Öffentlicher Teil: P. 1 Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Bauausschusses vom 01.10.2013 Mit 8 : 0 Stimmen wurde die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Bauausschusses vom 01.10.2013 genehmigt. P. 2 Bauantrag der Firma Karl-Heinz Böhm auf Nutzungsänderung einer landwirtschaftlichen Teilfläche aus FlStNr. 1246, Gemarkung Oberergoldsbach, zu einem Lagerplatz für Kies Herr Bürgermeister Robold berichtete, dass die Firma Karl-Heinz Böhm einen Antrag auf Nutzungsänderung einer landwirtschaftlichen Teilfläche aus FlStNr. 1246, Gemarkung Oberergoldsbach, zu einem Lagerplatz für Kies gestellt hat. Auf dem Grundstück FlStNr. 1246, Gemarkung Oberergoldsbach, soll eine unversiegelte Lagerfläche für das Kieswerk eingerichtet werden. Das Lagergut wird in Haldenform aufgeschüttet. Die abgetragene Humusschicht wird wiederverwendet bzw. zur Wiederverwendung seitlich zwischengelagert. Grundstücksfläche: 23.195 m² Lagerfläche für Kies: 8.052 m² Landwirtschaftliche Fläche: 15.143 m² -3-

MGR Georg Eichstetter ist zur Sitzung erschienen -4-

Mit 8 : 0 Stimmen wurde beschlossen: Vom Bauantrag der Firma Karl-Heinz Böhm auf Nutzungsänderung einer landwirtschaftlichen Teilfläche zu einem Lagerplatz für Kies auf FlStNr. 1246, Gemarkung Oberergoldsbach wurde Kenntnis genommen und das gemeindliche Einvernehmen erteilt. MGR Karl-Heinz Böhm hat wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen. P. 3 Bauvoranfrage von Herrn Michael Faber auf Neubau eines Mehrfamilienhauses mit integrierten Garagen auf dem Grundstück FlStNr. 204/3, Gemarkung Ergoldsbach, Herbststr. 9 Herr Bürgermeister Robold berichtete, dass Herr Michael Faber ein Mehrfamilienhaus mit integrierten Garagen auf dem Grundstück FlStNr. 204/3, Gemarkung Ergoldsbach, Herbststr. 9, errichten möchte. Das Mehrfamilienhaus soll 4-geschossig mit einer Wandhöhe von ca. 11 m errichtet werden. Auf Grund der 4-geschossigen Bauweise wurde vom Landratsamt Landshut eine Stellungnahme eingeholt. Stellungnahme des Landratsamtes Landshut vom 27.11.2013: Aufgrund der geplanten 4 Vollgeschosse kann nur mit Blick auf die vorhandene Umgebungsbebauung (überwiegend E+DG bzw. E+1) nicht mehr von einer Einfügung in die Eigenart der näheren Umgebung gesprochen werden. Es würden die vorhandenen E+1 Häuser von dem geplanten Baukörper regelrecht erschlagen werden. Mit 9 : 0 Stimmen wurde beschlossen Von der Bauvoranfrage von Herrn Michael Faber auf Neubau eines Mehrfamilienhauses mit integrierten Garagen in Ergoldsbach, Herbststr. 9, FlStNr. 204/3, Gemarkung Ergoldsbach, wurde Kenntnis genommen. -5-

Herr Bürgermeister Robold wird beauftragt, mit dem Grundstückseigentümer wegen der geplanten Vollgeschosse ein Gespräch zu führen. Das Ergebnis ist dem Bauausschuss in der nächsten Sitzung mitzuteilen. P. 4 Bauvoranfrage der Eheleute Daniel und Stefanie Kellner zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garage im Baugebiet Kapellenberg / 1. Erweiterung, Schwalbenweg 6 Herr Bürgermeister Robold berichtete, dass die Eheleute Daniel und Stefanie Kellner auf dem Grundstück Schwalbenweg 6 im Baugebiet Kapellenberg / 1. Erweiterung ein Einfamilienwohnhaus mit Garage errichten möchten. Der Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 33 a Kapellenberg / 1. Erweiterung sieht für diese Bauparzelle Nr. 26 im Punkt 0.2 Gebäude kein Flachdach vor, bzw. grenzt dies hier ausdrücklich aus. Begründung: Nachdem wir Ende letzten Jahres unser Traumgrundstück erwerben konnten, möchten wir nun auch gerne unser Traumhaus darauf errichten. Um unsere Vorstellungen von einer Flachdachoptik verwirklichen zu können, möchten wir hiermit um eine Befreiung von dem Bebauungsplan bitten. Unsere Planung würde ein Flachdach mit ca. 2 Grad Neigung durch eine Gefälleabdichtung vorsehen. Zusätzlich würde die Flachdachoptik durch eine Attika erzielt. Ebenso würde die Garage entsprechend optisch an das Haus angeglichen werden. Wir hoffen sehr, dass unser Antrag bewilligt wird, zumal die von uns favorisierte Bauform zu einem insgesamt niedrigeren Haus führt, was auch für unsere zukünftigen Nachbarn von Vorteil sein könnte. Zur Verwirklichung des geplanten Bauvorhabens wird eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 33 a, Kapellenberg / 1. Erweiterung wegen der Erichtuing eines Flachdaches auf dem Wohnhaus und der Garage beantragt: -6-

Mit 9 : 0 Stimmen wurde beschlossen Von der Bauvoranfrage der Eheleute Daniel und Stefanie Kellner auf Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Schwalbenweg 6 im Baugebiet Kapellenberg / 1. Erweiterung wurde Kenntnis genommen. Wegen der geplanten Errichtung eines Flachdaches auf dem Wohnhaus und der Garage wird einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 33 a Kapellenberg / 1. Erweiterung gemäß 31 Abs. 2 BauGB zugestimmt. P. 5 Bauantrag der Eheleute Manfred und Beate Rogl auf Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garage und Carport auf dem Grundstück FlStNr. 774/2, Gemarkung Iffelkofen, Kiefernstr. 16 Herr Bürgermeister Robold berichtete, dass die Eheleute Manfred und Beate Rogl auf dem Grundstück FlStNr. 774/2, Gemarkung Iffelkofen, Kiefernstr. 16, ein Einfamilienwohnhaus mit Garage und Carport errichten möchten. Das geplante Bauvorhaben liegt im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 8 Stubental 1968 und entspricht in folgenden Punkten nicht den Festsetzungen. Punkt: 1.53 Gestaltung der baulichen Anlagen Festsetzung: Satteldach mit einer Dachneigung von 25 bis 30. Planung: Satteldach mit einer Dachneigung von 20. Punkt: 1.55 Dacheindeckung Festsetzung: Dachfarbe: dunkelbraun Planung: Dachfarbe: anthrazitgrau Punkt 2.33 seitliche und rückw. Baugrenze Die Garage liegt komplett außerhalb der Baugrenzen. Das Wohnhaus überragt mit ganzer Gebäudebreite die Baugrenze in nördlicher Richtung um 5,24 m. Der Carport überragt mit -7-

ganzer Gebäudebreite (3,50 m) die Baugrenze in nördlicher Richtung um 6,24 m und in nordwestlicher Richtung auf einer Länge von 1,74 m um 1,47 m. Begründungen zu den Befreiungen: Die Grundstücksteilung hat sich seit dem Inkrafttreten des Bebauungsplanes verändert. Die vorliegenden Baugrenzen können dadurch nicht mehr eingehalten werden. In der umgebenden Bebauung befinden sich eine Vielzahl von Dachformen, Dachneigungen und Farben der Dacheindeckung. Das geplante Bauvorhaben fügt sich daher in die örtlichen Verhältnisse ein. Die kanalmäßige Erschließung erfolgt über den vorhandenen Mischwasserkanal. Der Wasserzweckverband Mallersdorf teilte in seiner schriftlichen Stellungnahme vom 02.12.2013 mit, dass das betroffene Grundstück FlStNr. 774/2, Gemarkung Iffelkofen zu Beginn des Jahres 2014 mit einer Hauptleitung erschlossen wird. Die straßenmäßige Erschließung erfolgt über den anliegenden öffentlichen Feld- und Waldweg. Mit 9 : 0 Stimmen wurde beschlossen: Vom Bauantrag der Eheleute Manfred und Beate Rogl auf Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garage und Carport auf dem Grundstück FlStNr. 774/2, Gemarkung Iffelkofen, Kiefernstr. 16 wurde Kenntnis genommen und das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Wegen der Abweichung in Punkt 1.53, Dachneigung (festgesetzt 25-30, geplant 20 ), in Punkt 1.55, Dacheindeckung (festgesetzt dunkelbraun, geplant anthrazitgrau) und der Überschreitung der kompletten Baugrenzen mit der Garage, der Überschreitung der Baugrenze mit dem Wohnhaus in nördlicher Richtung um 5,24 m und wegen der Überschreitung der Baugrenzen mit dem Carport in nördlicher Richtung um 6,24 m und in nordwestlicher Richtung um 1,47 m wird einer Befreiung von den Festsetzungen -8-

im des Bebauungsplanes Nr. 8 Stubental 1968 gemäß 31 Abs. 2 BauGB zugestimmt. P. 6 Vollzug der Straßenverkehrsordnung; hier: Änderung der Vorfahrt im Einmündungsbereich Hofmarkstraße/Alte-Markt-Straße Herr Bürgermeister Robold berichtete, dass in der Planung der Dorferneuerung Kläham eine Änderung des Einmündungsbereiches der Hofmarkstraße/Alte-Markt-Straße vorgesehen ist. Hinsichtlich der Änderung der Vorfahrt im Einmündungsbereich Hofmarkstraße/Alte-Markt- Straße wurde am 07.10.2013 eine Verkehrsbesichtigung mit der Polizei Rottenburg durchgeführt. Der zuständige Sachbearbeiter war der Ansicht, dass die derzeit bestehende Vorfahrtsregelung aus polizeilicher und verkehrssicherheitstechnischer Sicht so beibehalten werden soll. Begründet wird diese Ansicht damit, dass die Hofmarkstraße als vorfahrtsberechtigte Straße hohe Geschwindigkeiten erwirken wird und folglich den Einmündungsbereich zur Alten-Markt- Straße in eine Gefahrenstelle umwandelt. Als Ersatzmöglichkeit für eine Vorfahrtsänderung wurde von der Polizei Rottenburg eine Rechts vor Links Regelung vorgeschlagen. Am 06. November 2013 ging hierzu noch ein schriftlicher Antrag von Herrn Stefan Schrempf auf eine Zone 30 mit einer Rechts vor Links Verkehrsregelung im Ortskern Kläham ein. Der Antrag wird damit begründet, dass dadurch der Schilderwald verringert und gleichzeitig die Verkehrssicherheit erhöht wird. Aktuelle Beschilderung im Einmündungsbereich Hofmarkstraße/Alte-Markt-Straße: -9-

Die Zonenschilder (30) sind an folgenden Positionen aufzustellen: - Einmündungsbereich Talstraße / Hofmarkstraße - auf Höhe Hochstraße 14 (von Oberdörnbach kommend) - auf Höhe Alte-Markt-Straße 21 (von Kläranlage kommend) Die Zone 30 umfasst folgende Straßen: - Hofmarkstraße - Kirchbergstraße - Ruselstraße - Arberstraße - Alte-Markt-Straße - Hochstraße Mit 9 : 0 Stimmen wurde beschlossen: Von der geplanten Änderung der Verkehrsregelung in Kläham nördlich des Goldbaches wurde Kenntnis genommen. Aus Gründen der Öffentlichen Sicherheit und Ordnung wird nördlich des Goldbaches in Kläham eine Zone 30 mit Rechts vor Links angeordnet. Das Verkehrszeichen Nr. 274.2-40 (Beginn/Ende der Zone 30) ist im Einmündungsbereich Talstraße/Hofmarkstraße, sowie beim Anwesen Hochstraße 14 von Oberdörnbach kommend und auf Höhe der Alten-Markt-Straße 21 von der Kläranlage Kläham kommend aufzustellen. Diese Verkehrsregelung umfasst die Hofmarkstraße, Kirchbergstraße, Ruselstraße, Arberstraße, Alte-Markt-Straße und die Hochstraße in Kläham. Alle derzeit bestehenden Verkehrszeichen im Zonenbereich sind zu entfernen. Da innerhalb der Zone Rechts vor Links gilt und die bestehenden Verkehrszeichen abgebaut werden, wird für einen Übergangszeitraum von einem halben Jahr unter dem Zo- -10-

nenzeichen das Zusatzschild Rechts vor Links angebracht. Die Schilder sind nach dem vorgegeben Zeitraum von einem halben Jahr vom Bauhof wieder selbstständig zu entfernen. P. 7 Vollzug der Straßenverkehrsordnung; hier: Errichtung eines Behindertenparkplatzes auf dem neuen Parkplatz in der Hofmarkstraße nähe Kirche Herr Bürgermeister Robold berichtete, dass im Zuge der Dorferneuerung in Kläham ein neuer Parkplatz in der Hofmarkstraße gegenüber dem Anwesen Hofmarkstraße 7 errichtet worden ist. Hier ist geplant den äußeren rechten Parkplatz mit einer Breite von 3,50 m gemäß 4 Abs 1 Satz 1 Nr. 4 GaStellV als Behindertenparkplatz auszuschildern. Mit der Polizei Rottenburg wurde bereits am 11.11.2013 eine Ortsbesichtigung durchgeführt und es wurde festgestellt, dass hier aus verkehrstechnischer Sicht eine Beschilderung eines Behindertenparkplatzes notwendig ist. Mit 9 : 0 Stimmen wurde beschlossen: Von der Errichtung eines Behindertenparkplatzes auf dem neuen Parkplatz in der Hofmarkstraße in Kläham wurde Kenntnis genommen. Der äußere rechte Stellplatz ist als Behindertenparkplatz mit dem Verkehrszeichen Nr. 314 (Parkplatz) und Zusatzzeichen Nr. 1044-10 (nur Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinde) auszuschildern. -11-

P. 8 Vollzug der Straßenverkehrsordnung; hier: Vorfahrtsänderung an der Gemeindeverbindungsstraße von Wölflkofen nach Kläham Herr Bürgermeister Robold berichtete, dass die Vorfahrtssituation an der Gemeindeverbindungsstraße von Wölflkofen nach Kläham überprüft wurde. Es fand hierzu am 25.11.2013 eine Verkehrsschau mit der Polizei Rottenburg statt. Der zuständige Sachbearbeiter erklärte, dass hier aus verkehrspolizeilicher Sicht die Vorfahrtsregelung geändert werden muss. Die Gemeindeverbindungsstraße von Wölflkofen nach Kläham soll als Vorfahrtsberechtigte Straße mit Verkehrszeichen Nr. 301 (Vorfahrt an der nächsten Kreuzung oder Einmündung) beschildert werden, während die Gemeindeverbindungsstraße von Martinshaun nach Kläham als Vorfahrtsgewährende mit Verkehrszeichen Nr. 205 (Vorfahrt gewähren) abgeändert werden soll. Der asphaltierte Feld- und Waldweg ist mit Verkehrszeichen Nr. 205 (Vorfahrt gewähren) zu beschildern. Des Weiteren wurde festgestellt, dass das Verkehrszeichen Nr. 262 (max. zulässiges Gesamtgewicht von 12 t) bei der Brücke auf der Gemeindeverbindungsstraße von Kläham nach Martinshaun an die Einmündung zur Gemeindeverbindungsstraße von Kläham nach Wölflkofen versetzt werden soll, um dem Verkehr frühzeitig anzuzeigen, dass hier eine Gewichtsbeschränkung zu beachten ist. Mit 8 : 1 Stimmen wurde beschlossen Von der geplanten Vorfahrtsänderung an der Gemeindeverbindungsstraße von Kläham nach Wölflkofen wurde Kenntnis genommen. Aus Gründen der Öffentlichen Sicherheit und Ordnung ist die Gemeindeverbindungsstraße von Kläham nach Wölflkofen als Vorfahrtsberechtigte Straße mit Verkehrszeichen Nr. 301 (Vorfahrt an der nächsten Kreuzung oder Einmündung) zu beschildern. Die Gemeindeverbindungsstraße von Kläham nach Martinshaun und der öffentliche Feld- und -12-

Waldweg ist als Vorfahrtsgewährende mit Verkehrszeichen Nr. 205 (Vorfahrt gewähren) zu beschildern. Das Verkehrszeichen Nr. 262 (max. zulässiges Gesamtgewicht von 12 t) bei der Brücke auf der Gemeindeverbindungsstraße von Kläham nach ist an die Einmündung zur Gemeindeverbindungsstraße von Wölflkofen nach Kläham zurückzusetzen, um dem Verkehrsteilnehmer frühzeitig anzuzeigen, dass hier eine Gewichtsbeschränkung zu beachten ist. P. 9 Vollzug der Straßenverkehrsordnung; hier: Errichtung einer Vorfahrtsbeschilderung an den neu erstellten öffentlichen Feldund Waldwegen bei der Dörnbachtalbrücke Herr Bürgermeister Robold berichtete, dass die öffentlichen Feld- und Waldwege entlang der B15neu bei der Dörnbachtalbrücke asphaltiert wurden und nun augenscheinlich den Eindruck einer gleichartigen Straßenklasse erwecken. Es wurde am 25.11.2013 eine Verkehrsschau mit der Polizei Rottenburg durchgeführt. Der zuständige Sachbearbeiter erklärte, dass an diesen beiden neu asphaltierten öffentlichen Feld- und Waldwegen bei der Dörnbachtalbrücke aus verkehrspolizeilicher Sicht eine Vorfahrtsbeschilderung mit den Verkehrszeichen Nr. 306 (Vorfahrtsstraße) und dem Verkehrszeichen Nr. 205 (Vorfahrt gewähren) zu errichten ist. -13-

Mit 9 : 0 Stimmen wurde beschlossen Von der Errichtung einer Vorfahrtsbeschilderung bei den öffentlichen Feld- und Waldwegen an der Dörnbachtalbrücke wurde Kenntnis genommen. Aus Gründen der Öffentlichen Sicherheit und Ordnung ist an den beiden neu asphaltierten öffentlichen Feld- und Waldwegen bei der Dörnbachtalbrücke an der Gemeindeverbindungsstraße von Unterdörnbach nach Oberdörnbach eine Vorfahrtsbeschilderung mit Verkehrszeichen Nr. 306 (Vorfahrtsstraße) und Nr. 205 (Vorfahrt gewähren) zu errichten. P. 10 Vollzug der Straßenverkehrsordnung; hier: Errichtung einer Vorfahrtsbeschilderung bei den öffentlichen Feld- und Waldwegen an der Autobahnbrücke Poschenhofer Straße Herr Bürgermeister Robold berichtete, dass die öffentlichen Feld- und Waldwege entlang der B15neu bei der Brücke in der Poschenhofer Str. asphaltiert wurden und nun augenscheinlich den Eindruck einer gleichartigen Straßenklasse erwecken. Es wurde am 25.11.2013 eine Verkehrsschau mit der Polizei Rottenburg durchgeführt. Der zuständige Sachbearbeiter erklärte, dass an diesen neu asphaltierten öffentlichen Feld- und Waldwegen aus verkehrspolizeilicher Sicht eine Vorfahrtsbeschilderung mit den Verkehrszeichen Nr. 306 (Vorfahrtsstraße) und dem Verkehrszeichen Nr. 205 (Vorfahrt gewähren) zu errichten ist. -14-

Mit 9 : 0 Stimmen wurde beschlossen Von der Errichtung einer Vorfahrtsbeschilderung bei den öffentlichen Feld- und Waldwegen an der B15neu bei der Brücke in der Poschenhofer Str. wurde Kenntnis genommen. Aus Gründen der Öffentlichen Sicherheit und Ordnung ist an den neu asphaltierten öffentlichen Feld- und Waldwegen bei der Autobahnbrücke in der Poschenhofer Straße eine Vorfahrtsbeschilderung mit den Verkehrszeichen Nr. 301 (Vorfahrt an der nächsten Kreuzung oder Einmündung) und Nr. 205 (Vorfahrt gewähren) zu errichten. P. 11 Mitteilungen, Berichte und Anfragen Herr Bürgermeister Robold berichtete, dass folgende Bauanträge im Büroweg an das Landratsamt Landshut weiter geleitet wurden: Bauantrag von Herrn Bernhard Prückl auf Neubau eines Wohnhauses auf dem Grundstück Dürrenhettenbach 1 Bauantrag der Eheleute Alexander und Marina Spielbauer auf Wohnhaus- und Garagenneubau auf dem Grundstück Flst.Nr. 126, Gemarkung Ergoldsbach, Friedhofstraße 47 Herr Bürgermeister Robold berichtete, dass wegen der Errichtung eines Verkehrsspiegels beim Lebensmittelmarkt Edeka ein Gespräch geführt wurde. MGR Paintner teilte mit, dass er von Anliegern der Frühlingstraße wegen der Parksituation angesprochen wurde. Des Weiteren hat er festgestellt, dass die Schulbusunternehmer an der Dorfstraße in Siegensdorf Kinder aussteigen lassen. Nachdem dies eine Gefahrenstelle darstellt, sollte eine Ausweichbucht errichtet werden. Herr Bürgermeister Robold erklärte, dass er mit den Anliegern der Frühlingstraße ein Gespräch führen wird. Soweit bekannt ist, wurde in diesem Bereich der Dorfstraße in Siegensdorf keine Haltestelle angeordnet. Mit dem Busunternehmer wird hierüber ein Gespräch geführt. ENDE DER ÖFFENTLICHEN SITZUNG! -15-

P. 15 Veröffentlichung der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse Mit 9 : 0 Stimmen wurde beschlossen: Zu TOP 14 wird veröffentlicht, dass in Oberdörnbach ein neuer Spielplatz errichtet wird. -16-