Schalltechnische Untersuchung

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1 Messstelle nach 26 BImSchG für Geräusche und Erschütterungen Schalltechnische Untersuchung Vorhaben: Bebauungsplan Westlich der Bahn Auftraggeber: Gemeinde Benediktbeuern Prälatenstr Benediktbeuern Bearbeitungsstand: 03/2018 Projekt-Nr.: Westheimer Straße Neusäß Tel.: 0821/ Fax: 0821/ info@em-plan.com

2 Auftrag vom: Anzahl Seiten: 18 Anzahl Anlagen: 3 Ansprechpartner: Elke Mahlknecht Durchwahl: 0821 / elke.mahlknecht@em-plan.com Das vorliegende Gutachten ist geistiges Eigentum von em plan. Das Gutachten ist ausschließlich zur Durchführung des behandelten Vorhabens zu verwenden. Die Weitergabe des Gutachtens oder dessen Vervielfältigung außerhalb des gegenständlichen Vorhabens, auch auszugsweise, ist nur mit unserer ausdrücklichen und schriftlichen Gestattung zulässig. Projekt Seite 2

3 Inhaltsverzeichnis 1. Gegenstand der Untersuchung Örtlichkeiten Beurteilungsgrundlagen DIN 18005, Schallschutz im Städtebau BImSchV, Verkehrslärmschutzverordnung Schallemissionen Schallimmissionen Ergebnisbetrachtung Schallschutzmaßnahmen Satzungsvorschlag für den Bebauungsplan Zusammenfassung...15 A) Häufig verwendete Abkürzungen...16 B) Anlagen...17 C) Regelwerke...17 D) Grundlagen...18 E) Tabellenverzeichnis...18 Projekt Seite 3

4 1. Gegenstand der Untersuchung Die Gemeinde Benediktbeuern beabsichtigt die Aufstellung des Bebauungsplans Westlich der Bahn. Geplant ist im Wesentlichen die Errichtung von Doppelhäusern. Unmittelbar angrenzend, in wenigstens rd. 10 m zum Rand des Bebauungsplangebiets verläuft die Bahnlinie, Strecke 5453, Penzberg Kochel am See. Damit wirken die hieraus resultierenden Schallimmissionen auf die geplante Wohnbebauung ein. Als Bestandteil des Bebauungsplanverfahrens wird eine schalltechnische Begutachtung auf der Grundlage der DIN erforderlich. Diese verweist normativ auf die einschlägigen Richtlinien für die Berechnung der Schalleinwirkungen aus Schienenverkehr, nämlich auf die Richtlinie zur Berechnung der Schallimmissionen für Schienenwege Schall 03. Zur praktischen Umsetzung der Untersuchungsergebnisse wird ein Vorschlag zur Abhandlung der Belange des Schallschutzes in der Satzung des Bebauungsplans erarbeitet, welcher Bestandteil der Untersuchung ist. Die Randbedingungen und Ergebnisse der Untersuchungen sind in dem vorliegenden Bericht zusammengefasst. Projekt Seite 4

5 2. Örtlichkeiten Die Örtlichkeiten sind den Lageplänen in den Anlagen zu entnehmen. Das Plangebiet grenzt im Osten unmittelbar an die Bahnlinie, Strecke 5453, Penzberg Kochel am See an. Der vorliegende Bebauungsplan sieht überwiegend die Errichtung einer bis zu 2- geschossigen Bebauung vor. Im südlichen Plangebiet wird ein Mehrfamilienhaus mit bis zu drei Vollgeschoßen geplant. Als Art der baulichen Nutzung wird allgemeines Wohngebiet ausgewiesen. Abbildung: Umgriff Bebauungsplan Die Topografie in und um das Bebauungsplangebiet ist weitestgehend eben. Die Bahnlinie liegt in Bezug auf das Plangebiet in etwa auf gleichem Niveau. Projekt Seite 5

6 3. Beurteilungsgrundlagen 3.1 DIN 18005, Schallschutz im Städtebau In der städtebaulichen Planung findet grundsätzlich die DIN 18005, Schallschutz im Städtebau Anwendung. Die DIN enthält Grundlagen und Hinweise für die städtebauliche Planung. Sie verweist auf Berechnungsverfahren und einschlägige Rechtsvorschriften für die Ermittlung und Beurteilung von Schallimmissionen unterschiedlicher Arten von Lärmquellen. Der Beurteilungszeitraum Tag erstreckt sich hierbei von 6:00 Uhr bis 22:00 Uhr, der Beurteilungszeitraum Nacht währt von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr. Es sind die nachfolgenden Orientierungswerte des Beiblatts 1 der DIN für die Beurteilung der Schallimmissionen maßgeblich: b) Bei allgemeinen Wohngebieten (WA), Kleinsiedlungsgebieten (WS) und Campingplatzgebieten tags nachts 55 db 45 db bzw. 40 db.... Bei den zwei angegebenen Nachtwerten soll der niedrigere für Industrie-, Gewerbe- und Freizeitlärm sowie für Geräusche von vergleichbaren öffentlichen Betrieben gelten. Grundlage für die Beurteilung der Schallimmissionen aus Straßenverkehr sind die in der DIN aufgeführten Orientierungswerte, die in der Stadtplanung ein zu berücksichtigendes Ziel darstellen. Der Belang des Schallschutzes stellt einen wichtigen Planungsgrundsatz neben anderen Belangen dar. Die Einhaltung der Orientierungswerte ist im Hinblick auf die mit der Eigenart einer Baufläche verbundenen Erwartungen auf einen angemessenen Schutz vor Lärmbelastungen wünschenswert. Insbesondere in bebauten Gebieten kann oder muss bei Überwiegen anderer Belage im Rahmen der Abwägung der Belang des Schallschutzes entsprechend zurückgestellt werden. Gerade in durch Verkehrsgeräusche vorbelasteten Gebieten, sind Maßnahmen zur Verringerung der Schallimmissionen nur selten möglich. Ein Ausgleich wird in diesem Fall durch andere geeignete Maßnahmen erforderlich. Projekt Seite 6

7 BImSchV, Verkehrslärmschutzverordnung Die 16. Bundes-Immissionsschutzverordnung, 16. BImSchV gilt für den Neubau bzw. für die wesentliche Änderung von Verkehrswegen. Die Verordnung nennt Grenzwerte zur Lärmvorsorge, bei deren Einhaltung der Schutz der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Verkehrsgeräusche gewährleistet ist. Wenngleich die 16. BImSchV für das in Rede stehende Vorhaben nicht unmittelbar anwendbar ist, erscheint jedoch eine ergänzende Beurteilung von Verkehrsgeräuschen in Anlehnung an die dort genannten Vorsorgewerte dem Grunde nach möglich.... Tag Nacht 2. in reinen und allgemeinen Wohngebieten... und Kleinsiedlungsgebieten 59 db(a) 49 db(a) Projekt Seite 7

8 4. Schallemissionen Die Berechnung der Schallemissionen aus Schienenverkehr wird nach der einschlägig anzuwendenden Richtlinie Schall 03 vorgenommen. Die Berechnung erfolgt getrennt für den Tag- und Nachtzeitraum. Bezüglich der Bahnstrecken 5453, Penzberg Kochel am See liegt seitens des Bahn- Umweltzentrums eine Verkehrsprognose für das Jahr 2025 vor. Danach werden insgesamt 48 Züge in der Tagzeit und 8 Züge während der Nacht abgewickelt. Die Schall 03 sieht für Eisenbahnen die in der nachstehenden Tabelle dokumentierten Schallquellenarten in Anhängigkeit der Höhe vor. Tab. 4-1: Schallquellenarten Eisenbahnen Spalte A B C D E Zeile Schallquellenart Höhenbereich h Höhe hs über SO Teilquellen m Geräuschursache, Komponente 1 Rollgeräusche 1 0 m 1 Schienenrauheit m 2 Radrauheit m 3 Abstrahlung des als Körperschall übertragenen Rollgeräusches aufgrund der Schienenrauheit durch Kesselwagenaufbauten m 4 Abstrahlung des als Körperschall übertragenen Rollgeräusches aufgrund der Radrauheit durch Kesselwagenaufbauten 5 Aerodynamische Geräusche 3 5 m 5 Stromabnehmerwippe m 6 Stromabnehmerfuß, Gitter von Kühl- und Klimaanlagen im Dachbereich m 7 Umströmung der Drehgestelle 8 Aggregatgeräusche 2 4 m 8 Ventilatoren von Kühl- und Klimaanlagen, Saugseite im Dachbereich m 9 Ventilatoren von Kühl- und Klimaanlagen, Saug- und Druckseite im Unterflurbereiche 10 Antriebsgeräusche 2 4 m 10 Abgasanlage m 11 Motor, Getriebe Beiblatt 1 zur Anlage 2 der Schall 03 führt in Abhängigkeit von der Fahrzeugkategorie und der Achsenzahl der einzelnen Kategorien spektrale Anpassungswerte für die einzelnen höhenabhängigen Quellengruppen für die spektrale Ausbreitungsrechnung auf. Wie bei der Straßenbahn sind für die einzelnen Quellen z. T. spektrale Anpassungswerte für einen Koeffizienten b zur Berücksichtigung der Geschwindigkeit anzusetzen. Die Bezugsgeschwindigkeit beträgt 100 km/h. Die anzusetzende Geschwindigkeit v Fz ergibt sich aus der zu- Projekt Seite 8

9 lässigen Geschwindigkeit des langsamsten Fahrzeugs im jeweiligen Zug. Ist die Streckengeschwindigkeit niedriger, so ist diese anzusetzen. Die in Beiblatt 1 zur Schall 03 aufgeführten akustischen Kenndaten gelten für Schwellengleise, wie im vorliegenden Fall gegeben. Nach Schall 03 ergeben sich aus den o. a. Randbedingungen die in den nachfolgenden Tabellen aufgeführten Emissionspegel L W A. Tab.: 4-2: Schallemissionen aus Schienenverkehr im Prognosefall 2025, Bahnstrecke 5453 Nr. Zugart Name Anzahl Züge Geschw. Länge Emissionspegel L'w [db(a)] in Höhe 0, 4 und 5 m je Zug tags nachts Strecke 5453; Richtung und Gegenrichtung tags nachts in km/h in m 0 m 4 m 5 m 0 m 4 m 5 m _RV-ET_ ,5 67,5 53,4 42,0 68,4 49,4 38, _RV-ET_ ,4 49,4 38, Gesamt 48 8 Projekt Seite 9

10 5. Schallimmissionen Die Berechnung der Schallimmissionen erfolgt auf Grundlage der Schall 03. Entsprechend der elften Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetztes vom 2. Juli 2013 wird die Pegelkorrektur, K S zur Berücksichtigung der geringeren Störwirkung von Schienenverkehrsgeräuschen mit 0 db berücksichtigt. Die Schallimmissionen wurden für alle Gebäude über alle Stockwerke ermittelt. Die Berechnungen erfolgten dabei in der Mitte des jeweils zu betrachtenden Fassadenabschnitts. Als Geschoßhöhe wurde einheitlich 2,8 m in Ansatz gebracht. Weiterhin werden die Schallimmissionen für die ebenerdigen Außenwohnbereiche ermittelt. Die Darstellung erfolgt flächenhaft im Raster von 1 m x 1m. Die Berechnungshöhe liegt 2 m über Geländeoberkante. Die Berechnung berücksichtigt schallpegelmindernde Hindernisse auf dem Ausbreitungsweg, sowie die 3. Reflexion der Baukörper. Es wird an den Baukörpern ein Reflexionsverlust von 1 db(a) (glatte Fassade) zugrunde gelegt. Die Berechnungsergebnisse sind als Anlage 1 mit 3 beigegeben. 5.1 Ergebnisbetrachtung Nach Anlage 1 ergeben sich tagsüber an den Ostfassaden parallel zur Bahnlinie, Beurteilungspegel von bis zu 59 db(a). An den Seitenfassaden (Nord- und Südfassaden) sind Pegel von 54 bis 57 db(a) zu erwarten. An den bahnabgewandten Westfassaden betragen die Pegel bis zu 46 db(a). Der Orientierungswert der DIN für allgemeine Wohngebiete von 55 db(a) wird an den Ostfassaden um bis zu 4 db(a) überschritten und an den lärmabgewandten Fassaden erheblich unterschritten. Der Vergleich mit dem Lärmvorsorgewert der 16. BImSchV von 59 db(a) für allgemeine Wohngebiete zeigt, dass eine Überschreitung nicht gegeben ist. Nachts ergeben sich an den bahnzugewandten Fassaden, Pegel von rd. 53 db(a) und an den Seitenfassaden 49 bis 52 db(a). An den lärmabgewandten Fassaden liegen die Beurteilungspegel bei maximal 40 db(a). Der Orientierungswert für allgemeine Wohngebiete in der Nachtzeit beträgt 45 db(a) und wird bahnseitig um 8 db(a) und an den Seitenfassaden um 7 db(a) überschritten. An den Westfassaden wird der Wert deutlich eingehalten. Der Lärmvorsorgewert der 16. BImSchV von 49 db(a) wird an den lärmabgewandten Westfassaden durchwegs eingehalten. Für die ebenerdigen Außenwohnbereiche (Terrassen) ergeben sich im Süden und Norden, Pegel von bis zu 59 db(a). Im lärmabgewandten Bereich entlang der Westfassade liegen die Pegel unter 45 db(a). Projekt Seite 10

11 5.2 Schallschutzmaßnahmen Zur Verbesserung der Lärmsituation käme dem Grunde nach die Errichtung einer Schallschutzwand am östlichen Bebauungsplanrand in Betracht. Vor dem Hintergrund der gegebenen Lärmsituation erscheinen jedoch Schallschutzwände wenig verhältnismäßig. Der Grenzwert zur Lärmvorsorge, tags wird generell sowohl an den Gebäuden als auch im ebenerdigen Außenwohnbereich eingehalten. Der Orientierungswert, tags wird mit Ausnahme der Ostfassaden eingehalten. Die Überschreitungen der Lärmvorsorgewerte bzw. der Orientierungswerte beschränken sich auf die Nachtzeit. Wobei entlang der Westfassade selbst der Orientierungswert eingehalten wird. Würde das Ziel verfolgt werden, wenigsten den Lärmvorsorgewert von 49 db(a) an der Ostfassade einzuhalten, wäre eine Wandhöhe von 3,5 bis 4 m über Gelände erforderlich. Wenngleich alle Wohneinheiten von Überschreitungen betroffen sind, so verfügen alle über Aufenthaltsräume mit Fenstern vor denen keine Überschreitung der Vorsorgewerte bzw. Orientierungswerte zu erwarten sind. Von daher erscheinen aus schalltechnischer Sicht derartige Wandhöhen unverhältnismäßig. Zur Gewährleistung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse wird vorgeschlagen, die Gebäude durch passive Schallschutzmaßnahmen zu schützen. Als Grenze für erforderliche Maßnahmen sollen die Lärmvorsorgewerte der 16. BImSchV herangezogen werden. Die Schlafräume und Kinderzimmer der Gebäude mit Beurteilungspegeln über 49 db(a), nachts sind zu den Außenwänden der Fassaden ohne Überschreitungen zu orientieren. Sofern eine entsprechende Grundrissorientierung nicht möglich ist, sind Schlafräume und Kinderzimmer an den Fassaden mit Beurteilungspegeln von über 49 db(a) ausnahmsweise zulässig, wenn sie lärmabgewandt über ein zum Lüften geeignetes Fenster verfügen oder schallgedämmte Lüftungseinrichtungen vorgesehen werden. Grundsätzlich kann auf die Anordnung einer lärmabgewandten Lüftungsmöglichkeit bzw. den Einbau einer schallgedämmten Lüftungseinrichtung verzichtet werden, wenn der Einbau von zentralen Lüftungseinrichtungen vorgesehen wird. Bezüglich des vorherrschenden Außenlärms ergeben sich sowohl für die am Tag als auch für die in der Nacht genutzten Aufenthaltsräume, schalltechnische Anforderungen an die Umfassungsbauteile. Es gelten grundsätzlich die Anforderungen der DIN 4109, Schallschutz im Hochbau, Ausgabe Abweichend hiervon sollen die maßgeblichen Außenlärmpegel nach Maßgabe der DIN 4109, Ausgabe Januar 2018 gebildet werden. Projekt Seite 11

12 6. Satzungsvorschlag für den Bebauungsplan Die Schlafräume und Kinderzimmer der Gebäude sind zu den lärmabgewandten Fassadenseiten zu orientieren, an denen der Lärmvorsorgewert von 49 db(a), nachts (22:00 Uhr bis 06:00 Uhr) für allgemeine Wohngebiete eingehalten wird. Die von einer erforderlichen Orientierung betroffenen Fassaden sind dem nachfolgenden Lageplanausschnitt zu entnehmen. Sofern eine entsprechende Grundrissorientierung nicht möglich ist, sind Schlaf- und Kinderzimmer an den gekennzeichneten Fassaden ausnahmsweise zulässig, wenn sie an den nicht gekennzeichneten Fassaden über ein zum Lüften geeignetes Fenster verfügen oder schallgedämmte Lüftungseinrichtungen vorgesehen werden. Auf die Anordnung einer lärmabgewandten Lüftungsmöglichkeit bzw. den Einbau einer schallgedämmten Lüftungseinrichtung kann verzichtet werden, wenn der Einbau von zentralen oder dezentralen Raumluftanlagen vorgesehen wird. Projekt Seite 12

13 Es gelten grundsätzlich die Anforderungen der DIN 4109, Schallschutz im Hochbau, Ausgabe Abweichend hiervon wird der maßgebliche Außenlärmpegel entsprechend der Ausgabe 2018 gebildet. Im Rahmen des Freistellungs- bzw. Genehmigungsverfahrens ist die Einhaltung der Anforderungen der DIN 4109 zusammen mit den Antragsunterlagen für die Aufenthaltsräume nachzuweisen. Die für den Nachweis zugrunde zulegenden maßgeblichen Außenlärmpegel sind den nachfolgenden Lageplanausschnitten zu entnehmen. Projekt Seite 13

14 Projekt Seite 14

15 7. Zusammenfassung Die Gemeinde Benediktbeuren beabsichtigt die Aufstellung des Bebauungsplans Westlich der Bahn. Als Art der baulichen Nutzung wird allgemeines Wohngebiet für die Errichtung von Doppelhäusern und einem Mehrfamilienhaus festgesetzt. Angrenzend verläuft die Bahnlinie, Strecke 5453, Penzberg Kochel am See. Als Bestandteil des Bebauungsplanverfahrens wird eine schalltechnische Begutachtung auf der Grundlage der DIN 18005, Schallschutz im Städtebau erforderlich. Es waren die Verkehrsgeräusche zu ermitteln, welche aus der Bahnstrecke auf das Plangebiet einwirken. Im Ergebnis zeigt sich, dass die Orientierungswerte der DIN von 55 db(a) am Tag bzw. 45 db(a) in der Nacht an den der Bahn zugewandten Ostfassaden um 4 bzw. 8 db(a) überschritten werden. Ebenso kommt es in den ebenerdigen Außenwohnbereichen im Bereich der Süd- und Nordfassaden zu Überschreitungen von bis zu 4 db(a). Der Grenzwert zur Lärmvorsorge der 16. BImSchV von 59 db(a) am Tag wird durchwegs eingehalten. Die Überschreitungen bleiben auf den Vorsorgewert im Nachtzeitraum beschränkt. Um wenigsten die Einhaltung des Lärmvorsorgewerts im Nachzeitraum zu gewährleisten wären entlang der östlichen Plangebietsgrenze Schallschutzwandhöhen von 3,5 bis 4 m erforderlich, was insbesondere aus Gründen der Verhältnismäßigkeit nicht realisierbar erscheint. Gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse sollen daher durch Maßnahmen, wie eine geeignete Grundrissorientierung, dem Einbau von schallgedämmten Lüftungseinrichtungen in Verbindung mit einem entsprechenden baulichen Schallschutz gewährleistet werden. Die Regelungen zum Schallschutz sind als Festsetzung im Bebauungsplan aufzunehmen. Einen entsprechenden textlichen Vorschlag enthält Kap Elke Mahlknecht Projekt Seite 15

16 A) Häufig verwendete Abkürzungen A atm A bar A div A gr C met dl refl dl wz GE GI GOK GW IRW / RW L L i L r L W / L WA L W L W MI / MD / K MT, MN NN Dämpfung aufgrund von Luftabsorption in db Dämpfung aufgrund von Abschirmung in db Dämpfung aufgrund geometrischer Ausbreitung in db Dämpfung aufgrund des Bodeneffekts in db Meteorologische Korrektur in db Pegelerhöhung durch Reflexion in db Korrektur Betriebszeiten in db Gewerbegebiet Industriegebiet Geländeoberkante Grenzwert der Lärmvorsorge in db(a) (16. BImSchV) Immissionsrichtwert / Richtwert in db(a) (TA Lärm) Länge der Schallquelle in m Innenpegel in db(a) Beurteilungspegel in db(a) Schall-Leistung der Schallquelle in db(a) längenbezogene Schall-Leistung in db(a)/m flächenbezogene Schall-Leistung in db(a)/m² Mischgebiet / Dorfgebiet / Kerngebiet stündliche Verkehrsstärke Tag / Nacht in Kfz / h Normalnull OW Orientierungswert in db(a) (DIN 18005) R w bewertetes Schalldämm-Maß in db S Fläche der Schallquelle in m² s Entfernung der Schallquelle zum Immissionsort in m SO Sondergebiet WA allgemeines Wohngebiet Z R Ruhezeitenzuschlag (Anteil) in db Projekt Seite 16

17 B) Anlagen Anlage 1 Lageplan Gebäudelärmkarte, Beurteilungszeitraum, tags Anlage 2 Lageplan Gebäudelärmkarte, Beurteilungszeitraum, nachts Anlage 3 Lageplan Rasterlärmkarte, ebenerdige Außenwohnbereiche C) Regelwerke [1] Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) [2] Baugesetzbuch BauGB in der Fassung vom 23. September 2004, zuletzt geändert [3] Baunutzungsverordnung BauNVO in der Fassung vom , zuletzt geändert am [4] DIN Teil 1, Schallschutz im Städtebau-Juli 2002, mit Beiblatt 1 vom Mai 1987 [5] Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes 16. BImSchV, 1990 [6] Verordnung zur Änderung der Sechzehnten Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes Verkehrslärmschutzverordnung BImSchV, vom [7] Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014, Teil 1, Nr. 61, Berechnung des Beurteilungspegels für Schienenwege (Schall 03), Anlage 2 zur 16. BImSchV vom , ausgegeben am [8] DIN 4109, Schallschutz im Hochbau, Ausgabe 1989 [9] DIN 4109, Schallschutz im Hochbau, Ausgabe 2018 [10] DIN ISO , Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien, Ausgabe 1997 Projekt Seite 17

18 D) Grundlagen (1) Gemeinde Benediktbeuren, Planzeichnung zum Bebauungsplan, Stand (2) Gemeinde Benediktbeuren, Satzung und Begründung zum Bebauungsplan, Stand (3) Deutsche Bahn AG, Bahnumweltzentrum, Zugzahlen, (4) em plan, Ortseinsichten E) Tabellenverzeichnis Tab. 4-3: Schallquellenarten Eisenbahnen 8 Tab.: 4-6: Schallemissionen aus Schienenverkehr im Prognosefall 2025, Bahnstrecke Projekt Seite 18

19 Schalltechnische Untersuchung Gemeinde Benediktbeuern, Flur-Nr. 805/30 Zeichenerklärung Schiene Rechengebiet Lärm Geometrie-Bitmap Hauptgebäude Nebengebäude Pegelwerte <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < Rasterlärmkarte 1 m x 1 m, h = 2 m ü. GOK ebenerdiger Außenwohnbereich SSWD h = 3 m ü. SOK Maßstab: 1:1000 Bearbeitungsstand: 08/2016 Projekt: Auftraggeber: Gemeinde Benediktbeuren Prälatenstraße Benediktbeuren Auftragnehmer: Anlage 3.3 Prinzregentenstraße Augsburg 0821/ info@em-plan.com

20 Schalltechnische Untersuchung Gemeinde Benediktbeuern, Flur-Nr. 805/30 Zeichenerklärung Schiene Rechengebiet Lärm Geometrie-Bitmap Hauptgebäude Nebengebäude Fassadenpunkt Konflikt-Fassadenpunkt Pegelwerte <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < Gebäudelärmkarte Beurteilungspegel, nachts, 1. OG SSWD h = 3 m ü. SOK Maßstab: 1:1000 Bearbeitungsstand: 08/2016 Projekt: Auftraggeber: Gemeinde Benediktbeuren Prälatenstraße Benediktbeuren Auftragnehmer: Anlage 3.2 Prinzregentenstraße Augsburg 0821/ info@em-plan.com

21 Schalltechnische Untersuchung Gemeinde Benediktbeuern, Flur-Nr. 805/30 Zeichenerklärung Schiene Rechengebiet Lärm Geometrie-Bitmap Hauptgebäude Nebengebäude Fassadenpunkt Konflikt-Fassadenpunkt Pegelwerte <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < Gebäudelärmkarte Beurteilungspegel, tags, 1. OG SSWD h = 3 m ü. SOK Maßstab: 1:1000 Bearbeitungsstand: 08/2016 Projekt: Auftraggeber: Gemeinde Benediktbeuren Prälatenstraße Benediktbeuren Auftragnehmer: Anlage 3.1 Prinzregentenstraße Augsburg 0821/ info@em-plan.com

22 Schalltechnische Untersuchung Gemeinde Benediktbeuern, Flur-Nr. 805/30 Zeichenerklärung Schiene Rechengebiet Lärm Geometrie-Bitmap Hauptgebäude Nebengebäude Pegelwerte <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < Rasterlärmkarte 1 m x 1 m, h = 2 m ü. GOK ebenerdiger Außenwohnbereich freie Schallausbreitung Maßstab: 1:1000 Bearbeitungsstand: 08/2016 Projekt: Auftraggeber: Gemeinde Benediktbeuren Prälatenstraße Benediktbeuren Auftragnehmer: Anlage 2.3 Prinzregentenstraße Augsburg 0821/ info@em-plan.com

23 Schalltechnische Untersuchung Gemeinde Benediktbeuern, Flur-Nr. 805/30 Zeichenerklärung Schiene Rechengebiet Lärm Geometrie-Bitmap Hauptgebäude Nebengebäude Fassadenpunkt Konflikt-Fassadenpunkt Pegelwerte <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < Gebäudelärmkarte Beurteilungspegel, nachts, 1. OG Maßstab: 1:1000 Bearbeitungsstand: 08/2016 Projekt: Auftraggeber: Gemeinde Benediktbeuren Prälatenstraße Benediktbeuren Auftragnehmer: Anlage 2.2 Prinzregentenstraße Augsburg 0821/ info@em-plan.com

24 Schalltechnische Untersuchung Gemeinde Benediktbeuern, Flur-Nr. 805/30 Zeichenerklärung Schiene Rechengebiet Lärm Geometrie-Bitmap Hauptgebäude Nebengebäude Fassadenpunkt Konflikt-Fassadenpunkt Pegelwerte <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < Gebäudelärmkarte Beurteilungspegel, tags, 1. OG Maßstab: 1:1000 Bearbeitungsstand: 08/2016 Projekt: Auftraggeber: Gemeinde Benediktbeuren Prälatenstraße Benediktbeuren Auftragnehmer: Anlage 2.1 Prinzregentenstraße Augsburg 0821/ info@em-plan.com

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