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Transkript:

Deutscher Bundestag Drucksache 17/6358 17. Wahlperiode 29. 06. 2011 Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses (7. Ausschuss) a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP Drucksache 17/6074 Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden b) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksache 17/6251 Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden A. Problem DeutschlandhatsichdasZielgesetzt,dieTreibhausgasemissionenbis2020um 40ProzentundentsprechendderZielsetzungderIndustriestaatenbis2050um mindestens80prozentzusenken.mitdemimherbst2010verabschiedeten EnergiekonzeptunddernunmehrvordemHintergrundderHavarievonFukushimaerfolgendenWeiterentwicklunghatdieBundesregierungdienotwendigenWeichengestellt. B. Lösung DieinhaltsgleichenGesetzentwürfederFraktionenderCDU/CSUundFDPsowiederBundesregierungseheneinesteuerlicheFörderungvonenergetischen SanierungsmaßnahmenanGebäudenvor.DieFörderungbeziehtsich wiedie vergleichbarenförderprogrammedurchdiekfwbankengruppe aufwohngebäude.gefördertwerdengebäude,dievor1995gebautwurden.dieförderungwirdzielgerichtetausgestaltet.siestelltaufdasenergetischeergebnisder durchgeführtenbaumaßnahmenabundsetztvoraus,dassdurchdiejeweiligen MaßnahmenderEnergiebedarfdesGebäudeserheblichverringertwird.Diesist durchdiebescheinigungeinessachverständigennachzuweisen.dieaufwendungenfürdiemaßnahmenwerdenimfalleeinereinkunftserzielungüber zehnjahreimrahmenderjeweiligeneinkunftsartabgeschrieben.steuerpflichtige,diedasobjektselbstnutzen,könnendieaufwendungenwiesonderausgabeningleicherweisegeltendmachen. ZusammenführungundAnnahmederinhaltsgleichenGesetzentwürfein geänderterfassungmitdenstimmenderfraktionendercdu/csuund FDPgegendieStimmenderFraktionenSPDundDIELINKE.beiStimmenthaltungderFraktionBÜNDNIS90/DIEGRÜNEN.

Drucksache 17/6358 2 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode C. Alternativen Keine. D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte 1.Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand (Steuermehr- (+)/-mindereinnahmen ( )inmio.euro) DieHöhedesdurchdiegesetzlichenRegelungenentstehendenVollzugsaufwandesderSteuerverwaltungenderLänderistnichtabschätzbar. Gebietskörperschaft Volle Jahrewirkung * * Wirkung für einen vollen (Veranlagungs-)Zeitraum von 12 Monaten. Kassenjahr 20112012201320142015 Insgesamt 1500. 70 150 305 445 Bund 638. 31 63 129 189 Länder 574. 27 57 116 172 Gemeinden 288. 12 30 60 84 2.Vollzugsaufwand EinschließlichdervomFinanzausschussempfohlenenVeränderungenderGesetzentwürfeergebensichfolgendeSteuermindereinnahmen: E. Sonstige Kosten MitderMaßnahmewerdenAnreizezurVermeidungexternerKostengesetzt, indemdurcheineverbesserungderenergieeffizienzvongebäudennegative AuswirkungenaufdieUmwelt insbesonderederausstoßklimaschädlicher Gase verringertwerden. InfolgederMaßnahmeentstehenfürdieGebäudeeigentümerüberschaubare direktekostendurchdenerforderlichennachweisvonsachverständigenüber dieerfolgteverringerungdesenergiebedarfs. MitnahmeeffekteinfolgederMaßnahmekönnennichtausgeschlossenwerden. AußerdemkanneszuPreissteigerungendurchdieLeistungserbringerbeiden gefördertenleistungenkommen,dieohnedieförderungunterbliebenwären. InsgesamtkanndurchdieSchaffungzusätzlicherNachfrageindenbetroffenen SektoreneinPreisspielraumentstehen,dendieAnbieterderLeistungennutzen können. InsbesonderefürdasHandwerkunddasBaugewerbewirdsichdiesteuerliche FörderungimSinneeinerStabilisierungundBelebungderNachfragepositiv aufdenumsatzunddengewinnauswirken.obundinwelchemumfang gesamtwirtschaftlicheauswirkungenzuverzeichnensind,lässtsichdagegen wegendervielzahlderzuberücksichtigendenfaktorennichtidentifizieren. F. Bürokratiekosten EswerdenzweiInformationspflichtenfürBürgerinnenundBürgerundeine InformationspflichtfürUnternehmeneingeführt.DieDetailssindderAnlage desberichtszuentnehmen.

Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/6358 Beschlussempfehlung DerBundestagwollebeschließen, diegesetzentwürfeaufdrucksachen17/6074und17/6251zusammenzuführen und mit folgenden Maßgaben, im Übrigen unverändert anzunehmen: 1.Artikel1wirdwiefolgtgeändert: a)innummer2wird 7eAbsatz1wiefolgtgeändert: aa)insatz1werdendiewörter iminland durchdiewörter inder EuropäischenUnionoderdemEuropäischemWirtschaftsraum ersetzt. bb)satz2wirddurchfolgendesätzeersetzt: DieerhöhtenAbsetzungenkönnennurinAnspruchgenommen werden,wenndurcheinenachamtlichvorgeschriebenemmustererstelltebescheinigungeinersachkundigenpersonimsinnedes 21 derenergieeinsparverordnungdievoraussetzungendessatzes1 nachgewiesensind.erteiltdiesachkundigepersoneinesolchebescheinigung,obwohldievoraussetzungendessatzes1nichtvorliegen,haftetdiesefürdiedurchihrehandlungverkürztesteueroder zuunrechtgewährtensteuervorteile.diesgiltnicht,wennnachgewiesenwerdenkann,dassbeidererstellungderbescheinigungim SinnedesSatzes2diesachkundigePersonihrePflichtenwedervorsätzlichnochgrobfahrlässigverletzthat. b)innummer3wird 10kAbsatz1Satz1wiefolgtgeändert: aa)satz1wirdwiefolgtgefasst: DerSteuerpflichtigekannAufwendungenaneineminderEuropäischenUnionoderdemEuropäischenWirtschaftsraumbelegenen eigenengebäude,beidemmitderherstellungvordem1.januar 1995begonnenwurde,imKalenderjahrdesAbschlussesderenergetischenSanierungsmaßnahmenundindenfolgendenneunKalenderjahrenjeweilsbiszu10ProzentwieSonderausgabenabziehen, soferndasgebäudenachabschlussderbaumaßnahmendievoraussetzungendes 7eAbsatz1Satz1Nummer1und2erfüllt. bb)insatz2werdendiewörter 7eAbsatz1Satz2gilt durchdie Wörter 7eAbsatz1Satz2bis4gilt ersetzt. c)nachnummer3werdenfolgendenummern3aund3beingefügt: 3a.In 35aAbsatz5Satz1wirdderSatzteilvordemSemikolonwie folgtgefasst: SteuerermäßigungennachdenAbsätzen1bis3könnennurinAnspruchgenommenwerden,soweitdieAufwendungennichtBetriebsausgaben,WerbungskostenoderSonderausgabendarstellen oderalsaußergewöhnlichebelastungenberücksichtigtwordensind. 3b.In 39aAbsatz1Nummer5BuchstabeawerdendieWörter die nach 10dAbsatz2, 10e,10f,10g,10h,10i durchdiewörter dienach 10dAbsatz2, 10e,10f,10g,10h,10i,10k ersetzt. d)nummer4wirdwiefolgtgeändert: aa)inbuchstabeawerdenin 52Absatz22aSatz1dieWörter mitdenennachdem31.dezember2011begonnenwurde durchdiewör-

Drucksache 17/6358 4 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode ter mitdenennachdem5.juni2011begonnenwurdeunddievor dem1.januar2022beendetsind ersetzt. bb)inbuchstabebwerdenin 52Absatz24fSatz1dieWörter mitdenennachdem31.dezember2011begonnenwurde durchdiewörter mitdenennachdem5.juni2011begonnenwurdeunddievor dem1.januar2022beendetsind ersetzt. 2.NachArtikel1wirdfolgenderArtikel1aeingefügt: Artikel1a ÄnderungdesEnergiewirtschaftsgesetzes DasEnergiewirtschaftsgesetzvom7.Juli2005 (BGBl.IS.1970),daszuletztdurchArtikel1desGesetzesvom (BGBl.IS. [einsetzen:datum undfundstelledesgesetzeszurneuregelungenergiewirtschaftlichervorschriften])geändertwordenist,wirdwiefolgtgeändert: 1.Dem 6werdendiefolgendenAbsätze2bis4angefügt: (2)DieinengemwirtschaftlichemZusammenhangmitderrechtlichen undoperationellenentflechtungeinesverteilnetzes,einestransportnetzes odereinesbetreibersvonspeicheranlagennach 7Absatz1und 7a bis10eübertragenenwirtschaftsgütergeltenalsteilbetriebimsinneder 15,16,18,20und24desUmwandlungssteuergesetzes.Satz1giltnur fürdiejenigenwirtschaftsgüter,dieunmittelbaraufgrunddesorganisationsaktsderentflechtungübertragenwerden.fürdieanwendungdes 15Absatz1Satz1desUmwandlungssteuergesetzesgiltauchdasVermögenalszueinemTeilbetriebgehörend,dasderübertragendenKörperschaftimRahmendesOrganisationsaktsderEntflechtungverbleibt. 15 Absatz2und 22desUmwandlungssteuergesetzes, 34Absatz7ades Körperschaftsteuergesetzessowie 6Absatz3Satz2undAbsatz5Satz4 bis6sowie 16Absatz3Satz3und4desEinkommensteuergesetzessind aufmaßnahmennachsatz1nichtanzuwenden,soferndiesemaßnahme vontransportnetzbetreibernimsinnedes 3Nummer31coderBetreibernvonSpeicheranlagenbiszum3.März2012ergriffenwordensind. Satz4giltbezüglichdes 22desUmwandlungssteuergesetzesundderin 34Absatz7adesKörperschaftsteuergesetzesgenanntenFällenurfür solchemitdersiebenjährigensperrfristbehaftetenanteile,diezubeginn derrechtlichenoderoperationellenentflechtungbereitsbestandenhaben undderenveräußerungunmittelbaraufgrunddesorganisationsaktsder Entflechtungerforderlichist.FürdenErwerberderAnteilegiltSatz4 nichtunddiesertrittbezüglichderimzeitpunktderveräußerungder AnteilenochlaufendenSperrfristunterBesitzzeitanrechnungindieRechtsstellungdesVeräußerersein.BeiderPrüfungderFrage,obdieVoraussetzungenfürdieAnwendungderSätze1und2vorliegen,leistetdie RegulierungsbehördedenFinanzbehördenAmtshilfe ( 111derAbgabenordnung). (3)ErwerbsvorgängeimSinnedes 1desGrunderwerbsteuergesetzes,diesichfürVerteilnetzbetreiber,TransportnetzbetreiberoderBetreibervonSpeicheranlagenausderrechtlichenoderoperationellenEntflechtungnach 7Absatz1undden 7abis10eergeben,sindvonder Grunderwerbsteuerbefreit.Absatz2Satz4und6geltenentsprechend. (4)DieAbsätze2und3geltennichtfürdiejenigenUnternehmen,die einerechtlicheentflechtungauffreiwilligergrundlagevornehmen. 2. 118Absatz2wirdwiefolgtgefasst: (2) 6Absatz2istmitWirkungvom13.Juli2009anzuwenden.

Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/6358 3.InArtikel2wirddieAngabe 1.Januar2012 durchdiewörter Tagnach derverkündung ersetzt. Berlin, den 29. Juni 2011 Der Finanzausschuss Dr. Volker Wissing Vorsitzender Olav Gutting Berichterstatter Dr. Birgit Reinemund Berichterstatterin Lothar Binding (Heidelberg) Berichterstatter

Drucksache 17/6358 6 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode Bericht der Abgeordneten Olav Gutting, Lothar Binding (Heidelberg) und Dr. Birgit Reinemund A. Allgemeiner Teil I.Überweisung DerDeutscheBundestaghatdenGesetzentwurfderFraktionenderCDU/CSUundFDPaufDrucksache17/6074in seiner114.sitzungam9.juni2011demfinanzausschuss zurfederführendenberatungsowiedemausschussfür WirtschaftundTechnologie,demAusschussfürVerkehr, BauundStadtentwicklung,demAusschussfürUmwelt,NaturschutzundReaktorsicherheitsowiedemHaushaltsausschusszurMitberatungüberwiesen.DerHaushaltsausschusswirdzudemgemäß 96GO-BTbeteiligt. DeninhaltsgleichenGesetzentwurfderBundesregierungauf Drucksache17/6251hatderDeutscheBundestaginseiner 116.Sitzungam29.Juni2011denselbenAusschüssenzur federführendenberatungsowiezurmitberatungüberwiesen undebenfallsdenhaushaltsausschussgemäß 96GO-BT beteiligt. II. Wesentlicher Inhalt der Vorlagen DaeinHauptteildesPrimärenergiebedarfsaufdenGebäudestandentfällt,weistdieserauchganzerheblichePotentialezurEnergie-undCO 2 -Einsparungauf.Umdiese PotentialezuerschließenunddamitdasZiel,dieTreibhausgasemissionenbis2020um40Prozentundentsprechend derzielsetzungderindustriestaatenbis2050ummindestens 80Prozentzusenken,siehtderGesetzentwurfeinesteuerlicheFörderungvonenergetischenSanierungsmaßnahmen angebäudenvor,dievordemjahre1995gebautwurden. DieerheblicheVerringerungdesEnergiebedarfsdesGebäudesdurchdieentsprechendenMaßnahmenmussdurchdie BescheinigungeinesSachverständigennachgewiesenwerden. DieAufwendungenfürdieseMaßnahmenwerdenimFalle einereinkunftserzielungüberzehnjahreimrahmenderjeweiligeneinkunftsartabgeschrieben.steuerpflichtige,die dasobjektselbstnutzen,könnendieaufwendungenwie SonderausgabeningleicherWeisegeltendmachen. III.Öffentliche Anhörung DerFinanzausschusshatinseiner54.Sitzungam27.Juni 2011eineöffentlicheAnhörungzudemGesetzentwurf durchgeführt.folgendeeinzelsachverständige,verbände undinstitutionenhattengelegenheitzurstellungnahme: Bund der Steuerzahler Deutschland e. V., Bundessteuerberaterkammer, Bundesverband der Deutschen Industrie e. V., Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine e. V., Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände, DENEFFDeutscheUnternehmensinitiativeEnergieeffizienz, Deutsche Steuer-Gewerkschaft, Deutscher Gewerkschaftsbund, Deutscher Industrie- und Handelskammertag, Deutscher Steuerberaterverband e.v., GdWBundesverbanddeutscherWohnungs-undImmobilienunternehmen e.v., Haus & Grund Deutschland, Industriegewerkschaft Bauen Agrar Umwelt, KfW Bankengruppe, Neitzel,Michael,InWISForschungundBeratungGmbH, Neuer Verband der Lohnsteuerhilfevereine, Siebenkotten, Lukas Deutscher Mieterbund e. V., Thöne,Dr.Michael,FiFoFinanzwissenschaftlichesForschungsinstitut an der Universität zu Köln, Zentraler Immobilien Ausschuss e. V., Zentralverband des Deutschen Handwerks e. V., Zentralverband Deutsches Baugewerbe. DasErgebnisderöffentlichenAnhörungistindieAusschussberatungeneingegangen.DasProtokolleinschließlichdereingereichtenschriftlichenStellungnahmenistder Öffentlichkeitzugänglich. IV. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse DerAusschussfürWirtschaftundTechnologiehatdie Gesetzentwürfeinseiner49.Sitzungam29.Juni2011beratenundempfiehltmitdenStimmenderFraktionender CDU/CSUundFDPgegendieStimmenderFraktionen SPDundDIELINKE.beiStimmenthaltungderFraktion BÜNDNIS90/DIEGRÜNENAnnahmemitÄnderungen. DerAusschussfürVerkehr,BauundStadtentwicklung hatdiegesetzentwürfeinseiner44.sitzungam29.juni 2011beratenundempfiehltmitdenStimmenderFraktionen dercdu/csuundfdpgegendiestimmenderfraktionen SPDundDIELINKE.beiStimmenthaltungderFraktion BÜNDNIS90/DIEGRÜNENAnnahmedeszusammengeführtenGesetzentwurfesindergeändertenFassung. DerAusschussfürUmwelt,NaturschutzundReaktorsicherheithatdieGesetzentwürfeinseiner48.Sitzungam 29.Juni2011beratenundempfiehltmitdenStimmender FraktionenderCDU/CSUundFDPgegendieStimmender FraktionenSPDundDIELINKE.beiStimmenthaltungder FraktionBÜNDNIS90/DIEGRÜNENAnnahmemitÄnderungen. DerHaushaltsausschusshatdieGesetzentwürfeinseiner 59.Sitzungam29.Juni2011beratenundempfiehltmitden StimmenderFraktionenderCDU/CSUundFDPgegendie StimmenderFraktionenSPDundDIELINKE.beiStimmenthaltungderFraktionBÜNDNIS90/DIEGRÜNENAnnahmemitÄnderungen.

Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/6358 V. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss DerFinanzausschusshatdenGesetzentwurfderFraktionen dercdu/csuundfdpinseiner53.sitzung,am8.juni 2011vorbehaltlichderÜberweisungzurfederführendenBeratungerstmaligberatenunddieDurchführungeineröffentlichenAnhörungam27.Juni2011beschlossen (siehehierzuabschnittiii).nachdurchführungderöffentlichen AnhörunghaterdiesenGesetzentwurfgemeinsammitdem inhaltsgleichengesetzentwurfderbundesregierungin seiner55.sitzungam29.juni2011erneutberatenunddie Beratungabgeschlossen. DerFinanzausschussempfiehltmitdenStimmenderFraktionenderCDU/CSUundFDPgegendieStimmender FraktionenSPDundDIELINKE.beiStimmenthaltungder FraktionBÜNDNIS90/DIEGRÜNENdieZusammenführungundAnnahmederinhaltsgleichenGesetzentwürfe unterberücksichtigungderimausschussangenommenen undderbeschlussempfehlungzuentnehmendenänderungen. DieKoalitionsfraktionenderCDU/CSUundFDPerklärten,dassmanbiszumJahr2020eineReduktionderTreibhausgasemissionenum40ProzentundbiszumJahr2050 um80prozenterreichenwolle.nebendenkfw-förderprogrammenkönnedurchdiesteuerlicheförderungeinwesentlicherbeitragdurchenergetischesanierungsmaßnahmenangebäudenerzieltwerden.diesemaßnahmestelle einenwichtigenschrittderenergiewendedarundleiste einenwichtigenbeitragzurreduzierungvontreibhausgasemissionen. ImEinzelnensolledieFörderungfürWohngebäudegelten, beidenenmitderherstellungvordem1.januar1995begonnenwurde.dasprogrammseizeitlichbis2022befristet. DasZielderdurchgeführtenBaumaßnahmenseidas KfW- Effizienzhaus85.DieserStandardseinotwendig,umdie genanntenco 2 -Zielezuerreichen.DiesteuerlichenErleichterungenseiennurimGanzenzuerzielen.Einzelmaßnahmenwürdennichtgefördert.DafürstündendieAngebote derkfwbankengruppezurverfügung.diemitteldafür seienebenfallsauf1,5mrd.euroaufgestocktworden.es könntenaberaucheinzelmaßnahmengefördertwerden, wennimabschlussdasendzielerreichtundnachgewiesen werde.inzwischengebeeseinmuster,dasdiesteuerverwaltungindielageversetze,dieseszubeurteilen.dieses MustervereinfachedasVerfahrenundverhindereauch Missbrauch.DerSachverständigetragedieVerantwortung fürdierichtigkeitderbescheinigung. DiehiereingesetztenMittelwürdeneinegroßeWirkungauf denarbeitsmarktderhandwerkerunddesbaugewerbes entfalten.derhebelderinvestitionenentsprecheetwadem 16-FachendereingesetztenSumme,dadieseMaßnahmezu zusätzlichenarbeitsplätzenundsteuereinnahmenführen würde. DiesteuerlicheFörderunggeltesowohlfürVermieterals auchfüreigennutzer.dieunterschiedlichesteuererleichterungergebesichausunterschiedlichensteuersätzen.dies seimiteinemprogressiveneinkommensteuertarifnichtvermeidbar. ZudemhättensichdieKoalitionsfraktionenentschieden,das ProgrammaufdeneuropäischenWirtschaftsbereichauszudehnen.DiesseiauseuroparechtlichenGründennotwendig. DieFörderungsolleaußerdemnunfürMaßnahmengelten, dienachdem5.junidiesesjahresbegonnenwurden.durch denvorgezogenenbeginnsolleeinemattentismusvorgebeugtwerden,indeminvestitionennichteinhalbesjahrblockiertwürden. FernerverwiesendieKoalitionsfraktionenaufdiezustimmendeHaltungderSachverständigenbeidervomAusschussdurchgeführtenöffentlichenAnhörung,dassdiesteuerlicheFörderungeinesinnvolleErgänzungzuden ZuschüssenunddenzinsverbilligtenDarlehenderKfW- Förderungdarstelle.ZwarwürdennurSteuerzahlerdavon begünstigt.dieübrigenkönntenjedochweiterhinaufdie KfW-Programmezurückgreifen.Mitdersteuerlichen FörderungwerdelediglichfüreinezusätzlicheGruppevon EigentümerneinAnreizgeschaffen,den Effizienzstandard85 zuerreichen.dieserstandardseizwarambitioniert,entsprechedamitaberlediglichdemmaßstab,dendie KoalitionsfraktionenandiegesamteEnergiewendeanlegen würden.damitwürdendiebegrenztzurverfügungstehendenmittelbestmöglicheingesetzt. DieFraktionderSPDerklärte,dassdieenergetischeGebäudemodernisierungschoninderVergangenheitvonder KfWBankengruppegefördertwurde.DieseFörderungsei indervergangenheitzeitweiligverringertwordenundinzwischenwieder abernichtaufdasfrühereniveau angehoben,undwerdenundurchneueinstrumentewiederforciert.mansehediebeidenförderlinienjedochkritisch,da dieförderungdurchsteuerlicheerleichterungenvielhöher ausfallealsdieförderungdurchdiekfwbankengruppe. BeieinemSteuersatzvon30Prozentbetragediesteuerliche Förderung6000Eurogegenübernur2500Eurobeieiner FörderungdurchdieKfWBankengruppe.EsseidenBürgernnurschwerverständlichzumachen,wennzweigleich gelagertemaßnahmenunterschiedlichhochgefördertwürden.indenzielenseimansichmitdenkoalitionsfraktionen einig,aberbeiderdurchführungsehemangroßemängel. DeshalbfavorisieredieFraktionderSPD,dieKfW-Mittel weiteraufzustocken,damanindervergangenheitdamit guteerfahrungengemachthabe. Kritischbewertetwerdezudem,dassdiesteuerlicheFörderungdurchAbzugvomzuversteuerndenEinkommenvorgenommenwird.DiesführezueinerregressivenFörderung. Reichewürdenbelohnt,Armebestraft.AuchderVorschlag desbundesrates,einenabzugvondersteuerschuldvorzunehmen,reichenichtaus,daernuranwendungaufsteuerpflichtigehabe.nicht-steuerpflichtigewürdensomitüberhauptkeineförderungerfahren.deshalbschlagedie FraktionderSPDvor,eineZulagezuvergeben.Dieshätte densteuersystematischenvorteil,dassmangenauwüsste, wievielmittelaufgewendetwerdenmüssen.beisteuerrechtlichensonderregelungenwissemandagegennicht, welchegruppendieförderungeninanspruchnehmenund welchekostendabeientstehen. AußerdemseidieTeilwertfingierungimEnergiewirtschaftsgesetzkritisch,dabeihilferechtliche,aberinsbesondere nochfragenzursteuergestaltungoffenseien. DieFraktionDIELINKE.begrüßtegrundsätzlichdieFörderungenergetischerGebäudesanierung.DieFörderunganhandsteuerlicherMaßnahmenseiinsbesonderedurchden AusschlussderDoppelförderungmitKfW-Programmen

Drucksache 17/6358 8 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode sinnvoll,dadamiteinzusätzlichessanierungspotentialerschlossenwerde.nichttragfähigseihingegendiegewichtungdesgesetzentwurfszwischendirekterundindirekter FörderungsowiedieAusgestaltungderFörderungimEinzelnen.EswerdegegenGrundsätzedersozialenGerechtigkeitverstoßen.BeidenlenkungspolitischenZielenwürden nichtdierichtigenschwerpunktegesetzt.eswürdendie obereneinkommensschichtenundvermieterstärkergefördertalsandere. ImEinzelnenkritisiertedieFraktionDIELINKE.,dassdie indirektesteuerlicheförderungmitunterbiszudoppeltso hochseinkönnewiediedirekteförderung,dieüberdie KfWBankengruppeerreichtwerdenkönne.VordemHintergrund,dassdieKfW-Förderungenergetischwesentlich ambitionierterezieleverfolgt,seidiesnichthinnehmbar. ZudemseidieKfW-Förderungwesentlichzielgenauer,differenzierterunddamitaucheffektiver.InderAnhörungsei demfolgenddeutlichgeworden,dassesfraglichsei,obmit densteuerlichenförderungendasangestrebteenergiespar- Potentialdes KfW-Effizienzhauses85 erreichbarsei. ZudemräumtedieFraktionDIELINKE.ein,dassdieRegelungdesÄnderungsantragsderKoalitionsfraktionenzum effektivenqualitätsnachweiszwarrichtig,aberdennochimmernochnichtausreichendsei,ummissbrauchvorzubeugen.diesseibeiderzuteilungderkfw-förderunganders. AußerdemseiendieFinanzämtermitdernotwendigenPrüfungüberfordert.Dementsprechendhabesichauchder Bundesrechnungshofgeäußert. Darüberhinauswurdebegrüßt,dassdasKfW-Förderprogramm zwarnuringeringeremumfangundlediglich begrenztaufdreijahre verlängertwordensei.dennoch stellediesteuerlicheförderungeineverteilungspolitische Ungerechtigkeitdar.VoraussetzungfürdiesteuerlicheFörderungseidieExistenzeineszuversteuerndenEinkommens.MenschenmitgeringenEinkommen,diedennochin selbstgenutztemwohneigentumleben,seiendamitausder steuerlichenförderungausgeschlossen,spitzenverdiener würdenbevorzugt.dervorschlagdesbundesratesundder EntschließungsantragderFraktionderSPDwürdenhingegensinnvollerweiseaufeineeinkommensunabhängigesteuerlicheFörderungabzielen,diesichandifferenziertenenergetischenZielvorgabenorientiert. DieFraktionBÜNDNIS90/DIEGRÜNENbetonte,sie bemessedemthemagebäudesanierungeineentscheidende BedeutunginderEnergiewendezu.ImGebäudebereich würden20prozentderco 2 -Emissionenentstehen.Wolle manbis2050zueinerco 2 -freienwirtschaftkommen,müssemandiesjetztangehen,dagebäudenuralle30bis 50Jahreenergetischsaniertwürden.SomitwerdedasZiel diesespakets,dasausmehrerengesetzenbesteht,grundsätzlichgeteilt.derwegdersteuerlichenförderungsei jedochnichtrichtig.sinnvollerwärees,diekfw-förderprogrammeaufzustocken.wollemanjedochdensteuerpolitischenwegbeschreiten,müsstendiestandardsehrgeiziger gesetztwerden.zudemseidieseförderungverteilungspolitischkontraproduktiv.dazuforderederentschließungsantragderfraktionbündnis90/diegrüneneinespezifischeförderungfürmenschenmitgeringemeinkommen. DieskönneübereineentsprechendeÄnderungdesKfW- ProgrammsüberZuschüssebzw.überdiebesondereBerücksichtigungvonEinzelmaßnahmenerfolgen.Ferner würdeninsbesondereuntereeinkommensschichteninsanierungsbedürftigengebäudenwohnen.daherseieinesolche verteilungspolitischewirkungauchumweltpolitischkontraproduktiv.stattdessenmüsstensichdiefördersätzenicht ameinkommensteuersatz,sondernandengebäudenorientieren.außerdemsollediesteuerlicheförderunganalogzur KfW-FörderungaufeinesteuerabzugsberechtigteKostensummevonmaximal75000EurojeMaßnahmebegrenzt werden,umdieförderungschwerpunktmäßigaufselbstnutzerundkleinvermieterauszurichten.darüberhinaus müssegeprüftwerden,inwieferndaszieleinerhöheren Sanierungsquotebessermiteinemregionaldifferenzierten Instrumenterreichtwerdenkönne,welchesdieWirtschaftlichkeitvonSanierungenbesondersinstagnierendenoder schrumpfendenregionenerhöht. DieFörderungvonEinzelmaßnahmen,diesichimZeitraum vonzehnjahrenzueinergesamtmaßnahmekumulieren,begrüßtediefraktionbündnis90/diegrünengrundsätzlichalswichtigenschrittzurberücksichtigungderlebenswirklichkeitvielermenschen.aufnachfrageerläuterte hierzudiebundesregierung,dassdersteuerpflichtigedie FörderungindemJahr,indemerden85-Prozent-Standard erreiche,bekommeunddannfürzehnjahre.vorläufige SteuerbescheidemitdenentsprechendenverwaltungstechnischenSchwierigkeitenwürdendarausnichtentstehen. UmdenErfolgderFörderungbewertenzukönnen,forderte diefraktionbündnis90/diegrünenzudem analog zudemvorschlagderdeutschenindustrie-undhandelskammer eineevaluierungnachzweijahren.damitkönne demvorgebeugtwerden,dassdiesesteuerlicheförderung, ähnlichwiebereitsbeivergangenenfällenbeobachtet,aus demruderläuft. DieBundesregierungbetontezuBeginnderBeratungenim Ausschuss,derGesetzentwurfbeinhalteeinenTeilderMaßnahmen,mitdenenfürDeutschlandeinneuesundzukunftsfähigesEnergiesystemgeschaffenwerde.DaeinHauptteil desprimärenenergiebedarfsaufdengebäudestand verwandtwerde,liegehierdasgrößtepotential,welches durchprivateinvestitionengehobenwerdenkönne.dergesetzentwurfsehedahereinesteuerlicheförderungvonenergetischensanierungsmaßnahmenangebäudenvor.die Förderungbeziehesich wiedievergleichbarenförderprogrammedurchdiekfwbankengruppe aufwohngebäude. GefördertwürdenGebäude,beidenenmitderHerstellung vordem1.januar1995begonnenwurde.dieförderungsei zielgerichtetausgestaltet.siestelleaufdasenergetischeergebnisderdurchgeführtenbaumaßnahmeabundsetzevoraus,dassdurchdiejeweiligenmaßnahmenderenergiebedarfdesgebäudessoweitverringertwerde,dasser lediglich85prozenteinesderzeitigenneubauserreiche. DiesseidurchdieBescheinigungeinesSachverständigen nachzuweisen.dieaufwendungenfürdiemaßnahmenwürdenimfalleeinereinkunftserzielungüberzehnjahreim RahmenderjeweiligenEinkunftsartabgeschrieben.Steuerpflichtige,diedasObjektselbstnutzen,könntendieAufwendungenwieSonderausgabeningleicherWeisegeltend machen.dergesetzentwurfstelledamitdiefinanzielleförderungderenergetischengebäudesanierungaufeinzweites Standbein.NebenderErhöhungderProgrammmittelfürdas CO 2 -GebäudesanierungsprogrammderKfWBankengruppe aufjährlich1,5mrd.eurobietedievorliegendesteuerliche FörderungeineAlternative,ohnedieKfW-Programmespie-

Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 9 Drucksache 17/6358 gelgleichabzubilden.dergesetzentwurforientieresichan denregelungenzurförderungvonmodernisierungsmaßnahmenanbaudenkmalenodergebäudeninsanierungsgebieten ( 7h,7iund10fdesEinkommensteuergesetzes EStG).DieseFördermaßnahmenhättensichinderPraxisbewährt.Insofernseiesdurchausfolgerichtig,wenndieFörderungderenergetischenGebäudesanierunginsoweitvergleichbarbeiVermieternübererhöhteAbsetzungensowie beiselbstnutzernüberdenabzugvonsonderausgabenerfolge.einedoppelförderungseianalogzurregelungfür haushaltsnahedienstleistungenausgeschlossen. DemvondenKoalitionsfraktionenderCDU/CSUundFDP vorgelegtenänderungsantragstimmtederausschussunter HerausnahmederRegelungenzurÄnderungdesEnergiewirtschaftsgesetzesmitdenStimmenderFraktionenCDU/ CSU,SPD,FDPundBÜNDNIS90/DIEGRÜNENbei StimmenthaltungderFraktionDIELINKE.zu. (FürdieAbstimmungzudenRegelungenzurÄnderungdesEnergiewirtschaftsgesetzessieheunten.) Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes DieKoalitionsfraktionenerläuterten,beiderÄnderungdes EnergiewirtschaftsgesetzeshandeleessichumdieUmsetzungderElektrizitäts-undGasrichtlinienvom14.August 2009,dieeinerechtlicheEntflechtungfordere.Beidieser EntflechtungkönntenBetriebsteileentstehen,dienichtdie gefordertequalitätdesteilbetriebsnachdemumwandlungssteuerrechterfüllenkönnen.umhierwettbewerbsverzerrungenzuvermeiden,müssegeregeltwerden,dassim ZugederEntflechtungsbestimmungenzuübertragende WirtschaftsgüteralsTeilbetriebeimSinnedesUmwandlungssteuerrechtsgeltenundsomiteinesteuerlicheFiktion greifenkönne.imergebnisführedietrennungvomgeschäftsbereichnetzbetriebvomrestlichengeschäftsbetrieb zueinererleichterung. DieFraktionderSPDbetonte,einZielderAnwendungdes UmwandlungssteuerrechtskönnedieBildungstillerReservensein,umdarinSteuerschuldenauflangeZeitzuverstecken.SteuerlicheGestaltungsmöglichkeiten,wiesiez.B. durchrealestateinvestmenttrusts (REIT)inderVergangenheitmöglichwaren,solltenvermiedenwerden,damit diesteuerlichenbelastungenausstillenreservennichtin diezukunftverschobenwerdenkönnen. DieFraktionBÜNDNIS90/DIEGRÜNENkritisiertedie ÄnderungdesEnergiewirtschaftsgesetzesimZusammenhangmitdiesemGesetzgebungsverfahrenscharf.Dieses VerfahrenlassekeinevernünftigePrüfungzu.DieAnhörunghabediesbestätigt.AufdenerstenBlickmüssesogar resümiertwerden,dasssichausderfragederteilbetriebsfiktioneineunzulässigebenachteiligungderkleinenenergieerzeugerergebe.eswürdennichthinnehmbarenachteile fürdiekleinenwettbewerbergesehen. DieBundesregierungwarderMeinung,esließesichvertreten,dassessichbeiderin 6desEnergiewirtschaftsgesetzesvorgesehenenRegelungnichtumeineBeihilfehandeleundeineNotifizierungbeiderEU-Kommissionnicht erforderlichsei.mitdemgesetzentwurfwürdensichauch keineneuensteuerlichengestaltungsmöglichkeitenergeben,weilsichvergleichbareregelungenbereitsimgeltendenenergiewirtschaftsgesetzfindenwürden.dervorliegen- degesetzentwurfpassesichinsoweitandieneue RechtslageimUmwandlungssteuerrechtwieauchandieeuropäischenVorgabenzurEntflechtungan.ZurVerhinderung vongestaltungsmöglichkeitenknüpfe 6Absatz2desEntwurfsdesEnergiewirtschaftsgesetzesschonwiebisheran einenengenwirtschaftlichenzusammenhangmitdenentsprechendenentflechtungsmaßnahmenan.darüberhinaus werdeneugeregelt,dassalleinentflechtungsmaßnahmen betroffenseien,dienichtfreiwilligerfolgten,sondernaufgrunddergesetzlichenvorgabenzwingendseien.schließlichenthaltedieneufassungin 6aucheinegesonderte RegelungzurVermeidungvonUmgehungenundmissbräuchlichenGestaltungen. ZurTeilbetriebsfiktionbetontedieBundesregierung, 6des Energiewirtschaftsgesetzeswerdeanneueeuroparechtliche VorgabenunddasUmwandlungssteuerrechtangepasst.Im vorliegendengesetzentwurfhandelesichumeineflankierendesteuerlicheregelung,dieauchindiesesänderungsgesetzpasse.dieanderenänderungen,diedaseuroparecht umsetzten,erfolgtenimrahmendesgesetzeszurneuregelungenergiewirtschaftsrechtlichervorschriften,dasparallel zudenvorliegendengesetzentwurfberatenwerde.wasdie Ungleichbehandlungangehe,seieseinfachso,dasshier ganzkonkretdieserichtlinieumgesetztwerdeunddassdas, wasdortzwingendalsentflechtungsmaßnahmeerforderlich seiundauchgeregeltwerde,alleinunterdieteilbetriebsfiktionfallensolle. DervondenKoalitionsfraktionenderCDU/CSUundFDP zuränderungdesenergiewirtschaftsgesetzesvorgelegten RegelungstimmtederAusschussmitdenStimmender FraktionenderCDU/CSUundFDPgegendieStimmender FraktionBÜNDNIS90/DIEGRÜNENbeiStimmenthaltungderFraktionenSPDundDIELINKE.zu. Unentgeltlicher Erwerb DieKoalitionsfraktionenwiesendaraufhin,dassimFalle einesunentgeltlichenerwerbs insbesonderebeidervererbungoderschenkung derrechtsnachfolgerdieselben RechtehabewiederRechtsvorgänger,wenndieserdasObjektselbstzurEinkunftserzielungnutzenwolle.DementsprechendkönneauchderRechtsnachfolgerdieerhöhten Absetzungengeltendmachen.Diesergebesichaus 11d Absatz1Satz3derEinkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV). BegrenzungderÜberwälzungenergetischerSanierungskosten auf Mieter DieFraktionenSPDundBÜNDNIS90/DIEGRÜNENlegtenfernereinenÄnderungsantragzurBegrenzungderÜberwälzungenergetischerSanierungskostenaufdieMietervor. DerGesetzentwurfderBundesregierungsehekeinerlei SchutzderMieterinnenundMietervorsanierungsbedingten Mieterhöhungenvor.EsbestehesomitdieGefahr,dassdie SanierungskostenzuMietsteigerungenführen,aberdie steuerlicheentlastungenalleinbeimvermieterverbleibt.im InteresseeinergerechtenLastenteilungmüssedeshalbsichergestelltwerden,dassdieaufgrundderneuenSonderabschreibungfürenergetischeSanierungsmaßnahmenentstehendensteuerlicheVorteilevondennach 559des BürgerlichenGesetzbuchs (BGB)vomGebäudeeigentümer

Drucksache 17/6358 10 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode aufdiemieterumlegbarenkostenabgezogenwerden.dabeisolltendiesteuerlichenvorteile,wievombundesratin seinerstellungnahmegefordert,pauschalmit30prozent desgesamtvolumensdererhöhtenabsetzungenangesetzt werden.umdiebelastungdermieterinnenundmieterabzufedern,werdeaußerdemeineabsenkungderumlagemöglichkeitbeimodernisierungsmaßnahmengefordert,worunterauchmaßnahmenderenergetischensanierungfallen, von11prozentauf9prozent. DurchenergetischeModernisierungenentstündenVorteile füreigentümerundvermieterdurchdiewertsteigerungdes Gebäudes,eineverbesserteVermietbarkeitundVermarktbarkeitdesGebäudes.AuchfürdieMieterentstündenVorteiledurcheineSteigerungdesWohnwertesunddurcheine VerringerungderEnergiekosten. DieFraktionBÜNDNIS90/DIEGRÜNENappelliertean diekoalitionsfraktionen,demvotumdesbundesrates,das mitdiesemänderungsantragaufgegriffenwerde,zuzustimmen.esseinichtnachvollziehbar,warumdiesteuerlicheförderungenergetischersanierungsmaßnahmeninnerhalbwenigertageverabschiedetwerdenmüsse,die RechtssicherheitfürMieterinnenundMieterjedochwarten müsse. DieKoalitionsfraktionenbetonten,nachihrerAuffassung bedürfedervorschlagdesbundesrates,erhöhtesteuerliche AbsetzungenimMietrechtbeiderModernisierungsumlage zuberücksichtigenund 559aBGBentsprechendzuergänzen,einersorgfältigenPrüfung,sowohlinHinsichtauf dievorgeschlageneregelungstechnikalsauchaufdiewirtschaftlichenauswirkungen.esbietesichan,diesefragen imzusammenhangmitderanstehendenmietrechtsreform zudiskutieren.hierzustimmediebundesregierungderzeit einenreferentenentwurffüreinmietrechtsänderungsgesetz ab,zudessenschwerpunktenohnehinänderungender mietrechtlichenbestimmungenzurduldungvonenergetischenmodernisierungenundzurdurchführungdes Mieterhöhungsverfahrensgehörenwürden.DiePrüfungdes VorschlagessolledeshalbdemmietrechtlichenGesetzgebungsverfahrenvorbehaltenbleiben. DieFraktionDIELINKE.unterstrich,auchimMietbereich existiertenverteilungspolitischemängel,danichtsichergestelltsei,dassenergetischesanierungsmaßnahmennicht umgelegtwerdenkönnen.dervorschlagdesbundesrates, diesteuerlicheförderungindenkatalogdernichtumlegbarenzuschüsseausöffentlichenhaushaltenaufzunehmen, seibedauerlicherweisenichtaufgegriffenworden.gesamtgesellschaftlichseiesabernotwendig,dassmieterinnenund MieternichtweitervonSeitenderVermieterbelastet werden. DenÄnderungsantragderFraktionenSPDund BÜNDNIS90/DIEGRÜNENlehntederAusschussmit denstimmenderkoalitionsfraktionendercdu/csuund FDPgegendieStimmenderFraktionenSPDund BÜNDNIS90/DIEGRÜNENbeiStimmenthaltungder FraktionDIELINKE.ab. Entschließungsantrag der Fraktion der SPD FernerlegtedieFraktionderSPDeinenEntschließungsantragvor,mitdemsieanstrebt,dassderBundestagdie Bundesregierungauffordert, fürdieenergetischesanierungvonzueigenenwohnzweckengenutztengebäudeneinedirektezulagenförderung statteinerindirektensteuerlichenförderungeinzuführen; diezulageinhöhevon3prozentdersanierungsaufwendungen,höchstens2250euroimkalenderjahrüber einen Zeitraum von zehn Jahren zu gewähren; diefördervoraussetzungensofestzulegen,dasssieim RahmeneinerwirtschaftlichsinnvollenSanierungvon Wohngebäuden erreicht werden können; einedoppelförderungdurchzulage,steuerlicheförderung,zinsverbilligtedarlehenoderanderesteuerfreie Zuschüsse auszuschließen; diezulagedurchdiefinanzämterausdeneinnahmender Einkommensteuer auszuzahlen. Siebegründetediesdamit,dassdurchdieSanierungdes WohnungsbestandeseinwesentlicherBeitragzurEnergieundCO 2 -Einsparunggeleistetwerdenkönne,aberdieim GesetzentwurfderBundesregierungvorgesehenesteuerlicheFörderungkeineoptimalenAnreizefürdieSanierung vonzueigenenwohnzweckengenutztengebäudenböte. NotwendigseideshalbeinezusätzlicheFörderungenergetischerSanierungsmaßnahmen. WegenihrerProgressionsabhängigkeitführesiezueiner wesentlichenstärkerenbegünstigungvonspitzen-alsvon Durchschnittsverdienern.GeradedieeinkommensschwächerenWohneigentümer,dieaufeinehoheFörderungbesondersangewiesenseien,profitierennachdemRegierungsentwurfamgeringsten.Außerdemkommeeinesteuerliche FörderungdemWohneigentümererstspätzuGute. FürselbstnutzendeWohneigentümerseideshalbeinedirekte Förderzulage,dieunabhängigvonderSteuerschuldzueiner gleichenbegünstigungführe,einerindirektenprogressionsabhängigensteuerlichenförderungvorzuziehen. BeiderFörderzulagesolleaußerdemeineObergrenzeeingeführtwerden.Dadurchwerdesichergestellt,dassSanierungennurimUmfangdernotwendigenAufwendungenzu ErreichungderenergetischenZielegefördertwerden. DieFraktionBÜNDNIS90/DIEGRÜNENkritisierte,aus derforderungdesentschließungsantrags,diefördervoraussetzungensofestzulegen,dasssieimrahmeneinerwirtschaftlichsinnvollensanierungvonwohngebäudenerreicht werdenkönne,sprechederwunsch,dieenergetischenanforderungenabzusenken. DenEntschließungsantragderFraktionderSPDlehnteder AusschussmitdenStimmenderFraktionenderCDU/CSU undfdpgegendiestimmenderfraktionenspdunddie LINKE.beiStimmenthaltungderFraktionBÜNDNIS90/ DIEGRÜNENab. Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN DieFraktionBÜNDNIS90/DIEGRÜNENlegteebenfalls zurabschließendenberatungimausschusseinenentschließungsantragvor.damitstrebtesiefolgendenbeschlussdes Bundestagesan: DieinternationaleGemeinschafthatsichzudemZielbekannt,denglobalenTemperaturanstiegaufunter2Grad

Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 11 Drucksache 17/6358 Celsiuszubegrenzen,umeinengefährlichenKlimawandel abzuwenden.einesignifikantereduktiondesdeutschlandweitenco 2 -Ausstoßes,derAusstiegausderAtomenergie undderkonsequenteeinstiegindieerneuerbarenenergien sindohnediesteigerungderenergieeffizienzimgebäudebestandnichtzubewältigen.besondersunterdiesengesichtspunktenistdiemodernisierungdesgebäudebestandes unerlässlich.dennindenbestandsgebäudenwerdenrund 40ProzentderEndenergiefürWärmeundKühlungverbrauchtundfast20ProzentdergesamtenCO 2 -Emissionen indeutschlandverursacht.wenndiegesetztenklimaziele erreichtwerdensollen,mussdergebäudebestandinden nächsten30bis40jahrenumfassendenergetischsaniert werden.hierfüristeinejährlichesanierungsquotevon 3Prozentnotwendig.DiesesambitionierteZielistnurmittelseinerKombinationausOrdnungsrechtmiteinerverlässlichenundzielgruppengerechtenöffentlichenFörderungzu erreichen.geradeaberdiehierfürerforderlichenhohenmittelsindeingrunddafür,dieseförderungbesonderseffizient undzielgenauauszugestalten,umdiegestecktenzielemit dergeringstenbelastungderöffentlichenhaushalteund dersteuerzahlerzuerreichen. MitdemCO 2 -GebäudesanierungsprogrammderKreditanstaltfürWiederaufbau (KfW)liegtbereitseinwirksames FörderinstrumentzurFörderungderenergetischenSanierungvor.DennochhattesichdieBundesregierungentschieden,dieseserfolgreicheProgrammvon2Mrd.Euroim Krisenjahr2009aufnurnochknapp500Mio.Euroin2011 zurückzufahren.nurumeskurzezeitspätererneutaufzustocken.wichtigbeieinersolchenförderungistabereine gewisseplanungssicherheitfürdiegebäudebesitzer.das HinundHerderBundesregierunghathierzueinerVerunsicherungallerBeteiligtengeführt.Investitionenbliebenaus oderwurdenverschoben. DieSonder-AbschreibungfürdieneuenLänderhatgezeigt, dasssteuerlichesonderabschreibungenzumitnahmeeffektenführenundauchproblematischeanreizeauslösenkönnen,diedazuführen,dassdiezubeginnprognostizierenden Mindereinnahmendeutlichüberschrittenwerden.InsbesonderekönntendurchderartigeSonderabschreibungensteuerlicheMissbrauchstatbeständeeröffnetwerden.DamiteinhergehtdieGefahrerheblicherSteuerausfälleohneeine entsprechendewirtschaftlichewirkungderförderung.eine zeitlichebefristungundeinefortlaufendeevaluierungdieserregelungensinddaherdringendgeboten.diegeplante Sonderabschreibungmussaußerdemsoumgestaltetwerden, dassihremitnahmeeffektemöglichstbegrenztunddieklimawirkungmaximiertwird.diehaushaltevonbund,ländernundkommunenkönnenangesichtseinernachwievor sehrhohenneuverschuldungkeinezusätzlichensteuerausfälleverkraften.diekostenfürdiesonderabschreibung müssendaherz.b.durchdenabbauanderersubventionen gegenfinanziertwerden.dasvonderbundesregierungvorgelegtegesetzerfülltdiesekriteriennicht. EinesteuerlicheFörderungwievonderBundesregierung nunangestrebt,hatgegenüberdemco 2 -GebäudesanierungsprogrammderKfWzahlreicheNachteile.VonderVerbesserungderAbschreibungsbedingungenprofitierennur Diejenigen,dieüberhauptEinkommensteuerbezahlen.Das selbstgenutzteeigenheimdesrentnerehepaarsetwawird übereineverbesserungdersteuerlichenabschreibungsmöglichkeitenüberhauptnichtgefördert.grundsätzlich profitierendiejenigenammeisten,diehohepersönliche Grenzsteuersätzeaufweisen.DamitwirddieFörderungauf Personenkonzentriert,diesieüberhauptnichtbenötigen, weilsieübereinhoheseigeneseinkommenverfügen.deren VorteilauseinerSteuersubventionfälltmehrfachhöheraus alsbeieinemgeringverdiener.dieförderungerfolgtnach demmotto:werhat,demwirdgegeben.dieseregressive VerteilungswirkungeinerFörderungistklarabzulehnen. BeieinkommensschwächerenHaushaltenbzw.UnternehmenmitkleinererSteuerbemessungsgrundlagekanndievergleichsweiseniedrigeFörderhöhedazuführen,dasslohnendeMaßnahmenunterbleiben.Undumgekehrtwürdedie KonzentrationderFörderungbeiHaushaltenundUnternehmenmithohenEinkommenfürgroßeMitnahmeeffekte sorgen.damitwirdderwirkungsgradeinersolchensteuerlichenförderungimvergleichetwazueinemalleinnach Umwelt-undEnergieeffizienzkriteriendifferenziertenSubventionsinstrumentgeringer. DergeforderteSanierungsstandard,umindenGenussder Förderungzukommen,istsehrgering.DieSanierungauf diesesniveauistbereitsohneförderunginvielenfällen wirtschaftlich.diekfwförderungwirddamitauchunattraktivgemacht,dennmitdemvorliegendengesetzentwurfisteineförderungmitüber40prozentüber10jahre möglich,diekfwfördertnurbiszu12,5prozent,undauch dieserstbeieinemvielhöherenenergetischenstandard. DervergleichbareStandardderKfWwirdmitlediglich7,5 Prozentgefördert.AuchbeieinersteuerlichenFörderungist essinnvolldieförderhöheandemerreichtensanierungsstandardauszurichten,umnichtnureinenanreizfüreine Sanierung,sondernaucheinenzusätzlichenAnreizfüreine energetischbesonderswertvollesanierungzuschaffen. SinnvollisteineFörderunginsbesondereimBereichvon SelbstnutzernundKleinvermietern.DiePlänederBundesregierungsehenhieraberkeineBegrenzungaufbestimmte Gruppenvor.Dassca.20ProzentdergeschätztenSteuerausfälleaufdieKörperschaftsteuerundGewerbesteuerentfallenzeigt,dassesgeradediegroßenImmobilienunternehmenseinwerden,dievonderFörderungprofitierenwerden. DieserufenabererfolgreichKfWMittelab.EineBegrenzungdersteuerlichenFörderungvonWohnungsunternehmenscheintdahergeboten.FernersolltedieFörderungder Höhenachbegrenztwerden,wiediesauchbeiderKfW-Förderungschonheuteerfolgt.EineBegrenzungträgtauchdafürSorge,dassnichtimWindschatteneinerenergetischen SanierungandereMaßnahmendurchgeführtwerdenund dieseheimlichmitvonderförderungprofitieren. DieHerstellungskostenfürdieenergetischeSanierungmüsseneindeutiggetrenntvondensonstigenHerstellungskosten ausgewiesenwerden,umeineausweitungderförderung aufanderemaßnahmenmitdamiteinhergehendengrößeren Steuerausfällenzuverhindern. DieModernisierungsumlageerlaubtesVermieternbiszu 11ProzentderKosteneinerSanierungaufdiejährliche Mieteaufzuschlagen.In 559aBGBistformuliert,dass diesnichtfürkostengilt,dievonderöffentlichenhand durcheineförderungoderzinsverbilligungübernommen werden.füreinesteuerlichesonderabschreibungfindet sichjedochkeinederartigeregelung.esistdurchnichtszu rechtfertigen,dassdiekostenauchdannaufdiemieterum-

Drucksache 17/6358 12 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode gelegtwerdenkönnen,wenndervermietersieselbstüberhauptnichttragenmuss,weilervonderallgemeinheitder Steuerzahlergefördertwird.HierkönnendurchdenVorschlagderBundesregierungohneüberzeugendeBegründungKostendoppeltabgerechnetwerden.DemGesetzentwurffehltnichtnurindiesemPunkteineklare ordnungspolitischehandschrift. EinehochwertigeenergetischeModernisierungkannnach AngabendesMieterbundesfürMieterinnenundMietermonatlicheMehrkostenvonbiszu180Euroverursachen,ohne dassingleicherhöheheizkosteneingespartwerden.die umfassendeenergetischemodernisierungdesgebäudebestandesdarfnichtzusozialenverdrängungenführen. DeswegenmüssenauchdiemietrechtlichenAusgleichsinstrumenteandiezentralenHerausforderungendesWohnungsmarktesangepasstwerden.Umüberhöhtefinanzielle BelastungenfürdieMieterinnenundMieterzuvermeiden, mussdiemodernisierungsumlagevon11auf9prozent abgesenktundaufdieenergetischensanierungsowieden altersgerechtenbzw.barrierefreienumbaukonzentriert werden. DiesteuerlicheBelastungvonHeizstoffenistinDeutschlandimeuropäischenVergleichbesondersgering.Sowird leichtesheizölindeutschlandnurmit6,1centproliter besteuert,währendindereudiebelastungdurchschnittlich bei16centproliterundländerwieitalien,schwedenund GriechenlandHeizölsogarmitüber40Centbesteuern.Zu geringeheizkostensenkendierenditeeinerenergetischen SanierungundverlängernderenAmortisationszeit.Daher erscheintesdringendgebotenzuverhindern,dassdurch einezugeringebesteuerungdastempoderenergetischen SanierungdesGebäudebestandsausgebremstwird.AußerdemkönntendieEinnahmenauseinermoderatenErhöhung derheizstoffbesteuerunginformvonerhöhtenfördermittelndirektindiesanierunginvestiertwerden. DieRenditeeinerSanierungimMietmarktunterscheidet sichsehrstarkzwischendynamischenundwachsendenregioneneinerseitsundschrumpfenden,vomdemographischenwandelstarkbetroffenenregionenandererseits. WährendinersterenGebieteneineenergetischeSanierung oftschonohnejeglicheförderungrentabelist,istineinem schrumpfendenwohnungsmarkteinerentablesanierungoft nurschwerunduntererheblicheröffentlicherförderung möglich.dahersolltegeprüftwerdeninwieweitdieförderungauchregionaldifferenziertwerdenkann.dafürwürde sichz.b.anbietendieförderungbeisanierungsgebieten undstädtebaulichenentwicklungsgebietennach 7hEinkommensteuergesetzaufenergetischeSanierungenauszurichten.DieswürdedenKommunendieMöglichkeitgeben, zuentscheiden,inwelchengebieteneineförderungwirklichsinnvollundnotwendigist. NacheinemBerichtdesBundesrechnungshofsvom1.FebruarwirddieSteuerermäßigungfürhaushaltsnaheDienstleistungenundHandwerkerleistungennach 35aEinkommensteuergesetzhäufigauchdanngewährt,wenndie VoraussetzungenderInanspruchnahmenichtgegebensind. AuchfürdieseSteuerermäßigungistdieVoraussetzung, dasseineförderungnichtaufanderemwegewiez.b.durch einkfw-programmerfolgt.derrechnungshofhatfestgestellt,dassdieentsprechendeinformationdenfinanzämternnichtvorliegtundaufgrundvonständigerpersonalnot auchnichtaufwendiggeprüftwird.daherkamesin 50ProzentderFällezuDoppelförderungen.Diesistauch fürdiesonderabschreibungzuvermuten.daheristesunerlässlich,fürdiesonderabschreibungeinesolchedoppelförderung,diezureinenmitnahmeeffektenundhohenkosten führenwürde,zuverhindern.dieskannnurdurchautomatischekontrollmitteilungenderkfwundanderenöffentlichen FörderprogrammenandieFinanzämtererfolgen.DieKfW mussdaherunterangabederbundeseinheitlichensteueridentifikationsnummerkontrollmitteilungenandiefinanzämterverschicken.diesistimgesetzesentwurfbishernicht vorgesehen. DieBundesregierunghatesbislangversäumt,BerechnungenzudenerwartetenzusätzlichenSanierungenundzur HöhevonMitnahmeeffektenvorzulegen.AuchdieSchätzungderSteuerausfälleinHöhevoninsgesamt1,5Mrd. Eurokannsonichtnachvollzogenwerden.Angesichtseiner deutlichhöherenattraktivitätundförderquoteetwaverglichenmitdemco 2 -Gebäudesanierungsprogrammder KfWistesunverständlich,warumdieKostenfürdieFörderunggeringerausfallensolltenalsfürdasKfW-Programm, dessenmittelausstattungsichaufdemhöchststandauf 2,2Mrd.Eurobelief,wobeidieNachfragedasAngebotstets überschrittenhat.esistauchnichtnachvollziehbarwiedie BundesregierungvordemHintergrundvonzahlreichen schlechtenerfahrungenmitderwirksamkeitvonsteuersubventionenohnevorherigewissenschaftlichewirkungsanalyseeineneuesubventioneinführenkann.daheristesunerlässlich,dassspätestensnachzweijahreneinekomplette EvaluierungderSonderabschreibungerfolgt. AuchwenndieKostenderSonderabschreibungsichtatsächlichnurauf1,5Mrd.Eurobelaufensollten,wasaber bezweifeltwerdenmuss,sinddiehaushaltevonbund,ländernundkommunennachwievorstarkbelastet.diedefizitesindnachwievorhoch.selbstin2012werdendie Steuereinnahmennochumetwa60Mrd.Eurogeringerausfallen,alsvorderFinanzkrisegeschätzt.ZahlreicheBundesländerwerdenauchbeiguterKonjunkturProblemehaben, diegrundgesetzlicheschuldenbremseeinzuhalten.daherist esunverständlich,warumdiebundesregierungkeinerlei GegenfinanzierungsvorschlägefürdieEinführungeiner energetischensanierungs-afavorlegt.zahlreichemaßnahmenkämendafürinbetracht.sostelltsichz.b.diefrage, warumweiterhinsteuersubventionenaufrechterhaltenwerden,derenanwendungvombundesrechnungshofkritisiert wird.weiterhinhatdiebundesregierungin2009steuervergünstigungenvomfinanzwissenschaftlichenforschungsinstitutderuniversitätköln,vomzentrumfüreuropäische WirtschaftsforschungundvonCopenhagenEconomics überprüfenlassen.dabeiwurdenzahlreichesteuervergünstigungenfürschlechtoderfürstarkverbesserungsbedürftig befunden.diebundesregierunghataberauchzweijahre späternochkeineentsprechendenmaßnahmeneingeleitet. SchließlichwurdedurchzahlreichewissenschaftlicheGutachtenderNutzenvonMehrwertsteuer-Subventionenwiderlegt.DieBundesregierunghältaufdiesemGebietweiteran BranchensubventionenwiederHotelförderungfest.Hotels energetischzusanierenistaberzweifelsohnesinnvollerals ÜbernachtungenmitverminderterMehrwertsteuerzuversehen.AuchbeianderenSonderabschreibungenundbeider BesteuerungvonEinkünftenausVermietungundVerpachtungbestündenHandlungsmöglichkeiten.Geradedurchden

Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 13 Drucksache 17/6358 AbbauvonSteuersubventioneninderEinkommensteuerund MehrwertsteuerließesichdieenergetischeSonderabschreibungeinfachfinanzieren.KannsichdieBundesregierung hierzunichtentschließen,solltesieaberzumindestnichtdie LänderundKommunendieZechefürihreordnungspolitischeFeigheitzahlenlassen,unddiesedaherfürdieSteuerausfälleentschädigen. VordiesemHintergrundstrebtdieFraktionBÜNDNIS90/ DIEGRÜNENan,dassderDeutscheBundestagdieBundesregierungauffordert, DenSchwerpunktderFörderungderenergetischenSanierungaufdiewesentlicheffizientereundzielgenauere direkteförderungunddasco 2 -GebäudesanierungsprogrammderKfWBankengruppesowieaufMaßnahmenprimärfüreinkommensschwacheHaushaltemit demschwerpunktenergetischequartierssanierungüber einenenergiesparfondszulegen,undsteuerlicheförderungnurinteilbereicheneinzusetzen,diedurchandere Fördermaßnahmen nicht zu erreichen sind. DiesteuerlicheFörderungzeitlichaufzehnJahrezubegrenzen.NurdurcheinezeitlichebefristeteFörderung kanndaszieleinesechtensanierungsschubeswirklich erreichtwerden.beieinerunbefristetenmaßnahmekann eshingegendazukommen,dasswieauchheutezunächst Abzuwarten für viele die günstigste Option ist. SpätestenszweiJahrenachEinführungdersteuerlichen Förderung,unddanachregelmäßig,eineumfassende EvaluierungzurQuantifizierungderinduziertenSanierungenundderMitnahmeeffektesowiezumZusammenspielmitdenanderenFörderinstrumentenvorzulegen und gegebenenfalls nachzusteuern. DiesteuerlicheFörderungderSanierung wieauchvom Bundesratgefordert alssteuerermäßigungauszugestalten,umzuverhindern,dassmenschenmithohemeinkommenvonderförderungstärkerprofitierenalssolche mit geringem oder mittlerem Einkommen. EinenhöherenenergetischenStandard,etwadendes KfW-Effizienzhaus70oderbesser,zurBedingungfür einesteuerlicheförderungzumachen,umdieförderung aufdieenergetischwertvollensanierungenzukonzentrierenundmitnahmeeffektezubegrenzen.mindestens aberzuprüfen,inwieweiteinesteuerlicheförderungje nacherreichtemenergiestandardbzw.verbesserungdes Energiestandardsdifferenziertwerdenkann,umbesonders wertvolle Sanierungen stärker zu fördern. DiesteuerlicheFörderunganalogzurKfW-Förderung aufeinesteuerabzugsberechtigtekostensummevonmaximal75000eurojemaßnahmezubegrenzen,unddie AnzahlderförderberechtigtenMaßnahmenzubegrenzen,umdieFörderungschwerpunktmäßigaufSelbstnutzer und Kleinvermieter auszurichten. Sicherzustellen,dassdieKostenfürdieenergetischeSanierungvonderFinanzverwaltungklarvondensonstigen HerstellungskostenundInstandsetzungskostenunterschieden werden können. Sicherzustellen,dass wieauchvombundesrateingefordert diesteuerlicheförderungselbstnichtalskosten aufdiemieterumgelegtwerdenkannunddafür 559a BBG entsprechend zu ändern. DieModernisierungsumlageauf9Prozentabzusenken undinhaltlichaufmaßnahmenderenergetischensanierung und des altersgerechten Umbaus zu beschränken. Zuprüfen,inwiefernenergetischeSanierungenzusätzlichauchdadurchangereiztwerdenkönnen,dassdieim internationalenvergleichindeutschlandgeringbesteuertenheizstoffeeinerhöherenenergiebesteuerungunterworfenwerden.dabeiistsicherzustellen,dassdiehierdurcherzieltensteuerlichenmehreinnahmendirekt wieder in die Sanierung investiert werden. Zuprüfen,inwieferndasZieleinerhöherenSanierungsquotebessermiteinemregionaldifferenziertenInstrumenterreichtwerdenkann,welchesdieWirtschaftlichkeitvonSanierungenbesondersinstagnierendenoder schrumpfenden Regionen erhöht. Sicherzustellen,dassesnichtwiebeiderSteuerermäßigungnach 35aEStG,inderPraxiszuDoppelförderungenkommt,weildieFinanzverwaltungdieInanspruchnahmeandererFörderungenwiederKfW-Förderung nichtinallenfällenprüft.dafürmüssenverpflichtende KontrollmitteilungenderKfWBankengruppeundvergleichbarerFörderprogrammeandieFinanzämterder Geförderteneingeführtwerden.Umdenadministrativen AufwandzubegrenzensollendieMeldungautomatisch und auf elektronischem Weg erfolgen. StatteinesneuerlichenVerschiebebahnhofszwischen Bund,LändernundKommunenfürdieKostenderFörderungeinzurichten,zuprüfen,inwieweitdieentstehenden KostendurchdieStreichungandererSteuersubventionen indereinkommensteuerausgeglichenwerdenkönnen.in FragekommenhierfürunteranderemandereAbschreibungsregelungen,dieSteuerermäßigungnach 35a EStGunddieBesteuerungvonVeräußerungsgewinnen bei Immobilien ohne eine Spekulationsfrist. GenaudarzulegenaufwelchenAnnahmenüberdieInanspruchnahmeundaufwelchenÄnderungenderSanierungsquotendieimGesetzentwurfveranschlagtenMindereinnahmen in Höhe von 1,5 Mrd. Euro basieren. ErgänzendeinespezifischeFörderungfürMenschenmit geringemeinkommeneinzuführen.dieskannübereine entsprechendeänderungdeskfw-programmsüberzuschüssebzw.überdiebesondereberücksichtigungvon Einzelmaßnahmen erfolgen. DieFraktionderSPDbetonte,demkönnenichtzugestimmt werden,daerdasunteresegmentbeidersteuerlichenentlastungausnehmeundkeinezulagenvorsehe.derzweite PunktseidieForderungnachhöherenSteuernaufHeizkosten.DieswürdezueinemstärkerenAnstiegderNebenkostenführenundführezusozialenSchieflagen,diemannicht mittragenkönne. DieFraktionDIELINKE.betonte,derEntschließungsantragenthaltevielewichtigeForderungen,diegrundsätzlich richtigseien.abgelehntwerdejedoch,diebesteuerungvon Heizkostenmaßvollzuerhöhen.Diesseiklimapolitischwenigeffektiv,aberverteilungspolitischbelastend.Würdees klimapolitischsinnvollausgestaltet,wäreesfürdieunteren Einkommensschichtenjedochüberhauptnichtmehrtragbar. DadiesjedochnuralsPrüfauftragformuliertsei,wolleman