der Abgeordneten Ulla Jelpke, Sevim Dag delen und der Fraktion DIE LINKE.

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Transkript:

Deutscher Bundestag Drucksache 16/8722 16. Wahlperiode 04. 04. 2008 Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Sevim Dag delen und der Fraktion DIE LINKE. Bewertung des Dublin-Systems und Möglichkeiten der zeitweisen Aussetzung des Dublin-Verfahrens Umzuverhindern,dassSchutzsuchendeinderEUinmehrerenStaatenAsylanträgestellen,wurdemitdemDublinerÜbereinkommenvon1990bzw.mit dersogenanntendublin-ii-verordnungvon2003das One-chance-only -Prinzipeingeführt.DemnachdürfenAsylsuchendeundFlüchtlingenurineinem LandderEUeinenAntragaufAsylstellen.DiesistinderRegeldasjenige Land,überdassieindieEUeingereistsindbzw.dasfürihreEinreise verantwortlich ist.diesesverfahrenbasiertaufderannahme,dassinalleneu-ländernzumindestvergleichbarebedingungenundchancenimasylverfahrenbestündenunddassalleeu-mitgliedstaatensichereaufnahmeländerseien,die ein effektives und faires Asylverfahren garantierten. DieAsylpraxisinnerhalbderEUweichtallerdingsungeachtetderbisherigen Harmonisierungsbestrebungenweitvoneinanderab,wiebeispielhaftdieunterschiedlichenAnerkennungsquoteninBezugaufrussische (tschetschenische) Flüchtlingeillustrieren,dieimJahr2005von83,3ProzentinDänemark,über 14,5ProzentinDeutschlandbishinzuNullProzentinderSlowakeireichten (AngabenderKommissionimGrünbuchüberdaskünftigeEuropäischeAsylsystem vom 6. Juni 2007, S. 28). AuchkönnennichtalleEU-Mitgliedstaatenals sichere Länderbetrachtet werden,wiedasaktuellebeispielgriechenlandszeigt.bereitsvormonatenberichteteproasylüberdiepraxisdergriechischenküstenwacht,bootsflüchtlinge,dievontürkischerseitederagäisübersetzen,intürkischesgewässerzurückzudrängenundihreschlauchbootesozuzerstören,dasssiekeinen weiterenversuchzurüberfahrtriskierenkönnen ( Thetruthmaybebitter,but itmustbetold,oktober2007,ausschussdrucksache16(4)281).griechenland interniertasylsuchende,unterihnenbesondersschutzbedürftigepersonen, offenbarregelmäßig unddamitvölker-undmenschenrechtswidrig.auchdas Non-Refoulement-GebotwerdevonGriechenlandmissachtet,soPROASYL. DieserBerichtwurdejüngstdurcheinenweiterenVorfallbestätigt,dendietürkische Küstenwache dokumentiert hat (AFP vom 9. Januar 2008). DerBerichtderKommissionzurBewertungdesDublin-Systemsvom6.Juni 2007stelltfest,dasszumindesteinMitgliedstaatderEUdenGrundsatzeines effektivenzugangszumasylverfahren unterbestimmtenumständen verletze (a.a.o.,2.3.1.,s.6).dieserberichtwurdeinder58.sitzungdesinnenausschussesdesdeutschenbundestagesam17.januar2008debattiert,jedoch sindzahlreichefragenoffengeblieben.umstrittenwarzumbeispieldassogenannteselbsteintrittsrechtnachartikel3abs.2satz1derdublin-ii-verordnung,dasesmitgliedstaatenermöglicht,sichabweichendvondenüblichen Regelungenfür zuständig zuerklären.dielinke.kritisiertezudemdas

Drucksache 16/8722 2 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode GrundprinzipderDublin-Zuständigkeitsregelung,dasinsbesonderedieLänder imsüdenundostendereueinseitigbelasteundimergebnisverschärfteabschottungsmaßnahmenundauchvölkerrechtswidrigegrenzabweisungenbegünstige.auchdaseuropäischeparlamentfordertinseinerentschließungvom 6.April2006 (EuB-EP1335)eineÄnderungdesGrundprinzipsderDublin- Verordnung. Wir fragen die Bundesregierung: 1.SindderBundesrepublikFällebekannt,indenenStaaten,fürdiedasDublinerÜbereinkommenbzw.dieVerordnung (EG)343/2003gilt,keineÜberstellungeninandereMitgliedstaatenvorgenommenhaben,weildenBetroffenendorteineeffektivePrüfungderFlüchtlingseigenschaftoderz.B.die erforderlichemedizinische/therapeutischebehandlungverweigertwerden könnte,undwennja,welcheinbezugaufwelcheländer,undzuwelchem Zeitpunkt? 2.IstderBundesregierungbekannt,dassdernorwegische Immigration AppealBoard am7.februar2008entschiedenhat,keineüberstellungen von Flüchtlingen nach Griechenland mehr vorzunehmen? a)auswelchenanderenstaatenimgeltungsbereichdesdublinerübereinkommensbzw.derverordnung (EG)343/2003sindderBundesregierung gleichlautende Beschlüsse oder Planungen hierfür bekannt? b)wirdsichdiebundesregierungdieserentscheidunganschließen (bitte begründen)? 3.UnterwelchenUmständenwäredieBundesregierungbereit,aufÜberstellungennachGriechenlandimRahmendesDublin-Verfahrenszuverzichten? WardervonPROASYLvorgelegteBerichtAnlassfüreineentsprechende PrüfungdergängigenÜberstellungspraxis,wennja,mitwelchemErgebnis, wenn nein, warum nicht? 4.WelcheSchlüsseziehtdieBundesregierungansonstenausdemBerichtvon PRO ASYL im Hinblick auf a)denreformbedarfhinsichtlichderlastenverteilungindereu-flüchtlingspolitikinrichtungaufeineentlastungderstaatenmiteinerschengen-außengrenze, b)daseu-grenzregimeundseineprioritätensetzungaufdieverhinderung dereinreiseauchvonmöglichenflüchtlingen (sogenannterbekämpfung illegaler Einwanderung)? 5.FürwievieleneueingereisteAsylsuchendewardieBundesrepublik DeutschlandindenJahren1995bisheutejährlichjeweilszuständig (d.h. unterberücksichtigungderzu-undabgängeinnerhalbdesdublin-systems)? a) Wie viele Asylsuchende waren dies jährlich pro 100 000 Einwohner? b)wiehochwarderjeweiligedurchschnittsvergleichswertallereu-mitgliedstaaten? 6.WievieleAsylsuchendesindgemäßderDublin-II-Verordnungseit2004 jährlichvonderbundesrepubliknachgriechenlandzurückgeschoben/überstelltworden (bitteauchnachden5hauptherkunftsstaatenderasylsuchenden differenziert angeben)? 7.AufwelchesLandbeziehtsichdieAussageindemDublin-EvaluierungsberichtderKommission (Punkt2.3.1.), nachkenntnisderkommission nimmteinerdermitgliedstaatenunterbestimmtenumständenbeiderwiederaufnahmevonasylbewerbernausanderenmitgliedstaatenjedochkeine solche Prüfung [des Schutzbedarfs] vor?

Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 3 Drucksache 16/8722 a)bedeutetdiesnicht inanderenworten,dasszumindesteinmitgliedstaatdereunachauffassungderkommissionnichtals sichererdrittstaat erachtet werden kann? b)welchessinddie bestimmtenumstände,indenenderbesagtemit- gliedstaatgegendasflüchtlingsvölkerrechtundgegendiedublin-ii- Verordnung verstößt? c)wurdendiemitgliedstaatendarüberinformiert,dassüberstellungenan denbesagtenmitgliedstaatzumindestbisaufweiteresoder unterbestimmten Umständen zu unterlassen sind? Wennja,wannundinwelcherFormundhatsichdieBundesregierung an eine solche etwaige Empfehlung gehalten? Wennnein,istdieBundesregierungderAuffassung,dassdieKommissionzueinersolchenInformationverpflichtetgewesenwäre (bittebegründen)? d)fallsderbundesregierungdasbesagtelandnichtbekanntseinsollte, warumhatsiesichdiesekenntnisnichtverschafft,istdochdurchden Dublin-EvaluationsberichtderKommissionoffenbargeworden,dass ÜberstellungenindiesesLandmitderGefahrvölkerrechtswidrigerKettenabschiebungen verbunden sind? e)istderbundesregierungbekannt,obdiekommissiongegendenbesagtenmitgliedstaatoderauchgegengriechenlandeinvertragsverletzungsverfahrenwegenverstoßesgegendasnon-refoulement-gebot eingeleitethatoderauswelchengründendiekommissioneinensolchen Schritt gegebenenfalls unterlässt? f)wirdsichdiebundesregierungimrahmenihrermöglichkeitenfürein solchesvertragsverletzungsverfahrenstarkmachen,undwennnein, warum nicht? 8.TeiltdieBundesregierungdieAuffassung,esseiein GebotdesgegenseitigenRespekts,dieMenschenrechtslageinanderenEU-Mitgliedstaaten nichtzubewerten,wiesievomparlamentarischenstaatssekretäraltmaier am23.januar2008iminnenausschussdesdeutschenbundestagesvertreten wurde? Wennja,giltinderMenschenrechtspolitikderBundesregierunggenerell, dassdiplomatischerücksichtnahmenwichtigersindalsdiedurchsetzung von Menschenrechten (bitte begründen)? 9.WelcheMechanismenundVerfahrensindimAllgemeinenvorgesehen,um prüfenundfeststellenzukönnen,obdiezentraleannahmederdublin-ii- Verordnung,alleEU-Mitgliedstaatenseien sichere Staaten,inderRealitätauchzutrifft,undwelchePrüfungenwurdenkonkretunternommen,insbesondereinBezugaufdenimEvaluierungsberichtderKommissionbenannten Mitgliedstaat bzw. in Bezug auf Griechenland, a)auf europäischer Ebene, b) auf nationaler (deutscher) Ebene? 10.WiestehtdieBundesregierungindiesemZusammenhangzuderForderung desunhcr ( TheDublinIIRegulation AUNHCRDiscussionPaper, April2006),wonachdieUnterzeichnerstaatendurchÄnderungderDublin- II-Verordnungdazuverpflichtetwerdensollen,diestrikteBeachtungdes refoulement-verbots in der Überstellungspraxis sicherzustellen? 11.WelchenRegelungsbedarfsiehtdieBundesregierungfürdieFälle,indenen diebetroffenennacheinerrücküberstellungimdublin-verfahrenimerstasyllandkeineneffektivenzugangzueinemprüfverfahren (mehr)haben,

Drucksache 16/8722 4 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode z.b.weileindortbegonnenesasylverfahrenausdemformalengrundder AbwesenheitderBetroffenenbeendetwurdeundeinWiederaufgreifen nicht möglich ist? 12.TeiltdieBundesregierungdieAnsichtderFragesteller,dassRegierungsmitgliederundStaatssekretäreaufÄußerungenwie Asyltourismusmacht keinensinn verzichtensollten,umdenanscheinzuvermeiden,beider vonangst,not,gefahr,freiheitseinschränkungenusw.geprägtenflucht undasylsuchehandeleessichumein touristischesvergnügen (bittebegründen)? a)erscheintangesichtsderhöchstunterschiedlichenanerkennungsquoten innerhalbdereu (z.b.beitschetschenenzwischen0prozentund 86Prozent)derVersucheinesWechselsdesAufnahmestaatesausSicht der Betroffenen nicht vielmehr als sehr sinnvoll (bitte begründen)? b)solltedasdublin-systemnachvollziehbaregründe (etwa:familiäre, sprachliche,kulturellebindungen)fürdieauswahleinesspeziellen Aufnahmelandesgrundsätzlichberücksichtigen,auchumungewollte BinnenwanderungenAsylsuchenderzuvermeiden,undwennja,wie sollte das geschehen, wenn nein, warum nicht? 13.WiestehtdieBundesregierungzudenvonderKommissionimEvaluierungsberichtvorgeschlagenenÄnderungenderDublin-Verordnung,insbesondere hinsichtlich: a)dererleichterungvonfamilienzusammenführungenundderausweitung der Verordnung auf Anträge auf subsidiären Schutz, b) der verstärkten Beachtung des Kindeswohls, c) der Vermeidung von Inhaftierungen ( letztes Mittel ), d)derermöglichungvon Annulierungsregelungen (VerzichtaufÜberstellungen bei vergleichbaren Zahlen)? 14.GehörtdieBundesrepublikzudenjenigenStaaten,dielautEvaluierungsberichtderKommissionimFalleunbegleiteterminderjährigerFlüchtlinge daraufverzichten,denstaatdeserstenasylantragsumwiederaufnahmezu ersuchen, wenn nein, warum nicht? 15.WelcheHaltungnimmtdieBundesregierungzurForderungnacheiner europäischenregelungzurteilungderverantwortungein,diedenschutzsuchendendiewahlihreszufluchtslandesüberlässtunddiefüreinen gerechtenausgleichvorallemaufderfinanziellenebenesorgt,statt SchutzsuchendegegenihrenWillenundmitGewaltinEuropahinundher zu schieben (bitte begründen)? 16.GibtesbeidenzuständigenBehördenWeisungen/Regelungen,diesichmit deranwendungdesselbsteintrittsrechtsbzw.derhumanitärenklauselder Dublin-Verordnungbefassen,wennnein,warumnicht,wennja,wassind die wesentlichen Eckpunkte dieser Weisungen? a)welcheregelungengibtesinsbesondereinbezugaufdenvortrag Traumatisierter,dasseineinDeutschlandbereitsbegonnenepsychotherapeutischeBehandlungabgebrochenwerdenmüssteundvergleichbareAngeboteimZielstaatderÜberstellungnichtodernichtinvergleichbarem Umfang gegeben seien? b)welcheregelungensindvorgeseheninfällen,indenenzweifelander Sicherheit eines EU-Mitgliedstaats entstanden sind? c)welchesverfahrenistvorgesehen,indenenhumanitäregründe (vorallemfamiliärebindungen)geltendgemachtwerden,angesichtsdesum-

Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 5 Drucksache 16/8722 standes,dassseitdemrichtlinienumsetzungsgesetzkeineffektiver Rechtsschutz im Dublin-Verfahren mehr vorgesehen ist? 17.WievieleÜberstellungendurchDeutschlandimRahmenderDublin-II- Verordnunghatesseit2004jährlichgegeben (bittejeweilsauchdiefünf stärkstenherkunftsländerunddenanteilderminderjährigenbetroffenen angeben)? a)welcheswarenjeweilsdiefünfstärksten Empfängerländer,undwie hoch waren die Zahlen? b)prozentualwievieledieserüberstellungenjährlicherfolgtenunteranwendung unmittelbaren Zwangs? c)inprozentualwievielendieserüberstellungenwurdendiebetroffenen zwischenzeitlich inhaftiert? d)wielangwarjährlichjeweilsdiedurchschnittlichezeitvonderasylantragstellungindeutschlandbiszurüberstellungindenzuständigen Dublin-Staat? e)wievielegeplanteüberstellungenkonntenjährlichauswelchengründen nicht durchgeführt werden? f)warumwirdzwardiezahlderfälleerfasst,indenendiebundesrepublikvonüberstellungenaushumanitärengründenabsieht (Artikel15 derdublin-verordnung),nichtaberdiezahlderselbsteintrittenach Artikel3Abs.2derDublin-Verordnung (vgl.bundestagsdrucksache 16/7374,S.8),undwiehochschätztdieBundesregierungbzw.das BundesamtfürMigrationundFlüchtlingedieZahlderSelbsteintritte ein (etwa:keine,wenigeeinzelfälle,bishundert,überhundertfälleim Jahr)? 18.HatdieBundesregierungdieKommissionüberdienachBeendigungder EvaluierungdesDublin-SystemserfolgtenÄnderungendurchdasEU- Richtlinienumsetzungsgesetzinformiert,insbesondereüberdenUmstand, dass a)asylsuchendenkeineffektivesrechtsschutzmittelgegeneineüberstellungsentscheidungimrahmendesdublin-verfahrensmehrzur Verfügungsteht (etwa,umdenregelanspruchauffamilienzusammenführung einklagen zu können)? b)inhaftierungsmöglichkeitenvonasylsuchendenimdublin-verfahren zeitlich ausgeweitet und erleichtert wurden? 19.WieistdievonderKommissiongeplanteAufgabederZweckbindungder EURODAC-DatenundihregeplanteZurverfügungstellungunteranderem für Strafverfolgungszwecke (Dublin-EvaluierungsberichtderKommission,S.12)mitdeutschenVerfassungs-undDatenschutzbestimmungen vereinbar, und welche Position nimmt die Bundesregierung hierzu ein? Berlin, den 25. März 2008 Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, 12103 Berlin Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Amsterdamer Str. 192, 50735 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Telefax (02 21) 97 66 83 44 ISSN 0722-8333